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Die nachfolgenden Informationen sind gesetzlich vorgegeben und EU-weit einheitlich. Alle Kreditinstitute müssen ihre Kunden vor Aufnahme

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Die nachfolgenden Informationen sind gesetzlich vorgegeben und EU-weit einheitlich. Alle Kreditinstitute müssen ihre Kunden vor Aufnahme
                                                      der Geschäftsbeziehung und jeweils einmal jährlich informieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23a Kreditwesengesetz und der EU-
                                                      Einlagensicherungsrichtlinie.
                                                      Diese vorgeschriebenen Informationen beziehen sich auf die Zugehörigkeit zur gesetzlich anerkannten Einlagensicherung. Dort ist der Rechts-
                                                      anspruch auf den gesetzlichen Schutz von derzeit 100.000 EUR pro Einleger verankert.
                                                      Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese soll der Entschädigungsfall vermieden
                                                      und die Geschäftsbeziehung zum Kunden fortgeführt werden.


                                                                                                Informationsbogen für den Einleger
                                                         Einlagen bei                                                    Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe(1)
                                                         Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen


                                                         sind geschützt durch:
                                                         Sicherungsobergrenze:                                           100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut(2)
                                                         Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut         Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und
                                                         haben:                                                          die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR(2)

                                                         Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren        Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger(3)
                                                         anderen Personen haben:

                                                         Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:             7 Arbeitstage
                                                         Währung der Erstattung:                                         Euro (EUR)
                                                         Kontaktdaten:                                                   Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
                                                                                                                         Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
                                                                                                                                  Charlottenstraße 47
                                                                                                                                  10117 Berlin
                                                                                                                         Telefon: +49 30 20225 3838
                                                                                                                         E-Mail: sicherungssystem@dsgv.de

                                                         Weitere Informationen:                                          http://www.dsgv.de/sicherungssystem
                                                         Empfangsbestätigung durch den Einleger:


                                                       Zusätzliche Informationen:
                                                       (1) Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das
                                                       heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden.
                                                       Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100.000 EUR erstattet.
                                                       (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die
                                                       Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kreditinstitut.
                                                       Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger bei-
                                                       spielsweise 90.000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet.
                                                       (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger.
                                                       Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereini-
                                                       gung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Ober-
                                                       grenze von 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
                                                       In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000 EUR hinaus gesichert. Weitere Infor-
                                                       mationen sind erhältlich über: http://www.dsgv.de/sicherungssystem
                                            manuell


                                                       (4) Erstattung:
                                                       Das zuständige Einlagensicherungssystem ist das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
                                                       Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
                                                                  Charlottenstraße 47
                                                                  10117 Berlin
                                                       Telefon: +49 30 20225 3838
                                                       E-Mail: sicherungssystem@dsgv.de
                                                       Website: http://www.dsgv.de/sicherungssystem
                                                       Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 EUR) spätestens innerhalb 7 Arbeitstagen erstatten.
182 164.200 D0 (Fassung Sep. 2022) - v5.0


                                                       Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der
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                                                       Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich
                                                       über: http://www.dsgv.de/sicherungssystem
                                                       Weitere wichtige Informationen:
                                                       Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen
                                                       geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf
                                                       Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das
                                                       Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.


                                                                                                                                                                                           Seite 1 von 1

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