Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13.05.2026 s · Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank · Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr · Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft · Kapitel D: Kreditgeschäft · Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB- Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13.05.2026 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse ......................................................................................................... 4 Name und Anschrift der Sparkasse ....................................................................................................................... 4 Zuständige Aufsichtsbehörden ............................................................................................................................ 4 Eintragung im Handelsregister ............................................................................................................................ 4 Vertragssprache .................................................................................................................................................. 4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ...................................................... 4 Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ................................... 5 Hinweis zur Umsatzsteuer.................................................................................................................................... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ....................................................................................................................... 6 I. Girokonten .................................................................................................................................................... 6 1. Preismodelle für Privatkonten .............................................................................................................. 6 2. Preismodelle für Geschäftskonten ........................................................................................................ 8 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten .............................................................................................. 9 4. Kontoauszug (pro Vorgang) .................................................................................................................. 9 5. Rechnungsabschluss ............................................................................................................................ 9 6. Geduldete Kontoüberziehungen ........................................................................................................... 9 7. Kontowecker ...................................................................................................................................... 10 8. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ................................................. 10 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ........................................................................................................... 10 1. Überweisungen .................................................................................................................................. 10 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen ............................................................ 10 1.1.1 Überweisungsaufträge .................................................................................................................... 10 Gutschrift einer Überweisung .................................................................................................................. 12 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ........................................................ 12 Überweisungsaufträge............................................................................................................................. 13 Gutschrift einer Überweisung .................................................................................................................. 14 Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers........................................... 14 2. Lastschriften ...................................................................................................................................... 15 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 15 SEPA-Basis-Lastschrift ............................................................................................................................. 15 SEPA-Firmen-Lastschrift .......................................................................................................................... 15 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten.................................................................................................. 16 SEPA-Basis-Lastschrift ............................................................................................................................. 16 SEPA-Firmen-Lastschrift .......................................................................................................................... 16 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften ..................................................................................... 16 SEPA-Basis-Lastschriften ......................................................................................................................... 16 SEPA-Firmen-Lastschriften: ..................................................................................................................... 16 2.4. Lastschrifteinzug ............................................................................................................................. 16 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ........................................................................................... 16 Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren........................................................................................... 17 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr ..................................................................................................... 17 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)...................................................... 17 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) ......................................................................................................... 19 3.3. Bargeldauszahlungen ..................................................................................................................... 21 3.4. Ausführungsfrist .............................................................................................................................. 22 4. Kassengeschäfte ................................................................................................................................ 22 4.1. Bargeldeinzahlung .......................................................................................................................... 22 4.2. Bargeldauszahlung ......................................................................................................................... 22 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero .................................................. 23 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) .................................................................................................... 23 5.2. Electronic Banking für Unternehmer ................................................................................................ 23 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS.............................................................................. 23 5.4. Online-Banking Software SFirm ...................................................................................................... 25 5.5. Firmenkundenportal ........................................................................................................................ 25 2 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13.05.2026 s 5.6 Wero............................................................................................................................................... 26 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ............................. 26 6.1. Kartengestüzte Zahlungsdienste ..................................................................................................... 26 6.2. Sonstige Zahlungsdienste ............................................................................................................... 26 7. Geschäftstage und Annahmezeiten und Wertstellungen der Sparkasse .............................................. 27 III. Scheckverkehr ......................................................................................................................................... 28 1. Allgemein ........................................................................................................................................... 28 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr ............................................................................................... 28 2.1 Scheckzahlungen in das Ausland ......................................................................................................... 28 2.2 Scheckzahlungen aus dem Ausland ................................................................................................ 28 2.3 Umrechnungskurse ......................................................................................................................... 28 3. Reiseschecks ...................................................................................................................................... 28 IV. Altvarianten Giro – kein Neugeschäft ....................................................................................................... 29 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .......................................................................................................... 36 I. Sparkonto ................................................................................................................................................... 36 1. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ................................................................................. 36 2. Mietkaution ........................................................................................................................................ 36 3. VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung) ..................................................................................... 36 4. Sparkassenbriefe ................................................................................................................................ 36 II. Wertpapiere............................................................................................................................................. 37 1. Depotleistungen................................................................................................................................. 37 2. Effektive Stücke .................................................................................................................................. 37 3. Transaktionsleistungen ...................................................................................................................... 38 4. Ersatz von Aufwendungen .................................................................................................................. 38 III. Altvarianten Depotkonten – kein Neugeschäft......................................................................................... 39 1. Depotleistungen................................................................................................................................. 39 2. Effektive Stücke .................................................................................................................................. 39 3. Transaktionsleistungen ...................................................................................................................... 40 4. Ersatz von Aufwendungen .................................................................................................................. 40 1. Depotleistungen................................................................................................................................. 