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Preis/Entgelt (1)

warnungveröffentlichbar Seite 1

Unbestimmte Entgeltregelung mit Verweis auf Preis- und Leistungsverzeichnis

Ziffer 5.1 verweist für die Entgelte pauschal auf das Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse, ohne konkrete Entgelte oder zumindest deren Struktur anzugeben. Rechtlich genügt ein solcher Blanko-Verweis grundsätzlich, wenn das P&L umfassend ist; auffällig ist jedoch die unpräzise Formulierung 'ggfs.' (gegebenenfalls), die dem Kunden keinen eindeutigen Eindruck vermittelt, ob und welche Gebühren anfallen. Empfehlung einer redaktionellen/prüferischen Nachkontrolle.

„5.1 Die für die Nutzung von Card Control ggfs. an die Sparkasse zu bezahlenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Sparkasse."

Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.

PAngV (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Verweis auf Nr. 17 Abs. 6 AGB-Sparkassen für Entgeltänderungen

Ziffer 5.2 verweist für Entgeltänderungen auf 'Nr. 17 Abs. 6 AGB-Sparkassen'. Da die Entgelte über Ziffer 5.1 bereits an das Preis- und Leistungsverzeichnis gekoppelt sind, sollte geprüft werden, ob der Verweis (insbesondere Abs. 6) in der zitierten AGB-Fassung tatsächlich die Entgeltänderungsmechanik (Zustimmungsfiktion) korrekt abbildet. Ein falscher Absatzverweis wäre ein Widerspruch.

„5.2 Änderungen der Entgelte bestimmen sich nach Nr. 17 Abs. 6 AGB-Sparkassen."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Typografie (3)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Abkürzung 'ggfs.' statt 'ggf.' bzw. 'gegebenenfalls'

In Ziffer 5.1 wird die Abkürzung 'ggfs.' verwendet, die als veraltete/seltene Variante von 'ggf.' (gegebenenfalls) gilt. In einem formellen Vertragsdokument sollte die korrekte Schreibweise verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

„5.1 Die für die Nutzung von Card Control ggfs. an die Sparkasse zu bezahlenden Entgelte ..."

Die Abkuerzung 'ggfs.' ist im Textlayer sichtbar und als normaler Textfluss (kein Soft-Hyphen/Artefakt) im Dokument enthalten. Allerdings ist dies ein reiner Stil-/Redaktionspunkt ('ggfs.' statt 'ggf.') ohne staerken Beleg fuer einen echten Kundenrelevanten Dokumentfehler — es ist keine fehlerhafte Schreibweise im Sinne eines fachlichen Fehlers, sondern lediglich eine seltene/veraltete Variante. Daher nicht publishable (low_value_style).

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Uneinheitliche Bezeichnung 'Ausland' vs. 'Auslandseinsatz' in Abschnitt 2.1

In Abschnitt 2.1 wird die Klammerbezeichnung 'Deaktivierung Auslandseinsatz' verwendet, während der Einleitungssatz der Aufzählung 'Einsatz an Geldautomaten im Ausland oder an Terminals mit ausländischer Länderkennung' nennt. Konsistente Verwendung des definierten Begriffs 'Auslandseinsatz' empfohlen.

„– Einsatz an Geldautomaten im Ausland oder an Terminals mit ausländischer Länderkennung (Deaktivierung Auslandseinsatz)."

Manual source/layout review did not confirm a distinct visible document defect; the signal is formatting, extraction, metadata, or contextual noise and is not reportable.

hinweisnur Extraktion Seite 1

Silbentrennung 'Card Cont-rol' am Zeilenumbruch

In Abschnitt 1 wird die Bezeichnung 'Card Control' am Zeilenende als 'Card Cont-rol' getrennt; eine derartige Silbentrennung eines Eigennamens mit Abstand ist unüblich. Eventuell handelt es sich um ein Extraktions-Layoutartefakt.

„Diese Sonderbedingungen Card Cont- rol ändern nicht die jeweiligen Kartenbedingungen der Sparkasse."

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Extrahierter Seiteninhalt mit Extraktionsartefakten

Der extrahierte Text enthält OCR/PDF-Extraktionsartefakte: eine Barcode-Zeile ('*0000000000000541902250*') doppelt, am Seitenende eine '+V' Zeile mit dem Stichwort 'manuell' sowie die Dokumentkennung '128 775.400 D1 (Fassung Apr. 2024) - v2.1' und einen Verlagsvermerk. Diese Artefakte und die wegen des zweispaltigen/gesperrten Layouts zerteilten Satzteile erschweren maschinelle Weiterverarbeitung.

