BEDINGUNGEN FÜR DAS KOMFORT-KONTO STAND: JANUAR 2025 Geldinstitut Sparkasse Aachen gültig für: Komfort-Konto Service-Center Sparkasse Aachen Service-Center Postfach 50 03 43 52087 Aachen Telefon: +49 241 444-55656 www.sparkasse-aachen.de/komfort Inanspruchnahme der Leistung trag entstehen können und die nicht direkt beglichen werden, Zur Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen im Rahmen durch Lastschrift von seinem Girokonto (Komfort-Konto) bei des Sicherheitspakets ist der Abschluss einer Rahmenverein- der Sparkasse Aachen einzuziehen. barung Voraussetzung. Mit Abschluss der Rahmenvereinba- rung werden einzelne Leistungen gemäß der jeweils aktuellen Änderung des Leistungsumfangs Leistungsbeschreibung dem Kunden der Sparkasse Aachen – Die Sparkasse Aachen ist berechtigt, Inhalte und Bestandteile nachfolgend Kunde genannt – von der Sparkasse Aachen bzw. des Sicherheitspakets sowie der einzelnen Leistungsange- ihren Vertragspartnern direkt erbracht bzw. bereitgestellt. bote Dritter einseitig zu erweitern oder einzuschränken. Die Nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Grundsätze Sparkasse Aachen wird dem Kunden rechtzeitig Änderungen können die gemäß Vereinbarung genannten Kunden einzelne des Leistungsumfangs mit dem Kontoauszug oder durch ge- Leistungen je nach Art gemäß der jeweils aktuellen Leistungs- sonderte Mitteilung bekannt geben. Die Sparkasse Aachen ist berechtigung in Anspruch nehmen. weiterhin berechtigt, Versicherungsleistungen im Rahmen des bestehenden Pakets zu erweitern, einzuschränken oder 1) Telefonisch: Service-Center, Telefon: +49 241 444-55656. herauszunehmen. Der Kunde wird spätestens zwei Monate Um über die Service-Nummer Aufträge und sonstige Mittei- vor Eintreten der Änderung schriftlich informiert. Die Sparkasse lungen übermitteln zu können, benötigt der Kunde seine Gi- Aachen ist ebenfalls berechtigt, die Vereinbarung gegenüber rokontonummer sowie das Kennwort. Das Kennwort kann der dem Kunden zu kündigen, wenn ihr die Erfüllung aus recht- Kunde frei wählen und muss es in der Rahmenvereinbarung lichen Gründen nachträglich unmöglich werden sollte. In allen festlegen. Zur Auftragsannahme im Service-Center muss sich vorgenannten Fällen sind Schadensersatzansprüche gegen der Kunde durch Nennung seiner Kontonummer und seines die Sparkasse Aachen ausgeschlossen. Kennworts legitimieren. Ohne korrekte Legitimation kann der Kunde im Interesse seiner eigenen Sicherheit keine Aufträge Auftragsbearbeitung telefonisch übermitteln. Die der Sparkasse Aachen im Rahmen dieses Sicherheits- pakets übertragenen Aufträge werden mit kaufmännischer 2) Schriftlich: Zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungen Sorgfalt bearbeitet. Muss die Auftragsausführung aufgrund bedarf es zusätzlich einer gesonderten schriftlichen Vereinba- von Unklarheiten, z. B. nicht vollständig ausgefüllten Anträ- rung mit dem Vertragspartner, der die Leistung erbringt. Die gen/Formularen, zurückgestellt werden, wird der Kunde hie- Inhalte dieser Vereinbarung können andere als die im Rah- rüber unverzüglich telefonisch oder schriftlich informiert. Die men dieser Vereinbarung geltenden Geschäftsbedingungen Sparkasse Aachen behält sich in diesem Fall die Einholung der Sparkasse Aachen enthalten. einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor. Abrechnung von Leistungen 6RUJIDOWVSÀLFKWHQ Die Sparkasse Aachen tritt bei den Sicherheitsleistungen Die Zahlungsansprüche der Sparkasse Aachen und ihrer Ver- nur als Vermittler auf. Der Kunde ermächtigt die Sparkasse tragsunternehmen, die ihnen gegen den Kunden zustehen, Aachen, die Beträge, die im Zusammenhang mit den zusätz- werden geltend gemacht, indem das in der Vereinbarung ge- lich genutzten Leistungen anfallen, die nur durch Kundenauf- nannte Girokonto belastet wird. Der Kunde muss gewährleisten, 1 dass das Girokonto die erforderliche Deckung aufweist. Zur gungsfrist kündigen, soweit keine abweichenden Vorschriften Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs hat der Kunde et- oder anderweitigen Vereinbarungen dem entgegenstehen. waige Adressänderungen unverzüglich der Sparkasse Aachen Kündigt die Sparkasse Aachen die Vereinbarung, so wird sie mitzuteilen. den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rech- nung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen. Ändern des Kennworts Jeder Kunde kann sein Kennwort jederzeit in der Sparkasse 2) Kündigung aus wichtigem Grund: Aachen ändern lassen. Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen kann sowohl der Kunde als auch die Sparkasse Aachen die Vereinbarung oder Haftung der Sparkasse Aachen einzelne Vertragsverhältnisse im Rahmen der Vereinbarung Die Sparkasse Aachen trägt die Schäden, die dem Kunden aus jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vor- Übermittlungsfehlern, Missverständnissen oder Irrtümern bei liegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der der Abwicklung der Aufträge entstehen, nur in dem Maße, Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Für die soweit sie ein Verschulden trifft. Für Schäden durch Fehllei- Sparkasse Aachen ist ein solcher Kündigungsgrund insbeson- tungen und Verzögerungen haftet die Sparkasse Aachen im dere dann gegeben, wenn der Kunde das Girokonto überwie- Rahmen des von ihr zu vertretenden Verschuldens nur in dem gend nicht zur Abwicklung für private Zwecke, sondern für ge- Maße, wie sie im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Ent- schäftliche und unternehmerische Zahlungsvorgänge nutzt. stehung des Schadens mitgewirkt hat. Für Mängel der Leis- Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Sparkasse tungserbringung der Vertragsunternehmen und/oder Schä- Aachen den Zugang zum Service-Center sperren. den infolge ihrer Leistungserbringung haftet die Sparkasse Aachen nicht, sofern sie diese nicht selbst schuldhaft (mit) 3) Rechtsfolgen bei Kündigung: verursacht hat. Sie ist für deren Leistungen lediglich Vermitt- Die Kündigung der Vereinbarung hat grundsätzlich die gleich- lerin, Einwände oder Ansprüche aus der Beziehung zu dem zeitige Beendigung der Vertragsverhältnisse über die einzel- jeweiligen Vertragsunternehmen sind unmittelbar bei diesen nen Leistungen zur Folge, soweit dies vertraglich vereinbart geltend zu machen. Für die Nichterreichbarkeit des Service- LVW(YHQWXHOOLQ$EZLFNOXQJEHßQGOLFKH(LQ]HOOHLVWXQJHQN«Q- Centers, insbesondere für den Fall, dass es vorübergehend QHQQRFKHUEUDFKWZHUGHQ'HU.XQGHLVWDX•HUGHPYHUSàLFK- oder auf Dauer aus technischen Gründen nicht erreichbar ist, tet, die Sparkasse Aachen insoweit von allen für ihn oder in haftet die Sparkasse Aachen nur bei Vorsatz und grober Fahr- VHLQHP$XIWUDJ±EHUQRPPHQHQ9HUSàLFKWXQJHQ]XEHIUHLHQ lässigkeit. 4) Kündigung des Girokontos: Haftung des Kunden 'LH$Xà«VXQJRGHU.±QGLJXQJGHV*LURNRQWRVKDWJOHLFK]HL- 9HUOHW]W GHU .XQGH VHLQH 6RUJIDOWVSàLFKWHQ JURE VFKXOGKDIW tig den sofortigen Verlust der Ansprüche aus den Sicherheits- so hat er den daraus resultierenden Schaden zu tragen. Dies leistungen zur Folge. ist z. B. der Fall, wenn der Kunde sein Kennwort unberech- tigten Personen mitteilt, vorsätzlich oder grob fahrlässig in Datenschutz sonstiger Weise zur Kenntnis gelangen lässt oder er bei Ver- Zur Abwicklung der Sicherheitsleistungen bedient sich die dacht, dass eine unberechtigte Person Kenntnis von seinem Sparkasse Aachen derzeit eines Kooperationspartners (zur- Kennwort hat, sein Kennwort nicht ändert. Der Kunde haftet zeit S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG, Grenzstraße 21, nicht für Schäden, die nach erfolgter Änderung des Kennworts 06112 Halle (Saale)). Der Kunde erklärt sich einverstanden, durch eine unberechtigte Auftragserteilung entstanden sind. dass seine zur Leistungserbringung durch Kundenauftrag Eine Schadensübernahme durch die Sparkasse Aachen setzt notwendigen Daten gespeichert werden. Der Kooperations- eine Strafanzeige des Kunden voraus. partner hat sich gegenüber der Sparkasse Aachen zum Schutz GHU 'DWHQ QDFK GHP %XQGHVGDWHQVFKXW]JHVHW] YHUSàLFKWHW Sicherheitshinweise Bei den Daten handelt es sich ausschließlich um Kunden- und Zur Vermeidung von Missbrauch bei der telefonischen Auf- Kontodaten sowie sonstige zur Vertragserfüllung notwendige tragserteilung hat der Kunde insbesondere darauf zu achten, Daten. In diesem Rahmen entbindet der Kunde die Sparkasse