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Commerzbank BasisKonto und Zahlungsdienste

https://www.commerzbank.de/hinweise/digitale-barrierefreiheit/zahlungskonto-und-zahlungsdienste/

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12 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Typografie (6)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Getrennter Satz als Extraktionsartefakt in Einleitung

Der Satz 'Sie ist r echtlich nicht verbindlich.' weist ein innerhalb eines Wortes eingefügtes Leerzeichen auf ('r echtlich' statt 'rechtlich'), was ein typografischer Fehler im Quelldokument oder ein Extraktionsartefakt sein kann.

„Sie ist r echtlich nicht verbindlich ."

Das Leerzeichen innerhalb des Wortes 'rechtlich' (r echtlich) ist ein klassisches Textlayer-Extraktionsartefakt (Soft-Hyphen/Abstandsartefakt), kein im Originaldokument sichtbarer Tippfehler. Nicht verkaufbar.

hinweisnur Extraktion Seite 1

Inkonsistente Groß-/Kleinschreibung in Überschriftskomma-Konstruktion

Die Überschrift 'Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) / Zahlungskonto und Zahlungsdienste' enthält ein Komma nach '(BFSG)' mitten in der Zeile ('BFSG) , Zahlungskonto'), vermutlich ein Layout-/Extraktionsartefakt.

„Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) , Zahlungskonto und Zahlungsdienste"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

hinweisveröffentlichbar Seite 1

Grammatikfehler in Teil 3.3: 'Zahlungsdienste' statt 'Zahlungsdiensten'

In der Überschrift von 3.3 fehlt die Dativendung: '... in Verbindung mit einem Zahlungskonto beziehungsweise unseren Zahlungsdienste (dazu gehört auch diese Information)' anstelle von 'Zahlungsdiensten'.

„in Verbindung mit einem Zahlungskonto beziehungsweise unseren Zahlungsdienste (dazu gehört auch diese Information )"

Echter, im Text sichtbarer Grammatik-/Dativfehler 'unseren Zahlungsdienste' statt 'unseren Zahlungsdiensten' in einem kohärenten Satz aus Abschnitt 3.3. Kein Extraktionsartefakt, sondern ein im Dokument enthaltener inhaltlicher Fehler. Für Kunden relevant.

hinweisveröffentlichbar Seite 1

Grammatik-/Konsistenzfehler in 3.3: 'mehreren sensorischen Kanälen'

In 3.3 heißt es 'über mehrere sensorischen Kanäle' (nach 'mehrere' müsste es 'sensorische Kanäle' heißen, nicht 'sensorischen'). Abweichend vom sonstigen Gebrauch ('über verschiedene sensorische Kanäle') an anderen Stellen.

„So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorischen Kanäle zur Verfügung."

Echter, im Text sichtbarer Deklinationsfehler 'über mehrere sensorischen Kanäle' statt 'mehrere sensorische Kanäle'. Kohärenter Satz, kein Textlayer-Artefakt. Im Dokument sichtbarer Sprachfehler, für Kunden relevant.

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Wiederholte Kleinschreibung 'ihr'/'ihrer' statt 'Ihr'/'Ihrer'

In Teil 2.1 kommt mehrfach inkonsistente Anrede vor ('Selbstverständlich können Sie ihr Anliegen ... adressieren' und 'persönlich in ihrer Filiale'), während sonst durchgängig die Höflichkeitsform 'Ihr'/'Ihrer' verwendet wird.

„Selbstverständlich können Sie ihr Anliegen auch telefonisch, schriftlich per Brief oder persönlich in ihrer Filiale adressieren."

Manual source/layout review did not confirm a distinct visible document defect; the signal is formatting, extraction, metadata, or contextual noise and is not reportable.

hinweisnur Extraktion Seite 1

Fehlendes Leerzeichen vor Klammer in 3.1/Authentifizierungsabschnitt

In 3.1 steht 'und Mobile Banking mit der photoTAN App' sowie '(dazu gehört auch diese Information )' – in letzterem Fall ist ein ungewolltes Leerzeichen vor der schließenden Klammer vorhanden. Vereinzelt fehlen Leerzeichen nach Klammern/Aufzählungen, was die maschinelle Weiterverarbeitung beeinträchtigt.

