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Asymmetrie bei Kündigungsform und -frist
Der Teilnehmer kann "jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform" kündigen, während die Sparkasse/Landesbank "unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten ... schriftlich" kündigen muss. Die unterschiedliche Form (Textform vs. Schriftform) und das Fehlen einer Kündigungsfrist für den Teilnehmer sind formal auffällig, wenn auch kundenfreundlich.
„Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen."
Der Text über die Kündigungsform (Textform für Teilnehmer vs. Schriftform für die Sparkasse) ist klar im Dokument sichtbar. Allerdings ist dies keine Fehler- oder Auffälligkeit mit starker Evidenz auf einen Dokumentfehler — asymmetrische Kündigungsfristen zwischen Bank und Kunden sind in AGB üblich und oft rechtlich gedeckt. Die eigene Beschreibung räumt ein, dass es 'formell auffällig, wenn auch kundenfreundlich' ist und eine rechtliche Beurteilung (Zulässigkeitsprüfung) erfordert. Da die rechtliche Zulässigkeit von externer Rechtslage abhängt (AGB-Recht, § 309/§ 308 BGB), muss dies als needs_visual_review/grundsätzliche Zulässigkeitsfrage behandelt werden. Allerdings ist der Befund selbst sichtbar im Text — aber als 'Befund' ist er kein klarer Dokumentfehler und für Kunden nicht verkaufbar, da er nur eine formelle Auffälligkeit beschreibt ohne verlässlichen Rechtsverstoß. Für Kunden nicht relevant als verkaufbarer Dokumentfehler. publishable=false.