dass er bei der Nennung seiner Kontonummer und seines Aachen zugleich vom Bankgeheimnis. Das Einverständnis zur Kennworts nicht abgehört wird. Datenweitergabe und zur Datenspeicherung kann vom Kun- den jederzeit mit zukünftiger Wirkung widerrufen werden. Bei Kündigungsrecht einem Widerruf kann die Sparkasse Aachen die Sicherheits- 1) Ordentliche Kündigung: leistungen nicht mehr erbringen. Sowohl der Kunde als auch die Sparkasse Aachen kann die Vereinbarung oder einzelne Vertragsverhältnisse im Rahmen der Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündi- 2 $//*(0(,1(*(6&+~)76%(',1*81*(1 )”5',(/(,6781*(1 6&+87=)”5$//(=$+/81*6.$57(1 +$1'<.$57(16&+87= STAND: DEZEMBER 2018 Geldinstitut Dienstleister Sparkasse Aachen S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG gültig für: Komfort-Konto *UHQ]VWUD•H 06112 Halle (Saale) Sparkasse Aachen Service-Center Rechtsregister: Stendal HRA/31780 Postfach 50 03 43 52087 Aachen Telefon: +49 0241 444- www.sparkasse-aachen.de/komfort Der Kunde kann die Leistungen Zahlungskarten- und Handykar- S-MM hierüber unverzüglich. Sofern Zahlungskarten aufgrund tenschutz der kontoführenden Sparkasse in Anspruch nehmen einer widerrechtlichen Tat abhandengekommen sind, hat der .XQGHLQHLJHQHU9HUDQWZRUWXQJ]XVšW]OLFKHLQH9HUOXVWDQ]HL- • nach Eingang des vom Kunden unterschriebenen Registrie- ge bei der Polizei zu erstatten. Die S-MM wird nach Erhalt ei- rungsbogens bei der S-MM, QHU9HUOXVWPHOGXQJGHV.XQGHQVšPWOLFKHGXUFKGHQ9HUOXVW • nach Registrierung der Daten durch den Kunden im ge- EHWURIIHQHQ $XVVWHOOHU ±EHU HUIRUGHUOLFKH 6SHUUDXIWUšJH GHV schlossenen Bereich des Online-Portals und/oder .XQGHQLQIRUPLHUHQXQGGLH$QWUšJHDXI$XVVWHOOXQJYRQ(U- • nach der vom Kunden veranlassten Datenübermittlung der satzkarten – sofern möglich – weiterleiten. Der Kunde genügt Kartendaten (Debitkarte oder Kreditkarte) durch die GHUI±U=DKOXQJVNDUWHQJHOWHQGHQ+DIWXQJVEHIUHLXQJGHVMH- kontoführende Sparkasse. ZHLOLJHQ.DUWHQDXVVWHOOHUVLQGHPHUGHU600MHGHQ6FKDGHQ XQYHU]±JOLFKDQ]HLJW'LHLP9HUKšOWQLV]ZLVFKHQGHP.XQGHQ § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung XQG GHP MHZHLOLJHQ =DKOXQJVNDUWHQ RGHU +DQG\NDUWHQDXV- der Kundendaten VWHOOHU MHZHLOV EHVWHKHQGHQ +DIWXQJVUHJHOXQJHQ EOHLEHQ LP Nach Registrierung werden die vom Kunden mitgeteilten Daten Übrigen unberührt. seiner Kreditkarten, Zahlungskarten deutscher Emittenten, Handydaten, SIM-Karten gespeichert, soweit diese vom Kun- § 4 Haftung der S-MM den zur Registrierung freigegeben wurden bzw. soweit diese Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung einer GHU600EHUHLWVYRUOLHJHQ'HU.XQGHYHUSàLFKWHWVLFKMHGH 9HUOXVWPHOGXQJ QLFKW RUGQXQJVJHPš• DXVJHI±KUW ZHUGHQ ~QGHUXQJVHLQHU$QVFKULIWVRZLHMHGH9HUšQGHUXQJVHLQHUYRU- NDQQZHLOGHU.XQGHGLH]XURUGQXQJVJHPš•HQ(UEULQJXQJ genannten Daten unverzüglich der S-MM mitzuteilen. der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich E]ZXQYROOVWšQGLJRGHUXQ]XWUHIIHQG±EHUPLWWHOWKDWRGHUHV § 2 Bevollmächtigung der S-MM YHUVšXPWKDWGHU600~QGHUXQJHQGHUEHLLKUUHJLVWULHUWHQ 'HU.XQGHEHYROOPšFKWLJWXQGEHDXIWUDJWGLH600LP)DOOHHLQHV Daten rechtzeitig mitzuteilen. der S-MM mitgeteilten Abhandenkommens seiner registrierten Zahlungs- oder Handykarten, sei es infolge einer 'LH 600 KDIWHW QLFKWI±U9HUI±JXQJHQ 'ULWWHU GLH DXIJUXQG 6WUDIWDWRGHUGXUFKVRQVWLJHQ9HUOXVWLQVHLQHP1DPHQGLHMHZHL- QLFKW UHFKW]HLWLJHU XQG RUGQXQJVJHPš•HU 0HOGXQJ HLQHV OLJHQ $XVVWHOOHU ±EHU HUIRUGHUOLFKH 6SHUUDXIWUšJH ]X LQIRUPLHUHQ Zahlungskarten- oder Handykartenverlustes oder durch den XQGGLH$QWUšJHDXI$XVVWHOOXQJYRQ(UVDW]NDUWHQZHLWHU]XOHLWHQ QLFKWRUGQXQJVJHPš•HQ8PJDQJPLW.DUWHQXQG3,11XPPHUQ seitens des Kunden entstehen. § 3 Verhalten im Schadensfall Die S-MM haftet im Rahmen des Zahlungskartenschutzes Erlangt der Kunde Kenntnis vom Abhandenkommen seiner nicht für fehlerhafte Daten, resultierend aus der Datenüber- registrierten Zahlungs- oder Handykarte, informiert er die mittlung zwischen der kontoführenden Sparkasse und der 1 600RGHUI±U)HKOHUEHL:HLWHUOHLWXQJGHU.XQGHQDXIWUšJH durch die Kartenaussteller. 