„*0000000000000541902250* 0000000000000541902250"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Fassungsdaten-Stimmigkeit prüfen

Das Dokument trägt drei Fassungsangaben: 'Fassung April 2024' (Kopf), '128 775.400 D1 (Fassung Apr. 2024) - v2.1' und 'Fassung Apr. 2024'. Diese sind inhaltlich konsistent, sollten aber bei einer Freigabe-Prüfung abgeglichen werden, ob die Version v2.1 tatsächlich die aktuell freigegebene Fassung ist.

„128 775.400 D1 (Fassung Apr. 2024) - v2.1"

Manual evidence review found this to be low-value metadata/style noise or an unsubstantiated concern rather than a concrete customer-facing defect.

Text

TXT
*0000000000000541902250*                         0000000000000541902250
                                                                          Sonderbedingungen für die Nutzung von Card Control
                                                                                                                                                       Berliner Sparkasse
                                                                          Fassung April 2024                                                           Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                          1 Gegenstand der Bedingungen                                                 3.3 Die Sparkasse ist berechtigt und verpflichtet, den Einsatz einer Karte
                                                                          Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Anwendung „Card Control“.           abzulehnen, wenn der Transaktion zum Einsatzzeitpunkt eine nach Ziffer
                                                                          Damit kann ein Inhaber einer digitalen oder einer physischen Karte inner-    3.1 oder 3.2 wirksame Funktionsdeaktivierung entgegensteht. Die Pflicht
                                                                          halb des Online-Bankings oder mobil mittels geeigneter App („Online-         nach Satz 1 besteht erst, wenn eine Nutzungsdeaktivierung nach Ziffer
                                                                          Banking-Kanäle“) Einsatzmöglichkeiten seiner Sparkassen-Card (Debit-         3.1 oder 3.2 wirksam geworden und solange, bis sie wirksam durch
                                                                          karte), Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte), Mastercard/Visa Card       erneute Nutzungsaktivierung aufgehoben worden ist.
                                                                          (Kreditkarte) und/oder Kreditkarten Business/Corporate seiner Sparkasse      3.4 Die Deaktivierung oder Aktivierung einer Kartenfunktion mit Card
                                                                          („Karten“) selbstbedient verwalten. Diese Sonderbedingungen Card Cont-       Control ist nicht möglich, wenn eine Kartensperre nach Maßgabe der
                                                                          rol ändern nicht die jeweiligen Kartenbedingungen der Sparkasse.             jeweils anwendbaren Kartenbedingungen gesetzt ist („Kartensperre“).
                                                                          Die Nutzung von Card Control ersetzt nicht die Sperranzeige des              Eine Kartensperre wird durch Card Control nicht berührt.
                                                                          Karteninhabers im Sinne der jeweils anwendbaren Kartenbedingun-              3.5 Die Beschränkung der Kartenfunktionen durch die Anwendung Card
                                                                          gen und der gesetzlichen Vorschriften, z. B. bei Verlust oder Dieb-          Control ist keine Sperranzeige des Karteninhabers im Sinne der jeweils
                                                                          stahl der Karte oder des Endgeräts des Karteninhabers, auf dem               anwendbaren Kartenbedingungen und der gesetzlichen Vorschriften. Zur
                                                                          eine digitale Karte hinterlegt ist, sowie bei Verdacht der missbräuch-       Einhaltung der Sorgfaltspflichten des Karteninhabers bleibt die Pflicht zur
                                                                          lichen Verwendung der Karte.                                                 Abgabe einer Sperranzeige, z. B. bei Verlust oder Diebstahl der Karte
                                                                          2 Deaktivierbare Kartenfunktionen                                            oder des Endgeräts des Karteninhabers, auf dem eine digitale Karte hin-
                                                                          2.1 Im Rahmen der Anwendung Card Control kann der Karteninhaber              terlegt ist, sowie bei Verdacht der missbräuchlichen Verwendung der
                                                                          über die Online-Banking-Kanäle die folgenden Nutzungsmöglichkeiten           Karte nach Maßgabe der anwendbaren Kartenbedingungen unberührt.
                                                                          seiner Karten („Kartenfunktionen“) separat für jede seiner Karten selbst-    Eine erfolgte Sperranzeige des Karteninhabers oder eine Kartensperre,
                                                                          bedient vorübergehend deaktivieren und wieder aktivieren:                    die von der Sparkasse (z. B. bei Missbrauchs- oder Betrugsverdacht)
                                                                                                                                                       gesetzt wird, wird durch Card Control nicht berührt und eine Nutzungsak-
                                                                          – Einsatz an automatisierten Kassen bei Handels- und Dienstleistungs-
                                                                                                                                                       tivierung bei vorliegender Kartensperre ist durch Card Control nicht
                                                                             unternehmen (Point of Sale – „POS“), inklusive Barauszahlung am
                                                                                                                                                       möglich.
                                                                             POS (Deaktivierung POS). Die Deaktivierung POS umfasst stets auch
                                                                             die Barauszahlung am POS.                                                 3.6 Sperr- oder Löschverfahren eines Dritten für ein mobiles Endgerät,
                                                                          – Barauszahlungen am Geldautomat und POS (Deaktivierung                      insbesondere von Geräteherstellern, oder für eine Bezahlplattform eines
                                                                             Barauszahlung).                                                           Dritten sind nicht Bestandteil des Leistungsangebots Card Control der
                                                                                                                                                       Sparkasse.
                                                                          – Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet
                                                                             bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Deaktivierung Online-        4 Voraussetzungen zur Nutzung von Card Control
                                                                             Handel). Die Deaktivierung Online-Handel umfasst auch eine Deakti-        Die Nutzung von Card Control ist nur für Karteninhaber möglich, die mit
                                                                             vierung zum Einsatz der Karte mit Angabe der Kartendaten (z. B. per       der Sparkasse die Nutzung des Online-Bankings vereinbart haben. Für
                                                                             Post oder am Telefon).                                                    den Fall, dass der Karteninhaber die Vereinbarung Online-Banking kün-
                                                                          – Einsatz an Geldautomaten im Ausland oder an Terminals mit ausländi-        digt, endet automatisch auch die Nutzungsmöglichkeit von Card Control.
                                                                             scher Länderkennung (Deaktivierung Auslandseinsatz). Deaktivierun-        Zu diesem Zeitpunkt gesetzte Nutzungsdeaktivierungen bleiben durch die
                                                                             gen und Aktivierungen für Transaktionen im Ausland können für ein-        automatische Beendigung der Nutzungsmöglichkeit nach Satz 2 unbe-
                                                                             zelne Länder und Kontinente mit Card Control vorgenommen werden.          rührt und können durch den Karteninhaber ausschließlich über die Spar-
                                                                          Zudem können alle Kartenfunktionen mit einer Aktion insgesamt für eine       kasse aufgehoben werden.
                                                                          Karte deaktiviert und auch wieder aktiviert werden.
                                                                                                                                                       5 Entgelte
                                                                          2.2 Deaktivierungen und Aktivierungen einer Kartenfunktion gelten stets      5.1 Die für die Nutzung von Card Control ggfs. an die Sparkasse zu
                                                                          für alle Barauszahlungen bzw. Transaktionen im Rahmen der jeweiligen         bezahlenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung
                                                                          Karte.                                                                       des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Sparkasse.