„zur Freigabe einer Überweisung im Online- und Mobile Banking mit der photoTAN App"

Betrifft Leerzeichen vor schließender Klammer '(dazu gehört auch diese Information )' und inkonsistente Schreibweise 'Mobile Banking' vs. 'Mobile-Banking'. Spacing-/Typo-Artefakte aus dem Textlayer bzw. Stilfrage ohne nennenswerten Kundenwert. Nicht verkaufbar.

Widerspruch (2)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Widersprüchliche Angabe zur PIN-Pflicht bei Bargeld-Einzahlung

Unter 1.10 wird ausgesagt, für die Bargeld-Einzahlung an Einzahlungsautomaten sei 'keine PIN-Eingabe erforderlich'. Demgegenüber steht in 1.4, zum Bedienen der Einzahlungsautomaten brauche man seine Girocard. Die genaue Authentifizierung (PIN vs. nur Karte) ist zwischen den Abschnitten nicht eindeutig und könnte unterschiedlich interpretiert werden.

„Für die Bargeld-Einzahlung ist keine PIN-Eingabe erforderlich. Der Geldbetrag der Bargeld-Einzahlung wird Ihrem Zahlungskonto gutgeschrieben und steht Ihnen unmittelbar zur Verfügung."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 1

Formulierung: 'Kontokorrent' bei Zahlungskonto unterstellt einseitig laufende Rechnung

In 1.3 wird ausgeführt, das Zahlungskonto werde 'in laufender Rechnung' als 'Kontokorrent-Konto' geführt und Buchungen würden 'zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode verrechnet'. Diese Vereinfachung ist für ein Girokonto im Verbraucher-BFSG-Informationsblatt ungewöhnlich und könnte Verbraucher über den Charakter des Kontos (Saldierung ohne wechselseitige Forderungsaufrechnung im Sinn von § 355 HGB) irreführen.

„Wir führen das Zahlungskonto in laufender Rechnung . Man bezeichnet das Konto deshalb als Kontokorrent-Konto oder Kontokorrent . Kontokorrent heißt: Die einzelnen Buchungen werden zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode verrechnet."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Preis/Entgelt (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Kein konkreter Entgeltverweis, nur pauschaler Verweis auf Preis- und Leistungsverzeichnis

In 1.12 wird zu Kosten nur pauschal auf das 'Preis- und Leistungsverzeichnis' verwiesen, ohne konkrete Beträge oder einen direkten Link/Stand des PVL zu nennen. For the Verbraucherinformation im BFSG-Kontext ist das funktional wahrscheinlich zulässig, aber für Preistransparenz ist die konkrete Quellenangabe (Link, Stand) wünschenswert.

„Die einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis ."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Rechtlicher Prüffall (2)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Kündigungsfristangabe bedarf externer Verifikation (ZKG-Kontext)

In 1.13 wird bei Bankkündigung eine Frist von 'mindestens zwei Monaten' genannt. Für Basiskonten gelten strengere Kündigungsbedingungen nach Zahlungskontengesetz (i.d.R. kein Kündigungsrecht der Bank außer gesetzliche Ausnahmen, u. U. längere Fristen). Die allgemeine Aussage könnte im Kontext des Basiskontos missverständlich sein.

„Nur wir als Bank müssen eine Kündigungsfrist einhalten, wenn wir den jeweiligen Vertrag mit ihnen kündigen wollen. Diese beträgt mindestens zwei Monate."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 1

SEPA-Widerspruchsfristen: Konformer Inhalt, aber terminologische Abweichung ('rückgängig machen') erklärt sich nicht

In 1.7 werden die Fristen zum Widerspruch (8 Wochen bzw. 13 Monate, Beginn nach Belastung) genannt und mit 'grundsätzlich Gutschrift' verbunden. Die Darstellung ist inhaltlich plausibel, aber es wird 'der bei Ihrem Konto ... belastete Betrag' unpräzise als Erstattung im Widerspruchsfall beschrieben; ob die rechtlich vorgesehene Zinserstattung im Verzug erwähnt werden muss, ist nicht erläutert.

