Gesetzliche Änderung bei Überweisungen | Kreissparkasse Köln Zur Anmeldung Zum Hauptinhalt Zur Suche Privatkunden Firmenkunden Leichte Sprache Gebärdensprache Produkte Service-Center Firmenkunden Private Banking Karriere Meine Sparkasse Immobilien Zurück Mehr Schließen Suche Schließen Alle Themen Produkte Zurück Produkte Online-Banking beantragen Girokonten Zurück Girokonten Alle Girokontomodelle Zurück Alle Girokontomodelle Übersicht Jugend- und Studierendenkonto Online-Konto Girokonto XL mit Festpreis Girokonto XXL mit Kreditkarte Gold Sparkassen-Card (Debitkarte) S-Vorteilswelt mit PAYBACK Zurück S-Vorteilswelt mit PAYBACK S-Vorteilswelt PAYBACK Services Zurück Services Finanzplaner Services und Mehrwerte Online Kontowechsel Weitere Services Karten Zurück Karten Übersicht Kreditkarten Mastercard Standard (Kreditkarte) Mastercard Gold (Kreditkarte) Mastercard Gold Aktion (18 bis 30 Jahre) Mastercard Platinum (Kreditkarte) Sparkassen-Card Mastercard (Debitkarte) Sparkassen-FC-Card (Debitkarte) Online Bezahlen mit 3-D Secure Kredite Zurück Kredite Übersicht Privatkredit Autokredit Baufinanzierung S-Modernisierungskredit/S-Energiekredit Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) Ratenkredit aus Kontoumsätzen Kreditoptimierung KfW-Studienkredit KfW-Förderkredite NRW.BANK.Förder­darlehen Forward-Darlehen oder Forward-Zinsvereinbarung Versicherungen Zurück Versicherungen Übersicht S-Versicherungsmanager Haftpflicht & Rechtsschutz Krankenzusatz-Versicherungen Risiko & Vorsorge Haus- und Wohnungsversicherungen Reiseversicherungen Altersvorsorge Zurück Altersvorsorge Übersicht Staatlich geförderte private Altersvorsorge Sparkassen-Betriebliche Altersvorsorge Riester-Rente LBS-Bausparen mit Wohn-Riester Sparkassen-BasisRente Private Rentenversicherung Plan A Schenken und Vererben Rentenplanung 2.0 Sparkassen-Starter Kids Frühstart-Rente Sparkassen-Starter Kids Paket Sparen und Anlegen Zurück Sparen und Anlegen Übersicht Sparbuch Digital S-Tagesgeldkonto Sparkassenbrief Edelmetalle Bausparen VL-Sparen Zurück VL-Sparen Übersicht Deka LBS-Bausparen Betriebliche Altersvorsorge Mietkaution PS - 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Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten und Services. Chat jetzt starten Ich habe bemerkt, dass Sie im Menü nicht das Richtige gefunden haben. Sollen wir gemeinsam versuchen, eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden? Chat jetzt starten Hallo, ich habe festgestellt, dass Sie etwas suchen. Gerne bin ich Ihnen bei der Suche behilflich. Chat jetzt starten Hallo, benötigen Sie eventuell Hilfe beim Login ins Online-Banking? Gerne helfe ich Ihnen über den Chat weiter. Chat jetzt starten Hallo ich bin Linda, Ihre digitale Assistenz. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten und Services. Chat jetzt starten Hallo ich bin Linda, Ihre digitale Assistenz. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten und Services. Chat jetzt starten Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen Sicher überweisen – das ändert sich für Sie ab Oktober 2025 Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen Sicher überweisen – das ändert sich für Sie ab Oktober 2025 Automatische Prüfung von Name und IBAN bei allen Überweisungen Besserer Schutz des Zahlungsverkehrs Mehr Sicherheit bei Buchungen Termin vereinbaren Home Produkte Girokonten Gesetzliche Änderung bei Überweisungen Überblick Ihre Überweisungen – ab Oktober 2025 schneller und sicherer Seit April 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Echt­zeit­überweisungen. Sie sollen die Zahlungen noch schneller, sicherer und einfacher machen – und europaweit einheitliche Standards schaffen. Ab dem 5. Oktober 2025 werden diese Vorgaben verbindlich umgesetzt – auch bei Ihrer Sparkasse. Echtzeit­überweisung – sekundenschnell ist einfach Mit der Echtzeit­überweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Weitere Informationen finden Sie hier. Mehr zur Echtzeit­überweisung Zu jeder Zeit überweisen – mit Empfänger­überprüfung Echtzeit­überweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder in der App Sparkasse beauftragt werden, sondern zum Beispiel auch über das Selbst­bedienungs-Terminal in der Filiale. Je nach Verfahren können Sie Echtzeitüberweisungen auch als minutengenaue Daueraufträge und Terminüberweisungen