Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

5 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Typografie (1)

hinweisveröffentlichbar Seite 4

Doppelter Punkt/Leerzeichen vor Satzende in SEPA-Staatenliste

In der Anlage (Seite 4) steht nach 'Nordirland' ein Leerzeichen vor dem abschließenden Punkt ('. … Nordirland .'). Dies ist ein formaler Tippfehler im Listenabschluss.

„Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland ."

Der Befund betrifft einen vermeintlichen Tippfehler 'Nordirland .' mit Leerzeichen vor dem Satzendepunkt in der Anlage (Seite 4). Die Gefahr besteht, dass dies ein Zeilenumbruch- bzw. Layout-Artefakt ist: In der Fliesstext-Extraktion steht '...und Nordirland .' am Zeilenende, gefolgt von der Fussnote. Es ist plausibel, dass im Originallayout der Punkt direkt am Satzende steht und das Leerzeichen durch den Umbruch der extrahierten Fliesstext-Zeile entstanden ist. Die quote zeigt einen einzelnen Leerraum vor dem Punkt innerhalb einer Zeile (nicht am Zeilenende nach Umbruch ersichtlich). Da es sich um Text innerhalb der Fliesstextspalte handelt und der Punkt folgt, deutet dies auf ein moegliches echtes Leerzeichen im Dokument hin, aber es koennte auch ein Extraktionsabstand sein. Ich beurteile dies als mit hoher Wahrscheinlichkeit im Original sichtbar, da es sich um einen laufenden Listenabschluss handelt. Dennoch ist hier ein gewisses Restrisiko eines Layout-Artifakts gegeben.

Preis/Entgelt (1)

warnungReview nötig Seite 2

Entgelte nur als Verweis auf Preis- und Leistungsverzeichnis ohne konkrete Höhe

Mehrere Stellen verweisen auf das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ (z. B. Entgelt für Ablehnung wegen fehlender Kontodeckung, Entgelt für Informations-/Wiederbeschaffungsleistungen), ohne im Dokument selbst Entgeltbeträge zu nennen. Das entspricht branchenüblicher Verweisungspraxis, ist aber ohne das PlV nicht selbstprüfbar. Ein angebundenes PlV sollte sicherstellen, dass die jeweiligen Entgeltpositionen dort tatsächlich ausgewiesen sind (Referenzprüfung).

„Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich) berechnet die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt."

Dieses Finding ist kein Dokumentfehler im eigentlichen Sinne, sondern eine konzeptionelle/prueferische Anmerkung zur Verweisungspraxis auf das Preis- und Leistungsverzeichnis. Es haengt von der aktuellen externen Rechts- und Geschaeftslage ab (ob das PlV die Entgeltpositionen tatsaechlich ausweist) und erfordert eine Referenzpruefung gegen ein externes Dokument. Der Befund gehoert daher zur Kategorie needs_visual_review und ist nicht publishable, da er ohne separate Recherche gegen das PlV nicht belastbar bejaht oder verneint werden kann.

Rechtlicher Prüffall (1)

warnungWeb-Recherche nötig Seite 4

SEPA-Staatenliste: Bulgarien unter EWR gelistet – Status von BGN/Euro prüfbar

Bulgarien wird in der Anlage als EWR-Staat geführt. Das ist formal korrekt (Bulgarien ist EU-/EWR-Mitglied). Im Kontext der SEPA-Ausführung in Euro ist zu prüfen, ob der aktuelle (Stand 2026) Währungsstatus/Termin des Euro-Übergangs oder der bisherige BGN-Einsatz die Liste bzw. die Euro-Abwicklung betrifft. Eine belastbare Aussage erfordert aktuelle offizielle Quellen (EZB/EU-Kommission).

„Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (…), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich (…)"

Finding depends on current external legal, regulatory, currency, or public-fact status. It must be verified against current official web sources before it can be published.

Metadaten (1)

hinweisWeb-Recherche nötig Seite 1

Versions-/Fassungskonsistenz nur eingeschränkt überprüfbar

Die Fassung wird als 'Fassung Mai 2026' mit Dokumentversion 'v14.0' ausgewiesen. Ein explizites Gültigkeitsdatum oder Freigabedatum ist im Dokument selbst nicht enthalten. Eine automatische Verprobung des Inkrafttretens ist daher nur über externe Quellen möglich.

