Kreissparkasse Köln Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wert­papieren und weiteren Finanzinstrumenten Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre ins- besondere einen Überblick über uns und • unsere Wertpapierdienstleistungen, • unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, • unsere Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausführung, • unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, • über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, • über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne und • über die Informationen für Aktionäre geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesse- rung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformationsblattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professionel- ler Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folg- lich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finan- ziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professionel- ler Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. © S-Com 610 001 332 (13. Auflage 2025) Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Kreissparkasse Köln Thomas Plicht Bereichsdirektor Vertriebsmanagement Wertpapiere 1 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, behördlicher Anordnung im Einzelfall für bis zu sieben erteilen wir Ihnen hiermit ­folgende Informationen über Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen eine uns und unsere Wertpapierdienst­leistungen. Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommuni- A. Informationen über uns kation auf diesem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter Kreissparkasse Köln für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefo- Anstalt des öffentlichen Rechts nischen und elektronischen Kommunikation für den Be- Neumarkt 18-24 vollmächtigten ebenfalls. 50667 Köln Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informa- Telefon: (02 21) 2 27 -0 tionen in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privat- Telefax: (02 21) 2 27 -39 20 kunde im Sinne des Wertpapierhandels­gesetzes haben E-Mail: info@ksk-koeln.de Sie die Möglichkeit, diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhalten, soweit sie sich nicht ver- Bankerlaubnis traglich für die elektronische Form entschieden haben. Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­gesetz. Mitteilungen über getätigte Geschäfte Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns Zuständige Aufsichtsbehörden eine Abrechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Aus- Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: zug über den Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Hinweise zur Einlagensicherung (Internet: www.ecb.europa.eu). Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen- Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Finanz­gruppe an. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein­dorfer Straße 108, 53117 Bonn, 1. Freiwillige Institutssicherung und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die (Internet: www.bafin.de). angehörenden Institute selbst zu schützen und bei die- sen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwie- Kommunikationsmittel und -sprache rigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen- Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform sicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung oder elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortge- Kundenaufträge können in deutscher Sprache persön- führt werden. lich, telefonisch, brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass für be- 2. Gesetzliche Einlagensicherung stimmte Kommunikationswege, z. B. das Online-Brokera- Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkas- ge, gesonderte Vereinbarungen gelten. sen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer anerkannt. Sollte entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die ­ ommunikation K Institutssicherung nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung Telefonische und elektronische Kommunikation, die seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschä- von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapier- digungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die im dienstleistungen und -nebendienstleistungen bezieht, Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstan- müssen wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtung auf- den sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Spar- zeichnen und für fünf Jahre aufbewahren, bei aufsichts- kasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. 2 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/ hin, dass wir im Falle der Anlage­beratung – wie auch bei sicherungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungs- beratungs­freier Order­aus­führung – keine Überwachung einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch der Wertentwicklung des Portfolios und der einzelnen nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust sei- Finanz­instrumente vor­nehmen. Das schließt jedoch nicht ner Einlagen erlitten. aus, dass wir – z. B. bei einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. B. Umgang mit Interessenkonflikten Information über die Risikoklassen der von uns emp- Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche fohlenen Finanzinstrumente Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäfts- In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen leitung, unseren Beschäftigten und vertraglich gebun- der Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente denen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns in eine von insgesamt fünf Produktrisikoklassen ein- direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und gestuft. Bei der Risiko­bereitschaft des Kunden gibt es Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht ebenfalls fünf mögliche Kategorien – von 1 („sehr gerin- auf die Kundeninteressen, einschließlich deren Nachhal- ge Risikobereitschaft“) bis zu 5 („sehr hohe Risikobe- tigkeitspräferenzen, auswirken. reitschaft“). Für jede Kategorie der Risiko­bereitschaft Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung mögli- gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe folglich eine cher Interessenkonflikte“. entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch möch- ten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz­instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risiko­ C. Informationen über Dienstleistungen bereitschaft passen. Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbeson- Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-Finanzgrup- dere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, pe sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), Risiko­indikatoren, die in den von den Herstellern be- soweit die sparkassen­rechtlichen/landesbankrechtlichen reitzustellenden gesetzlichen Informationsblättern (we- Regelungen keine Einschränkungen vorsehen. sentliche Anleger­informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. Die dort verwendeten Risikoindi- Anlageberatung katoren reichen dabei von 1 (niedrigstes Risiko) bis 7 Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen (höchstes Risiko). Im Rahmen einer Anlageberatung gegenüber eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte führen wir die sieben Risikoindikatoren mit den fünf für Sie geeignete Finanzinstrumente aus. Wir stützen Produkt­risikoklassen zusammen. diese Empfehlung auf eine Prüfung Ihrer persönlichen In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer ­Umstände. Für diese Prüfung erfragen wir zum Beispiel Anlageberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen Verhältnisse. uns jeweils auf die Risikoklasse der Sparkassen-Finanz­ Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen An- gruppe. lageberatung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Ihre Kundeninteressen bestmöglich Beratungsfreies Geschäft berücksichtigt, beziehen wir eine breite Palette von Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anla- Produkten verschiedener Emittenten (Unternehmen der geentscheidung unabhängig von einer persönlichen Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter) in die Anlageempfehlung unsererseits. Im Falle einer Auf- Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit inzwischen tragserteilung zu einem bestimmten Finanz­instrument unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähliger überprüfen wir, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und Erfahrungen verfügen, um die Risiken im Zusam- und solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanz- menhang mit der Art der Finanz­instrumente angemessen gruppe (insbesondere der DekaBank und der regionalen beurteilen zu können (Angemessenheits­prüfung). Dazu Landesbank) angeboten. Einzelheiten und Informationen holen wir vorab Informationen über Ihre Kenntnisse und zum jeweiligen Produkt stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Erfahrungen ein. Anders als bei der Anlageberatung Verfügung. Gleichfalls sind Prospekte, die nach dem werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht wurden, sowie diesem Fall nicht berücksichtigt. Gelangen wir bei dieser gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinformationen Angemessenheits­prüfung auf Basis der uns vorliegenden zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinformati- Informationen/Daten zu der Auffassung, dass das von onsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage Ihnen in Betracht gezogene Finanz­instrument im obigen des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinwei- Sinne für Sie nicht angemessen ist, werden wir Sie hier­ sen, dass im Falle der Anlageberatung keine regelmäßige über informieren. Wünschen Sie dennoch die Ausführung Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanz­ Ihres Auftrags, dürfen wir diesen weisungsgemäß aus- instrumente durch uns erfolgt. Auch weisen wir darauf führen. 3 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen Vermögensverwaltung tenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes- Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird in Finanz­ serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapier- instrumente angelegtes Vermögen verwaltet. Dabei trifft dienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen der Vermögensverwalter auch Anlageentscheidungen im ein. eigenen Ermessen für seine Kunden. Der Vermögensver- walter hält sich strikt an die mit Ihnen vereinbarte Anla- gestrategie. E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nach­haltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung Depotgeschäft – Schutz des Kundenvermögens bei der Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktaus- deutschen Wertpapiersammelbank wahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Die Verwahrung der Wertpapiere erfolgt gemäß den Son- Produkt­eigenschaften, welche Finanz­instrumente in un- derbedingungen für Wertpapiergeschäfte. ser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch Zur Durchführung der Verwahrung und Abwicklung von die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der Wertpapiertransaktionen unterhält die Kreissparkasse Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, bezie- Köln u. a. bei der deutschen Wertpapiersammelbank – hen wir Nachhaltigkeits­risiken und die Nachhaltigkeits- wie vom Depotgesetz vorgesehen – ein Sammeldepot, faktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeit­nehmer­belange, in dem die Wertpapierbestände der Kunden zusammen die Achtung der Menschen­rechte und die Bekämpfung verbucht sind. Die gesetzlichen Regeln gewährleisten von Korruption und Bestechung bei der Anlage­beratung einen umfassenden Schutz des Kundenvermögens. Das ein. Hierfür kooperieren wir eng mit unseren Produkt- Sammeldepot wird als Fremddepot geführt, so dass die partnern und Research­partnern (Unternehmen der Spar- darin verbuchten Wertpapiere nicht für Verbindlichkeiten kassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter einem der Kreissparkasse Köln haften. Der Kunde wäre im Fall Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder ihrer Insolvenz unabhängig von anderen Kunden berech- eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder tigt, die Übertragung seiner Wertpapierbestände in das Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten Depot bei einer anderen Bank zu verlangen (sog. „Aus- tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Aus- sonderung“ gemäß Insolvenzordnung). wirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden Alternativ kann der Kunde bei der Kreissparkasse Köln haben könnte. beantragen, dass sie für seine Wertpapierbestände bei der deutschen Wertpapiersammelbank ein geson- Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum dertes Depot einrichtet und diese dort getrennt von einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese den Beständen anderer Kunden verbuchen lässt (sog. sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchen- „Einzelkunden-Kontentrennung“). Auch in diesem Fall standards generell verpflichtet, Nachhaltigkeits­aspekte könnte der Kunde im Falle einer Insolvenz der Kreisspar- im Rahmen ihrer Investitions­entscheidungen (bei In- kasse Köln in gleicher Weise wie beim Sammeldepot die vestmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte Aussonderung seiner Wertpapierbestände verlangen. (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen Die Einzelkunden-Kontentrennung ist mit zusätzlichen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Kosten verbunden (vgl. Preis- und Leistungsverzeichnis) Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeits­faktoren, wie und kann in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten z. B. Mindest­ausschlüsse auf Basis eines anerkannten führen. Branchenstandards. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen in- vestiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken D. Information über die Art der Anlageberatung aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basis- Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind wert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlage- Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeits­merkmalen für beratung als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anla- die Anlageberatung aus, die in nachhaltige Wirtschafts­ geberatung“ erbracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz tätigkeiten investieren (Produkte mit Auswirkungsbe- 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der Delegierten Verordnung (EU) zug). 2017/565). Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlage- Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren beratung – wie schon bislang – nicht als Honorar-An- Kundinnen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz lageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlage- empfehlen, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften beratung erbringen. Das bedeutet, dass wir Ihnen kein aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, darüber gesondertes Entgelt für unsere Beratungsleistungen zu informieren, ob sie Nachhaltigkeits­risiken im Rahmen berechnen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung ihrer Investitions­entscheidungen berücksichtigen. dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 WpHG von Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die erhal- maßgeblich dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren 4 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben sowie eines er- rivats (sog. Day Trading) nur nach vorheriger Vereinba- gänzenden Branchen­standards berücksichtigt und ver- rung möglich ist. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an stärkt Finanzinstrumente in das Beratungs­universum Ihren Berater. aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeits­risiken aufweisen. J. Datenschutzrechtlicher Hinweis Unsere ausführliche Strategie zur Einbeziehung von Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen Nach­haltig­keits­risiken und zur Berücksichtigung der verarbeiten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen perso- wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltig- nenbezogenen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit keitsfaktoren bei der Anlageberatung haben wir auf der Ihnen geschlossenen Verträge (z. B. Beratungsverträge, Website unseres Hauses veröffentlicht. Depotverträge) und die Erfüllung uns obliegender recht- licher Verpflichtungen (z. B. aus dem Wertpapierhandels- gesetz). F. Information über gesetzliche Regelungen der ­Bankensanierung und -abwicklung Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuld- K. Information zum Steuereinbehalt bei Kapital­ verschreibungen von Banken und Sparkassen sowie erträgen ohne Liquiditätszufluss andere Forderungen gegen Banken und Sparkassen Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der aus einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. Bestandsgefährdung dieser Institute unterliegen. im Fall der Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen der der Einbuchung von Bonusaktien), sind wir gesetzlich Bankensanierung und -abwicklung, die in einem Ab- ermächtigt, die anfallende Kapitalertragsteuer einem bei wicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese uns geführten Konto des Kunden zu belasten. Die Belas- Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich tung eines nicht ausgeschöpften Kontokorrentkredits für den Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungs- (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei ausgeschlos- fall des Instituts nachteilig auswirken. Nähere Infor- sen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge der In- mationen, welche Finanz­instrumente betroffen sind, anspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. erfahren Sie unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließ- ­„Haftungskaskade“). lich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuerbetrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich verpflichtet, den vollen Kapitalertrag dem G. Kosten und Nebenkosten Finanzamt anzuzeigen. Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den nachfolgend aufgeführten Preisen für Wertpapierdienstleistungen. L. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für Zum besseren Verständnis finden sich auf den darauffol- Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- genden Seiten exemplarische Kostenberechnungen für Sparpläne/Allgemeine Grundsätze der Auftragsaus- gängige Geschäftsvorfälle. führung Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedin- gungen für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für H. Information über den Zielmarkt des Produkts Wertpapier-Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäfts- Für Wertpapiere und sonstige Finanz­instrumente wird bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. ein Zielmarkt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengruppen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen der Beratung bzw. der Ordererteilung M. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und zum Be- informiert Sie der Berater auf Wunsch gerne über den schwerdemanagement Zielmarkt des empfohlenen bzw. von Ihnen gewünschten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglich- Produkts. Bei beratungsfreien Orders werden wir den keit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Spar- Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkriterien Kun- kassen- und Giroverbandes zu wenden. denkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen prüfen. Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen im hinteren Teil der Broschüre. Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit I. Hinweis zum sogenannten Day Trading Kunden­beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde­management-Grundsätzen dargestellt. Die Bitte beachten Sie, dass der taggleiche Kauf und Verkauf Grundsätze sind auf der Website unseres Hauses veröf- desselben Wertpapiers, Geldmarktinstruments oder De- fentlicht. 5 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen N. Information zum Widerrufsrecht im Falle eines Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Nachtrags zum Wertpapierprospekt Um ein Wertpapier in der Europäischen Union öffentlich Wir werden Sie über die Veröffentlichung eines Nach- anbieten zu können, ist der Anbieter (in der Regel der trags zeitnah (i. d. R. bis zum Ende des ersten Arbeitsta- Emittent dieses Wertpapiers) gemäß der EU-Prospekt- ges nach Veröffentlichung des Nachtrags) informieren, verordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) grundsätzlich allerdings nur, verpflichtet, einen Wertpapierprospekt zu veröffentli- • wenn Sie das Wertpapier über uns in einem bestimm- chen, welcher von der jeweils zuständigen nationalen ten Zeitraum erworben oder gezeichnet haben (und Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist dies die Bundesan- zwar zwischen dem Zeitpunkt der Billigung des Pros- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – B ­ aFin) gebilligt pekts für das betreffende Wertpapier und dem Ende wurde. Der Wertpapierprospekt enthält eine ausführliche der Erstausgabefrist des Wert­papiers; die Erstaus- Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers und wird auf gabefrist bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Website des Emittenten veröffentlicht. Emittenten oder Anbieter dem Publikum Wertpapiere gemäß dem Prospekt anbieten und schließt nachfol- Es besteht unter bestimmten gesetzlichen Vorausset- gende Zeiträume aus, in denen Wertpapiere auf dem zungen die Möglichkeit, dass ein sog. Nachtrag zum Markt weiterverkauft werden), Wertpapier­prospekt vom Emittenten veröffentlicht wird. • soweit Ihnen ein Widerrufsrecht für das betreffende In einem solchen Nachtrag müssen entsprechend der Wertpapier zustehen kann und gesetzlichen Vorgaben vom Emittenten jeder wichtige • sofern Sie ein elektronisches Postfach bei uns führen. neue Umstand sowie jede wesentliche Unrichtigkeit/ Ungenauigkeit in Bezug auf die in einem Prospekt ent- Daher empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines elek- haltenen Angaben, welche die Bewertung des Wertpa- tronischen Postfachs. Sprechen Sie uns hierzu gerne piers beeinflussen können und die in einem bestimmten an. Andernfalls werden wir Sie nicht über einen Nach- Zeitraum (und zwar zwischen der Billigung des Prospekts trag informieren. In diesem Fall sollten Sie die Website und dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls später – des Emittenten selbst überwachen und prüfen, ob ein der Eröffnung des Handels an einem geregelten Markt) Nachtrag veröffentlicht wird. auftreten oder festgestellt werden, unverzüglich genannt werden. Jeder Nachtrag wird vom jeweiligen Emittenten Wir werden Ihnen bei der Ausübung des Widerrufsrechts auf seiner Website veröffentlicht. gerne behilflich sein. Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet ha- ben und der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt O. Informationen zur Barrierefreiheit Gegenstand eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Ar- Informationen zur barrierefreien Ausgestaltung unserer tikel 23 der EU-Prospektverordnung ein Widerrufsrecht Dienstleistungen und weitergehende Hinweise dazu fin- zustehen. Der Nachtrag wird (entsprechend der gesetzli- den Sie auf unserer Website. chen Vorgaben) Angaben dazu enthalten • unter welchen Umständen Anlegern ein Widerrufs- recht zusteht, • an wen sich die Anleger wenden können, wenn sie ihr Widerrufsrecht ausüben wollen und • die Frist, innerhalb derer Anleger von ihrem Wider- rufsrecht Gebrauch machen können (die Frist für den Widerruf beträgt gesetzlich 3 Arbeitstage ab Veröf- fentlichung des Nachtrags; die Frist kann vom Emit- tenten jedoch auch freiwillig verlängert werden). 6 Auf den folgenden Seiten befindet sich ein Auszug der Preise für Wertpapierdienstleistungen. Diese komplexe Tabelle ist nicht sinnvoll barrierefrei darstellbar. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Preisen an ihren Berater in unserem Haus. Standardpreise für Wertpapier- dienstleistungen Depotleistungen Depotentgelt (Berechnung vom jeweiligen Depotkurswert) bis       25.000,00 € 5,95 € bis     100.000,00 € 23,80 € bis     250.000,00 € 59,50 € bis     500.000,00 € 119,00 € bis   1.000.000,00 € 178,50 € ab    1.000.000,01 € 0,2975 ‰ Abrechnung und Belastung Quartalsweise Bei vorzeitiger Depotauflösung erfolgt eine zeitanteilige Preisberechnung für vollendete Kalendermonate Sonderleistungen im Auftrag des Kunden Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu 5,95 € ­vertretende Umstände verursacht) Unterjährige Depotaufstellung 0,00 € Einzelkunden-Kontentrennung bei der Deutschen Wert­ 3.570,00 € p. m. papiersammelbank Depotübertragung Nur fremde Kosten Effektive Stücke Einlieferung 59,50 € Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 1,21 € je Bogen, mind. 12,17 € Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividenden- 1,19 %, mind. 59,50 € scheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) Hinweis: Die oben aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der Umsatzsteuer. 7 Standardpreise für Wertpapierdienstleistungen Transaktionsleistungen Wertpapierkommissionsgeschäft Stücknotierte Werte z. B. Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte Investmentfonds 1,0% vom Kurswert, mind. 20 Euro Online-Banking und Jugendmarkt* 0,5% vom Kurswert, mind. 14 Euro Telefonische Kundenberatung 0,8% vom Kurswert, mind. 18 Euro Handel von Bezugsrechten 1,0% vom Kurswert, mind. 8,75 Euro Prozentnotierte Werte z. B. Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere, Genussscheine 0,50% vom Kurswert, mind. 20 Euro Online-Banking und Jugendmarkt* 0,25% vom Kurswert, mind. 14 Euro Telefonische Kundenberatung 0,40% vom Kurswert, mind. 18 Euro Investmentfonds außerbörslich Fonds in- und ausländischer Investmentgesellschaften zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis Fonds der DekaBank im Online-Banking und Jugendmarkt* zum halben Ausgabe-**/Rücknahmepreis Sparpläne Mindestanlage 50 Euro Ausführung von außerbörslichen Fondssparplänen zum jeweiligen Ausgabepreis Ausführung von Sparplänen in börsengehandelten Finanzinstrumenten 1% vom Kurswert (z. B. ETF) *Kunden bis zum 23. Lebensjahr und darüber hinaus bis zum Ausbildungsende (bis max. zum 30. Lebensjahr) **Halbierung des im Ausgabepreis enthaltenen Ausgabeaufschlags Einrichtung/Änderung/Streichung eines Limits kostenlos Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Hinweis: Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte ­Transaktion anfallen. 8 Auf den folgenden Seiten befindet sich die Exemplarischen Kostenausweise unserer Angebote. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Exemplarischen Kostenausweisen an ihren Berater in unserem Haus. Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 23,80 EUR 0,24 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 319,00 EUR 0,64 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 319,00 EUR 0,64 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 319,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,24 % 0,24 % 0,24 % 0,24 % 0,24 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,24 % 0,24 % 0,24 % 0,24 % 1,24 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 23,80 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 9 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 23,80 EUR 0,24 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten3 Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 219,00 EUR 0,44 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 219,00 EUR 0,44 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 219,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,50 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,24 % 0,24 % 0,24 % 0,24 % 0,24 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,50 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,74 % 0,24 % 0,24 % 0,24 % 0,74 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 23,80 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 10 Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,00 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00 % p. a. 2 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 11 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 66,02 EUR 0,66 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 691,50 EUR 1,39 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.318,95 EUR 2,64 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 551,10 EUR 1,14 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.318,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,66 % 0,66 % 0,66 % 0,66 % 0,66 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,52 % 1,91 % 1,91 % 1,91 % 1,91 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 23,80 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 12 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 23,80 EUR 0,24 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 147,60 EUR 0,74 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 207,60 EUR 1,04 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 207,60 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,24 % 0,24 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,84 % 0,24 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 23,80 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 13 Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-Eurex-Geschäft I) Auftragsdaten Produkt: Aktienoption Opening/Closing Art des Geschäfts: Kauf Kommisionsgeschäft Stückzahl: 100 000 Kurs: 1,00 EUR Kurswert: 100.