einreichen. Ihre Aufträge werden jederzeit und ohne zusätzliche Kosten ausgeführt. Die neue Empfänger­überprüfung für Über­weisungen, Echtzeit­überweisungen und Dauer­aufträge schafft mehr Sicherheit. Vor Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name der angegebenen Empfängerin oder des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfänger­bank übereinstimmt. Überblick im Zahlungsverkehr Echtzeit­überweisung – jederzeit und an jedem Ort Überall nutzbar: Echtzeit­überweisungen können künftig auf allen bekannten Wegen erteilt werden – im Online-Banking, in der App Sparkasse oder zum Beispiel auch am Selbstbedienungs-Terminal Ihrer Filiale. Neue Funktionen: Echtzeitüberweisungen können ab Oktober auch als minutengenauer Dauerauftrag oder als Terminüberweisung eingereicht werden. So bleiben Sie flexibel. Ohne Zusatzkosten. Ohne Betragsgrenze. In Echtzeit. Unbegrenzte Beträge: Echtzeit­überweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betragsobergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking bleiben bestehen. Gleiche Kosten wie Standard­überweisungen: Eine Echtzeit­überweisung kostet nicht mehr als eine Standard­überweisung. Rund um die Uhr: Echtzeitüberweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende. Zahlungs­sicherheit durch Empfänger­überprüfung Verpflichtende Prüfung des Empfänger­namens: Alle Überweisungen und Echtzeit­überweisungen werden künftig geprüft. Das gilt auch für neue Daueraufträge und Terminüberweisungen. Schnelle Rückmeldung: Das Ergebnis der Empfänger­überprüfung wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden angezeigt. Anschließend können Sie die Zahlung freigeben, korrigieren oder stornieren. Statusmeldungen für Ihre Echtzeitüberweisungen Schnelle Statusinformation: Nach Ausführung eines Echtzeit­überweisungs­auftrages werden Sie innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg informiert. Kostenfreie Benachrichtigung: Die Benachrichtigung erfolgt zum Beispiel über den Echtzeit­überweisungs­wecker im Online-Banking. Jetzt gleich online freischalten. Empfängerüberprüfung Empfänger­überprüfung bei ausgehenden Überweisungen Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei Überweisungen automatisch geprüft, ob der Name der Empfängerin oder des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Das gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeit­überweisungen, Daueraufträge und Terminüber­weisungen. Diese Prüfung hilft, Zahlendreher, falsche Angaben und Betrug zu vermeiden. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden. Folgende Rückmeldungen sind möglich: Übereinstimmung : Name und IBAN stimmen vollständig überein. Nahezu Übereinstimmung : Name und IBAN stimmen fast überein. Der korrekte Name wird angezeigt. Dieser kann übernommen oder geändert werden. Keine Übereinstimmung : Die Angaben stimmen nicht überein. Prüfung nicht möglich : Die Empfängerbank liefert keine Rückmeldung oder das Zielkonto ist kein Girokonto. Nach der Prüfung entscheiden Zahlerinnen und Zahler selbst, ob die Zahlung freigegeben wird. Bei einer Abweichung haftet die Sparkasse nicht für eine Fehlüberweisung. Stimmen Name und IBAN vollständig überein, wird das in den Auftragsdetails angezeigt. Die Empfänger­überprüfung erfolgt nicht bei allen Zahlungen. Zum Beispiel ist keine Prüfung möglich bei Überweisungen an ein Sparkonto oder ein Kreditkonto. In diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Hinweis. Hinweise für S-App und Banking Software Technische Anpassungen durch neue gesetzliche Vorgaben Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten eingeführt – beispielsweise die Empfänger­überprüfung sowie Daueraufträge und Termin­überweisungen in Echtzeit. Diese neuen Funktionen erfordern auch Anpassungen an den von Ihnen genutzten Apps und Anwendungen. Die von Ihrer Sparkasse angebotenen Apps und Softwarelösungen – wie die App „Sparkasse“ und StarMoney – werden rechtzeitig mit allen notwendigen Aktualisierungen versorgt. Wenn Sie eine Anwendung anderer Herstellerinnen oder anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese. Wichtig für Nutzerinnen und Nutzer der „App Sparkasse“ Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum 05.10.2025 die aktuelle Version der App Sparkasse auf Ihrem Endgerät nutzen. Beachten Sie, dass mit älteren Versionen der App ab diesem