PDFbedingungen · 11 Root URLs

DMS BCS/PLUSCARD Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)

https://www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf?n=true

Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

15 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Typografie (4)

hinweisveröffentlichbar Seite 2

Wortverdoppelung/Auslassung in 10.4.3: 'für in Transaktion vorgesehenen Daten'

In Nummer 10.4.3 ist der Satz 'mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten' grammatikalisch fehlerhaft. Es müsste 'mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten' heißen - das 'die' ist offenbar ausgefallen. Dies erschwert die Lesbarkeit der Muss-Anweisung für den Karteninhaber beim Abgleich der Transaktionsdaten.

„die Übereinstimmung der zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (z. B. Zahlbetrag, Datum) mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen"

Genuine grammatical error 'mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten' - the article 'die' is missing, yielding the wrong phrase 'für in Transaktion'. This is not an extraction artifact (no soft hyphen, no line-wrap boundary at this point); it would be visible in the printed document and impairs readability of an obligation clause.

warnungveröffentlichbar Seite 3

Fehlerhafte Singularform 'für in Transaktion' bzw. Rechtschreibfehler in § 13.1 'Landebank'

In Nummer 13.1 findet sich die fehlerhafte Schreibweise 'Landebank' statt 'Landesbank' ('gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank'). Zusätzlich ist in 10.4.3 der Satz 'mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten' grammatikalisch fehlerhaft (fehlendes 'die'). Beides sind Schreibfehler in einem rechtlich relevanten Kontext (Fristen/Verpflichtungen).

„spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank zu erfüllen"

Primary evidence 'Sparkasse/Landebank' is a genuine visible spelling error ('Landesbank' missing 's'). The same page correctly renders 'Landesbank' in surrounding passages, so this is not an OCR/text-layer artifact. Note: the finding bundles a second sub-issue (10.4.3 grammar) already covered by issue_0; judged on the 'Landebank' typo it is a real, customer-relevant document error.

hinweisveröffentlichbar Seite 4

Wortlaut 'die digitale Karte zu löschen' ohne Leerzeichen/Satzzeichen-Konvention in Nr. 16

In Nummer 16 steht 'zurückzugeben bzw die digitale Karte zu löschen' - hier fehlt das Komma nach 'bzw.' und es fehlt ein Satzzeichen vor der Aufzählung. Zusätzlich ist der Tippfehler 'zurückzugeben bzw [Leerzeichen] die digitale Karte' auffällig.

„hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Sparkasse/Landesbank zurückzugeben bzw die digitale Karte zu löschen."

Manual visual review of section 16 confirms the printed phrase ‘zurückzugeben bzw die digitale Karte zu löschen’. The abbreviation ‘bzw.’ is missing its period in the visible source document.

hinweisnicht reportfähig Seite 2

Klammerung in 10.2.1 mit doppeltem Klammerbeispiel

Nummer 10.2.1 nennt als Beispiel 'sie darf insbesondere auch nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden' - dieser Satz bricht die Aufzählung der Sorgfaltspflichten. Ein Tippfehler oder eine ungewollte Textmischung kann nicht ausgeschlossen werden. Es ist nicht belegt, ob der Satz in der Originalfassung erhalten ist.

„Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird (z. B. um Transaktionen an automatisierten Kassen ohne PIN bis zur Sperre zu tätigen). Sie darf insbesondere auch nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden."

Manual source/layout review did not confirm a distinct visible document defect; the signal is formatting, extraction, metadata, or contextual noise and is not reportable.

Widerspruch (1)

warnungnicht reportfähig Seite 3

Sperraufhebung: Abweichung vom gesetzlichen Erstattungszeitpunkt zur Nicht-Autorisierung

In 12.1.5 wird die Haftung des Karteninhabers bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit mit 'in vollem Umfang' geregelt und in 13.1 die Erstattung 'höchstens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis' festgelegt - dies könnte in Konflikt mit der gesetzlichen Regelfrist für die Erstattung nach einer nicht autorisierten Kartenverfügung stehen, die durch Verweis auf das P&L verlagert wird. Eine konkrete Fristangabe (z. B. Ende des nächsten Geschäftstags) wird durch Verweis auf das P&L offen gelassen, was rechtlich nicht abschließend bewertbar ist. Ob dies unzulässig ist, hängt von der konkreten P&L-Regelung und anwendbarer Rechtslage ab.

