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Bedingungen und Sonderbedingungen für den Sparverkehr · 06.10.26, 22:25
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Bedingungen und Sonderbedingungen für den Sparverkehr
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
Saarmunder Str. 61, 14478 Potsdam s
Stand: September 2018
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Bedingungen für den Sparverkehr (einschl. SB-Sparverkehr)
1. Spareinlagen 4. Kündigung
Spareinlagen sind Einlagen, die die Sparkasse als solche annimmt und Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate. Von Spareinlagen
durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparkassenbu- mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten können - soweit nichts
chs, als Spareinlage kennzeichnet. Spareinlagen dienen der Ansamm- anderes vereinbart wird - ohne Kündigung bis zu 2.000,- EURO für
lung oder Anlage von Vermögen, nicht aber dem Geschäftsbetrieb jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert
oder dem Zahlungsverkehr. Geldbeträge, die von vornherein befristet werden. Eine Auszahlung von Zinsen innerhalb zweier Monate nach
angenommen werden, gelten nicht als Spareinlagen; ausgenommen Gutschrift gemäß Nr. 3.3 wird hierauf nicht angerechnet. Ein Anspruch
sind Geldbeträge, die aufgrund von Vermögensbildungsgesetzen ge- auf vorzeitige Rückzahlung besteht darüber hinaus nicht. Stimmt die
leistet werden. Sparkasse gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung
2. Sparurkunde zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung ein Vorfällig-
keitsentgelt oder Vorschusszinsen zu verlangen. Die Höhe des Vor-
2.1 Ausstellung
fälligkeitsentgelts oder der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch
Die Sparkasse erstellt bei der ersten Einlage ein Sparkassenbuch und
Aushang/Auslage im Geschäftsraum bzw. durch Anzeige im Internet
händigt es dem Sparer aus. Anstelle des Sparkassenbuchs kann die
bekanntgegeben.
Sparkasse auch andere Sparurkunden ausstellen.
5. Kennwort, Sperrvermerk
2.2 Ein- und Auszahlungen, Buchvorlage
5.1 Kennwort
Die Sparkasse vermerkt im Sparkassenbuch mit Angabe des Tages Ein-
zahlungen, Auszahlungen, sonstige Gutschriften und Belastungen Um zu verhindern, dass Unbefugte über Spareinlagen verfügen, kann
sowie den jeweiligen Kontostand. Die Rückzahlung von Spareinlagen der Sparer bestimmen, dass die Spareinlage nur gegen Vorlage eines
und die Auszahlung von Zinsen können nur gegen Vorlage des Spar- besonderen Ausweises oder unter Bekanntgabe eines vereinbarten
kassenbuchs verlangt werden. Für Einzahlungen, sonstige Gutschriften Kennwortes ausgezahlt werden darf. Das Bestehen einer Kennwort-
und Belastungen kann die Sparkasse die Vorlage des Sparkassenbuchs vereinbarung vermerkt die Sparkasse im Sparkassenbuch.
verlangen. Die Vorlage kann die Sparkasse auch sonst bei berechtig- 5.2 Sperrvermerk
tem Interesse verlangen. Ohne Buchvorlage geleistete Einzahlungen Auf Antrag des Sparers kann die Sparkasse eine Spareinlage sperren.
sowie sonstige Gutschriften und Belastungen trägt die Sparkasse bei Inhalt und Wirkung der Sperre richten sich nach der Vereinbarung.
der nächsten Vorlage des Sparkassenbuchs nach. 6. Verlust, Einbehaltung
2.3 Loseblatt-Sparkassenbuch 6.1 Verlustanzeige
Die Sparkasse kann das Sparkassenbuch auch in der Form eines Lose- Der Verlust (Abhandenkommen, Vernichtung) eines Sparkassenbuchs
blatt-Sparkassenbuchs mit Sparkassenbuchumschlag und Sparkonto- ist der Sparkasse unverzüglich anzuzeigen. Die Sparkasse veranlasst
blättern ausgeben. Das Loseblatt-Sparkassenbuch ist nur gültig, wenn unverzüglich eine Sperre. Bis zur Durchführung der Sperre leistet sie
es aus dem Sparkassenbuchumschlag mit Kontonummer und den vorbehaltlich Nr. 2.5 befreiend an den Vorleger.