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten3 75,00 EUR 0,08 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1 0,00 EUR 0,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten3 75,00 EUR 0,08 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 1 Jahr Dienstleistungskosten 150,00 EUR 0,15 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 150,00 EUR 0,15 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 1 Jahr fallen 150,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 1 Jahr gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltdauer wie folgt: 1. Jahr Einstiegskosten 0,08 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.2 0,00 % Ausstiegskosten 0,08 % Einstiegskosten 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % Gesamtkosten 0,15 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 2 Jährliches Depotentgelt in Höhe von 0,00 EUR. Umrechnung in % auf Basis des Anlagebetrages. Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstel- lung nicht berücksichtigt. 3 Bei Ausführungen über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Marklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 14 Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-OTC-Derivat I) Auftragsdaten Produkt: Festzinszahler-Swap Art des Geschäfts: Eigengeschäft Nominal: 1.000.000,00 EUR Prämie (nicht relevant bei Zinsswap): 0,00 EUR Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap): -------- Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 10.000,00 EUR 1,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Produktkosten 10.000,00 EUR 0,20 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 10.000,00 EUR 0,20 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltdauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Erläuterung: Der Vertrag startet mit einem anfänglichen negativem Marktwert. Während der Laufzeit fallen grundsätzlich keine Kosten an. Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Bei den genannten Einstiegskosten handelt es sich um den barwertigen negativen Marktwert des Geschäftes zum Zeitpunkt der Erstellung des Kostenausweises. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abweichen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit aufgelöst, können weitere Kosten für den Kunden anfallen. 15 Darstellung möglicher Interessenkonflikte Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht aus- Inte­ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftslei- schließlich über Informationsverbreitungskanäle oder tung und unseren Beschäftigten oder anderen Personen, für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird), die mit uns ­direkt oder indirekt durch Kontrolle verbun- Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von den sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden unter- Finanz­instrumenten für andere und damit verbundene einander nicht auf die Kunden­interessen, einschließlich Dienstleistungen), deren Nachhaltigkeits­präferenzen, auswirken. Diese Vor- Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für kehrungen stellen wir in den nachfolgenden Grundsätzen die Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, dar: sofern das Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, an diesen Geschäften beteiligt ist, I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auf- Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, treten zwischen unseren Kunden und unserem Haus, die industrielle Strategie sowie die Beratung und das den in unserem Haus beschäftigten oder mit diesen Angebot von Dienstleistungen bei Unternehmenskäu- verbundenen relevanten Personen, inkl. unserer fen und Unternehmenszusammenschlüssen, Geschäftsleitung, Personen, die durch Kontrolle mit Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wert- unserem Haus verbunden sind und anderen Kunden papierdienstleistungen stehen, bei folgenden Wertpapierdienstleistungen und Wert- Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz­ papiernebendienstleistungen: analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informa- Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Ver- tionen über Finanz­instrumente oder deren Emitten- äußerung von Finanz­instrumenten im eigenen Namen ten, die direkt oder indirekt eine Empfehlung für eine für fremde Rechnung), bestimmte Anlageentscheidung enthalten, Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Finanz­instrumenten für eigene Rechnung als Dienst- Emissionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die leistung für andere), sich auf einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Nr. 2 oder 5 WpHG beziehen. Finanz­instrumenten für eigene Rechnung jedoch II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehun- nicht als Dienstleistung für andere), gen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitar- Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräuße- beiter oder mit diesen verbundene Personen) unseres rung von Finanz­instrumenten in fremdem Namen für Hauses mit Emittenten von Finanz­instrumenten, fremde Rechnung), z. B. über die Mitwirkung in Aufsichts-/Verwaltungs- Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über oder Beiräten, bzw. von Emittenten von Finanz­ die Anschaffung und die Veräußerung von Finanz­ instrumenten mit unserem Haus (z. B. als Kunden un- instrumenten oder deren Nachweis), seres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres Hauses Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanz­ zu Emittenten von Finanz­instrumenten dadurch, dass instrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres die Übernahme gleichwertiger Garantien), Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emit- Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanz­ tenten von Finanz­instrumenten direkt oder indirekt instrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung), beteiligt ist. Daneben kann es zu Interessenkonflikten Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner kommen, wenn unser Haus an Emissionen des jewei- oder mehrerer in Finanz­instrumenten angelegter Ver- ligen Emittenten von Finanz­instrumenten mitwirkt, mögen für andere mit Entscheidungsspielraum), Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfeh- von Finanz­instrumenten ist, an der Erstellung einer lungen an Kunden oder deren Beauftragte, die sich Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum jeweiligen auf Geschäfte mit bestimmten Finanz­instrumenten Emittenten von Finanz­instrumenten beteiligt ist, Zah- beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der lungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder 16 Darstellung möglicher Interessenkonflikte Finanz­instrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweili- d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden gen Emittenten von Finanz­instrumenten Kooperati- anlassbezogen alle relevanten Personen unseres onen eingegangen ist oder mit dem jeweiligen Emit- Hauses, die bestimmungsgemäß Insiderinformati- tenten von Finanz­instrumenten gemeinsame direkte onen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Infor- oder indirekte Tochterunternehmen/Beteiligungen mation), aufgenommen. betreibt/hält. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unse- rem Haus tätigen relevanten Personen. III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftre- f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entspre- ten, dass chend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auf- a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen tragsausführung (im hinteren Teil der Broschüre) unseres Hauses Informationen vorliegen, die zum bzw. der Weisung des Kunden. Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öf- g. Regelungen über die Annahme von Geschenken fentlich bekannt sind, und sonstigen Vorteilen. b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten h. Schulung unserer Mitarbeiter. Finanz­instruments z. B. bei Analyse, Beratung, i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteres- Empfehlung oder Auftragsausführung vorliegen, sen bei Ausgestaltung und Umsetzung der Ver- Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen triebsvorgaben. oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rah- empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar men der Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung betreffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. und Umsetzung des Vergütungssystems. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkon- der Produktüberwachung. flikte ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisa- tion mit entsprechender Aufgabenverteilung zwischen V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmswei- Sparkassen, Landesbanken und Dienstleistern. se nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Compliance-Organisation vermeidbar, werden wir Mitarbeiter sind entsprechend den gesetzlichen unsere Kunden entsprechend unserer Policy darauf Grundlagen verpflichtet, die unter Ziffer I. genannten hinweisen. Wir werden ggf. in diesen Fällen auf eine Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- Beurteilung, Beratung oder Empfehlung zum jeweili- dienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im gen Finanzinstrument verzichten. Interesse unserer Kunden zu erbringen und Interes- senkonflikte soweit möglich zu vermeiden. VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu Unabhängig davon haben wir eine Compliance-­ diesen möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung Organisation eingerichtet, die insbesondere folgende stellen. Maßnahmen umfassen kann: a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit sogenannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche Barrieren zur Beschränkung des Infor- mationsflusses. b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tä- tigkeit Interessenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanz­ instrumenten verpflichtet. c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in Stand: 03/2022 die Finanz­instrumente, in denen es zu Interessen- konflikten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Finanz­instrumenten aus der Beob- achtungsliste bleiben erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanz­instrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. 17 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sons- tungen und Wertpapiernebendienstleistungen aufrecht- tigen Finanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine um- zuerhalten und weiter zu verbessern. fassende Information und individuelle Beratung an. Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die Insbesondere unterstützen wir Sie fachkundig, eine Anla- aktuellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Fi- geentscheidung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnis- nanzinstrumente, die wir von unseren Vertriebspartnern se und Erfahrungen in Geschäften mit Finanzinstrumen- insbesondere ten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Ihrer • beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ihrer • beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere, Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch • beim Vertrieb von Zertifikaten und strukturierten An- überprüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsge- leihen oder sprächs, ob Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie ge- • bei Zeichnung von Aktienneuemissionen eignet sind. Dieser Service ist für uns mit einem kosten- erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allge- intensiven personellen und organisatorischen Aufwand meine Informationen zu Vertriebsvergütungen (Zuwen- verbunden. Zur Deckung dieses Aufwandes erhalten dungen oder Margen), mit denen wir eine größtmögliche wir Vertriebsvergütungen in Form von Zuwendungen Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageentscheidung unserer Vertriebspartner oder in Form von Margen, die schaffen wollen. wir aus der Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreisen generieren. Zuwendungen können in Form von Geldzah- 1. Anteile an Investmentvermögen lungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen gewährt Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben werden. Werden Zuwendungen in Form von Geldzah- bei der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabe- lungen erbracht, ist zwischen einmaligen und laufenden aufschlag, der uns bis zur Höhe des gesamten Aus- Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zuwendungen gabeaufschlages als einmalige Zuwendung zufließen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als einma- kann. Die Höhe des Ausgabeaufschlages beträgt in lige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen Zuwendungen werden an uns von unseren Vertrieb- 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils und spartnern als wiederkehrende, bestandsabhängige Ver- bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- gütung geleistet. Zuwendungen in Form von geldwerten bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoin- Vorteilen (teilweise auch nur als geringwertiger Vorteil) ventarwerts des Anteils. können wir von Produkt- und Dienstleistungsanbietern Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeauf- erhalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um: schlag wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern • Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. dem Fondsvermögen zur Verbesserung der Qualität – technische Unterstützungsleistungen, unserer Dienstleistungserbringung eine laufende – Informationsmaterial zu Produkten und Markt, Zuwendung entnommen. Diese laufende Zuwendung – allgemeine Vertriebsunterstützung. erhalten wir für den Zeitraum, in dem Sie die Fondsan- • Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. teile in Ihrem Depot verwahren lassen. – Schulungsmaßnahmen, Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeauf- – Vorträge, Fachtagungen, schlag eine laufende Zuwendung, die typischerweise – Beratungsleistungen. geringer ausfällt als bei Fonds ohne Ausgabeauf- • Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. schlag. Die Höhe der laufenden Zuwendung beträgt in – Vertriebsmaterial, der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen – Kundenveranstaltungen und -vorträge, 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und – Give-aways. 