Nähere Angaben zur Bank sind im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ enthalten. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher1 ist, an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Firmenlastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedingungen. 1 Allgemein bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und 1.1 Begriffsbestimmung Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zah- USA weitergeleitet werden. lungsvorgang zu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Zahlungsempfänger angegeben wird. 2.2 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat 1.2 Entgelte 2.2.1 Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate) Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Ein- lösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und 2 SEPA-Firmenlastschrift Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückli- che Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten 2.1 Allgemein Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die 2.1.1 Wesentliche Merkmale des für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen SEPA-Firmenlastschriftverfahrens Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklä- werden, die keine Verbraucher sind. rungen des Kunden enthalten sein: Mit dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann der Kunde über die – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. genannten Staaten und Gebiete. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift muss (Autorisierungsdaten) enthalten: – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, SEPA-Firmenlastschriftverfahren nutzen, ± HLQH *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger – Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlun- das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und gen, – der Kunde der Bank die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift- – Name des Kunden, Mandats bestätigen. – Bezeichnung der Bank des Kunden und Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, in- – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). dem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- vorlegt. sätzliche Angaben enthalten. Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- 2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift- Firmenlastschrift von der Bank keine Erstattung des seinem Konto Mandats belasteten Lastschriftbetrags verlangen. Der Kunde hat seiner Bank die Autorisierung nach Nummer 2.2.1 un- 2.1.2 Kundenkennungen verzüglich zu bestätigen, indem er der Bank folgende Daten aus dem Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN2 und bei dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat grenzüberschreitenden Zahlungen (außerhalb des Europäischen übermittelt: Wirtschaftsraums3) zusätzlich den BIC4 der Bank als seine Kunden- – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, kennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die ± *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU GHV =DKOXQJVHPSIlQJHUV Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift – Mandatsreferenz, ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung – Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlun- auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen gen und die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftda- – Datum der Unterschrift auf dem Mandat. tensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung ange- Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA- gebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb Firmenlastschrift-Mandats übermitteln. des EWR zusätzlich angegebenen BIC aus. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank Bank-Verlag GmbH 48.008 (01/18) 2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren. Bei SEPA-Firmenlastschriften können die Lastschriftdaten auch über 2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter- Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklä- 1 9HUEUDXFKHU LVW JHPl‰ †  %*% MHGH QDWUOLFKH 3HUVRQ GLH HLQ 5HFKWVJHVFKlIW ]X HLQHP =ZHFN DEVFKOLH‰W GHU ZHGHU LKUHU JHZHUEOLFKHQ QRFK LKUHU VHOEVWVWlQGLJHQ EHUXÀLFKHQ 7lWLJNHLW zugerechnet werden kann. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3 Mitgliedsstaaten siehe Anhang %DQN ,GHQWL¿HU &RGH %DQN,GHQWL¿]LHUXQJVFRGH 1 4 rung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß Lastschriftdatensatz „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte mög-  HLQH *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU IHKOW RGHU IU GLH lichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stel- Bank erkennbar fehlerhaft ist, le der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem - eine Mandatsreferenz fehlt, Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmen- - ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder lastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete - kein Fälligkeitstag angegeben ist. SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3. 2.4.2 Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften SEPA-Firmenlastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbu- 2.2.4 Zurückweisung einzelner SEPA-Firmenlastschriften chung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am dritten Bank- (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, arbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmenlastschriften des 2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß Ablehnung der Einlösung „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Wei- Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- sung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte die- lösung einer SEPA-Firmenlastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die ser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Num- (2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmenlastschrift mer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Kunde und für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zu- wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ableh- rück zu erlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs nung geführt haben, berichtigt werden können. des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungs- Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. SEPA-Firmenlastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Num- (3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmenlast- mer 2.4.1 Absatz 2 vierter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im schrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen. „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. 