Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 1/24 (Stand 1. Juni 2026) Inhalt Allgemeine Informationen zur Bank  2 Allgemeine Informationen zu Produktbezeichnungen gemäß § 15 Zahlungskontengesetz  2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (Kontoführung, Sparverkehr, Sorten / Edelmetalle, Bankschließfächer / Verwahrstücke, Sonstiges)  3 I. Persönliche Konten  3 II. Sicht- und Spareinlagen  4 III. Sorten / Edelmetalle  5 IV. Bankschließfächer / Verwahrstücke  6 V. Sonstiges  6 B. Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Bargeldauszahlungen / Bargeldeinzahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Verbraucher und Kunden, die keine Verbraucher sind  7 I. Bargeldauszahlungen und Bargeldeinzahlungen  7 II. Überweisungen  8 III. Dauerauftrag  11 IV. Lastschriften  11 V. Kartenzahlungen  12 VI. Scheckverkehr  14 C. Preise für Wertpapierdienstleistungen  15 I. Commerzbank money mate  15 II. PremiumDepot  15 III. PremiumFondsDepot  16 IV. KlassikDepot  17 V. StartDepot  18 VI. DirektDepot  19 VII. Geschäfte an Terminbörsen (Finanztermingeschäfte – Optionen und Futures)  20 VIII.Vermögensverwaltung  20 IX. Sonderdienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen  22 X. Hinweis über Zuwendungen von Dritten und an Dritte  22 XI. Hinweis zu Handelsmargen  22 XII. Ergänzende Hinweise  22 D. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale)  23 I. Dienstleistungen im Kreditgeschäft  23 II. Auskünfte  24 III. Avale  24 E. Wechselkurs  24 204/02/28 – HD0626-01 Alle Entgelte sind gegebenenfalls inklusive Mehrwertsteuer. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 2/24 Allgemeine Informationen zur Bank I. Name und Anschrift der Bank Commerzbank Aktiengesellschaft Geschäftsräume: Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main Postanschrift: 60261 Frankfurt am Main Kontakt bei Fragen zum Unternehmen Telefon: + 49 69 1 36 20 E-Mail1: info@commerzbank.com Internet: www.commerzbank.de; www.commerzbank.com II. Kommunikation mit der Bank Die für die Geschäftsbeziehung maßgeblichen Anschriften der Geschäftsstelle oder sonstige Kommunikationsadressen der Bank teilt sie gesondert mit. III. Bankinterne Beschwerdestelle Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an folgende Kontaktstelle der Bank wenden: Commerzbank AG Qualitätsmanagement 60261 Frankfurt am Main www.commerzbank.de/Beschwerdestelle IV. Zuständige Aufsichtsbehörde Europäische Zentralbank Sonnemannstraße 20 60314 Frankfurt am Main Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main; Internet: www.bafin.de, BAK Nr. 100005 V. Eintragung im Handelsregister Handelsregister, Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 32000 VI. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Deutsch soweit nichts anderes vereinbart ist. Allgemeine Informationen zu Produktbezeichnungen gemäß § 15 Zahlungskontengesetz Soweit im Folgenden die Begrifflichkeiten „Commerzbank Girocard“, „Mastercard Debit“ oder „Virtual Debit Card“ genannt werden, entsprechen diese der standar­disierten Zahlungskontenterminologie „Ausgabe einer Debitkarte“. Soweit im Folgenden die Begrifflichkeiten „PremiumKreditkarte“, „Young Visa Kreditkarte“, „ClassicKreditkarte“, „GoldKreditkarte“, „Prepaid Karte“ oder „Prepaid Karte Junior“ genannt werden, entsprechen diese der standardisierten Zahlungskontenterminologie „Ausgabe einer Kreditkarte“. 1 Beachten Sie bitte, dass Ihre Mitteilung an uns via E-Mail nicht verschlüsselt wird. Eine Kenntnisnahme durch Dritte ist daher nicht auszuschließen. In Ihrem 204/02/28 – HD0626-01 ­eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, sich nicht auf konkrete geschäftliche Details zu beziehen. Überweisungen, Wertpapierorder oder fristgebundene Auf­träge oder Weisungen nehmen wir per E-Mail nicht entgegen. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 3/24 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (Kontoführung, Sparverkehr, Sorten / Edelmetalle, Bankschließfächer / Verwahrstücke, Sonstiges) I. Persönliche Konten 1. Preismodelle für die Kontoführung für Privatkonten PremiumKonto Monatspauschale 12,90 EUR Sämtliche Buchungsposten Commerzbank Girocard1 für bis zu zwei Verfügungsberechtigte Nutzung Commerzbank- / Cash Group2-Geldautomaten sowie Bargeldaus- und Bargeldeinzahlungen am Schalter Pro Konto sind max. zwei Mastercard und zwei Visa Karten im Preis enthalten3 Einrichtung / Änderung / Ausführung von SEPA-Daueraufträgen Nutzung des Online Bankings mit photoTAN Ausführung beleghaft beauftragter SEPA-Überweisungen / SEPA-Echtzeitüberweisungen Einzug von auf Euro ausgestellten Inlands-Schecks4 KlassikKonto – Für Neuverträge ab dem 1.02.2025 Monatspauschale 9,90 EUR Sämtliche Buchungsposten Commerzbank Girocard1 für bis zu zwei Verfügungsberechtigte Nutzung Commerzbank- / Cash Group2-Geldautomaten sowie Bargeldaus- und Bargeldeinzahlungen am Schalter Mastercard Debit für bis zu zwei Verfügungsberechtigte Einrichtung / Änderung / Ausführung von SEPA-Daueraufträgen Nutzung des Online Bankings mit photoTAN Ausführung beleghaft beauftragter SEPA-Überweisungen / SEPA-Echtzeitüberweisungen Einzug von auf Euro ausgestellten Inlands-Schecks4 GiroKonto – Für Neuverträge ab dem 17.02.2025 Kontoführung Monatspreis 4,90 EUR – Bei Vermögenswerten5 ab 50.000 Euro im Kalendermonat Monatspreis 0,00 EUR Sämtliche Buchungsposten Kontoauszug über das elektronische Postfach6 Commerzbank Girocard1 Commerzbank Virtual Debit Card für bis zu zwei Verfügungsberechtigte Nutzung Commerzbank- / Cash Group2-Geldautomaten Ausführung von SEPA-Daueraufträgen Nutzung des Online Bankings mit photoTAN Ausführung beleghaft beauftragter SEPA-Überweisungen / SEPA-Echtzeitüberweisungen pro Überweisung 3,90 EUR Bargeldaus- und Bargeldeinzahlungen am Schalter pro Vorgang 3,90 EUR Einzug von auf Euro ausgestellten Inlands-Schecks4 pro Scheck 3,90 EUR 1 mit zusätzlicher Visa-Funktion 2 Zur Cash Group gehören Commerzbank, Deutsche Bank, UniCredit Bank, Postbank und deren Tochtergesellschaften. 3 Maximal 12 kostenlose Bargeldauszahlungen p. a. im Inland und 25 kostenlose Bargeldauszahlungen p. a. im Ausland pro Karte. 4 Mit Einreichung eines vollständig ausgefüllten Formulars für Inlands-Scheckeinreichung der Bank. 5 ­Guthaben auf Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten sowie Girokonten und Vermögenswerten im Depot, die unter einer Kundennummer geführt werden, sind maßgeb- lich und werden zusammengerechnet. Negativsalden auf Girokonten bleiben unberücksichtigt. Eine Überprüfung erfolgt monatlich am letzten Bankarbeitstag mit Verweis auf die unter Textziffer A. III. 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste genannte Annahmefrist. Sofern die Vermögenswerte den Mindest­wert von 50.000 EUR unterschritten haben, wird der Monatspreis mit dem nächstfolgenden Kontoabschluss berechnet. Es werden ausschließlich Vermögens­werte unter einer Kundennummer bei der Marke Commerzbank berücksichtigt. Eine Zusammenfassung von Vermögenswerten über mehrere Kundennummern hinweg erfolgt daher nicht. 204/02/28 – HD0626-01 6 Abweichend von den „Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste“, Textziffer A.I.2.a. Satz 2, stellt die Bank die Kontoauszüge nicht am Kontoauszugs­drucker, sondern ausschließlich im elektronischen Postfach zum Abruf bereit. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 4/24 StartKonto – Für Neuverträge ab dem 15.04.2021 – für Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Volontäre, Wehr- und Monatspreis 0,00 EUR Bundesfreiwilligendienstleistende im Alter von 7 Jahren bis einschließlich 27 Jahren7 – bei Fortbestehen des StartKontos ab dem 28. Geburtstag (kein Neuabschluss) Monatspreis 9,90 EUR Sämtliche Buchungsposten Young Visa Kreditkarte und Commerzbank Girocard8 Nutzung Commerzbank- / Cash Group9-Geldautomaten Einrichtung / Änderung / Ausführung von SEPA-Daueraufträgen Nutzung des Online Bankings mit photoTAN Ausführung beleghaft beauftragter SEPA-Überweisungen / SEPA-Echtzeitüberweisungen pro Überweisung 2,50 EUR Bargeldaus- und Bargeldeinzahlungen am Schalter pro Vorgang 2,50 EUR Einzug von auf Euro ausgestellten Inlands-Schecks10 pro Scheck 2,50 EUR BasisKonto Monatspreis 6,90 EUR Sämtliche Buchungsposten Commerzbank Girocard8 für bis zu zwei Verfügungsberechtigte Nutzung Commerzbank- / Cash Group9-Geldautomaten sowie Bargeldaus- und Bargeldeinzahlungen am Schalter Einrichtung / Änderung / Ausführung von SEPA-Daueraufträgen Einzug von auf Euro ausgestellten Inlands-Schecks10 Nutzung des Online Bankings Ausführung belegloser Inlands- / SEPA-Überweisungen / SEPA-Echtzeitüberweisungen Ausführung beleghaft beauftragter SEPA-Überweisungen / SEPA-Echtzeitüberweisungen pro Überweisung 1,50 EUR 2. Übermittlung des Kontoauszuges (pro Vorgang, ohne Porto) – Aufbewahrung zur Abholung (Postabholer) – (kein Neuabschluss möglich) pro Auszug 1,50 EUR – Tages- und Wochenauszug, wenn der Kunde diese Form der Auszugsübermittlung anstatt eines Kontoauszuges über das Postfach oder am Kontoauszugsdrucker verlangt (außer GiroKonto). pro Auszug 0,14 EUR – Monatsauszug, wenn der Kunde diese Form der Auszugsübermittlung anstatt eines Kontoauszuges über das Postfach oder am Kontoauszugsdrucker verlangt (außer GiroKonto). pro Auszug 0,51 EUR – Nacherstellung von Kontoauszügen oder Kontoumsatzlisten, wenn die Bank ihre Informationspflichten bereits erfüllt und den Grund für die Nacherstellung nicht zu vertreten hat: je Auszug für einen Zeitraum von bis zu einem Monat pro Auszug 3,00 EUR II. Sicht- und Spareinlagen 1. Sichteinlagen TagesgeldKonto, Topzinskonto Plus, TagesgeldKonto Plus Übermittlung des Kontoauszuges (pro Auszug) – Aufbewahrung zur Abholung (Postabholer) – (kein Neuabschluss möglich) 1,50 EUR – papierhafter Tagesauszug (inkl. Porto), wenn der Kunde diese Form der Auszugsübermittlung anstatt eines Kontoauszuges über das Elektronische Postfach verlangt. 