Fassung Mai 2026 Allgemeine Informationen zur Openbank Deutschland AG Name und Anschrift der Bank Vertragssprache Berichte über erbrachte Dienstleistungen Openbank Deutschland AG Die Sprache für die Vertragsbeziehung ist Openbank wird dem Kunden unverzüglich Santander-Platz 1 Deutsch. die wesentlichen Informationen über die Aus- 41061 Mönchengladbach führung eines Auftrags, der sich nicht auf ein Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 1747 Zuständige Aufsichtsbehörde Finanzportfolioverwaltung bezieht, auf einem Telefon 02161 - 90 60 599 von dem Kunden für die Übermittlung von Telefax 02161 - 90 65 598 Die Openbank Deutschland AG verfügt Informationen gewählten dauerhaften Daten- E-Mail email-service@santander.de über eine Zulassung der Bundesanstalt für träger übermitteln. Zudem wird Openbank dem Internet www.santander.de Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß §32 Abs. Kunden spätestens am ersten Geschäftstag 1 KWG. nach Ausführung des Auftrags eine Mittei- Wertpapierdienstleistungen lung zur Bestätigung der Auftragsausführung Bundesanstalt für auf einem der vorgenannten dauerhaften Openbank bietet auf Grundlage des vorliegen- F ­ inanzdienstleistungsaufsicht Datenträger machen. Dies gilt nicht, wenn den Rahmenvertrages und ggf. vorbehaltlich Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und die Bestätigung die gleichen Informationen weiterer vertraglicher Vereinbarungen folgende Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt enthält wie eine Bestätigung, die dem Kunden Wertpapierdienstleistungen und -nebendienst- Internet: www.bafin.de unverzüglich von einer anderen Person leistungen an: zugesendet war. Openbank stellt dem Kunden Europäische Zentralbank zudem mindestens jährlich einen Depotauszug a) Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt auf einem der von ihm für die Übermittlung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Internet: www.ecb.europa.eu von Informationen gewählten dauerhaften eigenen Namen und für fremde Rechnung) Datenträger zur Verfügung. Im Falle der b) Depotgeschäft (Verwahrung und Verwal- Auftragswege Anlageberatung stellt Openbank dem Kunden tung von Wertpapieren für andere und damit vor Vertragsschluss auf einem von Kunden für verbundene Dienstleistungen) Aufträge zum Zwecke des Erwerbs oder der die Übermittlung von Informationen gewählten c) Anlageberatung Veräußerung von Finanzinstrumenten nehmen dauerhaften Datenträger eine Erklärung über d) Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung wir ausschließlich in unseren Filialen, per Post die Geeignetheit (Geeignetheitserklärung) zur einzelner oder mehrerer Finanzinstrumen- oder, sofern die besonderen Bestimmungen Verfügung. te angelegter Vermögen für andere mit der Openbank dazu vereinbart wurden, per E ­ ntscheidungsspielraum) ­Telefon- oder Internetbanking entgegen. Einlagensicherung e) Emissionsgeschäft (Übernahme von Aufträge werden nicht angenommen oder Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur ­ausgeführt, wenn sie per Telefax oder über Openbank ist dem Einlagensicherungsfonds Platzierung oder Übernahme gleichwertiger andere elektronische Kommunikationswege des Bundesverbandes deutscher Banken Garantien) eintreffen (z.B. SMS, WhatsApp, E-Mail). e.V. angeschlossen. Der Umfang durch f) Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den Einlagensicherungsfonds geschützten dem Emissionsgeschäft stehen Aufzeichnungen von telefonischer und Verbindlichkeiten und weitere Einzelheiten elektronischer Kommunikation sind in Nr. 20 der „Allgemeinen Geschäfts- In der Anlageberatung wird der Kunde bedingungen“ beschrieben. Außerdem ist gefragt, ob bei seiner Produktauswahl auch Telefonate und elektronische Kommunikation Openbank der Entschädigungseinrichtung ­Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleis- deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. ­sollen. Hiermit erfragen wir, ob wir bei der tungen und -nebenleistungen zwischen der Die Sicherungsgrenze des EdB für Einlagen Empfehlung für den Kunden geeigneten Openbank und Kunden werden gemäß der beträgt aktuell EUR 100.000 pro Kunde und ­Produkte Nachhaltigkeitsmerkmale