Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Openbank Deutschland AG Anschrift Santander-Platz 1 41061 Mönchengladbach (falls zutreffend) Kreditvermittler Anschrift 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits Kreditart Der Rahmenkredit ist ein Darlehensvertrag, mit dem Ihnen das Recht eingeräumt wird, das Darlehen bis zu der im Darlehensvertrag vereinbarten Höhe ganz oder teilweise ohne vorherige Rücksprache mit uns einmalig oder auch wiederholt in Anspruch zu nehmen. Sie entrichten während der gesamten Vertragslaufzeit eine vereinbarte (Mindest-) Rückzah- lungsrate. Sollzinsen werden nur für die Dauer und den Betrag der tatsächlichen Inan- spruchnahme in Rechnung gestellt. Einschränkung des Verwendungszwecks: Der Darlehensnehmer darf das Darlehen nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken (auch Wohnungseigentum), an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden (auch Erwerb eines Fertighauses) oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten (auch Erbbaurechte und selbständiges Gebäudeeigentum) verwenden. Hierunter fällt auch die Verwendung des Darlehens zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsver- steigerung. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jedoch zur Renovierung oder zum Substanzerhalt einer Immobilie verwenden. Gesamtkreditbetrag Der Gesamtkreditbetrag ist der Nettodarlehensbetrag und beträgt 2.000 Euro. Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf­ grund des ­Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird Bedingungen für die Inanspruchnahme Der Kreditrahmen kann wie folgt in Anspruch genommen werden: Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten • Kreditkarteneinsatz (Kreditkartenverfügung) • Überweisung auf das Referenzkonto Laufzeit des Kreditvertrags Das Darlehen wird Ihnen bis auf weiteres zur Verfügung gestellt. Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in Sie müssen folgende Zahlungen leisten: der die ­Teilzahlungen angerechnet werden • Mindestrate: 5,00 % des Gesamtbetrages der Monatsrechnung/ des in Anspruch genom- menen Betrages, mindestens jedoch 25,00 Euro, höchstens den offenen Saldo. • Monatlich fällig, frühestens 10 Tage nach Rechnungsabschluss. Die Zinsen und/ oder Kosten sind wie folgt zu entrichten: In den Mindestraten sind die bei vertragsgemäßer Bedienung entstehenden Zinsen und Kosten anteilig enthalten. Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Der Gesamtbetrag ist die Summe aus dem Betrag des Kreditrahmens und den Gesamt- kosten. Die Gesamtkosten sind die Zinsen und sonstigen Kosten, die Sie bei regulärem Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen Vertragsverlauf im Zusammenhang mit Ihrem Kredit zu tragen haben. Die genaue Höhe und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem des Gesamtbetrags kann im Zeitpunkt der Erteilung dieser Information nicht angegeben Kredit werden, da sie von der jeweiligen Inanspruchnahme des Kreditrahmens und der jeweiligen Rückzahlung abhängt. Verlangte Sicherheiten Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit 1. AGB Pfandrecht dem ­Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten 2. Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen Stand: 07.2026 Seite 1 von 4 3. Kreditkosten Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Der Sollzinssatz von 15,56 % jährlich ist veränderlich. Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist der Zinssatz für die Spitzen­refinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF- Satz*). Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli- chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegen, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min- destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre- chende Unterrichtung des Darlehensnehmers. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk­ tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spitzen­ refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) angegeben. Effektiver Jahreszins Der effektive Jahreszins beträgt 16,72 % p.a. Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten P ­ rozentsatz des ­Gesamtkreditbetrags. Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungen. Für die Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in ­Angebote zu vergleichen. der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt: Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestellt, wann er das Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das gesamte Verbraucherdarlehen als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen. Bei einem unbefristeten Verbraucherdarlehensvertrag, der weder eine Überziehungs- möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum von einem Jahr ab der ersten Inanspruchnahme gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind und der Verbraucherdarlehensbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Als unbefristete Verbraucherdarlehensverträge gelten Verbraucherdarlehensverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Verbraucherdarlehen, bei denen der Verbraucher- darlehensbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut in Anspruch genommen werden kann. Der effektive Jahreszins kann sich unter Umständen erhöhen, wenn sich eine der bei seiner Berechnung zugrunde gelegten Annahmen ändert. Ist • der Abschluss einer Kreditversicherung Nein oder • die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst­ leistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Stand: 07.2026 Seite 2 von 4 Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit Höhe der Kosten für die Verwendung eines Für die Verwendung der BestCard Extra fallen folgende Kosten an: bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) • Bargeldverfügungen 3,50 % vom Verfügungsbetrag, mind. 5,75 € (Pro Kartenkonto 6 Verfügungen weltweit pro Abrechnungsmonat gebührenfrei) • Entgelt für Auslandseinsatz Visa Karte 0,00 € • Jahresgebühr Hauptkarte 58,80 € Zusatzkarte 34,80 € Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten Folgen für Sie haben (z. B. Zwangs­verkauf) und die über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,52 % p.a. Erlangung eines Kredits erschweren. