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Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen
Sicher überweisen – das ändert sich für Sie ab Oktober 2025
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Sicher überweisen – das ändert sich für Sie ab Oktober 2025
Automatische Prüfung von Name und IBAN bei allen Überweisungen
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Überblick
Ihre Überweisungen – ab Oktober 2025 schneller und sicherer 
Seit April 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Echt­zeit­überweisungen. Sie sollen die Zahlungen noch schneller, sicherer und einfacher machen – und europaweit einheitliche Standards schaffen. Ab dem 5. Oktober 2025 werden diese Vorgaben verbindlich umgesetzt – auch bei Ihrer Sparkasse.
Echtzeit­überweisung – sekundenschnell ist einfach
Mit der Echtzeit­überweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mehr zur Echtzeit­überweisung 
Zu jeder Zeit überweisen – mit Empfänger­überprüfung
Echtzeit­überweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder in der App Sparkasse beauftragt werden, sondern zum Beispiel auch über das Selbst­bedienungs-Terminal in der Filiale. Je nach Verfahren können Sie Echtzeitüberweisungen auch als minutengenaue Daueraufträge und Terminüberweisungen einreichen.
Ihre Aufträge werden jederzeit und ohne zusätzliche Kosten ausgeführt. Die neue Empfänger­überprüfung für Über­weisungen, Echtzeit­überweisungen und Dauer­aufträge schafft mehr Sicherheit. Vor Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name der angegebenen Empfängerin oder des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfänger­bank übereinstimmt.
Überblick im Zahlungsverkehr
Echtzeit­überweisung – jederzeit und an jedem Ort
Überall nutzbar: Echtzeit­überweisungen können künftig auf allen bekannten Wegen erteilt werden – im Online-Banking, in der App Sparkasse oder zum Beispiel auch am Selbstbedienungs-Terminal Ihrer Filiale.
Neue Funktionen: Echtzeitüberweisungen können ab Oktober auch als minutengenauer Dauerauftrag oder als Terminüberweisung eingereicht werden. So bleiben Sie flexibel.
Ohne Zusatzkosten. Ohne Betragsgrenze. In Echtzeit.
Unbegrenzte Beträge: Echtzeit­überweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betragsobergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking bleiben bestehen.
Gleiche Kosten wie Standard­überweisungen: Eine Echtzeit­überweisung kostet nicht mehr als eine Standard­überweisung.
Rund um die Uhr: Echtzeitüberweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.
Zahlungs­sicherheit durch Empfänger­überprüfung
Verpflichtende Prüfung des Empfänger­namens: Alle Überweisungen und Echtzeit­überweisungen werden künftig geprüft. Das gilt auch für neue Daueraufträge und Terminüberweisungen.
Schnelle Rückmeldung: Das Ergebnis der Empfänger­überprüfung wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden angezeigt. Anschließend können Sie die Zahlung freigeben, korrigieren oder stornieren.
Statusmeldungen für Ihre Echtzeitüberweisungen
Schnelle Statusinformation: Nach Ausführung eines Echtzeit­überweisungs­auftrages werden Sie innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg informiert.
Kostenfreie Benachrichtigung: Die Benachrichtigung erfolgt zum Beispiel über den Echtzeit­überweisungs­wecker im Online-Banking. Jetzt gleich online freischalten.
Empfängerüberprüfung
Empfänger­überprüfung bei ausgehenden Überweisungen 
Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei Überweisungen automatisch geprüft, ob der Name der Empfängerin oder des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Das gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeit­überweisungen, Daueraufträge und Terminüber­weisungen. Diese Prüfung hilft, Zahlendreher, falsche Angaben und Betrug zu vermeiden. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
Übereinstimmung : Name und IBAN stimmen vollständig überein.
Nahezu Übereinstimmung : Name und IBAN stimmen fast überein. Der korrekte Name wird angezeigt. Dieser kann übernommen oder geändert werden.
Keine Übereinstimmung : Die Angaben stimmen nicht überein.
Prüfung nicht möglich : Die Empfängerbank liefert keine Rückmeldung oder das Zielkonto ist kein Girokonto. 
Nach der Prüfung entscheiden Zahlerinnen und Zahler selbst, ob die Zahlung freigegeben wird. Bei einer Abweichung haftet die Sparkasse nicht für eine Fehlüberweisung.
Stimmen Name und IBAN vollständig überein, wird das in den Auftragsdetails angezeigt. Die Empfänger­überprüfung erfolgt nicht bei allen Zahlungen. Zum Beispiel ist keine Prüfung möglich bei Überweisungen an ein Sparkonto oder ein Kreditkonto. In diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Hinweise für S-App und Banking Software
Technische Anpassungen durch neue gesetzliche Vorgaben
Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten eingeführt – beispielsweise die Empfänger­überprüfung sowie Daueraufträge und Termin­überweisungen in Echtzeit. Diese neuen Funktionen erfordern auch An

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gesetzliche aenderung bei ueberweisungen · 16.10.26, 22:29