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Zusatzbedingungen zu den DigitalBanking Bedingungen und Nutzungsbedingungen für das persönliche Finanzmanagement für Aktivierungen ab dem 18.11.2020 (PDF)

https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/bed_finanzmanagement.pdf

Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

4 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Definition (1)

warnungveröffentlichbar Seite 1

Unklare Formulierung zur Datenverarbeitung nach Deaktivierung bei Gemeinschaftskonten

In Abschnitt 3 wird einerseits dargestellt, dass ein Widerspruch bei Gemeinschaftskonten die Datenanalyse bei allen Kontoinhabern einstellt, andererseits wird erwähnt, dass die Datenanalyse automatisch erst eingestellt wird, wenn alle Kontoinhaber deaktivieren. Fortlaufend heißt es an einer Stelle, die Deaktivierung durch einen Kunden stelle die Datenanalyse bei Gemeinschaftskonten nicht ein, sofern weitere Kontoinhaber den Service aktiviert haben — dem Kunden werde aber beim Deaktivieren die Möglichkeit zum Widerspruch gegeben, wodurch die Analyse auch bei den anderen eingestellt wird. Diese Darstellung ist juristisch und sprachlich mehrdeutig (Deaktivierung vs. Widerspruch, eigene Löschung vs. Einstellung der Analyse), was für Kunden die Rechtsfolgen (ob und wann Datenanalyse beendet/gelöscht wird) nicht eindeutig nachvollziehbar macht.

„Bei Gemeinschaftskonten mit mehreren Kontoinhabern wird die Datenanalyse nicht automatisch mit der Deaktivierung durch einen Kunden eingestellt, sofern weitere Kontoinhaber den Service noch aktiviert haben. Dem Kunden wird jedoch zum Zeitpunkt der Deaktivierung die Möglichkeit gegeben, einen Widerspruch gegen die Datenanalyse einzulegen, womit auch die Datenanalyse der Gemeinschaftskonten bei den anderen Kontoinhabern eingestellt wird."

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Rechtlicher Prüffall (2)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Widerspruchsmöglichkeit schriftlich oder telefonisch — Hinweis auf Formerfordernis unklar

In Abschnitt 3 wird festgehalten, dass der Widerspruch gegen die Datenverarbeitung von Gemeinschaftskonten 'schriftlich oder durch einen Anruf bei der Bank' erfolgen kann. Bei einem mündlichen/telefonischen Widerspruch gegenüber einer Bank besteht regelmäßig eine Beweisproblematik; zudem stellt sich die Frage, ob ein Anruf als ausreichend formwirksamer Widerruf der Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO ausgestaltet werden kann. Das Dokument spezifiziert nicht, wie der telefonische Widerspruch dokumentiert wird.

„Ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung von Gemeinschaftskonten im Kontext des persönlichen Finanzmanagements kann schriftlich oder durch einen Anruf bei der Bank erfolgen."

Der Befund bezieht sich auf den Text in Abschnitt 3, der im pageText klar sichtbar ist: 'Ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung von Gemeinschaftskonten ... kann schriftlich oder durch einen Anruf bei der Bank erfolgen.' Dies ist ein echter, sichtbarer Text im Dokument, kein Extraktionsartefakt. Allerdings ist die inhaltliche Kritik (Beweisproblematik bei telefonischem Widerspruch, DSGVO-Art-7-Abs-3-Formwirksamkeit) eine juristische Wertung, die von aktueller Rechtslage und behördlicher Auslegung abhängt. Gemäß Leitlinie hängt dieser Befund von externer Rechtslage/DSGVO-Auslegung ab und muss daher needs_visual_review mit publishable=false sein, da sich die Frage stellt, ob ein 'Anruf' formwirksam ist — dies erfordert eine separate Rechtsprüfung. Der zugrunde liegende Sachverhalt (Telefon als Option) ist sichtbar, aber die Beurteilung der Rechtskonformität erfordert externe Normprüfung. Da die Kernaussage des Findings eine Rechtskonformitäts-Beurteilung darstellt und deren Güte von

warnungveröffentlichbar Seite 1

Kein Verweis auf die zugrunde liegende Einwilligung hinsichtlich Minderjähriger bzw. lediglich bestehende Konten unklar

Der Text spricht davon, dass 'alle bestehenden und künftigen Konten' verarbeitet werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann eine Einwilligung in die Verarbeitung künftiger (noch nicht existenter) Konten problematisch sein, da der Kunde zum Zeitpunkt der Einwilligung nicht wissen kann, welche Kontodaten künftig erfasst werden. Dies betrifft Fragen der Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit der Einwilligung nach Art. 7 DSGVO.

„Hierzu gehören alle bestehenden und künftigen Konten, bspw. aus den Bereichen Zahlungsverkehr, Karten, Wertpapier."

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Preis/Entgelt (1)

warnungveröffentlichbar Seite 1

Keine Angaben zu eventuellen Entgelten/Kosten des persönlichen Finanzmanagements

Das Dokument beschreibt Leistungsumfang, Berechtigungen und Einwilligung des Produkts, enthält aber keinerlei Angaben dazu, ob die Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich ist. Auch ein Hinweis auf eine separate Entgeltinformation fehlt. Bei einem Bankprodukt, für das ggf. ein Entgelt anfällt, wäre ein solcher Hinweis bzw. eine Verweisung auf die Preis-/Leistungsverzeichnisse zu erwarten.

„Das persönliche Finanzmanagement bietet dem Kunden verschiedene Analyse- und Ansicht-Tools, die ihm eine bessere Übersicht und ein Management seiner Finanzen ermöglichen."

