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Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten und Services. Chat jetzt starten Ich habe bemerkt, dass Sie im Menü nicht das Richtige gefunden haben. Sollen wir gemeinsam versuchen, eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden? Chat jetzt starten Hallo, ich habe festgestellt, dass Sie etwas suchen. Gerne bin ich Ihnen bei der Suche behilflich. Chat jetzt starten Hallo, benötigen Sie eventuell Hilfe beim Login ins Online-Banking? Gerne helfe ich Ihnen über den Chat weiter. Chat jetzt starten Hallo ich bin Linda, Ihre digitale Assistenz. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten und Services. Chat jetzt starten Hallo ich bin Linda, Ihre digitale Assistenz. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten und Services. Chat jetzt starten Bereit für die Zukunft? Jetzt schon mit dem Mitwachsenden Konto Bereit für die Zukunft? Jetzt schon mit dem Mitwachsenden Konto Das Mitwachsende Konto passt sich den Lebensphasen Ihres Kindes an und begleitet es bis ins Erwachsenenleben. Konto eröffnen Home Girokonto Girokontomodelle Mitwachsendes Konto Vorteile Vorteile des mit­wachsenden Kontos Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an. Die Eltern entscheiden was freigeschaltet werden soll. Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick Kosten­lose Konto­führung von 0 bis 24 Jahre 2,00 % Zinsen jährlich auf die ersten 1.000 Euro 1 , für Beträge darüber hinaus 0,50 % jährlich Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter 1 Persönliche Beratung und Betreuung – wir sind persön­lich für Sie da Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang Bequem von zu Hause aus er­ledigt Online, papier­los be­antragen Identität digital be­stätigen Geburts­urkunde ein­reichen Ihr nächster Schritt Führen Sie die Konto­eröffnung bequem von zu Hause aus durch­. Nach der Videolegitimation beider gesetzlicher Vertreter muss nur noch die Geburtsurkunde eingereicht werden. Bei Jugendlichen ab 16 Jahre ist auch die Online-Legitimationen mit Personalausweis möglich. Haben Sie das alleinige Sorgerecht bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis in eine Filiale mit. Mitwachsendes Konto eröffnen Funktionalität Das Konto, das mitwächst Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen Vom Spar- und Taschengeld­konto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an. 0 bis 10 Jahre Das erste Ansparkonto Von Geburt an: Das Mit­wachsende Konto für Kinder mit attraktiver Mitglied­schaft im KNAX-Klub in­klusive. Kosten­lose Konto­führung Attraktive 2,00 % Zinsen p.a. auf die ersten 1.000 Euro, für Beträge darüber hinaus 0,50 % jährlich Zinssatz freibleibend, ab Volljährigkeit entfällt die Verzinsung Bargeld­ein- und Aus­zahlungen jeder­zeit mög­lich 3 Keine Konto­überziehung möglich Spielen, Malen und Spaß mit dem KNAX-Online-Portal und der KNAX-Taschen­geld-App Online-Banking-Zugang mit elek­tronischem Post­fach für Sie als gesetz­lichen Ver­treter 1 11 bis 17 Jahre Flexibles Taschengeldkonto Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um. Kostenlose Kontoführung Kostenlose Sparkassen-Card inklusive Wunsch-PIN Online-Banking-Zugang mit sicherem pushTAN-Verfahren auch für Ihr Kind Alleinige Verfügungsmacht für Ihr Kind, um den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Geld zu lernen 2 Online-Banking-Zugang mit elektronischem Postfach für Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter 1 18 bis 24 Jahre Voll­wertiges Giro­konto Aus­bildung, Studium oder Beruf? Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch. Kosten­lose Konto­führung für Schüler, Studenten und Azubis bis 25 Jahre Kosten­freie Sparkassen-Card Online-Banking-Zugang mit sicherem pushTAN-Verfahren Auf Wunsch: S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung) Kontakt­loses Bezahlen mit der Sparkassen-Card oder dem Smart­phone Online zahlen mit I und bequem von Smart­phone zu Smart­phone über­weisen Ihr nächster Schritt Führen Sie die Konto­eröffnung bequem von zu Hause aus durch­. Nach der Videolegitimation beider gesetzlicher Vertreter muss nur noch die Geburtsurkunde eingereicht werden. Bei Jugendlichen ab 16 Jahre ist auch die Online-Legitimationen mit Personalausweis möglich. Haben Sie das alleinige Sorgerecht bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis in eine Filiale mit. Mitwachsendes Konto eröffnen Leistungen Leistungen Online-Banking Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen. Mehr zum Kontowecker Elternvollmacht Zusammenarbeit für das Kind Mit der Elternvollmacht können Sie und Ihr Partner / Ihre Partnerin sich gegenseitig die Vollmacht zusprechen. Dadurch können Sie bequem und unabhängig voneinander: – Vollumfänglich für das Kind handeln – Das mitwachsende Konto verwalten Mehr zur Elternvollmacht Die meistgenutzte Banking-App Vielfach ausgezeichnet Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet Mit giropay I Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben Mehr zur App Sparkasse Kostenfreie Bargeld­auszahlung Wo kann mein Kind sein Geld abheben? * an allen Sparkassen-Geldautomaten in Deutschland * bei ausgewählten Einzelhändlern ab einem geringen Einkaufswert Mehr zur Sparkassen-Card (Debitkarte) Mobiles Bezahlen Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone . Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr Android TM - Smart­phone . Mehr zum mobilen Bezahlen Ihr nächster Schritt Führen Sie die Konto­eröffnung bequem von zu Hause aus durch­. Nach der Videolegitimation beider gesetzlicher Vertreter muss nur noch die Geburtsurkunde eingereicht werden. Bei Jugendlichen ab 16 Jahre ist auch die Online-Legitimationen mit Personalausweis möglich. Haben Sie das alleinige Sorgerecht bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis in eine Filiale mit. Mitwachsendes Konto eröffnen FAQ Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen? Kontoeröffnung von Zuhause aus Sie können das Konto von Zuhause aus eröffnen Sie müssen die Geburtsurkunde einreichen Die gesetzlichen Vertreter müssen sich online legitimieren Wenn Sie Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Kontoeröffnung mit einer TAN bestätigen Der zweite gesetzliche Vertreter bestätigt die Kontoeröffnung mit einer Online-Legitimation Kann mein Kind sich auch online legitimieren? Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt. Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto? Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang. Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto? Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters. Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag? Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters. Gibt es für mein Kind eine App zum Konto? Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an. Kann das mitwachsende Konto überzogen werden? Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mit­wachsende Konto er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studenten­kredit möglich. Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird? Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mit­wachsende Konto bleibt bis zum 25. Geburts­tag kosten­frei. Wie viel Taschengeld ist angemessen? Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung: Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche 6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche 7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche 8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche 9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche 10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat 11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat 12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat 13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat 14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat 15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat 16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat 17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto? Mit der Kontoeröffnung erhalten Sie als gesetzliche Vertreter auch einen Online-Banking-Vertrag. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto erhalten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht frei geschaltet. Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen? Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen. Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten? Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier . Ihr nächster Schritt Führen Sie die Konto­eröffnung bequem von zu Hause aus durch­. Nach der Videolegitimation beider gesetzlicher Vertreter muss nur noch die Geburtsurkunde eingereicht werden. Bei Jugendlichen ab 16 Jahre ist auch die Online-Legitimationen mit Personalausweis möglich. Haben Sie das alleinige Sorgerecht bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis in eine Filiale mit. Termin vereinbaren Mitwachsendes Konto eröffnen 1 Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen. 2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden. 3 Am Schalter Ihrer Sparkasse. Sparkasse anrufen Chatbot Linda Nachricht schreiben Termin vereinbaren Facebook Instagram LinkedIn Online-Banking Zugangsdaten vergessen Online-Banking erstmalig nutzen wero – Geld senden Freistellungsauftrag beantragen IBAN & BIC berechnen Online-Banking Lösungsfinder Online-Banking-Limit erhöhen Sparkassen-App downloaden Handy aufladen Alle Services und Formulare Sparkasse anrufen Chatbot Linda Nachricht schreiben Termin vereinbaren Facebook Instagram LinkedIn Top Online-Produkte Girokonto Kreditkarte Privatkredit Depot Aktuell nachgefragt ETF Autokredit Baufinanzierung Gold & Edelmetalle Banking & Bezahlen Online-Banking Hilfe wero Bezahlen mit Android Bezahlen mit Apple Pay Meine Sparkasse Füreinander hier Nachhaltigkeit Karriere Termine und Events 4,4 Sterne Google Bewertungen Testsieger Baufinanzierungs- beratung 'Prime Status' Nachhaltigkeit 08.01.2026 Herausragende Vermögensverwaltung Sparkasse KölnBonn DE Deutsch English Français Türkçe AGB Impressum Datenschutz Cookie-Einstellungen anpassen Preise und Hinweise Compliance Sicherheit Kontakt Filialen A-Z Geldautomaten Barrierefreiheit Barriere melden Vertrag widerrufen Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Automatische Abmeldung in 20 Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? 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