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Typografie (2)

hinweisReview nötig Seite 1

Uneinheitliche Schreibweise „3-D Secure“ vs. „3-D-Secure-Verfahren“

Im Titel und überwiegend wird „3-D Secure“ ohne Bindestrich zwischen „D“ und „Secure“ geschrieben, an mehreren Stellen jedoch „3-D-Secure-Verfahren“ (mit doppeltem Bindestrich). Beispiel: „die Überprüfung der Identität … mit den 3-D Secure Verfahren von Mastercard3“ (Seite 1) vs. „Das 3-D Secure-Verfahren kann für die Karte genutzt werden“ (Nr. 4, Seite 1). Zudem wird auf Seite 1 mehrfach das Kompositum „3-D Secure-Verfahren von Mastercard“ verwendet (Nr. 1a und Nr. 3). Dies ist eine stilistische Inkonsistenz, aber kein inhaltlicher Widerspruch.

„sog. starke Kundenauthentifizierung mit den 3-D Secure Verfahren von Mastercard3 oder Visa4"

Reine Bindestrich-/Schreibweisen-Inkonsistenz (3-D-Secure vs. 3-D Secure) ohne inhaltlichen Fehler. Exakte typografische Darstellung (ob Bindestriche gedruckt sind) ist aus dem Textlayer nicht belastbar zu bestätigen; reine Stil-/Formatierungsfrage ohne Kundenrelevanz. Daher nicht publishable.

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Groß-/Kleinschreibung „S-PushTAN“ vs. „S-pushTAN“ im Text

Im Dokumenttitel und überwiegend wird „S-pushTAN-App“ geschrieben. Auf Seite 1, Absatz b) steht dagegen „S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel“ (großes P). Dieselbe Großschreibung findet sich auch auf Seite 1 unter „Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App“ – hier in Bezug auf das Gesamtdokument (Titel/Fassung), was eine Wiedergabe des Produktnamens mit großem P darstellt. Dies ist eine inkonsistente Namensschreibweise des Produkts „S-pushTAN“.

„Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend"

Die Inkonsistenz ist im Dokumenttext eindeutig sichtbar ('S-PushTAN-App' mit großem P im Abschnitt b) vs. 'S-pushTAN-App' überall sonst) und kein Extraktionsartefakt. Es handelt sich jedoch um eine rein kosmetische Namensschreibweise ohne inhaltlichen Einfluss; für Kunden keine substanzielle Relevanz, daher nicht publishable.

Definition (1)

warnungReview nötig Seite 3

Definition Karte (Fußnote 1) umfasst digitalisierte Karten, obwohl diese in Nr. 1b von den Bedingungen ausgenommen sind

Fußnote 1 (Seite 3) definiert: „Karte im Sinne dieser Bedingungen … ist – unabhängig von ihrer Kartenform (physisch, virtuell oder digitalisiert) – jede von der Sparkasse ausgegebene Sparkassen-Card (Debitkarte) …“. In Nr. 1b (Seite 1) heißt es jedoch: „Für die Nutzung einer digitalen Karte, die zu einer physischen oder als virtuelle Karte … gespeichert ist, sind diese Bedingungen … nicht anwendbar, sondern die für die Karte einschlägigen Bedingungen für die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren.“ Es besteht eine scheinbare Spannung zwischen der weiten (alle Kartenformen umfassenden) Definition und der ausdrücklichen Ausnahme digitaler Karten in Nr. 1b. Zwar ist die Ausnahme in Nr. 1b klar geregelt und dürfte die Definition im Ergebnis übersteuern, die Definition selbst ist aber weiter gefasst als der Anwendungsbereich.

„ist – unabhängig von ihrer Kartenform (physisch, virtuell oder digitalisiert) – jede von der Sparkasse ausgegebene Sparkassen-Card"

Dokumenttext (Fußnote 1, Nr. 1b) ist sichtbar, doch das Finding räumt ein, dass kein echter Widerspruch vorliegt und Nr. 1b die Definition übersteuert. Die Beurteilung der Definitionsreichweite ist eine rechtliche/interpretatorische Wertung; kein demonstrierbarer, verkaufbarer Dokumentfehler.

