Vorvertragliche Informationen zum Girokonto- und Basiskontovertrag I. Informationen zur Bank c) Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- 1. Name und ladungsfähige Anschrift der Bank dienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Openbank Deutschland AG über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Santander-Platz 1 (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 41061 Mönchengladbach oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Telefon: 02161 - 90 60 599 Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Sie müssen Ihre Beschwer- E-Mail: email-service@santander.de de schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über ein Online-Formular bei der BaFin einreichen. Die BaFin erhebt für Beschwerden keine 2. Eintragung im Unternehmensregister Gebühren. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefonkosten Die Bank ist unter der Registernummer HRB 1747 in das Handels­ sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines register beim Amtsgericht Mönchengladbach eingetragen. Rechtsanwalts) werden nicht erstattet. 3. Umsatzsteueridentifikationsnummer DE120492390 III. Informationen zum Giro- und Basiskontovertrag 4. Zuständige Aufsichtsbehörden 1. Wesentliche Leistungsmerkmale des Girokontos und B ­ asiskontos Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die Bank führt für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (Kontokorrentkonto), d.h. sie schreibt eingehende Zahlungen auf dem und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt Konto gut und wickelt vom Kunden veranlasste Zahlungsvorgänge Webseite: https://www.bafin.de (z. B. Überweisungen) zu Lasten dieses Kontos ab, soweit das Konto E-Mail: poststelle@bafin.de ausreichend Guthaben oder eine eingeräumte Kontoüberziehung aufweist. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen Europäische Zentralbank vom Girokonto- und Basiskontovertrag erfasst: Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main - Kontoführung Webseite: https://www.ecb.europa.eu/ - Bargeldauszahlungen und Bargeldeinzahlungen in den Filialen der Telefon: 069 1344 0 Bank - Überweisungen 5. Hauptgeschäftstätigkeit der Bank - Daueraufträge Hauptgegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von - Lastschriftabwicklung ­Bank­geschäften. - Abwicklung von Kartenumsätzen, die mit von der Bank ­ausgegebenen Zahlungskarten veranlasst wurden II. Allgemeine Vertragsinformationen - Scheckinkasso 1. Informations- und Vertragssprache/Vertragstext 2. Beginn der Ausführung des Kontovertrages Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommuni- Mit der Unterschrift des Eröffnungsantrages oder durch die elektro- kation zwischen dem Kunden und der Bank während der Laufzeit des nische Abgabe der entsprechenden Vertragserklärung stimmt der Vertrags ist Deutsch. Die Vertrags- und Geschäftsbedingungen stehen Kunde ausdrücklich zu, dass die Bank vor Ende der Widerrufsfrist mit ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Dem Kunden steht der Ausführung der vertraglichen Leistungen beginnt. das Recht zu, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Vertragsbe- dingungen in Textform zu verlangen. 3. Zahlung der Entgelte durch den Kunden Die anfallenden Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto und 2. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Basiskonto wie folgt belastet: Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank - monatliches Kontoführungsentgelt zum Quartalsende, sofern gilt deutsches Recht. Die Bank legt das Recht der Bundesrepublik ­Kontoführung nicht kostenlos Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt - transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. ­Transaktion bzw. zum Quartalsende - Zinsen zum Quartalsende. 3. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und Annahme der Bank 4. Kontoführung zustande. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Kontovertrag durch Buchung der Gutschriften und Belastungen (z. B. aus Überweisun- 4. Sicherungseinrichtung gen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelten) auf dem Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim deutscher Banken e.V. angeschlossen. Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum 5. Rechtsbehelfsmöglichkeit/außergerichtliche Streitbeilegung Ende der vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende a) Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde jederzeit an folgende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis Kontaktanschrift wenden: Openbank Deutschland AG, Beschwer- (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Stand: 06.2026 demanagement, Santander-Platz 1, 41061 Mönchen­gladbach. Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläu- Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform terung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) (z.B. mittels Brief, Telefax oder Email). aufgelistet. Im Rahmen der Kontoeröffnung wird das elektronische b) Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher­ Postfach aktiviert und der Kunde erhält zukünftig seine Kontoauszüge schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ sowie weitere wichtige Bankdokumente (z.B. Rechnungsabschlüsse, (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Kreditkartenabrechnungen etc.) direkt in seine PostBox und kann die- Seite 1 von 3 Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- se über das Internet abrufen. Es gelten die „Bedingungen zur Nutzung budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- der PostBox“. degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag 5. Einzahlungen/Zahlungseingänge (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken dem Konto gut. anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung des Ombudsmanns Vorvertragliche Informationen FT der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird 6. Auszahlung oder im Internet unter www.bdb.de eingesehen werden kann. Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Bargeldaus­ Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder zahlung am Schalter oder an Geldausgabeautomaten. E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: 7. Überweisung (030) 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten. Im Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf Schlichtungsantrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur zu schildern und ein konkretes Begehren darzustellen. Die Kosten Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungs- des Schlichtungsverfahrens trägt der Bankenverband. Auslagen zwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese der Beteiligten wie Porto oder Telefonkosten sowie Kosten für die mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten und Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines Rechtsanwalts) werden Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des nicht erstattet. angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“. Vorvertragliche Informationen zum Girokonto- und Basiskontovertrag 8. Kartenzahlungen 13. Weitere Merkmale Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Das Girokonto oder Basiskonto kann auf Antrag des Kunden entspre- Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Die chend der gesetzlichen Bestimmungen in ein Pfändungsschutzkonto Nutzung der ausgegebenen Zahlungskarte ist in den Bedingungen umgewandelt werden. für die girocard bzw. in den Bedingungen für die VISA Debitkarte gere- gelt, abhängig davon, welche Zahlungskarte die Bank dem Kunden 14. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde ausgestellt hat. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 9. Entgelte der Bank beschrieben. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Die aktuellen Entgelte für die Dienstleistungen der Bank ergeben Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäfts- sich aus dem jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“. bedingungen der Bank enthalten: Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des - Bedingungen für Girokonten Girokonto- und Basiskontovertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 - Bedingungen für den Überweisungsverkehr der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Das jeweils gültige - Bedingungen für die girocard (Debitkarte) „Preis- und Leistungsverzeichnis“ kann der Kunde auf den Internet- - Bedingungen für die VISA Debitkarte seiten der Bank unter www.santander.de einsehen. Auf Wunsch wird - Bedingungen für die Nutzung des Online Bankings die Bank dieses dem Kunden zusenden. Für typischerweise dauerhaft - Bedingungen zur Nutzung der PostBox in Anspruch genommene Leistungen gilt Nr. 12.5 der Allgemeinen - Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis­ Geschäftsbedingungen der Bank. lastschriftverfahren. Zusätzliche Regelungen finden sich ggf. in den Kontoeröffnungs-/­ 10. Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einrichtungsformularen oder dem Formular für die Kontovollmacht. Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater IV. Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außer- wenden. Dieses gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig halb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträ- ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde gen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in selbst zu tragen. Form von Zahlungsdiensterahmenverträgen 11. Vertragliche Kündigungsbedingungen Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Es gelten die in Nr. 18 und 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingun- Angabe von Gründen wie folgt widerrufen: gen der Bank für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungs­ regeln. 12. Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat Keine Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger(z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.santander.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wider- rufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts bleiben Sie an den Vertrag gebunden. Stand: 06.2026 Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: Allgemeine Informationen: 1. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts und für den Fall, dass ein Widerrufsrecht besteht, Angaben zur Widerrufsfrist und zu den Seite 2 von 3 Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts, einschließlich des Betrags, den der Verbraucher gegebenenfalls zu entrichten hat, sowie die Folgen der Nichtausübung dieses Rechts; 2. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung; 3. einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; Vorvertragliche Informationen FT 4. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 2014/49/EU in der Fassung vom 16. April 2014 und die Richtlinie 97/9/EG in der Fassung vom 3. März 1997 fallen. Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten: 5. zum Zahlungsdienstleister a) den Namen und die ladungsfähige Anschrift seiner Hauptverwaltung sowie alle anderen Anschriften einschließlich E-Mail-Adresse, die für die Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister von Belang sind; b) die für den Zahlungsdienstleister zuständigen Aufsichtsbehörden und das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ­geführte Register oder jedes andere relevante öffentliche Register, in das der Zahlungsdienstleister als zugelassen eingetragen ist, sowie seine ­Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung; 6. zur Nutzung des Zahlungsdienstes a) eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des zu erbringenden Zahlungsdienstes; b) Informationen oder Kundenkennungen, die für die ordnungsgemäße Auslösung oder Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind; Vorvertragliche Informationen zum Girokonto- und Basiskontovertrag c) die Art und Weise der Zustimmung zur Auslösung eines Zahlungsauftrags oder zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs und des Widerrufs eines Zahlungsauftrags (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 675j und 675p des Bürgerlichen Gesetzbuchs); d) den Zeitpunkt, ab dem ein Zahlungsauftrag als zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); e) einen vom Zahlungsdienstleister festgelegten Zeitpunkt nahe am Ende eines Geschäftstags, bei dessen Ablauf ein nach diesem Zeitpunkt zugegangener Zahlungsauftrag des Verbrauchers als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); f) die maximale Ausführungsfrist für die zu erbringenden Zahlungsdienste; 7. zu Entgelten, Zinsen und Wechselkursen a) alle Entgelte, die der Verbraucher an den Zahlungsdienstleister zu entrichten hat, einschließlich derjenigen, die sich danach richten, wie und wie oft über die geforderten Informationen zu unterrichten ist; b) eine Aufschlüsselung dieser Entgelte; c) die zugrunde gelegten Zinssätze und Wechselkurse oder, bei Anwendung von Referenzzinssätzen und -wechselkursen, die Methode für die Berechnung der tatsächlichen Zinsen sowie den maßgeblichen Stichtag und den Index oder die Grundlage für die Bestimmung des Referenz- zinssatzes oder -wechselkurses; d) das unmittelbare Wirksamwerden von Änderungen des Referenzzinssatzes oder -wechselkurses, die auf den vereinbarten Referenzzinssätzen oder -wechselkursen beruhen, ohne vorherige Benachrichtigung des Verbrauchers (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 3 des Bürger- lichen Gesetzbuchs); 8. zur Kommunikation a) die Kommunikationsmittel, deren Nutzung für die Informationsübermittlung und Anzeigepflichten vereinbart wird, einschließlich der technischen Anforderungen an die Ausstattung und die Software des Verbrauchers; b) Angaben dazu, wie und wie oft die vom Zahlungsdienstleister vor und während des Vertragsverhältnisses, vor der Ausführung von Zahlungs­ vorgängen sowie bei einzelnen Zahlungsvorgängen zu erteilenden Informationen mitzuteilen oder zugänglich zu machen sind; c) die Sprache oder die Sprachen, in der oder in denen der Vertrag zu schließen ist und in der oder in denen die Kommunikation für die Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen soll; d) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in dieser Widerrufsbelehrung