Sparkontoblättern des laufenden Jahres besteht. Abweichend von
6.2 Neues Sparkassenbuch
Nr. 2.2 genügt es, wenn das Sparkontoblatt sämtliche Buchungen des
Zeitabschnittes, für den es erstellt ist, und den Kontostand enthält. Im Falle eines Verlustes des Sparkassenbuchs kann die Sparkasse ein
neues Sparkassenbuch ausstellen oder die Ausstellung des neuen
2.4 Sorgfaltspflichten Sparkassenbuchs von der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
Der Sparer ist zur sorgfältigen Aufbewahrung der Sparurkunde abhängig machen.
verpflichtet. Er hat Eintragungen in das Sparkassenbuch sofort nach 6.3 Einbehaltung eines Sparkassenbuchs
dessen Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ist verpflichtet,
Wird ein als abhanden gekommen oder vernichtet gemeldetes Spar-
Einwendungen unverzüglich zu erheben.
kassenbuch vorgelegt oder besteht der Verdacht, dass unbefugte
2.5 Legitimationswirkung des Sparkassenbuchs Änderungen des Sparkassenbuchs erfolgt sind, so kann die Sparkasse
Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an jeden Vorleger gegen Empfangsbescheinigung das Sparkassenbuch bis zur Klärung
des Sparkassenbuchs fällige Zahlungen zu leisten und ihn als zur der Sach- und Rechtslage einbehalten. Nur nach Maßgabe dieser
Kündigung berechtigt anzusehen, es sei denn, ihr ist die fehlende Klärung dürfen auf solche Sparkonten Ein- und Auszahlungen oder
Berechtigung des Vorlegers bekannt oder infolge grober Fahrlässig- sonstige Verfügungen zugelassen werden.
keit unbekannt. 7. Nutzung von Selbstbedienungstechniken
3. Verzinsung Der Sparer kann mit der Sparkasse für Sparkonten, die für diese Ver-
3.1 Zinshöhe wendungsart freigegeben sind, die Möglichkeit zu Verfügungen über
Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kun- die Spareinlage mit Selbstbedienungsverfahren mittels Sparkassen-
den den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bzw. durch Card (Debitkarte) besonders vereinbaren (SB-Sparverkehr). Die Be-
Anzeige im Internet bekanntgegebenen Zinssatz. Für bestehende dingungen für den Sparverkehr finden auch bei Nutzung der Selbst-
Spareinlagen tritt eine Änderung des Zinssatzes, unabhängig von bedienungstechniken - mit Ausnahme der Regelungen in Nr. 2.5 und
einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aushangs bzw. der Nr. 6.1 Satz 3 sowie der Bestimmung zur Kennwortvereinbarung in Nr.
Anzeige in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.1 - Anwendung. Im SB-Sparverkehr kann der Sparer Nachtrags-
buchungen auf dem über die Spareinlage geführten Konto sowie
3.2 Zinslauf
MBSGSP0002 (Fassung September 2018)
Einzahlungen durch Umbuchung vom Girokonto bzw. einem anderen
Die Verzinsung beginnt mit dem Tage der Einzahlung und endet mit Konto bei der Sparkasse auf die Spareinlage oder in bar an ent-
dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu sprechend ausgestatteten Geldautomaten vornehmen. Ferner sind
Mittelbrandenburgische Sparkasse
30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Auszahlungen bis zum Betrag von 2.000,- EURO pro Kalendermonat
3.3 Zinskapitalisierung durch Umbuchung auf das Girokonto bzw. ein anderes Konto des
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die aufgelaufenen Zinsen Sparers bei der Sparkasse oder in bar am Geldautomaten möglich. Für
zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben, dem Kapital hinzu- das Verfahren sind die "Bedingungen für die SparkassenCard
gerechnet und mit diesem vom Beginn des neuen Geschäftsjahres an (Debitkarte)" maßgebli1 archivierte Vorkommen dieser Datei
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Bedingungen und Sonderbedingungen für den Sparverkehr · 06.10.26, 22:25