der gesetzlichen Regelungen aufgezeichnet und Kreditinstitut. Zu den Einlagen in diesem Sinne ­Produkte gem. Art. 2 Nr. 7 Buchstabe a) - c) archiviert. Innerhalb eines Zeitraums von fünf zählen auch Zahlungsansprüche der Kunden MiFID II-DVO berücksichtigen sollen. (auf Anforderung der Aufsichtsbehörde sieben) gegen Openbank aus Wertpapiergeschäften. Jahren ab Erstellung der Aufzeichnung über Ist Openbank pflichtwidrig außer Stande, Wert- Openbank erbringt Anlageberatung als das jeweilige Gespräch bzw. die jeweilige papiere zurückzugeben, so besteht neben der ­provisionsgestützte Beratung und nicht als Kommunikation erhält der Kunde auf Wunsch Haftung von Openbank im Entschädigungsfall unabhängige Honorar-Anlageberatung. In eine Kopie dieser Aufzeichnung. ein Entschädigungsanspruch gegen die EdB. ­diesem Zusammenhang darf sie Zuwendun- Dieser Entschädigungsanspruch ist auf die gen von Dritten annehmen und behalten. Informationen über Finanzinstrumente und Höhe nach begrenzt auf 90% des Wertes Wertpapierdienstleistungen dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Bei der Auswahl von Investitionsmöglichkeiten Gegenwert von EUR 20.000 pro Kunde und im Rahmen der Anlageberatung analysieren Dem Kunden ist bewusst, dass die Broschüre Kreditinstitut. Experten der Santander Gruppe ausgewählte „Basisinformationen über Wertpapiere und Kapitalmärkte und Wertpapiere. Aufgrund der weitere Kapitalanlagen“ wesentliche Angaben Vielzahl der weltweit angebotenen Wertpa- enthält, insbesondere zur Funktionsweise piere trifft die Openbank eine Auswahl. Daher sowie zu Risiken und Kosten der Finanz­­in­ steht auch in der Beratung nur ein ausgewähl- strumente. Der Kunde sollte sie zur Kenntnis tes Produktuniversum zur Verfügung. nehmen, bevor er eine entsprechende Anla- geentscheidung trifft. Nimmt er diese nicht zur Die Bank wird keine regelmäßige Beurteilung Kenntnis, verzichtet der Kunde auf wichtige über die fortwährende Geeignetheit von aus- Informationen, die ihm zu seinem Schutz zur gesprochenen Empfehlung(en) vornehmen. Verfügung gestellt werden. Seite 1 von 2 Fassung Mai 2026 Wertpapierverwahrung Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Die Verwahrung von Wertpapieren er- Bei der Anlageberatung stellt die folgt ­gemäß den Sonderbedingungen für ­Produktauswahl den zentralen Aspekt der ­Wertpapiergeschäfte. Inländische Wertpapiere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken werden demgemäß regelmäßig bei der deut- durch uns dar. schen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking Frankfurt) verwahrt, sofern diese zur „Nachhaltigkeitsrisiko“ ist ein Ereignis oder Girosammelverwahrung zugelassen sind. eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (auch Ausländische Wertpapiere werden in der „ESG“ genannt), dessen beziehungsweise ­Regel im Heimatmarkt des betreffenden deren Eintreten tatsächlich oder potenziell ­Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem wesentliche negative Auswirkungen auf den der Kauf getätigt wurde. In welchem Land Wert der Investition haben könnte. Wertpapiere verwahrt werden, teilt Openbank den Kunden auf der Wertpapierabrechnung Im Rahmen eines Produktauswahlprozesses mit. wird entschieden, welche Produkte in unsere Beratung aufgenommen werden. An den Wertpapieren, die Openbank wie Hierbei wird mit den Produktpartnern (insb. zuvor beschrieben verwahrt, erhält der Kunde Kapitalverwaltungsgesellschaften) koope- ­Eigentum beziehungsweise eine eigentums- riert. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften ähnliche Rechtsstellung (vgl. Nrn. 11 und 12 sind aufgrund regulatorischer Vorgaben der Sonderbedingungen für Wertpapierge- verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rah- schäfte). men ihrer ­Investitionsentscheidungen zu b ­ erücksichtigen. Zudem hat Openbank einen Beauftragten ­ernannt, der für die Einhaltung der gesetz­ Zudem sind bei Nachhaltigkeitsaspekten lichen Vorgaben im Hinblick auf den Schutz berücksichtigende Produkte (z.B. ESG von Finanzinstrumenten und Geldern von ­Investmentsfonds) sog. Mindestausschlüsse Kunden Sorge trägt. auf Basis anerkannter Branchenstandards zu nennen und von den Kapitalverwaltungsgesell- Emissionsprospekte schaften zu beachten, so dass hier von den Kapitalverwaltungsgesellschaften nicht oder Openbank weist darauf hin, dass bei Wertpa- nur stark eingeschränkt in bestimmte Unter- pieren, die öffentlich angeboten werden, der nehmen investiert wird, die besonders hohe Prospekt auf den Internetseiten des Emitten- Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. ten verfügbar ist und eine Druckversion beim Emittenten angefordert werden kann. Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nach- haltigkeitsrisiken haben wir auf der Website Bankenabwicklung www.santander.de veröffentlicht. Zudem sind dort die Richtlinien zur Integration von Nach- Aktien, Bankschuldverschreibungen (bei- haltigkeitsrisiken von Openbank (Santander spielsweise verzinsliche Bankanleihen und Group) veröffentlicht. Zertifikate) sowie andere Forderungen gegen Kreditinstitute unterliegen besonderen Vor- Bei der Bewertung der zu erwartenden schriften. Diese Regelungen können sich für Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken den Anleger im Abwicklungsfall des Kredit­ auf die Rendite gehen wir davon aus, dass instituts nachteilig auswirken. Einzelheiten das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos dazu findet der Kunde im Internet unter ­ wesentliche negative Auswirkungen auf den www.santander.de/baill-in. Wert einer Geldanlage, und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben kann, die Gegenstand unserer Anlageberatung sind. Seite 2 von 2 Fassung Mai 2026 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten 1. Interessenkonflikte lassen sich bei einer 3. Das Konzept der Openbank zum ­Umgang Darüber hinaus hat Openbank Vorkehrun­ Universalbank, die für ihre Kunden eine mit Interessenkonflikten ist dreigliedrig gen zur Vermeidung von Interessenkon­ ­Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen g ­ estaltet. flikten insbesondere auch durch folgende ­ rbringt sowie Unternehmen finanziert und e Maßnahmen geschaffen: berät, nicht immer ausschließen. Der erste Schritt besteht in der Schaffung organisatorischer Maßnahmen, um das - Schaffung einer Mitarbeiter-Vergütungs- In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Entstehen eines Interessenkonflikts von struktur, die das Handeln der Mitarbeiter im Wertpapierhandelsgesetzes und der Verord- vornherein zu verhindern. Sollten diese besten Kundeninteresse gewährleistet. nung (EU) 2017/565 informiert Openbank Vorkehrungen im Einzelfall nicht ausreichen, Sie nachfolgend über ihre weitreichenden um mit hinreichender Sicherheit zu verhindern, - Vorhalten von Ausführungsgrundsätzen organisatorischen Vorkehrungen zum Umgang dass das Kundeninteresse negativ betroffen - Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbe- mit Interessenkonflikten. Auf Wunsch stellt wird, legt Openbank diesen Interessenkonflikt handlung. Openbank Ihnen darüber hinaus weitere gegenüber dem Kunden in einem zweiten ­Einzelheiten zur Verfügung. Schritt offen. Die Offenlegung beinhaltet als Auf die folgenden Punkte möchte dritten Schritt eine Beschreibung der aus dem ­Openbank insbesondere hinweisen: 2. Interessenkonflikte können sich ergeben jeweiligen Interessenkonflikt resultierenden zwischen Openbank, anderen Unterneh- konkreten Risiken für den Kunden und der Beim Vertrieb von Wertpapieren erhält men der Santander Gruppe sowie den von Openbank getroffenen Maßnahmen zur Openbank in der Regel Zuwendungen Mutterkonzern Banco Santander S.A., Begrenzung dieses Restrisikos. Im Rahmen von Fondsgesellschaften und Wertpapier­ der ­Geschäftsleitung von Openbank, dem der organisatorischen Vorkehrungen zur emissionshäusern. Aufsichtsrat, den Mitarbeitern oder anderen Verhinderung von Interessenkonflikten hat Personen, die mit Openbank verbunden sind, Openbank ihre Mitarbeiter auf hohe ethische Hierzu gehören Vertriebsfolgeprovisionen, und den Kunden von Openbank oder zwischen Standards verpflichtet, um zu vermeiden, die von Fondsgesellschaften aus den von diesen Kunden. dass sachfremde Interessen zum Beispiel die ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren Beratung, die Auftragsausführung oder die des ­Investmentfonds an Openbank gezahlt Nachfolgend sind einige der potenziellen Vermögensverwaltung beeinflussen. werden. Diese Vergütung beträgt im Regelfall ­Interessenkonflikte aufgeführt, die grund- zwischen 25% und 75% der Verwaltungs- sätzlich im Verhältnis zwischen Ihnen und Openbank erwartet von allen ihren gebühren des Investmentfonds. Daneben Openbank auftreten könnten: ­Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, erhält Openbank Vertriebsprovisionen, ­rechtmäßiges und professionelles Han- die von Wertpapieremittenten in Form von - in der Anlageberatung und in der deln, die Wahrung von Marktstandards und Platzierungsprovisionen, entsprechenden ­Vermögensverwaltung aus dem eigenen ­insbesondere des Kundeninteresses. Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/ Umsatzinteresse von Openbank am Absatz Rabatt, i.d.R. 0,5% bis 3,5%) und in Einzel- von Finanzinstrumenten, insbesondere Bei Openbank ist unter der direkten Verant- fällen V ­ ertriebsfolgeprovisionen geleistet konzernzugehöriger Produkte wortung des Vorstandes eine unabhängige werden. Hierzu gehören weitere unentgelt- - bei Erhalt oder Gewährung von Zuwendun- Compliance-Stelle eingerichtet, der die Iden- liche Zuwendungen, die Openbank von gen (beispielsweise Platzierungs- und Ver- tifikation, die Vermeidung und das Manage- anderen ­Dienstleistern im Zusammenhang triebsfolgeprovisionen/geldwerten Vorteilen) ment von Interessenkonflikten obliegt. Hierbei mit ihrem Wertpapiergeschäft erhält, zum von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang ergreift Openbank u.a. folgende Maßnahmen: Beispiel in Form von Informationsmaterial und mit Wertpapierdienstleistungen für Sie S ­ chulungen. - durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitar- - Schaffung organisatorischer Verfahren beitern und Vermittlern zur Wahrung des Kundeninteresses (z. B. Die Vereinbarung dieser Zahlungen und - bei Gewähr von Zuwendungen an Mitarbeiter ­Genehmigungsverfahren für neue Produkte) Zuwendungen bzw. sonstiger Anreize dient und Vermittler - Regelung über die Annahme und Gewährung der Bereitstellung, dem Erhalt und der stetigen - aus anderen Geschäftstätigkeiten von von Zuwendungen sowie deren Offenlegung Verbesserung effizienter und qualitativ hoch- Openbank, insbesondere dem Interesse der - Regelung zum Umgang mit Provisionen, wertiger Infrastrukturen im Wertpapiergeschäft. Openbank an Eigenhandelsgewinnen und Gebühren, finanziellen oder nicht finanziellen am Absatz eigenemittierter Wertpapiere Vorteilen, die Openbank in Bezug auf das Den Erhalt oder die Gewährung von - aus Beziehungen von Openbank mit Einrichten einer Emission erhält ­Zuwendungen legt Openbank ihren Kunden ­Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei - Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen vor Erbringung der Wertpapierdienstleistung Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwir- durch Errichtung von Informationsbarrieren, offen. Ist der Umfang der Zuwendung oder kung an Emissionen, bei Kooperationen Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder Erbringung der Wertpapierdienstleistung nicht - durch Erlangung von Informationen, die nicht räumliche Trennung bestimmbar, legt Openbank die Art und Weise öffentlich bekannt sind - Führung einer Insider- bzw. Beobachtungs- der Berechnung der Zuwendung offen. Bei - aus persönlichen Beziehungen der Mitarbei- und Sperrliste, die der Überwachung sen- fortlaufenden Zuwendungen, die Openbank ter der Openbank oder der Geschäftsleitung sibler Informationen sowie der Verhinderung im Zusammenhang mit den für ihre Kunden oder der mit diesen verbundenen Personen des Missbrauchs von Insiderinformationen erbrachten Wertpapierdienstleistungen erhält, - bei der Mitwirkung dieser Personen in Auf- dient informiert sie ihre Kunden mindestens einmal sichts- oder Beiräten. - Offenlegung von Wertpapiergeschäften sol- jährlich individuell über die tatsächliche Höhe cher Mitarbeiter gegenüber der Compliance- der angenommenen oder gewährten Zuwen- Sollten Interessenkonflikte in Bezug auf Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit dungen. ­Nachhaltigkeitspräferenzen, die wir