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9 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Widerspruch (2)

warnungnicht reportfähig Seite 2

Ausschüttungsquote 55% vs. Auslosungsplan-Summe ergibt Abweichung

Seite 2 nennt eine Ausschüttungsquote von 55%. Der Auslosungsplan auf Seite 1 nennt eine Gewinnsumme von 5.500.000,– EURO bei 10 Millionen Losen. Setzt man den Gesamtbetrag von 5 € pro Los (Sparanteil 4 € + Lotterieeinsatz 1 €) bzw. die Lotterieeinsätze (1 € x 10 Mio = 10 Mio €) in Verhältnis zur Gewinnsumme, ergibt sich bei den reinen Lotterieeinsätzen eine Quote von 55% (5,5 Mio / 10 Mio). Dies ist rechnerisch konsistent, sofern die Quote auf die Lotterieeinsätze bezogen wird. Jedoch ist unklar, ob der Auslosungsfonds aus den Lotterieeinsätzen oder aus dem Gesamtlosbetrag gebildet wird – Ziffer 4.1 nennt nur die Lotterieeinsätze als Fondsquelle. Die Angabe ist mathematisch mit den Losen (1 € Einsatz) nachvollziehbar, es fehlt aber eine explizite Definition der Berechnungsgrundlage der 55%-Quote, was zu Missverständnissen führen kann.

„Somit beträgt die Ausschüttungsquote 55%."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 1

Widerspruch zwischen fehlender Losnummernmitteilung bei Online-Eröffnung und Teilnahmebedingung

Ziffer 3.6 legt fest, dass bei Erteilung eines Dauerauftrags über das Internet die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt ist und eine Volljährigkeitsprüfung sowie Prüfung auf Grundlage des Sozialkonzeptes stattfindet. Ziffer 3.1 verlangt, dass die Sparkasse dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten Auslosung mitteilt. Hier ist nicht klar geregelt, ob diese Mitteilungspflicht der Losnummer auch bei einer Online-Eröffnung gilt, insbesondere angesichts der Begrenzung auf 500 Lose, da die Nummervergabe bei hoher Losanzahl technisch komplex erscheint. Die Regelung ist zumindest in der Zusammenschau der Ziffern 3.1 und 3.6 lückenhaft bezüglich der Losnummernmitteilung bei Online-Eröffnung.

„Die Sparkasse teilt dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten Auslosung mit."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Typografie (2)

hinweisveröffentlichbar Seite 4

Schreibfehler 'Glückspielwesen' statt 'Glücksspielwesen'

Seite 4 enthält 'Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland'. Der korrekte Begriff lautet 'Glücksspielwesen' (vgl. auch die übrige Verwendung im Dokument, z.B. 'Glücksspielstaat' bzw. 'gespielt'). Zudem wird im selben Dokuber 'Staatsvertrag' verwendet, während im flueSummary vom 'Glücksspielstaatsvertrag' die Rede ist. Die Schreibweise 'Glückspielwesen' ist ein Tippfehler.

„verpflichtet uns der Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland dazu"

Echter Tippfehler 'Glückspielwesen' statt 'Glücksspielwesen' ist klar im extrahierten Dokumenttext sichtbar ('verpflichtet uns der Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland dazu'). 'Glücksspielwesen' ist die korrekte Schreibweise (Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland ist ein realer Vertrag). Das fehlende 's' ist ein echter, im Dokument sichtbarer orthografischer Fehler, kein Extraktionsartefakt. Kein Web-Research nötig — die korrekte Schreibweise ist kontextuell und allgemeinwörtlich eindeutig belegbar.

hinweisnur Extraktion Seite 1

Umlaut-/Formatierungsauffälligkeiten in EUR-Angaben

Im Auslosungsplan (Seite 1) werden Gewinnbeträge uneinheitlich formatiert: '5,–– EURO' (mit zwei Strichen), '500,–– EURO', '5.000,–– EURO' etc. teilweise mit '––' und unterschiedlichem Leerraum. Zudem wechselt die Währungsbezeichnung zwischen 'EURO' und '€' (z.B. '2,50 €' auf Seite 2). Die 'Rückstellung' wird mit 250.000,– EURO angegeben, doch am Planende ergibt die Summe der Einzelposten mathematisch nicht direkt nachvollziehbare Zwischensummen. Dies kann die maschinelle Auswertung der Preis-/Gewinntabelle stören.

„2,50 EURO ... 1.000.000 ... 2.500.000,– EURO ... 250.000,–– EURO ... 250.000,– EURO"

Die uneinheitliche Darstellung ('EURO' vs '€', '––' vs '–', unterschiedliche Abstände) in der Auslosungstabelle ist auf Tabellen-/Spalten-Textlayerextraktion und Zeilenumbruch-/Spacing-Artefakte zurückzuführen. Die Abweichungen sind typische Extraktionsartefakte aus einer tabellarischen Darstellung (Spaltenabstände, Leerraum, Bindestrich-Formatierung), keine belegbaren sichtbaren Dokumentfehler. Für die EUR/€-Formate müsste visueller Review die tatsächliche Darstellung im Original klären.