Zeitpunkt keine Überweisungen mit Empfänger­überprüfung mehr eingereicht werden können. FAQ Fragen & Antworten Ich bin Privatkundin oder Privatkunde – was muss ich zur neuen Echtzeit-Regulierung wissen? Als Privatkundin oder Privatkunde profitieren Sie von schnelleren Zahlungen (innerhalb von 10 Sekunden), mehr Transparenz und zusätzlicher Sicherheit durch eine IBAN-Namens­prüfung. Die Nutzung von Echtzeit­überweisungen ist freiwillig – klassische Überweisungen bleiben weiterhin möglich, durchlaufen zukünftig aber die Empfänger­überprüfung. Ich möchte die Empfängerüberprüfung nicht nutzen. Was kann ich tun? Für Privatkundinnen und Privatkunden ist die Empfänger­überprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden. Wie kann ich über den Status meiner Echtzeit­überweisung informiert bleiben? Im Online-Banking können Sie sich jederzeit über Ihre Umsatzanzeige oder den Echtzeit­überweisungs­wecker über den Status Ihrer Echtzeit­überweisung informieren. Haben Sie noch keinen Echtzeit­überweisungs­wecker gestellt, können Sie das gleich hier erledigen. Mehr zum Kontowecker Wie erfolgt die Rückerstattung bei fehlgeschlagener Echtzeit­überweisung? Falls Ihre Echtzeit­überweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt werden kann, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Bitte warten Sie mit einer erneuten Überweisung an dieselbe Empfängerin oder denselben Empfänger etwas ab, da es in seltenen Fällen zu einer nachträglichen Belastung kommen kann. Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Überweisungen auf meine eigenen Girokonten? Ja, die Empfänger­überprüfung ist grundsätzlich auch bei einer Überweisung auf eigene Konten bei der Sparkasse oder einer anderen Bank verpflichtend. Ausnahmen gelten jedoch für Konten, die keine Girokonten sind, zum Beispiel Festgeld- oder Sparkonten. Zur gesetzlichen Änderung für Firmenüberweisungen Auch interessant: Online-Banking beantragen Sichere Lösungen für alle Endgeräte Erledigen Sie Ihr Banking einfach online – wann und wo Sie möchten, mit hohen Sicherheitsstandards. Mehr erfahren Daten­diebstahl/Phishing Achtung: Betrug So schützen Sie Ihre Daten Informieren Sie sich, was bei Daten­diebstahl/Phishing zu tun ist und wie Sie sich am besten schützen können. Mehr erfahren Online-Banking mit pushTAN Sicherheit mit einem Wisch Online-Banking auf Smart­phone, Tablet und Computer – mit der S-pushTAN-App. Mehr erfahren Immer in Ihrer Nähe Persönlicher Kontakt 0221 227-7000 Online-Banking-Hotline Privatkunden 0221 227-4200 24h Online-Banking-Hotline Firmenkunden 0221 227-7777 24h Sperr-Notruf 116 116 Alle Kontaktmöglichkeiten Online-Services nutzen Termin vereinbaren Chat starten Kontakt aufnehmen Filiale finden Online-Services Geld senden mit Wero Service-Center S-Vorteilswelt mit PAYBACK Freistellungsaufträge verwalten Online-Banking beantragen Konto umziehen Handy aufladen Sparkassen-Apps downloaden Kontowecker einrichten Kartenverlust melden Immer in Ihrer Nähe Persönlicher Kontakt 0221 227-7000 Online-Banking-Hotline Privatkunden 0221 227-4200 24h Online-Banking-Hotline Firmenkunden 0221 227-7777 24h Sperr-Notruf 116 116 Online-Services nutzen Termin vereinbaren Chat starten Kontakt aufnehmen Filiale finden Alle Kontaktmöglichkeiten Rund ums Konto Girokonten Karten Dispositionskredit Online-Banking S-Vorteilswelt Sparkassen-Apps Finanzieren und Vorsorgen Privatkredit Autokredit KfW-Studienkredit Baufinanzierung Altersvorsorge Versicherungen Sparen und Anlegen Fest und Flexibel Sparen PS-Lose Bausparen Wertpapier-Depot Börseninformationen Meine Sparkasse Über die Kreissparkasse Köln Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen Mediale Beratung Unser Engagement Presse-Center Karriere Lob und Kritik Beste Regionalbank in NRW Herausragende Vermögensverwaltung Attraktiver Arbeitgeber Sonderpreis zum Thema Suchtprävention Kreissparkasse Köln DE Deutsch English Français Polski Türkçe Čeština Kontakt AGB Preise und Hinweise Cookie-Einstellungen anpassen Datenschutz Impressum Filialen Geldautomaten Barrierefreiheit Barriere melden Vertrag widerrufen Instagram Facebook LinkedIn TikTok YouTube Newsletter abonnieren Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Automatische Abmeldung in 20 Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? 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