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Zusatzbedingungen zu den DigitalBanking                                                     Seite 1/1

                       Bedingungen und Nutzungsbedingungen
                       für das persönliche Finanzmanagement
                       (Gilt für Aktivierungen ab 18.11.2020 / Stand: 12.05.2022)


                       1. Leistungsbeschreibung und Zweck der Datenverarbeitung
                       	Das persönliche Finanzmanagement bietet dem Kunden verschiedene Analyse- und Ansicht-Tools, die ihm eine bessere Übersicht und ein Management
                         seiner Finanzen ermöglichen. In diesem Kontext werden seine Konto- und Kreditkartenumsätze verarbeitet und analysiert. Hierzu gehören alle
                         bestehenden und künftigen Konten, bspw. aus den Bereichen Zahlungsverkehr, Karten, Wertpapier.
                       	Eine der angebotenen Funktionen ist die automatisierte Kategorisierung der Umsätze, beispielsweise in Einnahmen und Ausgaben, Zahlungspartner
                          oder Vergleichbares. Dabei werden alle Umsatzdaten rückwirkend für mindestens 12 Monate (sofern vorhanden) kategorisiert. Da eine korrekte
                          Kategorisierung nicht immer sichergestellt werden kann, ist eine manuelle Anpassung durch den Kunden möglich. Das persönliche Finanzmanagement
                          wird kontinuierlich um Funktionen erweitert, die auf Umsatzdaten basieren. Dazu gehört beispielsweise die Erkennung regelmäßiger und unregelmäßiger
                          Einnahmen und Ausgaben, eine Liquiditätsprognose oder Vergleichbares.
                       	Hat der Kunde Fremdbankprodukte in sein DigitalBanking eingebunden und für das persönliche Finanzmanagement aktiviert, werden auch diese
                         Umsätze berücksichtigt.
                           Da Umsatzdaten auch sensible Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO beinhalten können, z.B. im Zusammenhang mit der Bezahlung von Arztrechnungen,
                            kann es somit auch zur Verarbeitung dieser besonderen Art personenbezogener Daten kommen. Über das persönliche Finanzmanagement hinaus
                            erfolgt jedoch keine weitere Analyse oder andere Form der Verarbeitung dieser Art von Daten.
                       	
                        Jeder Teilnehmer am DigitalBanking kann zu jedem Zeitpunkt die Anzeige des persönlichen Finanzmanagements und damit verbunden die Verarbeitung
                        und Analyse der Umsatzdaten für sich aktivieren oder deaktivieren.

                       2. Qualitätssicherung
                       	Um unseren Kunden diesen Service in einer dauerhaft hohen Qualität anbieten zu können, ist die auszugsweise Verarbeitung von Umsatzdaten für
                         die regelmäßige Überprüfung und Sicherstellung der optimalen Funktionsfähigkeit der beschriebenen Services notwendig. Die Ergebnisse dieser
                         Maßnahmen werden ausschließlich im Rahmen der aktuellen und zukünftigen Services des oben beschriebenen persönlichen Finanzmanagements
                         verwendet.

                       3. Berechtigungen des persönlichen Finanzmanagements
                       	Grundsätzlich sind die im DigitalBanking zur Verfügung gestellten Informationen für den jeweiligen Nutzer und deren Kundenkonten und -karten
                         einsehbar und nutzbar, sofern das persönliche Finanzmanagement aktiviert ist.
                       	Bei Gemeinschaftskonten mit mehreren Kontoinhabern werden im Falle der Aktivierung des persönlichen Finanzmanagements durch einen Konto­
                         inhaber alle weiteren Kontoinhaber über die Aktivierung und ihre Möglichkeit zum Widerspruch der Datenanalyse informiert. Ein Widerspruch gegen
                         die Datenverarbeitung von Gemeinschaftskonten im Kontext des persönlichen Finanzmanagements kann schriftlich oder durch einen Anruf bei der
                         Bank erfolgen.
                       	Die Deaktivierung des persönlichen Finanzmanagements durch den Nutzer kann jederzeit auf gleichem Weg wie die Aktivierung erfolgen.
                       	Bei Einzelkonten wird die Datenanalyse mit der Deaktivierung sofort eingestellt. Bei Gemeinschaftskonten mit mehreren Kontoinhabern wird die
                         Datenanalyse nicht automatisch mit der Deaktivierung durch einen Kunden eingestellt, sofern weitere Kontoinhaber den Service noch aktiviert haben.
                         Dem Kunden wird jedoch zum Zeitpunkt der Deaktivierung die Möglichkeit gegeben, einen Widerspruch gegen die Datenanalyse einzulegen, womit
                         auch die Datenanalyse der Gemeinschaftskonten bei den anderen Kontoinhabern eingestellt wird. Die Datenanalyse wird automatisch eingestellt,
                         sobald alle Kontoinhaber den Service deaktiviert haben.
                           Die Beendigung der Datenanalyse (auch durch einen Widerspruch) führt zur Löschung aller Kategorisierungen inklusive der persönlich vorgenommen
                            Einstellungen des Kunden unwiederbringlich. Eine Reaktivierung der persönlichen Einstellungen bzw. Wiederherstellung der Kategorisierung ist damit
                            nicht mehr möglich. Eine erneute Aktivierung oder Rücknahme des Widerspruchs ist jedoch jederzeit möglich. Persönliche Einstellungen müssen dann
                            erneut festgelegt werden.

                       4. Einwilligung
                       	Mit der Aktivierung des persönlichen Finanzmanagements willigt der Kunde freiwillig ein, dass seine Umsatzdaten im Rahmen des persönlichen
                         Finanzmanagements – wie oben beschrieben – verarbeitet werden dürfen. Er hat die Möglichkeit diese Einwilligung – wie oben beschrieben – mit
                         Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
22/79/24 – HD0522-01

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