Definition (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 4

Begriff 'Staatsvertrag' vs. 'Glücksspielstaatsvertrag' uneinheitlich

Seite 4 referenziert lediglich einen 'Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland', ohne den konkreten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) seiner aktuellen Fassung zu nennen. Für eine präzise rechtliche Referenz sollte der einschlägige Staatsvertrag in der geltenden Fassung (GlüNeuRStV) mit Datum benannt werden.

„verpflichtet uns der Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland dazu"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Fehlendes explizites Geltungs-/Standdatum in den Bedingungen

Die Bedingungen bezeichnen sich zwar als 'für das Jahr 2026', enthalten aber kein explizites Veröffentlichungs-/Geltungsdatum. Die Genehmigungsreferenz nennt den 20.11.2024, die Fassungsnummer v16.0 datiert auf Oktober 2025. Ein ausdrückliches 'Stand:'- oder 'Gültig ab:'-Datum im Dokumentkopf fehlt, was die automatische Verarbeitung und Versionsnachverfolgung erschwert.

„Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026"

Manual source/layout review did not confirm a distinct visible document defect; the signal is formatting, extraction, metadata, or contextual noise and is not reportable.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Extraktionsartefakt 'manuell' erscheint isoliert im Text

Das Wort 'manuell' taucht an mehreren Stellen isoliert im extrahierten Text auf (Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4), jeweils ohne erkennbaren inhaltlichen Zusammenhang. Es handelt sich vermutlich um ein Artefakt der Textextraktion (ggf. ein eingebettetes Metadaten- oder Kommentarfeld), das bei automatischer Weiterverarbeitung stören kann.

„Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf manuell"

Das isolierte Wort 'manuell' an mehreren Stellen ist eindeutig ein Extraktionsartefakt (eingebettetes Metadaten-/Kommentarfeld aus der PDF-Erstellung, begleitet von '157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0' und '© S-Management Services • DSV Gruppe'). Es erscheint ohne inhaltlichen Zusammenhang und ist kein sichtbarer Dokumenttext. Textlayer-/Steuerzeichenartefakt.

PAngV (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 4

Abweichende Kontakt-/Hilfsdaten zwischen Dokumentteil und externer Realität nicht verifizierbar

Seite 2 nennt als Beratungstelefon 'Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (Tel. 0800/1372700)', Seite 4 nennt '0800 / 1 37 27 00'. Beide Angaben stimmen überein. Die Bezeichnung 'Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)' und die Adresse 'Maarweg 149-161, 50825 Köln' sind im Text konsistent. Eine Prüfung, ob es sich hierbei um die aktuelle, offiziell korrekte Bezeichnung und Telefonnummer handelt, kann nur über externe Quellen erfolgen.

„Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ... Maarweg 149-161 50825 Köln Telefon: 0800 / 1 37 27 00"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Rechtlicher Prüffall (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Spielsuchtgefährdung und Volljährigkeitsprüfung nur bei Internet-Eröffnung geregelt

Ziffer 3.6 verlangt eine Volljährigkeitsprüfung und Prüfung auf Grundlage des Sozialkonzeptes nur bei Erteilung des Dauerauftrages über das Internet. Ziffer 2 beschränkt die Teilnahme auf Volljährige ('Teilnahme für Minderjährige ist ausgeschlossen'), regelt aber nicht, wie die Volljährigkeit bei Vertragsschluss in der Filiale nachgewiesen wird. Dies erscheint inkonsistent bzw. unvollständig, da bei der klassischen Filialeröffnung offenbar keine vergleichbare systemseitige Prüfung vorgeschrieben ist, obwohl dieselbe gesetzliche (GlüStV) Anforderung besteht.

„Bei Erteilung eines Dauerauftrages über das Internet ist die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt. Vor der Eröffnung des Dauerauftrages im Internet wird eine Volljährigkeitsprüfung vorgenommen sowie eine Überprüfung auf Grundlage der Bedingungen und des Sozialkonzeptes."

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Text

TXT
*0000000000100411408260*                               0000000000100411408260
                                                                                Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen
                                                                                der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026

                                                                                                                                                                           Berliner Sparkasse
                                                                                                                                                                           Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                                Zur Pflege des Spargedankens führen die rheinischen Sparkassen und die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Spar-
                                                                                kasse genannt) das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch. Dabei wird das Sparen und Gewinnen mit der Teilnahme an einer Lotterie verbunden.
                                                                                Die zur Teilnahme erforderlichen PS-Lose können bei allen rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse erworben werden.

