Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten, im Scheckverkehr und für Konten mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Fassung 01.06.2026 Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Konto 3 3.1 Privatkunde 3 3.2 Geschäftskunde 4 3.3 Einlagenentgelt für Privat- und Geschäftskunden* 5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 5 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 5 4.2 Lastschriftverkehr 6 4.3 Bargeldauszahlung 7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 8 4.5 Überweisungsverkehr 10 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 15 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 16 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 17 5.1 Allgemein 17 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 17 5.3 Zahlungen aus dem Ausland 17 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 17 5.5 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 18 6 Kredite 19 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 19 6.2 Avale 19 7 Auskünfte 19 7.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 19 7.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt) 19 8. Wertpapiergeschäft 20 8.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 20 8.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 21 9. Onlinebanking und Wero 22 9.1 Onlinebanking 22 9.2 Wero 22 10 Sonstiges 23 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 24 134 200 05.26 Seite 2 Stand: 01.06.2026 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte manuelle Erstellung eines Ersatzkontoauszuges (bei Auszügen, wenn systembedingt eine maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist)1 7,50 EUR 1.2 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Eröffnung GLS Mietkautionskonto (auf Vermieter) 25,00 EUR 2 Zinssätze für Einlagen Siehe Preisaushang. Zinssätze für Einlagenprodukte der Bank, welche nicht im Preisaushang ausgewiesen sind, können in den Filialen, online (www.gls.de/privatkunden/anlegen-sparen/sparen/) oder der telefonischen Kundenberatung erfragt werden. (Die Berechnung negativer Zinsen erfolgt nur, wenn die Zulässigkeit dieser Berechnung Gegenstand einer Vereinbarung zwischen Bank und Kunde ist.) 3 Konto 3.1 Privatkunde 3.1.1 Kontoführung GLS Konto GLS Konto/ GLS Konto GLS Konto GLS Konto Kontomodelle Mitglied 18- GLS Konto U18 18-27 Mitglied* 27* Basis Monatliches Kontoführungsentgelt 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 3,80 EUR 3,80 EUR Buchungsposten- entgelte - beleglos/online inklusive inklusive inklusive inklusive inklusive - beleghaft x 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR - Echtzeit- überweisungen inklusive inklusive inklusive inklusive inklusive Echtzeit- überweisungen x 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR Beleghaft Karten pro Jahr** girocard Debit Mastercard 0,00 EUR 6,00 EUR 0,00 EUR 15,00 EUR 0,00 EUR (GLS BankCard)*** Kreditkartenkonditionen finden sie in Kapitel 4.4 ff. * gilt nur für Kontoinhaber, die nach Satzung Genossenschaftsmitglieder der Bank sind, nicht für Bevollmächtigte ** separater Antrag nötig ***Preis für erste girocard Debit Mastercard (GLS BankCard) je Kontoinhaber*in, für jede weitere gelten die Standardkonditionen unter Ziffer 4.4.1.1 Kontoführungsentgelt bei in Fremdwährung geführten Konten monatlich 20,00 EUR Regelungen zum Preisbestandteil „Einlagenentgelt“ für Privatkunden finden Sie unter 3.3 „Einlagenentgelt für Privat- und Geschäftskonten“ 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust zu vertreten hat. 134 200 05.26 Seite 3 Stand: 01.06.2026 Hinweis: - Der Rechnungsabschluss (Belastung bzw. Gutschrift von Zinsen) erfolgt vierteljährlich. Die Belastung der Kontoführungsentgelte erfolgt monatlich. - Die Belastung der Kartenentgelte erfolgt jährlich. - Die Buchungsentgelte werden nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.) 3.1.2 Kontoauszug elektronischer Kontoauszug (Standardvereinbarung)2 0,00 EUR durch Kontoauszugsdrucker3 0,00 EUR Postversand auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden – je Auszug 0,00 EUR zzgl. jeweils aktuelle Portokosten der Dt. Post AG Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Wunsch des Kunden4 - maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 5,00 EUR zzgl. jeweils aktuelle Portokosten der Dt. Post AG - manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle 7,50 EUR Erstellung nicht mehr möglich ist) 3.2 Geschäftskunde 3.2.1 Kontoführung GLS Konto GLS Geschäftskonto Kontomodelle GLS Konto Geschäft gGeschäft* PLUS*** Monatliches Kontoführungsentgelt 5,00 EUR 10,00 EUR 20,00 EUR Buchungspostenentgelte - Onlinebuchungen je Posten** 0,12 EUR 0,14 EUR 0,08 EUR - gebührenfreie Onlinebuchungsposten 5 Stück 0 Stück 50 