warnungveröffentlichbar Seite 2
Nr. 9.1 b) enthält Satzfehler mit mehrfacher Verwendung von „muss der Karteninhaber“ in einer Aufzählung
In Nr. 9.1 b) (Seite 2) wird in einer durchgehenden Aufzählung – „ist sicherzustellen …“, „ist dafür Sorge zu tragen …“, „ist die S-pushTAN-App … zu löschen …“, „muss der Karteninhaber die ihm … ange-botenen … Software-Updates installieren, – muss der Karteninhaber, seine Registrierungsdaten, … geheim halten …“ – die Subjekt-Aufzählung mehrfach neu begonnen, was grammatikalisch inkonsistent ist (einerseits unpersönlich „ist sicherzustellen“, andererseits persönlich „muss der Karteninhaber“). Ein zusätzliches Komma nach „der Karteninhaber“ vor „seine Registrierungsdaten“ wirkt wie ein Extraktions-/Tippfehler („muss der Karteninhaber, seine Registrierungsdaten, … geheim halten“) und erschwert die Lesbarkeit einer Sorgfaltspflicht, was bei einer solchen Pflichtenliste rechtlich prüfenswert ist.
„muss der Karteninhaber, seine Registrierungsdaten, insbesondere seinen Registrierungscode zur Freischaltung der S-pushTAN-App, geheim halten"
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