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Widerspruch (6)

warnungveröffentlichbar Seite 6

Haftungsbegrenzung 3.1.3.4 ohne Verbraucher-Zinsschaden-Ausnahme

In Nummer 3.1.3.4 (Sonderregelung für die außerhalb des EWR getätigten Bestandteile der Überweisung) wird die Haftung auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt, ohne die in 3.1.3.3 Abs. 2 und 2.3.3 Abs. 2 enthaltene Ausnahme 'für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist' zu übernehmen. Die parallelen Haftungsregelungen sind damit inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet, was je nach Auslegung zu divergierenden Haftungsergebnissen für Verbraucher führen kann.

„– Die Haftung der Sparkasse ist auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse und für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat."

Die unterschiedliche Ausgestaltung der Haftungsregeln (3.1.3.4 ohne die Verbraucher-Zinsschaden-Ausnahme vs. 3.1.3.3 Abs. 2) ist direkt aus dem sichtbaren Dokumenttext ersichtlich. Die Haftungsbegrenzungsliste in 3.1.3.4 nennt die Ausnahme 'für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist' tatsächlich nicht, während 3.1.3.3 Abs. 2 sie enthält. Diese inhaltliche Divergenz der Haftungskataloge ist im Originaltext sichtbar und für Kunden (Verbraucher) relevant, da divergierende Haftungsergebnisse entstehen können. Kein Extraktionsartefakt.

warnungnicht reportfähig Seite 2

Bezug 'Nummer 2.2.2 Absatz 2' für Widerruf terminierter Überweisungen in 1.5 Abs. 2

In Nummer 1.5 Absatz 2 wird für den Widerruf eines terminierten Überweisungsauftrags auf 'Nummer 2.2.2 Absatz 2' verwiesen. Dort (2.2.2) wird jedoch der Beginn der Ausführungsfrist geregelt, nicht die Vereinbarung eines bestimmten Ausführungstermins; die thematisch passende Regelung zum vereinbarten Ausführungstermin liegt vor. Die Querverweis-Kette ist unpräzise und könnte missverstanden werden.

„Haben Sparkasse und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2)"

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warnungnicht reportfähig Seite 6

Widerspruch: Inland in Drittstaatenwährung (3.1) betrifft auch reine Inlandsüberweisungen, obwohl Abschnitt 2 den Euro-Währungsfall abdeckt

Die Kapitelüberschrift von Nummer 3 lautet 'Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)'. Tatsächlich kann eine Drittstaatenwährung auch für reine Inlandsüberweisungen gelten; die Zuordnung zur 'Sonderregelung für die außerhalb des EWR getätigten Bestandteile' (3.1.3.4) erzeugt für eine rein innerdeutsche Überweisung in Drittstaatenwährung einen sachlogischen Widerspruch (die Zahlung erfolgt vollständig innerhalb Deutschlands/EWR).

„Für die außerhalb des EWR getätigten Bestandteile der Überweisung bestehen abweichend von den Ansprüchen in den Nummern 3.1.3.2 und 3.1.3.3 ... lediglich Schadensersatzansprüche"

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fehlerveröffentlichbar Seite 10

Kurzformenliste: 'Italien' mit falscher Währungsspalte (EUR statt Euro)

In der Anlage 'Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung' ist bei Italien in der Währungs-Spalte 'EUR' eingetragen, während bei allen anderen Euro-Ländern die Währungsbezeichnung 'Euro' und der Währungscode 'EUR' als Kurzform stehen. Damit ist die Tabellenstruktur bei Italien inkonsistent (Kurzform in die Währungsbezeichnungs-Spalte statt in die Kurzform-Spalte gerutscht).

„Italien IT EUR EUR"

Die Tabellenzeile für Italien ist im sichtbaren pageText klar ersichtlich: 'Italien IT EUR EUR' — in der Spalte 'Währung' steht 'EUR' statt 'Euro', wie bei allen anderen Euro-Ländern. Dies ist eine sichtbare Tabelleninkonsistenz im Originaldokument, kein Extraktionsartefakt. Der Befund ist klar belegbar und für Kunden relevant, da die Kurzformenliste unmittelbar für Überweisungen genutzt wird.

warnungveröffentlichbar Seite 7

Kapitel 3.2.3.2 Haftung: 3.2.3.2-Überschrift vs. erster Spiegelstrich 'Schadensersatzspruch'

In Nummer 3.1.3.5 (Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind) steht im dritten Spiegelstrich 'Ein Schadensersatzspruch des Kunden' statt 'Schadensersatzanspruch'. Zudem listet 3.1.3.5 die gleichen Ansprüche ohne den in 2.3.4 bzw. 3.1.3.4 enthaltenen Zinsschaden-/Verbraucher-Bezug; die Formulierung 'Schadensersatzspruch' ist ein erkennbarer Schreibfehler.

„– Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der Sparkasse in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt."

