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Bedingungen für Wero-Zahlungen · 17.08.26, 22:19
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Bedingungen für Wero-Zahlungen
Sparkasse Pforzheim Calw
Fassung Juli 2026 Poststraße 3, 75172 Pforzheim
I. EPI-Zahlungssystem, Geltungsbereich und Wero-Zahlungsfunktionen
1. Das EPI-Zahlungssystem
Wero1 ist ein von der EPI Company SE („EPI“) betriebenes, internetbasiertes Zahlverfahren für bargeldlose Echtzeit-Zahlungen im elektroni-
schen Geschäftsverkehr zwischen registrierten Wero-Teilnehmern („Wero-Zahlungen“) unter Einsatz eines elektronischen Zahlungsinstru-
ments auf mobilen Endgeräten („EPI-Zahlungssystem“).
2. Geltungsbereich
Wero-Nutzer können für von der Sparkasse geführte Zahlungskonten – gleichgültig ob Geschäftskonten oder Privatkonten – das EPI-Zah-
lungssystem unter Einsatz eines von der Sparkasse herausgegebenen elektronischen Zahlungsinstruments („Wero-Zahlungsanwendung“)
für die nachfolgend beschriebenen Arten von Wero-Zahlungen, soweit diese von der Sparkasse angeboten werden, auf Basis dieser Bedin-
gungen nutzen. „Wero-Nutzer“ kann ein (Mit-)Kontoinhaber eines von der Sparkasse geführten Zahlungskontos oder, soweit verfügbar, ein
sonstiger Verfügungsberechtigter sein, dem der Kontoinhaber Kontovollmacht für das bei der Sparkasse geführte Zahlungskonto erteilt hat.
Die Teilnahme am EPI-Zahlungssystem setzt nach diesen Bedingungen für Wero-Zahlungen voraus, dass der Wero-Nutzer die Wero-Zah-
lungsanwendung in einer bei der Sparkasse registrierten App Sparkasse („App Sparkasse“) unter Einbeziehung des von der Sparkasse
geführten Zahlungskontos nutzt. „Wero-PRO-Nutzer“ sind Wero-Nutzer, die Wero bei einem „Wero-PRO-Zahlungskonto“ mit der App Spar-
kasse nutzen. Wero-PRO-Zahlungskonten sind (i.) alle Geschäftskonten und (ii.) Privatkonten ausnahmsweise dann, wenn das Privatkonto
auf Wunsch des Kontoinhabers durch Vereinbarung mit der Sparkasse als Wero-PRO-Zahlungskonto behandelt und genutzt werden soll. Für
Wero-PRO-Nutzer gelten dieselben Bestimmungen, es sei denn, es werden spezielle abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen.
Die spezifischen Wero-PRO-Nutzer-Funktionen sind kontobezogen, d.h. sie sind mit einem Wero-PRO-Zahlungskonto verknüpft, wodurch alle
seine verfügungsberechtigten Wero-Nutzer ohne weiteres Wero-PRO-Nutzer sind. Soweit für Wero-PRO-Zahlungskonten Wero-PRO-spezifi-
sche Entgelte vereinbart sind, werden diese generell, auch bei Verfügungsberechtigten (bspw. (Konto-)Bevollmächtigen), berechnet.
Wero-Zahlungsvorgänge können nur zwischen Wero-Teilnehmern ausgeführt werden. „Wero-Teilnehmer“ sind alle Personen, die über die
Sparkasse oder einen anderen an Wero teilnehmenden Zahlungsdienstleister für das EPI-Zahlungssystem registriert sind. Wero-Teilnehmer
können Verbraucher und Unternehmer sein. Das EPI-Zahlungssystem nutzt eine zentrale Datenbank, in der EPI die IBAN2 der Wero-Teilneh-
mer verwaltet. Hiermit werden Echtzeit-Zahlungen der Wero-Teilnehmer mit Verwendung der IBAN ermöglicht, auch wenn Wero-Teilnehmer
nur eine Angabe oder ein Kennzeichen des Zahlungsempfängers, wie z. B. Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse, unter der der Zahlungs-
empfänger als Wero-Teilnehmer beispielsweise für Wero-Zahlungen erreichbar und für andere Wero-Teilnehmer sichtbar ist, („Wero-Ken-
nung“) angeben und den Namen des Zahlungsempfängers verwenden.
Soweit die Wero-Zahlungsanwendung mittels der App Sparkasse auch für Zahlungen an einen (noch) nicht für das EPI-Zahlungssystem
registrierten Zahlungsempfänger verfügbar ist, kann der Wero-Nutzer Zahlungsempfänger, die noch nicht für das EPI-Zahlungssystem regist-
riert sind, mithilfe der Wero-Zahlungsanwendung zur Teilnahme an Wero einladen, um die Wero-Zahlungsfunktionen nach Nummer I. 3. über
das EPI-Zahlungssystem nutzen zu können.
Weitere Informationen zum EPI-Zahlungssystem können den Nutzungshinweisen entnommen werden.
