Kreissparkasse Heilbronn
Information gemäß Art. 3a Absatz 1, Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 vom 16. September 2009 über
grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001
Entgelte für kartengestützte Zahlungsdienste in EWR-Fremdwährung1
innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)2
(Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis)
Die Umrechnung von Umsätzen im EWR in EWR-Fremdwährung erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-
Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Näheres zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen
Zeitpunkt sowie zu weiteren Entgelten können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
[Kapitel B, Nr. II.3.1.h)]
Einsatz der Mastercard (Kreditkarte) zum Bezahlen in
Fremdwährung3 im EWR
- in EWR-Fremdwährung
Währungsumrechnungsentgelt 1,75 % des Umsatzes
[Kapitel B, Nr. II.3.2.f)]
Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in
Fremdwährung3 im EWR
- in EWR-Fremdwährung
Währungsumrechnungsentgelt 1,75 % des Umsatzes
[Kapitel B, Nr. II.3.4.b)]
Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card am Schalter am Geldautomaten
(Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern
(ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR)
- bei ZD im EWR im Maestro-System in
Fremdwährung3
- in EWR-Fremdwährung entfällt 1,00 % des Umsatzes /
mind. 6,00 EUR
zzgl. Währungsumrechnungsentgelt entfällt 1,75 % des Umsatzes
- bei ZD im EWR im Visa Debit-System in
Fremdwährung3
entfällt 1,00 % des Umsatzes /
- in EWR-Fremdwährung mind. 6,00 EUR
zzgl. Währungsumrechnungsentgelt
entfällt 1,75 % des Umsatzes
102 600.000 (Fassung Januar 2023) – v5.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 1
[Kapitel B, Nr. II.3.4.c)]
Bargeldauszahlung mit Mastercard (Kreditkarte) bei am Schalter am Geldautomaten
fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb
des EWR)
- mit unserer Mastercard (Kreditkarte)
- im EWR in EWR-Fremdwährung 3,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes
mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR
zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes
1
Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty,
Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
2
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana,
Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
3
Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister
erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der
Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur
Umrechnung siehe Preis- und Leistungsverzeichnis, B.II.6.1.
102 600.000 (Fassung Januar 2023) – v5.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 2