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwi- diese Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht schen 0,1 und 1,7 % p. a. entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleis- 18 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen 2. Verzinsliche Wertpapiere Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch Sofern wir Ihnen verzinsliche Wertpapiere (Anleihen) im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten im Wege des Festpreisgeschäfts verkaufen, vereinba- oder strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen ren wir mit Ihnen einen Kaufpreis und vereinnahmen an, solange sich die entsprechenden Zertifikate oder daraus eine Marge. Liegt dem Erwerb durch Sie kein strukturierte Anleihen in Ihrem Depot befinden. So- Festpreisgeschäft zugrunde, so erhalten wir für den fern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder struk- Vertrieb von verzinslichen Wertpapieren eine einmali- turierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt ge Zuwendung vom Emittenten oder Vertriebspartner. werden, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel Die Höhe der Marge bzw. Zuwendung variiert je nach zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers und beträgt in der 4. Aktienneuemissionen Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts oder des Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir Nennwerts. in manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung 3. Zertifikate und strukturierte Anleihen eine Vergütung auf die Gesamtzuteilungssumme. Die Einmalige Vertriebsvergütung: Sofern wir Ihnen Rahmenbedingungen werden vom Emittenten bzw. Zertifikate oder strukturierte Anleihen im Wege des dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel- Festpreisgeschäfts verkaufen, vereinbaren wir mit cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kun- Ihnen einen Kaufpreis und vereinnahmen daraus eine denberater mit. Marge. Liegt dem Erwerb durch Sie kein Festpreisge- 5. Andere Finanzinstrumente schäft zugrunde, so erhalten wir für den Vertrieb von Soweit wir Zuwendungen bezüglich anderer Finanz­ Zertifikaten oder strukturierten Anleihen eine einmali- instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Ein- ge Zuwendung vom Emittenten oder Vertriebspartner. zelfall gesondert mitteilen. Die Höhe der Marge bzw. Zuwendung variiert je nach Produktausgestaltung (Aktienanleihen, Bonus-Zer- tifikate, Express-Zertifikate, Kapital­schutzzertifikate, Zinsanleihen usw.) und Laufzeit und beträgt in der Regel zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nennwerts. Stand: 01/2024 19 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Fassung Januar 2025 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Ver- Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich kauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe), die diese zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden ver- an die Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten brieft sind (nachstehend „Wertpapiere“). („Vertriebsvergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt. Geschäfte in Wertpapieren Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder 1. Formen des Wertpapiergeschäfts/Verzicht des strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen an. Sie werden von dem Dritten als einmalige, umsatzab- 1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte hängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die Höhe Sparkasse und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in der einmaligen Vertriebsvergütung beträgt in der Regel Form von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreis- beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % geschäften (1.3) ab. des Nettoinventarwerts des Anteils, bei Aktienfonds, 1.2 Kommissionsgeschäfte offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dachfonds Führt die Sparkasse Aufträge ihres Kunden zum Kauf zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, Anteils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem ande- zwischen 0,1 und 5 % des Nennbetrages und bei verzins- ren Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei lichen Wertpapieren zwischen 0,1 und 3,5 % des Nenn- ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) betrages. ab oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammen- (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft ab- hang mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermö- zuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an gen und in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen die Verkauf von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen Sparkasse oder den Zwischenkommissionär unmittelbar und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsen- Dritten als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergü- handels dies zulassen. tung an die Sparkasse geleistet. Die Höhe der laufenden 1.3 Festpreisgeschäfte Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise Vereinbaren Sparkasse und Kunde miteinander für das bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktien- einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis fonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobili- (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustan- enfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. de; dementsprechend übernimmt die Sparkasse vom Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Sofern auch Kunden die Wertpapiere als Käuferin, oder sie liefert die bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Sparkasse be- Anleihen und ver­zinslichen Wertpapieren laufende Ver- rechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzins- triebsvergütungen gezahlt werden, beträgt die laufende lichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Vertriebsvergütung in der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % Zinsen (Stückzinsen). p. a. Einzelheiten zu den Vertriebsvergütungen teilt die 1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Sparkasse dem Kunden jeweils vor dem Abschluss eines Vertriebs­vergütungen Wertpapiergeschäfts mit. Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapier- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die geschäften, die sie mit Kunden über Anteile an Invest- Sparkasse die von dem Dritten an sie geleisteten Ver- mentvermögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, triebsvergütungen behält, vorausgesetzt, dass die Spar- verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumente kasse die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften abschließt, umsatzabhängige Zahlungen von Dritten des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 70 (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwal- WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und tungsgesellschaften, ausländischen Verwaltungsge- die Sparkasse die von der gesetzlichen Regelung des sellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, anderen Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 20 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch 5. Festsetzung von Preisgrenzen des Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Der Kunde kann der Sparkasse bei der Erteilung von Auf- Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Ohne diese Verein- trägen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorge- barung müsste die Sparkasse – die Anwendbarkeit des ben (preislich limitierte Aufträge). Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden geschlossenen Wertpapier- 6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kunden­ geschäfte unterstellt – die Vertriebsvergütungen an den aufträgen Kunden herausgeben. 6.1 Preislich unlimitierte Aufträge Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den 2. Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Ausführungsgrundsätzen (2.) nur für einen Handelstag; für ­Wertpapiergeschäfte ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so Die Sparkasse führt Wertpapiergeschäfte nach ihren je- rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im weils geltenden Allgemeinen Grundsätzen der Auftrags­ Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ausführung aus. Diese Grundsätze sind Bestandteil der ist, so wird er für den nächsten Handelstag vorgemerkt. Sonderbedingungen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Sparkasse Allgemeinen Grundsätze der Auftrags­ausführung ent- den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen. sprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. 6.2 Preislich limitierte Aufträge Über die Änderungen der Allgemeinen Grundsätze der Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Han- Auftragsausführung wird die Sparkasse den Kunden je- delstag des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). weils informieren. Ein am letzten Handelstag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (2.) für Besondere Regelungen für das Kommissions­geschäft den nächsten Monat vorgemerkt. Die Sparkasse wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unver- 3. Usancen/Unterrichtung/Preis züglich unterrichten. 3.1 Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/ Geschäfts­bedingungen 7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Verkauf von Bezugsrechten Wertpapier­handel am Ausführungsplatz geltenden Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usan- Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshan- cen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedin- dels gültig. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder gungen des Vertragspartners der Sparkasse. Verkauf von Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des 3.2 Unterrichtung vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültig- Über die Ausführung des Auftrags wird die Sparkasse keitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf auslän- den Kunden unverzüglich unterrichten. Wurde der Auf- discher Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgebli- trag des Kunden im elektronischen Handel an einer Bör- chen ausländischen Usancen. se gegen die Sparkasse oder den Zwischenkommissionär Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Benachrichtigung. Kunden gehören, gilt 15. Abs. 1. 3.3 Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/­ Aufwendungen 8. Erlöschen laufender Aufträge Die Sparkasse rechnet gegenüber dem Kunden den Preis 8.1 Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttun- des Ausführungsgeschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr gen, ­Einräumung von Bezugsrechten, Kapital­ Entgelt in Rechnung zu stellen. Der Ersatz von Aufwen- erhöhung aus Gesellschaftsmitteln dungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Vorschriften. Aktien an inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzahlung, sonstigen Ausschüttungen, der 4. Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/­ Einräumung von Bezugsrechten oder einer Kapitaler- Depotbestandes höhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ablauf des Han- Die Sparkasse ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur delstages, an dem die Aktien letztmalig einschließlich Ausübung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, der vorgenannten Rechte gehandelt werden, sofern die als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapierge- jeweiligen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Erlö- schäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des schen vorsehen. Bei Veränderung der Einzahlungsquote Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt die Sparkasse teileingezahlter Aktien oder des Nennwertes von Aktien den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie und im Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich li- den Kunden unverzüglich unterrichten. mitierte Aufträge mit Ablauf des Handelstages vor dem 21 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Einzahlungsquote 12. Anschaffung im Ausland bzw. mit dem veränderten Nennwert bzw. gesplittet no- 12.1 Anschaffungsvereinbarung tiert werden. Die Sparkasse schafft die Wertpapiere im Ausland an, 8.2 Kursaussetzung wenn Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preis- • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder feststellung wegen besonderer Umstände im Bereich auslän­dischen Wertpapieren im Ausland ausführt des Emittenten unterbleibt (Kursaussetzung), erlöschen oder sämtliche an diesem Ausführungsplatz auszuführenden • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäfts Kundenaufträge für die betreffenden Wertpapiere, sofern ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland die Bedingungen des Ausführungsplatzes dies vorsehen. weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden 8.3 Ausführung von Kundengeschäften an aus­ oder ländischen Ausführungsplätzen • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländi- Bei der Ausführung von Kundengeschäften an ausländi- schen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden schen Ausführungsplätzen gelten insoweit die Usancen ausländische Wert­papiere im Wege eines Festpreis- der ausländischen Ausführungsplätze. geschäfts verkauft, die zwar im Inland börslich oder 8.4 Benachrichtigung außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Aus- Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Spar- land angeschafft werden. kasse den Kunden unverzüglich benachrichtigen. 12.2 Einschaltung von Zwischenverwahrern Die Sparkasse wird die im Ausland angeschafften Wert- 9. Haftung der Sparkasse bei Kommissions­ papiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie geschäften einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Die Sparkasse haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene des Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Ver- oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. wahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschrif- Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet ten und Usancen des Verwahrungsortes und den für den die Sparkasse bei der Beauftragung eines Zwischen- oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- kommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und nen Geschäftsbedingungen. Unterweisung. 12.3 Gutschrift in Wertpapierrechnung Die Sparkasse wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum Erfüllung der Wertpapiergeschäfte oder Miteigentum an den Wertpapieren oder eine ande- re im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung 10. Erfüllung im Inland als Regelfall verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch Die Sparkasse erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, für den Kunden halten. Hier­über erteilt sie dem Kunden soweit nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter anderweitige Vereinbarung die Anschaffung im Ausland Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wert- vorsehen. papiere befinden (Lagerland). 12.4 Deckungsbestand 11. Anschaffung im Inland Die Sparkasse braucht die Auslieferungsansprüche des Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Sparkasse Kunden aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammel- von ihr im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu verwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im La- (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum gerland für die Kunden und für die Sparkasse aufbewahr- an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgut- ten Wertpapieren derselben Gattung. Ein Kunde, dem schrift – (GS-Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Gi- eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig rosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schä- Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wert- den, die den Deckungsbestand als Folge von höherer Ge- papiere verwahrt die Sparkasse für den Kunden geson- walt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch dert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter sonstige von der Sparkasse nicht zu vertretende Zugriffe (­ Streifbandverwahrung). Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfü- gungen von hoher Hand des In- oder Auslandes treffen sollten. 