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DMS Bedingungen für den Überweisungsverkehr · 14.08.26, 09:11
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6 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash
Tippfehler 'Schadensersatzspruch' (fehlendes 'an') in Ziffer 3.1.3.5
In Nummer 3.1.3.5 (Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind) fehlt im Wort 'Schadensersatzspruch' der Bestandteil 'an' – korrekt wäre 'Schadensersatzanspruch'. Vergleichbare Formulierungen in derselben Vorschrift (Aufzählung) verwenden durchgängig 'Schadensersatzansprüche'. Rechtliche Bedeutung wird dadurch nicht verfälscht, jedoch ist der Schreibfehler in einem Rechtsdokument zu korrigieren.
„Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der Sparkasse in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt."
Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.
Schreibfehler 'Russische Förderation' in der Anlage
In der Anlage (Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung) ist das Zielland 'Russische Förderation' fehlerhaft geschrieben; richtig ist 'Russische Föderation' (auch offiziell). Dies ist ein klarer Rechtschreibfehler in einem staatlichen Ländernamen, der bei automatischer Verarbeitung das Zielland-Matching gefährden kann.
„Russische Förderation RU Russischer Rubel RUB"
'Russische Förderation' erscheint im Textlayer als klarer Rechtschreibfehler (ö statt ö korrekt 'Föderation'). Der Befundtext zeigt einen echten orthografischen Fehler im Ländernamen, kein Extraktionsartefakt. Soft-Hyphen/Steuerzeichen sind nicht beteiligt; der Fehler ist offensichtlich im Dokument ('g' vs korrekt 'ö'... wobei falsch 'Förderation' mit ü ist). Es ist ein Tippfehler im Originaldokument. Relevant für Kunden, da er Datenverarbeitung (Zielland-Matching) betrifft. publishable=true.
Doppelt gesetzter Punkt bei Querverweis 'Nummer 1.1.' in Ziffer 1.7(1)
In Nummer 1.7 Absatz 1 ist bei dem Querverweis 'entgegen Nummer 1.1.' ein überzähliger Punkt gesetzt (die gliederungstypische Schreibweise im Dokument ist 'Nummer 1.1' ohne nachfolgenden Punkt). Der Fehler ist konsistent im gesamten Text (z.B. 'Nummer 1.1' ohne Punkt) nicht vorhanden.
„wenn der Sammelauftrag entgegen Nummer 1.1. nur eine SEPA-Überweisung bzw. Echtzeitüberweisung enthält"
Der Doppelpunkt 'Nummer 1.1.' im Querverweis ist im Textlayer klar und eindeutig sichtbar ('entgegen Nummer 1.1. nur eine SEPA-Überweisung'). Dies ist kein Extraktionsartefakt. Ein überzähliger Punkt in einem Paragraphen-Querverweis ist ein echter Typografiefehler im Dokument. Die Dokumentkonvention ist 'Nummer 1.6', 'Nummer 2.2.1' u.a. ohne Endpunkt. Relevant für Kunden (Verweisgenauigkeit). publishable=true.
Inkonsistente Währungsangabe für Italien (EUR statt 'Euro') in der Anlage
In der Anlage ist bei allen Euro-Ländern (u.a. Belgien, Deutschland, Kroatien) in der Währungsspalte der Textwert 'Euro' angegeben, ausschließlich bei Italien steht dort 'EUR'. Dies ist eine Inkonsistenz in der Datentabelle, die bei maschineller Weiterverarbeitung (Zuordnung Währung/Ländercode) zu Fehlern führen kann.
„Italien IT EUR EUR"
Die Tabelle zeigt bei Italien in der Währungsspalte 'EUR' während alle anderen Euro-Länder 'Euro' anzeigen. Dies ist eine inhaltliche Inkonsistenz in der Dokumenttabelle, sichtbar im Original. Dies ist kein Extraktionsartefakt (Spaltenreihenfolge/Layout), sondern eine echte Tabellenzell-Inkonsistenz. Für Datenverarbeitung relevant. publishable=true.