41 2. Effektive Stücke .................................................................................................................................. 41 3. Transaktionsleistungen ...................................................................................................................... 42 4. Ersatz von Aufwendungen .................................................................................................................. 42 D. Kredite .......................................................................................................................................................... 43 I. Kredite ........................................................................................................................................................ 43 1. Aussetzung von Raten bzw. Tilgung.................................................................................................... 43 2. Bescheinigungen................................................................................................................................ 43 3. Sonstige Preise................................................................................................................................... 43 4. Schuldübernahme, -entlassung .......................................................................................................... 43 5. Zahlungsgarantien ............................................................................................................................. 43 6. Nichtabnahmeentschädigung für Darlehen......................................................................................... 43 7. Fremdmittelbescheinigung für Bewilligungsbehörde Wohngeld ......................................................... 43 E. Sonstiges ...................................................................................................................................................... 44 I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen ........................................................................... 44 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 f, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) ............................................ 44 III. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel)....................................................................... 44 IV. Sonstiges................................................................................................................................................. 44 3 Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis kann in unseren Filialen eingesehen werden. s A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter Hathumarstraße 15-19 Paulinenstraße 34 33098 Paderborn 32756 Detmold Telefon 05251 29 29 29 www.sparkasse-pdh.de Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Paderborn, HR A 2232, Amtsgericht Lemgo HR A 3406 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) zu wenden. 62 Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV 02 ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de .5 0. Das Anliegen kann alternativ in Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: 31 ba Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. gi tl t Schlichtungsstelle üg tz Charlottenstraße 47 - ühc 10117 Berlin 11 esg .4 h 01 clit Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite 05 err ch https://www.s-schlichtungsstelle.de aufrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 50 eb P erh Die Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten H E U–g – la Verbraucherschlichtungsstelle teil. 00 er 5 vne 08 ss 5 arka 10 pS 1 re VS hcs D tue ©D 4 Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschw eren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder Telefax) beantworten. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransfer- verordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse/Landesbank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Rechnungsabschluss: Bei Verbrauchern erfolgt die Abrechnung von Preisen monatlich und die Abrechnung von Zinsen vierteljährlich. Bei Nicht-Verbrauchern erfolgt die Abrechnung von Preisen und Zinsen monatlich. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Alle Preise für den Zahlungsverkehr gelten für den Zahlungsverkehr im Inland und in den EWR-Staaten in €. Leistung Giro BASIC / Giro BASIC Basiskonto Monatlicher Preis für die Kontoführung 1,95 € Einzelleistungen/pro Einzelposten: (Diese werden in den zubuchbaren Paketen rabattiert) Überweisung online1, Lastschrift2, Gutschrift einer Überweisung/Echtzeitüberweisung 3 , Dauerauftrag/Dauerauftrag Echtzeit1 , Echtzeitüberweisung online1 , Kartenzahlungen4 , sonstige 0,60 € Buchungen4 Weitere Einzelleistungen: (Diese werden nur im Paket flex PLUS rabattiert) Überweisung/Echtzeitüberweisung per SB-Stationen1, 1,20 € Überweisung/Echtzeitüberweisung mit Beleg / per Telefon1 1,80 € Scheckeinreichung, Scheckeinlösung4 1,80 € Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) an Geldautomaten deutscher Sparkassen inkl. Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) in Euro an fremden Geldautomaten von inkl. Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassen-Modell teilnehmen Bargeldeinzahlung Geldscheine mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) an unseren Geldautomaten inkl. Bargeldein- und –auszahlung Geldscheine an unseren Kassen (im Paket flex Plus rabattierbar) 1,80 € Bargeldeinzahlung Münzen an unseren Kassen oder Geldautomaten (im Paket flex Plus rabattierbar) 2% mind. 1,80€, max. 5,00 € Weitere Einzelleistungen: (Diese werden in keinem Paket rabattiert) Wero-Zahlungsfunktion „Geld senden“, „auf Geld anfordern antworten“, „Geld spenden“ (Überweisung), E-Commerce und M- 0,00 € Commerce (Überweisung) Gutschrift einer Wero-Überweisung 0,00 € Eilüberweisung mit Beleg1 15,00 € Eilüberweisung online1 5,00 € Dienstleistungen: Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden inkl. Kontowecker per APP oder E-Mail inkl. Elektronisches Postfach und elektronische Kontoauszüge inkl. Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker 5 p. M. frei, danach je 0,60 € TAN-Versand5 / Kontowecker per SMS 0,10 € EWR-Währungswecker / Dispowecker-Nachricht aus dem Kontowecker / Elektronisches Postfach / inkl. Echtzeitüberweisungswecker 1 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 2 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 3 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 4 Entgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 5 je TAN (wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereit gestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist) 6 Leistung Giro BASIC / Giro BASIC Basiskonto Karten: Sparkassen-Card-Maestro (Debitkarte) - einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit 1,00 € digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) mtl. 1,2 (ab Juni 2023 keine Neuausgabe) Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) - einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit 1,00 € Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) mtl.1,2 Im Neugeschäft nicht mehr verfügbar: Sparkassen-Card Plus (Debitkarte) 3 inkl. Im Neugeschäft nicht mehr verfügbar: Für Minderjährige bis zur Volljährigkeit; für volljährige Schüler, Studenten und Azubis für die Dauer der (Erst-) Ausbildung gegen Ausbildungsnachweis: Giro-Basic-SPARKs-Leistungen: 100% Rabatt auf den monatlichen Preis für die Kontoführung von 1,95 €, auf Buchungsposten, Ausgabe einer Debitkarte [Sparkassen-Card] Zubuchbare Pakete zum Giro BASIC: Leistung flex flex Easy flex PLUS SMART Monatlicher Paketpreis (zusätzlich zum mtl. Preis für die Kontoführung 5,00 € 7,50 € 15,00€ Giro BASIC in Höhe von 1,95 €) Freiposten auf folgende Online-Buchungen pro Monat: Überweisung 7 4 online5, Lastschrift6, Gutschrift einer5Überweisung/Echtzeitüberweisung , 15 50 alle Dauerauftrag/Dauerauftrag Echtzeit , Echtzeitüberweisung online5 , Kartenzahlungen5, sonstige Buchungen5 Rabattierung der über Freiposten hinausgehenden oben genannten 50% 75% 100% Online-Buchungen5 (im Wert von je 0,60 € im Giro BASIC): Online-Buchungen5 dann je 0,30 € 0,15 € inkl. Überweisung/Echtzeitüberweisung per SB-Stationen6 1,20 € 1,20 € inkl. Überweisung/Echtzeitüberweisung mit Beleg / per Telefon6 1,80 € 1,80 € inkl. Scheckeinreichung, Scheckeinlösung 5 1,80 € 1,80 € inkl. Bargeldein- und –auszahlung Geldscheine an unseren Kassen 1,80 € 1,80 € inkl. Bargeldeinzahlung Münzen an unseren Kassen oder Geldautomaten 2% mind. 1,80€, max. inkl. 5,00 € TAN-Versand / Kontowecker per SMS 8 0,10 € inkl. inkl. Sparkassen-Card-Maestro (Debitkarte) - einschließlich Apple Pay und 2 Karten mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) 1,00 € inkl. 2 Karten inkl. mtl. (ab Juni 2023 keine Neuausgabe) 1,2 Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) - einschließlich Apple Pay 2 Karten und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card 1,00 € inkl. 2 Karten inkl. (Debitkarte) mtl.1,2 Mastercard® Gold (Kreditkarte) oder Visa Gold (Kreditkarte) mit Reise- 1 Karte und Komfortpaket mtl. einschließlich Apple Pay und mobiles 1,3,4 Bezahlen mit inkl. Android mit digitalen Mastercard und/oder Visa Kreditkarten Giro BASIC flex SMART, Nxt LvL-Leistungen (1 x je Person): - Für Minderjährige bis zur Volljährigkeit 100% Rabatt auf den monatlichen Preis für die Kontoführung von 9,45 € und auf Preise für Buchungsposten, 1,50 % p. a. Guthabenzins auf maximal 1.000 Euro, Zinsgutschrift erfolgt am Quartalsende - Für volljährige Schüler, Studenten, Azubis, Freiwilligendienst leistende, für die Dauer der (Erst-) Ausbildung bis maximal zum 25. Geburtstag, gegen Ausbildungsnachweis, 100% Rabatt auf den monatlichen Preis für die Kontoführung von 9,45 € und auf Preise für Buchungsposten 1 Alle Kartenpreise werden jährlich im Voraus belastet 2 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarten) 3 Bonität vorausgesetzt 4 Entgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 5 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 6 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 7 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 8 je TAN (wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereit gestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist) 7 2. Preismodelle für Geschäftskonten Rechnungsabschluss: Bei Verbrauchern erfolgt die Abrechnung von Preisen monatlich und die Abrechnung von Zinsen vierteljährlich. Bei Nicht-Verbrauchern erfolgt die Abrechnung von Preisen und Zinsen monatlich. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Dienstleistung Preis in EUR Alle Preise für den Zahlungsverkehr gelten für den Zahlungsverkehr im Inland und in den EWR-Staaten in €. flex flex flex Leistung BUSINESS M BUSINESS L BUSINESS XL Monatlicher Preis für die Kontoführung 11,95 € 19,95 € 49,95 € Inklusivleistungen: Freibetrag für Buchungen aus den Einzelleistungen 2,00 € 5,00 € 10,00 € Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden inkl. inkl. inkl. Einzelleistungen/pro1 Einzelposten: Überweisung online , Lastschrifteinreichung SEPA-Basis-Lastschrift 0,25 € 0,15 € 0,09 € Online , Echtzeitüberweisung online1, ec-cash/ELV-Gutschriften 2 2 Gutschrift einer Überweisung/Echtzeitüberweisung 3 , Lastschrift (Abbuchung) 4 , SEPA-Firmen-Lastschrift2 , Dauerauftrag/Dauerauftrag 0,45 € 0,35 € 0,25 € Echtzeit1, Kartenzahlungen2, Sonstige Buchungen2 Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) an 2,00 € 2,00 € 2,00 € Geldautomaten deutscher Sparkassen Bargeldeinzahlung Geldscheine an unseren Geldautomaten 2,00 € 2,00 € 2,00 € Bargeldein- und Bargeldauszahlung Geldscheine an unseren Kassen 2,50 € 2,50 € 2,50 € Bargeldeinzahlung Geldscheine Safebag (Vereinbarung erforderlich) 2,50 € 2,50 € 2,50 € Bargeldeinzahlung Münzen Safebag 5,00 € 5,00 € 5,00 € Überweisung/Echtzeitüberweisung per Beleg/perTelefon 1 /Schecks2 2,50 € 2,50 € 2,50 € Überweisung/Echtzeitüberweisung an SB-Geräten1 2,00 € 2,00 € 2,00 € Sonstige beleghafte Buchungen 2,50 € 2,50 € 2,50 € Eilüberweisung mit Beleg 1 15,00 € 15,00 € 15,00 € Eilüberweisung online1 5,00 € 5,00 € 5,00 € Separat abgerechnete Leistungen: Bargeldeinzahlung Münzen an unseren Kassen oder Geldautomaten 2% mind. 2,50 €, max. 15,00 € TAN-Versand5 / Kontowecker per SMS 0,15 € 0,15 € 0,15 € Beleghafte Anlagen 0,25 € 0,15 € 0,09 € Sparkassen-Card-Maestro (Debitkarte) mtl. einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) 1,00 € 1,00 € 1,00 € 6,7 (ab Juni 2025 keine Neuausgabe) Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte mtl. einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card 1,00 € 1,00 € 1,00 € (Debitkarte) 6 Kunden- / Botenkarten mtl.6 1,00 € 1,00 € 1,00 € Wero-Zahlungsfunktion „Geld senden“, „auf Geld anfordern antworten“, „Geld spenden“ (Überweisung), E-Commerce und M-Commerce 0,00 € 0,00 € 0,00 € (Überweisung) Dienstleistung Preis in EUR Anderkonten · Monatlicher Preis für die Kontoführung 0,00 · Buchungsposten, z.B. Zahlungseingänge, Überweisungsaufträge1 0,00 1 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 2 Entgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 3 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 4 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 5 je TAN (wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereit gestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist) 6 Alle Kartenpreise werden jährlich im Voraus belastet 7 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarten) 8 Dienstleistung Preis in EUR 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Monatlicher Grundpreis pro angefangenem Monat 2,50 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1. Privatkonten Am Kontoauszugsdrucker: Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vgl. B.I.1. bzw. 2. vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Im elektronischen Postfach bzw. als elektronischer Kontoauszug: Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vgl. B.I.1. bzw. 2. vereinbarten Verfahren Bei Postversand: Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Portokosten Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Postversand von Kontoauszügen, die nach 360 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Nacherstellung eines Kontoauszugs am Schalter 3,00 - Nacherstellung eines Kontoauszugs am SB-Terminal 1,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens1 einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen . 4.2. Geschäftskonten Am Kontoauszugsdrucker: Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vgl. B.I.1. bzw. 2. vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Im elektronischen Postfach bzw. als elektronischer Kontoauszug: Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vgl. B.I.1. bzw. 2. vereinbarten Verfahren Bei Postversand: Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Portokosten Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Postversand von Kontoauszügen, die nach 360 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen Portokosten wurden Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Nacherstellung eines Kontoauszugs am Schalter 3,00 - Nacherstellung eines Kontoauszugs am SB-Terminal 1,00 5. Rechnungsabschluss 5.1. Privatkonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.). 5.2. Geschäftskonten Analog 5.1 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahme des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 9 7. Kontowecker Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt (Kontowecker „EWR-Währung) unentgeltlich Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahler per - SMS, E-Mail, Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich Hinweis: Mittels der nachfolgednen Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahlungsempfänger per - SMS, E-Mail, Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) vgl. B.I.1. bzw. 2. Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne „Kontowecker EWR“ und „Echtzeitüberweisung“) per - SMS, E-Mail, Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) vgl. B.I.1. bzw. 2. 8. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse/Landesbank. II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Betragsgrenzen für Überweisungen: Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online-Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen 1 Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 2 1.1.1 Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Sofern die Sparkasse/Landesbank zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse) - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag3 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag4 max. 2 Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden5 Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden6 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag7 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag8 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte9: Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto 1 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 5 sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 6 Sofern der Zahlungsdienstleiter des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge aktzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgmäß bestätigt. 7 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 8 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 9 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10 Überweisungsart beleghaft1 beleglos2 beleglos per per per Eilüberweisung SB-Terminal Dauerauftrag mit Beleg / ohne Beleg gewöhnliche SEPA- Überweisung mit IBAN in vgl. B.I. vgl. B.I. vgl. B.I. vgl. B.I. 15,00 EUR / Euro innerhalb der 1. bzw. 2. 1. bzw. 2. 1. bzw. 2. 1. bzw. 2. 5,00 EUR Sparkasse/Landesbank (Überweisung) gewöhnlich SEPA- Überweisung mit IBAN in vgl. B.I. vgl. B.I. vgl. B.I. vgl. B.I. 15,00 EUR / Euro an einen anderen 1. bzw. 2. 1. bzw. 2. 1. bzw. 2. 1. bzw. 2. 5,00 EUR Zahlungsdienstleister Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung 1,5‰ mind. eines EWR- 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. kein Angebot 1,5‰ mind. 12,50 EUR Mitgliedstaates lautet an 12,50 EUR 10,00 EUR 12,50 EUR zus. 10,00 EUR einen anderen Zahlungsdienstleister Echtzeitüberweisung vgl. B.I. vgl. B.I. vgl. B.I. kein Angebot kein Angebot (Überweisung) 1. bzw. 2. 1. bzw. 2. 1. bzw. 2. Wero- Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geld kein Angebot vgl. B.I. kein Angebot kein Angebot kein Angebot anfordern antworten“, 1. bzw. 2. „Geld spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion „E-Commerce und M- Kein Angebot vgl. B.I. kein Angebot kein Angebot kein Angebot Commerce“ 1. bzw. 2. (Überweisung) bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte3 beleghaft4 beleglos5 beleglos per per per Eilüberweisung SB-Terminal Dauerauftrag mit Beleg / ohne Beleg „SHAR“ bzw. „SHARE“ (0) 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 12,50 EUR, 10,00 EUR, 12,50 EUR, 12,50 EUR Courtage Courtage kein Angebot Courtage zus. 10,00 EUR, 0,25‰, 0,25‰, mind. 0,25‰, mind. Courtage 0,25‰, mind. 4,00 4,00 EUR 4,00 EUR mind. 4,00 EUR EUR cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte6 Entgelt ohne Währungs- („DEBT“ bzw. 20,00 EUR umrechnung EWR-Konto „OUR“) (1) mit Währungs- („DEBT“ bzw. 20,00 EUR umrechnung EURO in „OUR“) (1) EWR-Währung und umgekehrt Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter bb) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). 1 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 2 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 3 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 4 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 5 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung1 der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die 1,00 Sparkasse/Landesbank - Ablehnung mit Benachrichtigung per Postversand: Aufschlag des Portos - Ablehnung mit Benachrichtigung per elektronischem Postfach: kein Aufschlag des Portos - Ablehnung mit Benachrichtigung per Kontoauszugsdrucker: Kein Angebot Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - Innerhalb des EWR in EUR je Auftrag 10,00 zzgl. Fremdkosten - innerhalb des EWR in einer anderen Währung als Euro oder pro Stunde 60,00 zzgl. Fremdkosten außerhalb des EWR Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 0,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden vgl. B.I.1. bzw. 2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet2: Gutschrift einer Überweisung Entgelt in Euro gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der vgl. B.I.1. bzw. 2. Sparkasse/Landesbank Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem kein Angebot Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro von einem vgl. B.I.1. bzw. 2. anderen Zahlungsdienstleister Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro vgl. B.I.1. bzw. 2. Wero-Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geld anfordern antworten“, „Geld spenden“ vgl. B.I.1. bzw. 2. (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten vgl. B.I.1. bzw. 2. Privatkonten Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten vgl. B.I.1. bzw. 2 Geschäftskonten Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 1,5‰, mind. 10,00 EUR Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 1,5‰, mind. 10,00 EUR Mitgliedstaates lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: 0,25‰, mind. 4,00 EUR (Courtage) Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen 3 Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 4 sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 5 1 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 2 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 3 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 4 z. B. US-Dollar. 5 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 12 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in Euro in SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebieten außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten) 1, beträgt die maximale Ausführungsfrist 10 Sekunden2. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte3 beleghaft4 beleglos5 beleglos per per Dauerauftrag per Eilüberweisung mit SB-Terminal Beleg / ohne Beleg „SHAR“ bzw. 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 12,50 1,5‰ mind. „SHARE“ (0) 12,50 EUR, 10,00 EUR, kein Angebot EUR, 12,50 EUR zus. 10,00 EUR bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte6 Entgelt beleghaft7 beleglos8 beleglos per per per SB-Terminal Dauerauftrag Eilüberweisung mit Beleg / ohne Beleg „SHAR“ bzw. „SHARE“ (0) 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 12,50 EUR, 10,00 EUR, 12,50 EUR, 12,50 EUR Courtage Courtage kein Angebot Courtage zus. 10,00 EUR, 0,25‰, mind. 0,25‰, mind. 0,25‰, mind. Courtage 0,25‰, 4,00 EUR 4,00 EUR 4,00 EUR mind. 4,00 EUR ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher9 Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte 20,00 EUR, Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter bbb) ausgewiesenen Entgelten erhoben. bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige 1 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritanien, Nordirland. 2 sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 3 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 4 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 5 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13 bbb) Entgelte1 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 („SHAR“ bzw. 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) „SHARE“) SEPA-Drittstaaten2 - in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA- vgl. B.I.1. bzw. 2. kein Angebot Überweisung) - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) vgl. B.I.1. bzw. 2. kein Angebot übrige Länder (sonstige Zahlungen) beleghaft3 beleglos4 beleglos per per per SB-Terminal Dauerauftrag Eilüberweisung mit Beleg / ohne Beleg („SHAR“ bzw. „SHARE“) 0 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 1,5‰ mind. 12,50 EUR, 10,00 EUR, 12,50 EUR, 12,50 EUR Courtage Courtage kein Angebot Courtage zus. 10,00 EUR, 0,25‰, 0,25‰, mind. 0,25‰, mind. Courtage 0,25‰, mind. 4,00 4,00 EUR 4,00 EUR mind. 4,00 EUR EUR Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte 20,00 EUR. Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter bbb) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung5 der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die 1,00 Sparkasse/Landesbank - per Postversand Aufschlag des Portos - per elektronischem Postfach kein Aufschlag des Portos - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - Innerhalb des EWR in EUR je Auftrag 10,00 zzg.l Fremdkosten - innerhalb des EWR in einer anderen Währung als Euro oder pro Stunde 60,00 zzgl. Fremdkosten außerhalb des EWR Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 0,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden vgl. B.I.1. bzw. 2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“). 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) 1 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 2 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritanien, Nordirland. 