„Die Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank zu erfüllen"

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Preis/Entgelt (2)

warnungnicht reportfähig Seite 2

Entgelt-Erstattung im Bargeldservice verweist nicht auf Preis- und Leistungsverzeichnis

Die Bedingungen erwähnen an mehreren Stellen Entgelte für den Bargeldservice und die Kontoführung des Kartenkontos (vgl. Nummer 8/9), konkrete Beträge fehlen aber im Text und werden auf das Preis- und Leistungsverzeichnis verwiesen. Dies ist grundsätzlich typisch für AGB dieser Art, jedoch fehlt die ausdrückliche Verknüpfung der Bargeldservice-Entgelte mit dem P&L im Text (es gibt nur Verweise für Umrechnung in Nr. 17 und Ersatz in Nr. 18). Auf Anfechtbarkeit wegen intransparenter Preisangabe ist zu prüfen.

„Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung dieses Verfügungsrahmens vereinbaren."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 4

Entgelt für Kartenersatz (§ 18.2) schränkt gesetzlichen Erstattungsanspruch ein

In 18.2 wird das Recht der Sparkasse, für den Ersatzkarten-Entgelt zu berechnen, auf § 675l Abs. 1 BGB gestützt (ZGV für Kartenzahlungsdienste). Die Formulierung 'sofern der Karteninhaber die Umstände... zu vertreten hat und die Sparkasse... nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist' erscheint im Kontext des § 675l BGB grundsätzlich korrekt, allerdings werden in der Folge keine konkreten Beträge benannt, die jedoch als Preisangaben erforderlich sein können.

„Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, dem Karteninhaber im Rahmen des § 675l Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches das im Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landesbank ausgewiesene Entgelt zu berechnen"

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Rechtlicher Prüffall (3)

warnungnicht reportfähig Seite 3

Fehlende Betragsobergrenze für Haftung bei Bargeldservice (12.1.5) technisch unklar

In 12.1.5 wird die Schadenshaftung pro Kalendertag auf das 'vereinbarte Verfügungslimit' begrenzt. Es ist nicht definiert, was unter dem 'vereinbarten Verfügungslimit' im Kontext des Bargeldservices exakt zu verstehen ist (täglich oder monatlich). Die parallele Regelung in 12.1.5 zur Haftung für Fremdwährung oder beim vorstehenden Abschnitt spricht von 'monatlichem Verfügungsrahmen', während hier 'Verfügungslimit' verwendet wird. Gesetzliche Mindesthaftung muss geprüft werden.

„Für Schäden im Rahmen des Bargeldservices haftet der Karteninhaber pro Kalendertag maximal in Höhe des vereinbarten Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 2

Länderspezifische Telefonnummer für Zentralen Sperrannahmedienst ohne Web-Verifikation nicht abschließend prüfbar

In 10.4.1 wird für den Zentralen Sperrannahmedienst die Telefonnummer 116 116 (Inland) und +49 116 116 aus dem Ausland (ggf. abweichende Ländervorwahl) angegeben. Dies ist eine Standardnummer, deren Verfügbarkeit und weitere Ländervorwahlen jedoch landesspezifisch sein können; die Angabe 'ggf. abweichende Ländervorwahl' ist unbestimmt. Eine aktuell korrekte Auflistung der Vorwahlen ist nicht im Dokument enthalten.

„Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und +49 116 116 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) abgeben."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 4

Haftungsausschluss in § 13.4 (2) bezüglich gesetzlich zwingender Vorgaben überprüfen

Der Ausschluss von Ansprüchen nach Nummer 13.4 (2) wegen 'ungewöhnlichem und unvorhersehbarem Ereignis' und 'gesetzlicher Verpflichtung' entspricht der üblichen AGB-Systematik, jedoch sind die Grenzen bei Haftung nach § 675v BGB (nicht autorisierte Kartenverfügungen) sowie gesetzlichen Erstattungsansprüchen zu beachten. Die pauschale Formulierung könnte im Konflikt mit der gesetzlich zwingenden Erstattungspflicht bei nicht autorisierten Kartenverfügungen stehen.