„Sie können einer SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb einer Frist von 8 Wochen widersprechen . Sollten Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, können Sie der Lastschrift innerhalb einer Frist von 13 Monaten widersprechen."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Definition (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Definition Widerspruchsfrist: 13-Monats-Regel formulierungsgenau prüfen

In 1.7 wird die 13-Monats-Widerspruchsfrist an die Bedingung geknüpft, dass 'Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben'. Rechtlich gilt der verlängerte Widerspruch (13 Monate) bei fehlender Autorisierung bzw. fehlendem wirksamem Mandat; die vereinfachte Formulierung ist nicht vollständig präzise, da es auch auf die fehlende Wirksamkeit/Existenz des Mandats ankommt.

„Sollten Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, können Sie der Lastschrift innerhalb einer Frist von 13 Monaten widersprechen."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

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BFSG-Informationsblatt: Zahlungskonto und Zahlungsdienste - Commerzbank Zum Hauptinhalt 
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Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 
, Zahlungskonto und Zahlungsdienste
Stand: 23.01.2026
Name und Anschrift der Commerzbank AG:
Commerzbank Aktiengesellschaft 
Geschäftsräume: Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main
Postanschrift: 60261 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 98 66 09 33 
Liebe Kundin / lieber Kunde,
Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste. Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.
Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) . Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen garantieren, dass alle Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Das Ziel ist, dass alle Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste verständlich zu erläutern. Sie ist r echtlich nicht verbindlich . Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste.
Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben. 
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen. 
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsstelle. 
Ihre Commerzbank AG
1. Erläuterung unserer Dienstleistungen 
1.1 Was ist ein Zahlungskonto? 
1.2 Was sind Zahlungsdienste? 
1.3 Wie funktioniert die Kontoführung? 
1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Einzahlung? 
1.5 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung? 
1.6 Wie funktioniert eine Überweisung? 
1.7 Wie funktioniert eine SEPA-Basis-Lastschrift? 
1.8 Welche Funktionen haben die Zahlungskarten? 
1.8.1 Welche Funktionen hat die Girocard (Debitkarte)? 
1.8.2 Welche Funktionen hat die Kreditkarte? 
1.9 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der Girocard (Debitkarte)? 
1.10 Wie funktioniert die Bargeld-Auszahlung oder Bargeld-Einzahlung mit der Girocard (Debitkarte)? 
1.11 Gibt es die Möglichkeit, das Zahlungskonto zu überziehen? 
1.12 Welche Kosten entstehen Ihnen für das Zahlungskonto und die Zahlungsdienste? 
1.13 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen? 
1.14 Wo stehen die einzelnen vertraglichen Regelungen? 
1.15 Kann das Zahlungskonto vor Pfändungen geschützt werden? 
1.16 Was ist ein Basiskonto? 
1.17 Bezahlen im E-Commerce 
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde 
2.1 Kundenbeschwerden 
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung 
3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen 
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen 
3.2 Barrierefreiheit dieser Information 
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen 
4. Zuständige Marktüberwachungsstelle 
1. Erläuterung unserer Dienstleistungen
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste . Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung unserer Dienstleistungen wichtig sind.
1.1 Was ist ein Zahlungskonto?
