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7 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Rechtlicher Prüffall (2)

warnungnicht reportfähig Seite 4

Bezeichnung 'Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)' und Beratungstelefon zeitabhängig zu verifizieren

Das Dokument nennt als Beratungsstelle das 'Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)' mit Anschrift Maarweg 149-161, 50825 Köln und dem kostenlosen Telefon 0800/1372700. Dieser Name (früher 'Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung'/BZgA) sowie Anschrift und Beratungstelefonnummer sind zeitabhängige externe Fakten und müssen gegen den aktuellen offiziellen Stand geprüft werden, bevor sie als korrekt gelten können.

„Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Maarweg 149-161 50825 Köln Telefon: 0800 / 1 37 27 00"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 2

Genehmigungsbezug und fehlende explizite Gültigkeitsdaten der 2026er-Bedingungen

Die Bedingungen für das Jahr 2026 (Version '157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0') stützen sich auf eine Genehmigung des Ministeriums des Innern NRW 'vom 20. November 2024'. Ein explizites Gültigkeits-/Stand-Datum der Version für das Jahr 2026 fehlt im Textkörper; die Auslosungsbestimmungen und die Hinweise tragen lediglich den eingebetteten Fußzeilenvermerk 'Fassung Okt. 2025 - v16.0', aber kein klares 'Stand'-Datum. Ob die Genehmigung von November 2024 die aktuelle 2026er-Fassung (v16.0) abdeckt bzw. ob zwischenzeitlich eine neuere Genehmigung erteilt wurde, ist extern zu prüfen.

„Genehmigt durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 21-38.07.09-00000 vom 20. November 2024."

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Extraktion (2)

warnungnicht reportfähig Seite 2

Nennung '55% Ausschüttungsquote' vs. tatsächliche jährliche Ausschüttung durch Rückstellung zeitlich verzögert

Während der Auslosungsplan auf 10 Mio. Lose genau 5.500.000 € (55% von 10 Mio. € Lotterieeinsätzen) ausweist, enthält diese Summe die Rückstellung von 250.000 €, die nicht verbrauchten Anteile werden erst in der Februar-Auslosung des Folgejahres ausgeschüttet, und nicht verkaufte Lose/unterbrochene Nummernfolgen können die Jahresausschüttung reduzieren. Die pauschal behauptete 'Ausschüttungsquote 55%' ist daher nominal, die tatsächliche Ausschüttung je Sparjahr kann davon abweichen. Eine klare Erläuterung, dass sich 55% auf den Auslosungsplan (inkl. Rückstellung) und nicht auf die reale Jahresausschüttung bezieht, fehlt.

„Somit beträgt die Ausschüttungsquote 55%. Alle Gewinne werden durch Ziehung von Gewinnzahlen ermittelt."

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hinweisnur Extraktion Seite 1

Eingestreute 'manuell'-Marker als Extraktionsartefakte in allen Seiten

Das Token 'manuell' erscheint mehrfach über alle vier Seiten verteilt, unter anderem mitten im Satz zum Auslosungsplan auf Seite 1 ('Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf [manuell] 10 Millionen Lose abgestellt'). Diese Marker wirken wie manuelle Prüf-/Freigabestempel, die nicht zum Vertragstext gehören und die automatisierte Weiterverarbeitung des Auslosungsplans und der Fußzeilen stören können.

„Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf manuell 10 Millionen Lose abgestellt."

Das isolierte Token 'manuell' erscheint mitten im Fließtext als eigenständiger Block — eindeutig ein Extraktionsartefakt (manueller Prüf-/Freigabestempel/Anmerkung), das unabhängig vom eigentlichen Vertragswortlaut in den Textlayer gelangt ist. Kein sichtbarer Dokumentfehler, nur Extraktionsstörung.

Typografie (1)

hinweisnur Extraktion Seite 2

Ungewöhnliches Leerzeichen in 'PS- Sparer' in Ziffer 6

In den Schlussbestimmungen (Ziffer 6) steht 'Sie wird für die PS- Sparer verbindlich ...' mit einem Trennungs-Leerzeichen zwischen 'PS-' und 'Sparer'. An allen anderen Stellen des Dokuments wird durchgehend 'PS-Sparer' ohne Leerzeichen verwendet – ein typografischer Inkonsistenzfehler.