0,90 EUR – papierhafter Monatsauszug (inkl. Porto), wenn der Kunde diese Form der Auszugsübermittlung anstatt eines Kontoauszuges über das Elektronische Postfach verlangt. 0,90 EUR 7 Nachweis des Alters und des Ausbildungs-/Berufsstatus bei Vertragsabschluss durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und durch Vorlage einer ­Bescheinigung zum Ausbildungs-/Berufsstatus. 8 mit zusätzlicher Visa-Funktion 204/02/28 – HD0626-01 9 Zur Cash Group gehören Commerzbank, Deutsche Bank, UniCredit Bank, Postbank und deren Tochtergesellschaften. 10 Mit Einreichung eines vollständig ausgefüllten Formulars für Inlands-Scheckeinreichung der Bank. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 5/24 Verrechnungskonto Plus Monatspauschale 1,90 EUR Übermittlung des Kontoauszugs bei postalischem Versand (zuzüglich Porto) pro Auszug 0,51 EUR WertpapierGeld-Konto (kein Neuabschluss möglich) Monatspauschale 1,90 EUR Geldmarktkonto (kein Neuabschluss möglich) Monatspauschale 1,90 EUR Übermittlung des Kontoauszuges (pro Auszug) – Aufbewahrung zur Abholung (Postabholer) – (kein Neuabschluss möglich) 1,50 EUR – papierhafter Tagesauszug (inkl. Porto), wenn der Kunde diese Form der Auszugsübermittlung anstatt eines Kontoauszuges über das Elektronische Postfach verlangt. 0,90 EUR – papierhafter Monatsauszug (inkl. Porto), wenn der Kunde diese Form der Auszugsübermittlung anstatt eines Kontoauszuges über das Elektronische Postfach verlangt. 0,90 EUR 2. Nacherstellung von Kontoauszüge bei Sichteinlagen Nacherstellung von Kontoauszügen oder Kontoumsatzlisten, wenn die Bank ihre Informationspflichten bereits erfüllt und den Grund für die Nacherstellung nicht zu vertreten hat (pro Vorgang, ohne Porto): – je Auszug für einen Zeitraum von bis zu einem Monat pro Auszug 3,00 EUR 3. Spareinlagen Sparkonten mit 3-monatiger Kündigungsfrist Aufbewahrung eines Sparbuches (kein Neuabschluss möglich) – (nicht bei als Kreditsicherheit hinterlegten Sparbüchern) – pro Jahr 75,00 EUR 4. Mietkautionen Mietkautionskonto Mieter (gültig bei Eröffnung ab 01.09.2021) Einmaliges Bearbeitungsentgelt für die Eröffnung eines Mietkautionskontos (pro Kontoeröffnung) 59,00 EUR Mietkautionskonto Vermieter (gültig bei Eröffnung ab 01.09.2021) Einmaliges Bearbeitungsentgelt für die Eröffnung eines Mietkautionskontos (pro Kontoeröffnung) 59,00 EUR Übermittlung des Kontoauszuges (pro Auszug) – papierhafter Jahresauszug (inkl. Porto), wenn der Kunde diese Form der Auszugsübermittlung anstatt eines Kontoauszuges über das Elektronische Postfach verlangt. 0,94 EUR – papierhafter Monatsauszug (inkl. Porto), wenn der Kunde diese Form der Auszugsübermittlung anstatt eines Kontoauszuges über das Elektronische Postfach verlangt. 1,35 EUR III. Sorten / Edelmetalle Abgabe und Abholung vor Ort nur in Filialen mit Kassenservice möglich und nur für Kunden mit Zahlungsverkehrskonto. Aktuelle Sortenkurse / Preise für Edelmetalle erhalten Sie auf www.commerzbank.de und bei unseren Beratern in der Filiale. 1. Sorten – Abwicklungskosten für den An- und Verkauf pro Transaktion 0,00 EUR – Bei Versand an Lieferadresse auf dem deutschen Festland (pro Lieferung bis zu einem Betrag von 5.000 EUR) Transportkosten 7,90 EUR – Ankauf DM = fester Wechselkurs 1,95583 2. Edelmetalle – Abwicklungskosten für den An- und Verkauf pro Transaktion 12,60 EUR – Bei Versand an Lieferadresse auf dem deutschen Festland (pro Lieferung bis zu einem Betrag von 5.000 EUR) Transportkosten 7,90 EUR 204/02/28 – HD0626-01 Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 6/24 IV. Bankschließfächer / Verwahrstücke – Mietpreis (Entgelt) pro Bankschließfach pro Jahr abhängig von der Größe des Bankschließfaches Größe (Kategorie) Jahrespreis * bis 8.000 ccm (S) 139,00 EUR bis 15.000 ccm (M) 209,00 EUR bis 20.000 ccm (L) 279,00 EUR bis 50.000 ccm (XL) 449,00 EUR über 50.000 ccm (XXL) 699,00 EUR – Aufbewahrung von Verwahrstücken (sperrige Einzelstücke) pro Jahr abhängig von der Größe des Verwahrungsstückes (kein Neuabschluss möglich, nur Bestandsgeschäft) Minimum 199,00 EUR V. Sonstiges – Erträgnisaufstellung 25,00 EUR – Entgeltaufstellung gem. Zahlungskontengesetz 0,00 EUR – Bestätigung von Zinsgutschriften oder Zinsbelastungen in einfacher Form, wenn die Bank die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten hat. 11,00 EUR – Ausstellung einer Ersatzsteuerbescheinigung, wenn die Bank die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten hat. pro Ausfertigung 10,00 EUR – FAX auf Verlangen des Kunden 4,00 EUR – Versand einer mobileTAN per SMS pro SMS 0,12 EUR (Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden oder seinem Vertreter angefordert, der Auftrag vom Kunden oder seinem Vertreter mit der bereitgestellten TAN erteilt worden und dieser Auftrag der Commerzbank zugegangen ist bzw. durch diesen eine Anmeldung zum Online Banking vorgenommen wurde.) 204/02/28 – HD0626-01 * inkl. 19% MwSt. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 7/24 B. Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Bargeldauszahlungen / Bargeldeinzahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Verbraucher und Kunden, die keine Verbraucher sind I. Bargeldauszahlungen und Bargeldeinzahlungen 1. Bargeldauszahlungen und Bargeldeinzahlungen am Schalter (soweit nicht bereits in Kapitel A I. 1. enthalten) – zulasten oder zugunsten eigener Zahlungsverkehrskonten von Kunden der Commerzbank pro Vorgang 2,50 EUR Ausnahmen: PremiumKonto International, PremiumGeschäftskonto, PremiumGeschäftskonto Plus, PlatinumGeschäftskonto, PlatinumGeschäftskonto Plus, PlatinumUnterkonto, GiroKonto 2. Bargeldauszahlungen1 am Geldautomaten an eigene Kunden bei der Commerzbank – mit ClassicKreditkarte / GoldKreditkarte / Prepaid Karte / Young Visa Kreditkarte 1,95 % auf den Auszahlungsbetrag Minimum 5,98 EUR – mit PremiumKreditkarte2 1,95 % auf den Auszahlungsbetrag Minimum 5,98 EUR – mit Mastercard Debit / Virtual Debit Card 1,95 % auf den Auszahlungsbetrag Minimum 5,98 EUR an eigene Kunden bei fremden Kreditinstituten (KI) / Zahlungsdienstleistern (ZDL) – mit Commerzbank Girocard3 / SparCard – bei inländischen KI / ZDL der Cash Group4 0,00 EUR – bei inländischen KI / ZDL, die ein direktes Kundenentgelt erheben5 – seitens Commerzbank 0,00 EUR – seitens Geldautomaten-Betreiber betreiberindividuelles Entgelt5 – bei anderen KI / ZDL, die kein direktes Kundenentgelt erheben 1% Minimum 5,98 EUR – mit Mastercard Debit / Virtual Debit Card 1,95 % auf den Auszahlungsbetrag Minimum 5,98 EUR Zuzüglich 1,5 % Auslandseinsatzentgelt (Gilt nur außerhalb des Eurolandes, betr. nicht Umsätze in Schwedischen Kronen und Rumänischen Leu) – mit ClassicKreditkarte / GoldKreditkarte / Prepaid Karte / Young Visa Kreditkarte 1,95 % auf den Auszahlungsbetrag Minimum 5,98 EUR6 Zuzüglich 1,75 % Auslandseinsatzentgelt (Gilt nur außerhalb des Eurolandes, betr. nicht Umsätze in Schwedischen Kronen und Rumänischen Leu) – mit PremiumKreditkarte2 (Mastercard / Visa) 1,95 % auf den Auszahlungsbetrag Minimum 5,98 EUR6 Zuzüglich 1,75 % Auslandseinsatzentgelt (Gilt nur außerhalb des Eurolandes, betr. nicht Umsätze in Schwedischen Kronen und Rumänischen Leu) – Beim Einsatz bei fremden KI / ZDL in anderen EWR7-Währungen Zuzüglich Währungsumrechnungsentgelt in Höhe von 0,59 % innerhalb des EWR7 auf den Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel E des Verzeichnisses. an fremde Kunden – mit anderen vom Geldautomaten akzeptierten Karten siehe Bildschirmanzeige8 1 Bargeldauszahlung am Schalter nicht möglich. 2 Maximal 12 kostenlose Bargeldauszahlungen p. a. im Inland und 25 kostenlose Bargeldauszahlungen p. a. im Ausland pro Karte. 3 mit zusätzlicher Visa-Funktion 4 Zur Cash Group gehören Commerzbank, Deutsche Bank, UniCredit Bank, Postbank und deren Tochtergesellschaften. 5 Der Geldautomatenbetreiber zieht das vereinbarte Entgelt zusammen mit dem Auszahlbetrag ein. 6 Gegebenenfalls kommt noch ein Entgelt des Geldautomatenbetreibers hinzu (ist vor Ort ausgewiesen). 7  Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- 204/02/28 – HD0626-01 lande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 8 Zusätzlich kann ein Entgelt Ihres kartenausgebenden Institutes anfallen, dessen Höhe Sie bitte dort erfragen. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 8/24 3. Bargeldauszahlungslimite der Commerzbank Karten a) Bargeldauszahlungslimite der Commerzbank Kreditkarten Am Geldautomaten / Filiale9 Tageslimit Wochenlimit Monatslimit PremiumKreditkarte 1.000,00 EUR 2.000,00 EUR 6.000,00 EUR GoldKreditkarte 1.000,00 EUR 2.000,00 EUR 6.000,00 EUR ClassicKreditkarte 600,00 EUR 2.000,00 EUR 4.000,00 EUR Prepaid Karte 600,00 EUR 2.000,00 EUR 4.000,00 EUR Prepaid Karte Junior 300,00 EUR 300,00 EUR 1.000,00 EUR Young Visa Kreditkarte 300,00 EUR 300,00 EUR 1.000,00 EUR b) Bargeldauszahlungslimite9 der Commerzbank Debitkarten Am Geldautomaten Tageslimit* Wochenlimit* Auslandslimit pro Tag Commerzbank Girocard10 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR 500,00 EUR Mastercard Debit / Virtual Debit Card 600,00 EUR 2.000,00 EUR * individuell vereinbarte Limite können abweichen 4. Bargeldeinzahlungen mit SafeBag pro Stück 7,50 EUR II. Überweisungen 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in einer anderen EWR-Währung a) Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen (soweit nicht bereits in Kapitel A I. 1. enthalten) Die Entgelte der Bank richten sich nach den individuell vereinbarten Preisen. Ansonsten gilt: aa) SEPA-Überweisungen / SEPA-Echtzeitüberweisungen (soweit nicht bereits in Kapitel A I. 1. enthalten) – Telefonische (außerhalb Telefon Banking) bzw. formlose Überweisungen pro Überweisung 6,00 EUR (z. B. mündliche oder nicht auf Vordrucken der Bank) oder mittels Telefax – Ausführungsbestätigung / -anzeige für SEPA-Überweisungen pro Überweisung 11,00 EUR – Eilüberweisung (nur für SEPA-Überweisungsaufträge innerhalb Deutschlands möglich) pro Überweisung 10,35 EUR zzgl. fremder Kosten – Ermittlung des Sachverhaltes auf Verlangen des Kunden, der kein Verbraucher pro Überweisung 25,00 EUR ist, soweit die Bank nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, es sich nicht um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungs­ vorgang handelt oder die Abrechnung der Bank erläutert werden soll. – Widerruf einer Überweisung nach Zugang des Zahlungsauftrages bei der Bank, pro Überweisung 11,00 EUR pro Überweisung wenn die Bank den Widerruf nicht zu vertreten hat – Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten SEPA-Überweisungsauftrags 1,90 EUR oder SEPA-Echtzeitüberweisungsauftrags wegen fehlender Kontodeckung oder fehlender Angaben (inkl. Porto) Ausgenommen sind beleglose Überweisungen die unmittelbar nach Freigabe abgelehnt werden. 