Stück - Echtzeitüberweisungen 0,12 EUR 0,14 EUR 0,08 EUR - Beleghafte Buchung je 1,00 EUR 1,00 EUR 0,08 EUR Posten Arbeitspostenentgelte - je Arbeitsposten in 0,06 EUR 0,07 EUR 0,04 EUR Sammelaufträgen Echtzeitüberweisungen Beleghaft 1,00 EUR 1,00 EUR 0,08 EUR Karten pro Jahr - girocard Debit Mastercard (GLS BankCard)**** 0,00 EUR 15,00 EU 0,00 EUR - BusinessCard 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR * für gemeinnützige Organisationen ** Last- und Gutschriften werden nur berechnet, wenn sie im Auftrag oder im Interesse des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. *** keine Neuabschlüsse ab dem 01.01.2024 ****Preis für erste girocard Debit Mastercard (GLS BankCard), für jede weitere gelten die Standardkonditionen Regelungen zum Preisbestandteil „Einlagenentgelt“ für Geschäftskunden finden Sie unter 3.3 „Einlagenentgelt für Privat- und Geschäftskonten“. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 05.26 Seite 4 Stand: 01.06.2026 3.2.2 Kontoauszug elektronischer Kontoauszug (Standardvereinbarung)5 0,00 EUR durch Kontoauszugsdrucker6 0,00 EUR Postversand auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden – je Auszug 0,75 EUR zzgl. jeweils aktuelle Portokosten der Dt. Post AG Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Wunsch des Kunden7 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 5,00 EUR zzgl. jeweils aktuelle Portokosten der Dt. Post AG manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle 7,50 EUR Erstellung nicht mehr möglich ist) 3.3 Einlagenentgelt für Privat- und Geschäftskunden* Einlagenentgelt 0,00 % p.a. *Gilt ausschließlich für Kunden, mit denen vereinbart wurde, dass es zur Berechnung eines Einlagenentgelts kommen kann. 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank8 Name der Bank (Zentrale): GLS Gemeinschaftsbank eG Straße: Christstr. 9 PLZ/Ort: 44789 Bochum Telefon: +49 (234) 5797 100 Telefax: +49 (234) 5797 222 Internet: www.gls.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Onlinebanking oder das Telefonbanking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde9 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister10 Nr. 224 Amtsgericht Bochum 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme – Sonnabende – 24. und 31. Dezember 5 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 6 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 7 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 9 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 10 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 05.26 Seite 5 Stand: 01.06.2026 Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeitüberweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag. Die Öffnungszeiten unserer Filialen finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.gls.de/gls-bank/ueber-uns/standorte/ 4.1.6 Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU- Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Bank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrs- datensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte für die Einlösung einer Lastschrift werden – nur dann berechnet, wenn sie im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wurden; Storno- und Berichti- gungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. – nicht berechnet, wenn und soweit diese bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt sind (siehe 3 Konto). 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung für Privatkunden (Verbraucher) 0,00 EUR Lastschrifteinlösung11 für Geschäftskunden 0,08-0,14 EUR Hinweis: Das aufgeführte Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von beleglosen Buchungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1.1 und 3.2.1 „Kontoführung“). Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank für Privatkunden (Verbraucher) 0,00 EUR für Geschäftskunden 2,50 EUR 11 Abhängig vom Kontomodell – siehe Kapitel 3.2.1 134 200 05.26 Seite 6 Stand: 01.06.2026 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Ge- schäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung12 0,08-0,14 EUR Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 0,00 EUR Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank 2,50 EUR 4.3 Bargeldauszahlung Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Bargeldauszahlungen werden – nur dann berechnet, wenn sie im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wurden; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. – nicht berechnet, wenn und soweit diese bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt sind (siehe 3 Konto). Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Geldautomaten mit unserer girocard Debit Mastercard (GLS BankCard) (Debitkarte) 0,00 EUR mit unserer MasterCard, Mastercard Gold (Kreditkarte), 24 Verfügungen p. a. 0,00 EUR mit unserer Visa BasicCard (Debitkarte), im Inland danach 2,00 % vom Umsatz mit unserer Visa BasicCard für Mitglieder (Debitkarte), min. 5,00 EUR MasterCard für Mitglieder, oder MasterCard Gold für Mitglieder (Kreditkarte) im Ausland 0,00 EUR Bargeldauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) Mit girocard Debit Mastercard (GLS BankCard) am Schalter am Geldautomaten (Debitkarte) - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt 0,00 EUR Bei inländischen KI und KI in der EU13 und den EWR-Staaten14, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System in Euro entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Debit entfällt 1,00 % vom Umsatz Mastercard/Visa Debit/V Pay/Maestro) in Euro min. 4,00 EUR Bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Debit entfällt 1,00 % vom Umsatz Mastercard/Visa Debit/V Pay/Maestro) in Euro min. 4,00 EUR - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung entfällt 1,00 % vom Umsatz min. 4,00 EUR - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt 1,00 % vom Umsatz min. 4,00 EUR 12 Abhängig vom Kontomodell – siehe Kapitel 3.2.1 13 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern). 14 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 05.26 Seite 7 Stand: 01.06.2026 Mit Mastercard (Kreditkarte)/Visa BasicCard (Debitkarte) am Schalter am Geldautomaten - im Ausland 0,00 EUR - im Inland 24 Verfügungen p. a.: 3,00 % vom Umsatz 0,00 EUR min. 5,00 EUR danach 2,00 % vom Umsatz min. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. Mit MasterCard für Mitglieder oder MasterCard Gold für am Schalter am Geldautomaten Mitglieder (Kreditkarten) oder Visa BasicCard für Mitglieder (Debitkarte) nur wenn im Paket mit Privatkonto-Modellen für Mitglieder und wenn der Kontoinhaber Genossenschaftsmitglied der GLS Bank ist. - im Ausland 0,00 EUR 24 Verfügungen p. a.: 3,00 % vom Umsatz 0,00 EUR - im Inland min. 5,00 EUR danach 2,00 % vom Umsatz min. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debitkarten 4.4.1.1 girocard Debit Mastercard (GLS BankCard) –girocard Debit Mastercard (GLS BankCard) – Ausgabe einer Debitkarte – pro Jahr Abhängig vom Kontomodell siehe Kapitel 3.1.1. und Kapitel 3.2.1 –jede weitere Karte 15,00 EUR –Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden15 15,00 EUR Auslandseinsatz16 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten17 1,00 % vom Umsatz min. 0,77 EUR max. 3,83 EUR 4.4.2 GeldKarte Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. 15 Wird nur berechnet: (a) für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Karte; (b) für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht; (c) wegen Namensänderung. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 17 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 134 200 05.26 Seite 8 Stand: 01.06.2026 4.4.3 Mastercard oder Visa Debit- und Kreditkarten − Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden18 15,00EU R - Auslandseinsatz19 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EWR-Staaten 1,75 % vom Umsatz 4.4.3.1 GLS MasterCard - pro Jahr 30,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 30,00 EUR 4.4.3.2 GLS MasterCard für Mitglieder (nur im Paket mit GLS Privatkonten für Mitglieder und sofern der Kontoinhaber Genossenschaftsmitglied der GLS Bank ist) - pro Jahr 0,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 30,00 EUR 4.4.3.3 GLS MasterCard Gold - pro Jahr 81,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 81,00 EUR 4.4.3.4 GLS MasterCard Gold für Mitglieder (nur im Paket mit GLS Privatkonten für Mitglieder und sofern der Kontoinhaber Genossenschaftsmitglied der GLS Bank ist)- pro Jahr 36,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 81,00 EUR 4.4.3.5 GLS Visa BasicCard - pro Jahr 36,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 36,00 EUR 4.4.3.6 GLS Visa BasicCard für Mitglieder (nur im Paket mit GLS Privatkonten für Mitglieder und sofern der Kontoinhaber Genossenschaftsmitglied der GLS Bank ist)- pro Jahr 0,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 36,00 EUR 4.4.3.7 GLS Co-Branding Card (Mastercard oder Visa) (als Mastercard derzeit B.U.N.D.-WildCard und terre des hommes) (als Visa BasicCard derzeit Waldorf Kreditkarte)- pro Jahr 30,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 30,00 EUR 4.4.3.8 GLS BusinessCard - pro Jahr 50,00 EUR 4.4.3.9 Weitere Kartenprodukte GLS OnlinebankingCard - alle 4 Jahre 20,00 EUR 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des max. ein Geschäftstag Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen max. vier Geschäftstage Wirtschaftsraums (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Wirtschaftsraums (EWR) unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 18 Wird nur berechnet: (a) für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Karte; (b) für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht; (c) wegen Namensänderung. 