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Bedingungen für die digitale Mastercard Business/Corpo-
rate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte)
mit individualisierten Authentifizierungsverfahren
Fassung Januar 2025
1. Anwendungsbereich
Die von der Sparkasse/Landesbank auf der Grundlage eines zwischen der Sparkasse/Landesbank und der Firma abgeschlossenen Rahmen-
vertrags an Mitarbeiter der Firma (Karteninhaber) ausgegebene digitale Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate
ist eine Kreditkarte (nachfolgend digitale Kreditkarte genannt), die dem Karteninhaber digital zur Speicherung auf mobilen Endgeräten (Tele-
kommunikations-, Digital- oder IT-Geräte) zur Nutzung von mobilen Bezahlverfahren bereitgestellt wird. Es gelten die „Bedingungen für die
Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte)“, sofern in den „Bedingungen für die digitale Mastercard
Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren“ nicht Abweichendes
vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Sparkasse/Landesbank, der Firma und
dem Karteninhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Karteninhaber und Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder
Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Kreditkarten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertragliche Leistung der
Sparkasse/Landesbank betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgerätes oder von Bezahlplattformen wie Apps für
digitale Geldbörsen (Wallets), in denen die digitale Kreditkarte hinterlegt werden kann.
2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren
Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der
Sparkasse/Landesbank authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse/Landesbank die Identität
des Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der digitalen Kreditkarte überprüfen kann. Dafür werden als Authentifizierungselemente
die digitale Kreditkarte auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzelement) und biometrische Elemente des Kar-
teninhabers (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) bzw. sonstige Entsperrmechanismen des mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode
als Wissenselement), jeweils als zweiter Faktor vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Kreditkarte geltenden persönlichen Geheimzahl
(PIN) ist kein individualisiertes Authentifizierungsverfahren nach den vorliegenden Bedingungen.
3. Verwendungsmöglichkeiten
Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste
nutzen:
a) Zum kontaktlosen Einsatz an automatisierten Kassen (Kontaktlos-Terminals) bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Vertragsunter-
nehmen).
b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Vertragsunternehmen (Online-Handel). Sofern der Kartenin-
haber die digitale Kreditkarte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzugefügt hat, kann die digitale Kreditkarte an allen Kontaktlos-Terminals
und im Online-Handel eingesetzt werden, die an dem Akzeptanzzeichen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind.
Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse/Landesbank in den jeweiligen Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale
Kreditkarte.
4. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber
Mit dem Einsatz der digitalen Kreditkarte durch Heranführen des mobilen Endgerätes mit der digitalen Kreditkarte an das Kontaktlos-Terminal
bzw. im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der
Kartenzahlung. Dazu ist zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder Eingabe des Entsperrcodes des
Gerätes jeweils mit auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforderlich. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt. In der
Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der Kartenzahlung
notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der
Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
5. Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze
Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner digitalen Kreditkarte nur im Rahmen des für die Kreditkarte vereinbarten monatlichen Verfü-
gungsrahmens und eines auf dem Kreditkartenkonto vorhandenen Guthabens gemäß Nummer 14 vornehmen (finanzielle Nutzungsgrenze).
Bei jeder Nutzung wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen (mit der digitalen oder der physischen Kredit-
karte) bereits ausgeschöpft ist. Dabei mindern bereits getätigte, in den Kreditkartenabrechnungen bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkar-
tenumsätze das verfügbare Guthaben. Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung des vereinbarten monatlichen
Verfügungsrahmens der Kreditkarte oder des Verfügungslimits vereinbaren. Sofern der mit der Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrahmen
zuzüglich eines auf dem Kreditkartenkonto bestehenden Guthabens gemäß Nummer 14 nicht eingehalten wird, kann die Sparkasse/Landes-
bank weitere Kartenverfügungen des Karteninhabers unabhängig vom Verfügungsrahmen seiner Kreditkarte ablehnen.
6. Sperre der digitalen Kreditkarte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren
a) Die Sparkasse/Landesbank darf die digitale Kreditkarte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung),
wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit
der individualisierten Authentifizierungselemente des Karteninhabers oder der digitalen Kreditkarte dies rechtfertigen oder wenn der Ver-
dacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements oder der digitalen Kreditkarte besteht.
Darüber wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber und die Firma unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor,
spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, wenn die Sparkasse/Landes-
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bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Die Sparkasse/Landesbank wird die digitale Kreditkarte entsperren
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oder eine neue digitale Kreditkarte bereitstellen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie
den Karteninhaber und die Firma unverzüglich.
b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Kreditkarte bewirkt keine Sperre der physischen Kreditkarte. Eine Sperre der physischen Kredit-
karte hat stets auch eine Sperre aller zugehörigen digitalen Kreditkarten zur Folge.