Sparkasse Krefeld s Bedingungen für die Verwendung Ostwall 155 47798 Krefeld von Sparkassen-Kundenkarten (Botenkarten) Ust-IDNr. DE120141940 1. Allgemeine Regeln Den Verlust der Sparkassen-Kundenkarte kann der Karteninhaber auch gegenüber dem Zentralen Sperrannahme- 1.1 Karteninhaber dienst Telefon 116 116 (gebührenfrei in Deutschland) anzeigen. Die Sparkassen-Kundenkarte gilt für das auf ihr angegebene In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name Konto sowie ggf. für zusätzlich definierte Girokonten, auf die der der Sparkasse - möglichst mit Bankleitzahl - und die Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontonummer angegeben werden. Der Zentrale Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Sperrannahmedienst sperrt alle für die betreffenden Konten Kontoinhaber Vollmacht erteilt hat. Ein Widerruf der Vollmacht ausgegebenen Sparkassen-Kundenkarten. Zur Beschränkung der wird erst mit Rückgabe der Sparkassen-Kundenkarte an die Sperre auf die abhanden gekommene Sparkassen-Kundenkarte Sparkasse wirksam. muss sich der Karteninhaber mit seiner Sparkasse, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. Wird die 1.2 Finanzielle Nutzungsgrenze Sparkassen-Kundenkarte gestohlen oder missbräuchlich Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Sparkassen- verwendet, ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Kundenkarte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits vornehmen. Auch 3. Kontoauszugdrucker wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Sparkasse berechtigt, den 3.1 Zweckbestimmung Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Der Kontoauszugdrucker ermöglicht dem Inhaber einer Sparkassen-Kundenkarte entstehen. Verfügungen mit der Sparkassen-Kundenkarte, Kontoauszüge einschließlich der darin Sparkassen-Kundenkarte über den eingeräumten Kreditrahmen enthaltenen Rechnungsabschlüsse für das in der Karte hinaus führen weder zur Einräumung eines Kredites noch zur angegebene Konto ausdrucken zu lassen. Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits; die Sparkasse ist berechtigt, in diesen Fällen den höheren Zinssatz für geduldete 3.2 Bereithaltung von Belegen Kontoüberziehungen zu verlangen. Anlagen zu den Kontoauszügen, soweit sie am Kontoauszugdrucker nicht mit ausgedruckt werden können, 1.3 Rückgabe der Sparkassen-Kundenkarte werden dem Kunden auf Anforderung bei der kontoführenden Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Stelle zur Verfügung gestellt. Die Sparkasse ist berechtigt, dem Gültigkeit der Sparkassen-Kundenkarte ist die Sparkasse Kunden die Anlagen auch ohne Aufforderung gegen berechtigt, die alte Sparkassen-Kundenkarte zurück zu Auslagenersatz zuzusenden. verlangen. Endet die Berechtigung, die Sparkassen- Kundenkarte zu nutzen vorher (z.B. durch Kündigung der Kontoverbindung 3.3 Haftung der Sparkasse oder des Sparkassen-Kundenkarten- Vertrages), so hat der Kontoauszüge werden im Rahmen der im Zeitpunkt der Abfrage Karteninhaber die Sparkassen- Kundenkarte unverzüglich an die bestehenden technischen Möglichkeiten erstellt. Die Sparkasse zurückzugeben. Kontoauszüge beinhalten die Kontobewegungen, die bis zum Abruf verbucht und für den Kontoauszugdrucker bereitgestellt 1.4 Sperre und Einziehung der Sparkassen-Kundenkarte sind. Bei Funktionsstörungen haftet die Sparkasse im Rahmen Die Sparkasse darf die Sparkassen-Kundenkarte sperren und den ihres Verschuldens. Einzug der Sparkassen-Kundenkarte veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Sparkassen-Kundenkarten-Vertrag aus 3.4 Zusendung von Auszügen wichtigem Grund zu kündigen. Die Sparkasse ist zur Einziehung Ohne Aufforderung des Kunden kann ein Kontoauszug erstellt oder Sperre der Sparkassen-Kundenkarte auch berechtigt, wenn und dem Kontoinhaber gegen Auslagenersatz zugesandt die Nutzungsberechtigung der Sparkassen-Kundenkarte durch werden, wenn ein Kontoauszug innerhalb von 35 Tagen nicht am Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet. Kontoauszugdrucker abgerufen wurde oder die Speicherkapazität des Geräts erschöpft ist. 2. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden 3.5 Zugangssperre 2.1 Aufbewahrung der Sparkassen-Kundenkarte Ist eine Sparkassen-Kundenkarte gesperrt, so wird sie vom Die Sparkassen-Kundenkarte ist mit besonderer Sorgfalt Kontoauszugdrucker abgelehnt bzw. eingezogen. Der Kunde hat aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt sich sodann an die kontoführende Stelle zu wenden. Die oder missbräuchlich genutzt wird. Insbesondere darf die Sparkasse haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Sparkassen-Kundenkarte nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug Sparkassen-Kundenkarte vom Gerät abgewiesen, eingezogen aufbewahrt werden. oder ungültig gemacht wird, im Rahmen ihres Verschuldens. 2.2 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten 3.6 Sorgfaltspflichten für die Benutzung von Sparkassen- Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner Sparkassen- Kundenkarten Kundenkarte oder missbräuchliche Verfügungen mit seiner Die Sparkassen-Kundenkarte ist zur Vermeidung von Sparkassen-Kundenkarte fest, so ist die Sparkasse, und zwar Missbräuchen sorgfältig aufzubewahren. Bei einem Verlust der möglichst die kontoführende Stelle, unverzüglich zu benach- Sparkassen-Kundenkarte ist die Sparkasse unverzüglich zu richtigen, damit diese die Sparkassen-Kundenkarte für die benachrichtigen. Hat der Inhaber der Sparkassen-Kundenkarte weitere Nutzung sperren kann. durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des 32 206 50 - 10.2005 Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse und Kontoinhaber den Schaden tragen. 3.7 Widerruf der Sparkasse Die Sparkasse kann jederzeit die Berechtigung des Kunden zur Benutzung des Kontoauszugdruckers schriftlich widerrufen. Fassung Oktober 2005