Versicherungsbestätigung für die Auslandsreise- Krankenversicherung (Tarif GAK-C90j11) Fassung April 2019 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslands- 5.4 Sieht der Tarif Kostenerstattung bei Krankenrücktransport vor, ist eine reise-Krankenversicherung (AVB/GAK-C90j11) ärztliche Bescheinigung mit Angabe der genauen Krankheitsbezeich- (Stand 01.01.2019) nung einzureichen, aus der hervorgeht, dass der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist. Versicherer: UKV Unionkrankenversicherung AG 5.5 Bei der Geltendmachung von Überführungs- bzw. Bestattungskosten Peter-Zimmer-Straße 2 sind die amtliche Sterbeurkunde sowie eine ärztliche Bescheinigung 66123 Saarbrücken über die Todesursache einzureichen. Service- und 5.6 Der Versicherer leistet an den Karteninhaber (Hauptversicherten). Notrufzentrale: Der Versicherer ist ganzjährig Tag und Nacht für Fragen 5.7 Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten und Schadenmeldungen unter der Telefonnummer: noch verpfändet werden. +49 (0)211 536 33746 erreichbar 5.8 Die in Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen 1. Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes? Kurs des Tages, an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der Versiche- Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro- rungsbestätigung, besonderen schriftlichen Vereinbarungen, den Allge- Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. meinen Versicherungsbedingungen, dem Tarif sowie den gesetzlichen Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse fest- Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. gelegt werden, gilt der Kurs gemäß „Devisenkursstatistik“, Veröffent- lichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/ Main nach jeweils 2. Wann beginnt der Versicherungsschutz? neuestem Stand, es sei denn, es wird durch Bankbelege nach- Der Versicherungsschutz beginnt, vorbehaltlich des Abschlusses eines gewiesen, dass die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen gültigen Kreditkartenvertrages, ab Beantragung der Kreditkarte, frühes- Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben wurden tens mit Beginn des Aufenthalts im örtlichen Geltungsbereich des Tarifs 5.9 Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen in ein Land (s. Ziffer 4 Tarif GAK-C90j11). Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und die Kosten für Über- Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. setzungen können von den Leistungen abgezogen werden. 3. Wann endet der Versicherungsschutz? 6. Anspruch auf Versicherungsleistungen 3.1 Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versiche- 6.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Karteninhaber rungsfälle - mit Verlassen des im Tarif genannten örtlichen Geltungs- (Hauptversicherte). bereichs unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der 6.2 Gegen diesen Anspruch des Karteninhabers (Hauptversicherten) darf Kreditkarteninhaberschaft oder der Versicherer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kreditinstitut aufrechnen; die Vorschrift des § 35 – bei Beendigung des Versicherungsvertrages zwischen dem Versicherungsvertragsgesetz wird abbedungen. Versicherer und dem Kreditkarten-Emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr 7. Welche Obliegenheiten sind nach Eintritt des Versicherungsfalles gedeckten Zeitabschnitts. zu beachten? 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsanspruch besteht, 7.1 Der Karteninhaber (Hauptversicherte) hat nach Möglichkeit für die längere Behandlung und ist eine Rückreise wegen nachgewiesener Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu Transportunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungs- unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. schutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Ver- 7.2 Der Karteninhaber (Hauptversicherte) hat auf Verlangen des sicherungsschutzes (siehe Absatz 3.1) hinaus, bis der Karteninhaber Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des (Hauptversicherte) wieder transportfähig ist. Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und 4. Ruhender Versicherungsvertrag ihres Umfanges erforderlich ist. Insbesondere ist der Karteninhaber Sofern der Karteninhaber (Hauptversicherte) seinen Wohnsitz und (Hauptversicherte) verpflichtet, Erklärungen zur Entbindung von der gewöhnlichen Aufenthalt während der Laufzeit des Kreditkartenvertrags Schweigepflicht abzugeben. Außerdem sind dem Versicherer auf in einen anderen Staat, der nicht Vertragsstaat der EU / des EWR ist, dessen Verlangen Beginn und Ende eines jeden Aufenthaltes im verlegt, ruht der Versicherungsvertrag insgesamt. Er lebt wieder auf, örtlichen Geltungsbereich des Tarifs nachzuweisen. sofern die Voraussetzung zur Versicherungsfähigkeit unter Ziffer 1 der 7.3 Auf Verlangen des Versicherers ist der Karteninhaber (Hauptversi- Tarifbedingungen Auslandsreise-Krankenversicherung - Tarif GAK- cherte) verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten C90j11 wieder erfüllt sind. Arzt untersuchen zu lassen. 5. Was tun im Schadenfall? 8. Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen? 5.1 Kostenbelege können nur dann erstattet werden, wenn sie unter Verletzt der Karteninhaber (Hauptversicherte) vorsätzlich oder grob fahr- Angabe der Nummer der Kreditkarte dem Versicherer direkt lässig eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, mit den in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Eigentum des Versicherers. 