genannten vorvertraglichen Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu verlangen; 9. zu den Schutz- und Abhilfemaßnahmen a) eine Beschreibung, wie der Verbraucher ein Zahlungsinstrument sicher aufbewahrt und wie er seine Pflicht gegenüber dem Zahlungsdienst- leister oder einer von diesem benannten Stelle erfüllt, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht auto- risierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675l Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); b) eine Beschreibung des sicheren Verfahrens zur Unterrichtung des Verbrauchers durch den Zahlungsdienstleister im Fall vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken; c) die Bedingungen, unter denen sich der Zahlungsdienstleister das Recht vorbehält, ein Zahlungsinstrument des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu sperren (zugrunde liegende Vorschrift: § 675k Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); d) Informationen zur Haftung des Verbrauchers bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen oder sonstiger missbräuchlicher Verwendung des ­Zahlungsinstruments einschließlich Angaben zum Höchstbetrag (zugrunde liegende Vorschrift: § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs); e) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs); f) Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzeigen muss (zugrunde liegende Vorschrift: § 676b des Bürgerlichen Gesetzbuchs); g) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Auslösung oder Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie Informationen über dessen Verpflichtung, auf Verlangen Nachforschungen über den nicht oder fehlerhaft ausgeführ- ten Zahlungsvorgang anzustellen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675y des Bürgerlichen Gesetzbuchs); h) die Bedingungen für den Erstattungsanspruch des Verbrauchers bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang (beispielsweise bei SEPA-Lastschriften) (zugrunde liegende Vorschrift: § 675x des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 10. zu Änderungen der Bedingungen und Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags a) die Vereinbarung, dass die Zustimmung des Verbrauchers zu einer Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt gilt, wenn der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt angezeigt hat, zu dem die geänderten Vertragsbedingungen in Kraft treten sollen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs); b) die Laufzeit des Zahlungsdiensterahmenvertrags; c) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen; d) gegebenenfalls einen Hinweis auf folgende kündigungsrelevante Vereinbarungen: aa) die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Zahlungsdienstleisters unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Monaten, die voraussetzt, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 2 des Bürgerlichen Stand: 06.2026 ­Gesetzbuchs), bb) das Recht zur fristlosen Kündigung des Verbrauchers vor dem Wirksamwerden einer vom Zahlungsdienstleister vorgeschlagenen Änderung des Vertrags, wenn die Zustimmung des Verbrauchers zur Änderung nach einer Vereinbarung im Vertrag ohne ausdrückliche Ablehnung als erteilt gälte, sofern der Zahlungsdienstleister den Verbraucher auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Kündigungsrecht hingewie- sen hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 11. die Vertragsklauseln über das auf den Zahlungsdiensterahmenvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 12. einen Hinweis auf die dem Verbraucher offenstehenden Beschwerdeverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße des Zahlungsdienstleisters gegen Seite 3 von 3 dessen Verpflichtungen (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 60 bis 62 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) sowie auf Verbrauchern offen­ stehende außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (zugrunde liegende Vorschrift: § 14 des Unterlassungsklagengesetzes). Abschnitt 3 Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne einge- Vorvertragliche Informationen FT räumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, so können wir von Ihnen über die Rück- zahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z.B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren aus- drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müs- sen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Erläuterungen im Sinne des Artikels 246b § 3 EGBGB der Openbank Deutschland AG (im Folgenden „Bank" genannt) zu dem angebotenen Zahlungsdiensterahmenvertrag für das Girokonto Diese Erläuterungen sollen Ihnen helfen zu beurteilen, ob der B. B  esondere Folgen, die sich aus dem