Preis/Entgelt (2)

warnungReview nötig Seite 1

Keine Angabe zu Kosten bzw. Entgelten der S-pushTAN-App / des 3-D-Secure-Verfahrens im Dokument

Das Dokument regelt Installation (§ 2), Freischaltung (§ 3), Aktivierung (§ 4) und Nutzung des Verfahrens, enthält aber keine Angaben dazu, ob für die Nutzung der S-pushTAN-App im Rahmen von 3-D Secure oder für Kartenverfügungen Entgelte/Kosten anfallen. Da es sich um Bedingungen (Ergänzung zum Kartenvertrag) handelt, könnten Entgelte in den Kartenbedingungen geregelt sein; im Dokument selbst fehlt jedoch jeder Hinweis auf Entgeltfreiheit oder Entgeltpflicht. Eine ausdrückliche Verweisung oder Angabe fehlt.

„Informationen über Bezugsmöglichkeiten der S-pushTAN-App in App-Stores, deren Installation und Aktivierung sowie Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar"

Fehlende-Angabe-Befund zur Entgeltfreiheit/-pflicht. Ob eine Kostenangabe erforderlich ist, hängt von externen AGB-/Entgeltregelungen und rechtlichen Transparenzanforderungen ab (nicht aus dem Dokument selbst belegbar). Benötigt separate Rechts-/Web-Recherche; nicht publishable.

warnungReview nötig Seite 2

Fehlende Angabe zur Entgelt-/Kostenfreiheit der Sperranzeige / Sperre über 116 116

Nr. 9.2 a) (Seite 2) verweist für die Sperranzeige auf den Zentralen Sperrannahmedienst (116 116). Es wird nicht angegeben, ob für die Sperranzeige oder die Sperre im Online-Kartenbereich Kosten/Entgelte anfallen. Auch fehlt ein Hinweis auf die Möglichkeit des Karteninhabers, ggf. anfallende Kosten zu vermeiden (z. B. durch unverzügliche Benachrichtigung). Dies kann für die rechtliche Transparenz von (ggf. seitens der Bank berechneten) Entgelten relevant sein und ist nicht im Dokument belegt.

„Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 …) abgeben."

Fehlende-Angabe-Befund zu Entgelten der Sperranzeige über 116 116. Ob und welche Kosten anfallen, hängt von externen Entgelt-/Kartenbedingungen und rechtlichen Transparenzvorgaben ab und ist aus dem Dokument nicht belegbar. Benötigt separate Recherche; nicht publishable.

Widerspruch (2)

hinweisReview nötig Seite 2

Deregistrierung: „erneute Selbstregistrierung ausgeschlossen“ vs. Neuregistrierung bei der Sparkasse

Nr. 12 (Seite 2): „Eine erneute Selbstregistrierung der Karte ist ausgeschlossen. Eine Neuregistrierung ist nur außerhalb der S-pushTAN-App direkt bei der Sparkasse möglich.“ Der Widerspruch ist nur scheinbar (Selbstregistrierung ausgeschlossen, Registrierung bei der Sparkasse möglich), aber die Formulierung könnte als Widerspruch missverstanden werden, da „Selbstregistrierung“ vs. „Neuregistrierung“ sehr ähnlich klingen. Es handelt sich überwiegend um eine klare Abgrenzung, kein inhaltlicher Fehler, aber sprachlich potenziell missverständlich.

„Eine erneute Selbstregistrierung der Karte ist ausgeschlossen. Eine Neuregistrierung ist nur außerhalb der S-pushTAN-App direkt bei der Sparkasse möglich."

Der Text von Nr. 12 ist sichtbar, aber das Finding selbst stellt fest, dass kein inhaltlicher Widerspruch vorliegt, sondern nur potenziell missverständliche Wortwahl ('Selbstregistrierung' vs. 'Neuregistrierung'). Subjektive Rezeptionsfrage ohne belegbaren Fehler; nicht publishable.

hinweisnicht reportfähig Seite 2

Nr. 7 b) Erläuterung zu Online-Banking/ZV-Tageslimit ohne Nennung des Online-Banking-Pendants der Summe

Nr. 7 b) (Seite 2) nennt „Online-Banking-Limit bzw. ZV-Tageslimit“ und „Karten-Verfügungslimit“ und stellt klar, dass beide Seiten nicht gegeneinander angerechnet werden. Es wird hier der Begriff „ZV-Tageslimit“ (vermutlich „Zahlungsverkehrs“) eingeführt, ohne dass dieser im Dokument definiert wird. Das Dokument enthält keine Begriffsbestimmung für „ZV“. Dies könnte für Karteninhaber unklar sein, ist aber eher eine redaktionelle Auffälligkeit als ein inhaltlicher Widerspruch.