12.5 Behandlung der Gegenleistung Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Sparkasse nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstat- ten. 22 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung erschienen ist. Soweit die Sparkasse bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere 13. Depotauszug Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche Die Sparkasse erteilt mindestens einmal jährlich einen zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländi- Depot­auszug. schen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Sparkasse gemäß den im Ausland 14. Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung geltenden Usancen bestens verwerten lassen. 14.1 Inlandsverwahrte Wertpapiere 15.2 Options- und Wandlungsrechte Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Spar- Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder kasse für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen Ertragscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren wird die Sparkasse den Kunden mit der Bitte um Weisung bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnan- benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den „Wertpa- teil- und Ertragscheinen sowie von fälligen Wertpapieren pier-Mitteilungen“ hingewiesen worden ist. jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Sparkasse den Betrag erhält, und zwar auch dann, 16. Weitergabe von Nachrichten wenn die Papiere bei der Sparkasse selbst zahlbar sind. Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen Die Sparkasse besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- und Er- veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen tragscheinbogen (Bogenerneuerung). oder werden der Sparkasse solche Informationen vom 14.2 Auslandsverwahrte Wertpapiere Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/ Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Sparkasse Wertpapieren dem ausländischen Verwahrer. dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, 14.3 Auslosung und Kündigung von Schuldver­ soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden er- schreibungen heblich auswirken können und die Benachrichtigung des Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen über- Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. wacht die Sparkasse den Zeitpunkt der Rückzahlung So wird sie insbesondere Informationen über infolge Auslosung und Kündigung anhand der Veröffent- • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, lichungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“. Bei einer • freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, Auslosung von im Ausland verwahrten rückzahlbaren • Sanierungsverfahren Schuldverschreibungen, die anhand deren Urkunden- zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unter- nummern erfolgt (Nummernauslosung), wird die Spar- bleiben, wenn die Information bei der Sparkasse nicht kasse nach ihrer Wahl dem Kunden für die ihm in Wertpa- rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu er- pierrechnung gutgeschriebenen Wertpapiere entweder greifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten Urkundennummern für die Auslosungszwecke zuordnen sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis oder in einer internen Auslosung die Aufteilung des auf zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. den Deckungsbestand entfallenden Betrages auf die Kunden vornehmen. Diese interne Auslosung wird unter 17. Prüfungspflicht der Sparkasse Aufsicht einer neutralen Prüfungsstelle vorgenommen; Die Sparkasse prüft anhand der Bekanntmachungen in sie kann stattdessen unter Einsatz einer elektronischen den „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einliefe- Datenverarbeitungsanlage durchgeführt werden, sofern rung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmel- eine neutrale Auslosung gewährleistet ist. dungen (Op­position), Zahlungssperren und dergleichen 14.4 Einlösung in fremder Währung betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheine sowie zur Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt fällige Wertpapiere in ausländischer Währung oder auch nach Einlieferung. Rechnungseinheiten eingelöst, wird die Sparkasse den Einlösungsbetrag auf dem Konto des Kunden in dieser 18. Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung Währung gutschreiben, sofern der Kunde ein Konto in ­von ­Urkunden dieser Währung unterhält. Anderenfalls wird sie dem 18.1 Urkundenumtausch Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, sofern Die Sparkasse darf ohne vorherige Benachrichtigung nicht etwas anderes vereinbart ist. des Kunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur Einreichung von 15. Behandlung von Bezugsrechten/Optionsschei- Wertpapier­urkunden Folge leisten, wenn diese Einrei- nen/Wandelschuldverschreibungen chung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit 15.1 Bezugsrechte auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Spar- nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesell- kasse den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine schaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapier- Bekanntmachung in den „Wertpapier-Mitteilungen“ urkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. 23 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte 18.2 Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der 20. Sonstiges Wertpapiereigenschaft 20.1 Auskunftsersuchen Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapier- Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft urkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Spar- der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke kasse im Inland oder im Ausland verwahren lässt, unter- der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausge- liegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. bucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden, Rechte und Pflichten der Sparkasse oder des Kunden be- soweit möglich, dem Kunden auf Verlangen zur Verfü- stimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die gung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernich- kann. Die Sparkasse wird entsprechende Auskünfte an tung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflich- Sparkasse die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei tet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen. Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden 20.2 Einlieferung/Überträge vernichten. Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Sparkasse in- oder ausländische Wertpapiere zur 19. Haftung Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von 19.1 Inlandsverwahrung einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine die Sparkasse für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflich- erteilt. tungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gut- schrift erteilt wird, haftet die Sparkasse auch für die Er- füllung der Pflichten der Clearstream Banking AG. 19.2 Auslandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland be- schränkt sich die Haftung der Sparkasse auf die sorgfäl- tige Auswahl und Unterweisung des von ihr beauftragten ausländischen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder einen anderen inländischen Zwischen- verwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Sparkasse für deren Verschulden. 24 Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne Fassung Dezember 2020 1. Leistungsangebot gaben verbleiben, vereinbaren. Ex­change Traded Funds Die Sparkasse bietet für bestimmte Wertpapiere (ETFs) sind hiervon ausgenommen. („ansparplan­fähige Anlagen“) die Möglichkeit an, Wert- papier-Sparpläne abzuschließen. 2.4 Börsengehandelte Wertpapiere Der Kunde beauftragt die Sparkasse, Anteile in anspar- Für Sparpläne in börsengehandelten Wertpapieren gel- planfähigen Anlagen in zeitlich wiederkehrenden Abstän- ten die diesbezüglichen Ausführungsgrundsätze mit der den (Sparperiode) zum vereinbarten Ausführungstermin Einschränkung, dass der Kunde keine Weisung erteilen zu einem im Vorhinein vereinbarten Gegenwert (Spar­ kann. rate) zu erwerben. Die Anlage kann nur in Verbindung mit einem bei der Sparkasse geführten Depot erfolgen. 3. Entnahmen aus dem Depot 3.1 Verkauf/Teilverkauf 2. Zuführung zum Depot Der Kunde kann der Sparkasse den Auftrag erteilen, die 2.1 Ansparung bereits angesparten Anteile teilweise oder vollständig Die erworbenen Anteile und gegebenenfalls Bruchteile zu verkaufen. Den Verkaufs­erlös wird die Sparkasse nach von Anteilen der ansparplanfähigen Anlage werden dem Abzug etwaiger einzubehaltender Steuern und Abgaben Depot des Kunden gutgeschrieben. Anteilsbruchteile und gegebenenfalls Ausführungskosten (gemäß Preis- werden bis zu vier Dezimalstellen errechnet und kauf- und Leistungsverzeichnis) dem vom Kunden angegebe- männisch gerundet. nen Verrechnungskonto gutschreiben. Der Wert­papier- Sparplan bleibt von diesem Verkauf unberührt. 2.2 Zahlungsmodalitäten Die Sparkasse wird die vereinbarte Sparrate dem vom 3.2 Übertragung Kunden angegebenen Verrechnungskonto zum verein- Der Kunde kann die teilweise oder vollständige Über- barten Ausführungstermin gemäß den Abwicklungs­ tragung der im Depot befindlichen ansparplanfähigen modalitäten der ansparplanfähigen Anlage belasten. Anteile verlangen. Anteilsbruchteile, die im Rahmen des Diese wird durch Lastschrift eingezogen, wenn das Konto Wertpapier-Sparplans erworben wurden, können gege- bei einem Drittinstitut geführt wird. benenfalls nicht übertragen werden und verbleiben auf Der Kunde ist verpflichtet, zu jedem Ausführungstermin dem Depot des Kunden. für eine ausreichende Deckung (Guthaben oder Verfü- Erfolgt die Übertragung aufgrund der Beendigung des gungsrahmen) auf dem Verrechnungskonto zu sorgen. Depotvertrags, ist die Sparkasse berechtigt, die auf dem Sollte nicht genügend Deckung auf dem Verrechnungs- Depot verbleibenden Anteilsbruchteile zu veräußern. Die konto vorhanden sein, ist die Sparkasse berechtigt, den Regelung aus 3.1 gilt entsprechend. Ausführungstermin unberücksichtigt zu lassen (Aus­ setzung oder Rückabwicklung). 4. Aussetzung/Änderung/Kündigung des Wertpapier-­ Sparplans 2.3 Umgang mit Ausschüttungen/Erträgen 4.1 Aussetzung Soweit die ansparplanfähigen Anlagen ausschütten und Der Kunde kann den Wertpapier-Sparplan aussetzen. Die keine Vereinbarung zur Wiederanlage getroffen wurde, Sparkasse kann eine Aussetzung des Wertpapier-Spar- werden die nach Abzug etwaiger einzubehaltender Steu- plans nur dann zum nächsten Ausführungstermin be- ern und Abgaben verbleibenden Ausschüttungen dem rücksichtigen, wenn ihr die Erklärung zur Aussetzung vom Kunden angegebenen Verrechnungskonto gutge- spätestens einen Geschäftstag1 vor dem nächsten Aus- schrieben. führungstermin zugegangen ist. Für Bruchteile erfolgt eine anteilige Gutschrift der Erträ- Der Wertpapier-Sparplan bleibt trotz Aussetzung beste- ge. hen; der Kunde kann den Wertpapier-Sparplan jederzeit Im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans kann der Kunde fortsetzen. Die ausgesetzten Sparraten werden nach mit der Sparkasse auch die Wiederanlage der Erträge, die Fortsetzung des Wert­papier-Sparplans nicht nachträglich nach Abzug etwaiger einzubehaltender Steuern und Ab- investiert. 25 Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne Die Sparkasse hat das Recht, die Ausführung des Wert- 4.5 Kündigung papier-Sparplans auszusetzen, wenn der Erwerb von Der Kunde kann den Wertpapier-Sparplan jederzeit und Anteilen der ansparplanfähigen Anlage aus Gründen, die ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Auftrag zur die Sparkasse nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist Kündigung des Wertpapier-­Sparplans muss der Spar­ (Beispiel: vorübergehende Fondsschließung). kasse spätestens einen Geschäftstag vor dem nächsten Die Sparkasse wird den Wertpapier-Sparplan erst fortfüh- Ausführungstermin zugegangen sein. Andernfalls wird ren, sobald ein Erwerb von Anteilen der ansparplanfähi- der Wertpapier-Sparplan zum nächsten Termin noch ein- gen Anlage wieder möglich ist. mal ausgeführt und erst im Anschluss beendet. Die Sparkasse wird nach dem rechtzeitigen Zugang der 4.1.1 Börsengehandelte Wertpapiere Kündigung die vereinbarte Sparrate nicht weiter belasten Sofern zum Zeitpunkt der Übermittlung der Order an den und nicht in die vertraglich vereinbarte ansparplanfähige Ausführungsplatz am relevanten Ausführungsplatz (ge- Anlage investieren. Die bereits angesparten Anteile blei- mäß den jeweiligen Ausführungsgrundsätzen) für das an ben von der Kündigung unberührt. einer Wertpapierbörse gehandelte Wertpapier kein gül- tiger Kaufkurs (Beispiel: Vorübergehende Handels- oder 5. Abrechnungen Kursaussetzung) festgestellt werden kann, findet keine Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens halb- Ausführung zu diesem Ausführungstermin statt. jährlich über die Ausführung regelmäßiger Anteilkäufe im Rahmen des Wertpapier-­Sparplans. 4.2 Änderung Der Kunde kann nach Maßgabe der von der Sparkasse 6. Sonstige Regelungen vorgegebenen Parameter die Sparrate des Wert­papier- Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun- Sparplans erhöhen oder reduzieren sowie die Sparperio- gen, die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie das de und den Ausführungstermin ändern. Preis- und Leistungs­verzeichnis der Sparkasse. Die Sparkasse kann den Auftrag zur Änderung des Wert­ papier-Spar­plans nur dann zum nächsten Ausführungs- 7. Besondere Regelungen zum Aktiensparplan termin berücksichtigen, wenn ihr der Auftrag spätestens 7.1 Kapitalmaßnahmen einen Geschäftstag vor dem nächsten Ausführungs­ Weisungen für Kapitalmaßnahmen können nur für ganze termin zugegangen ist. Die Änderung wird ab der nächst­ Stücke und nicht für Bruchstücke erteilt werden. Erfolgt folgenden Sparrate berücksichtigt. aus einer Kapitalmaßnahme eine monetäre Vergütung, werden hierbei anteilige Bruchstücke berücksichtigt. 4.3 Änderung von Gattungsmerkmalen bei ­Wertpapieren 7.2 Stimmrechte aus Aktienbesitz Bei Fusionen von Investmentfonds oder Wertpapieremit- Stimmrechte für die Hauptversammlung können nur für tenten, Umbenennung oder Änderung der Wertpapier- ganze Stücke ausgeübt werden. kennnummer/ISIN von ansparplanfähigen Anlagen wird die Sparkasse den Kunden unverzüglich nach Kenntnis­ 7.3 Keine Übertragungsmöglichkeiten für erlangung unterrichten. Der Wertpapier-Sparplan kann in ­Bruchstücke diesem Fall in ansparplan­fähigen Anlagen der bestehen- Im Depot befindliche Bruchstücke an Aktien können den Wert­papierkennnummer/ISIN nicht mehr fortgeführt nicht übertragen werden. werden und wird daher gelöscht. Sofern der Kunde den Wertpapier-Sparplan in anspar- 7.4 Mitteilung über Ausführungen planfähigen Anlagen mit einer neuen Wertpapierkenn- Die Sparkasse übermittelt dem Kunden schnellstmög- nummer/ISIN oder eines fusionierten Investmentfonds lich, spätestens aber am ersten Geschäftstag nach der oder Wertpapiers fortsetzen möchte, so muss ein neuer Ausführung des Auftrags auf einem dauerhaften Daten- Wertpapier-Sparplan hierüber abgeschlossen werden. träger eine Mitteilung zur Bestätigung der Auftragsaus- führung. 