9 Diese Limite gelten nur innerhalb der finanziellen Nutzungsgrenze der jeweiligen Karte. Auf ggf. vom Geldautomatenbetreiber eingestellte Betrags­grenzen (pro 204/02/28 – HD0626-01 Verfügung) haben wir keinen Einfluss. 10 mit zusätzlicher Visa-Funktion Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 9/24 ab) Inlandsüberweisungsaufträge in Euro (außer SEPA-Überweisung) oder anderen EWR-Währungen sowie Überweisungs­ aufträge in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro (außer SEPA-Überweisung) oder in einer ­anderen EWR-Währung (1) Höhe der Entgelte Der Preis setzt sich zusammen aus dem Standardabwicklungsentgelt und den transaktionsbezogenen Entgelten. – Standardabwicklungsentgelt pro Überweisung 2,50 EUR – Transaktionsbezogene Entgelte – Bei SHARE-Überweisungen (Entgelte der Commerzbank) – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 1,5 ‰, Minimum 12,50 EUR – Bei OUR-Überweisungen (Entgelte der Commerzbank) – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 1,5 ‰, Minimum 12,50 EUR zzgl. anstelle fremder Entgelte, sofern diese höher sind – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 1,5 ‰, Minimum 12,50 EUR (2) Sonstige Entgelte – Telefonische bzw. formlose Überweisungen pro Überweisung 11,00 EUR (z. B. mündliche oder nicht auf Vordrucken der Bank) oder mittels Telefax – Ermittlung des Sachverhaltes auf Verlangen des Kunden, der kein pro Überweisungs­ 25,00 EUR Verbraucher ist, soweit die Bank nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorgang es sich nicht um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang handelt oder die Abrechnung der Bank erläutert werden soll – Eilüberweisung pro Überweisung 15,00 EUR zzgl. fremder Kosten – Repair-Entgelt bei beleglosen Aufträgen, die nicht vollmaschinell verarbeitet pro Überweisung 10,00 EUR werden können, weil keine gültige Auftraggeber-IBAN oder BIC der zzgl. fremder Kosten Empfängerbank geliefert wurde – Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung – Beträge unter 12.500,00 EUR 7,50 EUR – Beträge ab 12.500,00 EUR 1,0 ‰ – Rückruf einer Überweisung pro Rückruf 25,00 EUR b) Entgelte bei Überweisungseingängen ba) SEPA-Überweisungen (soweit nicht bereits in Kapitel A I. 1. enthalten) bb) Inlandsüberweisungseingänge in Euro (außer SEPA-Überweisung) oder anderen EWR-Währungen sowie Überweisungs- eingänge aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro (außer SEPA-Überweisung) oder in einer anderen EWR-Währung (1) Höhe der Entgelte Der Preis setzt sich zusammen aus dem Standardabwicklungsentgelt und den transaktionsbezogenen Entgelten. – Standardabwicklungsentgelt pro Überweisung 2,50 EUR – Transaktionsbezogene Entgelte – Bei SHARE- oder BEN-Überweisungen – Beträge unter 13,00 EUR entgeltfrei – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 1,5 ‰, Minimum 12,50 EUR Maximum 100,00 EUR (2) Sonstige Entgelte – Ermittlung des Sachverhaltes auf Verlangen des Kunden, der kein Verbraucher pro Überweisungs­ 25,00 EUR ist, soweit die Bank nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, es sich nicht um einen vorgang nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungs- vorgang handelt oder die Abrechnung der Bank erläutert werden soll. – Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung – Beträge unter 12.500,00 EUR 7,50 EUR – Beträge ab 12.500,00 EUR 1,0 ‰ 204/02/28 – HD0626-01 Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 10/24 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) a) Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen aa) Höhe der Entgelte Der Preis setzt sich zusammen aus dem Standardabwicklungsentgelt und den transaktionsbezogenen Entgelten. – Standardabwicklungsentgelt pro Überweisung 2,50 EUR – Transaktionsbezogene Entgelte (Entgelte der Commerzbank) – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 1,5 ‰, Minimum 12,50 EUR ab) Sonstige Entgelte – Telefonische bzw. formlose Überweisungen (z. B. mündliche oder nicht auf pro Überweisung 11,00 EUR Vordrucken der Bank) oder mittels Telefax – Zahlungen in nicht frei konvertierbaren Währungen (Exotenzahlungen) 3 ‰, Minimum 30,00 EUR Maximum 200,00 EUR – Ermittlung des Sachverhaltes auf Verlangen des Kunden, der kein Verbraucher pro Überweisungs­ 25,00 EUR ist, soweit die Bank nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, es sich nicht um vorgang einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang handelt oder die Abrechnung der Bank erläutert werden soll – Eilüberweisung pro Überweisung 15,00 EUR zzgl. fremder Kosten – Repair-Entgelt bei beleglosen Aufträgen, die nicht vollmaschinell verarbeitet pro Überweisung 10,00 EUR werden können, weil keine gültige Auftraggeber-IBAN oder BIC der zzgl. fremder Kosten Empfängerbank geliefert wurde – Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung – Beträge unter 12.500,00 EUR 7,50 EUR – Beträge ab 12.500,00 EUR 1,0 ‰ – Rückruf einer Überweisung pro Rückruf 25,00 EUR b) Entgelte bei Überweisungseingängen ba) Höhe der Entgelte Der Preis setzt sich zusammen aus dem Standardabwicklungsentgelt und den transaktionsbezogenen Entgelten. – Standardabwicklungsentgelt pro Überweisung 2,50 EUR – Transaktionsbezogene Entgelte – Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung (Entgelte der Commerzbank) – Beträge unter 13,00 EUR entgeltfrei – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 1,5 ‰, Minimum 12,50 EUR Maximum 100,00 EUR bb) Sonstige Entgelte – Ermittlung des Sachverhaltes auf Verlangen des Kunden, der kein Verbraucher pro Lastschriftbelastung 25,00 EUR ist, soweit die Bank nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, es sich nicht um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang handelt oder die Abrechnung der Bank erläutert werden soll. – Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung – Beträge unter 12.500,00 EUR 7,50 EUR – Beträge ab 12.500,00 EUR 1,0 ‰ 204/02/28 – HD0626-01 Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 11/24 III. Dauerauftrag a) SEPA-Dauerauftrag: Dauerauftrag innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro (soweit nicht bereits in Kapitel A I. 1. enthalten) – Einrichtung 1,53 EUR (ausgenommen Daueraufträge zugunsten eigener Konten bei der Commerzbank) – Ausführung 0,26 EUR – Änderung / Aussetzung für Kunden, die keine Verbraucher sind 1,53 EUR (ausgenommen Daueraufträge zugunsten eigener Konten bei der Commerzbank) – Rückruf 11,00 EUR b) Auslandsdauerauftrag: (1) Dauerauftrag innerhalb Deutschlands in anderen EWR-Währungen sowie Daueraufträge in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro (außer SEPA-Dauerauftrag) oder andere EWR-Währung – Einrichtung 5,00 EUR – Ausführung gem. den in Kapitel B II,1,bb aufgeführten Entgelten pro Ausführung zzgl.5,00 EUR – Änderung /Aussetzung für Kunden, die keine Verbraucher sind 5,00 EUR – Rückruf 25,00 EUR (2) Dauerauftrag in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungen) sowie Dauerauftrag in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) – Einrichtung 5,00 EUR – Ausführung gem. den in Kapitel B II,2,a aufgeführten Entgelten pro Ausführung zzgl.5,00 EUR – Änderung /Aussetzung für Kunden, die keine Verbraucher sind 5,00 EUR – Rückruf 25,00 EUR IV. Lastschriften 1. Kartenbasierter Lastschrifteinzug (die an einer Verkaufsstelle mit Hilfe einer Zahlungskarte generiert werden – Elektronisches Lastschriftverfahren) – Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher pro Auftrag ⅓ % vom (unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht) Lastschriftbetrag, Minimum 5,11 EUR jeweils zzgl. fremder Entgelte 2. SEPA-Basislastschrift – Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher pro Auftrag ⅓ % vom (unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht) Lastschriftbetrag, Minimum 5,11 EUR jeweils zzgl. fremder Entgelte 3. SEPA-Firmenlastschrift – Vormerkung einer SEPA-Firmenlastschrift pro angefangenes 10,00 EUR (im 1. Jahr Ausweis im Kontoauszug als Anlage SEPA-Mandat) Kalenderjahr – Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher pro Auftrag ⅓ % vom (unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht) Lastschriftbetrag, Minimum 5,11 EUR jeweils zzgl. fremder Entgelte 4. Begrenzung oder Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften – bei Kunden, die keine Verbraucher sind einmalig 5,00 EUR – bei Kunden, die keine Verbraucher sind, wenn nur der Name eines Lastschrifteinreichers angegeben wird pro Auftrag/pro 12 Mon. 10,00 EUR 5. Sonstige Entgelte – Ermittlung des Sachverhaltes auf Verlangen des Kunden, der kein Verbraucher ist, soweit die Bank nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, es sich nicht um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungs­ vorgang handelt oder die Abrechnung der Bank erläutert werden soll. pro Lastschriftbelastung 25,00 EUR pro Lastschriftziehung 25,00 EUR – Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung (inkl. Porto) 1,90 EUR 204/02/28 – HD0626-01 Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 12/24 V. Kartenzahlungen 1. Debitkarten a) Kartenentgelte, soweit nicht in Kontomonatspauschale enthalten – Commerzbank Girocard11 pro Jahr 10,00 EUR – Mastercard Debit pro Monat 3,50 EUR – Virtual Debit Card pro Monat 0,00 EUR – Erstellung einer Ersatz-PIN (persönliche Identifikationsnummer) Ersatzbestellung 5,00 EUR – Commerzbank Girocard11 – Erstellung einer Ersatzkarte12 Ersatzbestellung 15,00 EUR – Commerzbank Girocard11 b) Einsatzentgelte beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen13 – mit Commerzbank Girocard13 – Inland entgeltfrei – Ausland (EU-Länder) für Zahlungen in Euro entgeltfrei – Ausland (EU-Länder) mit anderer Landeswährung als Euro 1 %, Minimum 1,50 EUR – Ausland (Nicht-EU-Länder) 1 %, Minimum 2,50 EUR – mit Commerzbank Mastercard Debit / Virtual Debit Card – Inland entgeltfrei – Ausland 1,5 % Auslandseinsatzentgeltt (Gilt nur außerhalb des Eurolandes, betrifft nicht Umsätze in Schwedischen Kronen und Rumänischen Leu) – Beim Bezahlen in anderen EWR14-Währungen Zuzüglich Währungsumrechnungsentgelt in Höhe von 0,59 % innerhalb des EWR14 auf den Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel E des Verzeichnisses. 