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Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: 01.08.2014 · 16.10.26, 22:40
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Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: 01.08.2014
- Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank -
Anwendung des risikogerechten Zinssystems
In den LfA-Programmen, in denen das risikogerechte Zinssystem (RGZS) zur Anwendung kommt, hängt der Kreditnehmerzinssatz für
ein Darlehen von der Bonität und der Besicherung ab. Hier kalkuliert die Hausbank den individuellen Kreditnehmerzinssatz nach einem
vierstufigen Schema, das im Folgenden dargestellt ist.
1. Schritt: Bestimmung der Bonitätsklasse
Zuerst beurteilt die Hausbank die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) des Kreditnehmers. Am Ende dieser Prüfung steht die
Einordnung in eine von sieben Bonitätsklassen:
Bonitäts- Bonitätseinschätzung Risikoeinschätzung 1-Jahres-Ausfallwahrschein-
)
klasse durch die Hausbank durch die Hausbank lichkeit* des Kreditnehmers
1 ausgezeichnet niedrig bis 0,10 %
2 sehr gut | über 0,10 % bis 0,40 %
3 gut | über 0,40 % bis 1,20 %
4 befriedigend I über 1,20 % bis 1,80 %
I
5 noch befriedigend | über 1,80 % bis 2,80 %
6 ausreichend | über 2,80 % bis 5,50 %
7 noch ausreichend hoch über 5,50 % bis 10,00 %
*) Die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit drückt die Wahrscheinlichkeit aus, dass der Kreditnehmer innerhalb eines Jahres zahlungsunfähig wird. Sie
wird anhand von Erfahrungswerten ermittelt.
2. Schritt: Bestimmung der Besicherungsklasse
Im 2. Schritt prüft die Hausbank die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die der Kreditnehmer für den Kredit stellen kann. Das Resultat ist
die Zuordnung in eine von drei Besicherungsklassen:
Besicherungsklasse 1 2 3
Werthaltige Besicherung in % 70 % und mehr unter 70 % und über 40 % bis 40 %
3. Schritt: Ermittlung der Preisklasse
Im 3. Schritt ordnet die Hausbank den Kredit einer Preisklasse zu, indem sie Bonitätsklasse und Besicherungsklasse kombiniert:
Bonitätsklasse 1 1 1 2 2 3 4 2 3 5 4 6 5 3 4 5 6 7 7 6
Besicherungsklasse 1 2 3 1 2 1 1 3 2 1 2 1 2 3 3 3 2 1 2 3
Preisklasse A B C D E F G X
4. Schritt: Vereinbarung des individuellen Zinssatzes
Im vierten Schritt legt die Hausbank den Zinssatz für den Kredit anhand ihrer internen Systeme zur Preisfindung fest, wobei die
günstigen Fördersätze der LfA Grundlage sind. Letztlich wird die konkrete Zinshöhe zwischen dem Kreditnehmer und der Hausbank
individuell vereinbart.
Dabei dürfen maximal zulässige Zinssätze nicht überschritten werden, die die LfA für die einzelnen Preisklassen festgelegt hat. Diese
Obergrenzen sind für die jeweils ungünstigste Bonitäts- und Besicherungskonstellation der jeweiligen Preisklasse kalkuliert. In der
Praxis dürfte der individuelle Kreditnehmerzinssatz daher häufig unterhalb des vorgegebenen Maximal-Zinssatzes liegen.
Welche Zinssätze für die verschiedenen Darlehensvarianten in den einzelnen Programmen im Einzelfall maximal zulässig sind, zeigt
die Übersicht Darlehenskonditionen der LfA. Detailliertere Hinweise zur Ermittlung der Zinshöhe enthält das Merkblatt
„Kreditnehmerinformation zum Risikogerechten Zinssystem“.
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