9. Obliegenheiten und Folgen bei Obliegenheitsverletzungen bei 5.2 Alle Belege müssen den Namen des Leistungserbringers im Ansprüche gegen Dritte Gesundheitswesen sowie den Vor- und Zunamen und das Geburts- 9.1 Hat der Karteninhaber (Hauptversicherte) Ersatzansprüche gegen datum der behandelten Person enthalten. Rechnungen müssen Dritte, so besteht unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüber- zusätzlich die Bezeichnung der behandelten Krankheit, sowie eine ganges gem. § 86 VVG die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur detaillierte Auflistung der einzelnen erbachten Leistungen, der hierfür Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung angefallenen Kosten sowie dem Datum der Leistungserbringung sowie Sach- und Dienstleistung) geleistet wird, an den Versicherer 128 884.000 D0 BCS (Fassung Apr. 2019) - v2.0 enthalten. Bei Zahnarztrechnungen ist darüber hinaus auch eine schriftlich abzutreten. Gibt der Karteninhaber (Hauptversicherte) einen Bezeichnung der behandelten Zahnstellen, sowie der daran vorge- solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes nommenen Behandlungen enthalten. Arzneimittelrechnungen müssen Recht ohne Zustimmung des Versicherers auf, wird dieser insoweit die einzelnen Medikamentennamen und die Preise enthalten. Sie sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, als er aus dem Anspruch oder zusammen mit der zugehörigen Verordnung des Arztes, Zahnarztes dem Recht hätte Ersatz erlangen können. oder Heilpraktikers einzureichen. 9.2 Der Karteninhaber (Hauptversicherte) hat seinen Ersatzanspruch oder © Deutscher Sparkassenverlag Der Versicherer kann bei Rechnungen und sonstigen Unterlagen, aus ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter denen Leistungsansprüche geltend gemacht werden, die Vorlage der Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und Originalbelege verlangen. Bei Belegen in fremder Sprache kann der bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich Versicherer eine Übersetzung in die deutsche Sprache verlangen. mitzuwirken. 5.3 Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen aus § 14 Absatz 1 bis 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Seite 1 von 4 Versicherungsbestätigung für die Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarif GAK-C90j11) 9.3 Verletzt der Karteninhaber (Hauptversicherte) vorsätzlich die in den nicht die Bundesrepublik Deutschland. Für versicherte Personen mit stän- Absätzen 1 und 2 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer zur digem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU als der Bundesre- Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz publik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt von dem Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob fahrlässigen auch das Staatsgebiet ihres Wohnsitzes als Ausland. Ausgenommen ist Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine jedoch ein Umkreis von 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz. Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden 5. Was ist ein Versicherungsfall? Verhältnis zu kürzen. Versicherungsfall ist: 9.4 Steht dem Karteninhaber (Hauptversicherten) ein Anspruch auf a) die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den wegen Krankheit oder Unfallfolgen Erbringer von Leistungen zu, für die der Versicherer auf Grund des b) die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschafts- Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, sind die komplikationen einschließlich Frühgeburten vor Beendigung der 36. Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Schwangerschaftswoche, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche 9.5 Wurde von einem Dritten Schadenersatz nicht versicherungsrecht- und Fehlgeburten; licher Art geleistet, ist der Versicherer berechtigt, den Ersatz auf seine c) ein medizinisch sinnvoller oder wirtschaftlich vertretbarer Kranken- Leistungen anzurechnen, soweit der geleistete Schadenersatz und rücktransport sowie der Tod. seine Versicherungsleistung zusammen den tatsächlichen Schaden übersteigen würden. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr 9.6 Erfährt der Versicherer nach Erbringung der Versicherungsleistung besteht. davon, dass von einem Dritten Schadenersatz nicht versicherungs- Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt rechtlicher Art geleistet wurde, kann er die erbrachte Versicherungs- werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, leistung, soweit der geleistete Schadenersatz und seine Versiche- entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. rungsleistung zusammen den tatsächlichen Schaden übersteigen, zurückfordern. 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? 10. Willenserklärungen und Anzeigen 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für: Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich der Textform. unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten; b) ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Nicht als Arzneimittel 11. Gerichtsstand gelten, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe 11.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Karten- enthalten, Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate inhaber (Hauptversicherten) ist das Gericht des Ortes zuständig, an sowie Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen dem der Karteninhaber (Hauptversicherte) seinen Wohnsitz oder in werden; Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. c) ärztlich verordnete Heilmittel bis zu insgesamt EUR 150,– je Verlegt der Karteninhaber (Hauptversicherte) nach Vertragsschluss Versicherungsfall: Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie – seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs- nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfall – bereich des Versicherungsvertragsgesetzes oder ist sein Wohnsitz medizinische Bäder und Massagen; oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. d) ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich 11.2 Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz werden, und der direkten Behandlung der Unfallfolgen dienen, bis zu oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Karteninhabers insgesamt EUR 150,– je Versicherungsfall; (Hauptversicherten) oder bei dem Gericht am Sitz des Versicherers anhängig gemacht werden. e) Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie; f) Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung; 11.3 Verlegt der Karteninhaber (Hauptversicherte) nach Vertragsschluss g) den medizinisch notwendigen Transport oder die medizinisch seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen notwendige Verlegung in das nächsterreichbare geeignete Kranken- Staat als die Bundesrepublik Deutschland oder ist sein Wohnsitz haus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt durch anerkannte oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall; bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. nicht erstattet werden die Kosten für Taxifahrten sowie die Rück- fahrten vom Krankenhaus; Auslandsreise-Krankenversicherung - Tarif GAK-C90j11 h) schmerzstillende Zahnbehandlung und die damit in Verbindung ste- (Stand 01.01.2019) henden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedin- Reparaturen von Prothesen (nicht jedoch Neuanfertigung von gungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB/GAK-C90j11). Zahnersatz, Kronen und Inlays) bis zu insgesamt EUR 300,– je Versicherungsfall. 1. Wer kann sich versichern? Versichert ist der Karteninhaber (Hauptversicherter). 6.2 Die Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen oder wirtschaftlich Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundes- vertretbaren Rücktransports aus dem Ausland werden erstattet. republik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäi- Zusätzlich werden die Mehrkosten für eine Begleitperson erstattet, schen Wirtschaftsraum (EWR). wenn die Begleitung medizinisch sinnvoll ist. Voraussetzung für die Die Versicherungsfähigkeit ist auf Verlangen des Versicherers nachzuwei- Kostenübernahme für den Versicherten ist die Kostenzusage durch sen. Sind die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit nicht gegeben, den Versicherer oder die Notruf-Zentrale, die den Rücktransport besteht kein Versicherungsschutz. organisiert. Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgen. 2. Was umfasst der Versicherungsschutz? Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und kostengünstigste Transportmittel zu wählen. Mehrkosten sind die andere im Tarif genannte Ereignisse, die während einer vorübergehenden Kosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls für eine Rückkehr privaten Auslandsreise auftreten. ins Inland zusätzlich anfallen. Die durch den Rücktransport ersparten Der Versicherer leistet bei einem im Ausland unvorhergesehen eintreten- Fahrtkosten werden von der Versicherungsleistung abgezogen. den Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und 6.3 Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung erbringt sonst vereinbarte Leistungen. am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen 128 884.000 D0 BCS (Fassung Apr. 2019) - v2.0 Für versicherte Personen mit ständigem Wohnsitz in einem anderen Mit- Wohnsitz erstattet. gliedstaat der EU als der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäi- 6.4 Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland schen Wirtschaftsraum (EWR) besteht auch im Staatsgebiet ihres Wohn- zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten mit ab- sitzes Versicherungsschutz. Ausgenommen ist jedoch ein Umkreis von geschlossenem Medizinstudium frei. Bei medizinisch notwendiger 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz. stationärer Heilbehandlung besteht freie Wahl unter den im 3. Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz? Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern, die unter Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten 90 Tage (maximale ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische Dauer des Versicherungsschutzes) eines privaten Auslandsaufenthaltes und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten innerhalb des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr erstreckt sich, führen. vorbehaltlich des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages, über 6.5 Werden die Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung von einen Zeitraum von jeweils 365 Tagen ab Beantragung der Kreditkarte. einem anderen Kostenträger teilweise übernommen, zahlt der Versicherer neben den verbleibenden erstattungsfähigen Restkosten 4. Wo besteht der Versicherungsschutz? ein Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld errechnet sich Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gilt wie folgt: Höhe der Kostenbeteiligung geteilt durch die Anzahl der Seite 2 von 4 Versicherungsbestätigung für die Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarif GAK-C90j11) Tage der stationären Behandlung – höchstens EUR 30,– täglich. Merkblatt zur Datenverarbeitung Anstelle jeglicher Kostenerstattung bei stationärer Behandlung kann Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer per- ein Krankenhaustagegeld von EUR 30,– pro Tag gewählt werden. sonenbezogenen Daten durch die Union Krankenversicherung AG und 7. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? die Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte. 7.1 Kein Versicherungsschutz besteht für: a) Heilbehandlungen, von denen bei Antritt der Reise im örtlichen 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Geltungsbereich des Tarifs feststand, dass sie bei planmäßiger Union Krankenversicherung AG Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass Peter-Zimmer-Straße 2 die Reise wegen des Todes des Ehegatten/eingetragenen 66123 Saarbrücken Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternom- E-Mail: Service@UKV.de men wurde; Unseren Konzern-Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Versiche- b) Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im örtlichen rungskammer Bayern Geltungsbereich des Tarifs alleiniger Grund oder einer der Datenschutz Gründe für den Antritt der Reise war; Maximilianstraße 53 c) Krankheiten und Unfälle einschließlich ihrer Folgen sowie für 80530 München Todesfälle während eines Aufenthaltes im örtlichen Geltungsbe- E-Mail: Datenschutz@VKB.de reich des Tarifs, die durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht worden sind. Bei einem Auslandsaufenthalt besteht 2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Versicherungsschutz längstens bis zum Ende des 7. Tages nach Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU- Bekanntgabe einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgeset- kriegerischer Ereignisse oder innerer Unruhen, es sei denn, eine zes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver- Ausreise ist unverschuldet und nachweislich erst zu einem späte- sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen ren Zeitpunkt möglich. Terroristische Anschläge und deren Folgen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhal- zählen nicht zu kriegerischen Ereignissen oder inneren Unruhen; tensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten d) auf Vorsatz, Selbstmord, Selbstmordversuch oder auf Sucht Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im (z. B. Alkohol oder Drogen) beruhende Krankheiten und Unfälle Internet unter http://www.vkb.de/content/ueber-uns/unternehmen/daten- einschließlich deren Folgen sowie für Entgiftungs-, Entzugs- und schutz-compliance/datenschutz/abrufen. Entwöhnungsbehandlungen; Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von e) Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitations- Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und maßnahmen; zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der f) ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Diese Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durch- Einschränkung entfällt, wenn während eines vorübergehenden führung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungs- Aufenthaltes durch eine vom Aufenthaltszweck unabhängige stellung. Angaben z. B. zu ärztlichen Behandlungen benötigen wir etwa, Erkrankung oder einen dort eingetretenen Unfall Heilbehandlung um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch notwendig wird; Ihre Erstattungsansprüche sind. g) Behandlung durch Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner, Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten werden nach ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Ziffer 6 erstattet; Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstel- h) psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen; lung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung i) eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten bedingte Behandlung oder Unterbringung; aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der j) Aufwendungen für nicht unfallbedingte Hilfsmittel, z. B. Brillen, gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen. einer Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftserteilungen. k) Heilbehandlung durch nichtärztliche Heilbehandler (z. B. Chiro- praktiker, Osteopathen und Heilpraktiker); Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Absatz 1 b) DSGVO. l) Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze; Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre m) Physiotherapie, Akupunktur und nicht von der Schulmedizin aner- Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) kannte Therapien. erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Absatz 2 a) in 7.2 Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Verbindung mit Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder ist Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Absatz 2 j) die geforderte Vergütung für die Verhältnisse des Reiselandes nicht DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. angemessen, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen unsererseits angemessenen Betrag herabsetzen. oder Dritter zu wahren (Art. 6 Absatz 1 f) DSGVO). Dies kann insbeson- 7.3 Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall-, oder dere erforderlich sein: Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heil- oder Unfallfürsorge, – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, ist der Versicherer nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Produkte der Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer Ansprüche der versicherten Person auf Krankenhaustagegeld werden Bayern und deren Kooperationspartnern sowie für Markt- und hiervon jedoch nicht berührt. Meinungsumfragen, 7.4 Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig bestehendem – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen Versicherungsschutz, d. h., sofern Versicherungsschutz für dieselbe wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versiche- Gefahr auch noch bei einem anderen Versicherer besteht, geht der rungsmissbrauch hindeuten können. anderweitige Vertrag diesem Vertrag vor. Der versicherten Person Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfül- steht es frei, welchem Versicherer sie den Schadenfall anzeigt. lung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, Meldet sie den Schadenfall der Union Krankenversicherung AG, 128 884.000 D0 BCS (Fassung Apr. 2019) - v2.0 handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer dann wird diese insoweit auch in Vorleistung treten. Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann- ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzli- chen Bestimmungen darüber zuvor informieren. 3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten a) Rückversicherer: Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versiche- rungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu über- mitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versi- Seite 3 von 4 Versicherungsbestätigung für die Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarif GAK-C90j11) cherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rück- 8. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft versicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver- (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im fahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversi- Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie cherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Inte- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit HIS erforderlich. ressen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informa- Nähere Informationen zum aktuell eingesetzten Rückversicherer können tionen über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grund- Sie der Dienstleisterliste auf unserer Internetseite unter lage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, das Sie unsere Homepage unter dienstleister.vkb.de entnehmen. Sie können die Informationen auch unter http://www.vkb.de/content/ueber-uns/unternehmen/datenschutz- den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. compliance/datenschutz/ entnehmen oder beim Verantwortlichen für die b) Vermittler: Datenverarbeitung anfordern können. Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler 9. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Scha- Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversiche- dendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie rung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreu- und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsan- ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im gelegenheiten benötigen. Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. c) Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe 10. Bonitätsprüfung nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsver- Zweck der Bonitätsprüfung sowie zur Verifizierung Ihrer Adresse (Prüfung trag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer auf Zustellbarkeit) und um Informationen zur Beurteilung des Zahlungs- Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von ausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Ver- Anschriftdaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und wendung von Anschriftendaten zu erhalten an die infoscore Consumer Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Post- Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen bearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 b) und Artikel 6 Absatz 1 f) werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interes- sen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Inter- d) Externe Dienstleister essen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Informationen zur ICD im Sinne des Artikels 14 Europäische Daten- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleis- schutzgrundverordnung („EU DSGVO“), d. h. Informationen zum ter, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenemp- können Sie in der jeweils aktuellen Version unserer Internetseite unter fängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder http://www.vkb.de/content/ueber-uns/unternehmen/datenschutzcompli- Berichtigung etc. entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem. ance/datenschutz (Übersicht der Dienstleister) entnehmen oder beim Ver- Art. 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“)“, antwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern. das Sie unserer Homepage unter http://www.vkb.de/content/ueber-uns/ e) Weitere Empfänger: unternehmen/datenschutz-compliance/datenschutz entnehmen oder beim Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern können. Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden 11. Datenübermittlung in ein Drittland oder Strafverfolgungsbehörden). Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln erfolgt die Übermitt- 4. Dauer der Datenspeicherung lung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemesse- Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben nes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkom- Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Daten- men, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in schutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfristen von drei oder bis zu dreißig 12. Automatisierte Einzelfallentscheidungen Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbe- befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekom- wahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- men oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse buch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicher- oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. fristen betragen danach bis zu zehn Jahren. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informatio- 5. Betroffenenrechte nen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen. bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- lesbaren Format zustehen. 6. Widerspruchsrecht 128 884.000 D0 BCS (Fassung Apr. 2019) - v2.0 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbei- tung sprechen. 7. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichts- behörde zu wenden. Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem wir als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung unseren Sitz haben. Seite 4 von 4