19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 134 200 05.26 Seite 9 Stand: 01.06.2026 4.5 Überweisungsverkehr Betragsgrenzen für Überweisungsaufträge Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Guthabens auf dem Konto und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Höchstbeträge (zum Beispiel im Onlineban- king) vereinbart sind. Der Kunde kann – im Rahmen der vereinbarten Höchstbeträge – ergänzend selbst einen separaten Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungsaufträge festlegen. Dieser kann entweder pro Kalendertag oder pro Echtzeitüberweisungsauftrag festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 20 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen21 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen Die GLS Bank verzichtet auf die Festlegung einer Annahmefrist an ihren Geschäftstagen. Bei Echtzeitüberweisungen gibt es keine Annahmefristen. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag22 max. ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. zwei Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag23 max. 10 Sekunden Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag24 max. vier Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden - nur dann berechnet, wenn die Überweisungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei ausgeführt wurden; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. - nicht berechnet, wenn und soweit die Ausführung von Überweisungen bereits mit dem Entgelt für die Konto- führung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist (siehe 3 Konto). 20 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 21 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 22 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Onlinebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 23 Nach Zugang, siehe „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Nummer 1.4. 24 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Onlinebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 05.26 Seite 10 Stand: 01.06.2026 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei der Formulierung „Auftragswert“ ist immer der EURO Gegenwert des Auftragswertes gemeint. Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: je Überweisung vom Zahlungskonto Überweisungsart als beleghafte elektronisch bei formloser per als Echtzeit- Eilüber- Überweisung übermittelte Erteilung Dauerauftrag Überweisung weisung Überweisung* zusätzlich** zusätzlich Überweisung mit nicht IBAN in Euro möglich innerhalb der Bank Siehe Überweisung mit 5,00 EUR Kontomodelle Siehe Kontomodelle unter 3.1.1 und 3.2.1 IBAN in Euro an unter 3.1.1 einen anderen und 3.2.1 Zahlungsdienstleist er Überweisung mit Konto- 8,50 EUR nummer/Bankleitza 1,5 ‰ vom Auftragsbetrag hl oder IBAN/BIC, die auf eine andere 10,00 EUR nicht möglich min.: 7,50 EUR Währung eines max.: 70,00 EUR EWR- Mitgliedstaates lautet*** *Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Onlinebanking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). **Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking, formlose Aufträge per Brief und Fax und sonstige Zahlungsaufträge, die nicht über die Überweisungsmasken des Onlinebankings, des Telefonbankings, der Softwareprodukte, die Banking Apps oder den Postversand via offiziellem Überweisungsträgereingereicht werden. Echtzeitüberweisungen kosten formlos ebenfalls 5,00 EUR. ***Gibt der Zahler vor, dass er alle Entgelte trägt (OUR), berechnen wir 19,00 EUR Fremdkostenpauschale. Darüberhinausgehende Fremdkosten werden nachbelastet. 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 1,5 ‰ vom Auftragsbetrag Länder innerhalb des EWR betragsunabhängig min.: 7,50 EUR max.: 70,00 EUR Eilige Zahlungen 8,50 EUR Weiterleitung durch Bankscheck in EUR oder Fremdwährung 25,00 EUR pro Scheck Repair Entgelt (pro Auftrag bei fehlender Angabe des BIC, zusätzliche Weisung) bei Fremdwährung 25,00 EUR Gibt der Zahler vor, dass er alle Entgelte trägt (OUR), berechnen wir 19,00 EUR Fremdkostenpauschale. Darüberhinausgehende Fremdkosten werden nachbelastet (bei Abwicklung in Fremdwährung zzgl. 2,50 EUR Courtage). 