3 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 14 Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ („SHAR“ bzw. „SHARE“) können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ („CRED“ bzw. „BEN“) können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte1 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ („SHAR“ bzw. „SHARE“ oder „CRED“ bzw. „BEN“ ) werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte für die Gutschrift der Überweisung berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten2 - in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA-Überweisung) vgl. B.I.1. bzw. 2. - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) vgl. B.I.1. bzw. 2. übrige Länder 1,5‰, mind. 10,00 EUR Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2), außer Echtzeitüberweisung Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt 0 („SHAR“ bzw. „SHARE“) 1,5‰ mind. 10,00 EUR, Courtage 0,25‰, mind. 4,00 EUR 2 („CRED“ bzw. „BEN“) 1,5‰ mind. 10,00 EUR, Courtage 0,25‰, mind. 4,00 EUR zzgl. Fremdkosten 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 3 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen4 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank vgl. B.I.1. bzw. 2. SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister vgl. B.I.1. bzw. 2. c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung5 der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die 1,00 Sparkasse/Landesbank - Ablehnung der Benachrichtigung per Postversand: Aufschlag des Portos - Ablehnung der Benachrichtigung per elektronischem Postfach kein Aufschlag des Portos - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 0,00 Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen6 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro 1 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 2 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritanien,Nordirland. 3 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)),), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern 4 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 5 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 6 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 15 SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank vgl. B.I.2. SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister vgl. B.I.2. c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die 1,00 Sparkasse - Ablehnung der Benachrichtigung per Postversand: Aufschlag des Portos - Ablehnung der Benachrichtigung per elektronischem Postfach kein Aufschlag des Portos - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 0,00 Mandats-Widerrufs 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen1 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten2 vgl. B.I.1. bzw. 2. Preis in EUR b) Sonstige Entgelte Berechtigte3 Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die 1,00 Sparkasse - Ablehnung der Benachrichtigung per Postversand: Aufschlag des Portos - Ablehnung der Benachrichtigung per elektronischem Postfach Kein Aufschlag des Portos - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 0,00 Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen4 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten5 vgl. B.I.2. b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die 1,00 Sparkasse - Ablehnung der Benachrichtigung per Postversand: Aufschlag des Portos - Ablehnung der Benachrichtigung per elektronischem Postfach kein Aufschlag des Portos - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 0,00 Mandats-Widerrufs 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 14 Kalendertage und Lastschriften spätestens 1 Geschäftstage bis 11:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis- Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 14 Kalendertage und Lastschriften spätestens 1 Geschäftstage bis 09:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen- Lastschrift 2.4. Lastschrifteinzug6 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift vgl. B.I. 2. 1 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 2 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Rebublik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland. 3 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 4 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 5 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland. 6 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 16 b) Sammelauftrag 0,00 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift vgl. B.I. 2 c) Sonstige Entgelte -Vereinbarung über den Einzug von Forderungen 1,00 durch SEPA-Basis- oder SEPA-Firmen-Lastschriften – das Entgelt nach Maßgabe der Ziffer 3.2 der Vereinbarung für Nichteinlösung bzw. Zurückbelastung beträgt Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift vgl. B.I. 2. b) Sammelauftrag 0,00 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift vgl. B.I. 2 c) Sonsige Entgelte -Vereinbarung über den Einzug von Forderungen 1,00 durch SEPA-Basis- oder SEPA-Firmen-Lastschriften – das Entgelt nach Maßgabe der Ziffer 3.2 der Vereinbarung für Nichteinlösung bzw. Zurückbelastung beträgt 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)1 (ausschließlich in Verbindung mit einem bei der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter geführten Girokonto erhältlich) a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) 2 Im Komfortpaket, beinhaltet: - Ausgabe einer Mastercard® Standard oder Visa Standard (Kreditkarte) einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard und/oder Visa Kreditkarten3 - Reise-Notfallservice - Online-Käuferschutz - Shoppingportal mit vielen Rabatten und Geld-zurück-Vorteilen - Hauptpaket (monatlich) 2,50 - Zusatzpaket (monatlich) 2,00 Im Reise- und Komfortpaket, beinhaltet: - Ausgabe einer Mastercard® Gold oder Visa Gold (Kreditkarte) einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard und/oder Visa Kreditkarten3 - Reise-Notfallservice - Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung - Auslandsreisekrankenschutzversicherung - KFZ-Schutzbrief für das europäische Ausland - Online-Käuferschutz - Shoppingportal mit vielen Rabatten und Geld-zurück-Vorteilen - Reisebuchungs-Service mit 5% Reisepreisrückvergütung - kostenlose Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am Geldautomaten im Ausland (Geldautomatenbetreiber im Ausland können Entgelte erheben, auf die Ihre Sparkasse keinen Einfluss hat) - Hauptpaket (monatlich) 6,50 - Zusatzpaket (monatlich) 5,50 Im Platinum- / Golfpaket, beinhaltet: - Ausgabe einer Mastercard® Platinum (Kreditkarte) - einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard und/oder Visa Kreditkarten - Mitgliedschaft in der Platinum- / Golf-Community - Telefonischer Concierge-Service - Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung - Auslandsreisekrankenschutzversicherung - KFZ-Schutzbrief für Inland und das europäische Ausland - Online-Käuferschutz - Shoppingportal mit vielen Rabatten und Geld-zurück-Vorteilen - kostenlose Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am Geld-automaten im Ausland (Geldautomatenbetreiber im Ausland können Entgelte erheben, auf die Ihre Sparkasse keinen Einfluss hat) - Hauptpaket (monatlich) 16,50 - Hauptpaket im Giro Gold (monatlich) 10,00 - Zusatzpaket (monatlich) 12,50 - Zusatzpaket im Giro Gold (monatlich) 7,00 1 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis l) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 2 Alle Kartenpreise werden jährlich im Voraus belastet. 3 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard und/oder Visa Kreditkarten 17 Mastercard Business/Visa Business-Card Standard (monatlich) 2,50 Mastercard Business Gold/Visa Business-Card Gold (monatlich) 6,50 Aufbringen eines Firmenlogos (einmalig) 150,00 b) Ausgabe einer Mastercard Basis/Visa Card Basis (Debitkarte)1 Kein Neugeschäft Im Komfortpaket, beinhaltet: - Ausgabe einer Mastercard Basis oder Visa Basis (Debitkarte) einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard und/oder Visa Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarten)1 - Online-Käuferschutz - Shoppingportal mit vielen Rabatten und Geld-zurück-Vorteilen - optional: Auslandsreisekrankenversicherung - Hauptpaket (monatlich) ohne Auslands-Reise KV /mit Auslands- Erwachsene 2,50 / 3,15 Reise KV (monatlich) Minderjährige 1,50 / 2,15 - Zusatzpaket (monatlich) Kein Angebot c) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card - aus Galerie 0,00 - individuelles Motiv 0,00 d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom 20,00 Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 20,00 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete 2 20,00 oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card e) Postversand von Kartenabrechnungen, die nach 60 Tagen am Portokosten Kontoauszugsdurcker nicht abgerufen wurden für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) 3 f) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 3,00 zzgl. Portokosten - per elektronischem Postfach kein Angebot - am Kontoauszugsdrucker 0,00 g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung unentgeltlich und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) 1 Alle Kartenpreise werden jährlich im Voraus belastet. 2 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse/Landesbank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 3 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 18 h) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum unentgeltlich Bezahlen in Euro1 im EWR2 i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung3 im EWR1 - in EWR-Fremdwährung4 Währungsumrechnugsentgelt5 1,5% des Umsatzes - in Drittstaatenwährung6 Währungsumrechnungsentgelt3 1,5% des Umsatzes j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum 1,5% des Umsatzes Bezahlen in Fremdwährung7 außerhalb des EWR1 k) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine 5,00 nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)8 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) - Sparkassen-Card (Debitkarte) vgl. B.I.1. bzw. 2. - Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) vgl. B.I.1. bzw. 2. b) Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte)9 Der tägliche Verfügungsrahmen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) beträgt je nach Einsatz10: - Bargeldauszahlung an Geldautomaten11 - an eigenen Geldautomaten der Sparkasse bis zu 1.000,00 EUR - an fremden Geldautomaten im Inland bis zu 1.000,00 EUR - an fremden Geldautomaten im Ausland bis zu 500,00 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungs- bis zu 5.000,00 EUR unternehmen12 sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse13 bis zu bis zu 10.000,00 EUR c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 10,00 - wegen Namensänderung 10,00 - bei Vergessen der Debit PIN 10,00 1 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 2 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern 3 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 4 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Kron, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 5 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 6 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 7 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 8 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel BII 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 9 Im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze des Kontos, d.h. im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberziehung gilt der tägliche Verfügungsrahmen der Karte unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Karte. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 10 Soweit die Karte und die Terminals bzw. Geldautomaten für den jeweiligen Einsatz ausgestattet sind. 11 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland geringer sein. 12 Das Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 13 Nur mit einer physischen Karte möglich. 19 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht 10,00 autorisiert genutzte Sparkassen-Card1 d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. unentgeltlich (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro2 im EWR3 vgl. B.I.1. bzw. 2. f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung4 im EWR5 in EWR-Fremdwährung6 1% des Umsatzes, mind. 0,77 max. 3,83 in Drittstaatenwährung4 1% des Umsatzes, mind. 0,77 max. 3,83 g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung7 1% des Umsatzes, außerhalb des EWR8 mind. 0,77 max. 3,83 h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.3) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- 5,00 PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)9 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbanken ist unentgeltlich. 