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DMS BCS/PLUSCARD Bedingungen für die Mastercard/Visa Card (Kreditkarte)

https://www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/kreditkartenbedingungen.pdf?n=true

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Typografie (1)

fehlerveröffentlichbar Seite 3

Tippfehler 'Landebank' statt 'Landesbank'

In Nummer 13.1 wird fälschlich 'Sparkasse/Landebank' geschrieben statt der durchgängig im Dokument verwendeten Bezeichnung 'Sparkasse/Landesbank'. Klar falscher Text.

„gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank zu erfüllen"

Der Fehler 'Sparkasse/Landebank' statt 'Landesbank' steht inline im Fließtext der Seite 3 (Nummer 13.1: 'gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank zu erfüllen'), während im selben Absatz mehrfach korrekt 'Sparkasse/Landesbank' verwendet wird. Der Tippfehler liegt mitten im Wort ('Landebank' statt 'Landesbank') und ist kein Extraktionsartefakt wie Soft-Hyphen, Zeilenumbruch oder OCR-Substitution – er steht vollständig ausgeschrieben innerhalb einer Zeile. Damit ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit im Originaldokument sichtbar und für Kunden als Fehler relevant.

Rechtlicher Prüffall (2)

warnungnicht reportfähig Seite 3

Gesetzliche Zitate (ZAG, BGB) auf aktuelle Gültigkeit prüfen

Das Dokument zitiert '§ 1 Absatz 24 ZAG' als Definition der starken Kundenauthentifizierung, '§ 55 ZAG' zur Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung, '§ 675v Absatz 4 BGB' zur Haftung sowie '§ 675i Absatz 1 BGB' zum Ersatzkartenentgelt. Die aktuelle Paragrafen-Nummerierung und Gültigkeit (insbesondere nach etwaigen Novellen des ZAG/BGB) muss anhand der offiziellen Gesetzestexte verifiziert werden; eine Fehlzitierung hätte rechtliche Folgen.

„eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 3

Pauschale Haftungsobergrenze von 12.500 Euro je Kartenzahlung in Verbrauchervertrag

Nummer 13.3 begrenzt die Haftung der Sparkasse/Landesbank auf 12.500 Euro je Kartenzahlung. Für einen Verbraucher-Kreditkartenvertrag ist zu prüfen, ob diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gegenüber Verbrauchern nach §§ 307 ff. BGB und vor dem Hintergrund von § 675v BGB wirksam ist. Der Text nennt Ausnahmen (nicht autorisierte Verfügungen, Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Zinsschaden bei Verbrauchern), dennoch ist die Gesamtzulässigkeit einer solchen Obergrenze rechtlich zu beurteilen.

„Die Haftung nach Nummer 13.3 ist auf 12.500 Euro je Kartenzahlung begrenzt."

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Preis/Entgelt (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Kontaktloses PIN-freies Limit von 50 Euro – regulatorischer Schwellenwert verifizieren

Nummer 5.1 regelt, dass der kontaktlose Einsatz an automatisierten Kassen bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne PIN-Eingabe möglich ist. Dieser Schwellenwert beruht auf Regulierung (PSD2/Delegierte Verordnung zur starken Kundenauthentifizierung). Aktuelle Gültigkeit und Höhe des Schwellenwerts sollten anhand offizieller Quellen bestätigt werden, bevor er als dauerhaft zutreffend angenommen wird.

„Der kontaktlose Einsatz der Kreditkarte an automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne Eingabe der PIN erfolgen"

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Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 4

Querverweise auf AGB/Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aus dem Ausschnitt verifizierbar

Das Dokument verweist für Entgelte auf 'Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen' (Nr. 18.1), für Vertragsänderungen auf 'Nummer 2 AGB' (Nr. 19) sowie mehrfach auf das Preis- und Leistungsverzeichnis (Nr. 9, 13.1, 17, 18.2, 23, 24) und auf Bedingungen für 3-D Secure/S-pushTAN-App. Die inhaltliche Übereinstimmung dieser externen Verweise lässt sich aus dem gelieferten Ausschnitt nicht belegen; Konsistenz mit den jeweiligen aktuellen Fassungen sollte sichergestellt werden.