„Online-Banking-Limit bzw. ZV-Tageslimit angerechnet und Online-Banking Transaktionen nicht auf das Karten-Verfügungslimit"

Der Begriff 'ZV-Tageslimit' ist klar im Dokumenttext sichtbar und die fehlende Erläuterung ist nachvollziehbar. Es ist jedoch eine rein redaktionelle Auffälligkeit ohne inhaltlichen Widerspruch und ohne bedeutende Kundenwirkung; nicht publishable.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Seitenzähler bzw. -Footer „128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0“ und Copyright mit eingeschobener Seitentrennung

Die Fußzeile „128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0“ und „© S-Management Services • DSV Gruppe“ werden auf Seite 1 durch eine Seitentrennung im extrahierten Text unterbrochen („…erfordert © S-Management Services • DSV Gruppe“ und davor „128 775.500 D1“). Dies ist offenbar ein Extraktionsartefakt der PDF-Textzeile, das die automatische Weiterverarbeitung der Fußzeile betrifft. Der Seitenzahl-Block „Seite 1 von 3“ ist korrekt. Die Fußzeilentrennung ist für die rechtliche Bewertung unkritisch, kann aber die maschinelle Verarbeitung (z. B. Identifikation des Eckdaten-Blocks) beeinträchtigen.

„128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0 Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenverfügungen im Online-Handel erfordert © S-Management Services • DSV Gruppe"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

Metadaten (1)

hinweisReview nötig Seite 1

Dokumentversionsvermerk „v6.0“ / „Fassung Aug. 2025“ inkonsistent mit Titelblatt-Fassungsangabe

Das Dokument nennt „Fassung August 2025“ im Kopfbereich (Seite 1) sowie „128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0“ in der Fußzeile (Seiten 1–3). Die Angaben stimmen überein (Aug 2025 / August 2025). Es liegt hier kein Widerspruch vor. Es wird jedoch kein „Stand“- oder „gültig ab“-Datum im Dokument selbst genannt – die Fassungsangabe (Monat/Jahr) ist das einzige Datumsattribut. Für die externe Prüfung ist das Datum/Fassungsstand nur über die Fußzeile belegbar.

„Fassung August 2025"

Metadaten-/Datumsbefund zur Fassungsangabe. Das Finding räumt selbst ein, dass die Angaben konsistent sind und kein Widerspruch vorliegt; die Frage nach einem 'gültig ab'-Datum betrifft Veröffentlichungs-/Rechtsanforderungen, die extern zu prüfen sind. Kein verkaufbarer Fehler.

Rechtlicher Prüffall (1)

warnungveröffentlichbar Seite 2

Nr. 9.1 b) enthält Satzfehler mit mehrfacher Verwendung von „muss der Karteninhaber“ in einer Aufzählung

In Nr. 9.1 b) (Seite 2) wird in einer durchgehenden Aufzählung – „ist sicherzustellen …“, „ist dafür Sorge zu tragen …“, „ist die S-pushTAN-App … zu löschen …“, „muss der Karteninhaber die ihm … ange-botenen … Software-Updates installieren, – muss der Karteninhaber, seine Registrierungsdaten, … geheim halten …“ – die Subjekt-Aufzählung mehrfach neu begonnen, was grammatikalisch inkonsistent ist (einerseits unpersönlich „ist sicherzustellen“, andererseits persönlich „muss der Karteninhaber“). Ein zusätzliches Komma nach „der Karteninhaber“ vor „seine Registrierungsdaten“ wirkt wie ein Extraktions-/Tippfehler („muss der Karteninhaber, seine Registrierungsdaten, … geheim halten“) und erschwert die Lesbarkeit einer Sorgfaltspflicht, was bei einer solchen Pflichtenliste rechtlich prüfenswert ist.