3.2.2 In Neugeschäft nicht mehr verfügbar: Ausgabe einer Sparkassen-Card Plus10 unentgeltlich (Debitkarte) einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card Plus (Debitkarte)11 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Card Plus - Bargeldauszahlung an eigenen/fremden12 Geldautomaten 1.000,00 - Einsatz zum Bezahlen an automatisierten Kassen bei Händlern und bis zu 25.000,00 Dienstleistungsunternehmen und 3.2.3. Ausgabe einer Kundenkarte vgl. B.I.2. Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte - Bargeldauszahlung an eigenen Geldautomaten kein Angebot 3.2.4. Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) als Kontokarte – Verfügbar nur in den pro Jahr 12,00 Altvarianten Giro vgl. B IV – die Preisbeslastung erfolgt jährlich im Voraus Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Card (Debitkarte) als Kontokarte - Bargeldauszahlung an eigenen/fremden13 Geldautomaten im Inland 1.000,00 - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse bis zu bis zu 10.000,00 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse/Landesbank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 2 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 3 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 4 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 5 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 6 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 7 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 8 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 9 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 10 Bonität vorausgesetzt 11 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards Plus (Debitkarten) 12 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 13 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten geringer sein. 20 - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen sowie kein Angebot Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) 3.3. Bargeldauszahlungen1 a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am eigenen Schalter an eigenen Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) kein Angebot unentgeltlich - mit unserer Mastercard / Visa Card (Kreditkarte) kein Angebot 2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR - mit unserer Mastercard / Visa Basis (Debitkarte) kein Angebot 2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card am Schalter am Geldautomaten (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR2) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am kein Angebot unentgeltlich Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt3 erheben: Verfügungen in Euro4 - im girocard-System kein Angebot unentgeltlich - im Maestro-System in Euro kein Angebot 4,00 EUR - im Debit Mastercard-System kein Angebot 4,00 EUR - bei ZD im EWR,5die kein direktes Kundenentgelt erheben: Verfügungen in Euro6 - im Maestro-System in Euro kein Angebot 4,00 EUR - im Debit Mastercard-System kein Angebot 4,00 EUR - bei ZD im EWR im Maestro-System in Fremdwährung7 - in EWR-Fremdwährung8 entfällt 4,00 EUR - in Drittstaatenwährung9 entfällt 4,00 EUR - bei ZD im EWR 10im Debit Mastercard-System in Fremdwährung - in EWR-Fremdwährung11 entfällt 4,00 EUR - in Drittstaatenwährung12 entfällt 4,00 EUR - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung13 entfällt 4,00 EUR im Maestro-System 1 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 2 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 3 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 4 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 5 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 6 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 7 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 8 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 9 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 10 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 11 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 13 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II.6. dieses Kapitels 21 - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung1 entfällt 4,00 EUR im Debit Mastercard-System c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card am Schalter am Geldautomaten Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR2) 3 - in Euro 2% des Umsatzes 2% des Umsatzes mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung4 2% des Umsatzes 2% des Umsatzes mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR - außerhalb des EWR in Fremdwährung5 2% des Umsatzes 2% des Umsatzes mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt6 - in Drittstaatenwährung7 1,5% des Umsatzes 1,5% des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung8 1,5% des Umsatzes 1,5% des Umsatzes - im Ausland im Reise- und Komfortpaket sowie Platinum-/Golfpaket unentgeltlich (Geldautomatenbetreiber im Ausland können Entgelte erheben, auf die Ihre Sparkasse keinen Einfluss hat.) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarte) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung9 als Euro max. 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7. 4. Kassengeschäfte10 4.1. Bargeldeinzahlung Bargeldeinzahlung auf eigenes Geschäftskonto vgl. B.I.1. bzw. 2. Bargeldeinzahlung auf eigenes Privatkonto vgl. B.I.1. bzw. 2. Bargeldeinzahlung per Nachttresor / Safebag 7,50 4.2. Bargeldauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) vgl. B.I.1. bzw. 2. 1 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 2 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 3 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 4 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 5 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 6 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels 7 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 8 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 9 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 10 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 22 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur 12,00 Verwendung im Online-Banking - Bereitstellung von pushTAN1 - je pushTAN(der angegebene Preis gilt nicht für pushTAN , die Inhalt vgl. B.I.1. bzw. 2. eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind) - je pushTAN Giro Business / Giro Business light - Bereitstellung von chipTAN / QR-TAN 0,00 - Bereitstellung QR-TAN-Generator 22,90 - je pushTAN Giro Business / Giro Business light vgl. B.I.1. bzw. 2. 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID 0,00 - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 25,00 - Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 - Einrichtung: Konto 0,00 - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden2 - Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) - pro bereitgestellter Datei 0,00 - pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,00 - pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS3 Preis in EUR · Beauftragung mittels FinTS: - Einzelüberweisung - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten4 vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten5 vgl. B.II. 1.1.1. aa) - gewöhnliche SEPA-Überweisun in SEPA-Drittstaaten6 vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten4 - Eilüberweisung (Euro-Express) vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Sammelüberweisung - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb der EWR-Staaten7 vgl. B.II. 1.1.1. aa) 1 Wird nur erhoben, wenn die TAN oder die pushTAN-Nachricht vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN oder durch Freigabe in der App erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 2 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 3 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 4 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 5 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 6 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland. 7 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich(einschließlich Französisch-Guayana, 23 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - gewöhnliche SEPA-Überweisung in SEPA-Drittstaaten1 vgl. B.II. 1.1.1. aa) - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten2 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten2 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Überweisungen innerhalb EWR-Staaten1 nicht in Euro, Überweisungen außerhalb EWR-Staaten1 und nicht in SEPA-Drittstaten2 werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten3 vgl. B.II. 1.1.1. aa) - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten2 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten4 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten2 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) ·- Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei vgl. B.I.1. bzw. 2. - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei vgl. B.I.1. bzw. 2. - Überweisungen - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten5 vgl. B.I.1. bzw. 2. - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - gewöhnliche SEPA-Überweisung in SEPA-Drittstaaten6 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten1 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten2 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 1 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland. 2 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 3 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich(einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 4 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich(einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 5 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich(einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 6 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland. 24 - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit Echtzeitüberweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht 0,00 - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich de Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit gewöhnlichen SEPA- Überweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht 0,00 - Überweisungen innerhalb EWR-Staaten1 nicht in Euro, Überweisungen außerhalb EWR-Staaten1 und nicht in SEPA-Drittstaten2 werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet -- Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten1 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.I.1. bzw. 2. - je Einzelauftrag vgl. B.I.1. bzw. 2. - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten2 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten3 - je Sammelbuchung 0,00 - - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten4 - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag vgl. B.II. 1.1.1. aa) - Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern vgl. B.II. 1.1.1. aa) und Dienstleistungsunternehmen 5.4. Online-Banking Software SFirm - SFirm Basic 149,00 - Wartungspreis SFirm Basic mtl. 8,00 - SFirm Premium (Module: SFirm Basic + EBICS-Modul) 349,00 - Wartungspreis SFirm Premium mtl. 15,00 - 5.5. Firmenkundenportal - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung im 12,00 Online-Banking 1 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich(einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 2 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland. 3 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich(einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern. 4 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland. 5 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 25 5.6 Wero 5.6.1. Limite a) Für die Wero Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geld anfordern antworten“ und „Geld spenden“ besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000,00 EUR b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 5.000,00 EUR Für Betragsgrenzen bei Echtzeitüberweisungen mit der Wero-Zahlungsfunktion gilt Teil B.II.1. entsprechend. 5.6.2. Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Teil B.I. und ggf. ergänzend aus Teil B. II. 5.6.3. Ausführungsfrist siehe Teil B. II. 1.1.1. a) 5.6.4. Annahmezeiten siehe Teil B. II. 7. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestüzte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR in EWR-Fremdwährung werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro- Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung1 werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist unter https://misc.firstdata.eu/CurrencyCalculator/fremdwaehrungskurse/calendar oder auf unserer Homepage abrufbar und/oder auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro und Debit Mastercard-System in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestr - bzw. Debit Mastercard- Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro- Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 1 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 26 7. Geschäftstage und Annahmezeiten und Wertstellungen der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem1die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslösekanal und die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Zahlungsauslösekanäle und die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember - Fronleichnahm und bundeseinheitliche Feiertage Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zahlungsauslösekanäle findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Abweichend davon ist für: - Die Ausführung von Echtzeitüberweisungsaufträgen(einschließlich Wero-Zahlungsaufträgen) jeder Kalendertag ein Geschäftstag; und für - Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) Geschäftsstelle: Ende der Geschäftszeiten an Öffnungstagen der jeweiligen Filiale, für beleghafte Zahlungen jeweils Folgetagverarbeitung SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 19:30 Uhr an Geschäftstagen Datenfernübertragung: 16:00 Uhr an Geschäftstagen Wertstellungen (Inland) -Belastungen Buchungstag -Lastschriften Fälligkeitstag (bzw. an Feiertagen der darauf folgende Geschäftstag) -Daueraufträge Buchungstag Überweisungsausgänge Buchungstag Gutschriften Echtzeitüberweisungen über die Es gibt keine Annahmefristen oder Cut-Off-Zeiten. Geschäftstag ist vereinbarten Zahlungsauslösekanäle jeder Kalendertag eines Jahres rund um die Uhr. (einschließlich Wero- Zahlungsaufträge): Gutschrift einer Überweisung Tag des Zahlungseingangs bei der Sparkasse (bzw. an Feiertagen der darauf folgende Geschäftstag) Wertstellungen für Lastschriften Die Wertstellung der Lastschrifteinreichung erfolgt mit dem Tag, an dem der Sparkasse das Geld zur Verfügung steht. Zurückerhaltene Lastschriften, deren Einlösung innerhalb der Sparkasse erfolgen sollte, werden mit der Wertstellung der Gutschrift wieder belastet. Zurückerhaltene Lastschriften, deren Einlösung bei Fremdbanken erfolgen soll, sowie zurückerhaltene SEPA-Lastschriften werden mit der Wertstellung des Rückbuchungstages der zurückerhaltenen Lastschrift belastet. 1 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. 27 III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung vgl. B.I.1. bzw. 2. Scheckeinzug (Inland) vgl. B.I.1. bzw. 2. Scheckvordrucke ab 25 Stück zzgl. Versandkosten 19,33 Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden Portokosten Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 25,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks oder eines Sparkassen- 25,00 Schecks Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso Buchungstag +1 - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1 Scheckzahlungen in das Ausland 1 per Bankorderscheck 1,5 ‰ des Scheckbetrages, zzgl. Porto/Spesen 5,00 mind. 12,50 EUR zzgl. Fremdkosten per Scheck in Fremdwährung zzgl. 0,25 ‰, mind. 4,00EUR zzgl. Fremdkosten per Barscheck in EUR % des Scheckbetrages, maximal kein Angebot in Fremdwährung % des Scheckbetrages, maximal kein Angebot 2.2 Scheckzahlungen aus dem Ausland (gilt auch für Inlandsschecks in Fremdwährungen) in EUR Gutschrift “Eingang vorbehalten” bis 10 EUR kostenfrei Abwicklungspreis bei Gegenwert bis 20 EUR 2,50 über 20 EUR 1,5 ‰, mind. 10,00 Scheckinkasso/Gutschrift nach Eingang des 3,0 ‰, mind. 25,00 Gegenwertes Abwicklungspreis zzgl. Porto/Spesen 4,00 zzgl. Fremdkosten in Fremdwährung zzgl. Courtage 0,25‰, mind. 4,00EUR Belastung von Rückschecks Retourspesen 3,0 ‰, mind. 30,00 zzgl. Porto/Spesen 4,00 In Fremdwährung zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 4,00 2.3 Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 3. Reiseschecks Auszahlung kein Angebot Rücknahme per unentgeltlich Kontogutschrift 1 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 28 IV. Altvarianten Giro – kein Neugeschäft Sparkasse Paderborn-Detmold - Kontomodelle alt, kein Neugeschäft ab 01.12.2021: Giro Bronze, Leistung Giro Giro Basis- Giro Giro Gold Silber konto, Online Army Guthab en- konto Monatlicher Preis für die Kontoführung 15,00 € 8,50 € 4,50 € 3,50 € 8,90 €1 Sparkassen-Card-Maestro (Debitkarte) mtl., je eine für Kontoinhaber und für weitere Verfügungsberechtigte - einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit inkl. inkl. inkl. 0,50 € inkl. digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) für Kontoinhaber 2,3 Verfügbar bis Juni 2023 Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) mtl., je eine für Kontoinhaber und für weitere Verfügungsberechtigte - kein Angebot einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) für Kontoinhaber 4,5 Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) an inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. Geldautomaten deutscher Sparkassen Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) in Euro an fremden Geldautomaten von Sparkassen und Landesbanken, inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. die am Heimatsparkassen-Modell teilnehmen Bargeldeinzahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) an inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. unseren Geldautomaten / SB-Einzahlern Bargeldein- und –auszahlung an unseren Kassen inkl. inkl. 0,40 € 2,00 € inkl. Überweisung online ,8 Lastschrift , Gutschrift 6 7 einer Überweisung / Echtzeitüberweisung , Dauerauftrag 4 , Echtzeitüberweisung inkl. inkl. 0,40 € 0,05 € inkl. online6, Sonstige Buchungen9 Überweisung4/ Echtzeitüberweisung mit Beleg4 / per Telefon4 / per inkl. inkl. 0,40 € 2,00 € inkl. SB-Stationen Scheckeinreichung7, Scheckeinlösung7 inkl. inkl. 0,40 € 2,00 € inkl. Eilüberweisung mit Beleg 4 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € Eilüberweisung online 4 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. TAN-Versand / Kontowecker per SMS 10 inkl. inkl. 0,10 € 0,10 € 0,10 € EWR-Währungswecker / Dispowecker-Nachricht aus dem Kontowecker / Elektronisches Postfach / Sparkassen-Card inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. Plus11(Debitkarte) Zinslose Freigrenze bei Ihrem Dispositionskredit12 500,00 € 250,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € (eingeräumte Kontoüberziehung) von Giro Gold (kein Neugeschäft): Zusätzliche Mehrwerte inklusive: Die Sparkasse verzichtet in Höhe eines Teiles von 2%- Punkten auf die Erhebung des geltenden Zinssatzes für die Inanspruchnahme eines eingeräumten Dispositionskredites (eingreäumte Kontoüberziehung) / einer geduldeten Kontoüberzieung für den Zeitraum, in der das Girokonto als Giro Gold geführt wird4, Einmaliger Beratungsgutschein Generationenmanagement Giro Silber (kein Neugeschäft): Für Minderjährige bis zur Volljährigkeit; für volljährige Schüler, Studenten und Azubis für die Dauer der (Erst-) Ausbildung gegen Ausbildungsnachweis: Giro-Silber-SPARKs-Leistungen: 100% Rabatt auf den monatlichen Preis für die Kontoführung von 8,50 € 1 Für die ersten 6 Monate 50,- €, danach 8,90€ monatlich 2 Alle Kartenpreise werden jährlich im Voraus belastet 3 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarten) 4 Alle Kartenpreise werden jährlich im Voraus belastet 5 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarten) 6 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 7 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 9 Entgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 10 je TAN (wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereit gestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist) 11 Bonität vorausgesetzt 12 Bonität vorausgesetzt 29 Sparkasse Paderborn-Detmold - Kontomodelle alt, kein Neugeschäft ab 01.12.2021: Giro Business Giro Business Leistung (kein light (kein Neugeschäft) Neugeschäft) Monatlicher Preis für die Kontoführung 10,00 € 6,00 € Inklusivleistungen: · Freibetrag für Buchungen aus den Einzelleistungen 4,00 € 0,00 € · Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden inkl. inkl. Einzelleistungen: · Überweisung online1, Lastschrifteinreichung SEPA-Basis-Lastschrift Online2, 0,15 € 0,30 € Echtzeitüberweisung online1 ec-cash/ELV-Gutschriften2 · Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) an Geldautomaten 0,40 € 0,40 € deutscher Sparkassen · Bargeldeinzahlung an unseren Geldautomaten 0,40 € 0,40 € · Dauerauftrag1 0,40 € 0,40 € · Gutschrift einer Überweisung / Echtzeitüberweisung3, Lastschrift (Abbuchung)3, 0,40 € 0,40 € SEPA-Firmen-Lastschrift2,4 · Sonstige Buchungen2 0,40 € 0,40 € · Bargeldein- und Bargeldauszahlung an unseren Kassen 2,00 € 2,00 € · Überweisung / Echtzeitüberweisung per Beleg1/ Schecks2 – pro Einzelposten 2,00 € 2,00 € · Überweisung / Echtzeitüberweisung an SB-Geräten1 oder per Telefon1 – pro 2,00 € 2,00 € Einzelposten · Sonstige beleghafte Buchungen2 – pro Einzelposten 2,00 € 2,00 € · Eilüberweisung mit Beleg1 15,00 € 15,00 € · Eilüberweisung online1 5,00 € 5,00 € Separat abgerechnete Leistungen: · TAN-Versand4 / Kontowecker per SMS 0,15 € 0,15 € · Beleghafte Anlagen 0,15 € 0,15 € · Sparkassen-Card-Maestro (Debitkarte mtl. einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) 5,6 Verfügbar bis 1,00 € 1,00 € Juni 2023 · Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte mtl. einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) 7,8 kein Angebot Kein Angebot · Kunden- / Botenkarten mtl.6 1,00 € 1,00 € Sparkasse Höxter - Kontomodelle alt, kein Neugeschäft ab 15.03.2023 1 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 2 Entgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 3 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 4 je TAN (wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereit gestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist) 5 Alle Kartenpreise werden jährlich im Voraus belastet 6 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarten) 7 Alle Kartenpreise werden jährlich im Voraus belastet 8 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarten) 30 GiroVario GiroNet/ GiroNet Leistung Privatgirokonto Giro Comfort Basiskonto / Gutha- online / PG- benkonto / P-Konto Treuhand ■ Kontoführung pro angefangenen Monat 9,75 € 5,95 € 4,50 € ■ Buchungen/Aufträge · Belastung/Gutschrift1 (einschließlich vereinbarte Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses – fällige inkl. 0,50 € inkl. Darlehensraten, Sparraten, Schließfachpreise) · Lastschrifteinlösung2 (einschließlich der Belastung aus Kartenzahlungen inkl. 0,50 € inkl. und paydirekt) · Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro inkl. inkl. inkl. unter 10,00 Euro je Transaktion · Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro ab inkl. 0,50 € inkl. 10,00 Euro je Transaktion ■ SEPA-Uberweisungen Echtzeitüberweisung innerhalb Deutschland und EWR-Raum · per Online-Banking3 / per Echtzeitüberweisung im Online- inkl. 0,20 € inkl. Banking3 · per Dauerauftrag3 inkl. 0,50 € inkl. · per Selbstbedienungsterminal3 inkl. 0,50 € 1,25 € · mit Beleg / per Telefon-Banking3 inkl. 1,00 € 3,00 € ■ Einrichtung/Anderung von inkl. inkl. inkl. Dauerauftragen ■ Bargeldein- und auszahlungen 2,00 € · an der Kasse inkl. 1,00 € 1 Auszahlung pro Monat frei · an Sparkassen-Geldautomaten inkl. 0,50 € inkl. ■ Scheckgutschrift/Scheckbelastung inkl. 0,50 € 0,50 € ■ Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker / GiroNet = nicht · Selbstbedienungsterminal pro inkl. inkl. möglich / Vorgang PG-Treuhand = 0,50 € · im elektronischen Postfach inkl. inkl. inkl. ■ Karten · Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 6,00 € 6,00 € 6,00 € (jährlich) Verfügbar bis Juni 2023 · Girocard only (ehemalige Kundenkarte) 6,00 € 6,00 € 6,00 € (jährlich) Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Privatgirokonto „GiroXtra/ GiroXtraPlus“ unentgeltlich 1 Entgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 2 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 3 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 31 Sparkasse Höxter - Kontomodelle alt, kein Neugeschäft ab 15.03.2023 Baukonto Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) (jährlich) inkl. Gebührenmodell (bei Kontoeröffnungen bis 31.12.14) siehe Privatgirokonto „GiroComfort“ Kontoeröffnungen ab dem 01.01.2015 0,00 € Leistung Geschäftsgirokonto Business Business 20 Business 40 Business 60 ■ Kontoführung pro angefangenen Monat 6,50 € 9,50 € 16,50 € 29,50 € ■ Buchungen/Aufträge · Gutschrift einer Überweisung / 0,50 € 0,40 € 0,30 € 0,20 € Echtzeitüberweisung1 · Lastschrifteinlösung/Abbuchungsauftrag2 0,50 € 0,40 € 0,30 € 0,20 € · Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,50 € 0,40 € 