„Sie wird für die PS- Sparer verbindlich nach Genehmigung durch die Lotteriegenehmigungsbehörde"

'PS- Sparer' mit Leerzeichen entsteht mit hoher Wahrscheinlichkeit als Zeilenumbruch-/Trennungsartefakt des Textlayers: Im selben Dokument treten viele harte Texttrennungen auf (z. B. 'Lotteriegenehmi-gungsbehörde', 'Aus-schüttungen'). Ohne visuellen Beleg (ob das Leerzeichen wirklich im sichtbaren Druck erscheint) ist der typografische Befund nicht belastbar.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 3

Inkonsistente interne Seitenzählung innerhalb der 4-seitigen PDF

Die Datei umfasst 4 PDF-Seiten, aber die Bedingungen verwenden 'Seite 1 von 2'/'Seite 2 von 2', während die Auslosungsbestimmungen (PDF-Seite 3) und die Hinweise zur Spielsuchtgefährdung (PDF-Seite 4) jeweils 'Seite 1 von 1' tragen. Zwei eigenständige, als '1 von 1' gezählte Teile in einer gemeinsamen Datei können bei automatischer Weiterverarbeitung und Zitierung zu Zuordnungsfehlern führen.

„Seite 1 von 2 ... Seite 1 von 1"

Die Seitenzählungen sind sichtbar im Dokument enthalten ('Seite 1 von 2', 'Seite 2 von 2', 'Seite 1 von 1'). Diese Zählung ist jedoch bei zusammengesetzten Dreiteil-Dokumenten (Bedingungen / Auslosungsbestimmungen / Spielsucht-Hinweise) ein erwartbares, internes Formatierungsmuster ohne Fehlercharakter und für Kunden ohne Relevanz. Niedriger Wert, kein verkaufsfähiger Dokumentfehler.

Preis/Entgelt (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Uneindeutige Formulierung des Auslosungszeitfensters in Ziffer 4.2

Ziffer 4.2 formuliert: 'Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt.' Dieses 'zwischen ... und dem 1. des Folgemonats' beschreibt einen schwer interpretierbaren Zeitraum statt eines konkreten Auslosungstermins; in Verbindung mit den Kündigungsfristen (2 Geschäftstage) und Belastungsterminen (1 Geschäftstag vor Auslosungstermin) in Ziffer 3.2/3.5 bleibt der konkrete Auslosungstermin für den PS-Sparer nicht eindeutig bestimmbar.

„Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Text

TXT
*0000000000100411508260*                               0000000000100411508260
                                                                                Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen
                                                                                der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026

                                                                                                                                                                           Berliner Sparkasse
                                                                                                                                                                           Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                                Zur Pflege des Spargedankens führen die rheinischen Sparkassen und die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Spar-
                                                                                kasse genannt) das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch. Dabei wird das Sparen und Gewinnen mit der Teilnahme an einer Lotterie verbunden.
                                                                                Die zur Teilnahme erforderlichen PS-Lose können bei allen rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse erworben werden.

