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*0000000000100412608260*                               0000000000100412608260
                                                                                Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen
                                                                                der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026

                                                                                                                                                                           Berliner Sparkasse
                                                                                                                                                                           Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                                Zur Pflege des Spargedankens führen die rheinischen Sparkassen und die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Spar-
                                                                                kasse genannt) das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch. Dabei wird das Sparen und Gewinnen mit der Teilnahme an einer Lotterie verbunden.
                                                                                Die zur Teilnahme erforderlichen PS-Lose können bei allen rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse erworben werden.

                                                                                1. PS-Los
                                                                                Das einzelne PS-Los lautet über einen Gesamtbetrag von 5,– €, der sich aus dem Sparanteil in Höhe von 4,– € und dem Lotterieeinsatz
                                                                                (Losanteil) in Höhe von 1,– € zusammensetzt. Träger des Auslosungsverfahrens ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düssel-
                                                                                dorf, an den die Lotterieeinsätze weitergeleitet werden und der Schuldner aller Gewinnforderungen ist.
                                                                                2. Teilnahme
                                                                                Die Teilnahme für Minderjährige ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am PS-Sparen und Gewinnen erfolgt im Rahmen des Dauerauftragsver-
                                                                                fahrens (Ziffer 3).
                                                                                3. Dauerauftragsverfahren
                                                                                3.1 Für die Teilnahme erteilt der PS-Sparer seiner Sparkasse einen Dauerauftrag, aufgrund dessen Sparanteil und Losanteil monatlich von
                                                                                einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Sparkasse teilt dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten
                                                                                Auslosung mit.
                                                                                Die mitgeteilte Losnummer nimmt bis zur Kündigung des Dauerauftrags auch an den künftigen Auslosungen teil.
                                                                                3.2 Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin.
                                                                                3.3 Die Gutschrift des Sparanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin auf dem vom PS-Sparer angegebenen
                                                                                Konto.
                                                                                Die Gutschrift des Sparanteils kann auch zu Gunsten eines Fonds-Sparplans erfolgen, sofern die Sparkasse diese Möglichkeit anbietet. In
                                                                                diesem Fall obliegt die Entscheidung darüber, in welcher Form der Sparanteil gespart wird, dem PS-Sparer.
                                                                                3.4 Nach jeder Auslosung ermittelt der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, welche Gewinne auf die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Los-
                                                                                nummern entfallen sind, und schreibt diese Gewinne dem vom PS-Sparer benannten Konto gut. Die Gutschrift der Gewinne auf das vom PS-
                                                                                Sparer angegebene Konto erfolgt am zweiten Geschäftstag nach dem Auslosungstermin.
                                                                                3.5 Ein Dauerauftrag kann bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden.
                                                                                3.6 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrages erteilen, aufgrund dessen
                                                                                Sparanteil und Losanteil monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch die Ein-
                                                                                gabe von PIN und TAN. Bei Erteilung eines Dauerauftrages über das Internet ist die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt. Vor der Eröff-
                                                                                nung des Dauerauftrages im Internet wird eine Volljährigkeitsprüfung vorgenommen sowie eine Überprüfung auf Grundlage der Bedingungen
                                                                                und des Sozialkonzeptes. Diese Überprüfung erfolgt systemseitig direkt am Kundenkonto. Nur bei erfolgreicher Überprüfung wird der Dauer-
                                                                                auftrag eingerichtet und der PS-Sparer nimmt an der nächsten Auslosung teil. Ziffern 3.1–3.5 gelten entsprechend.
                                                                                4. Auslosung
                                                                                4.1 Auslosungsfonds
                                                                                Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziffer 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotteriegenehmi-
                                                                                gungsbehörde für wohlfahrts-pflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Lotteriesteuer und von
                                                                                Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziffer 4.3) an die PS-Sparer ausgeschüttet.
                                                                                4.2 monatliche Auslosungen
                                                                                Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. Teilnahmeberech-
                                                                                tigt sind alle PS-Dauerauftragslose (Ziffer 3), für die der entsprechende Sparanteil und der Losanteil abgebucht wurde. Näheres über den
                                                                                technischen Ablauf der Auslosung regeln die „Auslosungsbestimmungen“, die Teil dieser „Bedingungen“ sind.
                                                                                4.3 Auslosungsplan
                                                                                Die Höhe der Gewinne kann dem unten stehenden Auslosungsplan entnommen werden. Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf
                                                       manuell


                                                                                10 Millionen Lose abgestellt.

                                                                                                    Gewinnbetrag                                           Anzahl der Gewinne                                             Gewinnsumme
                                                                                                         2,50 EURO                                               1.000.000                                               2.500.000,– EURO
                                                                                                         5,–– EURO                                                 100.000                                                500.000,– EURO
                                                                                                        25,–– EURO                                                   20.000                                               500.000,– EURO
     157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0


                                                                                                      500,–– EURO                                                      1.000                                              500.000,– EURO
                                                                                                    5.000,–– EURO                                                        100                                              500.000,– EURO
                                                                                                  50.000,–– EURO                                                          10                                              500.000,– EURO
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                                                 250.000,–– EURO                                                           1                                              250.000,– EURO
                                                                                Rückstellung*                                                                                                                             250.000,– EURO
                                                                                                                                                                 1.121.111                                               5.500.000,– EURO
                                                                                * Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Nicht verbrauchte Rückstellung kommt in der Februar-Auslosung des Folgejahres zur Ausschüttung.


                                                                                                                                                                                                                                            Seite 1 von 2
                                                            Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026


                                                            Die genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden PS-Lose und deren Losnummern
                                                            abhängig. Bei mehr oder weniger als 10 Millionen PS-Losen erhöhen bzw. verringern sich sowohl die Anzahl der Gewinne als auch die Höhe
                                                            des gesamten Auslosungsfonds.
                                                            Durch nicht verkaufte PS-Lose oder wegen unterbrochener Nummernfolge kann es in Monatsauslosungen zu geringeren oder höheren Aus-
                           

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Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen · 26.08.26, 22:16