Preis- und Leistungsverzeichnis  10.08.2026 • Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar • Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse • Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr • Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft • Kapitel D: Kreditgeschäft • Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 1 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 5 I. Name und Anschrift der Sparkasse............................................................................................................. 5 II. Zuständige Aufsichtsbehörden .................................................................................................................... 5 III. Eintragung im Handelsregister .................................................................................................................... 5 IV. Vertragssprache .......................................................................................................................................... 5 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ............................................ 5 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung....................... 6 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer ........................................................................................................................... 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 7 I. Girokonten ................................................................................................................................................... 7 1. Preismodelle für Privatkonten 7 1.1. Kontomodelle „Das Echte“ 7 1.2. Girokonten Unfallversicherung 8 2. Preismodelle für Geschäftskonten 8 2.1. Kontomodelle Geschäftsgiro 9 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten 9 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 10 4.1. Privatkonten 10 4.2. Geschäftskonten 10 5. Rechnungsabschluss 11 5.1. Privatkonten 11 5.2. Geschäftskonten 11 6. Geduldete Kontoüberziehungen 11 7. Kontowecker 11 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses 12 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz 12 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ............................................................................................................. 12 1. Überweisungen 12 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 12 1.1.1. Überweisungsaufträge 12 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung 14 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 15 1.2.1. Überweisungsaufträge 15 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung 18 2. Lastschriften 18 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 18 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift 18 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 19 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten 19 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift 19 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 20 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 20 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften 20 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: 20 2.4. Lastschrifteinzug 20 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 20 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren 20 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 21 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) Einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarten) 21 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 2 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) 22 3.3. Bargeldauszahlung 23 3.4. Ausführungsfrist 26 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 26 4.1. Bargeldeinzahlung 26 4.2. Bargeldauszahlung 26 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 26 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) 26 5.2. Electronic Banking für Unternehmer 26 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 27 5.4. Firmenkundenportal (Online-Banking Business) 28 5.5. Wero 28 5.5.1. Limite 28 5.5.2. Entgelte 29 5.5.3. Ausführungsfrist 29 5.5.4. Annahmezeiten 29 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 29 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste 29 6.2. Sonstige Zahlungsdienste 29 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse 29 III. Scheckverkehr ........................................................................................................................................... 30 1. Allgemein 30 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 30 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 30 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 31 2.3. Umrechnungskurse 31 3. Reiseschecks 31 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 32 I. Sparkonto .................................................................................................................................................. 32 1. Kennwortvereinbarung 32 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) 32 3. VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung) 32 4. Mietkautionskonten (Kündigungsgeld) 32 II. Wertpapiere ............................................................................................................................................... 32 1. Depotleistungen 32 2. Effektive Stücke 34 3. Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren 35 4. Ersatz von Aufwendungen 40 5. Wertpapiere mit Abschluss im Althaus Schwerte bis zum 23.09.2022 - ergänzende Konditionen 40 D. Kredite 42 I. Kredite ....................................................................................................................................................... 42 II. Bankbürgschaft (Aval) ............................................................................................................................... 42 E. Sonstiges 43 I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen ........................................................................ 43 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) ........... 43 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ....................................................................................................... 43 IV. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel) .................................................................... 44 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 3 Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar In diesem Preis- und Leistungsverzeichnis bedeuten die folgenden Begriffe, Bezeichnungen oder Abkürzungen: Andere EWR-Staaten Alle anderen EWR-Staaten als Deutschland BIC Bank/Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl/ Bankidentifikationsnummer) Drittstaaten Alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Drittstaatenwährung Währung eines Staates außerhalb des EWR, z. B. US-Dollar EBICS Electronic Banking Internet Communication Standard EWR Europäischer Wirtschaftsraum EWR-Währungen Alle Währungen der EWR-Staaten. Dies sind derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Fremdwährung Alle anderen (nationalen) EWR-Währungen, die nicht der Euro sind. Dies sind derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Staaten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Fremdwährung Jede andere Währung als der Euro IBAN International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer) max. maximal mind. mindestens SEPA Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum). Meint den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Euro-Zahlungen innerhalb und zwischen den an SEPA teilnehmenden europäischen Staaten. SEPA-Drittstaaten meint die SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR. Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Gesellschaft für weltweite Interbanken-Finanztelekommunikation) ZD Zahlungsdienstleister ZKG Zahlungskontengesetz zzgl. zuzüglich 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Dortmund, Freistuhl 2, 44137 Dortmund II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Dortmund, HRA 8970 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) zu wenden. Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de Das Anliegen kann alternativ in Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite https://www.s- schlichtungsstelle.de abrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Dortmund nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschwere n_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 5 Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder Telefax) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransfer- verordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. (alle Preismodelle werden auch Basiskonto-Inhabern angeboten) Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 1.1. Kontomodelle „Das Echte“ Echt Echt stark Echt stark < 25 J Echt spitze Echt unser Bestes Grund-/Paketpreis monatlich 4,90 € 8,90 € - 14,90 € 19,90 € ab 25 J bis 27 J: ab 18 J bis 27 J: ab 18 J bis 27 J: (Jugend-) - 50% Ermäßigung - 50% Ermäßigung 50% Ermäßigung Ermäßigung auf Grundpreis auf Grundpreis auf Grundpreis 18,00 € Debitkarte Sparkassen-Card (DMC) 18,00 € 18,00 € 18,00 € 18,00 € ab der zweiten (inkl. Motivkarte) p. a. ab der dritten Karte ab der dritten Karte ab der dritten Karte Karte beleglos/SB-Terminal 0,40 € frei frei frei frei beleghaft 1,50 € 1,50 € frei frei frei 3,00 € 3,00 € tel. Auftrag 3,00 € 3,00 € 3,00 € ab dem ab dem sechsten Buchungen dritten Auftrag p. M. Auftrag p. M. Echtzeitüberweisung 0,40 € frei frei frei frei beleglos/FinTS/Wero Gutschrift 0,40 € frei frei frei frei Lastschrift/ 0,40 € frei frei frei frei Kartenzahlung Dauerauftrag online/SB-Terminal 0,40 € frei frei frei frei einrichten/ändern Tel./Geschäftsstelle/Beleg 3,00 € 3,00 € frei frei frei Bareinzahlungen/- 4,00 € 4,00 € auszahlungen mit 4,00 € 4,00 € frei ab dem zweiten ab dem dritten Debitkarte (bedient) Auftrag p. M. Auftrag p. M. Bareinzahlungen/- 0,40 € Bargeld-Service auszahlungen mit ab der zweiten frei frei frei frei Debitkarte am GAA Buchung p. M. 6,00 € 6,00 € 6,00 € 6,00 € 6,00 € Münzgeldeinzahlung/ ab der zweiten ab der zweiten ab der zweiten ab der zweiten ab der zweiten Safebag Einzahlung p. M. Einzahlung p. M. Einzahlung p. M. Einzahlung p. M. Einzahlung p. M. Dienstleistungen Online-Banking frei frei frei frei frei E-Postfach frei frei frei frei frei 0,40 € Kontoauszugsdrucker/ ab dem zweiten frei frei frei frei Kontoauszüge SB-Terminal Auszug p. M. 0,40 € 0,40 € 0,40 € 0,40 € 0,40 € per Post (jeweils zzgl. ab dem zweiten ab dem zweiten ab dem zweiten ab dem zweiten ab dem zweiten Portokosten) Auszug p. M. Auszug p. M. Auszug p. M. Auszug p. M. Auszug p. M. z. B. Cashback wie bei Echt, wie bei Echt, wie bei Echt stark, wie bei Echt spitze, regional und online plus Rückvergütung plus Rückvergütung plus Mobilgeräte-, plus Handwerker- Mehrwerte auf Reisepreis oder auf Reisepreis oder Karten- und Soforthilfe Tickets und weitere Tickets und weitere Dokumenten- und weitere Schutz und weitere 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 7 Echt spitze pur Echt pur und Echt stark pur und Echt pur < 18 J und Giro25 oZ Giro25 oZ classic* Giro25 oZ direkt* pauschal* Grund-/Paketpreis monatlich 4,90 € - 8,90 € 14,90 € (Jugend-) - - - - Ermäßigung Debitkarte Sparkassen-Card (DMC) 18,00 € 18,00 € 18,00 € 18,00 € (inkl. Motivkarte) p. a. ab der dritten Karte ab der zweiten Karte ab der dritten Karte beleglos/SB-Terminal 0,40 € frei frei frei beleghaft 1,50 € frei 1,50 € frei 3,00 € tel. Auftrag 3,00 € 3,00 € 3,00 € ab dem dritten Auftrag Buchungen p. M. Echtzeitüberweisung 0,40 € frei frei frei beleglos/FinTS/Wero Gutschrift 0,40 € frei frei frei Lastschrift/ 0,40 € frei frei frei Kartenzahlung online/SB-Terminal 0,40 € frei frei frei Dauerauftrag einrichten/ändern Tel./Geschäftsstelle/Beleg 3,00 € frei 3,00 € frei Bareinzahlungen/ 4,00 € -auszahlungen mit 4,00 € frei 4,00 € ab dem zweiten Auftrag Debitkarte (bedient) p. M. Bareinzahlungen/ 0,40 € Bargeld-Service -auszahlungen mit ab der zweiten frei frei frei Debitkarte am GAA Buchung p. M. 6,00 € 6,00 € 6,00 € 6,00 € Münzgeldeinzahlung/ ab der zweiten ab der zweiten ab der zweiten ab der zweiten Safebag Einzahlung p. M. Einzahlung p. M. Einzahlung p. M. Einzahlung p. M. Dienstleistungen Online-Banking frei frei frei frei E-Postfach frei frei frei frei 0,40 € 0,40 € Kontoauszugsdrucker/ ab dem zweiten ab dem zweiten frei frei Kontoauszüge SB-Terminal Auszug p. M. Auszug p. M. 0,40 € 0,40 € 0,40 € 0,40 € per Post (jeweils zzgl. ab dem zweiten ab dem zweiten ab dem zweiten ab dem zweiten Portokosten) Auszug p. M. Auszug p. M. Auszug p. M. Auszug p. M. Mehrwerte kein Angebot kein Angebot kein Angebot kein Angebot *Für die Kontomodelle Giro25 oZ classic, Giro25 oZ direkt und Giro25 oZ pauschal ist kein Neuabschluss möglich. 1.2. Girokonten Unfallversicherung Gesamtjahresbeitrag 9,84 € davon: Versicherungsprämie 3,68 € Versicherungssteuer 0,70 € Verwaltungskostenpauschale Sparkasse 5,46 € 2. Preismodelle für Geschäftskonten Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 8 2.1. Kontomodelle Geschäftsgiro Basis 24 Vereinskonto 24 und Komfort 24 Premium 24 und Geschäftsgiro Light* GG-Gemeinnützig 24 Grundpreis mit Online-Banking Business monatlich 11,95 € 19,95 € 44,95 € 5,95 € (Firmenkundenportal) Grundpreis ohne Online-Banking Business monatlich 14,95 € 24,95 € 49,95 € 5,95 € (Firmenkundenportal) Überweisung 0,35 € 0,25 € 0,18 € frei online Überweisung 1,00 € 1,00 € 1,00 € 1,00 € am SB-Terminal Überweisung 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € beleghaft Überweisung per 3,50 € 3,50 € 3,50 € 3,50 € Telefonbanking Buchungen Echtzeitüberweisung 0,35 € 0,25 € 0,18 € frei beleglos/FinTS/Wero Gutschrift 0,65 € 0,50 € 0,36 € frei sonstige Posten 0,35 € 0,25 € 0,18 € frei beleglos sonstige Posten 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € beleghaft online 0,35 € 0,25 € 0,18 € frei Dauerauftrag am SB-Terminal 1,00 € 1,00 € 1,00 € frei einrichten/ändern beleghaft oder 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € per Telefonbanking Bareinzahlungen/ -auszahlungen mit 4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € Debitkarte (bedient) 1 Freiposten p. M. Bareinzahlungen mit Debitkarte am GAA 1,00 € 1,00 € 1,00 € 1,00 € Bargeld-Service 1 Freiposten p. M. Barauszahlungen mit Debitkarte am GAA 0,65 € 0,50 € 0,36 € 0,65 € 1 Freiposten p. M. Münzgeldeinzahlung/ 6,00 € 6,00 € 6,00 € 6,00 € Safebag Kartenzahlung 0,35 € 0,25 € 0,18 € frei je Einreichung 0,65 € 0,50 € 0,36 € frei EC-Cash-Sammler je Posten 0,05 € 0,03 € 0,02 € frei *Geschäftsgiro Light in Verbindung mit Online-Banking. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Kontoführung Fremdwährungskonto Grundgebühr: alle Währungen (monatlich) 6,95 € Postenpreis unentgeltlich 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 9 Kontoführung S-Währungskonto (Mindesteinlage erforderlich) Grundgebühr: CHF (monatlich) 4,95 € Grundgebühr: sonstige Währungen (monatlich) 2,95 € Grundgebühr bei Unterschreitung der Mindesteinlage siehe Fremdwährungskonto (Die Höhe der Mindesteinlage ist auf der Internetseite der Sparkasse Dortmund veröffentlicht.) Postenpreis 1,00‰ Courtage, mindestens 2,50 € 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1. Privatkonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, keine gesonderte Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden , soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand gem. B.I.1 - bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt - Wochenauszug - bei Postversand gem. B.I.1 - bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt - Monatsauszug - bei Postversand gem. B.I.1 - bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt Postversand von Kontoauszügen, die nach 180 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen oder einer Monatsliste auf Verlangen des Kunden (Preis je Auszug, bzw. Monatsliste) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Erstellung durch den Kunden in der Internet Filiale unentgeltlich - Erstellung durch den Kunden per Kontoauszugsdrucker oder SB-Terminal für Kontomodell Echt/Echt pur je 0,40 € für alle anderen Kontomodelle gem. B.I.1 entfällt - Erstellung durch einen Mitarbeiter der Sparkasse Dortmund für Kontomodell Echt/Echt pur, Echt stark/Echt stark pur, Echt spitze/Echt spitze pur je 3,00 € - bei Postversand 3,00 € zzgl. Portokosten Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. 4.2. Geschäftskonten Papierhafter Kontoauszug (ab dem 2. Auszug mtl.) 1,00 € Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden , soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug bei Postversand bis zu einem Auszug mtl. 0,30 € zzgl. Portokosten bei Postversand ab dem 2. Auszug mtl. 1,30 € zzgl. Portokosten bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt - Wochenauszug 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 10 bei Postversand bis zu einem Auszug mtl. 0,30 € zzgl. Portokosten bei Postversand ab dem 2. Auszug mtl. 1,30 € zzgl. Portokosten bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt - Monatsauszug bei Postversand 0,30 € zzgl. Portokosten bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt Postversand von Kontoauszügen, die nach 180 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Elektronischer Kontoauszug mit qualifizierter elektronischer Signatur unentgeltlich Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen oder einer Monatsliste auf Verlangen des Kunden (Preis je Auszug, bzw. Monatsliste) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Erstellung durch den Kunden im Firmenkundenportal unentgeltlich - Erstellung durch den Kunden per Kontoauszugsdrucker oder SB-Terminal für Kontomodell Basis 24, Komfort 24 und Premium 24 je 1,00 € für Kontomodell Vereinskonto 24 / GG-Gemeinnützig 24 unentgeltlich - Erstellung durch einen Mitarbeiter der Sparkasse Dortmund 3,00 € - bei Postversand 3,00 € zzgl. Portokosten 5. Rechnungsabschluss 5.1. Privatkonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) 5.2. Geschäftskonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt (Kontowecker „EWR-Währung“) unentgeltlich Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahler per - SMS unentgeltlich - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich Hinweis: Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahlungsempfänger per - SMS 0,12 € 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 11 - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) nicht bei Privatgirokonten 0,06 € Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und „Echtzeitüberweisung“) per - SMS 0,12 € - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) nicht bei Privatgirokonten 0,06 € 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten Postenpreis je nach Kontomodell - fällige Sparraten Postenpreis je nach Kontomodell - Schließfachmietpreis Postenpreis je nach Kontomodell 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse. II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Betragsgrenzen für Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online-Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Sofern die Sparkasse zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag2 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag3 max. 2 Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden4 Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden5 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 12 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen - Belegloser Überweisungsauftrag6 max. 4 Geschäftstage - Beleghafter Überweisungsauftrag7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. ba) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte8 Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto per Zahlschein Überweisungsart beleghaft9 beleglos10 per Dauerauf- per Eilüber- trag weisung gewöhnliche SEPA- gem. B.I.1 und gem. B.I.1 und gem. B.I.1 und beleglos */** bis 999,99 € Überweisung mit IBAN in Euro B.I.2 B.I.2 B.I.2 7,50 €; 9,50 €, innerhalb der Sparkasse beleghaft ** (Fremdkunden: (Überweisung) 16,50 € gem. 25,00 €) B.I.1 gewöhnliche SEPA-Überweisung gem. B.I.1 und gem. B.I.1 und gem. B.I.1 und beleglos */** bis 999,99 € mit IBAN in Euro an einen B.I.2 B.I.2 B.I.2 7,50 €; 9,50 €, anderen Zahlungsdienstleister beleghaft ** (Fremdkunden: (Überweisung) 16,50 € gem. 25,00 €) B.I.1 Überweisung, die auf eine andere 1,5‰ 1,0‰ 1,0‰ zzgl. 10,00 €** entfällt Währung eines EWR- Abwicklungs- Abwicklungs- Abwicklungs- Mitgliedstaates lautet an einen provision, mind. provision, mind. provision, mind. anderen Zahlungsdienstleister 15,00 € + 1,50 10,00 € + 1,50 10,00 € + 1,50 € Auslagen + € Auslagen + € Auslagen + 0,25‰ 0,25‰ 0,25‰ Courtage, Courtage, Courtage, mind. 1,50 € mind. 1,50 € mind. 1,50 € Euro-Expresszahlung online entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt (Überweisung) Echtzeitüberweisung gem. B.I.1 und gem. B.I.1 und gem. B.I.1 und (Überweisung) B.I.2 B.I.2 B.I.2 Wero-Zahlungsfunktion(en) gem. B.I.1 und „Geld senden“, „auf B.I.2 Geldanforderungen antworten“, „Geld spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion gem. B.I.1 und „E-Commerce und M-Commerce“ B.I.2 (Überweisung) * bei Bareinzahlungen, die als eilige Zahlungen durchgeführt werden, sind zusätzlich Bareinzahlungsgebühren zu vereinnahmen. ** zzgl. zu den separat ausgewiesenen Überweisungsentgelten bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte11 Entgelt (inklusive Courtage) alle Länder (beleghaft) 1,5‰ Abwicklungsprovision, mind. 15,00 € + 1,50 € Auslagen + 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 13 alle Länder (beleglos) 1,0‰ Abwicklungsprovision, mind. 10,00 € + 1,50 € Auslagen + 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € bc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte12 gem. B.II.1.1.1.bb) zzgl. 30,00 €, wenn spesenfreie Auszahlung für den Begünstigten Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). Akzeptiert das Institut des Empfängers die OUR-Zahlung, fordert jedoch nachträglich über 30,00 € ein, erfolgt eine Nachbelastung des Auftraggebers. c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse13 - per Postversand unentgeltlich - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker unentgeltlich Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 34,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern bei nationalen Überweisungen 34,00 € bei internationalen Überweisungen EWR-Länder 34,00 € zzgl. Fremdkosten übrige Länder (Drittstaaten) 3,00 € zzgl. Fremdkosten, mind. 35,00 € Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 34,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern bei nationalen Überweisungen 34,00 € bei internationalen Überweisungen EWR-Länder 34,00 € zzgl. Fremdkosten übrige Länder (Drittstaaten) 3,00 € zzgl. Fremdkosten, mind. 35,00 € Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden gem. B.I.1 und B.I.2 Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung unentgeltlich Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet14: Gutschrift einer Überweisung Entgelt in Euro gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse gem. B.I.1 und B.I.2 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des 1,5‰ EWR Abwicklungsprovision, mind. 10,00 €, max. 150,00 € zzgl. 1,50 € Auslagen* 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 14 gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister gem. B.I.1 und B.I.2 Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro gem. B.I.1 und B.I.2 Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten Privatkonten gem. B.I.1 Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten Geschäftskonten gem. B.I.2 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem 1,5‰ anderen Zahlungsdienstleister Abwicklungsprovision, mind. 10,00 €, max. 100,00 € zzgl. 1,50 € Auslagen* Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 1,5‰ Abwicklungsprovision, mind. 10,00 €, max. 100,00 € zzgl. 1,50 € Auslagen* * zzgl. zu separat ausgewiesenen Überweisungsentgelten Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 €, zzgl. Buchungspostenpreis gem. B.I.1 und B.I.2; für das Kontomodell Vereinskonto 24 / GG-Gemeinnützig 24 gilt der Postenpreis für Entgeltregelung 0 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in Euro in SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten), beträgt die maximale Ausführungsfrist: 10 Sekunden.15 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ba) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. baa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte16 Entgelt in € gem. B.I.1 und B.I.2 in Fremdwährung gem. B.I.3 bab) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte17 Entgelt (inklusive Courtage) alle Länder (beleghaft) 1,5‰ Abwicklungsprovision, mind. 15,00 € + 1,50 € Auslagen + 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € alle Länder (beleglos) 1,0‰ Abwicklungsprovision, mind. 10,00 € + 1,50 € Auslagen + 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € bac) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 15 Höhe der Entgelte18 gem. B.II.1.2.1.bbb) zzgl. 30,00 €, wenn spesenfreie Auszahlung für den Begünstigten Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). Akzeptiert das Institut des Empfängers die OUR-Zahlung, fordert jedoch nachträglich über 30,00 € ein, erfolgt eine Nachbelastung des Auftraggebers. bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) bba) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) - 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte19 Zielland (Produkt) Entgeltregelung 0 („SHAR“ bzw. 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) „SHARE“) SEPA-Drittstaaten - in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA-Überweisung)* beleglos 10,00 € + 1,50 € Auslagen = 11,50 € für die Kontomodelle B.I.2 12,50 € für die Kontomodelle B.I.1 beleghaft 15,00 € + 1,50 € Auslagen = 16,50 € für die Kontomodelle B.I.2 20,00 € für die Kontomodelle B.I.1 - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung)* beleglos 10,00 € + 1,50 € Auslagen = 11,50 € für die Kontomodelle B.I.2 12,50 € für die Kontomodelle B.I.1 beleghaft entfällt übrige Länder (sonstige Zahlungen) beleglos 1‰ mind. 10,00 € wie Entgeltregelung „0“ + 1,50 € Auslagen zzgl. zzgl. mind. 30,00 € 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € (spesenfreie Auszahlung für den Begünstigten) beleghaft 1,5‰ mind. 15,00 € + 1,50 € Auslagen zzgl. im EWR in EWR- 0,25‰ Courtage, mind. Währungen ohne 1,50 € Währungsumrechnung nur „0“ zulässig 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 16 * zzgl. Buchungspostenpreis gem. B.I.1 und B.I.2. Für das Kontomodell Vereinskonto 24 / GG-Gemeinnützig 24 gilt der Postenpreis für Entgeltregelung 0 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer 10,00 € Echtzeitüberweisungen: Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 („SHAR“ bzw. „SHARE“) 1,5‰ Abwicklungsprovision, mind. 15,00 € + 1,50 € Auslagen + 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) wie Entgeltregelung „0“ zzgl. 30,00 € (spesenfreie Auszahlung für den Begünstigten) Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse20 - per Postversand unentgeltlich - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker unentgeltlich Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 34,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern bei nationalen Überweisungen 34,00 € bei internationalen Überweisungen EWR-Länder (SEPA-Überweisungen in €) 34,00 € zzgl. Fremdkosten Übrige Länder (Drittstaaten) 3,00 € zzgl. Fremdkosten, mind. 35,00 € Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 34,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern bei nationalen Überweisungen 34,00 € bei internationalen Überweisungen EWR-Länder (SEPA-Überweisungen in €) 34,00 € zzgl. Fremdkosten Übrige Länder (Drittstaaten) 3,00 € zzgl. Fremdkosten, mind. 35,00 € Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist (online, nur bei