Bedingungen für das „PS-Sparen und Gewinnen“ des Sparkassenverband Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörde ab 15.02.2023) Zur Förderung des Spargedankens führen die Mitgliedssparkassen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg sowie die Baden-Würt- tembergische Bank (nachstehend nur Sparkasse genannt) auf der Grundlage einer Erlaubnis der Lotterieaufsichtsbehörde das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch (nachfolgend „PS-Sparen“ genannt), an dem jeder teilnehmen kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein PS-Los über 5 Euro setzt sich aus einem Sparanteil von 4 Euro und einem Losanteil von 1 Euro zusammen. Schuldnerin der Sparanteile ist die jeweilige Sparkasse, bei der die Sparanteile entrichtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Baden-Württemberg. Der Verkauf der Lose durch die Sparkassen erfolgt dem- nach im Namen und für Rechnung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg. 1 Erwerb von PS-Losen Die Teilnahme am „PS-Sparen“ wird über das Dauerauftragsverfahren ermöglicht. Die schriftliche Bestätigung der Sparkasse enthält die Los- nummer, mit der der PS-Sparer an der Auslosung teilnimmt. Der PS-Dauerauftrag kann auch für mehrere PS-Lose angelegt werden. Der Spar- und Losanteil werden monatlich am 5. des Monats oder, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, am folgenden Werktag von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht. Bei fehlender Deckung ist die Sparkasse nicht verpflichtet, den Dauerauf- trag auszuführen. PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen (vgl. Ziff. 2) mit der Losnummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat der Sonderauslosung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt. Informationen über Spielsucht, Prävention und deren Behandlung sind bei den Sparkassen erhältlich bzw. im Internetauftritt der Sparkassen unter „PS-Sparen“ abrufbar. Beschwerden sind an die jeweilige Sparkasse vor Ort zu richten. 2 Auslosungsfonds Die Losanteile sowie die Zinsen aus den Los- und Sparanteilen, die bis zur Gutschrift der Sparanteile am Jahresende anfallen, bilden das Spielkapital. Unter Abzug des Reinertrages von 25% für mildtätige und gemeinnützige Zwecke, der zu zahlenden Steuern (16 ⅔ %) und der Kosten (2,5%) wird der Auslosungsfonds für die Monats- bzw. Sonderauslosungen gebildet und an die PS-Sparer ausgeschüttet. Die Aus- schüttung erfolgt in 12 Monatsauslosungen und mindestens einer Sonderauslosung pro Jahr. Entstehen durch Grundnummernziehungen nicht voraussehbare Mehraufwendungen, so kann ein eventueller Fehlbetrag in künftigen Aus- losungen verrechnet werden. Bilden sich im Zusammenhang mit der Auslosung von Sachgewinnen Überschüsse oder Mehraufwendungen, so werden diese in künftigen Auslosungen verrechnet. 3 Auslosungen Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil. In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Abweichun- gen sind bis zu 5 Tage vor bzw. 15 Tagen nach den vorgesehenen Terminen aus technischen Gründen zulässig. Die Sonderauslosungen finden im Rahmen einer Monatsauslosung statt. Näheres über den technischen Ablauf der Auslosungen regeln die Auslosungsbestimmungen. 4 Auslosungsplan Grundlage für die Auslosung sind die der Lotterieaufsichtsbehörde vorgelegten Auslosungsbestimmungen und die nachfolgend dargestellten Regelungen. Für die einzelne Auslosung wird ein Auslosungsplan aufgestellt, der von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig ist. Entsprechend dieser Anzahl werden in der Monatsauslosung 30.000er Losgruppen gebildet. Innerhalb einer Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen wird ein 5.000 Euro Gewinn ermittelt. Für Auslosungsgruppen von 30.000 Losen werden Untergruppen zu je 7.500 Losen gebildet, aus denen zwei Gewinne zu je 500 Euro gezo- gen werden. Bei der Monatsauslosung werden zudem Gewinne zu 50 Euro durch Ziehung in Form von vierstelligen Endziffern (Grundnum- mern) sowie Gewinne zu 5 Euro durch Ziehung in Form von zweistelligen Endziffern (Grundnummern) ermittelt. Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens 17.000 und maximal 46.999 Lose umfasst. Innerhalb der Schlussgruppe ergibt sich die Anzahl der Einzelgewinne von 5.000 Euro und 500 Euro aus der nach Abzug der vorgenannten Grundnummerngewinne für die Schlussgruppe zur Verfügung stehende Gewinnsumme. Die Anzahl und Art (Geld- bzw. Sachpreise) der Gewinne bei Sonderauslosungen werden vor der Auslosung durch Aushang im Kassenraum der Sparkasse bekannt gegeben. Je 1 Mio. PS-Lose werden jährliche Sondergewinne im Wert von mindestens 1 Mio. Euro vergeben. 5 Bekanntmachung der Gewinne Nach jeder Auslosung benachrichtigt die Sparkasse die ermittelten Gewinner. Die Benachrichtigung kann auch zusätzlich durch Aushang in den Kassenräumen und durch Anzeige im Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse erfolgen. 6 Verfügbarkeit und Verfall der Gewinne Sofern der Gewinn in Geld ausgelost wurde, erhält der PS-Sparer eine Gutschrift auf dem von ihm angegebenen Konto. Gewinne, die nicht gutgeschrieben werden können und über die nicht binnen eines halben Jahres seit der Auslosung verfügt wird, verfallen zugunsten des Auslo- sungsfonds. 157 370.000 D0 SVBW (Fassung Nov. 2025) - v7.0.2 7 Verwendung der Sparanteile 7.1 Anlage auf Konten © S-Management Services • DSV Gruppe Wenn zwölf Sparanteile je Losnummer entrichtet sind, erfolgt die Gutschrift auf das vom PS-Sparer angegebene Konto. Das Guthaben wird vom Zeitpunkt der Gutschrift an zu dem jeweils geltenden Zinssatz verzinst. Verfügungen sind entsprechend den für dieses Konto maßgebli- chen Vereinbarungen möglich. Die Sparkasse ist berechtigt, die angesammelten Sparanteile zum Dezember eines jeden Jahres gutzu- schreiben. Seite 1 von 4 Bedingungen für das „PS-Sparen und Gewinnen“ 7.2 Anlage in Investmentfonds der DekaBank Sofern die Sparkasse eine Anlage in Investmentfonds bei der DekaBank anbietet, gelten darüber hinaus folgende Regelungen: – Bei einer Anlage der Sparanteile in Investmentfonds werden diese von der DekaBank in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank Depot verwahrt. – Der Sparanteil wird monatlich in den vereinbarten Investmentfonds eingezahlt. Dazu beauftragt der PS-Sparer die Sparkasse, die jeweiligen monatlichen Sparanteile für den monatlichen Erwerb von Anteilen des gewählten Fonds zu verwenden. – Die monatliche Mindestanzahl beträgt bei der Anlage in Investmentfonds fünf PS-Lose. – Verfügungen sind entsprechend den für das DekaBank Depot maßgeblichen Vereinbarungen möglich. 8 Schlussbestimmungen Eine Änderung dieser Bedingungen erfolgt nach Maßgabe der Nr.2 AGB-Sparkassen/Nr.2 AGB-BW-Bank. 157 370.000 D0 SVBW (Fassung Nov. 2025) - v7.0.2 Seite 2 von 4 Auslosungsbestimmungen zum „PS-Sparen und Gewinnen“ (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörde ab 15.02.2023) Für die nach Ziffer 3 und Ziffer 4 der „Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen“ durchzuführenden Auslosungen gelten folgende Bestimmungen: 1. Die Ziehungen erfolgen unter Aufsicht eines Notars, einer unabhängigen Aufsichtsperson, die die Befähigung zum Richteramt besitzt und vom Veranstalter und seinen Organen unabhängig ist, insbesondere nicht zugleich in einem Beschäftigungsverhältnis zum Veranstalter steht oder einem seiner Organe angehört, oder der zuständigen Behörde und unter Mitwirkung von Angehörigen der Sparkassenorganisation. Die Ziehungen werden mit einem elektronischen Ziehungsverfahren durchgeführt. 2. Für das elektronische Ziehungsverfahren werden die im Rahmen des PS-Sparens und Gewinnen anfallenden Gewinnermittlungen über eine Software auf einem Personalcomputer abgewickelt. Die von einem Sachverständigen begutachtete Software arbeitet mit einem Zufallszahlengenerator. Die Auslosungssoftware ist auf einem Datenträger (CD-ROM) gespeichert. Nach dem Start der Software können die Parameter der Auslosung wie z. B. die Auslosungsstruktur eingegeben werden. Für die Durchführung einer Auslosung muss das verschlüsselte Auslosungsmodul durch Eingabe eines Sicherheitscodes entschlüsselt werden. Zusätzlich zum Entschlüsselungscode muss eine TAN-Nummer eingegeben werden. Das Programm errechnet aus der TAN-Nummer eine Antwort-TAN-Nummer, die von der Aufsichtsperson geprüft wird. Der Sicherheitscode, die TAN-Nummer sowie die Antwort-TAN-Nummer sind nur der Aufsichtsperson bekannt. 