„muss der Karteninhaber, seine Registrierungsdaten, insbesondere seinen Registrierungscode zur Freischaltung der S-pushTAN-App, geheim halten"

Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.

ZKG formal (1)

hinweisWeb-Recherche nötig Seite 2

Fehlende Quellendatums-Hinweise zu den Produktbezeichnungen Mastercard/Visa (registrierte Marken) im Bedingungstext

Auf Seite 1 werden in Nr. 1 c) „Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH“ (Hersteller der S-pushTAN-App) und der zentrale Sperrannahmedienst mit Telefon „116 116 / +49 116 116“ genannt. Diese Fakten (Anbieter-Name, Telefonnummer) sind zeitabhängig bzw. providerbezogen und im Dokument nicht datiert; eine Quellenprüfung ist nicht im Dokument selbst belegt.

„Telefon: 116 116 aus dem Inland und +49 116 116 aus dem Ausland"

Finding depends on current external legal, regulatory, currency, or public-fact status. It must be verified against current official web sources before it can be published.

Text

TXT
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                                                                          Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
                                                                          für Kartenverfügungen im Online-Handel
                                                                                                                                                   Berliner Sparkasse
                                                                          Fassung August 2025                                                      Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                          1. Voraussetzungen und Bedingungen für Kartenverfügungen im Online-Handel/mobiles Endgerät mit
                                                                          S-pushTAN-App als Zahlungsinstrument
                                                                          a) Wird beim Einsatz einer von der Sparkasse ausgegebenen Debit- oder Kreditkarte (nachfolgend Karte1 genannt) für die Autorisierung von
                                                                             Kartenverfügungen im Online-Handel2 die Nutzung eines besonderen Authentifizierungsverfahrens gefordert, so erfolgt die Überprüfung
                                                                             der Identität des Karteninhabers oder der berechtigten Verwendung der Karte durch eine sog. starke Kundenauthentifizierung mit den 3-D
                                                                             Secure Verfahren von Mastercard3 oder Visa4 und den nachfolgend in Nr. 5 dieser Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für
                                                                             Kartenverfügungen im Online-Handel vereinbarten Authentifizierungselementen.
                                                                             Der Zugang zu den 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa erfolgt über die auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers zu
                                                                             installierende S-pushTAN-App. Das in Nr. 6 geregelte Verfahren zur Beauftragung und Autorisierung einer Kartenverfügung im Online-
                                                                             Handel mit einer starken Kundenauthentifizierung mittels 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa in Verbindung mit der auf einem
                                                                             mobilen Endgerät des Karteninhabers installierten und für die Karte freigeschalteten S-pushTAN-App, werden als weiteres Zahlungsinstru-
                                                                             ment vereinbart.
                                                                             Eine Karte kann für Kartenverfügungen im Online-Handel eingesetzt werden, wenn sie mit den erforderlichen Kartendaten für den Online-
                                                                             Handel ausgestattet ist, d. h., mit einer 16-stelligen PAN (Primary Account Number), einer Kartenprüfnummer (Card Verification Value
                                                                             (CVV) bzw. Card Validation Code (CVC)) und dem „Gültig-bis“-Datum.
                                                                          b) Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend zu den Regelungen
                                                                             im Kartenantrag und den weiteren besonderen Bedingungen („weitere Kartenbedingungen“5), die ebenfalls Bestandteil des Kartenvertrages
                                                                             sind.
                                                                             Für die Nutzung einer digitalen Karte, die zu einer physischen oder als virtuelle Karte auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-
                                                                             Gerät (mobiles Endgerät) gespeichert ist, sind diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im
                                                                             Online-Handel nicht anwendbar, sondern die für die Karte einschlägigen Bedingungen für die digitale Karte mit individualisierten
                                                                             Authentifizierungsverfahren.
                                                                          c) Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner des Kartenvertrages (Kartenvertragspartner) oder dem ggf. abweichenden
                                                                             Karteninhaber mit Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hin-
                                                                             terlegt werden können) bleiben ebenso wie der Betrieb des mobilen Endgeräts und der S-pushTAN-App des Herstellers Star Finanz-Soft-
                                                                             ware Entwicklung und Vertriebs GmbH unberührt. Die Bedingungen der S-pushTAN-App können in der S-pushTAN-App eingesehen
                                                                             werden.

