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Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen · 26.08.26, 22:17
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen
Kunde und Sparkasse
Kreissparkasse Köln
Fassung Mai 2025 Neumarkt 18-24, 50667 Köln
Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungsstelle
Allgemeines
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
Nr. 2 Änderungen
Nr. 3 Bankauskünfte
Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
Nr. 5 Legitimationsurkunden
Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss
Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften
Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren
Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung
Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden
Nr. 12 Konten in ausländischer Währung
Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung
Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung
Nr. 15 Wechselkurs
Nr. 16 Einlagengeschäft
Entgelte und Aufwendungen
Nr. 17 Zinsen und Entgelte
Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen
Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde
Nr. 19 Haftung der Sparkasse
Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe
Einzugspapiere
Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft
Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel
Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft
Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26 Kündigungsrecht
Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungssystem
Allgemeines
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
(1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Sparkasse ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Ver-
trauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Sparkasse seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.
(2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des
Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von
Aufträgen mit dem Kunden vereinbart.
Nr. 2 Änderungen
(1) Änderungsangebot
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäfts-
182 104.000 D1 (Fassung Mai 2025) - v16.2
beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem
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Wege angeboten werden.
(2) Annahme durch den Kunden
Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nach-
folgend geregelten Zustimmungsfiktion.
(3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage
wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen
– aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der
Rechtslage entspricht oder
– durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden
darf oder
– aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Spar-
kasse in Einklang zu bringen ist
und
b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abge-
lehnt hat.
Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
(4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
– bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den beson-
deren Bedingungen oder
– bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
– bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers
gerichtet sind, oder
– bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
– bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse verschieben
würden.
In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla-
genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.
Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse den 1 archivierte Vorkommen dieser Datei
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