4.4 Auflösung einer ansparplanfähigen Anlage Ansparplanfähige Anlagen können aus unterschiedlichen Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Gründen enden (z. B. Zeitablauf, Liquidation). Endet eine 1 Sparkasse. ansparplanfähige Anlage, so ist die Sparkasse berechtigt, die Anteile oder Anteilsbruchteile der ansparplanfähigen Anlage am letzten Bewertungstag zu veräußern und den Gegenwert dem Verrechnungskonto gutzuschreiben, so- fern keine gegenteilige Weisung des Kunden vorliegt. 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Sparkasse Fassung Mai 2025 Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungs- Entgelte und Aufwendungen stelle Nr. 17 Zinsen und Entgelte Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen Allgemeines Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde Nr. 2 Änderungen Nr. 19 Haftung der Sparkasse Nr. 3 Bankauskünfte Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse Nr. 5 Legitimationsurkunden AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe Kontokorrentkonten und andere Geschäfte Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss Einzugspapiere Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden Nr. 12 Konten in ausländischer Währung Auflösung der Geschäftsbeziehung Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländi- Nr. 26 Kündigungsrecht scher Währung Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäfts­ Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung bedingungen Nr. 15 Wechselkurs Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagen­ Nr. 16 Einlagengeschäft sicherungssystem Allgemeines Nr. 2 Änderungen Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung (1) Änderungsangebot (1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden der Sparkasse ist durch die Besonderheiten des Bank- spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeit- geschäfts und ein besonderes Vertrauensverhältnis punkt ihres Wirksam­werdens in Textform angeboten. Hat geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäfts- Sparkasse seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentli- beziehung einen elektro­nischen Kommunikationsweg chen Kaufmanns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt. vereinbart (z. B. das Elektro­nische Postfach), können die (2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den (2) Annahme durch den Kunden einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden Geschäftsbedingungen (AGB). Für einzelne Geschäfts- nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebe- zweige gelten ergänzend oder abweichend besondere nenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustim- Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsver- mungsfiktion. kehrs, des Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; (3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustim- diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei der Kon- mungsfiktion toeröffnung) oder bei der Erteilung von Aufträgen mit Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme dem Kunden vereinbart. des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil 27 Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingun- jedes Änderungsangebot der Sparkasse als Zustimmung gen oder der besonderen Bedingungen (Zustimmungsfiktion). • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließ- Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Änderungen dem lich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. In die- Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage ent- sem Fall wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden spricht oder zu den Änderungen auf andere Weise einholen. • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam Nr. 3 Bankauskünfte wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder (1) Inhalt von Bankauskünften • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen die Sparkasse zuständigen nationalen oder inter- und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse nationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Fi- von Kunden, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähig- nanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen keit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Spar- Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen guthaben, Depot- oder sonstige der Sparkasse anver- Verpflichtungen der Sparkasse in Einklang zu brin- traute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen gen ist werden nicht gemacht. und (2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht Die Sparkasse darf Bankauskünfte über juristische Per- vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- sonen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute dens der ­Änderungen abgelehnt hat. erteilen, sofern sich die Anfrage auf deren geschäftliche Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot Tätigkeit bezieht und der Sparkasse keine anders lauten- auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. de Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen (4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion darf die Sparkasse Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich • bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur eigene Allge­meinen Geschäftsbedingungen und der ent- Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene sprechenden Regelungen in den besonderen Bedin- Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, gungen oder wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt. Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen be- (3) Schriftliche Bestätigung treffen, oder Bei mündlichen Auskünften über Kreditwürdigkeit und • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das Zahlungsfähigkeit behält sich die Sparkasse eine unver- vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausge- zügliche schriftliche Bestätigung vor, deren Inhalt von hende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder diesem Zeitpunkt an maßgeblich ist. • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Ver- trages gleichkommen, oder Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhält- (1) Bekanntgabe nis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu- Der Sparkasse bekannt gegebene Vertretungs- oder Ver- gunsten der Sparkasse verschieben würden. fügungsbefugnisse gelten, bis ihr eine Mitteilung über In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des das Erlöschen oder eine Änderung zugeht, es sei denn, Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen. diese Umstände sind der Sparkasse bekannt oder infolge (5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Fahrlässigkeit nicht bekannt. Dies gilt auch, wenn die Be- Zustimmungs­fiktion fugnisse in einem öffent­lichen Register eingetragen sind Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Ge- und eine Änderung veröffentlicht ist. brauch, kann der Kunde den von der Änderung betrof- (2) Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Vertreters fenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen soll- Wirksamwerdens der Ä ­ nderungen auch fristlos und kos- te, dass die Sparkasse von einem eintretenden Mangel in tenfrei kündigen. der Geschäftsfähigkeit seines Vertreters unverschuldet Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kun- keine Kenntnis erlangt. den in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen. (6) Zustimmungsfiktion für Kunden, die keine Verbrau- Nr. 5 Legitimationsurkunden cher sind (1) Erbnachweis Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vor- Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegen- genannten Regelungen ebenfalls. Abweichend von den über der Sparkasse auf die Rechtsnachfolge des Kunden Absätzen 3a und 4 gilt allerdings sein Schweigen auf beruft, der Sparkasse seine erbrechtliche Berechtigung nachzuweisen. 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen (2) Leistungsbefugnis der Sparkasse Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüg- Werden der Sparkasse eine Ausfertigung oder eine lich zu erheben (Nr. 20 Absatz 1 Buchst. g), gelten diese beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Tes- als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von sechs tament, Erbvertrag) sowie der Niederschrift über die Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses wider- zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt, darf die sprochen wird. Zur Wahrung der Frist genügt die recht- Sparkasse denjenigen, der darin als Erbe oder Testa- zeitige Absendung. Die Sparkasse wird den Kunden bei mentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten anse- Erteilung des Rechnungsabschlusses auf diese Folgen hen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befrei- besonders hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrich- ender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der tigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Sparkasse eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Urkunden bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht be- Ansprüche verlangen. kannt geworden ist. (3) Sonstige ausländische Urkunden Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften Werden der Sparkasse ausländische Urkunden als Aus- (1) Stornobuchung vor Rechnungsabschluss weis der Person oder zum Nachweis einer Berechtigung Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag ge- vorgelegt, so wird sie prüfen, ob die Urkunden zum bucht werden (z. B. wegen Irrtums, Schreibfehlers), darf Nachweis geeignet sind. Sie haftet jedoch für deren Eig- die Sparkasse bis zum nächsten Rechnungsabschluss nung, Wirksamkeit und Vollständigkeit sowie für deren durch einfache Buchung rückgängig machen (Stornobu- richtige Übersetzung und Auslegung nur bei Fahrläs- chung), soweit ihr ein Rückforderungsanspruch gegen sigkeit oder wenn die Urkunde insgesamt gefälscht ist. den Kunden zusteht. Im vorstehenden Rahmen kann die Sparkasse die in den (2) Korrekturbuchung nach Rechnungsabschluss Urkunden als Berechtigte bezeichneten Personen als be- Den Rückforderungsanspruch nach Absatz 1 kann die rechtigt ansehen, insbesondere sie verfügen lassen und Sparkasse auch noch nach Rechnungsabschluss durch mit befreiender Wirkung an sie leisten. Korrekturbuchung geltend machen, wenn sie die fehler- hafte Gutschrift nicht mehr rechtzeitig vor diesem Zeit- Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort punkt festgestellt hat. Bei Widerspruch des Kunden wird (1) Deutsches Recht die Sparkasse die Korrekturbuchung rückgängig und Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht An- ihren Anspruch anderweitig geltend machen. wendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Rege- (3) Kennzeichnung lungen entgegenstehen. Storno- und Korrekturbuchungen werden im Kontoaus- (2) Erfüllungsort zug gekennzeichnet. Erfüllungsort für die Sparkasse und den Kunden ist der Sitz der Sparkasse. Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugs­ (3) Gerichtsstand papieren Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des (1) Gutschriften „Eingang vorbehalten“ öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son- Schreibt die Sparkasse den Gegenwert von Schecks, dervermögen, kann die Sparkasse an ihrem allgemeinen Lastschriften oder anderen Einzugspapieren schon vor Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand ihrer Einlösung gut, so geschieht dies unter dem Vorbe- verklagt werden. halt der Einlösung und des Einganges des Gegenwertes (E. v.-Gutschrift). Das gilt auch dann, wenn die Schecks, Kontokorrentkonten und andere Geschäfte Lastschriften oder anderen Einzugspapiere bei der Spar- Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss kasse selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Last- (1) Kontokorrent schriften nicht eingelöst oder geht der Sparkasse der Die Sparkasse führt ein Konto zur Abwicklung des lau- Gegenwert aus einem Einzugspapier nicht zu, so macht fenden Geschäfts- und Zahlungsverkehrs (Girokonto) als sie die Gutschrift gemäß Nr. 23 Absatz 2 dieser AGB Kontokorrent im Sinne des § 355 des Handelsgesetzbu- rückgängig, und zwar auch nach einem zwischenzeitlich ches (Konto in laufender Rechnung). erfolgten Rechnungsabschluss. (2) Rechnungsabschluss (2) Einlösung Soweit nichts anderes vereinbart ist, erteilt die Spar- Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, kasse jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen wenn die Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des Rechnungsabschluss. Bei Vorliegen eines berechtigten übernächsten Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht Interesses einer der Vertragsparteien wird der Rech- wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die Sparkasse ih- nungsabschluss auch zu sonstigen Terminen erteilt. ren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber (3) Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss erkennbar bekundet hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen Für Lastschriften gelten die Einlösungsregeln in den der Sparkasse zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die 29 Allgemeine Geschäftsbedingungen Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezo- Nr. 15 Wechselkurs gene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Ge- Die Bestimmung des Wechselkurses bei Geschäften in schäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden ausländischer Währung ergibt sich aus dem Preis- und können. Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvor- Leistungsverzeichnis. Bei Zahlungsdiensten gilt ergän- leger eingelöst. zend der Zahlungsdiensterahmenvertrag. Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung Nr. 16 Einlagengeschäft Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen Mangels abweichender Vereinbarungen sind Einlagen erteilten sowie bei nicht unterschriebenen Aufträgen ohne Kündigung fällig (täglich fällige Gelder). Die jeweils behält sich die Sparkasse die unverzügliche Einholung gültigen Zinssätze für täglich fällige Gelder werden durch einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor. Aushang bekannt gemacht. Für die Zinsberechnung bei Einlagen wird jeder Monat zu 30 Tagen gerechnet. Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er gegen Forderun- Entgelte und Aufwendungen gen der Sparkasse nur aufrechnen, wenn seine Forderun- Nr. 17 Zinsen und Entgelte gen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Satz (1) Zinsen und Entgelte im Geschäftsverkehr mit 1 gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 513 BGB V ­ erbrauchern (Existenzgründer) vorliegen. Gesetzliche Aufrechnungs- Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäfts- verbote bleiben unberührt. verkehr mit Verbrauchern üblichen Kredite und Leistun- gen ergibt sich aus dem Preisaushang und ergänzend Nr. 12 Konten in ausländischer Währung aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Wenn ein Ver- Konten in ausländischer Währung dienen ausschließlich braucher einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort zur bargeldlosen Abwicklung von Zahlungen an den Kun- aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine den und von Verfügungen des Kunden in ausländischer abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Währung. zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in aus­ (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Geschäfts­ ländischer Währung verkehrs mit Verbrauchern Die Verpflichtung der Sparkasse zur Ausführung einer Außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern be- Verfügung zulasten eines Guthabens in ausländischer stimmen sich die Zinsen und Entgelte für in Anspruch Währung oder zur Erfüllung einer Verbindlichkeit in genommene Kredite und Leistungen nach der getroffe- ausländischer Währung ist in dem Umfang und solange nen Vereinbarung, ergänzend nach dem Preis- und Leis- ausgesetzt, wie die Sparkasse in der Währung, auf die tungsverzeichnis in der zum Zeitpunkt der Inanspruch- das Guthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen po- nahme geltenden Fassung. litisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande (3) Entgelte für sonstige Leistungen dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsver- oder Ereignisse andauern, ist die Sparkasse auch nicht zeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld ver- eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein pflichtet. Die Verpflichtung der Sparkasse zur Ausführung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ange- einer Verfügung zulasten eines Guthabens in ausländi- messenes Entgelt verlangen. scher Währung ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn die (4) Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten Sparkasse diese vollständig im eigenen Haus ausführen Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Sparkasse kann. Das Recht des Kunden und der Sparkasse, fällige bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen gegenseitige Forderungen in derselben Währung mitein- Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen In- ander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Rege- teresse erbringt, wird die Sparkasse kein Entgelt berech- lungen unberührt. nen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung (5) Änderung von Zinsen, Kündigungsrecht des Geldbeträge in ausländischer Währung darf die Sparkas- ­Kunden bei Erhöhung se mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem Kunden in Euro gutschreiben, sofern sie nicht für den veränder­lichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kunden ein Konto in der betreffenden Währung führt. Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Sparkasse wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei 30 Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes (8) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehens­ vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung verträgen innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Bei Verbraucherdarlehensverträgen richten sich die Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Zinsen und Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekün- Vereinbarungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen digte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Eine Vorschriften. Kündigung des Kunden gilt als nicht erfolgt, wenn er den (9) Besonderheiten bei Zahlungsdiensteverträgen mit geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach ­ erbrauchern V Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt. Bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern richten (6) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauer- sich die Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Ver- haft in Anspruch genommenen Leistungen einbarungen und besonderen Bedingungen. Soweit dort Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von keine Regelung getroffen ist, gelten die Absätze 1 und 4 Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischer- sowie – für die Änderung jeglicher Entgelte bei Zahlungs- weise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. diensterahmenverträgen (z. B. Girovertrag) – Absatz 6. Konto- und Depot­führung), werden dem Kunden spätes- tens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der nach den gesetzlichen Vorschriften. Geschäfts­beziehung einen elektronischen Kommunika- tionsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde können die Änderungen auch auf diesem Wege angebo- Nr. 19 Haftung der Sparkasse ten werden. (1) Haftung für Verschulden Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden sowie das nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Verschulden von Personen, derer sie sich zur Erfüllung Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das ihrer Verpflichtung gegenüber dem Kunden bedient, so- auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung weit sich nicht aus den folgenden Absätzen, den beson- eines Verbrauchers gerichtet ist, kann die Sparkasse mit deren Bedingungen oder aus einzelvertraglichen Rege- dem Ver­braucher nur ausdrücklich treffen. lungen etwas Abweichendes ergibt. Haftet die Sparkasse (7) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauer- und ist ein Schaden nicht ausschließlich von der Sparkas- haft in Anspruch genommenen Leistungen für Kunden, se verursacht oder verschuldet, so richtet sich die Ver- die keine Verbraucher sind pflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen Ist der Kunde kein Verbraucher gelten die vorgenannten des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch. Regelungen des Absatzes 6 Satz 1 und 2 ebenfalls. Die (2) Haftung für Dritte von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur Die Sparkasse darf Aufträge bei Fehlen einer gegentei- wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Das Schweigen ligen Weisung ganz oder teilweise auf Dritte zur selbst- des Kunden gilt als Annahme des Änderungsangebotes ständigen Erledigung übertragen, soweit dies unter (Zustimmungsfiktion), wenn der Kunde das Änderungs- Berücksichtigung der Art des Auftrages und der Inter- angebot der Sparkasse nicht vor dem vorgeschlagenen essen von Sparkasse und Kunde erforderlich erscheint. Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abge- In diesen Fällen beschränken sich die Verpflichtung und lehnt hat. Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungs- Haftung der Sparkasse auf die Weiterleitung des Auftrags angebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisung Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Ge- des Dritten. brauch, kann der Kunde den von der Änderung betrof- (3) Haftung bei höherer Gewalt fenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Die Sparkasse haftet nicht für Schäden, die durch Stö- Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und rung ihres Betriebs (z. B. Bombendrohung, Banküber- kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird fall), insbesondere infolge von höherer Gewalt (z. B. von die Sparkasse den Kunden in ihrem Änderungsangebot Kriegs- und Naturereignissen) sowie infolge von sonsti- besonders hinweisen. gen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung für Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht sind Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von oder die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Auslands eintreten. Sparkasse verschieben würden. In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen. 31 Allgemeine Geschäftsbedingungen Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des wöhnliche Schäden drohen. Auf die besondere Hinweis- ­Kunden pflicht bei knappen Scheckvorlegungsfristen nach Nr. 24 (1) Grundsatz wird verwiesen. Die Sparkasse führt die Aufträge des Kunden mit der g) Unverzügliche Reklamation Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus. Für den Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Last- Kunden bestehen seinerseits besondere Mitwirkungs- schriften, Kontoauszüge, Wertpapieraufstellungen oder und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesondere folgende sonstige Mitteilungen der Sparkasse sowie Einwendun- Pflichten: gen gegen die Ordnungsmäßigkeit von der Sparkasse a) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen gelieferter Wertpapiere oder sonstiger Werte müssen Der Sparkasse sind unverzüglich alle für die Geschäfts- unverzüglich erhoben werden. Falls Rechnungsabschlüs- beziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbe- se oder Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, sondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des muss er die Sparkasse unverzüglich benachrichtigen. Die Personenstandes, der Verfügungs- oder Verpflichtungs- Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben fähigkeit des Kunden (z. B. Eheschließung, Eingehung anderer Anzeigen, Mitteilungen oder Sendungen, deren einer Lebenspartnerschaft, Änderung des Güterstandes) Eingang der Kunde erwarten oder mit deren Eingang er oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z. B. rechnen muss. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeit eines h) Kontrolle von Bestätigungen der Sparkasse Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen Soweit Bestätigungen der Sparkasse von Aufträgen oder des wirtschaftlich Berechtigten oder der der Sparkasse Weisungen des Kunden abweichen, hat er dies unverzüg- bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbe- lich zu beanstanden. fugnisse (z. B. Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht (2) Haftung bei Pflichtverletzungen besteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichen Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verlet- Registern eingetragen und veröffentlicht werden. Die zung von Mitwirkungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten Namen der für den Kunden vertretungs- oder verfü- gehen zulasten des Kunden. Bei schuldhafter Mitverur- gungsbefugten Personen sind der Sparkasse mit eigen- sachung des Schadens durch die Sparkasse richtet sich händigen Unterschriftsproben auf den Vordrucken der die Haftung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, Sparkasse bekannt zu geben. Darüber hinaus können § 254 Bürgerliches Gesetzbuch. sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, ins- besondere aus dem Geldwäschegesetz ergeben. AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des (1) Umfang Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäfts- sein. Bei Zahlungsaufträgen hat der Kunde insbesondere verkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine auf richtige, vollständige, unmissverständliche und le- Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungs- serliche Angaben, vor allem der Kontonummer und Bank- macht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämt- leitzahl oder IBAN2 und BIC3 zu achten. liche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, De- c) Sorgfalt bei besonderer Auftragsübermittlung visen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrech- erteilten Aufträgen oder Weisungen hat der Kunde dafür te, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Lade- zu sorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missver- scheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden ge- ständnisse, Missbräuche und Irrtümer ergeben. gen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des d) weggefallen Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, e) Ausdrücklicher Hinweis bei besonderer Weisung wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im Besondere Weisungen für die Ausführung von Aufträgen bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht hat der Kunde der Sparkasse gesondert mitzuteilen, bei der Sparkasse gelangen. formularmäßig erteilten Aufträgen außerhalb des For- (2) Ausnahmen mulars. Dies gilt insbesondere, wenn Zahlungen auf be- Gelangen Gelder oder andere Werte mit der ausdrückli- stimmte Forderungen der Sparkasse verrechnet werden chen Zweckbestimmung für eine bestimmte Verwendung sollen. in die Verfügungsmacht der Sparkasse (z. B. Bareinzah- f) Hinweis auf Fristen und Termine lung zur Einlösung eines Schecks, Wechsels oder Ausfüh- Der Kunde hat entsprechend Buchst. e) besonders darauf rung einer bestimmten Überweisung), so erstreckt sich hinzuweisen, wenn Aufträge innerhalb bestimmter Fris- das Pfandrecht der Sparkasse nicht auf diese Werte. Im ten oder zu bestimmten Terminen ausgeführt sein sollen Ausland verwahrte Wertpapiere unterliegen – vorbehalt- oder wenn bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere lich anderweitiger Vereinbarung – nicht dem Pfandrecht. nicht fristgemäßer Ausführung von Aufträgen außerge- Dasselbe gilt für die von der Sparkasse selbst ausgege- 32 Allgemeine Geschäftsbedingungen benen Genussrechte/Genussscheine und für Ansprüche (2) Freigabe-Verpflichtung des Kunden aus nachrangigem Haftkapital (z. B. nachran- Die Sparkasse ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicher- gig haftende Inhaberschuldverschreibung). heiten nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisier- (3) Gesicherte Ansprüche bare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend auch bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze Ansprüche der Sparkasse gegen den Kunden, die sie im erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erwirbt. soweit die Sparkasse im Verwertungsfall mit der Abfüh- Ansprüche gegen Kunden aus von diesen für Dritte über- rung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet nommenen Bürgschaften werden erst ab deren Fälligkeit ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizugeben- gesichert. den Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kun- (4) Geltendmachung des Pfandrechts den Rücksicht nehmen. Die Sparkasse darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegen- den Werte nur bei einem berechtigten Sicherungsinte- Einzugspapiere resse zurückhalten. Ein solches besteht insbesondere Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft unter den Voraussetzungen des Nachsicherungsrechts (1) Inkasso-Vereinbarung gemäß Nr. 22. Schecks, Lastschriften oder sonstige Einzugspapiere (5) Verwertung werden von der Sparkasse nur zum Einzug (Inkasso) Die Sparkasse ist zur Verwertung dieser Werte berech- hereingenommen, wenn die Sparkasse eine gesonderte tigt, wenn der Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fällig- Inkasso-Vereinbarung abschließt. keit und trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist und (2) Rückbelastung einer Androhung der Verwertung entsprechend § 1234 Hat die Sparkasse den Gegenwert von Einzugspapieren Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch nicht nachkommt. schon vor Eingang gutgeschrieben, so kann sie den Ge- Unter mehreren Sicherheiten hat die Sparkasse die Wahl. genwert bei Nichteinlösung der Papiere rückbelasten, Bei der Auswahl und Verwertung wird die Sparkasse auf und zwar auch nach einem zwischenzeitlichen Rech- die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. nungsabschluss. Das Gleiche gilt, wenn Die Sparkasse hat das