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Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) Produkt: Wirtschaftstätigkeit, die

https://www.gls.de/media/PDF/AGB_Konditionen_PLV/VVI/20260102/GRWP-11277_Artikel_11_OffVO_Jahresbericht_Invest_Digital_defensiv_v04_260102.pdf

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Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)
          2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten
                                      Finanzprodukten
                     HINWEIS: GLS ONLINEINVEST WURDE ZU JANUAR 2026 UMBENANNT IN GLS INVEST DIGITAL


                                           Name des Produkts:                      Unternehmenskennung (LEI-Code):
    Eine nachhaltige                GLS Invest Digital defensives Portfolio            52990026HQOTT4AJP655
    Investition ist eine
    Investition in eine                        ÖKOLOGISCHE UND /ODER SOZIALE MERKMALE
    Wirtschaftstätigkeit, die
    zur Erreichung eines
    Umweltziels oder
    sozialen Ziels beiträgt,
                                  Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
    vorausgesetzt, dass
    diese Investition keine            ☐ Ja                                           ☒ Nein
    Umweltziele oder
    sozialen Ziele erheblich      ☐ Es wurden damit nachhaltige                ☒ Es wurden damit ökologische/
    beeinträchtigt und die        Investitionen mit einem Umweltziel           soziale Merkmale beworben und
    Unternehmen, in die           getätigt:   %                                obwohl keine nachhaltigen Investitionen
                                                                               angestrebt wurden, enthielt es 20,5 %
    investiert wird,                       ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die    an nachhaltigen Investitionen1
    Verfahrensweisen einer                 nach der EU-Taxonomie als
    guten Unternehmens-                    ökologisch nachhaltig                         ☒ mit einem Umweltziel in
    führung anwenden.                      einzustufen sind                              Wirtschaftstätigkeiten, die nach
                                                                                         der EU-Taxonomie als
                                           ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die              ökologisch nachhaltig
                                           nach der EU-Taxonomie nicht                   einzustufen sind: 17,2 %
    Die EU-Taxonomie ist                   als ökologisch nachhaltig
                                           einzustufen sind                              ☒ mit einem Umweltziel
    ein Klassifikations-                                                                 in Wirtschaftstätigkeiten, die
    system, das in der                                                                   nach der EU-Taxonomie nicht
    Verordnung (EU)                                                                      als ökologisch nachhaltig
                                  ☐ Es wurden damit nachhaltige
    2020/852 festgelegt ist                                                              einzustufen sind
                                  Investitionen mit einem sozialen Ziel
    und ein Verzeichnis von       getätigt:   %                                          ☒ mit einem sozialen Ziel
    ökologisch nach-
    haltigen Wirtschafts-
    tätigkeiten enthält.
                                                                               ☐ Es wurden damit ökologische/soziale
    Diese Verordnung
                                                                               Merkmale beworben, aber keine
    umfasst kein                                                               nachhaltigen Investitionen getätigt.
    Verzeichnis der sozial
    nachhaltigen
    Wirtschaftstätigkeiten.
    Nachhaltige
    Investitionen mit einem
    Umweltziel könnten
    taxonomiekonform sein
    oder nicht.


1
 Der Anteil nachhaltiger Investitionen bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit
Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen.

GRWP-11277 • Version 04 • Stand 01.26
                       Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder
                       sozialen Merkmale erfüllt?
                       Für das Jahr 2025 wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, dass die mit
                       dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erreicht
                       werden.
                       Das Portfoliomanagement ist an das sozial-ökologische Anlageuniversum der GLS Bank
                       gebunden. 2025 wurde ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds
                       investiert, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden.
                           •    Einzeltitel in den Fonds der GLS Investments wurden fortlaufend auf die
                                Einhaltung der Ausschluss- und Positivkriterien sowie Bewertungskriterien laut
                                Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen überprüft.
                           •    Für Drittfonds fand eine Überprüfung der Kriterien durch den GLS
                                Anlageausschuss statt.
                       Das Erreichen der ökologischen und sozialen Merkmale wurde somit einerseits
                       gesteuert durch die Positivkriterien, andererseits wurden Investitionen in nicht-
                       nachhaltige Wirtschaftspraktiken, Geschäftsfelder sowie Staaten mit schwerwiegenden
                       Verstößen gegen Demokratie und Menschenrechte vermieden.
                       Zusätzlich wurden die Ausschlusskriterien und nachteiligen Auswirkungen auf
                       Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der standardisierten Indikatoren für nachteilige
                       Auswirkungen      auf   Nachhaltigkeitsfaktoren  (PAI-Indikatoren) durch   das
                       Portfoliomanagement von GLS Invest Digital überwacht.
                       Der Mindestanteil von 5 % für nachhaltige Investitionen wurde erreicht.


