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Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Safes
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Stand: Oktober 2017 Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig
1 Geltungsbereich 4.2 Kündigungsrecht der Sparkasse
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Anwendung „Elektronischer Die Sparkasse ist berechtigt, den Elektronischen Safe bei Vorliegen eines
Safe“ durch den Teilnehmer am Online-Banking der Sparkasse, also sachgerechten Grundes mit einer Frist von zwei Monaten zum Monats-
durch einen Kontoinhaber oder Bevollmächtigten („Teilnehmer“). Der ende in Textform zu kündigen.
Teilnehmer erkennt die Geltung dieser Bedingungen als vertragliche Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Grundlage für das Angebot des elektronischen Safes durch die Spar- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer
kasse an. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der wiederholt oder schwerwiegend schuldhaft gegen diese Allgemeinen
Sparkasse. Geschäftsbedingungen verstößt.
2 Leistungsangebot und -umfang 4.3 Kündigung des Online-Banking oder Elektronischen Postfachs
Da der Zugriff auf den Elektronischen Safe nur mittels Online-Banking
2.1 Zweckbestimmung
möglich ist, stellt eine Kündigung der „Rahmenvereinbarung über die Teil-
Der Teilnehmer kann im Elektronischen Safe im Rahmen seines Online-
nahme am Online-Banking/Telefon-Banking“ durch den Teilnehmer auch
Banking-Zugangs eigene Dokumente und Dateien in einer gesicherten
eine Kündigung des Vertrages über die Nutzung des Elektronischen
Umgebung verschlüsselt speichern, jederzeit abrufen und verwalten. Im
Safes dar.
Elektronischen Safe können alle gängigen Dateiformate gespeichert
werden, jedoch keine ausführbaren Programme. Einzelheiten des Pro- 4.4 Folgen der Vertragsbeendigung
duktangebotes ergeben sich aus der Online-Bedienungsanleitung. Nach Wirksamwerden der Kündigung hat der Teilnehmer keinen
Zugriff mehr auf seinen Elektronischen Safe und die darin befindli-
2.2 Zugang
chen Daten werden gelöscht.
Der Teilnehmer erhält Zugang zum Elektronischen Safe, wenn er sich mit
seinem gemäß der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online- 5 Haftung bei unentgeltlichem Angebot des Elektronischen Safes
Banking/Telefon-Banking vereinbarten Authentifizierungsinstrument kor- Für den Fall, dass der elektronische Safe unentgeltlich angeboten wird,
rekt authentifiziert. haftet die Sparkasse ausschließlich für Vorsatz, Arglist und grobe
2.3 Kein Zugriff der Sparkasse Fahrlässigkeit.
Die Sparkasse hat keinen Zugang zum Elektronischen Safe und auch
6 Haftungsausschluss und -beschränkung bei einem entgeltlichen
keinen Zugriff auf die Dokumente und Dateien des Teilnehmers.
Angebot des Elektronischen Safes
2.4 Verschlüsselung Für den Fall, dass der elektronische Safe entgeltlich angeboten wird,
Die Sparkasse verwendet Sicherheitsvorkehrungen, die dem erprobten haftet die Sparkasse abschließend wie folgt:
Stand der Technik entsprechen, um die Vertraulichkeit der Dokumente
6.1 Unbeschränkte Haftung
und Dateien zu gewährleisten.
Die Sparkasse haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei
3 Nutzungsvoraussetzungen; Pflichten des Teilnehmers Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit unbeschränkt.
3.1 Nutzungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Nutzung des Elektronischen Safes ist, dass der 6.2 Verletzung wesentlicher Vertragspflicht
Teilnehmer auch für das Online-Banking und für das Elektronische Post- In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Sparkasse bei Verletzung einer
fach freigeschaltet ist. Voraussetzung für die Nutzung des Elektronischen wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne
Safes ist damit auch der Abschluss der „Rahmenvereinbarung über die dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertra-
Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking“, die Akzeptanz der ges erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner des-
„Bedingungen für das Online-Banking“ und der „Bedingungen für die Nut- wegen regelmäßig verlassen darf.
zung des Elektronischen Postfachs“. 6.3 Typischer und vorhersehbarer Schaden
3.2 Nutzung nur durch den Teilnehmer; Schutz der Zugangsdaten Die Haftung gemäß Ziffer 6.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlus-
Der Elektronische Safe ist ausschließlich für die persönliche Nutzung des ses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Teilnehmers bestimmt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsda- 6.4 Datenverlust
ten zum Elektronischen Safe geheim zu halten. Die Haftung der Sparkasse gemäß Ziffer 6.2 ist im Falle von Datenverlust
3.3 Nutzungsbeschränkungen auf die Kosten beschränkt, die auch bei Vornahme einer ordnungsgemä-
Der Teilnehmer darf im Elektronischen Safe keine Dokumente oder ßen Datensicherung durch den Teilnehmer angefallen wären.
Dateien speichern, die gegen Rechte Dritter verstoßen, insbesondere das 6.5 Haftung für Mitarbeiter, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen
allgemeine Persönlichkeitsrecht, Rechte am geistigen Eigentum, Veröf- Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauf-
fentlichungsrechte und Urheberrechte. tragten und Erfüllungsgehilfen der Sparkasse entsprechend.
Der Elektronische Safe darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbe-
manuell