3. Wero-Zahlungsfunktionen im Überblick / Wero-Aktivitätenübersicht
3.1 Wero-Nutzer können, soweit verfügbar, nach Freischaltung durch die Sparkasse folgende Arten von Wero-Zahlungen („Wero-Zahlungs-
funktionen“) nutzen:
(1) Zur Überweisung von Geldbeträgen in Euro an andere Wero-Teilnehmer (Wero-Zahlungsfunktionen Geld senden, auf Geldanforderungen
antworten, Geld spenden).
(2) Zum Empfang von Geldbeträgen in Euro von anderen Wero-Teilnehmern (Wero-Zahlungsfunktion Geld empfangen).
(3) Zur Anforderung von Geldbeträgen in Euro („Wero-Zahlungsanforderung“) von anderen Wero-Teilnehmern (Wero-Zahlungsfunktion
Geldanforderung). Bei Wero-Zahlungsanforderungen von Wero-PRO-Nutzern werden vom EPI-Zahlungssystem Zahlungserinnerungen auto-
matisiert an den anderen Wero-Teilnehmer versandt, falls die Zahlung zu bestimmten Zeitpunkten noch nicht auf dem mit Wero verknüpften
Zahlungskonto des Wero-PRO-Nutzers eingegangen ist.
(4) Zur bargeldlosen Zahlung von Geldbeträgen in Euro an Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die Zahlungen im stationären Einzel-
handel am „Point of Sale“ („POS“) im Rahmen des EPI-Zahlungssystems anbieten (Wero-Zahlungsfunktion POS).
(5) Zu elektronischen Fernzahlungsvorgängen im Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel), die Zahlungen im
Rahmen des EPI-Zahlungssystems im Online-Handel akzeptieren (Wero-Zahlungsfunktion E- und M-Commerce).
3.2 Die Wero-Zahlungsanwendung enthält eine Aktivitätenübersicht, in der Informationen zur Ausführung von Wero-Zahlungen oder zu Wero-
Zahlungsanforderungen und -ablehnungen sowie vergleichbare Informationen zur Nutzung der Wero-Zahlungsanwendung, insbesondere zu
erhaltenen Wero-Zahlungen oder zu erhaltenen oder übermittelten Nachrichten, angezeigt werden („Wero-Aktivitätenübersicht“). Wero-Zah-
lungen zu Lasten oder zu Gunsten von Wero-PRO-Zahlungskonten, Wero-Zahlungsanforderungen von Wero-PRO-Nutzern sowie der Wero-
PRO-Nutzer selbst werden mit einem „PRO“-Kennzeichen kenntlich gemacht.
129 000.000 D1 S-Payment (Fassung Juli 2026) - v5.0
4. Echtzeitüberweisungen im Rahmen des EPI-Zahlungssystems
(1) Mittels den Wero-Zahlungsfunktionen kann der Wero-Nutzer die Sparkasse beauftragen, durch eine Echtzeitüberweisung einen Geldbe-
trag in Euro innerhalb der Fristen gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsbedingungen an den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu Gunsten des Zahlungsempfängers zu übermitteln, sofern dieser und der Zahlungsempfän-
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ger über das EPI-Zahlungssystem erreichbar sind. Die Liste der am EPI-Zahlungssystem teilnehmenden Zahlungsdienstleister kann auf der
Website von EPI unter www.epicompany.eu abgerufen werden. Mit dem über die App Sparkasse erteilten Auftrag an die Sparkasse beauf-
tragt der Wero-Nutzer die Sparkasse auch für ihn von EPI die für die Echtzeitüberweisung erforderliche IBAN des Zahlungsempfängers und
zusätzlich den Empfängernamen unter Verwendung der Wero-Kennung einzuholen (weitergeleiteter Auftrag). Die von EPI bereit gestellte
IBAN bezeichnet als Kundenkennung den Zahlungsempfänger und ist eine zwingend erforderliche Angabe des Wero-Nutzers für die Ausfüh-
rung eines Echtzeitüberweisungsauftrags mit Wero.
(2) Die Sparkasse und die weiteren an der Ausführung der Echtzeitüberweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Echtzeit-
überweisung ausschließlich anhand der vom Wero-Nutzer über das EPI-Zahlungssystem angeforderten Kundenkennung des Zahlungsemp-
fängers (Nummer I. 4. (1)) auszuführen.
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Bedingungen für Wero-Zahlungen
(3) Die Sparkasse führt einen Auftrag zur Echtzeitüberweisung nach Nummer I. 4. (1) aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben
in der vereinbarten Art und Weise vorliegen, dieser vom Wero-Nutzer autorisiert ist, die hierfür vereinbarten Verfügungslimite sowie einen vom
Kontoinhaber individuell festgelegten Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen eingehalten sind und ein zur Ausführung der Echtzeitüberwei-
sung ausreichendes Guthaben in der Auftr1 archivierte Vorkommen dieser Datei
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