2. Kreditkarten a) Jahresentgelte15, soweit nicht in Kontomonatspauschale enthalten (Angabe erfolgt bei Konto) ClassicKreditkarte (Mastercard / Visa) 39,90 EUR – Zusatzkarte (betrifft nur Bestandsgeschäft) 29,90 EUR GoldKreditkarte (Mastercard / Visa) 99,90 EUR – Zusatzkarte (betrifft nur Bestandsgeschäft) 79,90 EUR PremiumKreditkarte (Mastercard / Visa) – Pro PremiumKonto sind max. zwei Mastercard und zwei Visa Karten im Preis enthalten – jede weitere Karte 59,90 EUR Prepaid Karte/Prepaid Karte Junior (Mastercard / Visa) – Prepaid Karte Junior (bis 18 Jahre) 0,00 EUR – Prepaid Karte (ab 18 Jahre) 39,90 EUR b) Sonstige Entgelte – Motivkarte (betrifft nur Bestandsgeschäft) pro Jahr 5,00 EUR – Erstellung Rechnungskopie16 pro Stück 1,53 EUR – Erstellung einer Belegkopie16 pro Stück 4,09 EUR – Kurierversand in Risikoländer pro Karte 35,00 EUR – Entgelt für papierhafte Abrechnung pro Stück 1,50 EUR – ausgenommen sind PremiumKreditkarten und Prepaid Karten 11 mit zusätzlicher Visa-Funktion 12 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden bei − Änderung des Namens des Kontoinhabers, − von ihm veranlassten Kontowechsel, − einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte, soweit die Bank die Umstände, die zur Ausstellung der Ersatzkarte geführt haben, weder zu vertreten hat noch diese ihr zuzurechnen sind. 13 Ob und ggf. in welcher Höhe der Terminalbetreiber ein Entgelt verlangt, ist vor Ort zu erfragen. 14 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 15  Die Jahresentgelte werden im Voraus Ihrem Kreditkartenkonto belastet. Im Falle einer unterjährigen Kündigung erfolgt eine anteilmäßige Rückerstattung. 204/02/28 – HD0626-01 Im Falle einer Kündigung der Bank aus wichtigem Grund erfolgt keine Rückerstattung des Jahresentgeltes. 16 Auf Wunsch des Kunden, ausgenommen die Beschädigung oder der Verlust ist von der Bank zu vertreten. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 13/24 c) Einsatzentgelte beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen alle Mastercard / Visa: ClassicKreditkarte / GoldKreditkarte / PremiumKreditkarte / Prepaid Karte / Young Visa Kreditkarte – Inland entgeltfrei – Ausland 1,75 % Auslandseinsatzentgeltt (Gilt nur außerhalb des Eurolandes, betrifft nicht Umsätze in Schwedischen Kronen und Rumänischen Leu) – Beim Bezahlen in anderen EWR17-Währungen Zuzüglich Währungsumrechnungsentgelt in Höhe von 0,59 % innerhalb des EWR auf den Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank Hinweis: Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsumsätzen ergibt sich aus Kapitel E des Verzeichnisses. d) Entgelte 3-Raten-Service – Registrierung 0,00 EUR – Entgelt für den Teilzahlungsservice bei einem Kreditkartenumsatz ab 200 EUR im Handel oder im Internet. Das Entgelt wird mit der ersten Teilzahlungsrate belastet. Umsatzhöhe ClassicKreditkarte, Young Visa Kreditkarte GoldKreditkarte, PremiumKreditkarte 200,00 EUR – 999,99 EUR 4,90 EUR 3,90 EUR 1.000,00 EUR – 1.999,99 EUR 9,90 EUR 8,90 EUR 2.000,00 EUR – 2.999,99 EUR 14,90 EUR 13,90 EUR 3.000,00 EUR – 4.999,99 EUR 19,90 EUR 18,90 EUR e) Entgelt für Kasino-, Wett- und Glücksspielumsätze 3 % des jeweiligen Kartenumsatzes 17 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- 204/02/28 – HD0626-01 Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 14/24 VI. Scheckverkehr 1. Inländischer Scheckverkehr a) Einlösung der vom Kunden ausgestellten Schecks (Zahlungsausgang) – auf Euro ausgestellte Schecks entgeltfrei – auf Fremdwährung ausgestellte Schecks – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 2 ‰, Minimum 12,50 EUR b) Einzug von ausgestellten Schecks zur Gutschrift Eingang vorbehalten (Zahlungseingang) – auf Euro ausgestellte Schecks zusammen mit Einreichung eines vollständig ausgefüllten Formulars für Inlands-Scheckeinreichung der Bank pro Scheck 1,50 EUR – zzgl. bei Einreichung von Schecks ohne vollständig ausgefülltes Formular für Inlands-Scheckeinreichung der Bank bei auf Euro ausgestellten Schecks pro Scheck 10,00 EUR – auf Fremdwährung ausgestellte Schecks – Beträge bis 13,00 EUR entgeltfrei – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 2  ‰, Minimum 20,00 EUR zzgl. fremder Entgelte und Porto c) Einzug von ausgestellten Schecks zur Gutschrift nach Eingang (Zahlungseingang) – auf Fremdwährung ausgestellte Schecks – Beträge bis 13,00 EUR entgeltfrei – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 2  ‰, Minimum 20,00 EUR zzgl. fremder Entgelte und Porto d) Sonstige Entgelte – Schecksperre Vormerkung18 jährlich 15,00 EUR – Entgelt für den Einreicher eines Schecks bei Rückbelastung an den pro Scheck 1/3 %, Minimum 5,11 EUR Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von einer anderen Bank oder unserem Haus eingeht) – Ermittlung des Sachverhalts auf Verlangen des Kunden, der kein pro Scheck 25,00 EUR Verbraucher ist, soweit die Bank nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, es sich um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang handelt oder die Abrechnung der Bank erläutert werden soll. 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Einlösung der vom Kunden ausgestellten Schecks (Zahlungsausgang) – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 2 ‰, Minimum 12,50 EUR b) Einzug von ausgestellten Schecks zur Gutschrift Eingang vorbehalten (Zahlungseingang) – Beträge bis 13,00 EUR entgeltfrei – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 2  ‰, Minimum 20,00 EUR zzgl. fremder Entgelte und Porto c) Einzug von ausgestellten Schecks zur Gutschrift nach Eingang (Zahlungseingang) – Beträge bis 13,00 EUR entgeltfrei – Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR – Beträge ab 250,00 EUR 2  ‰, Minimum 20,00 EUR zzgl. fremder Entgelte und Porto d) Sonstige Entgelte – Entgelt für den Einreicher eines Schecks bei Rückbelastung an den pro Scheck 1/3 %, Minimum 20,00 EUR Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von einer anderen Bank oder unserem Haus eingeht) 204/02/28 – HD0626-01 18 Das Entgelt für diese Leistung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 15/24 C. Preise für Wertpapierdienstleistungen I. Commerzbank money mate Commerzbank money mate besteht aus zwei Einzelprodukten: dem money mate Konto und dem money mate Depot. Alle Auszahlungen aus dem money mate Depot werden dem money mate Konto gutgeschrieben und e ­ ntsprechend des Auftrages an ein hinterlegtes Referenzkonto weitergeleitet. Auf dem money mate Konto liegende Beträge werden, ­­sobald der nachstehend ­genannte Schwellwert überschritten wurde, automatisch im money mate Depot angelegt, sofern sie nicht für eine Auszahlung vorgemerkt oder eingefroren sind. Commerzbank money mate ist nur mit gleichzeitiger Nutzung des elektronischen Postfachs erhältlich. Leistungen: money mate Konto: – Monatspauschale: entgeltfrei – Übermittlung von Kontoauszügen in das elektronische Postfach: entgeltfrei money mate Depot: – Kauf und Verkauf von money mate-Investmentfonds: entgeltfrei, d.h. die Commerzbank AG ­verzichtet auf einen Ertragsanteil orientiert am Ausgabeaufschlag und gibt die Fonds zu ihren Beschaffungskonditionen an den Kunden weiter – Einfrieren und Reaktivieren der Anlage: entgeltfrei – Depotentgelt: entfällt1 Allgemeine Funktionalitäten / Rahmendaten: – Schwellwert für automatische Kaufaufträge: 50,00 EUR – Bereitstellen von Berichten über das elektronische Postfach: entgeltfrei Im money mate Depot enthaltene Leistungen sind insbesondere: – Fortlaufende Geeignetheitsprüfung: Commerzbank money mate beinhaltet eine fortlaufende Geeignetheitsprüfung. Über diese fort­laufende Geeignetheitsprüfung erhalten Sie vierteljährlich eine Geeignetheitserklärung zusammen mit dem Bestandsreporting. ­Sofern das Ergebnis der fortlaufenden Geeignetheitsprüfung die Ungeeignetheit ist, erhalten Sie hierüber unmittelbar eine einmalige Mitteilung. – Beratung und Information: Ständige Erreichbarkeit eines fachlichen Ansprechpartners der Commerzbank zu Fragen und Hintergründen – Anlagemöglichkeit in einem von vier breit diversifizierten, global und nachhaltig anlegenden Investmentfonds – Ausführung von Kauf- und Verkaufsaufträgen in den Fonds der money mate Produktfamilie – Automatische Anlage von Geldeingängen auf dem money mate Konto (Allokationsservice ab 50,00 EUR auf dem money mate Konto) – Mulitkanalzugang über Filiale und die digitalen Kanäle der Bank (z. B. Onlineportal) – Verpflichtende Nutzung des elektronischen Postfachs inklusive – Depotverwahrung und -verwaltung II. PremiumDepot Beim Depotmodell PremiumDepot fällt nur ein Pauschalentgelt an, das an die Stelle der sonst üblichen Entgelte für jede Auf­trags­ausführung und für die Depotverwahrung tritt. 