'LH600KDIWHWQLFKWI±UXQUHFKWPš•LJHQ=XJDQJ'ULWWHU]X UHJLVWULHUWHQ 'DWHQ GXUFK QLFKW RUGQXQJVJHPš•HQ 8PJDQJ mit Benutzernamen und Kennwort seitens des Kunden. Die 600KDIWHWQXUEHL9RUVDW]XQGJUREHU)DKUOšVVLJNHLW § 5 Datenspeicherung und Datenschutz Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- vorschriften die Daten, die ihr zur Registrierung von Zahlungs- karten, Handykarten, übermittelt wurden. Die S-MM behan- delt alle vom Kunden erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der S-MM angebotenen Serviceleistungen HUIRUGHUOLFKLVWXQGGHU=ZHFNEHVWLPPXQJGHU(UKHEXQJ9HU- arbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des .XQGHQHQWVSULFKW'HU.XQGHKDWMHGHU]HLWGLH0«JOLFKNHLW die im Zusammenhang mit dem Zahlungskarten- und Handy- kartenschutz und anderen gespeicherten Daten im geschlos- senen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten und zu lö- schen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen zu lassen. 'DWHQGLHDXIJUXQGVDW]XQJVPš•LJHURGHUYHUWUDJOLFKHU$XI- EHZDKUXQJVUHFKWHQLFKWJHO«VFKWZHUGHQN«QQHQZHUGHQMH- GRFK]XU9HUDUEHLWXQJHLQJHVFKUšQNW § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungen Zah- lungskarten- und Handykartenschutz zur Bewirkung und Ein- forderung der zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedie- nen und diesen die insoweit notwendigen Daten aus dem 9HUWUDJVYHUKšOWQLV ]XU 9HUI±JXQJ ]X VWHOOHQ 'LH 600 ZLUG GHQMHZHLOLJHQ$XVVWHOOHUQQXUMHQH'DWHQLP1DPHQGHV.XQ- GHQ±EHUPLWWHOQGLHMHZHLOVI±UGLH%HDUEHLWXQJYRQ9HUOXVW- DQ]HLJHQVRZLHI±U$QWUšJHDXI$XVVWHOOXQJYRQ(UVDW]NDUWHQ erforderlich sind. § 7 Vertragsdauer 'DV 9HUWUDJVYHUKšOWQLV HQGHW GXUFK .±QGLJXQJ GHV /HLV- tungspaketes (z.B. Konto-/Kartenpaket), in dem diese Leistun- gen enthalten sind. § 8 Anwendbares Recht 'HU9HUWUDJ]ZLVFKHQGHU600XQGGHP.XQGHQXQWHUOLHJW dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit keine EHVRQGHUHQ9HUHLQEUDXQJHQJHWURIIHQZHUGHQJHOWHQGLHJH- setzlichen Regelungen. 2 $//*(0(,1(%(',1*81*(1)”5',( 127*(/'9(56,&+(581* *5833(19(56,&+(581* *”/7,*$%*$9%1*9 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG J±OWLJI±U .RPIRUW.RQWR Hansaallee 199 '±VVHOGRUI Maximale Höhe des Auszahlungsbetrages: Vorstand: Dragica Mischler (Vorsitzende), 1.500 Ś Marcus Hansen, Betina Nickel Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Service-Center 5HJLVWHUJHULFKW'±VVHOGRUI+5% 6SDUNDVVH$DFKHQ 3RVWIDFK (LQ8QWHUQHKPHQGHU5$**HVHOOVFKDIWHQ $DFKHQ 7HOHIRQ ZZZVSDUNDVVHDDFKHQGHNRPIRUWNRQWR 1. Versicherungsnehmer, Versicherte Personen und 'HU9HUVLFKHUXQJVVFKXW]I±U HLQ]HOQHYHUVLFKHUWH .RQWR- Versicherungsfähigkeit LQKDEHUHQGHWDXFKI±UQRFKQLFKWDEJHVFKORVVHQH9HUVL- 1.1 Der Versicherungsvertrag ist ein Gruppenversicherungs- cherungsfälle: vertrag und wurde zwischen der S-Markt & Mehrwert – zum vereinbarten Zeitpunkt; GmbH & Co. KG (im Folgenden „S-MM“ genannt) als Versi- – mit dem Tod des jeweiligen versicherten Kontoinhabers; cherungsnehmerin und der Deutsche Assistance Versi- – mit der Abmeldung aus dem versicherten Personenkreis cherung AG als Versicherer geschlossen. Versichert sind durch die Versicherungsnehmerin unter Beachtung der die leistungsberechtigten Sparkassen/Landesbanken- festgelegten Fristen und Voraussetzungen; Kontoinhaber einschließlich deren Partner, sofern diese – wenn die im Gruppenversicherungsvertrag vereinbarten das Konto als berechtigte Personen nutzen (im Folgenden 9RUDXVVHW]XQJHQI±UHLQH9HUVLFKHUXQJVIšKLJNHLWHQWIDOOHQ „versicherte Kontoinhaber“ genannt). – mit der Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages. 1.2 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht ver- 4. Prämienzahlung VLFKHUWVLQG3HUVRQHQGLHGDXHUQGSàHJHEHG±UIWLJVLQG '  LH3UšPLHI±UGLHVH9HUVLFKHUXQJZLUGYRQGHU9HUVLFKH- sowie Personen, deren Teilhabe am allgemeinen Leben rungsnehmerin gezahlt. Das Nichtbezahlen der Prämie GDXHUKDIW DXVJHVFKORVVHQ LVW )±U GLH (LQRUGQXQJ VLQG I±KUW]XP9HUOXVWGHV9HUVLFKHUXQJVVFKXW]HV insbesondere der mentale Geisteszustand und die objek- WLYHQ/HEHQVXPVWšQGHGHU3HUVRQ]XEHU±FNVLFKWLJHQ 5. Welche Leistungen umfasst die Notgeld- Versicherung? 2. Beginn und Ende des Versicherungsvertrages Im Notfall (Verlust, Missbrauch oder Diebstahl von Zah- Der Versicherungsvertrag beginnt mit Abschluss des Ver- lungsmitteln, technische Probleme am Geldausgabeauto- WUDJV]XP(UZHUEGHU/HLVWXQJVEHUHFKWLJXQJ LP)ROJHQ- maten oder am POS-Terminal) erhält der versicherte Kon- den „Kontovertrag“ genannt) der versicherten Kontoinha- toinhaber kurzfristig weltweit Bargeld. Die Transaktion EHUXQGHQGHWPLW.