134 200 05.26 Seite 11 Stand: 01.06.2026 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte* Innerhalb Deutschlands EWR-Länder Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank 0,00 EUR 0,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 10,00 EUR 35,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 EUR 35,00 EUR Rückgabe einer Zahlung durch die Auslandsbank 0,00 EUR 10,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR 5,00 EUR Änderung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR 5,00 EUR Wiederaufnahme nach Aussetzung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR 0,00 EUR * Gegebenenfalls werden Sie durch die anderen Banken mit einem zusätzlichen Entgelt belastet 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden - nur dann berechnet, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und fehlerfrei durch- geführt wurde; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. - nicht berechnet, wenn und soweit die Gutschrift von Überweisungen bereits mit dem Entgelt für die Konto- führung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist (siehe 3 Konto). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag Konventionelle Überweisungsgutschrift aus Abwicklung Überweisung in Euro innerhalb der Bank Abhängig vom Kontomodell – betragsunabhängig siehe Kapitel 3.2.1 Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Siehe 4.5.2.2 Mitgliedstaates25 lautet 25 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 134 200 05.26 Seite 12 Stand: 01.06.2026 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR26) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung27) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten28) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungsaufträgen in Euro beträgt die Ausführungsfrist max. 10 Sekunden.29 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden - nur dann berechnet, wenn die Überweisungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei ausgeführt wurden; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. - nicht berechnet, wenn und soweit die Ausführung von Überweisungen bereits mit dem Entgelt für die Konto- führung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist (siehe 3 Konto). 4.5.2.1.2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Abwicklung in Fremdwährung Zielland Überweisungsbetrag (zzgl. 2,50 EUR Courtage) 1,5 ‰ vom Auftragsbetrag Europäischer Wirtschaftsraum betragsunabhängig (EWR) min.: 7,50 EUR max.: 70,00 EUR 4.5.2.1.2.2 Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte - 1: Zahler trägt alle Entgelte - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zum Beispiel US-Dollar. 28 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 29 Nach Zugang, siehe „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“ Nummer 1.4. 134 200 05.26 Seite 13 Stand: 01.06.2026 Höhe der Entgelte Abwicklung in als Echtzeit- Abwicklung in Fremdwährung Zielland/ Überweisungs- überweisung in EUR (zzgl. 2,50 EUR Währung betrag Euro Courtage) 0 1 0 1 0 1,5 ‰ vom 1,5 ‰ vom Auftragsbetrag Auftragsbetrag SEPA-Drittstaaten30 betragsunabhängig Nicht möglich min.: 7,50 EUR min.: 7,50 EUR max.: 70,00 EUR max.: 70,00 EUR ggf. Zuschläge für: Eilige Zahlungen 8,50 EUR Weiterleitung durch Bankscheck in EUR oder 25,00 EUR Fremdwährung pro Scheck Repair Entgelt (pro Auftrag bei fehlender Angabe des 25,00 EUR BIC, zusätzliche Weisungen) Gibt der Zahler vor, dass er alle Entgelte trägt (OUR), berechnen wir 19,00 EUR Fremdkostenpauschale. Darüberhinausgehende Fremdkosten werden nachbelastet. 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Devisenan- und Devisenverkauf zu Gunsten oder zu Lasten eines Fremdwährungskontos 10,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 25,00 EUR Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank 0,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 35,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Änderung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Wiederaufnahme nach Aussetzung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinba- rungen sind möglich: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte - 1: Zahler trägt alle Entgelte - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 30 SEPA-Drittstaaten: Zu SEPA (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum „Single Euro Payments Area“) gehörende Staaten und Gebiete sind derzeit die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern und die weiteren Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und die sonstigen Staaten und Gebiete (SEPA-Drittstaaten) Albanien, Andorra, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Saint-Pierre und Miquelon, Jersey, Guernsey sowie Isle of Man. 134 200 05.26 Seite 14 Stand: 01.06.2026 Hinweis: - Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden – nur dann berechnet, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und fehlerfrei durch- geführt wurde; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. – nicht berechnet, wenn und soweit die Gutschrift von Überweisungen bereits mit dem Entgelt für die Konto- führung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist (siehe 3 Konto). Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Abwicklung in Absenderland/Währung Überweisungs- Abwicklung in EUR Fremdwährung betrag (zzgl. 2,50 EUR Courtage) z.B. Schweiz/Euro mit Siehe Kontomodelle IBAN/BIC (SEPA) und unter 3.1.1 und 3.2.1 EWR-Staaten31 1,0 ‰ vom betragsunabhängig Auftragsbetrag 1,0 ‰ vom Länder außerhalb des Auftragsbetrag min.: 5,00 EUR europäischen max.: 35,00 EUR Wirtschaftsraums min.: 5,00 EUR (EWR)32 max.: 35,00 EUR 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 4.6.1 Fremdwährungsgeschäfte ohne kartengebundene Zahlungsvorgänge Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Ab- rechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12:00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag fest- gesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen- schaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13:00 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14:00 Uhr ver- öffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benach- richtigung des Kunden wirksam. 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen 32 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 05.26 Seite 15 Stand: 01.06.2026 4.6.2 Fremdwährungsgeschäfte im Zusammenhang mit kartengebundenen Zahlungsvorgängen 4.6.2.1 Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung Bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer von Euro abweichenden EWR- Währung33 rechnet die Bank den Fremdwährungsumsatz zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenzwechselkurs) in Euro um. Dieser Wechselkurs ist abrufbar auf www.ecb.europa.eu unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange reference rates“. Änderungen des Wechselkurses werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. 4.6.2.2 Zahlungsvorgänge innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und Zahlungsvorgänge außerhalb des EWR (Drittstaaten) Bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen außerhalb des EWR (Drittstaaten) in fremder Währung rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro- Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der sich daraus ergebende Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Beschwerden können Sie direkt an das Beschwerdemanagement der GLS Bank richten: GLS Bank, Beschwerdemanagement, 44774 Bochum, Tel.: +49 234 5797-100 Oder E-Mail: beschwerdemanagement@gls.de Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ableh- nung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein- zulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschwer en_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. 33 Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 05.26 Seite 16 Stand: 01.06.2026 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Zahlungsbestätigung, Erstellung einer SWIFT-Kopie 10,00 EUR (Auslandszahlungsverkehr) Zuschlag für formlose Überweisung Ausland 10,00 EUR Neuzusendung bei nicht zustellbarer Post34 5,00 EUR 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte für die Einlösung oder den Einzug von Schecks werden - nur dann berechnet, wenn die Einlösung oder der Einzug des Schecks im Auftrag des Kunden fehlerfrei durch- geführt wurde; Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. - nicht berechnet, wenn und soweit die Einlösung oder der Einzug des Schecks bereits mit dem Entgelt für die Kontoführung abgegolten oder bei einzelnen Kontomodellen abweichend geregelt ist (siehe 3 Konto). 5.1 Allgemein Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR Bereitstellung eines Bankverrechnungsschecks (incl. Porto) 25,00 EUR Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks 0,00 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck in Euro: 35,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland 5.3.1 Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten in Euro: 25,00 EUR in Fremdwährung: 25,00 EUR zzgl. Courtage: 2,50 EUR 5.3.2 Scheckgutschrift, Einzug per Inkasso in Euro oder einer anderen EWU-Währungseinheit pro Check 40,00 EUR in Fremdwährung pro Check 40,00 EUR zzgl. Courtage 2,50 EUR 5.3.3 Einlösung von Reisechecks in Euro 10,00 EUR in Fremdwährung 10,00 EUR zzgl. Courtage 2,50 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung 34 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 05.26 Seite 17 Stand: 01.06.2026 Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut35 Buchungstag + 2 Bankarbeitstage aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung 5.4.2 bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungsbuchung für die Bank Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrech- nung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12:00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen- schaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13:00 Uhr (Abrechnungszeit- raum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14:00 Uhr ver- öffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Be- nachrichtigung des Kunden wirksam. 