„Bei den vom Karteninhaber gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderungen sind die Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Text

TXT
Bedingungen für die Mastercard/Visa Card
                                             (Kreditkarte)
                                                                                                                        Berliner Sparkasse
                                             Fassung März 2026                                                          Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                             1 Ausgabe der Kreditkarte
                                             Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard/Visa Card ist eine Kreditkarte (nachfolgend Kreditkarte genannt). Die Kreditkar-
                                             ten können als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile
                                             Endgeräte) ausgegeben werden. Diese Bedingungen sowie die Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen
                                             im Online-Handel gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
                                             Die Kartendaten der Kreditkarte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen
                                             bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird.
                                             Ergänzende Informationen für die digitale Kreditkarte sind in den Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Kreditkarte enthal-
                                             ten. Im Übrigen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
                                             verfahren.

                                             2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
                                             Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebenen Kreditkarten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entspre-
                                             chend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                             Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber (Haupt- oder Zusatzkarteninhaber) im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland –
                                             im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen
                                             des Bargeldservices an Geldautomaten Bargeldauszahlungen vornehmen.
                                             Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der
                                             Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber
                                             hierüber gesondert informiert.
                                             Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilnehmenden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor
                                             seine Kreditkartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfü-
                                             gung stellen (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienstleistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktua-
                                             lisierung der Kartendaten automatisch zu ermöglichen.

                                             3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal
                                             3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche
                                             Geheimzahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt.
                                             3.2 Die Kreditkarte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Kredit-
                                             karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer
                                             oder beiden Kartenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, mög-
                                             lichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

                                             4 Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze
                                             Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens und eines auf dem Kreditkarten-
                                             konto vorhandenen Guthabens gemäß Nummer 24 nutzen (finanzielle Nutzungsgrenze). Dabei mindern bereits getätigte, in den Kreditkarten-
                                             abrechnungen bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze das verfügbare Guthaben. Innerhalb des vereinbarten monatlichen Ver-
                                             fügungsrahmens gilt für den Bargeldservice das vereinbarte Verfügungslimit.
                                             Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens oder des Verfü-
                                             gungslimits vereinbaren.

                                             5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen
                                             5.1 Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.
                                             Hierzu hat der Karteninhaber entweder
                                             – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautomateneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Emp-
                                               fangsgerät des Geldautomaten gehalten wird
                                             – an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN einzugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Unter-
                                               schrift zu leisten oder
                                             – an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangsgerät des Vertrags-
                                               händlers gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Kreditkarte an automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang
                                               ohne Eingabe der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN
                                               verlangt wird. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren
                                               Einsatz.
                                             – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzuge-
                                               ben. Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Ergänzend finden die Bedingungen für
                                               3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel Anwendung. Informationen über weitere von der Sparkasse/
                                               Landesbank unterstützte Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse/
128 700.000 D0 (Fassung März 2026) - v13.0


                                               Landesbank verfügbar sowie auf deren Internetseiten abrufbar.
                                             – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon).
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                             5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der
                                             Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
                                             5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.
                                             6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/Landesbank
                                             Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn
                                             – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Nummer 5.1 erteilt hat,
                                             – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde oder
                                             – die Kreditkarte gesperrt ist.
                                             Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.


                                                                                                                                                                                   Seite 1 von 5
                                             Bedingungen für die Mastercard/Visa Card (Kreditkarte)


                                             7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
                                             Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem
                                             Kreditkartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn
                                             – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und
                                             – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat.
                                             Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei,
                                             nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.

                                             8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers
                                             Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte entstandenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen
                                             gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Sparkasse/Landesbank diese Forderungsbeträge zu
                                             erstatten. Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen.
                                             Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Sparkasse/Landesbank
                                             berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen.

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