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                     Glossar zu mit einem Zahlungskonto
                           verbundenen Diensten
 Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste

 Kontoführung                                Der Kontoanbieter führt das Konto,
                                             das durch den Kunden genutzt wird.

 Zahlungen (ohne Karten)

 Überweisung                                 Der Kontoanbieter führt auf
                                             Anweisung des Kunden
                                             Geldüberweisungen von dem Konto
                                             des Kunden auf ein anderes Konto
                                             durch.
                                             Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
                                             im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
                                             wenn eine Überweisung in Euro
                                             innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.

 Gutschrift einer Überweisung                Der Kunde erhält den Betrag einer
                                             Überweisung aus den EWR-Staaten
                                             auf seinem Zahlungskonto in Euro
                                             gutgeschrieben.

 Dauerauftrag                                Der Kontoanbieter überweist auf
                                             Anweisung des Kunden regelmäßig
                                             einen festen Geldbetrag vom Konto
                                             des Kunden auf ein anderes Konto.
                                             Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
                                             im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
                                             wenn die Überweisung in Euro
                                             innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.

 Lastschrift                                 Der Kunde ermächtigt eine andere
                                             Person (Empfänger), den
                                             Kontoanbieter anzuweisen, Geld
                                             vom Konto des Kunden auf das Konto
                                             des Empfängers zu übertragen. Der
                                             Kontoanbieter überträgt dann zu
                                             einem oder mehreren von Kunde und
                                             Empfänger vereinbarten Termin(en)
                                             Geld von dem Konto des Kunden auf
                                             das Konto des Empfängers. Der Betrag
                                             kann unterschiedlich hoch sein.
                                             Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
                                             im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
                                             wenn der Lastschrifteinzug in Euro
                                             aus EWRStaaten erfolgt.

Sparkasse Nürnberg – Glossar gem. § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 19.04.2020
 Berechtigte Ablehnung der                   Das Entgelt fällt an, wenn der
 Einlösung einer Lastschrift                 Zahlungsdienstleister eine
                                             Lastschrift in Euro aus EWR-Staaten
                                             berechtigterweise nicht einlöst.

 Berechtigte Ablehnung der                   Das Entgelt fällt an, wenn der
 Ausführung eines                            Zahlungsdienstleister einen
 Überweisungsauftrags                        Überweisungsauftrag in Euro in
                                             EWR—Staaten berechtigterweise
                                             nicht ausführt.

 Karten und Bargeld

 Ausgabe einer Debitkarte                    Der Kontoanbieter stellt eine
                                             Zahlungskarte bereit, die mit dem
                                             Konto des Kunden verbunden ist.
                                             Der Betrag jeder Transaktion durch
                                             die Verwendung der Zahlungskarte
                                             wird direkt und in voller Höhe von
                                             dem Konto des Kunden abgebucht.

 Ausgabe einer Kreditkarte                   Der Kontoanbieter stellt eine
                                             Zahlungskarte bereit, die mit dem
                                             Konto des Kunden verbunden ist.
                                             Der Gesamtbetrag der Transaktionen
                                             durch die Verwendung der
                                             Zahlungskarte innerhalb eines
                                             vereinbarten Zeitraums wird zu einem
                                             bestimmten Termin in voller Höhe oder
                                             teilweise von dem Konto des Kunden
                                             abgebucht. In einerKreditvereinbarung
                                             zwischen demAnbieter und dem
                                             Kunden wird festgelegt, ob dem
                                             Kunden für die Inanspruchnahme des
                                             Kredits Zinsen berechnet werden.

 Bargeldeinzahlung                           Der Kunde zahlt am Schalter oder
                                             am Automaten seines
                                             Zahlungsdienstleisters Bargeld in
                                             Euro auf sein Konto ein.

 Bargeldauszahlung                           Der Kunde hebt Bargeld von seinem
                                             Konto ab.
                                             Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
                                             im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
                                             wenn die Bargeldauszahlung am
                                             Schalter in Euro erfolgt.

 Bargeldauszahlung mit der                   Der Kunde hebt Bargeld in Euro von
 Debitkarte am Geldautomaten                 seinem Konto mit der Debitkarte an
                                             einem Geldautomaten innerhalb der
                                             EWR-Staaten ab.

Sparkasse Nürnberg – Glossar gem. § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 19.04.2020
 Bargeldauszahlung mit der                   Der Kunde hebt Bargeld von seinem
 Debitkarte an fremden                       Konto mit seiner Debitkarte in
 Geldautomaten in Fremdwährung               Fremdwährung (nicht in Euro) an
                                             fremden Geldautomaten ab.

 Bargeldauszahlung mit der                   Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit
 Kreditkarte am Geldautomaten                der Kreditkarte an einem
                                             Geldautomaten innerhalb der
                                             EWRStaaten ab.

 Bargeldauszahlung mit der                   Der Kunde hebt Bargeld mit seiner
 Kreditkarte an fremden                      Kreditkarte an fremden
 Geldautomaten in Fremdwährung               Geldautomaten in Fremdwährung
                                             (nicht in Euro) ab.

 Bezahlen mit der Debitkarte in              Der Kunde bezahlt mit der
 Fremdwährung                                Debitkarte an Terminals Waren oder
                                             Dienstleistungen in Fremdwährung
                                             (nicht in Euro).

 Bezahlen mit der Kreditkarte in             Der Kunde bezahlt mit seiner
 Fremdwährung                                Kreditkarte Waren oder
                                             Dienstleistungen in Fremdwährung
                                             (nicht in Euro).

 Überziehungen und damit verbundene Dienste

 Eingeräumte Kontoüberziehung                Der Kontoanbieter und der Kunde
                                             vereinbaren im Voraus, dass der
                                             Kunde sein Konto belasten kann,
                                             auch wenn kein Geld mehr auf dem
                                             Konto vorhanden ist. In der
                                             Vereinbarung wird festgelegt, bis zu
                                             welcher Höhe das Konto in diesem
                                             Fall maximal noch belastet werden
                                             kann und ob dem Kunden Entgelte
                                             und Zinsen berechnet werden.

 Geduldete Kontoüberziehung                  Der Kunde überschreitet mit einer
                                             Verfügung sein Guthaben bzw. die
                                             ihm eingeräumte
                                             Kontoüberziehung. Die Verfügung
                                             wird trotzdem ausgeführt und das
                                             Zahlungskonto entsprechend
                                             belastet


Sparkasse Nürnberg – Glossar gem. § 47 Abs. 2 ZKG, Stand: 19.04.2020

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Glossar zu mit einem Zahlungskonto · 16.10.26, 22:31