nicht im Interessenkonflikte auftreten können Vorfeld ausschließen können, auftreten, wer- - Schulungen der Mitarbeiter. Darüber hinaus vereinbart Openbank den wir Sie darüber anlassbezogen aufklären. ­Ausgabeaufschläge selbst (i.d.R. 2,0% bis 6,0% auf den Emissionspreis), soweit sie sie beim Verkauf von Investmentanteilen oder anderen Wertpapieren erhält. Fassung Mai 2026 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf bedingungen (Usancen). Daneben gelten 7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des oder Verkauf von Bezugsrechten Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Vertragspartners der Openbank. Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nach- Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder stehend: „Wertpapiere“). 3.2 Unterrichtung Verkauf von Bezugsrechten sind für die Dauer Über die Ausführung des Auftrags wird des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich Geschäfte in Wertpapieren Openbank den Kunden unverzüglich unter- limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von richten. Wurde der Auftrag des Kunden im Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vor- 1. Formen des Wertpapiergeschäfts elektronischen Handel an einer Börse gegen letzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Openbank oder den Zwischenkommissionär Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder 1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner Verkauf ausländischer ­Bezugsrechte bestimmt Openbank und Kunde schließen g ­ esonderten Benachrichtigung. sich nach den maßgeblichen ausländischen ­Wertpapiergeschäfte in Form von Usancen. Für die Behandlung von Bezugs- ­Kommissionsgeschäften (1.2) oder 3.3 Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/ rechten, die am letzten Tag des Bezugs- ­Festpreisgeschäften (1.3) ab. Auslagen rechtshandels zum Depotbestand der Kunden Openbank rechnet gegenüber dem Kunden gehören, gilt Nr. 15.1. 1.2 Kommissionsgeschäfte den Preis des Ausführungsgeschäfts ab; sie ist Führt Openbank Aufträge ihres Kunden zum berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. 8. Erlöschen laufender Aufträge Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kom- Der Ersatz von Aufwendungen richtet sich missionärin aus, schließt sie für Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.1 Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüt- des Kunden mit einem anderen Marktteilneh- tungen, Einräumung von Bezugsrechten, mer oder einer zentralen Gegenpartei ein 4. Erfordernis eines ausreichenden Konto­ Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsge- guthabens/Depotbestandes Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder schäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Verkauf von Aktien an inländischen Ausfüh- Kommissionär (Zwischenkommissionär), Openbank ist zur Ausführung von Aufträgen rungsplätzen erlöschen bei Dividendenzah- ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im oder zur Ausübung von Bezugsrechten nur lung, sonstigen Ausschüttungen oder der Rahmen des elektronischen Handels an einer insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Einräumung von Bezugsrechten oder einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit gegen Openbank oder den Zwischenkommis- Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien sionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn Ausführung ausreichen. Führt Openbank den letztmalig einschließlich der vorgenannten die Bedingungen des Börsenhandels dies Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird Rechte gehandelt werden, sofern die jeweili- zulassen. sie den Kunden unverzüglich unterrichten. gen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen. Bei Veränderung der 1.3 Festpreisgeschäfte 5. Festsetzung von Preisgrenzen Einzahlungsquote teilgezahlter Aktien oder Vereinbaren Openbank und Kunde miteinan- des Nennwertes von Aktien und im Falle des der für das einzelne Geschäft einen festen Der Kunde kann Openbank bei der Ertei- Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte oder bestimmbaren Preis (Festpreisge- lung von Aufträgen Preisgrenzen für das Aufträge mit