±QGLJXQJGHV.RQWRYHUWUDJV erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden (europäi- sche Länder und Nordamerika), abhängig vom Bestim- 3. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes mungsort und der Auszahlungsstelle.  '  HU9HUVLFKHUXQJVVFKXW]I±UHLQHQHLQ]HOQHQYHUVLFKHUWHQ .RQWRLQKDEHUEHVWHKWI±UGLH'DXHUGHVDNWLYHQ.RQWRYHU- Die Höhe des maximalen Auszahlungsbetrages pro Not- trages bei der Sparkasse/Bank. IDOOHQWVSULFKWGHPLQGHU/HLVWXQJV±EHUVLFKW,KUHV,QVWL- tuts genannten Betrag. Zum gleichen Notfall kann die 3.2 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt $XV]DKOXQJ DXFK LQ PHKUHUHQ 7UDQFKHQ ELV ]XP (UUHL- des Schadenereignisses der Kontovertrag beendet wurde. chen des maximalen Auszahlungsbetrages erfolgen. 1 Die Dauer der Transaktion ist abhängig vom Bestimmungs-  .RQWDNWDXIQDKPHPLWGHP6HUYLFH&HQWHU RUWXQGGHU$XV]DKOXQJVVWHOOH'LH$XV]DKOXQJHUIROJW±EHU Der versicherte Kontoinhaber oder ein Beauftragter muss JHHLJQHWH 'LHQVWOHLVWHU )DOOV HLQH $XV]DKOXQJ ±EHU GHQ QDFK HLQHP 6FKDGHQIDOO XQYHU]±JOLFK .RQWDNW ]XP 6HU- 'LHQVWOHLVWHU DXIJUXQG GHU IIQXQJV]HLWHQ GHU $XV]DK- vice-Center aufnehmen. lungsstelle vor Ort nicht möglich ist, organisiert das Ser- YLFH&HQWHUGLH$EZLFNOXQJ±EHUZHLWHUH1HW]ZHUNSDUWQHU  9HUSàLFKWXQJ]XU6FKDGHQDXVNXQIW PLWWHOV.RVWHQ±EHUQDKPH*DUDQWLHRGHU%OLW]6ZLIW”EHU-  '  HUYHUVLFKHUWH .RQWRLQKDEHU PXVV MHGH ]XPXWEDUH 8Q- weisung. Der Kontoinhaber legitimiert sich bei der Auszah- WHUVXFKXQJ±EHU8UVDFKHXQG+«KHGHU/HLVWXQJVSàLFKW lungsstelle anhand eines persönlichen Ausweisdokumen- gestatten und jede hierzu dienliche Auskunft erteilen. tes (z. B. Reisepass, Personalausweis).  )ROJHQEHLHLQHU1LFKWEHDFKWXQJGHU2EOLHJHQKHLWHQ  '  LHVHU6HUYLFHZLUG6WXQGHQDQ7DJHQLQGHU:RFKH Verletzt der versicherte Kontoinhaber eine der vorge- angeboten. Die Transferkosten trägt der Versicherer. Die nannten Obliegenheiten vorsätzlich, entfällt der Versiche- Auszahlung erfolgt nur nachdem der versicherte Konto- rungsschutz. LQKDEHU HLQ $QHUNHQQWQLV LQNO (LQ]XJVHUPšFKWLJXQJ  ±EHUGHQDQJHIRUGHUWHQ%HWUDJXQWHU]HLFKQHWKDWXQGGLH- Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegen- se beim Service-Center eingegangen ist. Die Abbuchung heit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem in Höhe des ausgezahlten Betrages erfolgt innerhalb von der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält- zwei Wochen vom Konto des versicherten Kontoinhabers. QLV ]X N±U]HQ :HLVW GHU YHUVLFKHUWH .RQWRLQKDEHU QDFK dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wur- 6. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz de, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. eingeschränkt oder ausgeschlossen?  $UJOLVWXQG9RUVDW]  :  HOFKHV5HFKW¿QGHW$QZHQGXQJXQGZDQQ Der Versicherer leistet nicht, wenn versicherte Kontoinha- YHUMlKUHQGLH$QVSUFKHDXVGHP9HUWUDJ" EHUDUJOLVWLJ±EHU8PVWšQGH]XWšXVFKHQYHUVXFKHQGLH )UZHQJHOWHQGLH%HVWLPPXQJHQ" I±UGHQ*UXQGRGHUI±UGLH+«KHGHU/HLVWXQJYRQ%HGHX-  ,Q (UJšQ]XQJ GLHVHU %HVWLPPXQJHQ JLOW GDV 9HUVLFKH- WXQJVLQG'HU9HUVLFKHUHULVWDXFKYRQGHU9HUSàLFKWXQJ rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht. An- zur Leistung frei, wenn versicherte Kontoinhaber den Ver- VSU±FKH DXV GLHVHP 9HUVLFKHUXQJVYHUWUDJ YHUMšKUHQ LQ VLFKHUXQJVIDOO YRUVšW]OLFK KHUEHLJHI±KUW KDEHQ ,VW GLH -DKUHQ'LH9HUMšKUXQJEHJLQQWPLWGHP(QGHGHV-DK- Täuschung oder der Vorsatz durch ein rechtskräftiges res, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Alle Strafurteil festgestellt, gelten diese als bewiesen. Bestimmungen des Versicherungsvertrages gelten sinn- JHPš•I±UGLHYHUVLFKHUWHQ.RQWRLQKDEHU  *UREH)DKUOšVVLJNHLW  )  ±KUWGHUYHUVLFKHUWH.RQWRLQKDEHUGHQ9HUVLFKHUXQJVIDOO 9. Was ist bei Mitteilungen zu beachten? grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, die  $ OOH I±U GHQ 9HUVLFKHUHU EHVWLPPWHQ $Q]HLJHQ XQG Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entspre- (UNOšUXQJHQVLQGJHJHQ±EHUGHP9HUVLFKHUHULQ7H[WIRUP FKHQGHQ9HUKšOWQLV]XN±U]HQ abzugeben.  