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*0000000000004412108260*                          0000000000004412108260
                                                                           Bedingungen für die Mastercard/Visa Card
                                                                           (Kreditkarte)
                                                                                                                                                      Sparkasse Karlsruhe
                                                                           Fassung März 2026                                                          Kaiserstraße 223, 76133 Karlsruhe

                                                                           1 Ausgabe der Kreditkarte
                                                                           Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard/Visa Card ist eine Kreditkarte (nachfolgend Kreditkarte genannt). Die Kreditkar-
                                                                           ten können als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile
                                                                           Endgeräte) ausgegeben werden. Diese Bedingungen sowie die Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen
                                                                           im Online-Handel gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
                                                                           Die Kartendaten der Kreditkarte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen
                                                                           bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird.
                                                                           Ergänzende Informationen für die digitale Kreditkarte sind in den Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Kreditkarte enthal-
                                                                           ten. Im Übrigen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
                                                                           verfahren.

                                                                           2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
                                                                           Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebenen Kreditkarten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entspre-
                                                                           chend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                                                           Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber (Haupt- oder Zusatzkarteninhaber) im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland –
                                                                           im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen
                                                                           des Bargeldservices an Geldautomaten Bargeldauszahlungen vornehmen.
                                                                           Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der
                                                                           Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber
                                                                           hierüber gesondert informiert.
                                                                           Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilnehmenden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor
                                                                           seine Kreditkartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfü-
                                                                           gung stellen (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienstleistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktua-
                                                                           lisierung der Kartendaten automatisch zu ermöglichen.

                                                                           3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal
                                                                           3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche
                                                                           Geheimzahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt.
                                                                           3.2 Die Kreditkarte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Kredit-
                                                                           karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer
                                                                           oder beiden Kartenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, mög-
                                                                           lichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

                                                                           4 Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze
                                                                           Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens und eines auf dem Kreditkarten-
                                                                           konto vorhandenen Guthabens gemäß Nummer 24 nutzen (finanzielle Nutzungsgrenze). Dabei mindern bereits getätigte, in den Kreditkarten-
                                                                           abrechnungen bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze das verfügbare Guthaben. Innerhalb des vereinbarten monatlichen Ver-
                                                                           fügungsrahmens gilt für den Bargeldservice das vereinbarte Verfügungslimit.
                                                                           Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens oder des Verfü-
                                                                           gungslimits vereinbaren.

                                                                           5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen
                                                                           5.1 Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.
                                                                           Hierzu hat der Karteninhaber entweder
                                                                           – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautomateneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Emp-
                                                                             fangsgerät des Geldautomaten gehalten wird
                                                                           – an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN einzugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Unter-
                                                                             schrift zu leisten oder
                                                                           – an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangsgerät des Vertrags-
                                                                             händlers gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Kreditkarte an automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang
                                                                             ohne Eingabe der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN
                                                                             verlangt wird. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren
                                                                             Einsatz.
                                                                           – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzuge-
                                                                             ben. Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Ergänzend finden die Bedingungen für
                                                                             3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel Anwendung. Informationen über weitere von der Sparkasse/
                                                                             Landesbank unterstützte Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse/
     128 700.000 D0 (Fassung März 2026) - v13.0


                                                                             Landesbank verfügbar sowie auf deren Internetseiten abrufbar.
                                                                           – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon).
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                           5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der
                                                                           Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
                                                                           5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.
                                                                           6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/Landesbank
                                                                           Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn
                                                                           – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Nummer 5.1 erteilt hat,
                                                                           – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde oder
                                                                           – die Kreditkarte gesperrt ist.
                                                                           Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über das Terminal, an dem die Karte ein

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DMS Bedingungen für die MasterCard/Visa Card · 21.08.26, 22:26