Ein Zahlungskonto (auch: Girokonto ) ist ein Konto, über das Sie verschiedene Zahlungen ( Zahlungsvorgänge ) durchführen können. Die folgenden Zahlungsvorgänge sind zum Beispiel möglich:
Sie können das Zahlungskonto für Geldeingänge nutzen, zum Beispiel für Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Ihren Unterhalt. 
Sie können das Zahlungskonto für Bargeld-Einzahlungen und Bargeld-Auszahlungen nutzen. 
Und Sie können das Zahlungskonto für bargeldlose Zahlungsvorgänge nutzen (zum Beispiel für Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungen mit einer Girocard). 
Überweisungen können Sie über das Online- und Mobile-Banking oder unsere Selbstbedienungsgeräte beauftragen. Wenn Sie einen der digitalen Wege nutzen wollen, müssen Sie dies mit uns vereinbaren.
Wir bieten für Minderjährige und volljährige Personen Girokonten an. Für Personengemeinschaften (mindestens 2 volljährige Einzelpersonen) bieten wir ebenso Girokonten an. Die Kunden haben jeweils die Möglichkeit, Girokonten mit jeweils unterschiedlichem Leistungsumfang und entsprechend unterschiedlichen Entgelten abzuschließen. In allen Girokontenmodellen können Sie ihre Bankgeschäfte bei entsprechender Vereinbarung online durchführen.
Wir bieten folgende Zahlungskonten an:
Girokonto 
KlassikKonto 
PremiumKonto 
Girokonto für Studenten und Auszubildende 
Kinder- und Jugendkonto 
Gemeinschaftskonto 
Basiskonto gemäß Zahlungskontengesetz 
1.2 Was sind Zahlungsdienste? 
Wir erbringen verschiedene Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto. Diese Dienstleistungen nennt man Zahlungsdienste . Wir bieten Ihnen die folgenden Zahlungsdienste an:
Bargeld-Einzahlungen (siehe 1.4) 
Bargeld-Auszahlungen (siehe 1.5 und 1.10) 
Ausführung von Überweisungen (siehe 1.6) 
Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften (siehe 1.7) 
Zahlungsvorgänge mit der Girocard (Debitkarte) (siehe 1.8, 1.9 und 1.10) 
1.3 Wie funktioniert die Kontoführung?
Wenn Sie Interesse an einem Zahlungskonto haben, müssen Sie mit uns einen Zahlungskontovertrag (Zahlungsdiensterahmenvertrag) abschließen. Wir richten dann ein Zahlungskonto für Sie ein, sobald Sie sich identifiziert haben. Zur Identifizierung können Sie entweder das VideoIDENT-Verfahren oder eine unserer Filialen nutzen. Über Ihr Zahlungskonto können Sie uns Aufträge über Zahlungsdienste erteilen (zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge). Wir erfüllen unsere vertragliche Pflicht, indem wir die entsprechenden Gutschriften und Belastungen auf Ihrem Zahlungskonto verbuchen. Sie können einen Kontoauszug abrufen, also eine Mitteilung über Ihre Zahlungsvorgänge und Ihren Kontostand. Auf dem Kontoauszug finden Sie alle Buchungen, die wir aufgrund Ihrer Zahlungsvorgänge durchgeführt haben. Zudem steht hier das aktuelle Ergebnis aus diesen Buchungen, der sogenannte Tagessaldo . Das ist Ihr Kontostand.
Wir führen das Zahlungskonto in laufender Rechnung . Man bezeichnet das Konto deshalb als Kontokorrent-Konto oder Kontokorrent . Kontokorrent heißt: Die einzelnen Buchungen werden zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode verrechnet. Das Ergebnis (Saldo) wird Ihnen als Rechnungsabschluss mitgeteilt.
1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Einzahlung?
Wenn Sie Bargeld auf Ihr Zahlungskonto einzahlen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Bargeld an unseren Geldautomaten (Einzahlungsautomaten) einzahlen. Zum Bedienen der Einzahlungsautomaten brauchen Sie Ihre Girocard (Debitkarte). Oder Sie können Bargeld persönlich am Schalter in vielen unserer Filialen einzahlen.
1.5 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung?
Wenn Sie Bargeld von Ihrem Zahlungskonto abheben wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Bargeld an Geldautomaten (Geldausgabe-Automaten) abheben. Das können unsere eigenen Geldausgabe-Automaten oder Geldausgabe-Automaten von anderen Banken sein. Zum Bedienen der Geldausgabe-Automaten brauchen Sie Ihre Girocard (Debitkarte). Oder Sie können Bargeld persönlich am Schalter in vielen unserer Filialen abheben. Alternativ ist es bei teilnehmenden Einzelhändlern möglich, dass Sie sich im Rahmen Ihres Einkaufes Geld auszahlen lassen können.
