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Die nachfolgenden Informationen sind gesetzlich vorgegeben und EU-weit einheitlich. Alle Kreditinstitute müssen ihre Kunden vor Aufnahme

https://www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/allgemein/Informationsbogen_Einlagensicherung_B.pdf?stref=iconbox

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Tiefenprüfung

6 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Rechtlicher Prüffall (2)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Rechtsgrundlage § 23a KWG referenziert veraltete Normstruktur

Der Text bezieht sich auf '§ 23a Kreditwesengesetz und der EU-Einlagensicherungsrichtlinie' für die Pflicht zur Information der Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung. Die gesetzlichen Grundlagen zur Einlagensicherung und Informationspflicht wurden in Deutschland im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) und der KWG-Novellen umfassend überarbeitet. Ob § 23a KWG in der zitierten Form noch die einschlägige Grundlage der Informationspflicht gegenüber Einlegern ist, bedarf der Prüfung gegen den aktuellen Gesetzesstand (Prüfdatum 2026-08-17).

„Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23a Kreditwesengesetz und der EU-Einlagensicherungsrichtlinie."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 1

Erstattungsfrist von 7 Arbeitstagen - Fristverkürzung gemäß Einlagensicherungsrichtlinie (EDIS-Fristen)

Der Bogen nennt eine Erstattungsfrist ('Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage') und auf Seite 2 'spätestens innerhalb 7 Arbeitstagen'. Unter der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (Richtlinie 2014/49/EU) wurde die Erstattungsfrist schrittweise von 20 auf kürzere Fristen (letztlich 7 Tage) verkürzt. Die hier auf 7 Arbeitstage verkürzte Frist entspricht dem aktuellen Zielwert; die Rahmenbedingungen (Zwischenfristen und Übergangsregelungen) können sich je nach Umsetzungsstand unterscheiden. Eine konkrete Abweichung kann nur gegen den zum Prüfdatum geltenden Rechtsstand verifiziert werden.

„Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage"

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Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Dokumentdatum/Fassung älter als die zum Prüfdatum geltende Rechtslage

Das Dokument trägt die Fassungsangabe '(Fassung Sep. 2022) - v5.0'. Zum Prüfdatum 2026-08-17 ist die Fassung fast vier Jahre alt. Angesichts fortschreitender rechtlicher Änderungen im Bereich der Einlagensicherung (u.a. Überarbeitungen der DGS-Richtlinie bzw. weiterer Harmonisierungsbestrebungen) ist zu prüfen, ob die Angaben zum Prüfdatum noch aktuell sind.

„182 164.300 D0 (Fassung Sep. 2022) - v5.0"

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Definition (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Leerzeichen vor Fußnotenmarken und uneinheitliche SVG ohne Abstand

Im Text stehen Fußnotenmarken teils ohne trennendes Leerzeichen (z. B. 'Sparkassen-Finanzgruppe(1)' und 'Kreditinstitut(2)'), teils mit überflüssigen Leerzeichen ('Euro (EUR)' ist korrekt, aber 'in Höhe von bis zu 100.000 EUR' enthält keine Auffälligkeit). Die Fußnotenmarken ohne Abstand sind ein typografischer/Extraktions-Artefakt aus dem PDF-Fließtext und erschweren die Weiterverarbeitung.

„Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe(1) ... 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut(2)"

Fußnotenmarken wie 'Sparkassen-Finanzgruppe(1)' ohne trennendes Leerzeichen sind ein typischer PDF-Textlayer-/Footnoten-Extraktionsartefakt: Im Rendering stehen die Marken als superscript getrennt vom Bezugswort, die Zusammenklebung entsteht erst beim Fließtext-Export. Der Befund selbst stuft dies als 'typografischen/Extraktions-Artefakt' ein. Bestätigt durch footnote_marker als Noise-Ursache.

Stil (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 2

Redundante Wiederholung von Kontaktdaten auf beiden Seiten

Die Kontaktdaten des Sicherungssystems (DSGV, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin, Telefon, E-Mail, Website) werden nahezu identisch auf Seite 1 (Kontaktdaten-Feld) und Seite 2 (Fußnote 4 'Erstattung') wiederholt. Dies ist inhaltlich unkritisch, aber redundant.

„Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Charlottenstraße 47 10117 Berlin Telefon: +49 30 20225 3838"

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Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Potenzielle Extraktionsartefakte bei blockweisen Umbrüchen und Zeilenumbrüchen

Zahlreiche unnatürliche Zeilenumbrüche (z. B. 'Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kredit- institut') und künstliche Leerzeichen/Blockausrichtungen im PDF-Text sind erkennbar. Diese stammen aus dem Layout und können bei maschineller Weiterverarbeitung stören, sind aber kein inhaltlicher Fehler.

„Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kredit- institut."

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Text

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Die nachfolgenden Informationen sind gesetzlich vorgegeben und EU-weit einheitlich. Alle Kreditinstitute müssen ihre Kunden vor Aufnahme
                                            der Geschäftsbeziehung und jeweils einmal jährlich informieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23a Kreditwesengesetz und der EU-
                                            Einlagensicherungsrichtlinie.
                                            Diese vorgeschriebenen Informationen beziehen sich auf die Zugehörigkeit zur gesetzlich anerkannten Einlagensicherung. Dort ist der Rechts-
                                            anspruch auf den gesetzlichen Schutz von derzeit 100.000 EUR pro Einleger verankert.
                                            Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese soll der Entschädigungsfall vermieden
                                            und die Geschäftsbeziehung zum Kunden fortgeführt werden.


                                                                                      Informationsbogen für den Einleger
                                               Einlagen bei                                                   Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe(1)
                                               BSK 1818 AG


                                               sind geschützt durch:
                                               Sicherungsobergrenze:                                          100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut(2)
                                                                                                              Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts:
                                                                                                              Berliner Sparkasse


                                               Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut        Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und
                                               haben:                                                         die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR(2)

                                               Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren       Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger(3)
                                               anderen Personen haben:

                                               Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:            7 Arbeitstage
                                               Währung der Erstattung:                                        Euro (EUR)
                                               Kontaktdaten:                                                  Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
                                                                                                              Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
                                                                                                                       Charlottenstraße 47
                                                                                                                       10117 Berlin
                                                                                                              Telefon: +49 30 20225 3838
                                                                                                              E-Mail: sicherungssystem@dsgv.de

                                               Weitere Informationen:                                         http://www.dsgv.de/sicherungssystem
                                               Empfangsbestätigung durch den Einleger:


                                             Zusätzliche Informationen:
                                             (1) Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das
                                             heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden.
                                             Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100.000 EUR erstattet.
                                             (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden
                                             die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kredit-
                                             institut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein
                                             Einleger beispielsweise 90.000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR
                                             erstattet.
                                             Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die
                                             BSK 1818 AG
                                             ist auch unter dem Namen
                                             Berliner Sparkasse


                                             tätig.
182 164.300 D0 (Fassung Sep. 2022) - v5.0
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                             Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100.000 EUR gedeckt ist.
                                             (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger.
                                             Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereini-
                                             gung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Ober-
                                             grenze von 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
                                             In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000 EUR hinaus gesichert. Weitere Infor-
                                             mationen sind erhältlich über: http://www.dsgv.de/sicherungssystem


                                                                                                                                                                              Seite 1 von 2
                                            (4) Erstattung:
                                            Das zuständige Einlagensicherungssystem ist das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
                                            Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
                                                       Charlottenstraße 47
                                                       10117 Berlin
                                            Telefon: +49 30 20225 3838
                                            E-Mail: sicherungssystem@dsgv.de
                                            Website: http://www.dsgv.de/sicherungssystem
                                            Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 EUR) spätestens innerhalb 7 Arbeitstagen erstatten.
                                            Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der
                                            Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich
                                            über: http://www.dsgv.de/sicherungssystem
                                            Weitere wichtige Informationen:
                                            Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen
                                            geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf
                                            Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das
                                            Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.
182 164.300 D0 (Fassung Sep. 2022) - v5.0


                                                                                                                                                                         Seite 2 von 2

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