1. Pauschalentgelt Pauschalentgelt auf das bewertete Depotvolumen 1,45 % p. a. inkl. anteiliger USt. Postenentgelt auf Depotwerte ohne Kurs 0,06 EUR p.Posten/Tag inkl. anteiliger USt. Mindestentgelt 145,00 EUR p.Q. inkl. anteiliger USt. Berechnungsgrundlage ist der Kurswert des Depots (bei Renten mindestens auf den Nennwert). Die Berechnung erfolgt ­tag­genau. Die ­Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Besteht das PremiumDepot nicht für ein volles Kalenderquartal, wird das ­Entgelt einschließlich des Mindest­ entgelts entsprechend der Laufzeit anteilig berechnet. Das Entgelt entfällt auf die Beratung und die Depotverwahrung einerseits und die Umsätze in Wertpapieren (Transaktions­kosten) andererseits. Nach aktueller Rechtslage sind die Beratung und Depotverwahrung umsatzsteuerpflichtig (derzeit 50 % des Netto-Pauschalentgelts) und die Umsätze in Geschäften mit Wertpapieren umsatzsteuerfrei. Bei Änderung der Rechts­lage ist die Bank zu einer Änderung und ­entsprechenden Nach­belastung der Umsatzsteuer berechtigt. Für in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatanleger berück­sichtigt die Bank – vorbehaltlich einer Änderung der ­Auffassung der Finanzverwaltung – den Transaktionskostenanteil (derzeit 50 % des Pauschalentgelts inkl. anteiliger Umsatzsteuer) im Verrechnungstopf „Sonstige“. 1 Unter der Voraussetzung, dass Vertriebsvergütungen der KVG von der Commerzbank AG vereinnahmt werden dürfen (vgl. Absatz X. 1 PLV). Sollte dies nicht 204/02/28 – HD0626-01 mehr der Fall sein, so wird ein Entgelt in Höhe von 1,05 % p.a. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf Basis des täglichen Depotwerts berechnet und viertel­jährlich abgerechnet. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 16/24 Im PremiumDepot enthaltene Leistungen sind insbesondere – Beratung und Information: Die Bank berät den Kunden im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen auf Basis seiner individuellen Anlage­ bedürfnisse und stellt Research- und Kapitalmarktinformationen zur Verfügung. – Ausführung von Kauf- und Verkaufsaufträgen im Rahmen von Kommissions- und Festpreisgeschäften sowie Transaktionen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen: keine gesonderten Provisionen oder Limitentgelte; ausgenommen hiervon sind Finanztermin- geschäfte. – Investmentfondsanteile/Neuemissionen: Bei Kauf von Investmentfondsanteilen und Neuemissionen fällt kein eigenes Entgelt in Form eines Ertragsanteils orientiert am Ausgabeaufschlag bzw. in Höhe des Agios an. – Depotverwahrung und -verwaltung – Vorabbefreiung / -reduzierung bzw. Quellensteuererstattung gem. Doppelbesteuerungsabkommen Nicht durch das Pauschalentgelt abgedeckt sind Leistungen, die nicht zum oben beschriebenen Leistungsumfang gehören (z. B. entgelt­pflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit effektiven Wertpapierurkunden oder die Vermittlung unternehmerischer Beteiligungen), oder die sich auf ein anderes, nicht von dieser Vereinbarung umfasstes Depot beziehen. Nicht abgegolten sind f­erner Aufwendungen (­fremde Kosten, wie z. B. Maklercourtage), die gemäß den gesetzlichen Vorschriften belastet werden. Das PremiumDepot begründet kein Dauerberatungsverhältnis und keine Depotbeobachtungspflicht der Bank. Abschließender Hinweis: Es handelt sich nicht um eine Honorar-Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Die Bank erhält für unterschiedliche Produkte im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen Zuwendungen von Dritten bzw. vereinnahmt Handelsmargen. Siehe dazu Abschnitt X. und XI. III. PremiumFondsDepot Beim Depotmodell PremiumFondsDepot fällt nur ein Pauschalentgelt an, das an die Stelle der sonst üblichen Entgelte für jede Auftrags­ ausführung und für die Depotverwahrung tritt. Im Rahmen des PremiumFondsDepot bietet die Commerzbank über einen systematischen Auswahlprozess ausgewählte Investmentfonds unterschiedlicher Anbieter an. Im PremiumFondsDepot können nur diese ausgewählten Wertpapiere erworben werden. Die Leistungen ­bezüglich Beratung und Information sowie bezüglich Kauf und Verkauf ­beziehen sich auf diese ausgewählten Wertpapiere. Demgegenüber bezieht sich das Pauschalentgelt auf alle Wertpapiere in diesem Depot. 1. Pauschalentgelt Pauschalentgelt auf das bewertete Depotvolumen 0,90 % p. a. inkl. anteiliger USt. Postenentgelt auf Depotwerte ohne Kurs 0,06 EUR p.Posten/Tag inkl. anteiliger USt. Mindestentgelt 90,00 EUR p.Q. inkl. anteiliger USt. Berechnungsgrundlage ist der Kurswert des Depots (bei Renten mindestens auf den Nennwert). Die Berechnung erfolgt taggenau. Die ­Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Besteht das PremiumFondsDepot nicht für ein volles Kalenderquartal, wird das Entgelt einschließlich des Mindestentgelts entsprechend der Laufzeit anteilig berechnet. Das Entgelt entfällt auf die Beratung und die Depotverwahrung einerseits und die Umsätze in Wertpapieren (Transaktionskosten) andererseits. Nach aktueller Rechtslage sind die Beratung und Depotverwahrung umsatzsteuerpflichtig (derzeit 50 % des Netto-Pauschalentgelts) und die Umsätze in Geschäften mit Wertpapieren umsatzsteuerfrei. Bei Änderung der Rechtslage ist die Bank zu einer Änderung und ­entsprechenden Nachbelastung der Umsatzsteuer berechtigt. Für in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatanleger berücksichtigt die Bank – vorbehaltlich einer Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung – den Transaktionskostenanteil (derzeit 50 % des Pauschalentgelts inkl. anteiliger Umsatzsteuer) im Verrechnungstopf „Sonstige“. Im PremiumFondsDepot enthaltene Leistungen sind insbesondere – Beratung und Information: Die Bank berät den Kunden im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen auf Basis seiner individuellen Anlage­ bedürfnisse und stellt Research- und Kapitalmarktinformationen zur Verfügung. – Ausführung von Kauf- und Verkaufsaufträgen sowie Transaktionen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen: keine gesonderten Provisionen oder Limitentgelte; ausgenommen hiervon sind Finanztermingeschäfte. – Investmentfondsanteile / Neuemissionen: Bei Kauf von Investmentfondsanteilen und Neuemissionen fällt kein eigenes Entgelt in Form eines Ertragsanteils orientiert am Ausgabeaufschlag bzw. in Höhe des Agios an. – Depotverwahrung und -verwaltung – Vorabbefreiung / -reduzierung bzw. Quellensteuererstattung gem. Doppelbesteuerungsabkommen Werden andere Wertpapiere in dieses Depot gekauft, die nicht unter die ausgewählten Wertpapiere des PremiumFondsDepots fallen, ist die Bank berechtigt, für ihre Leistungen im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren die Entgelte zu berechnen, die nach dem Preismodell K ­ lassikDepot anfallen. Nicht durch das Pauschalentgelt abgedeckt sind Leistungen, die nicht zum oben beschriebenen Leistungsumfang gehören (z. B. entgelt­pflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit effektiven Wertpapierurkunden oder die Vermittlung unternehmerischer Beteiligungen), oder die sich auf ein anderes, nicht von dieser Vereinbarung umfasstes Depot beziehen. Nicht abgegolten sind ferner Aufwendungen (­fremde Kosten, wie z. B. Maklercourtage), die gemäß den gesetzlichen Vorschriften belastet werden. Das PremiumFondsDepot begründet kein Dauerberatungsverhältnis und keine Depotbeobachtungspflicht der Bank. Abschließender Hinweis: Es handelt sich nicht um eine Honorar-Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Die Bank ­erhält 204/02/28 – HD0626-01 für unterschiedliche Produkte im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen Zuwendungen von Dritten. Siehe dazu Abschnitt X. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 17/24 IV. KlassikDepot Beim Depotmodell KlassikDepot fallen für die Leistungen der Bank die nachfolgend aufgeführten Entgelte an. Beratungs­leistungen werden nicht gesondert bepreist, sondern sind durch die vereinbarten Festpreise bzw. Entgelte mit abgedeckt. 1. Festpreisgeschäft und Investmentfonds – Festpreisgeschäft: Für ausgewählte Wertpapiere, die bereits emittiert, aber noch nicht an einer Börse gelistet sind und Renten, bietet die ­Commerzbank eine Abrechnung inklusive aller Kosten der Bank an (Nettoabrechnung). Bei verzinslichen Wertpapieren fallen ggf. Stückzinsen an, die separat ausgewiesen werden und nicht im Preis enthalten sind. – Investmentfondsanteile: Die Bank bietet auch den Kauf von Investmentfondsanteilen zu einem festen Preis an. Dieser Preis enthält einen Ertragsanteil der Bank, dessen Höhe sich am Ausgabeaufschlag des Fonds (in der Regel bis zu 5 %) orientiert. Die Rückgabe von Investmentfondsanteilen an die jeweilige KVG erfolgt ohne Provision zum Rücknahmepreis (gilt für in Deutschland zum Vertrieb zu­gelassene Investmentfondsanteile, Ausnahmen sind im Einzelfall zu erfragen). Die automatische Wiederanlage von Ausschüttungen aus Fonds in diese erfolgt mit 100% Rabatt vom Ertragsanteil orientiert am Ausgabeaufschlag. Der An- und Verkauf von Investmentfondsanteilen über Börsen wird analog zu An- und Verkauf von Aktien (im Kommissionsgeschäft) behandelt. 