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Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen
                                                  der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026


                                                  Zur Pflege des Spargedankens führen die rheinischen Sparkassen und die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Spar-
                                                  kasse genannt) das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch. Dabei wird das Sparen und Gewinnen mit der Teilnahme an einer Lotterie verbunden.
                                                  Die zur Teilnahme erforderlichen PS-Lose können bei allen rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse erworben werden.

                                                  1. PS-Los
                                                  Das einzelne PS-Los lautet über einen Gesamtbetrag von 5,– €, der sich aus dem Sparanteil in Höhe von 4,– € und dem Lotterieeinsatz
                                                  (Losanteil) in Höhe von 1,– € zusammensetzt. Träger des Auslosungsverfahrens ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düssel-
                                                  dorf, an den die Lotterieeinsätze weitergeleitet werden und der Schuldner aller Gewinnforderungen ist.
                                                  2. Teilnahme
                                                  Die Teilnahme für Minderjährige ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am PS-Sparen und Gewinnen erfolgt im Rahmen des Dauerauftragsver-
                                                  fahrens (Ziffer 3).
                                                  3. Dauerauftragsverfahren
                                                  3.1 Für die Teilnahme erteilt der PS-Sparer seiner Sparkasse einen Dauerauftrag, aufgrund dessen Sparanteil und Losanteil monatlich von
                                                  einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Sparkasse teilt dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten
                                                  Auslosung mit.
                                                  Die mitgeteilte Losnummer nimmt bis zur Kündigung des Dauerauftrags auch an den künftigen Auslosungen teil.
                                                  3.2 Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin.
                                                  3.3 Die Gutschrift des Sparanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin auf dem vom PS-Sparer angegebenen
                                                  Konto.
                                                  Die Gutschrift des Sparanteils kann auch zu Gunsten eines Fonds-Sparplans erfolgen, sofern die Sparkasse diese Möglichkeit anbietet. In
                                                  diesem Fall obliegt die Entscheidung darüber, in welcher Form der Sparanteil gespart wird, dem PS-Sparer.
                                                  3.4 Nach jeder Auslosung ermittelt der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, welche Gewinne auf die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Los-
                                                  nummern entfallen sind, und schreibt diese Gewinne dem vom PS-Sparer benannten Konto gut. Die Gutschrift der Gewinne auf das vom PS-
                                                  Sparer angegebene Konto erfolgt am zweiten Geschäftstag nach dem Auslosungstermin.
                                                  3.5 Ein Dauerauftrag kann bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden.
                                                  3.6 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrages erteilen, aufgrund dessen
                                                  Sparanteil und Losanteil monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch die Ein-
                                                  gabe von PIN und TAN. Bei Erteilung eines Dauerauftrages über das Internet ist die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt. Vor der Eröff-
                                                  nung des Dauerauftrages im Internet wird eine Volljährigkeitsprüfung vorgenommen sowie eine Überprüfung auf Grundlage der Bedingungen
                                                  und des Sozialkonzeptes. Diese Überprüfung erfolgt systemseitig direkt am Kundenkonto. Nur bei erfolgreicher Überprüfung wird der Dauer-
                                                  auftrag eingerichtet und der PS-Sparer nimmt an der nächsten Auslosung teil. Ziffern 3.1–3.5 gelten entsprechend.
                                                  4. Auslosung
                                                  4.1 Auslosungsfonds
                                                  Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziffer 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotteriegenehmi-
                                                  gungsbehörde für wohlfahrts-pflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Lotteriesteuer und von
                                                  Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziffer 4.3) an die PS-Sparer ausgeschüttet.
                                                  4.2 monatliche Auslosungen
                                                  Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. Teilnahmeberech-
                                                  tigt sind alle PS-Dauerauftragslose (Ziffer 3), für die der entsprechende Sparanteil und der Losanteil abgebucht wurde. Näheres über den
                                                  technischen Ablauf der Auslosung regeln die „Auslosungsbestimmungen“, die Teil dieser „Bedingungen“ sind.
                                                  4.3 Auslosungsplan
                                                  Die Höhe der Gewinne kann dem unten stehenden Auslosungsplan entnommen werden. Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf
                                                  10 Millionen Lose abgestellt.

                                                                      Gewinnbetrag                                           Anzahl der Gewinne                                             Gewinnsumme
                                                                           2,50 EURO                                               1.000.000                                               2.500.000,– EURO
                                                                           5,–– EURO                                                 100.000                                                500.000,– EURO
                                                                          25,–– EURO                                                   20.000                                               500.000,– EURO
157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0


                                                                        500,–– EURO                                                      1.000                                              500.000,– EURO
                                                                      5.000,–– EURO                                                        100                                              500.000,– EURO
                                                                    50.000,–– EURO                                                          10                                              500.000,– EURO
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                   250.000,–– EURO                                                           1                                              250.000,– EURO
                                                  Rückstellung*                                                                                                                             250.000,– EURO
                                                                                                                                   1.121.111                                               5.500.000,– EURO
                                                  * Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Nicht verbrauchte Rückstellung kommt in der Februar-Auslosung des Folgejahres zur Ausschüttung.


                                                                                                                                                                                                              Seite 1 von 2
                                                  Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026


                                                  Die genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden PS-Lose und deren Losnummern
                                                  abhängig. Bei mehr oder weniger als 10 Millionen PS-Losen erhöhen bzw. verringern sich sowohl die Anzahl der Gewinne als auch die Höhe
                                                  des gesamten Auslosungsfonds.
                                                  Durch nicht verkaufte PS-Lose oder wegen unterbrochener Nummernfolge kann es in Monatsauslosungen zu geringeren oder höheren Aus-
                                                  schüttungen kommen. Diese werden verrechnet und die nicht ausgeschütteten Gewinne und die nicht verbrauchten Rückstellungen werden
                                                  grundsätzlich in der Februar-Auslosung des Folgejahres ausgeschüttet. Somit beträgt die Ausschüttungsquote 55%. Alle Gewinne werden
                                                  durch Ziehung von Gewinnzahlen ermittelt. Die Monatsauslosung beginnt mit der Ziehung des Gewinnes zu 2,50 €. Danach erfolgt die
                                                  Auslosung der übrigen Gewinne in der Reihenfolge des Auslosungsplanes, d. h. mit dem höchsten Betrag endend.
                                                  4.4 Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse
                                                  Die ausgelosten Gewinnzahlen werden spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Auslosung durch Aushang in den Kassenräumen der
                                                  Sparkassen oder durch Auslegung von Gewinnlisten und im Internet unter www.ps-lose.de bekannt gegeben.
                                                  5. Kundenaufklärung zur Suchtgefährdung
                                                  „Informationen zur Spielsucht, Prävention und Behandlung erhalten Sie bei allen beteiligten Sparkassen oder unter
                                                  www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de
                                                  und am kostenlosen und anonymen Beratungstelefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (Tel. 0800/1372700)“.
                                                  6. Schlussbestimmungen
                                                  Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Teilnahme an der Lotterie ist für beide Teile der Sitz des Trägers des Auslosungsverfahrens und
                                                  für die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Dauerauftrag der Sitz seiner Sparkasse.
                                                  Eine Änderung der „Bedingungen“ bleibt vorbehalten. Sie wird für die PS- Sparer verbindlich nach Genehmigung durch die Lotteriegenehmi-
                                                  gungsbehörde und Bekanntmachung durch Aushang oder Au

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