0,30 € 0,20 € zum Bezahlen in Euro · Lastschrifteinzug2 0,25 € 0,20 € 0,15 € 0,10 € · Sammelbuchung bei Lastschriften2 inkl. inkl. inkl. inkl. · EC-Cash Buchung 0,04 € 0,04 € 0,04 € 0,04 € · Sammelbuchung bei EC-Cash Zahlungen 0,40 € 0,40 € 0,40 € 0,40 € · sonstige beleglose Belastung / Gutschrift 0,50 € 0,40 € 0,30 € 0,20 € einer Überweisung / Echtzeitüberweisung3 ■ SEPA-Überweisungen / Echtzeitüberweisung innerhalb Deutschland und EWR-Raum4 · per Online-Banking / per 0,25 € 0,20 € 0,15 € 0,10 € Echtzeitüberweisung im Online-Banking4 · per Dauerauftrag4 0,50 € 0,40 € 0,30 € 0,20 € · per Selbstbedienungsterminal 4 1,00 € 0,80 € 0,60 € 0,40 € · mit Beleg / per Telefon-Banking4 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € · Sammeldatei mit Begleitzettel (manuelle 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € Freigabe)4 ■ Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen inkl. inkl. inkl. inkl. ■ Bargeldein- und auszahlungen · an der Kasse 3,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € · an Sparkassen-Geldautomaten 1,00 € 0,80 € 0,60 € 0,40 € ■ Schecks · Scheckeinreichung 2,00 € 1,60 € 1,20 € 0,80 € · Scheckeinlösung 0,50 € 0,40 € 0,30 € 0,20 € ■ Kontoauszüge · Am Kontoauszugsdrucker / im inkl. inkl. inkl. inkl. elektronischen Postfach · Postzustellung von Kontauszügen (zzgl. 1,00 € 1,00 € 1,00 € 1,00 € Porto) ■ Karten · Sparkassen-Card (Debitkarte) p.a. 9,00 € 9,00 € 9,00 € 9,00 € · Girocard only (ehemalige Kundenkarte) 9,00 € 9,00 € 9,00 € 9,00 € ■ Hartgeldservice · Versorgung, Entsorgung, Safebags individuell individuell individuell individuell Sparkasse Delbrück - Kontomodelle alt, kein Neugeschäft ab 15.03.2023: 1 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 2 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 3 Entgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 4 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 32 Basis- konto nach Konto mit Giro Giro Pur * Giro Plus * Zahlungsk Zukunft* / Leistung Premium* onten **** gesetz (ZKG) jeweils kein Neugeschäft Monatlicher Preis für die Kontoführung 9,50 € 4,75 € 8,75 € 8,75 € 0,00 € Bargeldein-, Bargeldauszahlung (mitarbeiterbedient) 1,00 € 2,00 € 1,00 € 1,00 € 0,00 € Bargeldein-, Bargeldauszahlung (Banknoten am Automaten) 0,00 € 0,05 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bargeldeinzahlung (Münzgeld am Automaten) 2,50 € 2,50 € 2,50 € 2,50 € 0,00 € Beleghafte Überweisungen 1,50 € 3,00 € 2,00 € 2,00 € 0,00 € Überweisung / Echtzeitüberweisung am SB-Terminal 0,00 € 1,50 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Scheckeinreichungen 1,50 € 3,00 € 2,00 € 2,00 € 0,00 € Beleghafte Sammelaufträge (pro Posten) 0,50 € 1,00 € 0,50 € 0,50 € 0,00 € Alle anderen Buchungen** 0,00 € 0,05 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 0,00 € 0,00 € Verfügbar bis Juni 2023, max. 1 Karte Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 10,00 € 0,00 € Verfügbar bis Juni 2023, ab der 2. Karte, pro Jahr Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verfügbar bis Juni 2023, max. 2 Karten Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 10,00 € 10,00 € 10,00 € 0,00 € Verfügbar bis Juni 2023, ab der 3. Karte, pro Jahr zusätzliche digitale Sparkassencard Maestro 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kontoauszüge*** Vereinbarte Abholung am Kontoauszugsdrucker (KAD) 0,00 € 0,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € elektronisches Postfach 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € manuelle Kontoauszugserstellung 2,00 € 2,50 € 2,00 € 2,00 € Postzustellung zus. zus. zus. zus. Porto Porto Porto Porto * Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass -eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, -eine Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, -eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, -ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, -ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. **Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. ***Für die Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt keine gesonderte Berechnung. Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bargeldeinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. ****KNAX-Konto, S Club Konto, GiroStart – für SChüler, Studenten, Auszubildende bis 27 Jahre 33 Sparkasse Delbrück - Kontomodelle alt, kein Neugeschäft ab 15.03.2023: Einzelabrechnung* S-Komfort direkt* Giro Basis* Leistung (bis 31.08.2013) (bis 31.08.2013) (bis 17.06.2016) jeweils kein Neugeschäft Monatlicher Preis für die Kontoführung 4,75 € 4,75 € 8,75 € Bargeldein-, Bargeldauszahlung (mitarbeiterbedient) 2,00 € 2,00 € 1,00 € Bargeldein-, Bargeldauszahlung (Banknoten am Automaten) 0,05 € 0,05 € 0,00 € Bargeldeinzahlung (Münzgeld am Automaten) 2,50 € 2,50 € 2,50 € Beleghafte Überweisungen / Echtzeitüberweisung 1,50 € 3,00 € 2,00 € Überweisung / Echtzeitüberweisung am SB-Terminal 1,00 € 1,50 € 0,00 € Scheckeinreichungen 1,50 € 3,00 € 2,00 € Beleghafte Sammelaufträge (pro Posten) 1,00 € 1,00 € 0,50 € Alle anderen Buchungen** 1,00 € 0,05 € 0,00 € Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 0,00 € 0,00 € 0,00 € Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 10,00 € 0,00 € Verfügbar bis Juni 2023, max. 1 Karte Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 10,00 € Verfügbar bis Juni 2023, ab der 2. Karte, pro Jahr Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 0,00 € Verfügbar bis Juni 2023, max. 2 Karten Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro Maestro (Debitkarte) 10,00 € Verfügbar bis Juni 2023, ab der 3. Karte, pro Jahr zusätzliche digitale Sparkassencard Maestro 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kontoauszüge*** Vereinbarte Abholung am Kontoauszugsdrucker (KAD) 0,00 € 0,75 € 0,00 € elektronisches Postfach 0,00 € 0,00 € 0,00 € manuelle Kontoauszugserstellung 2,50 € 3,00 € 2,00 € Postzustellung zus. Porto zus. Porto zus. Porto * Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass -eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, -eine Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, -eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, -ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, -ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. **Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. ***Für die Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt keine gesonderte Berechnung. Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bargeldeinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 34 Sparkasse Delbrück - Kontomodelle alt, kein Neugeschäft ab 15.03.2023: Leistung Geschäftsgiro* / ** Geschäftsgiro Plus** jeweils kein Neugeschäft Monatlicher Preis für die Kontoführung 12,50 € 7,50 € Bargeldein-, Bargeldauszahlung (mitarbeiterbedient) 2,50 € 3,00 € Bargeldein-, Bargeldauszahlung (Banknoten am Automaten) 0,50 € 0,50 € Bargeldeinzahlung (Münzgeld am Automaten) 2,50 € 3,00 € Beleglose Überweisungen, Echtzeitüberweisung online 0,15 € 0,15 € Beleghafte Überweisungen Echtzeitüberweisungen 3,00 € 3,50 € Überweisung / Echtzeitüberweisung am SB-Terminal 1,50 € 2,00 € Echtzeitüberweisung als Sammelauftrag (pro Posten) 0,40 € 0,50 € Belegloser Lastschrifteinzug 0,15 € 0,15 € Scheckeinreichungen 3,00 € 3,50 € Beleglose Sammelaufträge (pro Posten) 0,15 € 0,15 € Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 0,00 € 0,00 € Datenfernübertragung (pro Geschäftsvorfall) 0,15 € 0,15 € Sonstige Unbarposten*** 0,40 € 0,50 € Ausgabe einer Sparkassen-Card Maestro (Debitkarte) 12,00 € 12,00 € Verfügbar bis Juni 2023, pro Jahr zusätzliche digitale Sparkassencard Maestro 0,00 € 0,00 € Kontoauszüge**** Vereinbarte Abholung am Kontoauszugsdrucker (KAD) 0,75 € 1,00 € elektronisches Postfach 0,00 € 0,00 € manuelle Kontoauszugserstellung 2,50 € 3,00 € Postzustellung zus. Porto zus. Porto * In diesem Preismodell wird monatlich eine Verrechnung, der in diesem Preismodell abgerechneten Einzelpreise (ausgenommen Kontoführung), von 5 EUR vorgenommen. **Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass -eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, -eine Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, -eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, -ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, -ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. *** Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben). **** Für die Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt keine gesonderte Berechnung. Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bargeldeinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 35 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag 2. Mietkaution - Sondervereinbarung Mietkaution 25,00 3. VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung) Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz - Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages (§ 92a EStG i.V.m. § 2a 150,00 Satz 1 Nummer 2b) AltZertG) - Förderunschädliche Beendigung und Übertragung zu einem anderen Anbieter 150,00 (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG)1 - Förderunschädliche Beendigung und Übertragung zu einer anderen Sparkasse oder zu 20,00 einem Verbundpartner z.B. LBS, DekaBank, Westfälische Provinzial (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG) - Förderschädliche Beendigung (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG)2 150,00 - Aufgaben im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich (§ 2a Satz 1 Nummer 2c) 150,00 AltZertG) - Verwaltungskosten in der Ansparphase (§ 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) unentgeltlich - Verwaltungskosten eines Auszahlungsplans (§ 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) unentgeltlich 4. Sparkassenbriefe - Umschreibung Sparkassenbrief auf anderen Gläubiger (im Rahmen der Erbfallabwicklung 150,00 ist die Umschreibung kostenfrei) - Vorzeitige Auflösung 150,00 1 Die Kosten sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass der Sparkasse keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. 2 Die Kosten sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass der Sparkasse keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. 36 II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung vierteljährlich auf Basis des Bestands zum jeweiligen Quartalsende - Wertpapiere (Stück- und Nennwertnotierung) · Depotwert bis 250.000,00 EUR: 0,0500 % vom Depotwert pro Quartal · Depotwert ab 250.000,01 EUR: 0,0425 % vom Depotwert pro Quartal - Mindestbetrag pro Depot 6,00 pro Quartal - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - unterjährige Depotaufstellung unentgeltlich - Depotübertragung nur fremde Kosten 2. Effektive Stücke - Einlieferung/Auslieferung 180,00 zzgl. Fremdkosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren 180,00 (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) zzgl. Fremdkosten - Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen 20,00 (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) zzgl. Fremdkosten - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu 50,00 vertretende Umstände verursacht) zzgl. Fremdkosten 37 3. Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Vertriebsweg / Auftragserteilung über Filiale / Berater / Telefon Online Wertpapiere mit Stück- und Nennwertnotierung 1,0 % vom Kurswert 0,75 % vom Kurswert (Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Genussscheine, börsengehandelte offene 30,00 € 22,50 € Investmentvermögen, verzinsliche Wertpapiere) Ausübung von Bezugs-/Teilrechten 1,0 % vom Kurswert des 0,75 % vom Kurswert des Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; bezogenen Wertpapiers / bezogenen Wertpapiers / Optionsscheinausübung Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion 5,00 € 5,00 € Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds Filiale / Berater / Telefon Online Außerbörslich (Abruf organisationseigene zum jeweils gültigen Ausgabepreis über die Anbieter1 zum jeweils gültigen Rücknahmepreis Kapitalverwaltungs- organisationsfremde zum jeweils gültigen Ausgabepreis gesellschaft) Anbieter2 zum jeweils gültigen Rücknahmepreis über Börse organisationseigene 1,0 % vom Kurswert 0,75 % vom Kurswert Anbieter3 Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion 30,00 € 22,50 € organisationsfremde 1,0 % vom Kurswert 0,75 % vom Kurswert Anbieter4 Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion 30,00 € 22,50 € Ausführung eines ETF- oder Zertifikate- 1,50 % vom Kurswert, 1,50 % vom Kurswert, Sparplans Mindestentgelt pro Ausführung Mindestentgelt pro Ausführung 1,50 € 1,50 € Limite - Erteilung, Änderung, Verlängerung unentgeltlich unentgeltlich Zeichnungsentgelt bei Aktienemissionen, falls unentgeltlich unentgeltlich keine Zuteilung erfolgt - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder ausländischer Börsen und Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim sonstiger Handelsplätze Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse/Landesbank richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 1 z.B. Investmentfonds der DekaBank. 