Ergänzende Bedingungen im Sorten- und Edelmetallgeschäft
Fassung vom 21.02.2025
1.Vertragspartner und Vertragsabschluss
Die Sparkasse entscheidet, auf welchen Vertriebswegen sie dem Kunden den Abschluss von
Kaufverträgen über Sorten und Edelmetalle („SE“) ermöglicht (Internetfiliale, S-App; Telefon
und/oder in der Geschäftsstelle). Die Erfassung von Verkaufsaufträgen durch den Kunden
über die Internetfiliale, Telefon und S-App ist nicht möglich.
Die Sparkasse wird ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
nicht annehmen, wenn (i) die von dem Kunden übermittelten Daten und Informationen
offensichtlich unvollständig oder fehlerhaft sind oder (ii) die von dem Kunden angegebene
Lieferanschrift für SE außerhalb der Lieferbezirke gemäß Ziffer 4 liegt.
Nimmt die Sparkasse ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
an, kommt der Kaufvertrag über SE zwischen Kunde und Sparkasse zustande.
2. Information über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt die Sparkasse dem Kunden „Informationen für den
Verbraucher bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen und
Fernabsatzverträgen und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“ zur Verfügung.
Diese Informationen enthalten Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
Widerrufsrechts.
Übt der Kunde ein bestehendes Widerrufsrecht aus, ist er verpflichtet, bereits ausgelieferte SE
bei einer Geschäftsstelle der Sparkasse auf seine Kosten abzugeben oder kostenpflichtig und
versichert an die Sparkasse zurückzusenden.
3. Lieferbedingungen
Die Sparkasse übergibt die SE entweder in der Geschäftsstelle an den Kunden oder liefert
per Transportdienstleister im Falle einer Kundendirektbelieferung.
Die Sparkasse wird ein entsprechendes Angebot in ihrem Ermessen anbieten.
Bei Abholung von SE in einer Geschäftsstelle der Sparkasse muss dies zu den üblichen
Öffnungszeiten erfolgen. Die Bereitstellung der SE kann in Abhängigkeit der
Geschäftsstellen, Öffnungszeiten und der Lieferwege zwischen einem und 10
Bankarbeitstagen variieren.
Die Sparkasse beauftragt die Lieferung von SE im Rahmen der Kundendirektbelieferung an
die vom Kunden benannte Lieferanschrift.
Für die Kundendirektbelieferung gilt:
- Bestellung an die Privatadresse werden i.d.R. an einem der beiden auf den Bestelltag
folgenden Werktage an den Kunden ausgeliefert. Es erfolgt – außer in den unten
genannten Fällen - keine Auslieferung an Samstagen
- Die Lieferung an eine Privatadresse erfolgt ausschließlich mit persönlicher Übergabe.
- Die Zustellung erfolgt an den Rechnungsadressaten oder an andere, in den Räumen des
Rechnungsadressaten anwesende Personen („empfangsberechtigte Person oder
Ersatzempfänger“).
- Der Transportdienstleister führt – aus in den unten genannten Fällen -keine
Legitimationsprüfung durch.
- Die Aushändigung erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung mit Unterschrift.
- Einwürfe in Briefkästen werden nicht vorgenommen.
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- Ist eine Geschäftsadresse als Lieferanschrift angegeben, so wird der
Transportdienstleister zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten die Lieferung bei der
Postannahmestelle des Geschäftsbetriebes übergeben.
- Kann die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht erfolgen, so hat der
Kunde alle Kosten der Rückabwicklung zu tragen, die er schuldhaft verursacht hat.
Darüber hinaus bei Belieferung durch DHL Express (DHL):
- Der Kunde wird nach Auftragserteilung über eine hinterlegte E-Mailadresse und/oder
eine Mobilfunknummer über den Status der Sendung durch DHL informiert
- Je nach Leistungsumfang der DHL wird dem Kunden eine alternative Zustellung
zur Auswahl gestellt. Dieses kann eine Änderung des Liefertages, der
Lieferadresse oder die Hinterlegung in eine Packstation oder einem Paketshop
sein.
Sendungen, deren Zustellung an der Lieferanschrift nicht erfolgt ist, werden für den Kunden
innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem
Werktag, der auf die versuchte Erstzustellung folgt, zur Abholung in einer Filiale/Agentur
bereitgehalten. Dies gilt auch, wenn eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht zumutbar ist.
- Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
durchgeführt.
- Als unzustellbar gilt:
- Sendungen, bei denen niemand angetroffen wurde und die Abholfrist fruchtlos
verstrichen ist
- Die Annahme durch den Kunden, verweigert wird oder der nicht ermittelt
werden kann.
Darüber hinaus bei Belieferung durch DG Transporte:
- DG Transporte ist berechtigt den Kunden per E-Mail über den Versand zu informieren.
Für den Fall eines erfolglosen Zustellversuchs wird der Kunde per E-Mail informiert und
erhält Kontaktinformationen zur Vereinbarung eines 2. Zustellversuchs.
- Sollte keine E-Mailadresse des Kunden hinterlegt sein, wird im Fall eines erfolglosen
Zustellversuches wird ein 2. kostenloser Zustellversuch durchgeführt.
- Ist der 2.Zustellversuch erfolglos, geht die Sendung innerhalb von 7 Werktagen zurück.
Darüber hinaus bei Belieferung durch GO Logistik:
- Konnte niemand unter der Lieferanschrift angetroffen werden, so wird Go Logistik eine
Mitteilung mit der Maßgabe der Terminabstimmung für eine Anlieferung am
folgenden Werktag hinterlassen.
- Meldet sich der Kunde auf die gewünschte telefonische Rücksprache für eine
Anlieferung am folgenden Werktag des Erstzustellungsversuchs, erfolgt eine
zusätzliche, kostenfreie Zustellung an dieselbe Adresse.
- Sendungen sind unzustellbar, wenn beim Erstzustellungs- oder nachfolgenden
weiteren Zustellungsversuch keine empfangsberechtigte Person im vorher
beschriebenen Sinne angetroffen wird, die Annahme durch den Empfänger, oder
Ersatzempfänger verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann.
- Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
durchgeführt.
(A) Für die Kundendirektbelieferung durch Prosegur gilt:
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- Vor der Auslieferung erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden, um den
Zeitrahmen der Zustellung abzustimmen
- Um die Zustellung am Auslieferungstag sicherzustellen, erfolgt erneut eine
Kontaktaufnahme beim Kunden. Sofern der Kunde telefonisch nicht erreichbar ist, wird
kein Zustellungsversuch unternommen. Es erfolgt eine erneute Kontaktaufnahme mit
dem Kunden, um den Zeitrahmen der zweiten Zustellungsanfahrt mit dem Kunden
abzustimmen.
- Die Zustellung der Wertsendungen ist vom Kunden zu quittieren. Bei der Zustellung
der Wertsendung hat sich die empfangsberechtigte Person per Ausweisdokument zu
identifizieren. Die Nummer des Ausweisdokumentes ist auf der Quittung zu notieren.
- Sollte die empfangsberechtigte Person die Vorlage der Ausweisdokumente zur
Identifizierung verweigern, wird die Sendung von Prosegur nicht ausgehändigt und dies
entsprechend vermerkt.
- Als empfangsberechtigte Person gilt zum einen der im Auftrag genannte
Rechnungsadressat oder Empfangsbevollmächtigte.
- Ist die Sendung trotz telefonischer Terminvereinbarung unzustellbar wird die Sendung
zurückgesandt. Die Sparkasse kann in diesem Fall die Stornierung des Geschäfts
veranlassen.
4. Lieferorte und ausgeschlossene Lieferbezirke für die Kunden-Direktbelieferung
Die Auslieferung der SE ist auf Anschriften in Deutschland (Festland) beschränkt.
Für folgende Postleitzahlengebiete wird eine Lieferung nicht angeboten.
Postleitzahl Ort
18520 – 18609 Insel Rügen
25846 – 25849 Insel Pellworm
25859 Hallig Hooge
25863 Hallig Langeneß
25869 Hallig Oland
25929 – 25999 Inseln Föhr, Amrum, Sylt
26453 – 26486 Inseln Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge
26533 – 26548 Insel Norderney
26557 – 26579 Inseln Juist, Baltrum
26737 – 26757 Insel Borkum
27483 – 27499 Helgoland
30521 Hannover Messe
78266 Büsingen
82475 Schneefernerhaus
5. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
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