Ablauf des Handelstages vor schäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande. ­Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Dementsprechend übernimmt Openbank vom limitierte Aufträge). Einzahlungsquote bzw. mit dem veränderten Kunden die Wertpapiere als Käuferin, oder Nennwert bzw. gesplittet notiert werden. sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäu- 6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kun­ ferin. ­Openbank berechnet dem Kunden den denaufträgen 8.2 Kursaussetzung ­vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuld- Wenn an einem inländischen Ausführungs- verschreibungen zuzüglich aufgelaufener 6.1 Preislich unlimitierte Aufträge platz die Preisstellung wegen besonderer Zinsen (Stückzinsen). Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt ent- ­Umstände im Bereich des Emittenten unter- sprechend den Ausführungsgrundsätzen bleibt (Kursaussetzung), erlöschen sämtliche 2. Ausführungsgrundsätze für nur für ­einen Handelstag; ist der Auftrag für an diesem Ausführungsplatz auszuführenden ­ ertpapiergeschäfte W eine gleichartige Ausführung nicht rechtzeitig Kundenaufträge für die betreffenden Wertpa- ­eingereicht, so dass seine Berücksichti- piere, sofern die Bedingungen des Ausfüh- Openbank führt Wertpapiergeschäfte nach gung im Rahmen des ordnungsgemäßen rungsplatzes dies vorsehen. ihren jeweils geltenden Ausführungsgrund- Arbeitsablaufs nicht möglich ist, so wird er sätzen aus. Die Ausführungsgrundsätze sind für den nächsten Handelstag vorgerückt. 8.3 Ausführung von Kundenaufträgen an Bestandteil der Sonderbedingungen. ­ Wird der ­Auftrag nicht ausgeführt, so wird ausländischen Ausführungsplätzen Openbank ist berechtigt, die Ausführungs- Openbank den Kunden hiervon unverzüglich Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an grundsätze entsprechend den aufsichts- ­ enachrichtigen. b ausländischen Ausführungsplätzen gelten rechtlichen ­Vorgaben zu ändern. Über die insoweit die Usancen der ausländischen Aus- Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird 6.2 Preislich limitierte Aufträge führungsplätze. Openbank den Kunden jeweils informieren. Ein preislich limitierter Auftrag ist zum letzten Handelstag des laufenden Monats gültig 8.4 Benachrichtigung Besondere Regelungen für das (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handelstag Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags ­ ommissionsgeschäft K eines Monats eingehender Auftrag wird, wird Openbank den Kunden unverzüglich sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, benachrichtigen. 3. Usancen/Unterrichtung/Preis entsprechend den Ausführungsgrundsätzen für den nächsten Monat vorgerückt. Openbank 3.1 Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/ wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer sei- Geschäftsbedingungen nes Auftrags unverzüglich unterrichten. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäfts- Seite 1 von 3 9. Haftung der Bank bei 12.3 Gutschrift in Wertpapierrechnung 14.3 Auslosung und Kündigung von ­ ommissionsgeschäften K Openbank wird sich nach pflichtgemäßem S ­ chuldverschreibungen Ermessen unter Wahrung der Interessen Bei im Inland verwahrten Schuldverschrei­ Openbank haftet für die ordnungsgemäße des Kunden das Eigentum oder Miteigentum bungen überwacht Openbank den Zeitpunkt ­Erfüllung der Ausführungsgeschäfte durch an den Wertpapieren oder eine andere im der Rückzahlung infolge Auslosung und ihren Vertragspartner oder den Vertragspart- ­Lagerland übliche, gleichwertige Rechts­ ­Kündigung anhand der Veröffentlichun- ner des Zwischenkommissionärs. Bis zum stellung verschaffen und diese Rechtsstel- gen in den „Wertpapier-Mitteilungen“. Bei Abschluss eines Ausführungsgeschäftes lung treuhänderisch für den Kunden halten. einer Auslosung von im Ausland verwahrten haftet Openbank bei der Beauftragung eines Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in ­rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die Zwischenkommissionärs nur für dessen Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter anhand deren Urkundennummern erfolgt ­sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Angabe