                                                                          2.3 Deaktivierungen oder Aktivierungen einer Kartenfunktion wirken           5.2 Änderungen der Entgelte bestimmen sich nach Nr. 17 Abs. 6 AGB-
                                                                          immer für die physische Karte und – sofern vorhanden – automatisch           Sparkassen.
                                                                          auch für die zugehörige digitale Karte, sowie für digitale Karten ohne
                                                                                                                                                       6 Kündigung / Beendigung der Nutzung von Card Control
                                                                          zugehörige physische Karte. Sie erfassen auch die Eingabe von Karten-
                                                                                                                                                       Für eine Kündigung der Vereinbarung über die Nutzung von Card Control
                                                                          daten bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet oder
                                                                                                                                                       ist Nr. 26 der AGB-Sparkassen maßgeblich. Die Anwendung der Nutzung
                                                                          die Angabe von Kartendaten ausnahmsweise ohne Unterschrift (z. B. am
                                                                                                                                                       von Card Control endet automatisch ohne dass es einer Kündigung
                                                                          Telefon) gegenüber Vertragsunternehmen.
                                                                                                                                                       bedarf, falls eine der erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen (Ziffer 4)
                                                             

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Sonderbedingungen für die Nutzung von Card Control Berliner Sparkasse · 17.10.26, 22:23