angebotenen Vertrag für angebotene Zahlungsdiensterahmenvertrag (im Folgenden: Vertrag) den Verbraucher ergeben können, einschließlich der Folgen und die damit verbundenen Nebenleistungen Ihren Bedürfnissen und bei Zahlungsausfall und Zahlungsverzug Ihrer finanziellen Situation entsprechen. Sie ergänzen die vorver- traglichen Informationen und erläutern die praktische Bedeutung des Der Vertrag hat für Sie die praktische Auswirkung, dass Sie das Angebots in allgemeinverständlicher Form. Girokonto fortlaufend für den bargeldlosen Zahlungsverkehr und für Bargeldverfügungen nutzen können. Damit verbunden sind A. Hauptmerkmale des Zahlungsdiensterahmenvertrags aber auch Pflichten. Sie sollten Kontoauszüge und Rechnungsab- schlüsse regelmäßig prüfen und Einwendungen gegebenenfalls 1. Gesamtpreis rechtzeitig erheben. Soweit Zahlungskarten oder Online-Zugänge Abhängig von dem von Ihnen gewählten Openbank Girokonto genutzt werden, müssen auch die hierfür geltenden Sicherheits- fallen unterschiedliche Gebühren an. Die Höhe der Kontofüh- und Sorgfaltspflichten beachtet werden. Wenn diese Pflichten rungsgebühr entnehmen Sie unserem Preis- und Leistungsver- nicht eingehalten werden, kann dies nachteilige Folgen für Ihre zeichnis. Im Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie auch eine Rechtsposition haben. Darstellung der auf Ihrem Girokonto anwendbaren Konditionen bspw. für beleghafte Überweisungen, Bargeldverfügungen und Der Vertrag hat außerdem wirtschaftliche Auswirkungen. Auch Auslandseinsatzentgelte. Der insgesamt von Ihnen an die Bank wenn ein Kontoführungsentgelt mit EUR 0,00 ausgewiesen ist, zu zahlende Betrag hängt deshalb nicht nur von der Kontofüh- können je nach Nutzungsverhalten weitere Kosten entstehen. Für rungsgebühr, sondern bspw. auch davon ab, welche Leistungen Sie ist daher wichtig, nicht nur auf ein mögliches Grundentgelt, Sie tatsächlich nutzen. sondern auch auf typische Nutzungskosten zu achten. Soweit im Zusammenhang mit dem Zahlungsdiensterahmenvertrag Entgelte Mit Ihrem Girokonto bzw. dem Vertrag ist ggf. eine eingeräumte anfallen, kann eine nicht rechtzeitige Zahlung weitere Nachteile Überziehungsmöglichkeit verbunden, ein sogenannter Disposi- nach sich ziehen, etwa eine Kündigung Ihres Kontos. Dies hat zur tions- oder Überziehungskredit. Es handelt sich dabei um einen Folge, dass das Konto und die damit verbundenen Zahlungsfunk- Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, der zum Zahlungsdiens- tionen künftig nicht weiter genutzt werden können. Hinzukommen terahmenvertrag (Girokontovertrag) hinzutritt. Nehmen Sie diesen kann, dass Zahlungsvorgänge mangels ausreichender Deckung Dispositionskredit in Anspruch, fallen Zinsen an, deren Höhe nicht ausgeführt werden oder dass eine Überziehung in Anspruch veränderlich ist. genommen wird. 2. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Finanzdienst- Können Sie im Fall der Inanspruchnahme einer eingeräumten leistung oder geduldeten Überziehungsmöglichkeit Ihre Verbindlichkeiten Der angebotene Vertrag betrifft ein Girokonto. Ein Girokonto ist nicht vertragsgemäß erfüllen, kann das schwerwiegende Folgen ein Konto, über das laufende Geldeingänge und Zahlungsvor- für Sie haben (z.B. Zahlung von Verzugszinsen) und die zukünfti- gänge wie Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen sowie ge Erlangung von Darlehen erschweren. Bargeldein- und -auszahlungen abgewickelt werden können. Das angebotene Girokonto wird in laufender Rechnung geführt. Das bedeutet, dass Buchungen fortlaufend verrechnet und Ihnen als Rechnungsabschluss mitgeteilt werden. Zahlungsvorgänge wer- den grundsätzlich nur ausgeführt, wenn ausreichendes Guthaben oder ein gesondert vereinbarter Verfügungsrahmen (Überzie- hungsmöglichkeit) besteht. Im Rahmen der Kontoeröffnung wird außerdem die PostBox aktiviert, über die Kontoauszüge und weitere Bankdokumente elektronisch bereitgestellt werden. 3. Nebenleistungen Mit dem Girokonto können Nebenleistungen verbunden sein, insbesondere Online-Banking, PostBox, girocard, Visa Debitkarte und weitere Nebenleistungen. Diese Nebenleistungen unterliegen eigenen Bedingungen. Ob einzelne Nebenleistungen gesondert beendet werden können, ergibt sich aus den jeweils hierfür geltenden Sonderbedingungen. Soweit eine gesonderte Been- digung möglich ist, entfällt die jeweilige Nebenleistung, während das Girokonto grundsätzlich fortbesteht. Soweit eine gesonderte Beendigung nicht möglich ist, bleibt die Nebenleistung mit dem Girokonto verbunden. Der Wegfall oder die Einschränkung einer Nebenleistung kann dazu führen, dass einzelne Nutzungswege oder Zahlungsfunktionen nicht mehr zur Verfügung stehen, auch wenn das Girokonto als solches fortbesteht. Stand: 06.2026