Geschäftskonten) - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 2,50 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern bei nationalen Überweisungen 2,50 € bei internationalen Überweisungen EWR-Länder (SEPA-Überweisungen in €) 2,50 € zzgl. Fremdkosten Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (online, nur bei Geschäftskonten) - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 2,50 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern bei nationalen Überweisungen 2,50 € bei internationalen Überweisungen 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 17 EWR-Länder (SEPA-Überweisungen in €) 2,50 € zzgl. Fremdkosten Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden gem. B.I.1 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) - 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ („SHAR“ bzw. „SHARE“) können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ („CRED“ bzw. „BEN“) können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte21 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ („SHAR“ bzw. „SHARE“ oder „CRED“ bzw. „BEN“) werden von der Sparkasse folgende Entgelte für die Gutschrift der Überweisung berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten - in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA-Überweisung) 1,5‰ Abwicklungsprovision, mind. 10,00 €, max. 100,00 € + 1,50 € Auslagen - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) 1,5‰ Abwicklungsprovision, mind. 10,00 €, max. 100,00 € + 1,50 € Auslagen übrige Länder 1,5‰ Abwicklungsprovision, mind. 10,00 €, max. 150,00 € + 1,50 € Auslagen, bei Fremdwährungseingängen zzgl. 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2), außer entfällt Echtzeitüberweisungen: Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 („SHAR“ bzw. „SHARE“) 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € 2 („CRED“ bzw. „BEN“) 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € zzgl. Fremdkosten 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 18 a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen22 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse Privatkonten gem. B.I.1; Geschäftskonten gem. B.I.2 "sonstige Posten beleglos" SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Privatkonten gem. B.I.1; Geschäftskonten gem. B.I.2 "sonstige Posten beleglos" c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift23 durch die Sparkasse - per Postversand 1,50 € - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand entfällt - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs unentgeltlich 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen24 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse gem. B.I.2 "Gutschriften" SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister gem. B.I.2 "Gutschriften" c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,50 € - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt Einrichtung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats (bedient) 15,00 € Einrichtung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats (medial) unentgeltlich 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen25 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten Privatkonten gem. B.I.1; Geschäftskonten gem. B.I.2 "sonstige Posten beleglos" 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 19 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse26 - per Postversand 1,50 € - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand entfällt - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs unentgeltlich 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen27 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten gem. B.I.2 "Gutschriften" b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 1,50 € - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt - Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt Einrichtung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats (bedient) 15,00 € Einrichtung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats (medial) unentgeltlich 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 28 Kalendertage und Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 14 Kalendertage und Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 14:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Preis in EUR 2.4. Lastschrifteinzug28 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift Privatkonten gem. B.I.1; Geschäftskonten gem. B.I.2 "sonstige Posten beleglos" b) b) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift Privatkonten gem. B.I.1; Geschäftskonten gem. B.I.2 "sonstige Posten beleglos" 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift gem. B.I.2 "Gutschriften" b) b) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift gem. B.I.2 "Gutschriften" 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 20 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)29 Einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarten) a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Mastercard Standard/Visa Standard - Hauptkarte jährlich 39,00 € - bis zum 24. Lebensjahr einschl. oder Zusatzkarte jährlich 19,50 € Mastercard Gold/Visa Gold - Hauptkarte (kostenfrei im ersten Jahr) jährlich 87,00 € - bis zum 24. Lebensjahr einschl. oder Zusatzkarte jährlich 43,50 € Mastercard Platinum Hauptkarte jährlich 250,00 € Mastercard Platinum Zusatzkarte jährlich 200,00 € Mastercard Business Standard/Visa Business-Card Standard jährlich 36,00 € für Kontomodell Geschäftsgiro Komfort 24 1. Karte unentgeltlich Mastercard Business Gold/Visa Business-Card Gold jährlich 84,00 € für Kontomodell Geschäftsgiro Pemium 24 1. Karte unentgeltlich Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt eine anteilige Erstattung des vom Kunden im Voraus gezahlten Entgeltes. b) Ausgabe einer Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) jährlich 34,80 € ab dem 25. Lebensjahr; 17,40 € bis zum 24. Lebensjahr einschl. c) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten zzgl. 1,00 € p.a. zzgl. (Kredit-oder Debitkarte) mit Motiv als Picture-Card: einmalig 195,00 € zzgl. alle Karten (außer Business Standard/Business Gold) MwSt. individuelles Muster für Business Karten d) Mehrwertleistungen für Kreditkarten entfällt - Miles & More e) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom Kunden zu unentgeltlich vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung unentgeltlich - bei Vergessen der PIN entfällt - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht unentgeltlich autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card f) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Portokosten Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte)30 g) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand Auslagenersatz - per elektronischem Postfach entfällt h) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 21 i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen unentgeltlich in Euro31 im EWR j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung32 im EWR - in EWR-Fremdwährung Währungsumrechnungsentgelt33 1 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung 1 % des Umsatzes - sonstige Autorisierung, insbesondere per PIN, Unterschrift oder 1 % des Umsatzes Smartphone-App k) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum 1 % des Umsatzes Bezahlen in Fremdwährung34 außerhalb des EWR sonstige Autorisierung, insbesondere per PIN, Unterschrift oder Smartphone-App l) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.3) m) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer 5,00 € Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)35 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) Jahrespreise Privatkonten (z.T. unentgeltlich in den Echt-Kontomodellen enthalten, gem. B.I.1) - Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) pro Jahr 18,00 EUR - Sparkassen-Card Visa Debit (Debitkarte) pro Jahr entfällt EUR Jahrespreise Geschäftskonten Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) Kontomodell: Geschäftsgiro Basis 24 / Vereinskonto 24 / GG- 18,00 EUR Gemeinnützig 24 Kontomodell: Geschäftsgiro Komfort 24 1 Karte unentgeltlich Kontomodell: Geschäftsgiro Premium 24 2 Karten unentgeltlich Sparkassen-Card Visa Debit (Debitkarte) entfällt b) Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte)36 Der tägliche Verfügungsrahmen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) beträgt je nach Einsatz 37: - Bargeldauszahlung an Geldautomaten38 - an eigenen Geldautomaten der Sparkasse Dortmund bis zu 2.000 EUR - an fremden Geldautomaten im Inland bis zu 2.000 EUR - an fremden Geldautomaten im Ausland bis zu 2.000 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Handels- und im Inland bis zu 5.000 Dienstleistungsunternehmen39 sowie Einsatz bei elektronischen EUR, im Ausland bis zu Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und 2.200 EUR Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 40 bis zu 2.500 EUR 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 22 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card (Debitkarte) soweit durch vom Kunden zu unentgeltlich vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung unentgeltlich - bei Vergessen der Debit PIN entfällt - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht unentgeltlich autorisiert genutzte Sparkassen-Card (Debitkarte) d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in