2. Kommissionsgeschäfte Wertpapierart Provision Mindestentgelt Aktien, Zertifikate und andere Wertpapiere mit Stücknotierung 1,0 % zzgl. 4,90 EUR 49,90 EUR Renten 0,5 % zzgl. 4,90 EUR 49,90 EUR Bezugs- bzw. Teilrechte und Aktienspitzen 1,0 % zzgl. 4,90 EUR 9,90 EUR ETF im Rahmen von Wertpapier-Sparplänen 1,0 % zzgl. 2,50 EUR entfällt Aktien und Zertifikate im Rahmen von Wertpapier-Sparplänen 1,5 % entfällt – Die Provision wird auf den Kurswert berechnet; bei Renten mindestens auf den Nennwert. – Die Entgelte werden pro Abrechnung berechnet, taggleiche Teilausführungen werden in einer Abrechnung zusammengefasst. – Für online erteilte Orders gewährt die Bank einen Rabatt in Höhe von 20 % auf die Provision. Dies gilt nicht für den Sockelbetrag in Höhe von 4,90 EUR und für Investmentfondskäufe im Rahmen des Festpreisgeschäftes und für Transaktionen im Zusammenhang mit Wert­ papier-Sparplänen. Vormerkung und Überwachung von Preisgrenzen / Limiten für Kauf- oder Verkaufsaufträge Entgelt für Vormerkung / Überwachung von Preisgrenzen (Limitentgelt; pro Monat) 5,00 EUR Das Limitentgelt fällt nur an, wenn der Auftrag mit Limitierung nicht ausgeführt wird. Das Limitentgelt fällt bei mehrmonatiger Gültigkeit jeden Monat (jeweils zum Monatsende) an, in dem der Auftrag nicht ausgeführt wird. Entgelt für Limitänderung (unabhängig davon, ob der Auftrag danach ausgeführt wird) 5,00 EUR 3. Transaktionen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen Transaktionsart Provision Minimum Kapitalmaßnahmen 1,0 % vom Kurswert zzgl. 4,90 EUR 9,90 EUR (z. B. Kapitalerhöhung, Dividende in Aktien) Ausübung von Optionsscheinen 1,0 % vom Zuzahlungs- bzw. 9,90 EUR Differenzbetrag zzgl. 4,90 EUR Ausübung von Wandelrechten 1,0 % vom Kurswert der bezogenen 9,90 EUR Aktien zzgl. 4,90 EUR Barabfindungen und Rückkaufangebote 1,0 % vom Kurswert zzgl. 4,90 EUR 9,90 EUR Für den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen eines Überbezuges gelten die Konditionen für Kommissionsgeschäfte. 4. Depotentgelt auf das bewertete Depotvolumen 0,25 % p. a. inkl. USt. Postenentgelt auf Depotwerte ohne Kurs 0,06 EUR p.Posten/Tag inkl. anteiliger USt. Mindestentgelt 19,90 EUR p. Q. inkl. USt. – Die Berechnung des Entgeltes für die Depotverwahrung und -verwaltung erfolgt taggenau auf Basis des Kurswertes des ­Depots (bei Renten mindestens auf den Nennwert); bei Wertpapieren, die nicht im Inland girosammelverwahrt werden, wird das Volumen doppelt zugrunde gelegt. – Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Das Mindestentgelt wird pro angefangenes Quartal berechnet. – Belegschaftsaktien werden innerhalb der Sperrfrist depotentgeltfrei verwahrt. Abschließender Hinweis: Die Bank erhält für unterschiedliche Produkte im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen Zuwendungen von ­Dritten bzw. vereinnahmt Handelsmargen. Siehe dazu Abschnitt X. und XI. 204/02/28 – HD0626-01 Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 18/24 V. StartDepot Beim Depotmodell StartDepot fallen für die Leistungen der Bank die nachfolgend aufgeführten Entgelte an. Beratungsleistungen werden nicht gesondert bepreist, sondern sind durch die vereinbarten Festpreise bzw. Entgelte mit abgedeckt. Die Leistungen und Preise des StartDepots gelten für Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Volontäre, Wehr- und Bundes­freiwilligen­ dienstleistende bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Bei Wegfall der Voraussetzung, spätestens nach Erreichen der Altersgrenze, erfolgt die automatische Umstellung auf das Depotmodell KlassikDepot. 1. Festpreisgeschäft und Investmentfonds – Festpreisgeschäft: Für ausgewählte Wertpapiere, die bereits emittiert, aber noch nicht an einer Börse gelistet sind und Renten, bietet die ­Commerzbank eine Abrechnung inklusive aller Kosten der Bank an (Nettoabrechnung). Bei verzinslichen Wertpapieren fallen ggf. ­Stückzinsen an, die separat ausgewiesen werden und nicht im Preis enthalten sind. – Investmentfondsanteile: Die Bank bietet auch den Kauf von Investmentfondsanteilen zu einem festen Preis an. Dieser Preis enthält einen Ertragsanteil der Bank, dessen Höhe sich am Ausgabeaufschlag des Fonds (in der Regel bis zu 5 %) orientiert. Beim Kauf von Fondsanteilen im Rahmen von Commerzbank Wertpapier-Sparplänen sowie Commerzbank VL-Wertpapier-Sparplänen reduziert die Bank ihren Ertragsanteil um 50 %. Die automatische Wiederanlage von Ausschüttungen aus Fonds in diese erfolgt mit 100% Rabatt vom ­Ertragsanteil orientiert am Ausgabeaufschlag. Die Rückgabe von Investmentfonds­anteilen an die jeweilige KVG erfolgt ohne Provision zum Rücknahmepreis (gilt für in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentfondsanteile, Ausnahmen sind im Einzelfall zu erfragen). Der An- und Verkauf von Investmentfondsanteilen über Börsen wird analog zu An- und Verkauf von Aktien (im Kommissionsgeschäft) ­ ehandelt. b 2. Kommissionsgeschäfte Wertpapierart Provision Mindestentgelt Aktien, Zertifikate und andere Wertpapiere mit Stücknotierung 1,0 % zzgl. 4,90 EUR entfällt Renten 0,5 % zzgl. 4,90 EUR entfällt Bezugs- bzw. Teilrechte und Aktienspitzen 1,0 % zzgl. 4,90 EUR entfällt ETF im Rahmen von Wertpapier-Sparplänen 0,5 % zzgl. 2,50 EUR entfällt Aktien und Zertifikate im Rahmen von Wertpapier-Sparplänen 1,5 % entfällt – Die Provision wird auf den Kurswert berechnet; bei Renten mindestens auf den Nennwert. – Die Entgelte werden pro Abrechnung berechnet, taggleiche Teilausführungen werden in einer Abrechnung zusammengefasst – Für online erteilte Orders gewährt die Bank einen Rabatt in Höhe von 20 % auf die Provision. Dies gilt nicht für den Sockelbetrag in Höhe von 4,90 EUR und für Investmentfondskäufe im Rahmen des Festpreisgeschäftes und für Transaktionen im Zusammen­hang mit Wert­ papier-Sparplänen. Vormerkung und Überwachung von Preisgrenzen / Limiten für Kauf- oder Verkaufsaufträge Entgelte für Vormerkung / Überwachung und Limitänderung werden nicht erhoben. 3. Transaktionen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen Transaktionsart Provision Minimum Kapitalmaßnahmen 1,0 % vom Kurswert zzgl. 4,90 EUR entfällt (z. B. Kapitalerhöhung, Dividende in Aktien) Ausübung von Optionsscheinen 1,0 % vom Zuzahlungs- bzw. entfällt Differenzbetrag zzgl. 4,90 EUR Ausübung von Wandelrechten 1,0 % vom Kurswert der entfällt bezogenen Aktien zzgl. 4,90 EUR Barabfindungen und Rückkaufangebote 1,0 % vom Kurswert zzgl. 4,90 EUR entfällt 4. Depotentgelt Bis 20.000,00 EUR bewertetes Depotvolumen entgeltfrei Bewertete Volumensanteile ab 20.000,01 EUR 0,25 % p. a. inkl. USt. Postenentgelt auf Depotwerte ohne Kurs 0,06 EUR p.Posten/Tag inkl. anteiliger USt. Mindestentgelt entfällt – Die Berechnung des Entgeltes für die Depotverwahrung und -verwaltung erfolgt taggenau auf Basis des Kurswertes des Depots (bei ­Renten mindestens auf den Nennwert); bei Wertpapieren, die nicht im Inland girosammelverwahrt werden, wird das Volumen doppelt zugrunde gelegt. – Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. – Belegschaftsaktien werden innerhalb der Sperrfrist depotentgeltfrei verwahrt. Abschließender Hinweis: Die Bank erhält für unterschiedliche Produkte im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen Zuwendungen von ­Dritten bzw. vereinnahmt Handelsmargen. Siehe dazu Abschnitt X. und XI. 204/02/28 – HD0626-01 Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 19/24 VI. DirektDepot Beim Depotmodell DirektDepot fallen für die Leistungen der Bank die nachfolgend aufgeführten Entgelte an. Das DirektDepot beinhaltet ­keine Beratungsleistung der Bank und kann ausschließlich in Verbindung mit dem elektronischen Postfach geführt werden. Kunden, die das Depotmodell DirektDepot nutzen, erfassen Wertpapieraufträge grundsätzlich online. Bei Auftragserteilung über die Filiale / Berater erfolgt die Abrechnung zu Preisen des Depotmodells KlassikDepot. 1. Festpreisgeschäft und Investmentfonds – Festpreisgeschäft: Für ausgewählte Wertpapiere, die bereits emittiert, aber noch nicht an einer Börse gelistet sind und Renten, bietet die ­Commerzbank eine Abrechnung inklusive aller Kosten der Bank an (Nettoabrechnung). Bei verzinslichen Wertpapieren fallen ggf. Stückzinsen an, die separat ausgewiesen werden und nicht im Preis enthalten sind. – Investmentfondsanteile: Die Bank bietet auch den Kauf von Investmentfondsanteilen zu einem festen Preis an. Dieser Preis enthält einen Ertragsanteil der Bank, dessen Höhe sich am Ausgabeaufschlag des Fonds (in der Regel bis zu 5 %) orientiert. Diesen Ertragsanteil reduziert die Bank um 50 %. Dies gilt ebenfalls beim Kauf von Fondsanteilen im Rahmen von Commerzbank Wertpapier-Sparplänen sowie Commerzbank VL-Wertpapier-Sparplänen. Die automatische Wiederanlage von Ausschüttungen aus Fonds in diese erfolgt mit 100% Rabatt vom Ertragsanteil orientiert am Ausgabeaufschlag. Die Rückgabe von Investment­fondsanteilen an die jeweilige KVG erfolgt ohne Provision zum Rücknahmepreis (gilt für in Deutschland zum Vertrieb zugelassene­Investmentfondsanteile, Ausnahmen sind im Einzelfall zu erfragen). Der An- und Verkauf von Investmentfondsanteilen über Börsen wird analog zu An- und Verkauf von Aktien (im Kommissionsgeschäft) behandelt. 2. Kommissionsgeschäfte Wertpapierart Provision Minimum Telefonische Auftragserteilung über Kundencenter Aktien, Zertifikate und andere Wertpapiere mit Stück­notierung, 0,25 % zzgl. 4,90 EUR 9,90 EUR zzgl. 9,50 EUR Renten sowie Bezugs- bzw. Teilrechten und Aktienspitzen ETF im Rahmen von Wertpapier-Sparplänen 0,25 % zzgl. 2,50 EUR entfällt entfällt Aktien und Zertifikate im Rahmen von Wertpapier-Sparplänen 1,5 % entfällt entfällt – Die Provision wird auf den Kurswert berechnet; bei Renten mindestens auf den Nennwert. – Die Entgelte werden pro Abrechnung berechnet, taggleiche Teilausführungen werden in einer Abrechnung zusammengefasst Vormerkung und Überwachung von Preisgrenzen / Limiten für Kauf- oder Verkaufsaufträge Entgelte für Vormerkung / Überwachung und Limitänderung werden nicht erhoben. 3. Transaktionen im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen Transaktionsart Provision Minimum Kapitalmaßnahmen 0,25 % vom Kurswert 9,90 EUR (z. B. Kapitalerhöhung, Dividende in Aktien) zzgl. 4,90 EUR Ausübung von Optionsscheinen 0,25 % vom Zuzahlungs- bzw. Differenzbetrag 9,90 EUR zzgl. 4,90 EUR Ausübung von Wandelrechten 0,25 % vom Kurswert der bezogenen Aktien 9,90 EUR zzgl. 4,90 EUR Barabfindungen und Rückkaufangebote 0,25 % vom Kurswert 9,90 EUR zzgl. 4,90 EUR 4. Depotentgelt Sofern mindestens eine Kauf- oder Verkaufsorder im abgelaufenen Quartal zur Abrechnung kam entgeltfrei Für Quartale, in denen keine Kauf- oder Verkaufsorder zur Abrechnung kam, werden die nachstehenden Entgelte berechnet: auf das bewertete Depotvolumen. 