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Bonuszinsaktion der Bank of Scotland für Bestandskunden
STAND 05.05.2026

1. Gegenstand der Aktion

1.1.      Die Bank of Scotland gewährt allen teilnahmeberechtigten Kunden, die ihr
          Gesamtguthaben bis zum 27.05.2026 um mindestens 5.000,00 € erhöhen, einen
          Bonuszins in Höhe von 1,75 % p.a. auf alle bestehenden Tagesgeldeinlagen. Dieser wird
          während der Bonuszinsphase vom 30.05.2026 bis zum 30.08.2026 zusätzlich zu den
          regulären Zinsgutschriften gemäß den Bedingungen des Tagesgeldkontos (bis zu einem
          Tagesgeldguthaben von max. 150.000,00 €) gewährt.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die

2.1.      die Voraussetzungen für das Führen eines Tagesgeldkontos gem. Ziff. 1.1 der
          Bedingungen für das Tagesgeldkonto erfüllen;

2.2.      die nicht von der Bank of Scotland aufgrund von Sanktionen, Embargos oder sonstigen
          rechtlichen Gründen gemäß Ziffer 3 Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
          ausgeschlossen wurden.

3. Teilnahmebedingungen

3.1.      Das Gesamtguthaben des Kunden muss sich zum Stichtag 27.05.2026 im Vergleich zum
          Startguthaben zum Aktionsbeginn am 05.05.2026 um mindestens 5.000,00 € erhöht
          haben. Für die Berechnung der Erhöhung gelten ausschließlich externe Einzahlungen
          durch Überweisungen auf das Tagesgeldkonto.

3.2.      Nicht als Erhöhung gelten:

          a) Umbuchungen von Festgeldkonten auf das Tagesgeldkonto (da das Tagesgeldkonto
             als Verrechnungskonto dient),

          b) interne Umbuchungen zwischen Konten der Bank of Scotland,

          c) Rückzahlungen aus fälligen oder stornierten Festgeldverträgen.

3.3.      Die Erhöhung des Gesamtguthabens muss bis zum Start der Bonuszinsphase am
          30.05.2026 bestehen bleiben. Externe Ein- und Auszahlungen werden miteinander
          verrechnet.

3.4.      Der Bonus ist nicht mit anderen, gleichzeitig beworbenen Neukunden- oder
          Einlageaktionen der Bank of Scotland kombinierbar (z.B. Willkommenszins).

3.5.      Das Gesamtguthaben meint die Summe des Tagesgeldguthabens und aller aktiven
          Festgelder.


                                 Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH
                                        Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
   Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
           Geschäftsführer: Franz von L‘Estocq • Geschäftsführer: Bertil Bos • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Nathan Bostock
4. Bonusgutschrift, Ausschlussgründe und Rückforderung

4.1.         Der Bonuszins wird am Jahresende bzw. bei Kontoschließung gutgeschrieben. Die
             Gutschrift erfolgt auf das Tagesgeldkonto. Es erfolgt ein gesonderter Ausweis auf dem
             Kontoauszug.

4.2.         Die Verzinsung erfolgt taggenau.

4.3.         Kein Bonusanspruch besteht insbesondere, wenn

             a) das Tagesgeldkonto vor Abschluss der Haltefrist geschlossen oder gekündigt ist oder
                der Tagesgeldvertrag widerrufen wird, oder

             b) die Teilnahmevoraussetzungen (Ziff. 2 & 3) nicht vollständig erfüllt sind. Bei Widerruf
                gelten die Informationen zum Tagesgeldkonto, ein Bonuszins wird nicht gezahlt.

4.4.          Die Bank of Scotland ist berechtigt, die Bonuszinszahlung zurückzubehalten bzw. einen
              bereits gutgeschriebenen Bonus zurückzufordern, wenn nach objektiven
              Anhaltspunkten (i) ein Missbrauch der Aktion vorliegt (insbesondere Mehrfachteilnahme
              unter falscher Identität), (ii) die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt
              waren oder (iii) eine Auszahlung gegen relevante Sanktionen/Embargos verstieße oder
              geeignet wäre, einen solchen Verstoß zu begründen (Sanktionsklausel in den AGB).

4.5.          Fehlgutschriften kann die Bank of Scotland nach Maßgabe der AGB berichtigen; der
              Kunde wird darüber unverzüglich informiert.

5. Steuerhinweis

5.1.          Der Bonuszins stellt steuerpflichtige Einkünfte dar. Die Bank of Scotland behält – soweit
              gesetzlich vorgesehen – Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
              ein und führt diese ab.

5.2.          Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung werden berücksichtigt. Vgl.
              auch steuerliche Hinweise in den Bedingungen zum Tagesgeldkonto.

6. Sonstiges

6.1.          Die Bank of Scotland kann die Aktion für die Zukunft ändern oder beenden. Änderungen
              werden rechtzeitig bekanntgegeben. Bereits erfüllte Bonuszinsansprüche bleiben
              unberührt.

6.2.          Im Übrigen gelten die „Bedingungen Tagesgeldkonto“ (inkl. Widerrufsbelehrung,
              Steuerhinweisen, Kontoführung) sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der
              Bank of Scotland; diese sind Vertragsbestandteil. Etwaige Mitteilungen im Rahmen der
              Aktion erfolgen über die im Onlinebanking vorgesehene Postbox/Kommunikationswege.


                                     Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH
                                            Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
       Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
               Geschäftsführer: Franz von L‘Estocq • Geschäftsführer: Bertil Bos • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Nathan Bostock

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Teilnahmebedingungen Bonuszinsaktion · 17.10.26, 22:25