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt. 4. Andere wichtige rechtliche Aspekte Widerrufsrecht Ja Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalender­ tagen den Kreditvertrag zu widerrufen. Vorzeitige Rückzahlung Ja Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung Nein, eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht berechnet. eine ­Entschädigung zu Datenbankabfrage Ja Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent­ geltlich über das Ergebnis einer Daten­bankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union unter­ sagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft. Recht auf einen Kreditvertragsentwurf Ja Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Ab­ schluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist. 5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen a) zum Kreditgeber Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedsstaat, in Openbank Deutschland AG dem Sie Ihren Wohnsitz haben vertreten durch den Vorstand: Petri Nikkilä (Vorsitzender) Anschrift Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Eintrag im Handelsregister Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach, unter HRB 1747 Zuständige Aufsichtsbehörde • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main sowie die • Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Stand: 07.2026 Seite 3 von 4 b) zum Kreditvertrag Ausübung des Widerrufsrechts Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer einfachen, formlosen und eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist be- ginnt, nachdem Sie eine Vertragsurkunde, Ihren schriftlichen Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags erhalten haben, jedoch nicht vor Vertrags- schluss und auch nicht, bevor Sie die Pflichtangaben erhalten haben, die Sie in Abschnitt 2 der einen Vertragsbestandteil bildenden Widerrufsinformation des Verbraucherdarlehens- vertrags finden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach. Weitere Kontakt- möglichkeiten zur Abgabe der Widerrufserklärung finden Sie unter www.santander.de. Wenn das Widerrufsrecht nicht oder nicht rechtzeitig ausgeübt wird, sind Sie an Ihre auf den Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung gebunden. Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Für die Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags gilt deutsches Recht. Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kredit­ vertrags zugrunde legt Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwend­ Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und der bare Recht und/oder das zuständige Gericht Bank gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Wahl der Sprache Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in Deutsch vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt halten. c) zu den Rechtsmitteln Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Der Kunde kann sich, ohne dass ihm von Seiten der Bank dafür Kosten berechnet werden, Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu mit einer Beschwerde jederzeit per Brief an die Kontaktanschrift der Openbank Deutsch- land AG, Beschwerdemanagement, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach, elekt- ronisch über die E-Mailadresse beschwerdemanagement@santander.de, über ein auf der Internetseite der Bank (www.santander.de) abrufbares Kontaktformular oder telefonisch unter (02161) 690-7171 an die Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Om- budsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbrau- cher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten. Im Schlichtungs- antrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzustellen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens trägt der Bankenverband. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefonkosten sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines Rechtsanwalts) werden nicht erstattet. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über ein auf der Internetseite der BaFin (www.bafin.de) abrufbares Online-Formular bei der BaFin einreichen. Die BaFin erhebt für Beschwerden keine Gebühren. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefonkosten sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines Rechtsanwalts) werden nicht erstattet. Informationen nach Art. 247 § 4 Abs. 3 EGBGB Bezeichnung des Referenzwerts Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) Name des Administrators Europäische Zentralbank (EZB) Mögliche Auswirkungen auf den Darlehensnehmer Ändert sich der vorbezeichnete Referenzwert, kann dies eine Änderung des vom Kunden an die Bank zu zahlenden Zinssatzes, der auf den Referenzwert Bezug nimmt, zur Folge haben. In Abhängigkeit von der Art der Änderung (Erhöhung oder Absinken des Refe- renzwerts) und den vertraglichen Vereinbarungen, kann dies zur Folge haben, dass der vom Kunden an die Bank zu zahlende Zinssatz steigt (d.h. die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Möglichkeit der Kapitalnutzung steigt) oder absinkt (d.h. die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Möglichkeit der Kapitalnutzung sinkt). Stand: 07.2026 Seite 4 von 4