2 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 3 z.B. Investmentfonds der DekaBank. 4 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 38 III. Altvarianten Depotkonten – kein Neugeschäft Sparkasse Paderborn-Detmold - Depotmodell alt, kein Neugeschäft ab 01.01.2019: 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12. - Wertpapiere mit Stücknotierung 0,15 % vom Kurswert - Wertpapiere mit Nennwertnotierung 0,15 % vom Kurswert, mindestens vom Nennwert - Geschlossene Fonds pro Posten pauschal 9,00 € - Mindestbetrag pro Posten 3,00 € - Mindestbetrag pro Depot 15,00 € - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - unterjährige Depotaufstellung 12,00 € - Quellensteuererstattungsantrag 15,00 € zzgl. Fremdkosten - Depotübertragung nur fremde Kosten 2. Effektive Stücke - Einlieferung/Auslieferung 25,00 € zzgl. Fremdkosten - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 25,00 € zzgl. Fremdkosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren 25,00 € (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) zzgl. Fremdkosten - Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen 10,00 € (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) zzgl. Fremdkosten - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu 25,00 € vertretende Umstände verursacht) zzgl. Fremdkosten 39 3. Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Vertriebsweg / Auftragserteilung über Filiale / Berater / Telefon Online Wertpapiere mit Stücknotierung (Aktien, 1,0 % vom Kurswert 0,5 % vom Kurswert Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine) Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Inland 25,00 € Inland 12,50 € Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Ausland 110,00 € Ausland 110,00 € Wertpapiere mit Nennwertnotierung (variabel 0,5 % vom Kurswert 0,5 % vom Kurswert und festverzinsliche Wertpapiere) Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Inland 25,00 € Inland 12,50 € Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Ausland 110,00 € Ausland 110,00 € Ausübung von Bezugs-/Teilrechten 1,0 % vom Kurswert des 0,5 % vom Kurswert des Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; bezogenen Wertpapiers / bezogenen Wertpapiers / Optionsscheinausübung Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Inland 5,00 € Inland 5,00 € Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Ausland 110,00 € Ausland 110,00 € Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds Filiale / Berater / Telefon Online außerbörslich organisationseigene zum jeweils gültigen Ausgabepreis Anbieter1 zum jeweils gültigen Rücknahmepreis organisationsfremde zum jeweils gültigen Ausgabepreis Anbieter2 zum jeweils gültigen Rücknahmepreis über Börse organisationseigene 1,0 % vom Kurswert 0,5 % vom Kurswert Anbieter3 Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Inland 25,00 € Inland 12,50 € Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Ausland 110,00 € Ausland 110,00 € organisationsfremde 1,0 % vom Kurswert 0,5 % vom Kurswert Anbieter4 Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Inland 25,00 € Inland 12,50 € Mindestentgelt pro Transaktion Mindestentgelt pro Transaktion Ausland 110,00 € Ausland 110,00 € Limite - Erteilung unentgeltlich unentgeltlich - Änderung 7,50 € 7,50 € - Verlängerung 7,50 € 7,50 € Zeichnungsentgelt bei Aktienemissionen, falls 7,50 € 7,50 € keine Zuteilung erfolgt Eigene Spesen 2,50 € 2,50 € - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder ausländischer Börsen und Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim sonstiger Handelsplätze Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse/Landesbank richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 1 z.B. Investmentfonds der DekaBank. 2 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 3 z.B. Investmentfonds der DekaBank. 4 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 40 Sparkasse Höxter - Depotmodell alt, kein Neugeschäft ab 01.04.2023: 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Depotverwaltung (Grundpreis) jährlich 29,75€ - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am Jahresende - Girosammelverwahrung 0,179 % vom Kurswert - Sonderverwahrung 0,179 % vom Kurswert - Wertpapierrechnung 0,179 % vom Kurswert - Mindestbetrag 4,17 € pro Posten - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10,00€ pro Beleg - unterjährige Depotaufstellung 10,00 € pauschal - Depotübertragung nur fremde Kosten - Antrag auf Quellensteuerrückerstattung – je Antragsverfahren 20,00€ + Fremdkosten 2. Effektive Stücke - Einlieferung 100,00 € zzgl. Fremdkosten der dwpbank - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 20,00€ zzgl. Fremdkosten der dwpbank - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen 50,00€ zzgl. (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) Fremdkosten der dwpbank - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände 60,00€ zzgl. verursacht) Fremdkosten der dwpbank 41 3. Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren im Inland (bei Ausland Mindestpreis pro Transaktion 110,00 €) Vertriebsweg/Auftragserteilung über Filiale/Berater Telefon Online Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine 1 % vom Kurswert / 0,35 % vom Kurswert / 25,00 Mindestentgelt pro 15,00 Mindestentgelt pro Transaktion in€ Transaktion in€ Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert / 0,30 % vom Kurswert / 25,00 Mindestentgelt pro 15,00 Mindestentgelt pro Transaktion in€ Transaktion in€ Variabel verzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert / 0,30 % vom Kurswert / 25,00 Mindestentgelt pro 15,00 Mindestentgelt pro Transaktion in€ Transaktion in€ Ausübung von Bezugs-/Teilrechten 1 % vom Kurswert des 0,30 % vom Kurswert / Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; bezogenen Wertpapiers / 15,00 Mindestentgelt pro Optionsscheinausübung 25,00 Entgelt pro Transaktion Transaktion in€ in€ Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds Filiale/Berater Telefon Online außerbörslich organisationseigene Kauf zum jeweils gültigen Kauf zum jeweils gültigen Anbieter1 Ausgabepreis + 25,00€ / Ausgabepreis + 15,00€ / Verkauf zum jeweils gültigen Verkauf zum jeweils gültigen Rücknahmepreis - 25,00€ Rücknahmepreis - 15,00€ organisationsfremde Kauf zum jeweils gültigen Kauf zum jeweils gültigen Anbieter2 Ausgabepreis + 25,00€ / Ausgabepreis + 15,00€ / Verkauf zum jeweils gültigen Verkauf zum jeweils gültigen Rücknahmepreis - 25,00€ Rücknahmepreis - 15,00€ über Börse organisationseigene 1 % vom Kurswert / 0,35 % vom Kurswert / Anbieter3 25,00 Mindestentgelt pro 15,00 Mindestentgelt pro Transaktion in€ Transaktion in€ organisationsfremde 1 % vom Kurswert / 25,00 0,35 % vom Kurswert / Anbieter4 Mindestentgelt pro Transaktion 15,00 Mindestentgelt pro in€ Transaktion in€ ETF-Sparplan monatl. Rate 100 – 250 € Orderentgelt 2,5 % der Sparrate Nicht im Angebot monatl. Rate ab 250 € Orderentgelt 1,5 % der Sparrate Limite Entgelt Entgelt - Erteilung 5,00€ 4,00€ - Änderung 5,00€ 4,00€ - Verlängerung 5,00€ 4,00€ - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften - Wertlose Ausbuchung pro Depotposition 20,00€ - Quellensteuerminderung/-befreiung durch Namensoffenlegung 10,00€ - Bearbeitungsgebühr für Verträge zugunsten Dritter für Depotkonten 25,00€ 1 z.B. Investmentfonds der DekaBank. 2 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 3 z.B. Investmentfonds der DekaBank. 4 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 42 D. Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite 1. Aussetzung von Raten bzw. Tilgung - Aussetzung von Darlehensraten (gilt für alle Darlehensarten) unentgeltlich - Im gewerblichen Kreditgeschäft 50,00 - Tilgungsaussetzung bei Wohnungsbaudarlehen (nachträglich während der 75,00 Festzinsperiode als Tilgungsersatz) - Änderung der Leistungsrate während der Zinsfestschreibung (zzgl. 75,00 Vorfälligkeitsentschädigung im Schadenfall) 2. Bescheinigungen Fremdmittelbescheinigung 30,00 Gläubigerbestätigung für dritte 30,00 Bausparkasse (nicht LBS) Obligoaufstellung im Avalgeschäft 10,00 3. Sonstige Preise Löschungsbewilligung unentgeltlich Ersatzlöschungsbewilligung auf Kundenwunsch je Urkunde 150,00 Vorrangeinräumung/Rangrücktritte je Urkunde 150,00 Pfandfreigabe je Urkunde 150,00 Sicherheitenaustausch / Sicherheitenfreigabe während der 250,00 Kreditlaufzeit auf Kundenwunsch Austausch / Freigabe von Guthaben bei der Sparkasse unentgeltlich Paderborn-Detmold-Höxter Nacherstellung von Jahreskontoauszügen für Darlehen im pro Auszug 3,00 Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Weitere Dienstleistungen im Auftrag/Interesse des Kunden, je nach Aufwand EUR / je angefangene soweit kein eigener Preis festgelegt wurde ¼ Stunde 12,50 4. Schuldübernahme, -entlassung Schuldübernahme - Im Erbgang Individuell nach Aufwand - Sonstige Schuldübernahme (z.B. bei verbundenen 500,00 Unternehmen) Schuldhaftentlassung - Ein Kreditnehmer wird aus der Mithaft für ein Darlehen je Fall 500,00 entlassen (unabhängig von Anzahl Darlehen) zu Lasten des entlassenen Kreditnehmers Schuldbeitritt unentgeltlich 5. Zahlungsgarantien Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungserklärung 2 ‰ der Auftragssumme, mind. 100,00 6. Nichtabnahmeentschädigung für Darlehen Darlehen werden nicht in Anspruch genommen - Variable Darlehen unentgeltlich - Darlehen mit Festzins Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung - Forwarddarlehen Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung - Vorzeitige Ablösung von Darlehen während der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung Festlaufzeit 7. Fremdmittelbescheinigung für Bewilligungsbehörde Wohngeld 30,00 43 E. Sonstiges Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dienstleistung Preis in EUR I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - Telefonate 0,30 - Fotokopien pro Stück 0,30 - Fotokopien farbig pro Stück 1,50 Beschaffung von Unterlagen 10,00, zzgl. Fremdkosten - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand EUR / je angefangene (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) ¼ Stunde 12,50 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom EUR / je angefangene Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits ¼ Stunde durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 f, B.II.5.2 oder C.II.1 12,50 erfasst) III. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel) Versand der Anschreiben an Zahlungspartner zur Änderung der Kontoverbindung im Auftrag unentgeltlich des Kunden je Zahlungspartner IV. Sonstiges Bargelddienstleistungen für Kunden (Kunde=Privat- oder Geschäftskunde mit Girokonto) Hartgeldversorgung gerollt je Rolle 0,50 Bargelddienstleistungen für Nichtkunden (bis max. 200,00€) (Kunde = Privat- oder Geschäftskunde mit Girokonto) Hartgeldversorgung Vorgang - ungerollt bis 25 EUR 5,00 25 – 200 EUR 10,00 - gerollt (nur SB-Münzrollengeber) je Rolle 1,00 - Hartgeldzählung an der Kasse oder SB-Gerät bis 25 EUR 5,00 25 – 200 EUR 10,00 - Bargeldeinzahlungen auf Durchlaufkonten individuelle Vereinbarung Sonstige Beratungsleistungen - Nachfolgeberatung Erstgespräch 178,50 Folgegespräch je Stunde 178,50 - Stiftungsberatung Erstgespräch 178,50 Folgegespräch je Stunde 178,50 - Testamentsvollstreckung Erstgespräch 178,50 Folgegespräch je Stunde 178,50 - Geschäftsbesorgung von Todes wegen im Rahmen Individuelle Vereinbarung einer Nachlassabwicklung Servicepauschale für Kontoführung des Produktes „Tagesgeld Sperrkonto“ (mtl.) 10,00 44 Tresorschließfächer/Verwahrstücke bis 50 mm Höhe 65,00 bis 100 mm Höhe 75,00 bis 200 mm Höhe 90,00 bis 300 mm Höhe 105,00 bis 400 mm Höhe 135,00 bis 500 mm Höhe 150,00 bis 600 mm Höhe 170,00 bis 900 mm Höhe 350,00 Der vereinbarte Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Unterjährige Vermietungen und Kündigungen werden quartalsweise abgerechnet. Einbau neuer Schlösser für Schließfach (Schlüsselverlust / je nach Schließfachart – Beschädigung ist vom Mieter zu vertreten) bitte erfragen Sie die Preise in Ihrer Filiale Einlagerung von Verwahrstücken Unbefristete Hinterlegung pro Jahr 130,00 Befristete Hinterlegung pro Tag 1,50 Preise für Dienstleistungen sofern nicht anderweitig genannt Individuelle Vereinbarung ggf. zzgl. Weitergabe der Fremdkosten 45