Teilnahmebedingungen zur Bonus-Aktion der Berliner Sparkasse (Stand: 30.09.2026) Hinweise zur Sprache In diesen Teilnahmebedingungen werden die Begriffe „Neukundin“ und „Neukunde“ verwendet. Sie gelten unabhängig vom Geschlecht. Die Bonus-Aktion wird von der Berliner Sparkasse, Niederlassung der BSK 1818 AG, durchgeführt. Für die Teilnahme und die Gewährung des Bonus gelten die folgenden Bedingungen: 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die ein bonusberechtigtes Girokonto bei der Berliner Sparkasse neu eröffnen und sämtliche Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Als Neukundin bzw. Neukunde im Sinne dieser Aktion gilt eine Person, die: • zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung mindestens 18 Jahre alt ist, • in den letzten 12 Monaten vor der Kontoeröffnung kein eigenes oder gemeinschaftlich geführtes Girokonto bei der Berliner Sparkasse unterhalten hat und • das neu eröffnete Girokonto ausschließlich für private Zwecke nutzt. 2. Ausschlüsse Von der Bonusgewährung ausgeschlossen sind: • Konten auf Guthabenbasis, • Pfändungsschutzkonten (P-Konten), sowie • Kontoeröffnungen, für die bereits eine andere Prämie oder Vergünstigung im Rahmen einer anderen Aktion der Berliner Sparkasse in Anspruch genommen wird. Der Bonus ist nicht mit anderen Prämien-, Neukunden-, Empfehlungs- oder sonstigen Aktionen der Berliner Sparkasse für dieselbe Kontoeröffnung kombinierbar, sofern eine Kombination nicht ausdrücklich angeboten wird. Die Berliner Sparkasse kann Personen von der Bonusgewährung ausschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei Manipulation, Täuschung, falschen oder irreführenden Angaben oder bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen. 3. Voraussetzungen für die Bonusgewährung Ein Anspruch auf den Bonus entsteht nur, wenn sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: • Für die Gewährung des Bonus muss der von der Berliner Sparkasse zur Verfügung gestellte Anmeldeprozess vollständig genutzt werden. 1 Berliner Sparkasse | Niederlassung der BSK 1818 AG | Alexanderplatz 2 | 10178 Berlin • Der Antrag auf Eröffnung des bonusberechtigten Girokontos wird vollständig und erfolgreich über den von der Berliner Sparkasse vorgesehenen Online-Kontoantrag abgeschlossen. • Die anschließend erforderliche Legitimation muss innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des • Online-Kontoantrags erfolgen. Sie kann entweder online über einen von der Berliner Sparkasse zur Verfügung gestellten Online-Legitimationsprozess (z. B. eID oder Videolegitimation) oder in einer Filiale der Berliner Sparkasse durchgeführt werden. • Die Berliner Sparkasse nimmt den Kontoeröffnungsantrag an und das Girokonto wird wirksam eröffnet. Die Berliner Sparkasse bleibt berechtigt, Kontoeröffnungsanträge nach den für die Kontoeröffnung geltenden Regelungen abzulehnen. • Das neu eröffnete Girokonto besteht ab dem Tag der Kontoeröffnung für mindestens sechs Monate ununterbrochen fort und wird innerhalb dieses Zeitraums weder geschlossen noch in ein von der Bonusbegünstigung ausgeschlossenes Konto umgewandelt. • Das neu eröffnete Privatgirokonto dient ausschließlich privaten Zwecken und es erfolgt in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten jeweils ein Einkommenseingang. Als Einkommenseingang gelten regelmäßige Zahlungseingänge, wie zum Beispiel Gehalt, Rente oder BAföG. • Wird eine der Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, besteht kein Anspruch auf den Bonus. 4. Bonushöhe und Gutschrift Die Berliner Sparkasse prüft nach Ablauf der sechsmonatigen Mindestbestandsdauer, ob sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung des Bonus erfüllt sind. • Die Neukundin bzw. der Neukunde erhält die zum Zeitpunkt des erfolgreichen Online- Kontoantrags für die Bonus-Aktion ausgewiesene Geldprämie. • Die jeweils geltende Höhe des Bonus wird in der zugehörigen Aktionskommunikation bzw. auf der für die Aktion vorgesehenen Internetseite der Berliner Sparkasse ausgewiesen. • Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der sechsmonatigen Mindestbestandsdauer und erfolgreicher Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen auf das im Rahmen der Aktion neu eröffnete Girokonto. • Eine Barauszahlung, eine Auszahlung auf ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut oder eine Übertragung des Bonus auf Dritte ist ausgeschlossen. Für die individuelle steuerliche Behandlung der Bonuszahlung ist die jeweilige prämienempfangende Person selbst verantwortlich. 5. Online-Kontoeröffnung und Legitimation Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist die Nutzung des von der Berliner Sparkasse bereitgestellten Online-Kontoantrags. Die Legitimation ist Bestandteil des Kontoeröffnungsprozesses und muss innerhalb von 7 Tagen nach erfolgreichem Abschluss des Online-Kontoantrags durchgeführt werden. Hierfür stehen die von der Berliner Sparkasse im Rahmen der Kontoeröffnung angebotenen Legitimationsverfahren zur Verfügung. Die Legitimation kann insbesondere: • online über einen von der Berliner Sparkasse zur Verfügung gestellten Online- Legitimationsprozess (z. B. eID oder Videolegitimation) oder 2 Berliner Sparkasse | Niederlassung der BSK 1818 AG | Alexanderplatz 2 | 10178 Berlin • persönlich in einer Filiale der Berliner Sparkasse erfolgen. Erfolgt innerhalb der Frist von 7 Tagen keine erfolgreiche Legitimation, besteht kein Anspruch auf den Bonus. 6. Datenschutz und Datenverarbeitung Die zur Durchführung der Aktion erforderlichen personenbezogenen Daten werden für die Abwicklung der Aktion, die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und die Auszahlung des Bonus verarbeitet. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Kontoeröffnung und der anschließenden Kontoführung bleibt hiervon unberührt. Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise der Berliner Sparkasse. 7. Änderung und Beendigung der Aktion Die Berliner Sparkasse behält sich vor, die Bonus-Aktion aus sachlichem Grund mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, vorübergehend auszusetzen oder zu beenden. Ein Anspruch auf eine unveränderte oder dauerhafte Fortführung der Aktion besteht nicht. Für Kontoeröffnungen, die vor dem Wirksamwerden einer Änderung oder Beendigung bereits erfolgreich abgeschlossen wurden, gelten die Teilnahmebedingungen und die ausgewiesene Prämienhöhe, die zum Zeitpunkt des erfolgreichen Online-Kontoantrags maßgeblich waren, sofern sämtliche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. 8. Maßgebliche Teilnahmebedingungen Maßgeblich ist die Fassung dieser Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt des erfolgreichen Online-Kontoantrags veröffentlicht ist. Abweichende oder ergänzende Aktionsbedingungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich angegeben wird. 9. Sonstige Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Berliner Sparkasse Berlin, 30.09.2026 3 Berliner Sparkasse | Niederlassung der BSK 1818 AG | Alexanderplatz 2 | 10178 Berlin