unentgeltlich Euro41 im EWR f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung 42 im EWR - in EWR-Fremdwährung 1 % des Umsatzes*, mind. 0,77 EUR, max. 3,83 EUR** - (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 43 entfällt - in Drittstaatenwährung 1 % des Umsatzes*, mind. 0,77 EUR, max. 3,83 EUR** g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in 1 % des Umsatzes*, mind. 0,77 EUR, Fremdwährung44 außerhalb des EWR max. 3,83 EUR** h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.3) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer unentgeltlich Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)45 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. * zzgl. des jeweiligen Buchungspostenpreises des gewählten Girokontomodells ** bei Maestro-Zahlungen 3.3. Bargeldauszahlung 46 a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) gem. B.I.1 und B.I.2 gem. B.I.1 und B.I.2 - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR - mit unserer Mastercard/Visa Card Basis entfällt 2 % des Umsatzes (Debitkarte) mind. 5,50 EUR - Ausgabe von Münzrollen je Münzrolle 0,50 € 0,50 € 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 23 je Gebinde (10 Münzrollen) 5,00 € 5,00 € b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card am Schalter am Geldautomaten (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR) - bei Sparkassen, die am Heimatsparkassenmodell entfällt unentgeltlich teilnehmen - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt47 erheben: Verfügungen in Euro48 - im girocard-System entfällt unentgeltlich - im Maestro-System entfällt 5,00 EUR* - im Debit Mastercard-System entfällt 2% des Umsatzes, mind. 5,50 EUR* - im Visa Debit-System entfällt entfällt - im V PAY-System entfällt entfällt - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt49 erheben: Verfügungen in Euro50 - im Maestro-System entfällt 5,50 EUR* - im Debit Mastercard-System entfällt 2% des Umsatzes, mind. 5,50 EUR* - im Visa Debit-System entfällt entfällt* - im V PAY-System entfällt entfällt* - bei ZD im EWR im Maestro- oder V PAY-System in Fremdwährung51 - in EWR-Fremdwährung entfällt 5,50 EUR* (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt52 entfällt 1 % des Umsatzes, mind. 0,77 EUR, max. 3,83 EUR - in Drittstaatenwährung entfällt 5,50 EUR* - (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 53 entfällt 1 % des Umsatzes, mind. 0,77 EUR, max. 3,83 EUR - bei ZD im EWR im Debit Mastercard- oder Visa Debit- System in Fremdwährung54 - in EWR-Fremdwährung entfällt 2 % des Umsatzes, mind.5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt55 1 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung entfällt 2 % des Umsatzes, mind.5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 56 1 % des Umsatzes - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung59 im entfällt 5,50 EUR* Maestro- oder V PAY-System (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 60 1 % des Umsatzes, mind. 0,77 EUR, max. 3,83 EUR - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung61 im Debit entfällt 2 % mind. 5,50 EUR Mastercard-System zzgl. 1 % des Umsatzes 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 24 - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung62 im Visa entfällt 2 % mind. 5,50 EUR Debit-System zzgl. 1 % des Umsatzes *zzgl. des jeweiligen Buchungspostenpreises des gewählten Girokontomodells c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card am Schalter am Geldautomaten Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR) - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) - in Euro63 3 % des Umsatzes 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR mind. 5,50 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung 3 % des Umsatzes 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR mind. 5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt64 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung 3 % des Umsatzes 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR mind. 5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 65 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung66 3 % des Umsatzes 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR mind. 5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 67 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) - in Euro68 3 % des Umsatzes unentgeltlich (außerhalb mind. 5,50 EUR von Deutschland) - im EWR in EWR-Fremdwährung 3 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt69 1 % des Umsatzes unentgeltlich - in Drittstaatenwährung 3 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 70 1 % des Umsatzes unentgeltlich - außerhalb des EWR in Fremdwährung71 3 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 72 1 % des Umsatzes unentgeltlich - mit unserer Mastercard Basis/Visa Card Basis (Debitkarte) - in Euro73 3 % des Umsatzes unentgeltlich für 6 mind. 5,50 EUR Verfügungen p.a., danach 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung 3 % des Umsatzes 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR mind. 5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt74 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung75 3 % des Umsatzes 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR mind. 5,50 EUR (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 76 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung77 3 % des Umsatzes 2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR mind. 5,50 EUR 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 25 (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 78 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte79 4.1. Bargeldeinzahlung Bargeldeinzahlung auf eigenes Geschäftskonto gem. B.I.2 Bargeldeinzahlung auf eigenes Privatkonto gem. B.I.1 Bargeldeinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter (bis max. einschließlich 999,99 €) auf Konten bei uns 9,50 € auf Konten bei anderen Sparkassen 9,50 € auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 9,50 € Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 4.2. Bargeldauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.3 erfasst ist) entfällt 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung im Online- Banking p.a. 2,50 € - Bereitstellung von pushTAN80 - je pushTAN (ausgenommen sind die Kontomodelle gem. B.I.1) 0,06 € 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID Einmalige Kosten 55,00 € zzgl. MwSt. monatliche Kosten 5,00 € - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID eines Servicerechenzentrums (SRZ) Einmalige Kosten 55,00 € zzgl. MwSt. monatliche Kosten 5,00 € - Einrichtung: Teilnehmer ID unentgeltlich - Einrichtung: Konto entfällt - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen unentgeltlich Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 81 - Elektronische Avise (camt.052) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. unentgeltlich - Elektronischer Kontoauszug im ISO20022-Format camt.053 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 26 a) pro Konto mtl. unentgeltlich und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 € - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. unentgeltlich und/oder b) - pro bereitgestellter Datei 0,05 € - pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 € - Elektronischer Kontoauszug im ISO20022-Format camt.053 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. unentgeltlich - pro bereitgestelltem Umsatz - je Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisungen entfällt (STM/DE/SCI/camt.054/ZIP bzw. C5N) via EBICS-Server - Echtzeit-Benachrichtigung mit Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisung (STM/DE/SCI/camt.054/ZIP bzw. C5N), pro Girokonto mtl. entfällt 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS82 Preis in EUR - Beauftragung mittels FinTS: - Einzelüberweisung - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten * - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten * - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten * - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten * - Eilüberweisung (Euro-Express) * - Sammel-Überweisung - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Überweisungen innerhalb EWR-Staaten nicht in Euro, Überweisungen außerhalb EWR-Staaten und nicht in SEPA-Drittstatten werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet. - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 27 -je Sammelbuchung * -je Einzelauftrag * - Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei * - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei * - Überweisungen - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit Echtzeitüberweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht 0,00 EUR - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit gewöhnlichen SEPA-Überweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht. * - Überweisungen innerhalb EWR-Staaten nicht in Euro, Überweisungen außerhalb EWR-Staaten und nicht in SEPA-Drittstatten werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet. - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * - Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen - je Sammelbuchung * - je Einzelauftrag * * Postenpreis je nach Kontomodell 5.4. Firmenkundenportal (Online-Banking Business) monatliche Kosten für Kontomodelle gem. B.I.2 - Teilnehmer 1 unentgeltlich - jeder weitere Teilnehmer 1,00 EUR - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung im Firmenkundenportal (Online-Banking Business) 2,50 EUR 5.5. Wero 5.5.1. Limite 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 28 a) Für die Wero-Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR. b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 5.000 EUR. c) Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung bei Kapitel B Nummer II.1.), gilt dieser auch für Wero-Zahlungen. 