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Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots
                                                      Notare
                                                                                                                                  Sparkasse Krefeld
                                                      Fassung September 2023                                                      Ostwall 155, 47798 Krefeld

                                                      Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren                     7. Die Sparkasse prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen des Notars in
                                                                                                                                  seinem Verhältnis zu Dritten nicht, auch wenn es sich um Überweisungen
                                                      Begriffsbestimmungen                                                        von einem Anderkonto auf ein Eigenkonto handelt.
                                                      1. Für Notare werden Anderkonten und Anderdepots (beide im Folgenden        8. Ansprüche gegen die Sparkasse aus Anderkonten sind nicht abtretbar
                                                      Anderkonten genannt) als Sonderkonten für fremde Gelder und Wertpa-         und nicht verpfändbar.
                                                      piere, die ihnen als Notare anvertraut wurden, eingerichtet. Der Spar-      9. Im Falle der Pfändung wird die Sparkasse den pfändenden Gläubiger
                                                      kasse gegenüber ist nur der Notar berechtigt und verpflichtet.              im Rahmen der Drittschuldnererklärung auf die Eigenschaft als Ander-
                                                                                                                                  konto hinweisen.
                                                      Kontoeröffnung                                                              10. Die Sparkasse wird bei einem Anderkonto weder das Recht der Auf-
                                                      2. Auf Verlangen der Sparkasse ist der Notar verpflichtet, der Sparkasse    rechnung noch ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen,
                                                      unverzüglich den Namen und – soweit dies in Ansehung des im Einzelfall      es sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf das Anderkonto selbst
                                                      bestehenden Risikos der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung         entstanden sind.
                                                      angemessen ist – weitere von ihm erhobene Identifizierungsmerkmale
                                                      desjenigen mitzuteilen, auf dessen Veranlassung er handelt (wirtschaft-     Verfügungsbefugnis und Rechtsnachfolge
                                                      lich Berechtigter).1                                                        11. Über das Notar-Anderkonto darf nur der Notar persönlich, dessen
                                                      Auf Wunsch des Notars kann die Sparkasse weitere Anderkonten auch           amtlich bestellter Vertreter oder der Notariatsverwalter oder eine sonstige
                                                      ohne schriftlichen Kontoeröffnungsantrag einrichten.                        nach § 58 Absatz 3 Beurkundungsgesetz berechtigte Person verfügen.
                                                      3. Ist der Notar auch Rechtsanwalt (Anwaltsnotar), so führt die Sparkasse   Wenn der Notar oder Notariatsverwalter aus rechtlichen Gründen (z. B.
                                                      das Anderkonto als Rechtsanwalts-Anderkonto, sofern er nicht beantragt      Erlöschen des Amtes, Verlegung des Amtssitzes, vorläufige Amtsenthe-
                                                      hat, das Anderkonto als Notar-Anderkonto zu führen.                         bung) an der Amtsausübung gehindert ist, endet seine
                                                                                                                                  Verfügungsbefugnis.
                                                      Kontoführung                                                                Nach einer vorläufigen Amtsenthebung steht die Verfügungsbefugnis
                                                      4. Der Notar darf Werte, die ihm nicht als Notar anvertraut wurden, nicht   dem von der Landesjustizverwaltung wegen der Amtsenthebung bestell-
                                                      einem Anderkonto zuführen oder auf einem Anderkonto belassen. Auf ein       ten Vertreter oder Notariatsverwalter zu, vor dessen Bestellung der
                                                      Anderkonto darf weder durch den Notar noch durch einen Dritten Bargeld      zuständigen Notarkammer. Bis zur Bestellung eines Vertreters oder Nota-
                                                      eingezahlt werden.                                                          riatsverwalters bleibt der Notar Kontoinhaber ohne Verfügungsbefugnis
                                                      5. Die Eigenschaft eines Kontos als Anderkonto kann nicht aufgehoben        (§ 55 Abs. 2 Satz 3 Bundesnotarordnung). Mit der Bestellung wird der
                                                      werden. Ist der Notar auch Rechtsanwalt (Anwaltsnotar), so kann er          Notariatsverwalter Kontoinhaber (§ 58 Abs. 1 Bundesnotarordnung).
                                                      bestimmen, dass ein Anderkonto in Zukunft als Rechtsanwalts-Ander-          In den übrigen Fällen wird die zuständige Notarkammer Kontoinhaber, bis
                                                      konto zu führen ist.                                                        die Landesjustizverwaltung einen Notariatsverwalter bestellt oder einem
                                                      6. Die Sparkasse nimmt unbeschadet der Regelung in Nr. 2 Abs. 1 keine       anderen Notar oder im Land Baden-Württemberg einem Notariatsabwick-
                                                      Kenntnis davon, wer bei einem Anderkonto Rechte gegen den Notar gel-        ler die Verfügungsbefugnis übertragen hat (§ 58 Abs. 3 Satz 3 Beurkun-
                                                      tend zu machen befugt ist. Rechte Dritter auf Leistung aus einem Ander-     dungsgesetz).
                                                      konto oder auf Auskunft über ein Anderkonto bestehen der Sparkasse
                                                      gegenüber nicht; die Sparkasse ist demgemäß nicht berechtigt, einem         Einzelverwahrung von fremden Wertpapieren und Kostbarkeiten
                                                      Dritten Verfügungen über ein Anderkonto zu gestatten oder Auskunft über     12. Für die Einzelverwahrung von fremden Wertpapieren und Kostbarkei-
                                                      das Anderkonto zu erteilen, selbst wenn nachgewiesen wird, dass das         ten, die nicht unter Verwendung eines Anderkontos erfolgt, gelten auf
                                                      Konto im Interesse des Dritten errichtet worden ist.                        Antrag des Notars die vorstehenden Bedingungen mit Ausnahme von
                                                                                                                                  Nr. 2 sinngemäß.

                                                                                                                                  1 Im Kontoeröffnungsformular ist dies zu vermerken.
                                            manuell
182 140.000 D1 (Fassung Sep. 2023) - v3.0
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Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots Notare · 17.10.26, 22:36