1.6 Wie funktioniert eine Überweisung? 
Überweisung heißt: Ein Geldbetrag wird zulasten Ihres Kontos einem anderen Konto gutgeschrieben, das Sie ausgewählt haben. Das heißt: Sie erteilen uns den Auftrag, einen bestimmten Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu überweisen. Dann wird Ihr Zahlungskonto mit diesem Geldbetrag belastet. Und der Geldbetrag wird auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. 
Sie können uns eine Überweisung als Zahlungsauftrag über verschiedene Wege erteilen: Sie können das Online- und Mobile-Banking oder unsere Selbstbedienungsgeräte nutzen. Oder Sie können einen Überweisungsvordruck in Papierform ausfüllen, den wir Ihnen zur Verfügung stellen. 
Wenn Sie Überweisungen im Wege des Online- oder Mobile-Banking erteilen, müssen Sie zur Freigabe dieser Überweisung eine Transaktionsnummer (TAN) verwenden. Die TAN wird Ihnen durch uns zur Verfügung gestellt. Hierfür nutzen Sie bitte unsere photoTAN App. 
Bei einem Überweisungsauftrag müssen Sie insbesondere die folgenden Angaben machen: 
Name des Zahlungsempfängers 
IBAN (Internationale Bank-Konto-Nummer) 
eventuell BIC (Bankidentifizierungscode) 
Geldbetrag in Euro oder in einer anderen Währung 
Wir führen Ihren Überweisungsauftrag aus, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Ihr Überweisungsauftrag ist bei uns angekommen. 
Ihr Überweisungsauftrag ist autorisiert, zum Beispiel durch Freigabe mit der photoTAN App oder mit Ihrer Unterschrift. 
Sie haben alle nötigen Angaben gemacht. 
Ihr Zahlungskonto verfügt über ein ausreichendes Guthaben oder über eine ausreichende Kreditlinie, bis zu welcher Sie Ihr Konto im Soll in Anspruch nehmen können. 
Eine Überweisung kann auch als Dauerauftrag beauftragt werden. Dauerauftrag bedeutet, dass Ihre Überweisung regelmäßig, beispielsweise jeden Monat zum gleichen Tag ausgeführt wird.
Alle wichtigen Regelungen zur Überweisung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste.
1.7 Wie funktioniert eine SEPA-Basis-Lastschrift?
Eine SEPA-Basis-Lastschrift ist ein technisches Standardverfahren zur Durchführung von Lastschriften innerhalb der Europäischen Union (EU) und mit anderen Ländern in Europa außerhalb der EU. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Schweiz. SEPA steht für Single Euro Payments Area beziehungsweise für Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mittels der Lastschrift wird ein bestimmter Geldbetrag zu Lasten Ihres Kontos eingezogen. Der Unterschied zur Überweisung ist: Der Zahlungsvorgang wird durch den Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungsempfänger beauftragt seine Bank, die Lastschrift einzuziehen. Dazu müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen. 
Das SEPA-Lastschrift-Mandat hat zwei Funktionen: Das Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger, den Geldbetrag einzuziehen. Und das Mandat erlaubt uns als Bank, Ihr Zahlungskonto mit dem Geldbetrag zu belasten. Für die Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift ist erforderlich: Ihr Zahlungskonto weist ausreichend Guthaben auf. Oder Ihr Zahlungskonto weist eine Kreditlinie auf. Ansonsten wird die Lastschrift an den Zahlungsempfänger zurückgegeben.
Sie können einer SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb einer Frist von 8 Wochen widersprechen . Sollten Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, können Sie der Lastschrift innerhalb einer Frist von 13 Monaten widersprechen. Die Frist beginnt jeweils, wenn Ihr Konto mit dem Lastschriftbetrag belastet wird. Wenn Sie einer Lastschrift widersprechen, schreiben wir grundsätzlich den Geldbetrag Ihrem Zahlungskonto wieder gut.
Alle wichtigen Regelungen zum Zahlungsdienst SEPA-Basis-Lastschrift finden Sie in den Bedingungen für die SEPA-Basis-Lastschrift .
1.8 Welche Funktionen haben die Zahlungskarten?
Zu Ihrem Zahl

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