                                                                          2. Installation der S-pushTAN-App für 3-D Secure
                                                                          Ist auf dem mobilen Endgerät die S-pushTAN-App für den Karteninhaber nicht installiert, ist zunächst die App zu installieren. Informationen
                                                                          über Bezugsmöglichkeiten der S-pushTAN-App in App-Stores, deren Installation und Aktivierung sowie Hinweise zum Bezahlen im Internet
                                                                          sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf der Internetseite der Sparkasse abrufbar.

                                                                          3. Freischaltung der S-pushTAN-App
                                                                          Die S-pushTAN-App kann erst nach einer Freischaltung für ein bestimmtes mobiles Endgerät des Karteninhabers genutzt werden. Für die
                                                                          Karte wird das für sie einschlägige 3-D Secure-Verfahren entweder von Mastercard oder von Visa in Verbindung mit der S-pushTAN-App
                                                                          genutzt. Sofern der Karteninhaber das Sicherungsverfahren pushTAN noch nicht nutzt, muss er die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endge-
                                                                          rät installieren und mit der dazu verschickten Registrierungsnachricht (Registrierungsbrief) der Sparkasse nach den darin gemachten Vorga-
                                                                          ben und den mitgeteilten Registrierungsdaten freischalten.
                                                                          Die Sparkasse wird den Karteninhaber niemals kontaktieren – weder per E-Mail noch telefonisch etc., – um ihn dazu aufzufordern, die in der
                                                                          Registrierungsnachricht mitgeteilten Registrierungsdaten zur Freischaltung der S-pushTAN-Verbindung (pushTAN-ID, Registrierungscode,
                                                                          Bankleitzahl), persönliche Daten sowie Anmeldenamen, Passwörter, den QR-Code oder die Kartendaten preiszugeben oder auf einer Inter-
                                                                          netseite einzutragen. Die Registrierungsdaten dürfen nur in der vom Karteninhaber selbst zu nutzenden S-pushTAN-App verwendet werden.

                                                                          4. Aktivierung der Karten für 3-D Secure
                                                                          Das 3-D Secure-Verfahren kann für die Karte genutzt werden, sobald die Karte erfolgreich über Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa
                                                                          Secure aktiviert wurde. Liegt die Zustimmung des Kartenvertragspartners zu diesen Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für
                                                                          Kartenverfügungen im Online-Handel vor, erfolgt die Aktivierung der Karte grundsätzlich ohne weiteres Zutun automatisiert, es sei denn, die
                                                                          Sparkasse überlässt dem Kartenvertragspartner die Entscheidung, ob und wann die Karte aktiviert wird.

                                                                          5. Authentifizierung über 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
                                                                          Der Karteninhaber kann die Karte im Online-Handel grundsätzlich nur nutzen, wenn er sich gegenüber der Sparkasse authentifiziert hat. Die
                                                                          Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der
                                                                          Karte überprüfen kann. Dafür werden als Authentifizierungselemente die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als
                                                                          erster Faktor (Besitzelement) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Ent-
                                                                          sperrmechanismen (z. B. der Entsperrcode) als zweiter Faktor vereinbart.

                                                                          6. Autorisierung von Kartenverfügungen durch den Karteninhaber im Online-Handel
     128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0


                                                                          Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenverfügungen im Online-Handel erfordert
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                          – die Eingabe der – oder die Nutzung hinterlegter – Kartendaten für den Online-Handel (16-stellige PAN [Primary Account Number] als Kun-
                                                                            denkennung, die Kartenprüfnummer [Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)] und das „Gültig bis“-Datum) in der
                                                                            Bezahlanwendung,
                                                                          – die Kontrolle der angezeigten Auftragsdaten (z. B. zu zahlender Betrag, Währung und Zahlungsempfänger) und
                                                                          – nach Anforderung die Bestätigung der Kartenverfügung durch die S-pushTAN-App mit dem vereinbarten zweiten Authentifizierungselement/
                                                                            Faktor, d. h. durch die Verwendung eines der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder durch die Eingabe des Entsperrcodes des
                                                                            mobilen Endgeräts.


                                                                                                                                           

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Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel · 17.08.26, 22:15