„114 248.000 D1 (Fassung Mai 2026) - v14.0"

Finding depends on current external legal, regulatory, currency, or public-fact status. It must be verified against current official web sources before it can be published.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Extraktionsartefakt/Seitenumbruch in der Mandats-Erledigungsklausel

Die Zeile 'Mit dem Einzug der letzten Lastschrift teilt der Zahlungsempfänger der Sparkasse des Kunden die Erledigung des SEPA-Lastschriftmandates mit.' ist im extrahierten Text durch einen Seitenumbruch und eine eingefügte Zeile ('© S-Management Services • DSV Gruppe') unterbrochen, wodurch ein Satz offenbar zerrissen dargestellt wird. Die eigentliche Klausel erscheint inhaltlich intakt, die Extrahierung sollte aber auf Robustheit geprüft werden.

„… teilt der Zahlungsempfänger der Sparkasse des Kunden die Erledigung des SEPA-Lastschriftmandates © S-Management Services • DSV Gruppe mit."

Der Befund beschreibt ausdruecklich ein Extraktionsartefakt: Die Klausel wird im Fliesstext durch eine zwischengeschobene Copyright-/Druckstrassenz-Einleitung ('© S-Management Services • DSV Gruppe') und einen Seitenumbruch unterbrochen. Der eigentliche Satz ist inhaltlich intakt. Die Stoerung entsteht durch die Extraktion der Druckstrassenz und des Layouts, nicht durch einen Fehler im Originaldokument. Klarer Fall von text_extraction_only.

Text

TXT
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
                                            im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
                                                                                                                   Berliner Sparkasse
                                            Fassung Mai 2026                                                       Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                            Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis-Lastschrift über sein Konto bei der Sparkasse gelten folgende
                                            Bedingungen.

                                            1 Allgemein
                                            1.1 Begriffsbestimmung
                                            Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jewei-
                                            ligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
                                            1.2 Entgelte und deren Änderung
                                            Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                            1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht
                                            Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.
                                            1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit
                                            Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten
                                            Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden.
                                            2 SEPA-Basis-Lastschrift
                                            2.1 Allgemein
                                            2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
                                            Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die Sparkasse an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des
                                            Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage
                                            genannten Staaten und Gebiete.
                                            Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriften muss
                                            – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen und
                                            – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
                                            Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschrif-
                                            ten vorlegt.
                                            Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt
                                            der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Sparkasse die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
                                            2.1.2 Kundenkennungen
                                            Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts-
                                            raums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Spar-
                                            kasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung
                                            auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdaten-
                                            satz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR
                                            zusätzlich angegebenen BIC aus.
                                            2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten
                                            Bei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter-
                                            bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den
                                            USA weitergeleitet werden.
                                            2.2 SEPA-Lastschriftmandat
                                            2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate)
                                            Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung von
                                            SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Sparkasse vereinbarten Art und Weise
                                            zu erteilen.
                                            In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister
                                            und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen,
                                            verarbeiten, übermitteln und speichern.
                                            In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein:
                                            – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und
                                            – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen.
                                            Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten:
                                            – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                            – eine Gläubiger-Identifikationsnummer,
                                            – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung,
                                            – Name des Kunden (sofern verfügbar) und
                                            – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
                                            Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
114 248.000 D1 (Fassung Mai 2026) - v14.0


                                            Mit dem Einzug der letzten Lastschrift teilt der Zahlungsempfänger der Sparkasse des Kunden die Erledigung des SEPA-Lastschriftmandates
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                            mit.
                                            2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat
                                            Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von
                                            seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Sparkasse an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezoge-
                                            nen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung von Lastschrif-
                                            ten des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor
                                            dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.
                                            Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten:
                                            – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,


                                                                                                                                                                             Seite 1 von 4
                                            Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren


                                            – Name des Kunden,
                                            – Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden.
                                            Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
                                            2.2.3 Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats
                                            Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Sparkasse – möglichst
                                            schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegen-
                                            über der Sparkasse, wird er ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirk-
                                            sam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften
                                            einzieht.
                                            2.2.4 Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basis-Lastschriften
                                            Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulas-
                                            sen. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im
                                            Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag möglichst schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische
                                            Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem Wege zugehen. Diese Weisung sollte zusätzlich auch gegenüber
                                            dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
                                            2.3 Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift auf Grundlage des SEPA-Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger
                                            (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt
                                            etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basis-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zah-
                                            lungsempfänger angegeben.
                                            (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Einschaltung seines Zah-
                                            lungsdienstleisters an die Sparkasse als Zahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert auch di

Root URLs

1 archivierte Vorkommen dieser Datei

bedingungen70%

https://www.berliner-sparkasse.de/

www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-zahlungen-mittels-lastschrift-im-SEPA-basis-lastschriftverfahren.pdf

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren · 17.08.26, 22:15