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*0000000000000241401200*                             0000000000000241401200
                                                                              Bedingungen für das Telefon-Banking
                                                                                                                                                         Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
                                                                              Fassung 13. Januar 2018                                                    Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München

                                                                              1 Leistungsangebot                                                         Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Fehler, die zur Ablehnung
                                                                              (1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Telefon-Banking     geführt haben, berichtigt werden können, unterrichten.
                                                                              in dem von der Sparkasse angebotenen Umfang abwickeln.
                                                                              (2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden ein-       6 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers
                                                                              heitlich als „Teilnehmer“ bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgen-    6.1 Technische Verbindung zum Telefon-Banking
                                                                              den einheitlich als „Konto“ bezeichnet.                                    Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Telefon-
                                                                              (3) Zur Nutzung des Telefon-Banking gelten die mit der Sparkasse           Banking nur über die von der Sparkasse gesondert mitgeteilte Telefon-
                                                                              gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite       nummer herzustellen.
                                                                              kann der Konto-/Depotinhaber mit seiner Sparkasse gesondert vereinba-
                                                                                                                                                         6.2 Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals
                                                                              ren. Bevollmächtigte können nur eine Herabsetzung vereinbaren.
                                                                                                                                                         (1) Der Teilnehmer hat sein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal (siehe
                                                                              2 Voraussetzungen zur Nutzung des Telefon-Banking                          Nummer 2) geheim zu halten und nur über die von der Sparkasse geson-
                                                                              Der Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels      dert mitgeteilte Telefonnummer an diese zu übermitteln.
                                                                              Telefon-Banking das mit der Sparkasse vereinbarte Personalisierte          Denn jede andere Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal
                                                                              Sicherheitsmerkmal, um sich gegenüber der Sparkasse als berechtigter       kennt, kann das Telefon-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen.
                                                                              Teilnehmer auszuweisen (siehe Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren       (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicher-
                                                                              (siehe Nummer 4).                                                          heitsmerkmals zu beachten:
                                                                              Als Personalisiertes Sicherheitsmerkmal erhält jeder Teilnehmer eine       – Der Teilnehmer hat bei der Übermittlung des Personalisierten Sicher-
                                                                              persönliche Telefon-Geheimzahl, die seiner Identifizierung beim Zugang        heitsmerkmals sicherzustellen, dass andere Personen dies nicht mithö-
                                                                              zum Telefon-Banking dient. Diese wird ihm durch einen Mitarbeiter der         ren können.
                                                                              Sparkasse in einem verschlossenen Originalbrief ausgehändigt oder auf      – Die Weitergabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals an andere
                                                                              postalischem Wege übermittelt.                                                Personen ist nicht zulässig.
                                                                                                                                                         – Der Teilnehmer hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu
                                                                              3 Zugang zum Telefon-Banking                                                  tragen, dass ein Dritter keine Kenntnis von dem Persönlichen Sicher-
                                                                              Der Teilnehmer erhält Zugang zum Telefon-Banking, wenn                        heitsmerkmal erhält.
                                                                              – dieser die Kontonummer oder seine individuelle Kundenkennung und         – Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal und die Kontonummer oder die
                                                                                sein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal übermittelt hat,                   individuelle Kundenkennung dürfen nicht zusammen verwahrt werden.
                                                                              – die Prüfung dieser Daten bei der Sparkasse eine Zugangsberechtigung         Sofern das Telefon des Teilnehmers eingegebene Ziffernfolgen automa-
                                                                                des Teilnehmers ergeben hat und                                             tisch im Telefonspeicher ablegt, sind gespeicherte persönliche Sicher-
                                                                              – keine Sperre des Zugangs (siehe Nummer 8) vorliegt.                         heitsmerkmale zu löschen oder zu überschreiben, damit nachfolgende
                                                                              Nach Gewährung des Zugangs zum Telefon-Banking kann der Teilneh-              Nutzer dieses Gerätes diese Daten nicht ausspähen können.
                                                                              mer Informationen abrufen oder Aufträge erteilen.
                                                                                                                                                         7 Anzeige- und Unterrichtungspflichten
                                                                              4 Telefon-Banking-Aufträge                                                 7.1 Sperranzeige
                                                                              4.1 Auftragserteilung und Autorisierung                                    (1) Stellt der Teilnehmer
                                                                              Der Teilnehmer muss Telefon-Banking-Aufträge (z. B. Überweisungen)         – den Verlust oder den Diebstahl des Personalisierten Sicherheitsmerk-
                                                                              zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten Personalisierten Sicherheits-       mals oder seiner Zugangsdaten (siehe Nummer 3) und
                                                                              merkmal autorisieren.                                                      – die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte
                                                                                                                                                            Nutzung seines Persönlichen Sicherheitsmerkmals
                                                                              4.2 Widerruf von Aufträgen
                                                                                                                                                         fest, muss der Teilnehmer die Sparkasse hierüber unverzüglich unterrich-
                                                                              Die Widerrufbarkeit eines Telefon-Banking-Auftrags richtet sich nach den
                                                                                                                                                         ten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Sparkasse eine Sperran-
                                                                              für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedin-
                                                                                                                                                         zeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten
                                                                              gungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann
                                                                                                                                                         abgeben.
                                                                              nur außerhalb des Telefon-Banking erfolgen, es sei denn, die Sparkasse
                                                                                                                                                         (2) Der Teilnehmer hat jeden Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur
                                                                              sieht eine Widerrufmöglichkeit im Telefon-Banking ausdrücklich vor.
                                                                                                                                                         Anzeige zu bringen.
                                                                              5 Bearbeitung von Telefon-Banking-Aufträgen durch die Sparkasse            (3) Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unbe-
                                                                              (1) Die Bearbeitung der Telefon-Banking-Aufträge erfolgt an den für die    rechtigt Kenntnis seines Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat
                                                                              Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) im „Preis- und   oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet, muss er eben-
                                                                              Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen           falls eine Sperranzeige abgeben.
                                                                              des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im          7.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte
                                                                              „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist)      Aufträge
                               

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Bedingungen für das Telefon-Banking · 16.10.26, 22:30