5.5.2. Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Kapitel B Nummer I. und ggf. ergänzend nach Kapitel B Nummer II. 5.5.3. Ausführungsfrist siehe Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) 5.5.4. Annahmezeiten siehe Kapitel B Nummer II. 7. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR in EWR-Fremdwährung werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro- Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.ht ml abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage [der Sparkasse] veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro-, Debit Mastercard-, Visa Debit- und V PAY- System in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro- , Debit Mastercard-, Visa Debit- bzw. V PAY-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro-, Debit Mastercard-, Visa Debit- und V PAY-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der [Sparkasse] veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslösekanal83 und die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Zahlungsauslösekanäle und die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 29 - 24. und 31. Dezember, - regionalen Feiertagen in NRW Abweichend davon ist für: - die Ausführung von Echtzeitüberweisungsaufträgen (einschließlich Wero-Zahlungsaufträgen) jeder Kalendertag ein Geschäftstag; und für - Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zahlungsauslösekanäle findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) - Geschäftsstelle: 14:00 Uhr - SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 16:00 Uhr - Datenfernübertragung: 14:00 Uhr - Telefon-Banking: 16:00 Uhr III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung gem. B.I.1 und B.I.2 Scheckeinzug (Inland) für Kunden unentgeltlich, für Nichtkunden 1‰, mind. 5,00 € zzgl. Fremdkosten Scheckvordrucke (Hefte bzw. Hüllen á 25 Blatt) unentgeltlich Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden unentgeltlich Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 45,00 € Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 20,00 € Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso Buchungstag - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 84 per Barscheck entfällt per Scheck in EUR 0,15 % des Scheckbetrages, mind. 15,00 € + 3,50 € Auslagen in Fremdwährung 0,15 % des Scheckbetrages, mind. 15,00 € + 3,50 € Auslagen + 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 30 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland in EUR 0,3 % des Scheckbetrages, mind. 15,00 € + 1,50 € Auslagen ggf. zzgl. fremde Bankspesen in Fremdwährung 0,3 % des Scheckbetrages, mind. 15,00 € + 1,50 € Auslagen + 0,25‰ Courtage, mind. 1,50 € ggf. zzgl. fremde Bankspesen 2.3. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Dies sind auf Anfrage erhältlich. 3. Reiseschecks Auszahlung entfällt Rücknahme (nur für Kunden unentgeltlich der Sparkasse Dortmund) 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 31 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Kennwortvereinbarung - Einrichtung, Änderung, Löschung unentgeltlich 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag 3. VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung) Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz - Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages (§ 92a EStG i.V.m. § 2a Satz 1 unentgeltlich Nummer 2b) AltZertG) - Förderunschädliche Beendigung und Übertragung zu einem anderen Anbieter 95,00 € (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG)85 - Förderschädliche Beendigung (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG) 86 95,00 € - Aufgaben im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich (§ 2a Satz 1 Nummer unentgeltlich 2c) AltZertG) - Verwaltungskosten in der Ansparphase (§ 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) unentgeltlich - Verwaltungskosten eines Auszahlungsplans (§ 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) unentgeltlich 4. Mietkautionskonten (Kündigungsgeld) - Einmalige Kosten bei Kontoanlage - Online-Abschluss 10,00 € - Abschluss in einer Geschäftsstelle für Kund:innen 40,00 € - Abschluss in einer Geschäftsstelle für Nichtkund:innen 75,00 € II. Wertpapiere 1. Depotleistungen Berechnungsgrundlage: Depotgegenwert am Ende des jeweiligen Quartals Berechnungsmodus: vierteljährlich nachträglich Preise inkl. MwSt., zzgl. fremder Entgelte Phoenix Classic Depot Phoenix Young Depot1 0,025 % vom Kurswert pro 0,05 % vom Kurswert pro Quartal, Depotpreis Quartal, mind. 2,50 € pro mind. 5,00 € pro Quartal Quartal 1 Das Phoenix Young Depot steht Kund:innen nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zur Verfügung. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres wird die Depotvariante Phoenix Young Depot automatisch in die Depotvariante Phoenix Classic Depot umgestellt. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 32 S-Neo Depotpreis Kein Entgelt Phoenix Comfort Depot Depotpreis 0,3125 % vom Kurswert pro Quartal, mind. 75,00 € pro Quartal Bei Depotauflösungen oder externen Depotübertragungen erfolgt eine zeitanteilige Preisberechnung für den Zeitraum vom letzten Depotabschluss bis zum aktuellen Monat (einschließlich). Berechnungsgrundlage: Durchschnittlich gebundenes Kapital (Phoenix Premium Depot und Geldmarktkonto Premium) innerhalb der Abrechnungsperiode Berechnungsmodus: halbjährlich nachträglich Mindestanlagesumme: 250.000,00 € Preise inkl. MwSt., zzgl. fremder Entgelte Grundpreis des Depots Phoenix Premium Depot Bis 1 Mio. €uro 1,450 % p.a., mind. 3.274,05 € 1 bis 2 Mio. €uro 1,200 % p.a., mind. 3.274,05 € Ab 2 Mio. €uro 0,950 % p.a., mind. 3.274,05 € Bei Depotauflösungen oder externen Depotübertragungen erfolgt eine zeitanteilige Preisberechnung für den Zeitraum vom letzten Depotabschluss bis zum Ende des laufenden Monats. Es wird mindestens der Mindestpreis erhoben. Depotmodelle „Basis-Depot“ und „Aktiv-Depot“ der Sparkasse Dortmund mit Abschluss bis 28.05.2024 Berechnungsgrundlage: Depotgegenwert am Ende des jeweiligen Quartals Berechnungsmodus: vierteljährlich nachträglich Preise inkl. MwSt., zzgl. fremder Entgelte Basis-Depot Aktiv-Depot2 6,00 € pro Quartal 12,00 € pro Quartal Der Depotpreis entfällt für das folgende Quartal, wenn die folgende Bedingung erfüllt wird: Depotpreis mind. eine Transaktion im lau- mind. ein Fondssparplan (außer fenden Quartal (Sparpläne, Immobilienfonds) in Höhe von Rückgaben von Fonds an die mind. 100,00 € monatlich in allen Kapitalverwaltungsgesellschaft Monaten des laufenden Quartals (KVG) und Auszahlpläne zählen nicht dazu) Grundpreis pro 0,75 € pro Quartal 0,75 € pro Quartal ISIN/Posten Investmentfonds: 0,02375 % vom Verwahrpreis Kurswert pro Quartal (Girosammelverwahrung 0,0475 % vom Kurswert /Wertpapierrechnung) ETFs und sonstige Wertpapiere: 0,0625 % vom Kurswert pro Quartal 2 Depotinhaber:innen des Aktiv-Depots unter 25 Jahren erhalten einen Rabatt von 50 % auf alle Depot- und Transaktionsleistungen 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 33 Depotmodell „S-Depot“ der Sparkasse Dortmund mit Abschluss bis 31.12.2021 Berechnungsgrundlage: Depotgegenwert am 31.12. der Abrechnungsperiode Berechnungsmodus: jährlich nachträglich Preise inkl. MwSt., zzgl. fremder Entgelte Depotpreis Girosammelverwahrung 0,175 % vom Kurswert Sonderverwahrung 0,175 % vom Kurswert Wertpapierrechnung 0,175 % vom Kurswert Mindestbetrag 25,00 € Bei Depotauflösungen oder externen Depotübertragungen erfolgt eine zeitanteilige Preisberechnung für den Zeitraum vom letzten Depotabschluss bis zum aktuellen Monat. • Sonderleistungen im Auftrag des Kunden Duplikaterstellung zu Einzelabrechnungen (Order/Ertrag) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 6,00 € pro ISIN unterjährige Depotaufstellung aus dem laufenden Jahr und dem Vorjahr 1,00 € pro Posten mind. 6,00 € für weiter zurückliegende Jahre 20,00 € Erträgnisaufstellung 20,00 € pro Jahr • Depotübertragung nur fremde Kosten • Antrag auf Quellensteuerrückerstattung - je Antragsverfahren 30,00 €, zzgl. fremder Kosten • Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung- je Antragsverfahren 30,00 €, zzgl. fremder Kosten 2. Effektive Stücke - Einlieferung entfällt - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) entfällt - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen entfällt (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu entfällt vertretende Umstände verursacht) 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 34 3. Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Phoenix Classic Depot Phoenix Young Depot1 Alle Kanäle Alle Kanäle Preis je Transaktion - - Kauf und Verkauf von Aktien, Zertifikaten sowie Options- und Genussscheinen über die Börse Kauf und Verkauf von 0,50 % vom Kurswert, mind. 1,00 % vom Kurswert, mind. 20,00 €3 10,00 €3 Investmentfonds und ETFs über die Börse Ausgabe und Rücknahme von ETFs über die KVG Kauf zum jeweils gültigen Ausgabepreis mit vollem Ausgabeaufschlag Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds über die KVG Verkauf zum Rücknahmepreis Kauf und Verkauf von verzinslichen Wertpapieren (Renten) 0,50 % vom Kurswert, mind. 20,00 €3 0,25 % vom Kurswert, mind. 10,00 €3 über die Börse Kauf von Renten außerbörslich 0,75 %, mind. 25,00 €3 0,375 %, mind. 12,50 €3 (Offertengeschäft) Handel von Bezugs- /Teilrechten 1,00 % vom Kurswert, mind. 25,00 €3 0,50 % vom Kurswert, mind. 12,50 €3 6,00 € bei Änderung, Verlängerung Orderzusatz „Limit“ für 3,00 € bei Änderung, Verlängerung oder oder Nichtausführung des Auftrages. in- und ausländische Nichtausführung des Auftrages. Die Börsenplätze Die Eingabe eines Limits ist Eingabe eines Limits ist kostenlos. kostenlos. Wertpapiersparpläne Ausführung von Kostenlos zum jeweiligen Ausgabepreis mit vollem Ausgabeaufschlag Fondssparplänen Ausführung von ETF- und 2,50 % vom Kurswert, mind. 1,50 € pro 1,25 % vom Kurswert, mind. 0,75 € pro Aktiensparplänen Ausführung Ausführung 3 Online-Transaktionen werden um 10 % rabattiert. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 35 Phoenix Comfort Depot Stationär / Telefon Online 12 Orders inklusive, ab der 13. Order4 Preis je Transaktion 7,50 € 4,50 € 12 Orders inklusive, ab der 13. Order4 Kauf und Verkauf von Aktien, Zertifikaten sowie Abhängig vom Kurswert: Abhängig vom Kurswert: Options- und  Unter 10.000 €: 1,00 %  Unter 10.000 €: 1,00 % Genussscheinen über die Börse  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,90 %  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,80 %  ab 25.000 €: 0,80 %  ab 25.000 €: 0,60 % Kauf und Verkauf von Investmentfonds und ETFs über die Börse Kein Entgelt Ausgabe und Rücknahme von ETFs über die KVG Kauf ohne Ausgabeaufschlag für fast alle Investmentfonds5 Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds über die KVG Verkauf zum Rücknahmepreis 12 Orders inklusive, ab der 13. Order4 Kauf und Verkauf von verzinslichen Abhängig vom Kurswert: Abhängig vom Kurswert: Wertpapieren (Renten) über die  unter 10.000 €: 0,50 %  unter 10.000 €: 0,50 % Börse  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,45 %  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,40 %  ab 25.000 €: 0,40 %  ab 25.000 €: 0,30 % Kauf von Renten 12 Orders inklusive, ab der 13. Order: 4 außerbörslich (Offertengeschäft) 0,75 % vom Kurswert, mind. 25,00 € Handel von Bezugs- /Teilrechten 1,00 % vom Kurswert, mind. 25,00 € Orderzusatz „Limit“ für in- und 6,00 € bei Änderung, Verlängerung oder Nichtausführung des Auftrages. ausländische Die Eingabe eines Limits ist kostenlos. Börsenplätze Wertpapiersparpläne Kauf ohne Ausgabeaufschlag für fast alle Investmentfonds 5 Ausführung von Fondssparplänen Verkauf zum Rücknahmepreis Ausführung von ETF- und Kein Entgelt Aktiensparplänen 4 Die Freitrades im Phoenix Comfort Depot beziehen sich auf alle genannten Wertpapierarten (insgesamt 12 Freitrades je Phoenix Comfort Depot). 5 Wegfall der Zuwendungen für die Sparkasse (ggf. Anteile des Ausgabeaufschlages, die nicht der Sparkasse zufließen, werden in Rechnung gestellt). 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 36 S-Neo6 App Kauf und Verkauf von Aktien und Zertifikaten über die Börse 0,95 € Kauf und Verkauf von Investmentfonds und ETFs (Handel von Aktien, Investmentfonds, ETFs und Renten über Tradegate, über die Börse Handel von Zertifikaten über cats-Direct) Kauf und Verkauf von verzinslichen Wertpapieren (Renten) über die Börse Ausgabe und Rücknahme Kauf ohne Ausgabeaufschlag für fast alle Investmentfonds 5 von Investmentfonds über die KVG Verkauf zum Rücknahmepreis Ausgabe und Rücknahme von ETFs über die KVG Kauf von Renten außerbörslich Nicht verfügbar (Offertengeschäft) Kauf und Verkauf von Options- und Genussscheinen über die Börse Handel von Bezugs- /Teilrechten Orderzusatz „Limit“ für in- Kein Entgelt und ausländische Börsenplätze Wertpapiersparpläne Ausführung von Fondssparplänen Kein Entgelt Ausführung von ETF- und Aktiensparplänen 6 Der Handel in Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen erfolgt über die Börse Tradegate. Wird ein Fonds nicht an der Börse Tradegate notiert, erfolgt der Handel außerbörslich zum Nettoinventarwert. Zertifikate werden über das Segment cats- Direct der Börse Stuttgart gehandelt. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 37 Phoenix Premium Depot Alle Kanäle Preis je Transaktion Kauf und Verkauf von Aktien, Zertifikaten sowie Options- und Genussscheinen über die Börse Kein Entgelt Kauf und Verkauf von Investmentfonds und ETFs über die Börse Ausgabe und Rücknahme von ETFs über die KVG Kauf ohne Ausgabeaufschlag für fast alle Investmentfonds 5 Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds über die KVG Verkauf zum Rücknahmepreis Kauf und Verkauf von verzinslichen Wertpapieren (Renten) über die Börse Kauf von Renten außerbörslich (Offertengeschäft) Kein Entgelt Handel von Bezugs- /Teilrechten Orderzusatz „Limit“ für in- und ausländische Börsenplätze Wertpapiersparpläne Kauf ohne Ausgabeaufschlag für fast alle Investmentfonds 5 Ausführung von Fondssparplänen Verkauf zum Rücknahmepreis Ausführung von ETF- und Aktiensparplänen Kein Entgelt Vertriebsfolgeprovisionen für Wertpapierfonds und Zertifikate, die die Sparkasse Dortmund von Dritten erhält, werden dem/der Depotinhaber:in laufend erstattet, sobald diese von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlt werden. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 38 Depotmodelle „Basis-Depot“ und „Aktiv-Depot“ der Sparkasse Dortmund mit Abschluss bis 28.05.2024 Basis-Depot Aktiv-Depot 7 Alle Kanäle Stationär / Telefon Online Preis je Transaktion 12,50 € 7,50 € 4,50 € Abhängig vom Kurswert: Abhängig vom Kurswert: Aktien, Genussscheine, Zertifikate und Options- 1,00 %  unter 10.000 €: 1,00 %  Unter 10.000 €: 1,00 % scheine  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,90 %  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,80 %  ab 25.000 €: 0,80 %  ab 25.000 €: 0,60 % Abhängig vom Kurswert: Abhängig vom Kurswert: Festverzinsliche und variabel verzinsliche 0,50 %  unter 10.000 €: 0,50 %  unter 10.000 €: 0,50 % Wertpapiere  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,45 %  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,40 %  ab 25.000 €: 0,40 %  ab 25.000 €: 0,30 % Investmentfonds und ETFs (über die Börse) Abhängig vom Kurswert: Abhängig vom Kurswert: Ausgabe und Rücknahme 1,00 %  unter 10.000 €: 1,00 %  unter 10.000 €: 1,00 % von ETFs  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,90 %  10.000 € bis 24.999,99 €: 0,80 % (außerbörslich über die  ab 25.000 €: 0,80 %  ab 25.000 €: 0,60 % KVG) Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds Kauf zum jeweils gültigen Ausgabepreis mit vollem Ausgabeaufschlag (außerbörslich über die Verkauf zum Rücknahmepreis KVG) Ausführung von Fonds- sparplänen Unentgeltlich zum jeweiligen Ausgabepreis mit vollem Ausgabeaufschlag Ausführung von ETF- und Aktiensparplänen 2,50 % vom Kurswert, mind. 1,50 € pro Ausführung Kauf von Renten außer- börslich 0,75 % vom Kurswert, mind. 25,00 € (Offertengeschäft) • Erteilung: unentgeltlich Orderzusatz „Limit“ für • Änderung: 6,00 € in- und ausländische Börsenplätze • Verlängerung: 6,00 € • Nichtausführung: 6,00 € Handel von Bezugs-/Teil- rechten 1,00 % vom Kurswert, mind. 25,00 € 7 Depotinhaber:innen des Aktiv-Depots unter 25 Jahren erhalten einen Rabatt von 50 % auf alle Depot- und Transaktionsleistungen 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 39 Depotmodell „S-Depot“ der Sparkasse Dortmund mit Abschluss bis 31.12.2021 Alle Kanäle Basisprovision ausl. Börsenplätze je Transaktion 150,00 € (zzgl. Transaktionspreis ohne Mindestpreis) Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine 1,0 % vom Kurswert, mind. 25,00 € Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % vom Kurswert, mind. 25,00 € Variabel verzinsliche Wertpapiere 0,5 % vom Kurswert, mind. 25,00 € Handel von Bezugs-/Teilrechten 5,00 € zzgl. 1,0 % vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers, mind. 25,00 € Wiederanlage der Dividende unentgeltlich Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds außerbörslich organisationseigene Anbieter8 zum jeweils gültigen Ausgabe-/Rücknahmepreis organisationsfremde Anbieter9 zum jeweils gültigen Ausgabe-/Rücknahmepreis, zzgl. 25,00 € über Börse organisationseigene Anbieter10 1,0 % vom Kurswert, mind. 25,00 € organisationsfremde Anbieter11 1,0 % vom Kurswert, mind. 25,00 € Wertpapier- Ausführung von ETF-Sparplänen 2,50 % vom Kurswert, Sparplan mindestens 1,50 € pro Ausführung Ausführung von außerbörslichen zum jeweils gültigen Ausgabepreis Fondssparplänen Limite • Erteilung unentgeltlich • Änderung 6,00 € • Verlängerung 6,00 € • Nichtausführung 6,00 € Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kunden- Umlagegebühr bestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lager- stellenabhängig. 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5. Wertpapiere mit Abschluss im Althaus Schwerte bis zum 23.09.2022 - ergänzende Konditionen 5.1 Depotleistungen • Depotentgelt Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12. Girosammelverwahrung 0,119 % vom Kurswert Sonderverwahrung 0,119 % vom Kurswert Wertpapierrechnung 0,119 % vom Kurswert Mindestbetrag pro Posten 3,57 €/Depotkonto Grundpreis 23,80 € 8 z. B. Investmentfonds der DekaBank. 