Recht, Verwertungserlöse, die • ihr der Gegenwert nicht zugeht oder nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen ausrei- • die freie Verfügung über den Gegenwert durch Ge- chen, nach ihrem billigen Ermessen zu verrechnen. Die setz oder behördliche Maßnahmen beschränkt ist Sparkasse wird dem Kunden erteilte Gutschriften über oder Verwertungserlöse so gestalten, dass sie als Rechnun- • die Papiere infolge unüberwindlicher Hindernisse gen im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen sind. nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden können oder Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe • der Einzug mit im Zeitpunkt der Hereinnahme nicht (1) Nachsicherungsrecht bekannten unverhältnismäßigen Schwierigkeiten Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder verbunden ist oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten • in dem Land, in dem die Papiere einzulösen sind, ein verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetrete- Moratorium ergangen ist. ner oder bekannt gewordener Umstände, z. B. aufgrund Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Sparkasse einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechte- Einzugspapiere auch schon vor Fälligkeit zurückgeben. rung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Die Rückbelastung ist auch zulässig, wenn die Papiere Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender nicht zurückgegeben werden können. Ist dies von der Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage ergibt. Sparkasse zu vertreten, so trägt sie einen sich hieraus Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein An- ergebenden Schaden des Kunden. spruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicher- heiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel angegeben sind. Übersteigt der Nettodarlehensbetrag Wenn Schecks, die am Bankplatz der Sparkasse zahlbar 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung oder sind, nicht spätestens am dritten Geschäftstag, Schecks Verstärkung auch dann, wenn in einem vor dem 21. März auf auswärtige Bankplätze nicht spätestens am vierten 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag Geschäftstag vor Ablauf der Vorlegungsfrist (Artikel 29 oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Scheckgesetz) eingereicht werden bzw. bei Übersendung Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von nicht innerhalb dieser Fristen vor Geschäftsschluss bei § 491 Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden Anga- der Sparkasse eingehen, so hat der Kunde auf den Ablauf ben über Sicherheiten enthalten sind. der Vorlegungsfrist und die eventuelle Anwendung von Eilmitteln gesondert hinzuweisen. 33 Allgemeine Geschäftsbedingungen Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung (1) Sicherungseigentum oder zur Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Ein- nach Aufforderung durch die Sparkasse nicht innerhalb zug überträgt der Kunde der Sparkasse das Sicherungs- angemessener Frist nachkommt; eigentum an den Papieren für den Fall, dass das Einzugs- c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Ver- papier nicht eingelöst wird und der Sparkasse aufgrund mögensverhältnisse gemacht hat; von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das d) wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zuste- eingeleitet wird; hen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitver- dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen auch die pflichteten oder des persönlich haftenden Gesellschaf- zugrunde liegenden Forderungen auf die Sparkasse über. ters wesentlich verschlechtert haben oder erheblich ge- (2) Sicherungsabtretung fährdet sind, sowie bei Tod oder Wechsel des persönlich Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. haftenden Gesellschafters. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere), so gehen Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer die zugrunde liegenden Forderungen unter den Voraus- Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach er- setzungen des Absatzes 1 auf die Sparkasse über. folglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Etwas anderes gilt Auflösung der Geschäftsbeziehung nur, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgül- Nr. 26 Kündigungsrecht tig verweigert, er die Leistung zu einem im Vertrag be- (1) Ordentliche Kündigung stimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kün- nicht bewirkt, obwohl die Sparkasse den Fortbestand ih- digungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und res Leistungsinteresses vertraglich an die Rechtzeitigkeit bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere Um- Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder ein- stände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen zelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so (3) Kündigung bei Verbraucherdarlehens­verträgen wird sie den berechtigten Belangen des Kunden ange- Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch zwingende Sonderre- messen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit gelungen für die Kündigung von Verbraucherdarlehens- kündigen. verträgen vorsieht, kann die Sparkasse nur nach Maßga- Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenver- be dieser Regelungen kündigen. trages (z. B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die (4) Rechtsfolgen bei Kündigung Sparkasse beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung Monate. oder einzelner Geschäftszweige werden die auf den be- (2) Kündigung aus wichtigem Grund troffenen Konten geschuldeten Beträge sofort fällig. Der Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können so- Kunde ist außerdem verpflichtet, die Sparkasse insoweit wohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Ge- von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen schäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jeder- Verpflichtungen zu befreien. zeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, Die Sparkasse ist berechtigt, die für den Kunden oder aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Da- kündigen und sonstige Verpflichtungen, insbesondere bei sind die berechtigten Belange des anderen Vertrags- solche in fremder Währung, mit Wirkung gegen den Kun- partners zu berücksichtigen. Für die Sparkasse ist ein den auszugleichen sowie hereingenommene Wechsel solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben, wenn und Schecks sofort zurückzubelasten; die wechsel- oder aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Um- scheckrechtlichen Ansprüche gegen den Kunden und je- stände die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des den aus dem Papier Verpflichteten auf Zahlung des vollen Kunden oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Betrages der Wechsel und Schecks mit Nebenforderun- Sparkasse – auch unter Verwertung etwaiger Sicherhei- gen verbleiben der Sparkasse jedoch bis zur Abdeckung ten – gefährdet wird: eines etwaigen Schuldsaldos. a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäfts­ Kunden oder in der Werthaltigkeit der für ein Darlehen bedingungen gestellten Sicherheiten eintritt, insbesondere wenn der Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung Kunde die Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen oder einzelner Geschäftszweige gelten für die Abwick- zu wollen, oder wenn von dem Kunden angenommene lung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Wechsel zu Protest gehen; Umfange die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. 34 Allgemeine Geschäftsbedingungen Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Nicht entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind unter an- Einlagen­sicherungssystem derem Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche- (1) Freiwillige Institutssicherung transaktionen entstanden sind, sowie Inhaberschuldver- Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Siche- schreibungen der Sparkasse und Verbindlichkeiten aus rungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe eigenen Akzepten und Solawechseln. (Sicherungssystem) an. Primäre Zielsetzung des Siche- (3) Informationsbefugnisse rungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst Die Sparkasse ist befugt, dem Sicherungssystem oder zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammen- wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese hang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterla- Weise schützt die Institutssicherung auch die Einlagen gen zur Verfügung zu stellen. der Kunden. Hierzu zählen im Wesentlichen Spareinla- (4) Forderungsübergang gen, Sparkassenbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen Soweit das Sicherungssystem oder ein von ihm Beauf- und Schuldverschreibungen. tragter Zahlungen an den Kunden leistet, gehen dessen (2) Gesetzliche Einlagensicherung Forderungen gegen die Sparkasse in entsprechender Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf das Siche- nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich an- rungssystem über. erkannt. Sollte entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die In- stitutssicherung nicht greifen, hat der Kunde gegen das Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner 1 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu 3 Business Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code). den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Hinweis auf die Schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlich- tungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglich- Die Kreissparkasse Köln nimmt am Streitbeilegungsver- keit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Spar- fahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungs- kassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist stelle teil. in Textform an folgende Adresse zu richten: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Be- Schlichtungsstelle schwerdenStreitschlichtung­/BeiBaFinbeschweren/BeiBa- Charlottenstraße 47 Finbeschweren_node.html Wissenswertes zu Beschwer- 10117 Berlin den über beaufsichtigte U­ nternehmen bereit. Internet: https://www.s-schlichtungsstelle.de 35 Allgemeine Grundsätze der Auftrags­ ausführung Fassung September 2024 Wir sind verpflichtet, Aufträge unserer Kunden über den Durch die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Aus- Kauf oder Verkauf von Finanz­instrumenten nach einem führung an die dwpbank verfolgen wir das Ziel, dass schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf bei der Ausführung gleich bleibend das bestmögliche ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für unsere Ergebnis erzielt wird. Die dwpbank ermöglicht durch Kunden zu erzielen. die Bereitstellung von auf uns abgestimmten, standar- disierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Wertpa- des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis piergeschäften. Durch die Bündelung dieser Faktoren bei erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Ver- der dwpbank werden insbesondere Kostenvorteile für fahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden erzielt. unsere Kunden führt. Eine Weiterleitung von Kundenaufträgen an die dwpbank erfolgt in folgenden Klassen von Finanz­instrumenten: Wir ermöglichen die Ausführung eines Kauf- oder Ver- • Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Hinterlegungs­ kaufsauftrages von Finanz­instrumenten (Wertpapiere scheine und sonstige Finanz­instrumente) nach folgenden Grund- • Schuldtitel (z. B. Staatsanleihen, Unternehmens­ sätzen: anleihen) • Verbriefte Derivate I. Geltungsbereich • Börsengehandelte Produkte Die vorliegenden Grundsätze beschreiben unser generel- Auf Basis der gesetzlichen Grundlage ist die Ausgabe les Vorgehen für Privatkunden und professionelle Kun- und Rücknahme von Anteilen eines Investmentvermö- den im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. gens nicht Gegenstand der dargestellten Grundsätze. Die Ausgabe oder Rücknahme erfolgt über die Verwahrstelle. II. Vorrang von Kundenweisungen Möchte der Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Bei der einem organisierten Markt (Börse) oder an einem multi- Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages werden lateralen Handelssystem im Sinne des § 2 Absatz 8 Nr. 8 wir einer Weisung des Kunden Folge leisten. In diesem WpHG tätigen, so erteilt er uns eine entsprechende Wei- Fall finden die nachfolgend dargestellten Grundsätze kei- sung. ne Anwendung. Kundenaufträge in anderen Klassen von Finanz­ Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses instrumenten nehmen wir aufgrund der überwiegend in- entsprechend dem Umfang der Weisung gilt damit als dividuellen Ausgestaltung der Produkte nur mit Weisung erfüllt. entgegen. 2. Festpreisgeschäfte III. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf im Rahmen eines ­Kundenaufträgen Festpreisgeschäfts erfolgen, stellen wir organisatorisch 1. Kommissionsgeschäfte sicher, dass diese zu marktgerechten Bedingungen aus- Bei Kommissionsgeschäften gemäß Ziffer 1.2 der Be- geführt werden. dingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragen wir die Sind wir Emittentin der Finanzinstrumente, so erfolgen Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) als Zwi- Kauf- und Verkaufsaufträge des Kunden zu diesen Finan- schenkommissionärin, ein Ausführungsgeschäft abzu- zinstrumenten grundsätzlich als Festpreisgeschäfte. Auf schließen. Hierbei kommen die von der dwpbank aufge- Wunsch des Kunden ist eine Ausführung an einem ande- stellten Ausführungsgrundsätze zur Anwendung. Diese ren Ausführungsplatz möglich, soweit diese Finanzinst- Ausführungsgrundsätze sowie weitere Informationen rumente dort gehandelt werden. sind über die Website www.dwpbank.de abrufbar. Auf Wunsch des Kunden händigen wir diese Informationen in der Filiale in Papierform aus. 36 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung IV. Vermögensverwaltung Aufträge für ein Vermögensverwaltungsdepot werden durch den Vermögensverwalter gemäß dessen eigenen Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung erteilt. V. Überprüfung der Grundsätze Wir überprüfen unsere Grundsätze, die die Weiterlei- tung von Aufträgen an die dwpbank begründen und die Wirksamkeit der Grundsätze anlassbezogen, mindestens einmal jährlich. Information für Aktionäre im Hinblick auf ­Hauptversammlungen Wir informieren Sie als Aktionär einer Aktiengesellschaft Handelt es sich bei Ihrem Aktienbesitz hingegen um mit Sitz in der EU über die Einberufung der Hauptver- Namensaktien einer inländischen Aktiengesellschaft, er- sammlung. halten Sie die Information über die Einberufung und alle Die Unterlagen zur Hauptversammlung (z. B. Tages­ Unterlagen zur Hauptversammlung im Regelfall direkt ordnung) stellt die jeweilige Aktiengesellschaft auf ihrer von der Aktiengesellschaft. Internetseite bereit. In unserer Mitteilung über die Ein- berufung der Hauptversammlung finden Sie dement- sprechend eine Internet-Adresse, unter der Sie die Un- terlagen zur Hauptversammlung abrufen können. 37