35 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200 05.26 Seite 18 Stand: 01.06.2026 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.1.1 bei der Kreditbearbeitung Qualifizierte Saldenbestätigung bei 0 bis 5 Konten 100,00 EUR bei 6 bis 20 Konten 150,00 EUR bei mehr als 20 Konten 250,00 EUR Kreditnehmerwechsel, auf Wunsch des Kunden 750,00 EUR Asset Deal (REG: Kreditnehmerwechsel) 0,5 % der aktuellen Darlehensvaluta Mindestgebühr 5.000,00 EUR Share Deal (REG: Gesellschafterwechsel) 1.000,00 EUR Wechsel Direktvermarktung 200,00 EUR - jeder weitere Vertrag 50,00 EUR Schuldhaftentlassung, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 300,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf Wunsch des Kunden ohne Anspruch auf vorzeitige (Teil-)Rückzahlung des Darlehens je Darlehenskonto (bei Verbrauchern wird keine Gebühr erhoben) 50,00 EUR Vertraglich nicht vereinbarte vorzeitige (Teil-)Rückzahlungen auf Wunsch des Kunden ohne Anspruch auf diese (Teil-) Rückzahlungen je Darlehenskonto (bei Verbrauchern wird keine Gebühr erhoben) 200,00 EUR Unterschreitung des vertraglich vereinbarten Mindestauszahlungsbetrages oder Überschreitung der vertraglich vereinbarten maximalen Anzahl an Teilvalutierungen (Es wird keine Gebühr erhoben, wenn es sich um einen Programmkredit der KfW handelt oder der Darlehnsnehmer Verbraucher ist) 50,00 EUR 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (beim Austausch von Kleinstbürgschaften bis zu einer Höhe von 3.000,00 EUR wird keine Gebühr berechnet) 200,00 EUR Freigabe von Sicherheiten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 50,00 EUR 6.2 Avale Provision 1,50 % bis 5,00 % p. a. min. 40,00 EUR 7 Auskünfte 7.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen 0,00 EUR Bankauskunft im Ausland einholen 0,00 EUR sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen) 0,00 EUR 7.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt) Erteilung einer Bankauskunft 25,00 EUR 134 200 05.26 Seite 19 Stand: 01.06.2026 8. Wertpapiergeschäft Wertpapiere aus dem GLS Anlageuniversum können in ein von der GLS Bank angebotenes Wertpapierdepot gekauft werden. Alle nachfolgend genannten Abrechnungen erfolgen zzgl. evtl. anfallender fremder Kosten und Spesen. 8.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 8.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Provision: Provision: Wertpapierart % vom Kurswert % vom Kurswert 1,00 % 1,00 % Aktien min. 20,00 EUR min. 40,00 EUR max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR 1,00 % 1,00 % Optionsscheine min. 20,00 EUR min. 40,00 EUR max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR 0,50 % 0,50 % Wandelanleihen/Optionsanleihen min. 15,00 EUR min. 30,00 EUR max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR 0,50 % 0,50 % Zero Bonds min. 15,00 EUR min. 30,00 EUR max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR 0,50 % 0,50 % Genussscheine/Genussrechte min. 15,00 EUR min. 30,00 EUR max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR 0,50 % 0,50 % Investmentanteile über Börse min. 15,00 EUR min. 30,00 EUR max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR 1,00 % 1,00 % Bezugsrechte/Teilrechte min. 5,00 EUR min. 10,00 EUR max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR 0,50 % 0,50 % Renten min. 15,00 EUR min. 30,00 EUR max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR Kosten pro Sparplanausführung (Aktien/ETF) 1,00 % der Sparrate min. 1,30 EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. 8.1.1.1 Zeichnungsaufträge Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben. 8.1.1.2 Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teil- ausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet (siehe 8.1.1). 134 200 05.26 Seite 20 Stand: 01.06.2026 8.1.2 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Online-Brokerage Provision: Provision: % vom Ausgabepreis % vom Ausgabepreis Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes 0,00 EUR* 0,00 EUR* Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes 0,00 EUR* 0,00 EUR* *Gegebenenfalls werden Sie durch die anderen Banken mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 8.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 8.