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Abkürzung 'SRZ' ohne vorherige Definition
In Ziffer I.4 wird erstmals die Abkürzung 'SRZ' verwendet ('Voraussetzung für das Verfahren ist, dass das SRZ ...'), ohne dass die Abkürzung zuvor eingeführt oder im Glossar erklärt wird. Im gesamten Dokument wird ansonsten durchgehend der ausgeschriebene Begriff 'Service-Rechenzentrum' verwendet; die Verwendung der unerklärten Abkürzung kann zu Verständnis-/Interpretationsproblemen führen.
„Voraussetzung für das Verfahren ist, dass das SRZ mit dem Kreditinstitut bzw. mit der Zentralstelle/Zentralen Annahmestelle eine entsprechende Vereinbarung"
Die Verwendung von 'SRZ' als Abkürzung ist im Text sichtbar, aber die Frage der Definition ist eine stilistische/konsistenzbezogene Bewertung ohne starken fachlichen Beleg, dass es sich um einen verkaufbaren Fehler handelt. Kein klarer materieller oder redaktioneller Fehler vorliegend, nur Stilfrage. Nicht kundenrelevant als Dokumentfehler.