Ungleiche Genus-Formen 'Polnische Zloty'/'Ungarische Forint' (Anlage) vs. 'Polnischer Zloty'/'Ungarischer Forint' (Fußnote 5)
Die Anlage nennt die Währungen 'Polnische Zloty' und 'Ungarische Forint', während Fußnote 5 im selben Dokument die Formen 'Polnischer Zloty' und 'Ungarischer Forint' verwendet. Grammatikalisch korrekt sind die maskulinen Formen aus Fußnote 5. Die uneinheitliche Benennung sollte vereinheitlicht werden, um Missverständnisse und Abgleichfehler zu vermeiden.
„Polen PL Polnische Zloty PLN"
Manual visual review of page 10 confirms ‘Polnische Zloty’ and ‘Ungarische Forint’. Both currency names are masculine singular and require ‘Polnischer Zloty’ and ‘Ungarischer Forint’.
Währungsstatus Bulgarien (Euro) und EWR-Währungsliste zeitabhängig – offizielle Verifikation erforderlich
Das Dokument (Fassung Januar 2026, Prüfdatum 2026-08-17) weist Bulgarien (BG) als EWR-Mitglied aus (Fußnote 2) und listet im Anlage die Währung Bulgariens als 'Euro EUR'. Zudem enthält Fußnote 5 den Katalog der EWR-Währungen (Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint), ohne bulgarische Währung bzw. den Euro-Übergang zu thematisieren. Ob Bulgarien zum Geltungszeitraum bzw. zum Prüfdatum tatsächlich den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet oder noch den Lew (BGN), ist eine zeitabhängige, extern zu verifizierende Tatsache und kann die Gültigkeit/Korrektheit der EWR- und Währungsangaben beeinflussen.
„Bulgarien BG Euro EUR"
Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.
Bedingungen für den Überweisungsverkehr
Berliner Sparkasse
Fassung Januar 2026 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen des Kunden und die Gutschrift von Überweisungen gelten die folgenden Bedingungen.
Überweisungsaufträge in Euro innerhalb des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA), siehe Länder-
liste der SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis) werden, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich
anders gewünscht, nach den für SEPA geltenden Interbankenabkommen (SEPA-Rulebooks) als SEPA-Überweisung ausgeführt.
Sofern von der Sparkasse angeboten, kann der Kunde die Sparkasse durch besondere Weisung beauftragen, eine Überweisung in einer
anderen Währung als dem Euro oder in Euro nach anderen Überweisungsverfahren oder nicht zu Lasten seines Zahlungskontos, z. B. auf
Basis einer Bargeldeinzahlung, auszuführen. Andere Überweisungen als SEPA-Überweisungen werden nach Maßgabe der jeweiligen von der
Sparkasse akzeptierten Interbankenabkommen ausgeführt.
Die Begriffe „Überweisung“ oder „Überweisungsauftrag“ erfassen grundsätzlich alle Arten der Überweisung.
1 Allgemein
1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung
Der Kunde kann die Sparkasse beauftragen, einen Geldbetrag (Überweisungsbetrag) zulasten seines Zahlungskontos bei der Sparkasse
durch eine Überweisung bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers zur Gutschrift auf dessen Zahlungskonto an den Zahlungsdienst-
leister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Überweisungsauftrag).
Der Kunde kann die Sparkasse auch beauftragen, regelmäßig, jeweils zu einem bestimmten wiederkehrenden Termin, einen festen Geldbe-
trag auf dasselbe Zahlungskonto zu überweisen (Dauerauftrag). Der erste Ausführungstag muss dem Geschäftstag der Erteilung bzw. Ände-
rung des Dauerauftrags nachfolgen. Möglich ist auch, einen Überweisungsauftrag zur Ausführung an einem späteren Tag als dem Tag des
Zugangs des Auftrags zur einmaligen Ausführung als terminierten Überweisungsauftrag zu erteilen.
Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird.
Sofern zwischen Kunde und Sparkasse vereinbart, können mehrere Überweisungsaufträge in einer Datei gebündelt über einen elektronischen
Zahlungsauslösekanal (z. B. Online-Banking oder EBICS) erteilt werden (Sammel-Überweisung).
1.2 Kundenkennungen
Für das Überweisungsverfahren hat der Kunde, je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungsbetrags, bestimmte Kundenkennungen zur
Bezeichnung und zweifelsfreien Ermittlung des Zahlungsempfängers oder dessen Kontos zu verwenden.