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warnungnicht reportfähig Seite 8

3.2.3.2 Haftung ohne die in anderen Abschnitten enthaltene Verbraucher-Bezugnahme

In Nummer 3.2.3.2 (Haftung bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung) fehlt die in 3.1.3.4/3.1.3.5 und anderen Nummern enthaltene Regelung zur Haftungsgrenze von 12.500 Euro mit dem Zinsschaden-/Gefahren-Bezug; hier wird nur 'Die Haftung der Sparkasse ist auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ...' genannt, ohne das in anderen Abschnitten genannte 'Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat' zu erwähnen. Die unterschiedlichen Aufzählungen der Ausnahmen von der Haftungsgrenze in 3.2.3.2 vs. 3.1.3.4/2.3.3 sind auffällig.

„– Die Haftung der Sparkasse ist auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse und für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat."

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Typografie (1)

fehlerveröffentlichbar Seite 10

Tippfehler 'Russische Förderation'

In der Anlage ist das Zielland als 'Russische Förderation' geschrieben; korrekt ist 'Russische Föderation' (ö statt oe-Ersatz 'oe', und 'Förderation' ist eine Fehlschreibung von 'Föderation').

„Russische Förderation RU Russischer Rubel RUB"

Der Tippfehler 'Russische Förderation' ist im sichtbaren pageText klar ersichtlich (statt korrekt 'Russische Föderation'). Die Wortschreibung 'Förderation' (mit Ö und 'er' statt 'e') ist eine echte, im Dokument sichtbare Fehlschreibung, kein Soft-Hyphen- oder Layout-Artefakt. Eindeutig visuell belegbarer Tippfehler in einem kundenrelevanten Katalog.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Fassung/Freigabe: 'Fassung Januar 2026' und 'v16.0' ohne konkretes Datum

Das Dokument nennt 'Fassung Januar 2026' und interne Dokumentnummer '111 946.000 D1 (Fassung Jan. 2026) - v16.0', aber kein genaues Datum der Freigabe/Version. Für ein AGB-Dokument ist das nicht zwingend fehlerhaft, aber bei einem Prüfdatum 2026-08-17 wäre zu klären, ob die Fassung Januar 2026 noch die aktuelle Version ist.

„111 946.000 D1 (Fassung Jan. 2026) - v16.0"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Text

TXT
Bedingungen für den Überweisungsverkehr
                                                                                                                     Berliner Sparkasse
                                             Fassung Januar 2026                                                     Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                             Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen des Kunden und die Gutschrift von Überweisungen gelten die folgenden Bedingungen.
                                             Überweisungsaufträge in Euro innerhalb des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA), siehe Länder-
                                             liste der SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis) werden, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich
                                             anders gewünscht, nach den für SEPA geltenden Interbankenabkommen (SEPA-Rulebooks) als SEPA-Überweisung ausgeführt.
                                             Sofern von der Sparkasse angeboten, kann der Kunde die Sparkasse durch besondere Weisung beauftragen, eine Überweisung in einer
                                             anderen Währung als dem Euro oder in Euro nach anderen Überweisungsverfahren oder nicht zu Lasten seines Zahlungskontos, z. B. auf
                                             Basis einer Bargeldeinzahlung, auszuführen. Andere Überweisungen als SEPA-Überweisungen werden nach Maßgabe der jeweiligen von der
                                             Sparkasse akzeptierten Interbankenabkommen ausgeführt.
                                             Die Begriffe „Überweisung“ oder „Überweisungsauftrag“ erfassen grundsätzlich alle Arten der Überweisung.

                                             1 Allgemein
                                             1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung
                                             Der Kunde kann die Sparkasse beauftragen, einen Geldbetrag (Überweisungsbetrag) zulasten seines Zahlungskontos bei der Sparkasse
                                             durch eine Überweisung bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers zur Gutschrift auf dessen Zahlungskonto an den Zahlungsdienst-
                                             leister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Überweisungsauftrag).
                                             Der Kunde kann die Sparkasse auch beauftragen, regelmäßig, jeweils zu einem bestimmten wiederkehrenden Termin, einen festen Geldbe-
                                             trag auf dasselbe Zahlungskonto zu überweisen (Dauerauftrag). Der erste Ausführungstag muss dem Geschäftstag der Erteilung bzw. Ände-
                                             rung des Dauerauftrags nachfolgen. Möglich ist auch, einen Überweisungsauftrag zur Ausführung an einem späteren Tag als dem Tag des
                                             Zugangs des Auftrags zur einmaligen Ausführung als terminierten Überweisungsauftrag zu erteilen.
                                             Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird.
                                             Sofern zwischen Kunde und Sparkasse vereinbart, können mehrere Überweisungsaufträge in einer Datei gebündelt über einen elektronischen
                                             Zahlungsauslösekanal (z. B. Online-Banking oder EBICS) erteilt werden (Sammel-Überweisung).

                                             1.2 Kundenkennungen
                                             Für das Überweisungsverfahren hat der Kunde, je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungsbetrags, bestimmte Kundenkennungen zur
                                             Bezeichnung und zweifelsfreien Ermittlung des Zahlungsempfängers oder dessen Kontos zu verwenden.