3. Der in Ziffer 5 der Bedingungen enthaltene Auslosungsplan ist Grundlage für die Auslosung, es sind jedoch Mehr- oder Mindergewinne bei abweichenden Loszahlen vorgesehen. Daher erstellt die auslosende Stelle vor Eintritt in die Auslosungshandlung den endgültigen Auslosungsplan für die Ziehung. Zu diesem Zweck ist zu ermitteln, wie viele PS-Lose an der Auslosung teilnehmen. 4. Anstelle von Geldgewinnen können auch Sachgewinne ausgelost werden. Einzelheiten hierzu sind in den Bedingungen unter Ziffer 5 zum PS-Sparen und Gewinnen geregelt. 5. Elektronisches Ziehungsverfahren: Die Losnummern der Dauerauftragslose werden vom Rechenzentrum in einer Datei bereitgestellt. Auf die Datei wird bei der Auslosung zugegriffen. Die für die Auslosung lt. Auslosungsplan gültige Gewinnstruktur wird eingegeben. Die Aufsichtsperson startet die Auslosung durch Eingabe des Sicherheitscodes und einer TAN-Nummer. Mit Hilfe des Zufallszahlengenerators wird nunmehr entsprechend dem Auslosungsplan die Ziehung vorgenommen. Dabei ist folgender Programmablauf festgelegt: a) Die Ziehung der Grundnummern für die 50 Euro und 5 Euro Gewinne (entfällt bei der Sonderauslosung). b) Die Ziehung der Nummern für alle weiteren Einzelgewinne in absteigender Reihenfolge. c) Die Ziehung der Nummern für Einzelgewinne aufgrund zusätzlicher Beträge, die ausgelost werden (z. B. verfallene Gewinne) in absteigender Reihenfolge. Alle vorgenommenen Ziehungen werden im Protokoll, das während der Auslosung erstellt wird, dokumentiert. Die Ergebnisse werden mit dem Bildschirmausdruck verglichen. Die Antwort-TAN-Nummer wird geprüft. 6. Über den Verlauf der Auslosung wird unter Nennung der Mitwirkenden, der Ziehungszeit und des Ziehungsortes eine Niederschrift gefertigt. Beim elektronischen Ziehungsverfahren wird die Niederschrift direkt im Anschluss an die Ziehung erstellt. Sämtliche Unterlagen gelten in Verbindung mit der Niederschrift als Beweismaterial, das sechs Jahre aufzubewahren ist. Die Aufsichtsperson beurkundet die Auslosungshandlung sowie die Niederschrift. 7. Eine Änderung dieser Auslosungsbestimmungen erfolgt nach Maßgabe der Nr.2 AGB-Sparkassen/Nr.2 AGB-BW-Bank. 157 370.000 D0 SVBW (Fassung Nov. 2025) - v7.0.2 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 3 von 4 PS-Sparen und Gewinnen Hinweise zur Spielsuchtgefährdung Sehr geehrte Damen und Herren, der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag und die in dessen Folge erlassenen Landesgesetze verpflichten die Sparkassen, die „PS-Sparen und Gewinnen“ anbieten, Informationen über Spielsucht, Präventionen und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Die Sparkassen weisen darauf hin, dass bei „PS-Sparen und Gewinnen“ der Spargedanke im Vordergrund steht, dass es daneben durch das Sparlos (1 Euro Losanteil) aber auch eine Glückspielkomponente gibt. Diese soll primär den Sparanreiz fördern, bietet aber auch Anreize zum Spiel. Übertreibung und exzessives Spiel können zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst, vor allem hüten Sie sich davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein: – Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant. – Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört. – Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen. – Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt. – Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte. – Ihre Arbeit leidet durch das Spiel. – Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten, z. B.: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Maarweg 149–161 50825 Köln Telefon 0800 1372700 (kostenlos) www.bioeg.de 157 370.000 D0 SVBW (Fassung Nov. 2025) - v7.0.2 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 4 von 4