9 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 10 z. B. Investmentfonds der DekaBank. 11 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 40 5.2 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren • Eigene Kosten 1,53 € • Provision • Vertriebsweg: Berater / Telefon Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte offene Investmentvermögen 1,00 % vom Kurswert Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert Investmentfonds über Kapitalanlagegesellschaft zum Ausgabe-/Rückgabepreis Mindestpreis pro Transaktion 20,00 € • Vertriebsweg: Internet Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte offene Investmentvermögen 0,50 % vom Kurswert Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert Investmentfonds über Kapitalanlagegesellschaft zum Ausgabe-/Rückgabepreis Mindestpreis pro Transaktion 10,00 € • Limite Erteilung 6,00 € Änderung 6,00 € Verlängerung 6,00 € • Fremdkosten in- und ausländischer Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Börsen und sonstiger Handelsplätze Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. • Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. • Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot Optionsscheinausübung durch Berater / Telefon Transaktionspreis 1,00 % vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers Mindestbetrag 20,00 € Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot Optionsscheinausübung durch Internet Transaktionspreis 0,50 % vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers Mindestbetrag 10,00 € 5.3 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften 5.4 Abwicklung Sparpläne • Kauf von Investmentfonds Die Abrechnung erfolgt zum Ausgabepreis • Kauf von ETFs/Zertifikaten Sparrate monatlich Preis/Monat 0,00 €uro - 100,00 €uro 4,00 €uro 100,01 €uro - 200,00 €uro 5,50 €uro 200,01 €uro - 400,00 €uro 8,40 €uro 400,01 €uro - 500,00 €uro 14,50 €uro 500,01 €uro - 1.999,99 €uro 19,95 €uro ab 2.000,00 €uro 1,00 % Provision 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 41 D. Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite Stundungen 0,00 € zzgl. Stundungszinsen mit Abschluss bis zum 23.09.2022 in Schwerte gelten die folgenden Konditionen: Vorfälligkeitsentgelt bei vorzeitiger Rückzahlung Sonstige Darlehen mit variabler Verzinsung 2,00% für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist Sonstige Darlehen mit Zinsfestschreibung Einzelfallabrechnung II. Bankbürgschaft (Aval) Avalprovision für den Kreditrahmen je nach Risikoklasse 1,50% - 5,00% Aufschlag je Volumen des einzelnen Avalabrufs 0,20% - 2,00% Mietavale (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich) 2,00% Mindestprovision (je Kalenderjahr) 15,00 € Bankbürgschaft (Aval) für die Kontomodelle gem. B.I.2 60,00 € einmalig für die rechtliche Überprüfung des Inhalts, wenn ein vom Kunden vorgegebener Bürgschaftstext verwendet werden soll mit Abschluss bis zum 23.09.2022 in Schwerte gilt die folgende Kondition: Bankbürgschaft (Aval) 50,00 € einmalig für die rechtliche Überprüfung des Inhalts, wenn ein vom Kunden vorgegebener Bürgschaftstext verwendet werden soll 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 42 E. Sonstiges Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dienstleistung Preis in EUR I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - Telefonate Auslagenersatz - Telefaxe - national 3,00 € - international 16,00 € - Fernschreiben Auslagenersatz - Fotokopien 1,50 € - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach 25,00 EUR/Stunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende Aufwand Umstände verursacht) - Erträgnisaufstellung für das letzte 6,00 € vollständige Geschäftsjahr pro Konto - Erträgnisaufstellung für maximal 10 frühere 25,00 € Geschäftsjahre pro Konto - Erstellung Jahresabschlussbestätigung 200,00 € - Entsperrung OBV/Portalseiten ab der 3. 5,00 € Entsperrung/Monat II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) 1. Duplikatauszüge gem. B.1.4 2. Duplikate archivierter Unterlagen/Verträge (je Kopie) 12,50 € 3. Anforderung von Buchungsbelegen zu manuell erfassten 12,50 € Buchungen 4. Zinsbescheinigungen/Duplikate von Jahressteuerbescheinigungen/ BAFöG-Bescheinigungen (je Konto und Jahr zzgl. Portokosten) Erstellung stationär 4,50 € Erstellung durch Kunden online/medial 2,50 € 5. Umsatzaufstellung (je Konto und Jahr) 6. Saldenbestätigung (je Person und Stichtag zzgl. Portokosten) Erstellung stationär 4,50 € Erstellung durch Kunden online/medial 2,50 € III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 43 1. (fern-) mündliche Mitteilung 3,00 € 2. schriftliche Mitteilung 6,00 € IV. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel) Versand der Anschreiben an Zahlungspartner über die Änderung der Kontoverbindung im Auftrag des Kunden je Zahlungspartner und Einzelversendung unentgeltlich 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 3 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 4 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 5 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 14 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 15 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 20 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 23 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 26 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 27 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 28 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 29 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 30 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 31 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 44 32 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 33 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 34 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 35 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 36 Im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze des Kontos, d.h. im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberziehung gilt der tägliche Verfügungsrahmen der Karte unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Karte. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 37 Soweit die Karte und die Terminals bzw. Geldautomaten für den jeweiligen Einsatz ausgestattet sind. 38 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 39 Das Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 40 Nur mit einer physischen Karte möglich. 41 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 42 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 43 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 44 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 45 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 46 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 47 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 48 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 49 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 50 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 51 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 52 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 53 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 54 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 55 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 56 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 59 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 60 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 61 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 62 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 45 63 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 64 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 65 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 66 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 67 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 68 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 69 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 70 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 71 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 72 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 73 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 74 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 75 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 76 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 77 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 78 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 79 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 80 Wird nur erhoben, wenn die TAN oder die pushTAN-Nachricht vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN oder durch Freigabe in der App erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 81 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 82 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 83 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. 84 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 85 Die Kosten sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass der Sparkasse keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. 86 Die Kosten sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass der Sparkasse keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. 101 580.000 (Fassung Feb. 2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 46