                                                                                                                     Kundenkennung des
                                             Zielgebiet                                      Währung
                                                                                                                     Zahlungsempfängers

                                             Inland                                          Euro                    IBAN1
                                             Grenzüberschreitend innerhalb des
                                                                                             Euro                    IBAN1
                                             Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR)

                                             Inland oder innerhalb des                       Andere Währung als      – IBAN1 und BIC3 oder
                                             Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR)            Euro                    – Kontonummer und BIC3

                                             Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums     Euro oder andere        – IBAN1 und BIC3 oder
                                             (Drittstaaten4)                                 Währung                 – Kontonummer und BIC3

                                             Die für die Ausführung des Überweisungsauftrags erforderlichen Angaben ergeben sich je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungs-
                                             betrages aus den Nummern 2.1 oder 3.1.1 oder 3.2.1.

                                             1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags / Autorisierung und Zustimmung zur Datenverarbeitung
                                             (1) Der Kunde erteilt der Sparkasse einen Überweisungsauftrag unter Angabe der erforderlichen Angaben gemäß Nummern 2.1 oder 3.1.1
                                             oder 3.2.1 entweder mittels eines von der Sparkasse zugelassenen Formulars (beleghafter Überweisungsauftrag) oder in der mit der Spar-
                                             kasse für sonstige Zahlungsauslösekanäle, über die ihr ein Überweisungsauftrag erteilt werden kann (z. B. Online-Banking oder Mobile-Ban-
                                             king-Anwendung), anderweitig vereinbarten Art und Weise.
                                             Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Anga-
                                             ben können zu Verzögerungen oder Fehlleitungen von Überweisungen führen, woraus für den Kunden und den Zahlungsempfänger Schäden
                                             entstehen können. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften erforderlichen Angaben kann die Sparkasse die Ausführung der Über-
                                             weisung ablehnen (siehe Nummer 1.7).
                                             Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der Sparkasse gesondert, d.h. außerhalb des For-
                                             mulars oder der elektronisch (z. B. per Online-Banking) übermittelten Auftragsdaten mitzuteilen. Ein beleghafter Echtzeitüberweisungsauftrag
                                             ist grundsätzlich in einem Umschlag mit der Aufschrift „Echtzeitüberweisung“ einzureichen, es sei denn, die Sparkasse bietet andere Möglich-
                                             keiten an.
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                                             (2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch seine der Sparkasse mittels Unterschriftsprobe bekannte Unterschrift oder in der
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                             anderweitig mit der Sparkasse vereinbarten Art und Weise (z. B. PIN/TAN, Freigabe in der Mobile-Banking-Anwendung). In der Autorisierung
                                             ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Überweisung notwendigen personenbe-
                                             zogenen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, übermittelt und speichert.
                                             (3) Auf Verlangen des Kunden teilt die Sparkasse vor Ausführung eines einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist für
                                             diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Entgelte und gegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit.
                                             (4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungsauftrages an die Sparkasse auch einen Zahlungsauslösedienst gemäß
                                             § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen, es sei denn, das Zahlungskonto des Kunden ist für diesen nicht online zugänglich.


                                                                                                                                                                             Seite 1 von 10
                                             Bedingungen für den Überweisungsverkehr


                                             1.4 Wirksamwerden / Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse
                                             (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Sparkasse zugeht. Das gilt auch, wenn ihr der Überweisungsauftrag über einen Zah-
                                             lungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrags in den dafür vorgesehenen Emp-
                                             fangsvorrichtungen der Sparkasse (z. B. mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-Server der Sparkasse).
                                             (2) Fällt der Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 nicht auf einen Geschäftstag der Sparkasse gemäß „Preis- und
                                             Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
                                             (3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung der Sparkasse oder dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“
                                             angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nummer
                                             2.2.2) erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
                                             (4) Besonderer Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags
                                             (a) Bei einem nicht elektronischen Echtzeitüberweisungsauftrag gilt der Zeitpunkt als Zugangszeitpunkt, zu dem die Sparkasse die Angaben
                                             zum Zahlungsauftrag in ihr internes System eingegeben hat, was so bald wie möglich erfolgt, nachdem der Kunde seinen nicht elektronischen
                                             Echtzeitüberweisungsauftrag erteilt hat.
                                             (b) Sofern abweichend zu Nummer 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen) ein Echtzeitüberweisungsauftrag zu Lasten
                                             eines Zahlungskontos, dessen Kontowährung auf eine andere Währung als Euro lautet (Fremdwährungskonto), zugelassen wird, gilt als
                                             Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags der Zeitpunkt, zu dem der Überweisungsbetrag in Euro umgewandelt wurde. Diese
                                             Währungsumrechnung erfolgt unmittelbar nach Erteilung des Echtzeitüberweisungsauftrags an die Sparkasse.
                    

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DMS Bedingungen für den Überweisungsverkehr · 15.08.26, 22:08