0,175 % p. a. inkl. USt Postenentgelt auf Depotwerte ohne Kurs 0,06 EUR p.Posten/Tag inkl. anteiliger USt. Mindestentgelt 4,95 EUR p. Q. inkl. USt – Die Berechnung des Entgeltes für die Depotverwahrung und -verwaltung erfolgt taggenau auf Basis des Kurswertes des Depots (bei ­Renten mindestens auf den Nennwert); bei Wertpapieren, die nicht im Inland girosammelverwahrt werden, wird das Volumen doppelt zugrunde gelegt. – Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Das Mindestentgelt wird pro angefangenes Quartal berechnet. – Belegschaftsaktien werden innerhalb der Sperrfrist depotentgeltfrei verwahrt. Abschließender Hinweis: Die Bank erhält für unterschiedliche Produkte im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen Zuwendungen von Dritten bzw. vereinnahmt Handelsmargen. Siehe dazu Abschnitt X. und XI. 204/02/28 – HD0626-01 Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 20/24 VII.Geschäfte an Terminbörsen (Finanztermingeschäfte – Optionen und Futures) Produkt Sockelbetrag pro Order Variabler Teil in % vom Kurswert Nur bei Positionseröffnung (Opening). Die Schließung einer Position (Closing) ist provisionsfrei (fremde Kosten werden weiterbelastet) Kauf oder Verkauf  / gedeckte Optionen2,3 25,00 EUR 1,25 % Verkauf / Covered XTF-Future 2,3 25,00 EUR 25,00 EUR pro Kontrakt Kauf Optionen auf Aktien / Edelmetalle2 35,00 EUR 1,75 % Kauf Indexoptionen 2 45,00 EUR 1,75 % Ungedeckter Verkauf Optionen auf Aktien / Edelmetalle2,4 55,00 EUR 2,25 % Ungedeckter Verkauf Indexoptionen 2,4 65,00 EUR 2,25 % Futures auf Aktien2,4 50,00 EUR 15,00 EUR pro Kontrakt Futures und Optionen auf Futures2,4 70,00 EUR 15,00 EUR pro Kontrakt Gültig für alle Börsenplätze, an denen die Commerzbank für private Kunden tätig ist. Ein Entgelt für nicht ausgeführte Aufträge oder ­Änderungen wird nicht erhoben. Bei Ausübungen von Aktienoptionen fällt die übliche Aktienprovision des jeweiligen Depotmodells an. Der Bargeldausgleich (Cash-Settlement) bei Indexoptionen ist provisions­frei. VIII.Vermögensverwaltung 1. Honorarmodelle Für die Tätigkeit der Vermögensverwaltung berechnet die Bank ein jährliches Vermögensverwaltungshonorar­in Form eines Prozentsatzes des verwalteten Vermögens, das an die Stelle der sonst üblichen Entgelte für die einzelnen Auftragsausführungen und für die Depotverwaltung tritt und auch die Managementvergütung einschließt. Die anteilige Belastung des Vermögensverwaltungshonorars erfolgt nachträglich vierteljährlich. Berechnungsgrundlage ist jeweils der Gesamt- wert des verwalteten Vermögens zum Ende eines Kalenderquartals. Für das vierte Quartal erhöht sich die Belastung in dem Honorarmodell Erfolgs­orientiertes Pauschales Entgelt ggf. um eine Wertentwicklungskomponente. Alle Leistungen der Vermögensverwaltung unterliegen der Umsatzsteuer. Besteht die Vermögensverwaltung nicht für ein volles Kalenderquartal, so wird das Entgelt entsprechend der Laufzeit anteilig berechnet. Berechnungs­grundlage für das erfolgsabhängige Entgelt ist die positive Wertentwicklung in diesem Zeitraum. Die Bank bietet die Dienstleistung Vermögensverwaltung in unterschiedlichen Ausprägungen und alternativen Honorarmodellen an. Die ­nach­folgenden Preise gelten für die Varianten ACTIVE Selection Vermögensverwaltung, INDEX Selection sowie die Vermögens­verwaltung Nachhaltigkeit. Sollte eine einzelvertragliche Regelung nicht getroffen worden sein, gelten für die Vermögens­verwaltung folgende Preise: 1.1. ACTIVE Selection Vermögensverwaltung a) Honorarmodell Pauschales Entgelt Anlagebedürfnis Preis (netto) Preis inkl. USt. ACTIVE Selection Fixed Income 1,50 % p.a. (1,79 % p.a. inkl. USt.) ACTIVE Selection 25 1,60 % p.a. (1,90 % p.a. inkl. USt.) ACTIVE Selection 50 1,70 % p.a. (2,02 % p.a. inkl. USt.) ACTIVE Selection 75 1,80 % p.a. (2,14 % p.a. inkl. USt.) ACTIVE Selection 95 1,80 % p.a. (2,14 % p.a. inkl. USt.) b) Honorarmodell Erfolgsorientiertes Pauschales Entgelt Anlagebedürfnis Preis (netto) Preis inkl. USt. ACTIVE Selection Fixed Income 1,20 % p.a. (1,43 % p.a. inkl. USt.) ACTIVE Selection 25 1,30 % p.a. (1,55 % p.a. inkl. USt.) ACTIVE Selection 50 1,40 % p.a. (1,67 % p.a. inkl. USt.) ACTIVE Selection 75 1,50 % p.a. (1,79 % p.a. inkl. USt.) ACTIVE Selection 95 1,50 % p.a. (1,79 % p.a. inkl. USt.) 2 Bei Teilausführungen: Sockelbetrag nur bei der ersten Ausführung eines Börsentages. 3  Bei gedeckten Geschäften wird der Gegenwert der Option vollständig und deckungsgleich separiert: bei verkauften Calls und gekauften Puts die ent­sprechende Anzahl 204/02/28 – HD0626-01 der zugrunde liegenden Aktien, bei verkauften Puts ein dem Gegenwert der zu beziehenden Aktien entsprechender Betrag (Kontoguthaben oder Geldmarktfonds). 4 Hier entsteht eine Verpflichtung zur Hinterlegung von Sicherheiten gem. Vorgabe der jeweiligen Börse, auf die die Bank einen Aufschlag von mindestens 40 % ­erhebt. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 21/24 1.2. INDEX Selection Vermögensverwaltung a) Honorarmodell Pauschales Entgelt Anlagebedürfnis Preis (netto) Preis inkl. USt. INDEX Selection Fixed Income 1,50 % p.a. (1,79 % p.a. inkl. USt.) INDEX Selection 25 1,60 % p.a. (1,90 % p.a. inkl. USt.) INDEX Selection 50 1,70 % p.a. (2,02 % p.a. inkl. USt.) INDEX Selection 75 1,80 % p.a. (2,14 % p.a. inkl. USt.) INDEX Selection 95 1,80 % p.a. (2,14 % p.a. inkl. USt.) b) Honorarmodell Erfolgsorientiertes Pauschales Entgelt Anlagebedürfnis Preis (netto) Preis inkl. USt. INDEX Selection Fixed Income 1,20 % p.a. (1,43 % p.a. inkl. USt.) INDEX Selection 25 1,30 % p.a. (1,55 % p.a. inkl. USt.) INDEX Selection 50 1,40 % p.a. (1,67 % p.a. inkl. USt.) INDEX Selection 75 1,50 % p.a. (1,79 % p.a. inkl. USt.) INDEX Selection 95 1,50 % p.a. (1,79 % p.a. inkl. USt.) 1.3. Vermögensverwaltung Nachhaltigkeit a) Honorarmodell Pauschales Entgelt Anlagebedürfnis Preis (netto) Preis inkl. USt. Vermögenserhalt 1,50 % p.a. (1,79 % p.a. inkl. USt.) Vermögensausbau Konservativ 1,60 % p.a. (1,90 % p.a. inkl. USt.) Vermögensausbau Dynamisch 1,70 % p.a. (2,02 % p.a. inkl. USt.) Vermögenswachstum 1,80 % p.a. (2,14 % p.a. inkl. USt.) b) Honorarmodell Erfolgsorientiertes Pauschales Entgelt Anlagebedürfnis Preis (netto) Preis inkl. USt. Vermögenserhalt 1,20 % p.a. (1,43 % p.a. inkl. USt.) Vermögensausbau Konservativ 1,30 % p.a. (1,55 % p.a. inkl. USt.) Vermögensausbau Dynamisch 1,40 % p.a. (1,67 % p.a. inkl. USt.) Vermögenswachstum 1,50 % p.a. (1,79 % p.a. inkl. USt.) Das Vermögensverwaltungshonorar erhöht sich in dem Modell Erfolgsorientiertes Pauschales Entgelt um 10 Prozent der jeweils im Wert­ entwicklungsbericht per 31. Dezember des abgelaufenen Jahres ausgewiesenen positiven Wertentwicklung des Vermögens zzgl. Umsatzsteuer. Der Wertentwicklungsbericht ist Bestandteil der regelmäßigen Berichterstattung der Bank. 2. Sonstige Preise Wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, bei der anstatt eines pauschalen Honorars auch Entgelte für Transaktionen vereinbart werden, so gelten, soweit nicht individuell einzelvertraglich geregelt, für die im Rahmen der Vermögensverwaltung durchgeführten Wertpapier­geschäfte und Depotdienstleistungen nachfolgende Preise. 3. Festpreisgeschäfte Bei Festpreisgeschäften ist der Handelsertrag der Bank Teil des Festpreises. Eine Provision fällt nicht an. 4. Kommissionsgeschäfte Wertpapierart Provision Minimum Inland Minimum Ausland Aktien, Zertifikate, Investmentfondsanteile 1,19 % 34,90 EUR 39,90 EUR und andere Wertpapiere mit Stücknotierung Renten 0,60 % 34,90 EUR 39,90 EUR – Die Provision wird auf den Kurswert berechnet; bei Renten mindestens auf den Nennwert. – Die Entgelte werden pro Abrechnung berechnet, taggleiche Teilausführungen werden in einer Abrechnung zusammen­gefasst. – Für im Inland gehandelte inländische Wertpapiere fällt zusätzlich ein Entgelt von 1,79 EUR an. – Für im Inland oder Ausland gehandelte ausländische Wertpapiere fällt zusätzlich ein Entgelt von 2,38 EUR an. 204/02/28 – HD0626-01 – Alle Entgelte enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von zurzeit 19 %. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 22/24 5. Depotverwahrungs- und -verwaltungsentgelte auf das Depotvolumen 0,25 % p. a. inkl. USt. Die Berechnung erfolgt taggenau auf Basis des Kurswertes des Depots (bei Renten mindestens auf den Nennwert). Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Abschließender Hinweis: Soweit unter Kapitel VIII. „Vermögensverwaltung“ keine eigenständige Regelung für die Vermögensverwaltung ­erfolgt, gelten die unter Kapitel IV. „KlassikDepot“ dargestellten Preise. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Vermögensverwaltung alle ­Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. IX. Sonderdienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieranlagen 1. Dienstleistungen im Zusammenhang mit ausländischen Quellensteuern Bearbeitung von Anträgen auf Durchführung von Vorabbefreiung / -reduzierung und Steuererstattungen gemäß Doppel­besteuer­ungs­­abkommen: Geschäftsvorfall Preis 5,00 EUR je Zahlungsvorgang zzgl. USt. Vorabbefreiung / -reduzierung zzgl. fremde Spesen 20,00 EUR je Zahlungsvorgang zzgl. USt. Quellensteuererstattung zzgl. fremde Spesen Ausstellung Tax-Voucher 10,00 EUR pro Stück zzgl. USt. 2. Allgemeiner Hinweis Für die in diesem Preisverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem ­Interesse ­erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten soweit keine andere Vereinbarung ­ge­troffen wurde die gesetzlichen Vorschriften. X. Hinweis über Zuwendungen von Dritten und an Dritte 1. Zahlungen durch Dritte an die Bank Die Bank erhält von Dritten für den Vertrieb von Finanzinstrumenten umsatzabhängige Zahlungen („Vertriebsvergütungen“). Die Vertriebs­ vergütungen beziehen sich dabei auf Geschäfte der Bank mit ihren Kunden insbesondere über Investmentanteile, Zertifikate, strukturierte Anleihen und Aktien (bei Neuemissionen). Vertriebsvergütungen können als einmalige Vertriebsvergütungen und / oder als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt werden. Darüber hinaus erhält die Bank von einzelnen Handelsplätzen eine Vertriebsvergütung, wenn sie Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten an diesen Handelsplätzen ausführen lässt. 