produktinformation92%
https://www.sparkasse-nuernberg.de/
www.sparkasse-nuernberg.de/content/dam/myif/spk-nuernberg/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/GlossarZuDienstenDesZKG.pdf
Glossar zu mit einem Zahlungskonto · 16.10.26, 22:31
Noch kein Schnellscan vorhanden.
S
Glossar zu mit einem Zahlungskonto
verbundenen Diensten
Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste
Kontoführung Der Kontoanbieter führt das Konto,
das durch den Kunden genutzt wird.
Zahlungen (ohne Karten)
Überweisung Der Kontoanbieter führt auf
Anweisung des Kunden
Geldüberweisungen von dem Konto
des Kunden auf ein anderes Konto
durch.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
wenn eine Überweisung in Euro
innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.
Gutschrift einer Überweisung Der Kunde erhält den Betrag einer
Überweisung aus den EWR-Staaten
auf seinem Zahlungskonto in Euro
gutgeschrieben.
Dauerauftrag Der Kontoanbieter überweist auf
Anweisung des Kunden regelmäßig
einen festen Geldbetrag vom Konto
des Kunden auf ein anderes Konto.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
wenn die Überweisung in Euro
innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.
Lastschrift Der Kunde ermächtigt eine andere
Person (Empfänger), den
Kontoanbieter anzuweisen, Geld
vom Konto des Kunden auf das Konto
des Empfängers zu übertragen. Der
Kontoanbieter überträgt dann zu
einem oder mehreren von Kunde und
Empfänger vereinbarten Termin(en)
Geld von dem Konto des Kunden auf
das Konto des Empfängers. Der Betrag
kann unterschiedlich hoch sein.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
wenn der Lastschrifteinzug in Euro
aus EWRStaaten erfolgt.
Sparkasse Nürnberg – Glossar gem. § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 19.04.2020
Berechtigte Ablehnung der Das Entgelt fällt an, wenn der
Einlösung einer Lastschrift Zahlungsdienstleister eine
Lastschrift in Euro aus EWR-Staaten
berechtigterweise nicht einlöst.
Berechtigte Ablehnung der Das Entgelt fällt an, wenn der
Ausführung eines Zahlungsdienstleister einen
Überweisungsauftrags Überweisungsauftrag in Euro in
EWR—Staaten berechtigterweise
nicht ausführt.
Karten und Bargeld
Ausgabe einer Debitkarte Der Kontoanbieter stellt eine
Zahlungskarte bereit, die mit dem
Konto des Kunden verbunden ist.
Der Betrag jeder Transaktion durch
die Verwendung der Zahlungskarte
wird direkt und in voller Höhe von
dem Konto des Kunden abgebucht.
Ausgabe einer Kreditkarte Der Kontoanbieter stellt eine
Zahlungskarte bereit, die mit dem
Konto des Kunden verbunden ist.
Der Gesamtbetrag der Transaktionen
durch die Verwendung der
Zahlungskarte innerhalb eines
vereinbarten Zeitraums wird zu einem
bestimmten Termin in voller Höhe oder
teilweise von dem Konto des Kunden
abgebucht. In einerKreditvereinbarung
zwischen demAnbieter und dem
Kunden wird festgelegt, ob dem
Kunden für die Inanspruchnahme des
Kredits Zinsen berechnet werden.
Bargeldeinzahlung Der Kunde zahlt am Schalter oder
am Automaten seines
Zahlungsdienstleisters Bargeld in
Euro auf sein Konto ein.
Bargeldauszahlung Der Kunde hebt Bargeld von seinem
Konto ab.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
wenn die Bargeldauszahlung am
Schalter in Euro erfolgt.
Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld in Euro von
Debitkarte am Geldautomaten seinem Konto mit der Debitkarte an
einem Geldautomaten innerhalb der
EWR-Staaten ab.
Sparkasse Nürnberg – Glossar gem. § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 19.04.2020
Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld von seinem
Debitkarte an fremden Konto mit seiner Debitkarte in
Geldautomaten in Fremdwährung Fremdwährung (nicht in Euro) an
fremden Geldautomaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit
Kreditkarte am Geldautomaten der Kreditkarte an einem
Geldautomaten innerhalb der
EWRStaaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld mit seiner
Kreditkarte an fremden Kreditkarte an fremden
Geldautomaten in Fremdwährung Geldautomaten in Fremdwährung
(nicht in Euro) ab.
Bezahlen mit der Debitkarte in Der Kunde bezahlt mit der
Fremdwährung Debitkarte an Terminals Waren oder
Dienstleistungen in Fremdwährung
(nicht in Euro).
Bezahlen mit der Kreditkarte in Der Kunde bezahlt mit seiner
Fremdwährung Kreditkarte Waren oder
Dienstleistungen in Fremdwährung
(nicht in Euro).
Überziehungen und damit verbundene Dienste
Eingeräumte Kontoüberziehung Der Kontoanbieter und der Kunde
vereinbaren im Voraus, dass der
Kunde sein Konto belasten kann,
auch wenn kein Geld mehr auf dem
Konto vorhanden ist. In der
Vereinbarung wird festgelegt, bis zu
welcher Höhe das Konto in diesem
Fall maximal noch belastet werden
kann und ob dem Kunden Entgelte
und Zinsen berechnet werden.
Geduldete Kontoüberziehung Der Kunde überschreitet mit einer
Verfügung sein Guthaben bzw. die
ihm eingeräumte
Kontoüberziehung. Die Verfügung
wird trotzdem ausgeführt und das
Zahlungskonto entsprechend
belastet
Sparkasse Nürnberg – Glossar gem. § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 19.04.20201 archivierte Vorkommen dieser Datei
https://www.sparkasse-nuernberg.de/
www.sparkasse-nuernberg.de/content/dam/myif/spk-nuernberg/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/GlossarZuDienstenDesZKG.pdf
Glossar zu mit einem Zahlungskonto · 16.10.26, 22:31