9RUKHUVHKEDUNHLW Und wenn Sie einmal mit uns nicht zufrieden sind Der Versicherer leistet nicht, wenn der Versicherungsfall 8QVHU,QWHUHVVHLVWHV6LHPLWXQVHUHQ/HLVWXQJHQ]XIULHGHQ bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar war. zu stellen. Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf, um die Sache zu klären: 7. Was ist im Schadenfall zu beachten? (Obliegenheiten) Deutsche Assistance Versicherung AG Ohne die Mitwirkung der versicherten Kontoinhaber kann Hansaallee 199 der Versicherer die Leistung nicht erbringen. Die versi- '±VVHOGRUI cherten Kontoinhaber haben daher die nachfolgenden 7HO Punkte zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht )D[ zu gefährden. (0DLOLQIR#GHXWVFKHDVVLVWDQFHGH Internet: www.deutsche-assistance.de 2 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZAHLUNGSKARTENSCHUTZ-VERSICHERUNG GRUPPENVERSICHERUNG *”/7,*$%*$9%=.6 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: .RPIRUW.RQWR Hansaallee 199 '±VVHOGRUI Service-Center Vorstand: Dragica Mischerl (Vorsitzende), 6SDUNDVVH$DFKHQ Marcus Hansen, Betina Nickel 3RVWIDFK Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer $DFKHQ 5HJLVWHUJHULFKW'±VVHOGRUI+5% 7HOHIRQ ZZZVSDUNDVVHDDFKHQGHNRPIRUWNRQWR Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen karten und SparkassenCard) besitzen, im Service-Center Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver- registrieren lassen. Die Erstregistrierung der Zahlungs- trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- karten hat über das Zahlungskarten-Registrierungsfor- scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche mular zu erfolgen. Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S- Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer.  '  LHYHUVLFKHUWH3HUVRQYHUSàLFKWHWVLFKMHGHV$EKDQGHQ- kommen ihrer registrierten Kredit- und sonstigen Zah- Als versicherte Person gilt jeweils der berechtigte Inhaber OXQJVNDUWHQXQYHU]±JOLFKXQGLQQHUKDOEYRQ6WXQGHQ eines gültigen Kontopaketvertrags oder eines gültigen Kredit- nach Kenntnis dem Service-Center mitzuteilen und diese kartenpaketvertrags mit dem in den AVB genannten Kreditins- sperren zu lassen. In Fällen des Abhandenkommens von titut. Hierfür muss das Kreditinstitut einen Gruppenversiche- Kredit- und sonstigen Zahlungskarten infolge einer wi- rungsvertrag über die Zahlungskartenschutz-Versicherung derrechtlichen Tat (Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub) mit dem Versicherer abgeschlossen und die versicherte Person hat die versicherte Person unverzüglich Anzeige bei einer das Registrierungsformular an das Service-Center übersandt zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten. Die Sper- haben. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schriftliche UXQJ HUIROJW PLW QXU HLQHP $QUXI ±EHU GLH K1RWIDOO Bestätigung durch das Service-Center. Hotline des Service-Centers. Die entsprechende Mittei- lung an das (die) Karten emittierende(n) Unternehmen $QVSUXFKDXI/HLVWXQJGHV9HUVLFKHUHUVEHVWHKWEHLßQDQ]LHO- hinsichtlich der Sperrung der Kredit- oder sonstigen Zah- len Verlusten durch unberechtigte Nutzung registrierter Kre- lungskarte leitet das Service-Center weiter. ditkarten und sonstiger registrierter Zahlungskarten, die von einem deutschen Unternehmen (z. B. Bank, Sparkasse und 3. Nach Erhalt der Verlustmeldung informiert das Service- Kaufhaus) im Inland ausgegeben werden (im folgenden Kar- Center das Karten emittierende Unternehmen unverzüg- tenemittent genannt) und eine Zahlungsfunktion (wie z. B. lich über die Kartensperrung. Kreditkarten und SparkassenCard) besitzen, vorausgesetzt GLHßQDQ]LHOOHQ9HUOXVWHVLQGELV]X6WXQGHQYRU(LQJDQJ  '  LHYHUVLFKHUWH3HUVRQYHUSàLFKWHWVLFKGLH]XURUGQXQJV- der Verlustmeldung im Service-Center eingetreten. gemäßen Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Daten vollständig und richtig zu übermitteln und/oder zu § 2 Verlustmeldung/Kartensperrung bestätigen bzw. es nicht zu versäumen, dem Service- 1. Die versicherte Person muss ihre Kredit- und sonstigen Center Änderungen der registrierten Daten unverzüglich Zahlungskarten, die von einem deutschen Unternehmen mitzuteilen. Nur so kann die korrekte Weitergabe des Auf- (z. B. Bank, Sparkasse und Kaufhaus) im Inland ausgege- trags zur Kartensperrung an die Karten emittierenden Un- ben werden und eine Zahlungsfunktion (wie z. B. Kredit- ternehmen erfolgen. 