2. Zahlungen an Zuführer und Vermittler Wenn der Bank die Geschäftsbeziehung durch einen Dritten zugeführt oder ­vermittelt wurde, leitet die Bank diesem Zuführer oder Vermittler im Einzelfall vom Kunden erhobene Provisionen zum Teil oder in voller Höhe weiter. Nähere Einzelheiten teilt die Bank, sofern relevant, auf Anfrage mit. XI. Hinweis zu Handelsmargen Beim Erwerb von ausgewählten Zertifikaten und (strukturierten) Anleihen, die bereits emittiert, aber noch nicht an einer Börse gelistet sind, können zusätzliche Handelsmargen für die Bank anfallen, die im Festpreis enthalten sind. XII.Ergänzende Hinweise 1. Fremde Kosten und Steuern Uns belastete fremde Kosten und Auslagen (z. B. Maklercourtage, in- und ausl. Börsenspesen) geben wir in gleicher Höhe weiter, soweit diese Auf­wendungen nach gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen sind. Gleiches gilt für Steuern und Abgaben, die der Bank belastet werden. 2. Weitere Kosten Im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften können weitere Kosten und Steuern entstehen, die von der Bank in ­Rechnung gestellt werden. 3. Belastung der Kosten und Steuern Die vom Kunden zu tragenden und in der Wertpapierabrechnung oder durch sonstige Rechnungslegung ausgewiesenen Kosten werden vom vereinbarten Konto abgebucht. Gleiches gilt für Steuern auf Kapitalerträge, die die Bank aufgrund gesetzlicher Regelungen ein­zu­behalten hat oder die der Bank aufgrund gesetzlicher Regelungen seitens des Kunden zur Verfügung zu stellen sind. 204/02/28 – HD0626-01 Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 23/24 D. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale) I. Dienstleistungen im Kreditgeschäft 1. Ratenkredite mit Festzins  Siehe Preisaushang 2. Rahmenkredit mit variablem Zinssatz und variabler Inanspruchnahme  Siehe Preisaushang 3. Kreditbearbeitung 3.1. Allgemein – Unterjährige (außerplanmäßige) Zinsbescheinigung auf Kundenwunsch pro zu bestätigendem 29,90 EUR zusätzlich zum Jahreskontoauszug Jahr und Unterkonto – Unterjährige (außerplanmäßige) Kreditlinien- / Saldenbestätigung auf pro zu bestätigendem 29,90 EUR Kundenwunsch zusätzlich zum Jahreskontoauszug Jahr und Unterkonto – Einsichtnahme in Register oder Einholung eines Registerauszuges für den 30,00 EUR Kunden, z. B. Grundbuch, Katasteramt, Handelsregister, Baulastenverzeichnis etc. zzgl. fremde Kosten – Zweitschriften / Nachdrucke von Dokumenten, z. B. von Jahreskontoauszügen, pro Dokument 11,00 EUR auf Kundenwunsch1 Ausnahme: Kopien von notariellen Urkunden – Nachträgliche Kreditvertragsänderung auf Kundenwunsch, z. B. Rahmen- oder pro Kredit 450,00 EUR Produktänderung, Aufteilung von Krediten, Änderung der Zins- und Tilgungsrate) 3.2. Schuldnermodifikation – Schuldnerwechsel / Schuldübernahme auf Kundenwunsch 1.020,00 EUR – Schuldhaftentlassung eines / mehrerer Mitschuldner auf Kundenwunsch 650,00 EUR 4. Ratenkredite: Preise für Dienstleistungen auf Kundenwunsch 4.1. Kreditbearbeitung – Kopien auf Anforderung des Kunden (je Blatt, mind. jedoch 1,00 EUR), z. B. Kopien von Vertragsunterlagen 0,25 EUR – Kontoauszug 5,00 EUR – Außerplanmäßige Saldenbestätigung 14,90 EUR – Außerplanmäßige Aufstellung erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen 15,00 EUR 5. Sicherheiten 5.1. Sicherheitenbearbeitung ohne Grundpfandrechte – (Außerplanmäßige) Freigabe von Sicherheiten auf Kundenwunsch einmal pro Sicherheit 300,00 EUR – Austausch von Sicherheiten sowie nachträgliche Sicherheitenvertragsänderung einmal pro Sicherheit 475,00 EUR auf Kundenwunsch 5.2. Grundpfandrechte – Austausch sowie nachträgliche Sicherheitenvertragsänderung auf Kundenwunsch 1.200,00 EUR – Pfandfreigabe auf Kundenwunsch – ohne Veränderung des Deckungskapitals 375,00 EUR – mit Veränderung des Deckungskapitals 425,00 EUR – Rangänderung auf Kundenwunsch 500,00 EUR – Sonstige notariell beglaubigte Erklärung auf Kundenwunsch, 100,00 EUR z. B. Zustimmungserklärung oder Ersatz-Ausfertigung 5.3. Versand von Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbriefe) – Temporärer Versand von Sicherheiten 10,00 EUR – Sonderversand von Sicherheiten Montag bis Freitag: Einschreiben 3,50 EUR Expressversand vor 9 Uhr 35,40 EUR Expressversand vor 12 Uhr 17,00 EUR Express Terminzustellung zwischen 9 und 10 Uhr 43,20 EUR Samstag: Zustellung per Express vor 9 Uhr 41,50 EUR Expressversand vor 12 Uhr 32,50 EUR 204/02/28 – HD0626-01 1 Entgeltfrei, wenn die Zweitschrift / der Nachdruck aus Umständen erforderlich wird, die von der Bank zu verantworten sind. Preis- und Leistungsverzeichnis Seite 24/24 II. Auskünfte – Erteilung einer schriftlichen Bankauskunft an Dritte im Auftrag des Kunden 20,00 EUR – Einholung einer allgemeinen Bankauskunft (Inland und Ausland) im Auftrag des Kunden 25,00 EUR III. Avale – Urkundenerstellung2 – maschinell 50,00 EUR – manuell 100,00 EUR – Direktversand der Urkunde an Dritte2 10,00 EUR – Urkundenversand per Kurierdienst2 35,00 EUR – Avalprovision je Aval 3,5 % p. a., mindestens 50,00 EUR p. a. – Nachträgliche Änderungen in der Urkunde auf Kundenwunsch, 50,00 EUR z. B. Anpassung des Bürgschaftsbetrages, – Verlängerung der Laufzeit, Ausstellung / Einholung einer Freistellungserklärung 50,00 EUR wegen Urkundenverlust3 E. Wechselkurs 1. Allgemeine Regelung für Fremdwährungsgeschäfte Bei Geschäften des Kunden, die für ihn eine Umrechnung in eine oder von einer anderen Währung als Euro („Devisen“ genannt), erfordern („Fremd- währungsgeschäfte“), legt die Bank für den Ver- und Ankauf von Devisen, soweit nichts anderes vereinbart ist, den sogenannten Geldkurs für den Verkauf (z. B. Zahlungsausgänge in Devisen von einem in Euro geführten Konto des Kunden) bzw. den sogenannten Briefkurs für den Ankauf (z. B. Zahlungseingänge in Devisen für ein in Euro geführtes Konto des Kunden) zugrunde. Der jeweilige Geld- bzw. Briefkurs für den Ver- bzw. Ankauf von Devisen erfolgt, gemäß der länderspezifischen Zeitpunkte und Besonderheiten unter Link: www.commerzbank.de/devisenkurse. Der von der Bank berechnete Geld- bzw. Briefkurs für die Ausführung des Kundengeschäfts in fremder Währung ist aus der Zahlungs­abrechnung ersichtlich oder der Kunde wird hierüber in der mit der Bank anderweitig vereinbarten Art und Weise unterrichtet. Den Ver- bzw. Ankauf von Devisen, dessen Ausführung der Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Ende des ­Abrechnungszeitraums nicht mehr möglich ist, rechnet die Bank zu dem jeweiligen Kurs am Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes ab. 2. Regelung für Kartengeschäfte in Fremdwährung Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz einer Karte erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Abrechnung zum ­Devisengeldkurs. Als Devisengeldkurs gilt der von der Bank bankarbeitstäglich um 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) unter Bezugnahme auf den internationalen Devisenmarkt festgestellte Kurs. Abweichend hiervon erfolgt bei Zahlungen in Fremdwährungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Umrechnung nach dem Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank zuzüglich eines prozentualen Entgeltes gemäß des für die jeweilige Karte geltenden Preis- und Leistungsverzeichnisses. Die Umrechnungskurse für Kartenzahlungen werden bankarbeitstäglich gegen 16:00 Uhr auf der Internet­seite www.commerzbank.de/devisenkurse veröffentlicht. Für die Umrechnung gilt der Kurs am der Buchung vorangegangenen Geschäftstag. 3. Regelung für Fremdwährungsschecks Schreibt die Bank den Gegenwert eines Fremdwährungsschecks vor dessen Einlösung („Eingang vorbehalten“) dem Konto des Kunden in der Kontowährung gut, erfolgt die Umrechnung in Euro, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Scheckankaufskurs der Bank, welcher sich aus dem Mittelkurs zuzüglich der doppelten Spanne zwischen Devisenbrief- und Mittelkurs am Tag der Abrechnung ermittelt. Als Devisenbriefkurs und Mittelkurs gelten die von der Bank bankarbeitstäglich um 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) unter Bezugnahme auf den internationalen Devisenmarkt festgestellten und auf ihren Internet-Seiten veröffentlichten Kurse (www.commerzbank.de/Devisenkurse). Schreibt die Bank den Gegenwert eines Fremdwährungsschecks erst „nach erfolgter Bezahlung“ (Scheck zum Inkasso) dem Konto des Kunden in der Kontowährung gut, erfolgt die Umrechnung zum Devisenbriefkurs am Tag des Geldeingangs bei der Commerzbank durch die Fremdbank. Als Devisenbriefkurs gilt der von der Bank bankarbeitstäglich um 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) unter Bezugnahme auf den inter­nationalen Devisenmarkt festgestellte und auf ihren Internet-Seiten veröffentlichte Kurs (www.commerzbank.de/Devisenkurse). 4. Maßgeblichkeit der Kontowährung Erfolgt ein Zahlungsvorgang in einer anderen Währung als der Kontowährung, wird der Zahlungsbetrag dem Konto gleichwohl in der Konto­währung belastet oder gutgeschrieben. Die Bestimmung des Wechselkurses erfolgt nach den oben genannten Regeln. 5. Kursveröffentlichung; Änderung der Referenzwechselkurse Aktuelle und historische Wechselkurse veröffentlicht die Bank auf ihren Internet-Seiten unter www.commerzbank.de/Devisenkurse. Eine Änderung der in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurse wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Commerzbank AG 204/02/28 – HD0626-01 2 Das Entgelt für diese Leistung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. 3 Entgeltfrei, wenn die Zweitschrift / der Nachdruck aus Umständen erforderlich wird, die von der Bank zu verantworten sind.