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres. Girosammelverwahrung, Streifbandverwahrung,Wertpapierrechnung Aktien, Optionsscheine, Renten, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Zero Bonds, Genussscheine / 1,19 ‰ Genussrechte, Bezugsrechte / Teilrechte, sonstige (inkl. USt) Wertpapiere, sonstige Investmentfonds Investmentfonds des GLS Anlageuniversums 0,595 ‰ (inkl. USt) - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 5,95 EUR - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 5,95 EUR - Maximalpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 59,50 EUR - Depot ohne Bestand (inkl. USt) 5,95 EUR - Übertragung von Wertpapieren zugunsten oder zulasten eines Depots Wertpapierein- bzw. -ausgang nur Fremdkosten und Spesen 8.2.3 Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland - jungen Aktien 25,00 EUR 40,00 EUR - Options-, Wandelanleihen 25,00 EUR 40,00 EUR - Genussscheinen 25,00 EUR 40,00 EUR 8.2.4 Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) 20,00 EUR Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden 20,00 EUR Ausübung von Wandelrechten 20,00 EUR 8.2.5 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 11,90 EUR 134 200 05.26 Seite 21 Stand: 01.06.2026 8.2.6 Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) 11,90 EUR Zweitschriften (inkl. USt)36 11,90 EUR 8.2.7 Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) 0,00 EUR Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 0,00 EUR 9. Onlinebanking und Wero 9.1 Onlinebanking Secure Go Freigabe 0,00 EUR HBCI Onlinebanking Karte 20,00 EUR für 4 Jahre Zahlungsverkehrssoftware Proficash 9,52 EUR mtl. BankingManager 6,49 EUR mtl. eBank Profi 24,49 EUR mtl. EBICS Einrichtung (zzgl. USt) 100,00 EUR einmalig Monatliche Pauschale (zzgl. USt) 10,00 EUR mtl. Änderungen (zzgl. USt) 12,00 EUR je Änderung SRZ Umsatzabfrage pro Monat, pro Konto Gemeinnützig 2,50 EUR Nicht-Gemeinnützig 5,00 EUR Autorisierung von ZV-Dateien per Begleitzettel 0,00 EUR 9.2 Wero Normale P2P-Zahlung: P2P-Transaktion Für Sender und Empfänger: 0,00 EUR (ausgenommen ggf. Buchungsposten) P2P-Zahlung (Sender ist als Pro registriert): analog P2P Transaktionen Für Sender und Empfänger: 0,00 EUR (ausgenommen ggf. Buchungsposten) WeroPro-Zahlung (Pro erhält Geld): P2Pro Transaktion Für den Sender: 0,00 EUR (ausgenommen ggf. Buchungsposten) Für den Empfänger (Pro): 0,5 % des empfangenen Betrags WeroPro-Zahlung (Pro sendet Geld an Pro): P2Pro Transaktion Für den Sender: 0,00 EUR (ausgenommen ggf. Buchungsposten) Für den Empfänger (Pro): 0,5 % des empfangenen Betrags Wero Überweisungsauftrag max. 10 Sekunden 36 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 05.26 Seite 22 Stand: 01.06.2026 10 Sonstiges Bescheinigungen und Bestätigungen Kontobestätigung 10,00 EUR Umsatzbestätigung 10,00 EUR Steuerbescheinigung (älter als zwei Jahre rückwirkend) 10,00 EUR Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - ein Konto inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 EUR - ansonsten37 10,00 EUR - ab zwei Konten inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 29,75 EUR - ansonsten38 25,00 EUR qualifizierte Saldenbestätigung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 119,00 EUR - ansonsten 100,00 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 29,75 EUR/ Stunde - ansonsten 25,00 EUR/ Stunde Bearbeitung einer warenwirtschaftlichen Prüfung 25,00 EUR zzgl. Fremdbankkosten* Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 39 – inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 EUR – ansonsten 10,00 EUR Mahnung im Darlehensbereich (gilt nicht für Verbraucher)40 2,50 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 59,50 EUR/ Stunde - ansonsten 50,00 EUR/ Stunde Einlösung Wechsel - Domizilprovision 1 ‰ des Wechselbetrages min. 15,00 EUR *derzeit 150,00 EUR (Stand 01.01.2024) 37 Die Saldenbestätigung ist unentgeltlich, wenn sie im Rahmen einer Ablöseauskunft für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 493 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BGB) oder für Allgemein-Verbraucherdarlehen erteilt wird. 38 Die Saldenbestätigung ist unentgeltlich, wenn sie im Rahmen einer Ablöseauskunft für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 493 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BGB) oder für Allgemein-Verbraucherdarlehen erteilt wird. 39 Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden verursacht wurde. 40 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. 134 200 05.26 Seite 23 Stand: 01.06.2026 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Beschwerden können Sie direkt an das Beschwerdemanagement der GLS Bank richten: GLS Bank, Beschwerdemanagement, 44774 Bochum, Tel.: +49 234 5797-100 Oder E-Mail: beschwerdemanagement@gls.de Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (https://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, E Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschwer en_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. 134 200 05.26 Seite 24 Stand: 01.06.2026