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Sparkasse Münsterland Ost

Information gemäß Art. 4 Absatz 1, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1230 vom 14. Juli 2021 über
grenzüberschreitende Zahlungen in der Union (kodifizierter Text)


Entgelte für kartengestützte Zahlungsdienste in EWR-Fremdwährung1
innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)2
(Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis)
Die Umrechnung von Umsätzen im EWR in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-
Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Näheres zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen
Zeitpunkt sowie zu weiteren Entgelten können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.


Kapitel B, Nr. II.3.1.h)

 Einsatz der Mastercard (Kreditkarte) zum Bezahlen in
 Fremdwährung3 im EWR
  -    in EWR-Fremdwährung

       Währungsumrechnungsentgelt                                                                     1,75 % des Umsatzes


 Einsatz der Mastercard Starter-Kreditkarte (Kreditkarte) zum
 Bezahlen in Fremdwährung³ im EWR
  -    in EWR-Fremdwährung

       Währungsumrechnungsentgelt                                                                                kostenlos


Kapitel B, Nr. II.3.2.f)

 Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in
 Fremdwährung3 im EWR
  -    in EWR-Fremdwährung                                                                              1,0 % des Umsatzes
                                                                                             mind. 0,77 EUR, max. 3,83 EUR

       (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt                                                              0,5 % des Umsatzes


Kapitel B, Nr. II.3.3.b)

 Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card                                    am Schalter            am Geldautomaten
 (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern
 (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR)
  -    bei ZD im EWR im Maestro- oder Debit-
       Mastercard-System in Fremdwährung3

       -    in EWR-Fremdwährung                                                 entfällt                 6,50 EUR

            (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt                                  entfällt            0,5 % des Umsatzes


102 600.000 (Fassung Jan. 2026) – v7.0 © S-Management Services • DSV Gruppe                                                  1
    Kapitel B, Nr. II.3.3.c)

     Bargeldauszahlung mit Mastercard                                                  am Schalter                  am Geldautomaten
     Kartenprodukten (Kreditkarte) bei fremden ZD an
     eigene Kunden (im und außerhalb des EWR)
      -    mit unserer Mastercard (Kreditkarte)


           -    im EWR in EWR-Fremdwährung                                        3,00 % des Umsatzes              2,00 % des Umsatzes
                                                                                     mind. 5,00 EUR                   mind. 5,00 EUR

                (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt                                1,75 % des Umsatzes              1,75 % des Umsatzes


     Bargeldauszahlung mit Mastercard Starter-                                                    am Geldautomaten
     Kreditkarte (Kreditkarte) bei fremden ZD an eigene
     Kunden (im und außerhalb des EWR)
      -    mit unserer Mastercard (Kreditkarte)
                                                                                                 2,00 % des Umsatzes
          - Im Inland                                                                               mind. 5,00 EUR

          --Im Ausland                                                                                  kostenlos
                                                                             (Geldautomatenbetreiber im Ausland können Entgelte erheben, auf die
                                                                                       wir als Ihre Sparkasse keinen Einfluss haben.)


1
  Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu,
Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
2
  EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana,
Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
3
  Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister
erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der
Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur
Umrechnung siehe Preis- und Leistungsverzeichnis, B.II.6.1.

Stand: 03.02.2026


    102 600.000 (Fassung Jan. 2026) – v7.0 © S-Management Services • DSV Gruppe                                                                    2

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101 580.000 Preis- und Leistungsverzeichnis · 16.10.26, 22:30