des ausländischen Staates, in dem (Nummernauslosung), wird Openbank nach sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). ihrer Wahl den Kunden für die ihm in Wert- Erfüllung der Wertpapiergeschäfte papierrechnung gutgeschriebenen Wertpa- 12.4 Deckungsbestand piere entweder Urkundennummern für die 10. Erfüllung im Inland als Regelfall Openbank braucht die Auslieferungsan- Auslosungszwecke zuordnen oder in einer sprüche des Kunden aus der ihm erteilten internen Auslosung die Aufteilung des auf den Openbank erfüllt Wertpapiergeschäfte im WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland Deckungsbestand entfallenden Betrages auf Inland, soweit nicht die nachfolgenden Bedin- unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. die Kunden vornehmen. gungen oder eine anderweitige Vereinbarung Der Deckungsbestand besteht aus den im die Anschaffung im Ausland vorsehen. Lagerland für die Kunden und für Openbank Diese interne Auslosung wird unter Aufsicht verwahrten Wertpapieren derselben Gattung. einer neutralen Prüfungsstelle vorgenommen; 11. Anschaffung im Inland Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt wor- sie kann stattdessen unter Einsatz einer den ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen elektronischen Datenverarbeitungsanlage Bei der Erfüllung im Inland verschafft und rechtlichen Nachteile und Schäden, die durchgeführt werden, sofern eine neutrale ­Openbank dem Kunden, sofern die den Deckungsbestand als Folge von höherer Auslosung gewährleistet ist. ­Wertpapiere zur Girosammelverwahrung Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen bei der Deutschen Wertpapiersammelbank oder durch sonstige von Openbank nicht zu 14.4 Einlösung in fremder Währung (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, vertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertrags­ Miteigentum an diesem Sammelbestand: Zusammenhang mit Verfügungen von höher scheine sowie fällige Wertpapiere in auslän- G ­ irokonto-Depotgutschrift (GS-Gutschrift). Hand des In- oder Auslandes treffen sollten. discher Währung oder Rechnungseinheiten Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammel­ eingelöst, wird Openbank den Einlösungs- verwahrung zugelassen sind, wird dem 12.5 Behandlung der Gegenleistung betrag auf dem Konto des Kunden in dieser Kunden Alleineigentum an Wertpapieren Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Währung gutschreiben, sofern der Kunde ein ­verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so Konto in dieser Währung unterhält. Andernfalls ­Openbank für den Kunden gesondert von ist Openbank nicht verpflichtet, dem Kunden wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift ­ihren eigenen Beständen und von denen den Kaufpreis zurückzuerstatten. in Euro erteilen, soweit nicht etwas anderes Dritter (Streifbandverwahrung). vereinbart ist. Die Dienstleistungen im Rahmen der 12. Anschaffung im Ausland ­ erwahrung V 15. Behandlung von Bezugsrechten/ Optionsscheinen/Wandelschuld­ 12.1 Anschaffungsvereinbarung 13. Depotauszug verschreibungen Openbank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn sie als Kommissionärin Kaufaufträge Openbank erstellt mindestens einmal jährlich 15.1 Bezugsrechte in in- oder ausländischen Wertpapieren im einen Depotauszug. Über die Einräumung von Bezugsrechten Ausland ausführt oder sie dem Kunden im wird Openbank den Kunden benachrichtigen, Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische 14. Einlösung von Wertpapieren/ wenn hierüber eine Bekanntmachung in den Wertpapiere verkauft, die im Inland weder Bogenerneuerung „Wertpapier-Mitteilungen“ erschienen ist. börslich noch außerbörslich gehandelt werden, Soweit Openbank bis zum Ablauf des letzten oder sie als Kommissionärin Kaufaufträge in 14.1 Inlandsverwahrte Wertpapiere Tages des Bezugsrechtshandels keine andere ausländischen Wertpapieren ausführt oder Bei im Inland verwahrten Wertpapieren Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie dem Kunden ausländische Wertpapiere im sorgt Openbank für die Einlösung von Zins-, sämtliche zum Depotbestand des Kunden ge- Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die