                                                                                1. PS-Los
                                                                                Das einzelne PS-Los lautet über einen Gesamtbetrag von 5,– €, der sich aus dem Sparanteil in Höhe von 4,– € und dem Lotterieeinsatz
                                                                                (Losanteil) in Höhe von 1,– € zusammensetzt. Träger des Auslosungsverfahrens ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düssel-
                                                                                dorf, an den die Lotterieeinsätze weitergeleitet werden und der Schuldner aller Gewinnforderungen ist.
                                                                                2. Teilnahme
                                                                                Die Teilnahme für Minderjährige ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am PS-Sparen und Gewinnen erfolgt im Rahmen des Dauerauftragsver-
                                                                                fahrens (Ziffer 3).
                                                                                3. Dauerauftragsverfahren
                                                                                3.1 Für die Teilnahme erteilt der PS-Sparer seiner Sparkasse einen Dauerauftrag, aufgrund dessen Sparanteil und Losanteil monatlich von
                                                                                einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Sparkasse teilt dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten
                                                                                Auslosung mit.
                                                                                Die mitgeteilte Losnummer nimmt bis zur Kündigung des Dauerauftrags auch an den künftigen Auslosungen teil.
                                                                                3.2 Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin.
                                                                                3.3 Die Gutschrift des Sparanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin auf dem vom PS-Sparer angegebenen
                                                                                Konto.
                                                                                Die Gutschrift des Sparanteils kann auch zu Gunsten eines Fonds-Sparplans erfolgen, sofern die Sparkasse diese Möglichkeit anbietet. In
                                                                                diesem Fall obliegt die Entscheidung darüber, in welcher Form der Sparanteil gespart wird, dem PS-Sparer.
                                                                                3.4 Nach jeder Auslosung ermittelt der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, welche Gewinne auf die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Los-
                                                                                nummern entfallen sind, und schreibt diese Gewinne dem vom PS-Sparer benannten Konto gut. Die Gutschrift der Gewinne auf das vom PS-
                                                                                Sparer angegebene Konto erfolgt am zweiten Geschäftstag nach dem Auslosungstermin.
                                                                                3.5 Ein Dauerauftrag kann bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden.
                                                                                3.6 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrages erteilen, aufgrund dessen
                                                                                Sparanteil und Losanteil monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch die Ein-
                                                                                gabe von PIN und TAN. Bei Erteilung eines Dauerauftrages über das Internet ist die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt. Vor der Eröff-
                                                                                nung des Dauerauftrages im Internet wird eine Volljährigkeitsprüfung vorgenommen sowie eine Überprüfung auf Grundlage der Bedingungen
                                                                                und des Sozialkonzeptes. Diese Überprüfung erfolgt systemseitig direkt am Kundenkonto. Nur bei erfolgreicher Überprüfung wird der Dauer-
                                                                                auftrag eingerichtet und der PS-Sparer nimmt an der nächsten Auslosung teil. Ziffern 3.1–3.5 gelten entsprechend.
                                                                                4. Auslosung
                                                                                4.1 Auslosungsfonds
                                                                                Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziffer 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotteriegenehmi-
                                                                                gungsbehörde für wohlfahrts-pflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Lotteriesteuer und von
                                                                                Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziffer 4.3) an die PS-Sparer ausgeschüttet.
                                                                                4.2 monatliche Auslosungen
                                                                                Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. Teilnahmeberech-
                                                                                tigt sind alle PS-Dauerauftragslose (Ziffer 3), für die der entsprechende Sparanteil und der Losanteil abgebucht wurde. Näheres über den
                                                                                technischen Ablauf der Auslosung regeln die „Auslosungsbestimmungen“, die Teil dieser „Bedingungen“ sind.
                                                                                4.3 Auslosungsplan
                                                                                Die Höhe der Gewinne kann dem unten stehenden Auslosungsplan entnommen werden. Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf
                                                       manuell


                                                                                10 Millionen Lose abgestellt.

                                                                                                    Gewinnbetrag                                           Anzahl der Gewinne                                             Gewinnsumme
                                                                                                         2,50 EURO                                               1.000.000                                               2.500.000,– EURO
                                                                                                         5,–– EURO                                                 100.000                                                500.000,– EURO
                                                                                                        25,–– EURO                                                   20.000                                               500.000,– EURO
     157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0


                                                                                                      500,–– EURO                                                      1.000                                              500.000,– EURO
                                                                                                    5.000,–– EURO                                                        100                                              500.000,– EURO
                                                                                                  50.000,–– EURO                                                          10                                              500.000,– EURO
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                                                                                                 250.000,–– EURO                                                           1                                              250.000,– EURO
                                                                                Rückstellung*                                                                                                                             250.000,– EURO
                                                                                                                                                                 1.121.111                                               5.500.000,– EURO
                                                                                * Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Nicht verbrauchte Rückstellung kommt in der Februar-Auslosung des Folgejahres zur Ausschüttung.


                                                                                                                                                                                                                                            Seite 1 von 2
                                                            Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026


                                                            Die genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden PS-Lose und deren Losnummern
                                                            abhängig. Bei mehr oder weniger als 10 Millionen PS-Losen erhöhen bzw. verringern sich sowohl die Anzahl der Gewinne als auch die Höhe
                                                            des gesamten Auslosungsfonds.
                                                            Durch nicht verkaufte PS-Lose oder wegen unterbrochener Nummernfolge kann es in Monatsauslosungen zu geringeren oder höheren Aus-
                           

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Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen · 15.08.26, 22:08