„Ansprüche des Karteninhabers gegen die Sparkasse/Landesbank sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen..."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Metadaten (2)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Seitenfuß im Extraktionstext (laufende Fußzeile) im Fließtext unterbrochen

Die maschinell extrahierten Seiten zeigen die Fußzeile '128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0' an drei Stellen innerhalb des Fließtextblocks (u. a. zwischen Satzteilen in Nummer 5.1 und 13.2.1). Dies könnte ein reines Extraktionsartefakt sein, gefährdet jedoch die automatisierte Weiterverarbeitung (z. B. wenn Sätze an der Fußzeile getrennt werden).

„Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz 128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0 – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet"

The footer text '128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0' appearing inside the flow text is a running page footer/footline interleaved during extraction. This is a metadata/rendering artifact of the PDF extraction, not a document error. Not customer-relevant.

warnungnicht reportfähig Seite 1

Gültigkeits-/Fassungsdatum nur als 'Fassung März 2026' ohne exaktes Datum

Das Dokument nennt lediglich 'Fassung März 2026' und 'v14.0' sowie die Dokumentnummer '128 710.000 D0', ohne ein konkretes Wirksamkeitsdatum (z. B. 01.03.2026). Für die Überprüfung der aktuell gültigen Fassung ist dies möglicherweise unzureichend, falls der Anbieter mehrere Fassungen im selben Monat herausgibt.

„128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0"

Manual evidence review found this to be low-value metadata/style noise or an unsubstantiated concern rather than a concrete customer-facing defect.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Gedankenstrich-Listenabbrüche durch Seitenumbruch in der Extraktion

Die Aufzählungsliste in Nummer 5.1 wird durch den Seitenumbruch und die Fußzeile unterbrochen, sodass einzelne Listenpunkte ('– oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen...') aus dem Listenkontext herausgebrochen wirken. Zusätzlich beginnt der Satz auf Seite 1 mit '– oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen...' gefolgt von der Fußzeile, was die automatische Satzerkennung beeinträchtigen kann.

„– oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzugeben. © S-Management Services • DSV Gruppe"

Breaking of the bulleted list in 5.1 across the page boundary and around the footer is purely a line-wrap/page-break extraction artifact. It does not change the document content; only affects automated sentence recognition. Not a document defect.

Definition (1)

warnungnicht reportfähig Seite 3

Unterschiedliche Begriffe 'Verfügungsrahmen' vs. 'tägliches Verfügungslimit' und 'monatlicher Verfügungsrahmen' uneinheitlich

Das Dokument verwendet unkonsistent 'Verfügungsrahmen' (Nr. 4.2, 12.1.5), 'tägliches Verfügungslimit' (Nr. 4.2), 'monatlicher Verfügungsrahmen' (Nr. 12.1.5) und 'betragsmäßige Haftungsbeschränkung auf 12.500 Euro je Kartenzahlung' (Nr. 13.3), ohne dass definiert wird, ob dies dieselben oder verschiedene Parameter sind. Gerade im Bereich der Haftung (12.1.5) ist unklar, auf welchen Zeitraum oder auf welche Kartengattung sich die Frameworks beziehen.

„Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden, für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmen."

Review of the surrounding source text does not support a concrete semantic or definition conflict, so the finding is not reportable.

Stil (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 4

Fremdwährungsumrechnung (§ 17) überlässt alle Einzelheiten dem P&L ohne Verweis auf die geldpolitischen Wechselkursregeln

In Nummer 17 (Fremdwährungsumrechnung) wird nur auf das Preis- und Leistungsverzeichnis verwiesen, ohne dass im Kartendokument der für Debitkarten relevante Referenzwechselkurs oder der Umtauschmodus (z. B. Mastercard Devisenkurs) benannt wird. Dies kann für den Karteninhaber intransparent sein.

„Bei Zahlungsaufträgen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung gemäß den im Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Regelungen."