2.4.4 Ausführung der Zahlung 2.3 Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage  'LH %DQN LVW YHUSÀLFKWHW VLFKHU]XVWHOOHQ GDVV GHU YRQ LKU GHP des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch den Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift des Zahlungsempfänger Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens in- (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat ver- nerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen bleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Au- Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- torisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den fängers eingeht. Datensatz zur Einziehung von SEPA-Firmenlastschriften. Der (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger ange- angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen geben. Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Ge- zur Einziehung der SEPA-Firmenlastschrift unter Einschaltung schäftstag. seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zah- Datensatz verkörpert auch die im SEPA-Firmenlastschrift-Man- lung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in dat enthaltene Weisung des Kunden an die Bank zur Einlösung GHU YHUHLQEDUWHQ +lX¿JNHLW der jeweiligen SEPA-Firmenlastschrift (siehe Nummer 2.2.1 Sätze 2 und 5). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die 2.5 Ausschluss des Erstattungsanspruchs bei einer Bank auf die für die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Man- autorisierten Zahlung dats vereinbarte Form (siehe Nummer 2.2.1 Satz 3). Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- Firmenlastschrift von der Bank keine Erstattung des seinem Konto 2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der belasteten Lastschriftbetrags verlangen; Ansprüche aus § 675x BGB SEPA-Firmenlastschrift sind ausgeschlossen. Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder feh- 2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden lerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Num- mit dem Lastschriftbetrag mer 2.6.2. (1) Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfän- 2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche gers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit des Kunden dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am näch- gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendun- sten Geschäftstag. JHQ 6LH LVW YHUSÀLFKWHW GHP .XQGHQ GHQ YRQ VHLQHP .RQWR DEJH- (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am drit- buchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto ten Bankarbeitstag5 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch wenn GLH QLFKW DXWRULVLHUWH =DKOXQJ EHIXQGHQ KlWWH 'LHVH 9HUSÀLFKWXQJ LVW • der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Num- spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Lei- mer 2.2.2 vorliegt, stungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der • der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats ge- Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist oder die mäß Nummer 2.2.3 zugegangen ist, Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank • der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass gemäß Nummer 2.2.4 zugegangen ist, ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift aus- WHLOW KDW GLH %DQN LKUH 9HUSÀLFKWXQJ DXV 6DW]  XQYHU]JOLFK ]X SUIHQ reichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung);  6FKDGHQVHUVDW] ZHJHQ 3ÀLFKWYHUOHW]XQJ Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zah- Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, einer fehlerhaft oder OXQJVSÀLFKWLJHQ NHLQHP .RQWR GHV .XQGHQ EHL GHU %DQN verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder einer nicht autori- zuzuordnen ist, sierten Zahlung kann der Kunde von der Bank, neben etwaigen Her- oder ausgabeansprüchen nach § 667 und §§ 812 ff BGB, den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach Maßgabe folgender Regelun- gen verlangen. 48.008 (01/18) 5 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2 • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch QLFKW P|JOLFK VR LVW GLH %DQN YHUSÀLFKWHW GHP .XQGHQ DXI ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzu- beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- teilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten tragen haben. nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewie- Stelle haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die sene Entgelt. Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 und 2.6.2 und der ersten zwischengeschalteten Stelle. Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht • Die Haftung der Bank für Schäden ist der Höhe nach auf den Last- oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht schriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folge- die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Be- schäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 lastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführ- Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten ten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Ge- nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung fahren, die die Bank besonders übernommen hat, sowie für nicht der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen ver- autorisierte Zahlungen. einbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen. Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadens- 2.6.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss ersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.6.2 ist in folgenden Fäl- der Bank nach Nummer 2.6.2 kann der Kunde auch nach len ausgeschlossen: Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Ver- • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der schulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungs- (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen dienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Anspruch begründenden Umstände • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zah- • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis lungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenken- EHUXKHQ DXI GDV GLH %DQN NHLQHQ (LQÀXVV KDW XQG GHVVHQ nung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hät- kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie ten vermieden werden können, oder sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den ‡ YRQ GHU %DQN DXIJUXQG HLQHU JHVHW]OLFKHQ 9HUSÀLFKWXQJ Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlan- herbeigeführt wurden. gung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Ru- mänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: 48.008 (01/18) Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon. 3