bedingungen70%
https://www.sparkasse-pdh.de/
www.sparkasse-pdh.de/content/dam/myif/spk-paderborn-detmold/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-den-sparverkehr.pdf
Bedingungen für den Sparverkehr · 13.08.26, 09:19
Noch kein Schnellscan vorhanden.
*0000000000002081308260* 0000000000002081308260
Bedingungen für den Sparverkehr
Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
Fassung Januar 2017 Hathumarstr. 15-19, 33098 Paderborn
1. Spareinlagen 4. Kündigung
Spareinlagen sind Einlagen, die die Sparkasse als solche annimmt und Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Von Spareinlagen
durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparkassenbuchs, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können – soweit nichts ande-
als Spareinlage kennzeichnet. res vereinbart wird – ohne Kündigung bis zu 2.000,– EUR für jedes Spar-
Spareinlagen dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht konto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden. Eine
aber dem Geschäftsbetrieb oder dem Zahlungsverkehr. Auszahlung von Zinsen innerhalb zweier Monate nach Gutschrift gem.
Geldbeträge, die von vornherein befristet angenommen werden, gelten Nr. 3.3 wird hierauf nicht angerechnet.
nicht als Spareinlagen; ausgenommen sind Geldbeträge, die aufgrund Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht darüber hinaus nicht.
von Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden. Stimmt die Sparkasse gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rück-
zahlung zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung ein Vor-
2. Sparurkunde fälligkeitsentgelt oder Vorschusszinsen zu verlangen. Die Höhe des Vor-
2.1 Ausstellung fälligkeitsentgelts oder der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aus-
Die Sparkasse erstellt bei der ersten Einlage ein Sparkassenbuch und hang/Auslage im Geschäftsraum bekannt gegeben.
händigt es dem Sparer aus. Anstelle des Sparkassenbuchs kann die
Sparkasse auch andere Sparurkunden ausstellen. 5. Kennwort, Sperrvermerk
2.2 Ein- und Auszahlungen, Buchvorlage 5.1 Kennwort
Die Sparkasse vermerkt im Sparkassenbuch mit Angabe des Tages Ein- Um zu verhindern, dass Unbefugte über Spareinlagen verfügen, kann der
zahlungen, Auszahlungen, sonstige Gutschriften und Belastungen sowie Sparer bestimmen, dass die Spareinlage nur gegen Vorlage eines beson-
den jeweiligen Kontostand. Die Rückzahlung von Spareinlagen und die deren Ausweises oder unter Bekanntgabe eines vereinbarten Kennworts
Auszahlung von Zinsen können nur gegen Vorlage des Sparkassenbuchs ausgezahlt werden darf. Das Bestehen einer Kennwortvereinbarung ver-
verlangt werden. Für Einzahlungen, sonstige Gutschriften und Belastun- merkt die Sparkasse im Sparkassenbuch.
gen kann die Sparkasse die Vorlage des Sparkassenbuchs verlangen.
5.2 Sperrvermerk
Die Vorlage kann die Sparkasse auch sonst bei berechtigtem Interesse
Auf Antrag des Sparers kann die Sparkasse eine Spareinlage sperren.
verlangen. Ohne Buchvorlage geleistete Einzahlungen sowie sonstige
Inhalt und Wirkung der Sperre richten sich nach der Vereinbarung.
Gutschriften und Belastungen trägt die Sparkasse bei der nächsten Vor-
lage des Sparkassenbuchs nach.
6. Verlust, Einbehaltung
2.3 Loseblatt-Sparkassenbuch
Die Sparkasse kann das Sparkassenbuch auch in der Form eines Lose- 6.1 Verlustanzeige
blatt-Sparkassenbuchs mit Sparkassenbuchumschlag und Sparkontoblät- Der Verlust (Abhandenkommen, Vernichtung) eines Sparkassenbuchs ist
tern ausgeben. Das Loseblatt-Sparkassenbuch ist nur gültig, wenn es aus der Sparkasse unverzüglich anzuzeigen. Die Sparkasse veranlasst
dem Sparkassenbuchumschlag mit Kontonummer und den Sparkonto- unverzüglich eine Sperre. Bis zur Durchführung der Sperre leistet sie vor-
blättern des laufenden Jahres besteht. Abweichend von Nr. 2.2 genügt behaltlich Nr. 2.5 befreiend an den Vorleger.
es, wenn das Sparkontoblatt sämtliche Buchungen des Zeitabschnitts, für 6.2 Neues Sparkassenbuch
den es erstellt ist, und den Kontostand enthält. Im Falle eines Verlustes des Sparkassenbuchs kann die Sparkasse ein
2.4 Sorgfaltspflichten neues Sparkassenbuch ausstellen oder die Ausstellung des neuen
Der Sparer ist zur sorgfältigen Aufbewahrung der Sparurkunde verpflich- Sparkassenbuchs von der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
tet. Er hat Eintragungen in das Sparkassenbuch sofort nach dessen abhängig machen.
Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ist verpflichtet, Einwendungen 6.3 Einbehaltung eines Sparkassenbuchs
unverzüglich zu erheben. Wird ein als abhanden gekommen oder vernichtet gemeldetes
2.5 Legitimationswirkung des Sparkassenbuchs Sparkassenbuch vorgelegt oder besteht der Verdacht, dass unbefugte
Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an jeden Vorleger Änderungen des Sparkassenbuchs erfolgt sind, so kann die Sparkasse
des Sparkassenbuchs fällige Zahlungen zu leisten und ihn als zur Kündi- gegen Empfangsbescheinigung das Sparkassenbuch bis zur Klärung der
gung berechtigt anzusehen, es sei denn, ihr ist die fehlende Berechtigung Sach- und Rechtslage einbehalten. Nur nach Maßgabe dieser Klärung
des Vorlegers bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. dürfen auf solche Sparkonten Ein- und Auszahlungen oder sonstige Ver-
fügungen zugelassen werden.
3. Verzinsung
3.1 Zinshöhe
Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kunden
den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bekannt gegebe-
nen Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zins-
satzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aus-
hangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Zinslauf
Die Verzinsung beginnt mit dem Tage der Einzahlung und endet mit dem
der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu
30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet.
3.3 Zinskapitalisierung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die aufgelaufenen Zinsen
1 archivierte Vorkommen dieser Datei
https://www.sparkasse-pdh.de/
www.sparkasse-pdh.de/content/dam/myif/spk-paderborn-detmold/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-den-sparverkehr.pdf
Bedingungen für den Sparverkehr · 13.08.26, 09:19