Manual evidence review found this to be low-value metadata/style noise or an unsubstantiated concern rather than a concrete customer-facing defect.

Text

TXT
Bedingungen für die Mastercard Basis/
                                             Visa Basis (Debitkarte)
                                                                                                                     Berliner Sparkasse
                                             Fassung März 2026                                                       Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                             1 Ausgabe der Karte
                                             Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Basis/Visa Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend Karte genannt). Die Karten
                                             können als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile End-
                                             geräte) ausgegeben werden. Diese Bedingungen sowie die Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im
                                             Online-Handel gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
                                             Die Kartendaten der Karte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen
                                             bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird.
                                             Ergänzende Informationen für die digitale Karte sind in den Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Karte enthalten. Im Übri-
                                             gen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
                                             verfahren.

                                             2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
                                             Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebenen Karten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend aus-
                                             gestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                             Mit der Karte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei
                                             Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten
                                             Bargeldauszahlungen vornehmen, sofern sich ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto befindet.
                                             Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf
                                             der Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierü-
                                             ber gesondert informiert.
                                             Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilnehmenden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor
                                             seine Kartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung
                                             stellen (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienstleistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisie-
                                             rung der Kartendaten automatisch zu ermöglichen.

                                             3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal
                                             3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl
                                             (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt.
                                             3.2 Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN
                                             eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder beiden Kar-
                                             tenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der konto-
                                             führenden Stelle, in Verbindung setzen.

                                             4 Aufladen und Entladen des Kartenguthabens/Verfügungsrahmen
                                             4.1 Das Aufladen des Kartenguthabens auf dem Kartenkonto ist mittels Überweisung oder Dauerauftrag möglich. Das Entladen des Karten-
                                             guthabens erfolgt durch die Nutzung der Karte wie unter Nummer 2 beschrieben sowie durch Belastung von Entgelten, soweit nichts anderes
                                             vereinbart ist. Darüber hinaus kann vorhandenes Kartenguthaben auf das im Kartenantrag angegebene Abrechnungskonto zurücküberwiesen
                                             werden.
                                             Die Einzahlungsmöglichkeit auf das Kartenkonto kann von der Sparkasse/Landesbank auf einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt
                                             werden. Dies und die Höhe des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis oder einer gesonderten
                                             Vereinbarung mit der Sparkasse/Landesbank.
                                             Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen.
                                             4.2 Der Karteninhaber darf seine Karte nur im Rahmen seines zuvor auf das Kartenkonto überwiesenen Kartenguthabens verwenden (Verfü-
                                             gungsrahmen). Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das vereinbarte tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit
                                             der Sparkasse/Landesbank eine Änderung dieses Verfügungsrahmens vereinbaren.

                                             5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen
                                             5.1 Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.
                                             Hierzu hat der Karteninhaber entweder
                                             – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautomateneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät
                                               des Geldautomaten gehalten wird
                                             – an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN einzugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Unter-
                                               schrift zu leisten oder
                                             – an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät des Vertragshändlers
                                               gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Karte an automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne Eingabe
                                               der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN verlangt wird.
                                               Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz
128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0


                                             – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzugeben.
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                               Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Ergänzend finden die Bedingungen für 3-D Secure
                                               mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel Anwendung. Informationen über weitere von der Sparkasse/Landesbank
                                               unterstützte Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse/Landesbank ver-
                                               fügbar sowie auf deren Internetseiten abrufbar.
                                             – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon).
                                             5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der
                                             Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
                                             5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.


                                                                                                                                                                              Seite 1 von 5
                                             Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)


                                             6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/Landesbank
                                             Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn
                                             – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Nummer 5.1 autorisiert hat,
                                             – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen nicht eingehalten ist oder sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto
                                               befindet oder
                                             – die Karte gesperrt ist.
                                             Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
                                             7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
                                             Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem
                                             Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn
                                             – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und
                                             – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat.
                                             Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei,
                                             nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.

                                             8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers
                                             Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Karte entstandenen

Root URLs

1 archivierte Vorkommen dieser Datei

bedingungen70%

https://www.berliner-sparkasse.de/

www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf

DMS BCS/PLUSCARD Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) · 15.08.26, 22:08