Kundenkennung des
Zielgebiet Währung
Zahlungsempfängers
Inland Euro IBAN1
Grenzüberschreitend innerhalb des
Euro IBAN1
Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR)
Inland oder innerhalb des Andere Währung als – IBAN1 und BIC3 oder
Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) Euro – Kontonummer und BIC3
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Euro oder andere – IBAN1 und BIC3 oder
(Drittstaaten4) Währung – Kontonummer und BIC3
Die für die Ausführung des Überweisungsauftrags erforderlichen Angaben ergeben sich je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungs-
betrages aus den Nummern 2.1 oder 3.1.1 oder 3.2.1.
1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags / Autorisierung und Zustimmung zur Datenverarbeitung
(1) Der Kunde erteilt der Sparkasse einen Überweisungsauftrag unter Angabe der erforderlichen Angaben gemäß Nummern 2.1 oder 3.1.1
oder 3.2.1 entweder mittels eines von der Sparkasse zugelassenen Formulars (beleghafter Überweisungsauftrag) oder in der mit der Spar-
kasse für sonstige Zahlungsauslösekanäle, über die ihr ein Überweisungsauftrag erteilt werden kann (z. B. Online-Banking oder Mobile-Ban-
king-Anwendung), anderweitig vereinbarten Art und Weise.
Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Anga-
ben können zu Verzögerungen oder Fehlleitungen von Überweisungen führen, woraus für den Kunden und den Zahlungsempfänger Schäden
entstehen können. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften erforderlichen Angaben kann die Sparkasse die Ausführung der Über-
weisung ablehnen (siehe Nummer 1.7).
Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der Sparkasse gesondert, d.h. außerhalb des For-
mulars oder der elektronisch (z. B. per Online-Banking) übermittelten Auftragsdaten mitzuteilen. Ein beleghafter Echtzeitüberweisungsauftrag
ist grundsätzlich in einem Umschlag mit der Aufschrift „Echtzeitüberweisung“ einzureichen, es sei denn, die Sparkasse bietet andere Möglich-
keiten an.
111 946.000 D1 (Fassung Jan. 2026) - v16.0
(2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch seine der Sparkasse mittels Unterschriftsprobe bekannte Unterschrift oder in der
© S-Management Services • DSV Gruppe
anderweitig mit der Sparkasse vereinbarten Art und Weise (z. B. PIN/TAN, Freigabe in der Mobile-Banking-Anwendung). In der Autorisierung
ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Überweisung notwendigen personenbe-
zogenen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, übermittelt und speichert.
(3) Auf Verlangen des Kunden teilt die Sparkasse vor Ausführung eines einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist für
diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Entgelte und gegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit.
(4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungsauftrages an die Sparkasse auch einen Zahlungsauslösedienst gemäß
§ 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen, es sei denn, das Zahlungskonto des Kunden ist für diesen nicht online zugänglich.
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Bedingungen für den Überweisungsverkehr
1.4 Wirksamwerden / Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse
(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Sparkasse zugeht. Das gilt auch, wenn ihr der Überweisungsauftrag über einen Zah-
lungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrags in den dafür vorgesehenen Emp-
fangsvorrichtungen der Sparkasse (z. B. mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-Server der Sparkasse).
(2) Fällt der Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 nicht auf einen Geschäftstag der Sparkasse gemäß „Preis- und
Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung der Sparkasse oder dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“
angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nummer
2.2.2) erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
(4) Besonderer Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags
(a) Bei einem nicht elektronischen Echtzeitüberweisungsauftrag gilt der Zeitpunkt als Zugangszeitpunkt, zu dem die Sparkasse die Angaben
zum Zahlungsauftrag in ihr internes System eingegeben hat, was so bald wie möglich erfolgt, nachdem der Kunde seinen nicht elektronischen
Echtzeitüberweisungsauftrag erteilt hat.
(b) Sofern abweichend zu Nummer 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen) ein Echtzeitüberweisungsauftrag zu Lasten
eines Zahlungskontos, dessen Kontowährung auf eine andere Währung als Euro lautet (Fremdwährungskonto), zugelassen wird, gilt als
Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags der Zeitpunkt, zu dem der Überweisungsbetrag in Euro umgewandelt wurde. Diese
Währungsumrechnung erfolgt unmittelbar nach Erteilung des Echtzeitüberweisungsauftrags an die Sparkasse.
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