1 § 3 Widerrechtliche Tat § 4 Versicherungssummen Kartenschutz 1. Diebstahl 1. Es gelten grundsätzlich die Bedingungen der Kartenemit- Ein Diebstahl liegt vor, wenn der Dieb einem anderen eine tenten, welche die versicherte Person bei Abschluss des fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie Kartenvertrags mit diesen vereinbart hat. sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.  )  ±UßQDQ]LHOOH9HUOXVWHGXUFKXQEHUHFKWLJWH1XW]XQJGLH  (  LQEUXFKGLHEVWDKO ELV  6WXQGHQ YRU (LQJDQJ GHU 9HUOXVWPHOGXQJ HLQWUH- Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb ten, besteht Versicherungsschutz bei der Deutschen As- a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder sistance Versicherung für die versicherte Person bis zu ei- mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge ein- QHU6FKDGHQVK«KHYRQŚMHUHJLVWULHUWH.UHGLWNDUWH dringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn die Anfertigung E]Z  Ś MH (& RGHU 0DHVWUR.DUWH RGHU VRQVWLJH desselben für das Schloss nicht von einer dazu berech- registrierte Zahlungskarte, die nicht von einem Kreditins- tigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der WLWXW DXVJHJHEHQ ZXUGH MHGRFK PD[LPDO  Ś MH Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon Verlust/Schadensfall. dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sa- chen abhandengekommen sind; 3. Sonstige Kosten, die mittelbar oder unmittelbar durch b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht eine unberechtigte Nutzung entstehen, sind nicht versi- oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, chert. um es zu öffnen; c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes § 5 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude 1. Der Versicherungsschutz beginnt nach Abschluss des eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; Kontopaketvertrags oder Kreditkartenpaketvertrags mit d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl dem in den AVB genannten Kreditinstitut und mit Ein- auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gang des ausgefüllten Zahlungskarten-Registrierungs- gemäß a) oder b) anwendet, um sich den Besitz des ge- formulars beim Service-Center. Registriert die versicherte stohlenen Gutes zu erhalten; Person die Zahlungskarten des Kreditinstituts, besteht e) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüs- Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen sel eindringt oder dort ein Behältnis mittels richtiger Registrierung bei diesem Portal. Bei einer Online-Regist- Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder rierung entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Ser- außerhalb des Versicherungsortes durch Raub an sich vice-Center. gebracht hatte; f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüs-  (  UHQGHWI±UGLHYHUVLFKHUWH3HUVRQPLWGHU.±QGLJXQJGHV sel eindringt, die er – auch außerhalb des Versiche- Kontopakets oder des Kreditkartenpakets mit dem in den rungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte, AVB genannten Kreditinstitut. Eine gesonderte Kündi- vorausgesetzt dass weder der Versicherungsnehmer gung des Versicherungsvertrags ist nicht nötig. noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl der Schlüs- sel durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. § 6 Schadensmeldung Um einen Anspruch auf Versicherungsleistung geltend zu ma- 3. Raub chen, fordert die versicherte Person bei Schadensmeldung Raub liegt vor, wenn beim Service-Center ein Schadensformular an. Es ist vollstän- a) gegen die versicherte Person Gewalt angewendet wird, dig auszufüllen und zu unterschreiben (mit der Unterschrift um deren Widerstand gegen die Wegnahme versicher- beauftragt die versicherte Person gleichzeitig den Kartenaus- ter Sachen auszuschalten; steller, Details über die unberechtigte Nutzung der Zahlungs- b) die versicherte Person die versicherte Sachen heraus- karten an das Service-Center weiterzugeben und binnen gibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat b7DJHQDQGDV6HUYLFH&HQWHU]XU±FN]XVHQGHQ 'HU6FKD- mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die in- densmeldung sind außerdem folgende Belege beizufügen: nerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll; – eine Kopie des Kontoauszugs, der die unberechtigte c) der versicherten Person versicherte Sachen wegge- Nutzung der Kredit- oder sonstigen Zahlungskarten nommen werden, weil der körperliche Zustand infolge dokumentiert; eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten – Kopie(n) des in dieser Angelegenheit mit dem Karten- sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch deren aussteller geführten Schriftwechsels; Widerstandskraft ausgeschaltet ist. – eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizei- dienststelle (bei Diebstahl). 2 Das Ergebnis der Schadensbearbeitung wird der versicherten †:HOFKHV5HFKW¿QGHW$QZHQGXQJ" 3HUVRQLQQHUKDOEYRQ7DJHQQDFK(LQJDQJGHU6FKDGHQV- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. meldung im Service-Center mitgeteilt. Sie wird über den Be- trag, der ihrem Konto gutgeschrieben wird, bzw. im Falle der 8QGZHQQ6LHHLQPDOPLWXQVQLFKW]XIULHGHQVLQG Ablehnung über die Gründe informiert. Unser Interesse ist es, Sie mit unseren Leistungen zufrieden zu stellen. Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie § 7 Haftungsausschlüsse am besten direkt Kontakt zu uns auf, um die Sache zu klären: Nicht unter den Versicherungsschutz fallen unberechtigte Nutzungen(,) Deutsche Assistance Versicherung AG – für die der Kartenaussteller haftbar ist; Hansaallee 199  ÁGLHPHKUDOV6WXQGHQYRUGHU9HUOXVWPHOGXQJDQGDV '±VVHOGRUI Service-Center erfolgt sind; 7HO – die durch die versicherte Person oder ein in ihrem Haus- )D[ halt lebendes Familienmitglied oder Lebenspartner er- E-Mail: info@deutsche-assistance.de folgt sind; Internet: www.deutsche-assistance.de – bei Mittäterschaft der versicherten Person; – durch jede Art von Transaktion per PIN-Nummer (durch %HVFKZHUGHUHFKW Anwendung von Gewalt, sorgfaltswidriges Verhalten Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde oder auf sonstige Art und Weise); an den Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzauf-  ÁGLHGXUFKHLQHJUREIDKUOšVVLJH9HUOHW]XQJGHU9HUSàLFK- sichtsbehörde zu wenden. WXQJHQGHUYHUVLFKHUWHQ3HUVRQZLH]%GHU3àLFKWGHU sorgfältigen Aufbewahrung der Kredit- und sonstigen Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Zahlungskarten, der Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN) oder der unverzüglichen Benachrichtigung, zum Landesbeauftragte für Datenschutz und Missbrauch beigetragen haben. Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen § 8 Schlussbestimmungen 3RVWIDFK Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichen- '±VVHOGRUI des bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Gesetzesbestimmungen, die nach Maß- Versicherungsombudsmann e. V. gabe der Versicherungsbedingungen Inhalt des Versiche- Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungs- rungsvertrags sind. ombudsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegen- heiten das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungs- § 9 Welcher Gerichtsstand besteht? verfahren in Anspruch nehmen. 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsver- mittler Versicherungsombudsmann e. V. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- 3RVWIDFK cherungsvermittlung gegen den Versicherer bestimmt 10006 Berlin sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Ver- 7HO sicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zu- )D[ ständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürli- beschwerde@versicherungsombudsmann.de che Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klageer- =XVWlQGLJH$XIVLFKWVEHK|UGH hebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht chen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. *UDXUKHLQGRUIHU6WUD•H %RQQ  .ODJHQJHJHQGLHYHUVLFKHUWH3HUVRQ 7HO Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- )D[ cherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klageer- hebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol- DAV-GAVB-ZKS-07/22 chen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. 3