                          Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Mit Nachhaltigkeits-
indikatoren wird          Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wurde anhand von
gemessen, inwieweit
                          sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei wurden immer auch
                          Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Die
die mit dem               Nachhaltigkeitsindikatoren für dieses Portfolio waren im Jahr 2025:
Finanzprodukt
beworbenen                Anteil der Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlageuniversum
ökologischen oder
                          2025 wurde zu 100 % in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert, die
sozialen Merkmale         durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden. Das Ziel wurde somit
erreicht werden.          erfüllt.
                          Somit wurde sichergestellt, dass die sozialen und ökologischen Werte der GLS Bank
                          – wie sie in den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen festgeschrieben sind – bei
                          allen Investitionsentscheidungen berücksichtigt wurden.
                          Dies hat u.a. dazu geführt, dass aufgrund der Bewertung der sozialen und
                          ökologischen Werte neue Fonds nicht aufgenommen wurden in das Portfolio und
                          innerhalb der Fonds der GLS IM bestimmte Wertpapiere deinvestiert wurden. Die
                          bereits investierten Fonds sind weiterhin Teil des GLS Anlageuniversums.
                          Ausschlusskriterien
                          Die Ausschlusskriterien definieren klare Kriterien (inkl. Grenzwerten) für Investitionen
                          im Rahmen des Portfoliomanagements. Sie sind definiert im Anhang I der
                          Offenlegung zur Finanzportfolioverwaltung.
                          Die Investitionen bewegten sich 2025 im Rahmen der festgeschriebenen
                          Ausschlusskriterien sowohl auf Portfolio- als auch auf Einzeltitelebene. Es wurden
                          jedoch Rückfragen an die Fondsherausgeber zu 6 investierten Unternehmen wegen
                          möglicher Verstöße gegen die Ausschlusskriterien gestellt.
                          Im Rahmen des Portfoliomanagements waren keine Deinvestitionen in Fonds
                          notwendig. Innerhalb der investierten Fonds fanden Re-Allokationen statt.
                          Anzumerken ist, dass das Monitoring der Ausschlusskriterien immer nur für die
                          Unternehmen und Staaten erfolgen kann, für die auch Daten vorliegen.
                          Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
                          Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden für die
                          investierten Unternehmen und Staaten durch das Portfoliomanagement von GLS
                          Invest Digital überwacht. Hierfür wurden die standardisierten Indikatoren für
                          nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) verwendet,
                          wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 im Anhang I definiert sind.
                          Es wurde für das Jahr 2025 kein Referenzindex bestimmt. Daher ist kein Vergleich
                          zu anderen Wertpapieren erfolgt.
                          Die Performance der PAI-Indikatoren wurde im Wesentlichen durch den Ausschluss
                          negativ wirkender Geschäftsfelder und -praktiken sowie Investitionen in positive

                       GRWP-11277 • Version 04 • Stand 01.26
   Geschäftsfelder gesteuert. Die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
   waren im zu erwartenden Rahmen. Dadurch waren keine zusätzlichen Maßnahmen
   im Rahmen des Portfoliomanagements notwendig.
   Das Monitoring der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren kann
   immer nur für die Unternehmen und Staaten erfolgen, für die auch Daten vorliegen.
   Die Auswertung der PAI-Indikatoren erfolgt im Abschnitt „Wie wurden bei diesem
   Finanzprodukt      die     wichtigsten    nachteiligen    Auswirkungen      auf
   Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
   Anteil der nachhaltigen Investitionen
   Für das Jahr 2025 wurden 5 % nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17)
   Verordnung (EU) 2019/2088 („OffVO“), davon 1 % taxonomiekonforme Investitionen,
   angestrebt.
   Das Ziel wurde erreicht mit 20,5 % nachhaltigen Investitionen und 17,2 %
   taxonomiekonformen Investitionen.
   Die Verteilung zwischen ökologisch (16,3 %) und sozial nachhaltigen Investitionen
   (17,7 %) war dabei ausgeglichen, wobei eine Investition zeitgleich zu ökologischen
   und sozialen Zielen beitragen kann. Taxonomiekonforme Investitionen können
   zeitgleich ökologisch-nachhaltige Investition gemäß Artikel 2 (17) OffVO darstellen.
   Für die nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO wurde ein
   Mindestschutz durch den Ausschluss negativ wirkender Geschäftspraktiken
   gewährleistet, wie im Abschnitt „Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den
   OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der
   Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?“ beschrieben.
   Für die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO wurde
   der activity-based Ansatz gewählt. Das heißt, der Anteil nachhaltiger Investitionen
   bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit Wirtschaftstätigkeiten, die
   zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen.
   Die Quote wurde auch durch die Investments in Staatsanleihen beeinflusst, weil hier
   nachhaltige Investitionen nicht direkt zugeordnet werden können und daher für die
   Kennzahlen nicht berücksichtigt wurden.


   ... und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
   Anteil der Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlag

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Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) Produkt: Wirtschaftstätigkeit, die · 16.10.26, 22:36