                                                                                1. PS-Los
                                                                                Das einzelne PS-Los lautet über einen Gesamtbetrag von 5,– €, der sich aus dem Sparanteil in Höhe von 4,– € und dem Lotterieeinsatz
                                                                                (Losanteil) in Höhe von 1,– € zusammensetzt. Träger des Auslosungsverfahrens ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düssel-
                                                                                dorf, an den die Lotterieeinsätze weitergeleitet werden und der Schuldner aller Gewinnforderungen ist.
                                                                                2. Teilnahme
                                                                                Die Teilnahme für Minderjährige ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am PS-Sparen und Gewinnen erfolgt im Rahmen des Dauerauftragsver-
                                                                                fahrens (Ziffer 3).
                                                                                3. Dauerauftragsverfahren
                                                                                3.1 Für die Teilnahme erteilt der PS-Sparer seiner Sparkasse einen Dauerauftrag, aufgrund dessen Sparanteil und Losanteil monatlich von
                                                                                einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Sparkasse teilt dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten
                                                                                Auslosung mit.
                                                                                Die mitgeteilte Losnummer nimmt bis zur Kündigung des Dauerauftrags auch an den künftigen Auslosungen teil.
                                                                                3.2 Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin.
                                                                                3.3 Die Gutschrift des Sparanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin auf dem vom PS-Sparer angegebenen
                                                                                Konto.
                                                                                Die Gutschrift des Sparanteils kann auch zu Gunsten eines Fonds-Sparplans erfolgen, sofern die Sparkasse diese Möglichkeit anbietet. In
                                                                                diesem Fall obliegt die Entscheidung darüber, in welcher Form der Sparanteil gespart wird, dem PS-Sparer.
                                                                                3.4 Nach jeder Auslosung ermittelt der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, welche Gewinne auf die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Los-
                                                                                nummern entfallen sind, und schreibt diese Gewinne dem vom PS-Sparer benannten Konto gut. Die Gutschrift der Gewinne auf das vom PS-
                                                                                Sparer angegebene Konto erfolgt am zweiten Geschäftstag nach dem Auslosungstermin.
                                                                                3.5 Ein Dauerauftrag kann bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden.
                                                                                3.6 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrages erteilen, aufgrund dessen
                                                                                Sparanteil und Losanteil monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch die Ein-
                                                                                gabe von PIN und TAN. Bei Erteilung eines Dauerauftrages über das Internet ist die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt. Vor der Eröff-
                                                                                nung des Dauerauftrages im Internet wird eine Volljährigkeitsprüfung vorgenommen sowie eine Überprüfung auf Grundlage der Bedingungen
                                                                                und des Sozialkonzeptes. Diese Überprüfung erfolgt systemseitig direkt am Kundenkonto. Nur bei erfolgreicher Überprüfung wird der Dauer-
                                                                                auftrag eingerichtet und der PS-Sparer nimmt an der nächsten Auslosung teil. Ziffern 3.1–3.5 gelten entsprechend.
                                                                                4. Auslosung
                                                                                4.1 Auslosungsfonds
                                                                                Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziffer 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotteriegenehmi-
                                                                                gungsbehörde für wohlfahrts-pflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Lotteriesteuer und von
                                                                                Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziffer 4.3) an die PS-Sparer ausgeschüttet.
                                                                                4.2 monatliche Auslosungen
                                                                                Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. Teilnahmeberech-
                                                                                tigt sind alle PS-Dauerauftragslose (Ziffer 3), für die der entsprechende Sparanteil und der Losanteil abgebucht wurde. Näheres über den
                                                                                technischen Ablauf der Auslosung regeln die „Auslosungsbestimmungen“, die Teil dieser „Bedingungen“ sind.
                                                                                4.3 Auslosungsplan
                                                                                Die Höhe der Gewinne kann dem unten stehenden Auslosungsplan entnommen werden. Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf
                                                       manuell


                                                                                10 Millionen Lose abgestellt.

                                                                                                    Gewinnbetrag                                           Anzahl der Gewinne                                             Gewinnsumme
                                                                                                         2,50 EURO                                               1.000.000                                               2.500.000,– EURO
                                                                                                         5,–– EURO                                                 100.000                                                500.000,– EURO
                                                                                                        25,–– EURO                                                   20.000                                               500.000,– EURO
     157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0


                                                                                                      500,–– EURO                                                      1.000                                              500.000,– EURO
                                                                                                    5.000,–– EURO                                                        100                                              500.000,– EURO
                                                                                                  50.000,–– EURO                                                          10                                              500.000,– EURO
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                                                 250.000,–– EURO                                                           1                                              250.000,– EURO
                                                                                Rückstellung*                                                                                                                             250.000,– EURO
                                                                                                                                                                 1.121.111                                               5.500.000,– EURO
                                                                                * Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Nicht verbrauchte Rückstellung kommt in der Februar-Auslosung des Folgejahres zur Ausschüttung.


                                                                                                                                                                                                                                            Seite 1 von 2
                                                            Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026


                                                            Die genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden PS-Lose und deren Losnummern
                                                            abhängig. Bei mehr oder weniger als 10 Millionen PS-Losen erhöhen bzw. verringern sich sowohl die Anzahl der Gewinne als auch die Höhe
                                                            des gesamten Auslosungsfonds.
                                                            Durch nicht verkaufte PS-Lose oder wegen unterbrochener Nummernfolge kann es in Monatsauslosungen zu geringeren oder höheren Aus-
                           

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Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen · 14.08.26, 09:11