Gewinnanteils- und Ertragsscheinen sowie hörenden inländischen Bezugsrechte bestens zwar im Inland börslich oder außerbörslich von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf gehandelt, üblicherweise aber im Ausland Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Ge- Openbank gemäß den im Ausland geltenden angeschafft werden. winnanteils- und Ertragsscheinen sowie von Usancen bestens verwerten lassen. fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem 12.2 Einschaltung von Zwischenverwahrern Vorbehalt gutgeschrieben, dass Openbank 15.2 Options- und Wandlungsrechte Openbank wird die im Ausland angeschafften den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn Über den Verfall von Rechten aus Opti- Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. die Papiere bei Openbank selbst zahlbar sind. onsscheinen oder Wandlungsrechten wird Hiermit wird sie einen anderen in- oder Openbank besorgt neue Zins-, Gewinnanteils- ­Openbank den Kunden mit der Bitte um ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream und Ertragsscheinbogen (Bogenerneuerung). ­Weisung benachrichtigen, wenn auf den Banking AG) beauftragen oder eine eigene Verfalltag in den „Wertpapier-Mitteilungen“ ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. 14.2 Auslandsverwahrte Wertpapiere hingewiesen worden ist. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt Diese Pflichten obliegen bei im Ausland den Rechtsvorschriften und Usancen des verwahrten Wertpapieren dem ausländischen ­Verwahrungsorts und den für den oder Verwahrer. die ausländischen Verwahrer geltenden ­ llgemeinen Geschäftsbedingungen. A Seite 2 von 3 16. Weitergabe von Nachrichten Erteilt er keine Weisung, so kann Openbank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ In- Monaten nach Absendung der Mitteilung an formationen veröffentlicht, die die Wertpapiere den Kunden vernichten. des Kunden betreffen, oder werden Openbank solche Informationen von Emittenten oder von 19. Haftung ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischen- verwalter übermittelt, so wird Openbank dem 19.1 Inlandsverwahrung Kunden diese Informationen zur Kenntnis Bei der Verwahrung von Wertpapieren im geben, soweit sich diese auf die Rechtsposi- Inland haftet Openbank für jedes Verschulden tion der Kunden erheblich auswirken könnten ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie und die Benachrichtigung des Kunden zur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet Openbank auch für die Erfüllung So wird sie insbesondere Informationen über der Pflichten der Clearstream Banking AG. gesetzliche Abfindungs- und Umtauschgebote, freiwillige Kauf- und Umtauschangebote und 19.2 Auslandsverwahrung Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn Ausland beschränkt sich die Haftung von die Information bei Openbank nicht rechtzei- Openbank auf die sorgfältige Auswahl und tig eingegangen ist oder die vom Kunden zu Unterweisung des von ihr beauftragten auslän- ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht dischen Verwahrers oder Zwischenverwalters. zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten Bei einer Zwischenverwahrung durch die in einem Missverhältnis zu den möglichen Clearstream Banking AG oder einen anderen Ansprüchen des Kunden stehen. inländischen Zwischenverwalter sowie einer Verwahrung durch eine eigene ausländische 17. Prüfungspflicht der Bank Geschäftsstelle haftet Openbank für deren Verschulden. Openbank prüft anhand der Bekanntmachun- gen in den „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig 20. Sonstiges bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), 20.1 Auskunftsersuchen Zahlungssperren und dergleichen betroffen Ausländische Wertpapiere, die im Ausland sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren angeschafft oder veräußert werden oder die zur Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden ein Kunde von Openbank im Inland oder im erfolgt auch nach Einlieferung. Ausland verwahren lässt, unterliegen regel- mäßig einer ausländischen Rechtsordnung. 18. Umtausch sowie Ausbuchung und Rechte und Pflichten von Openbank oder des Vernichtung von Urkunden Kunden bestimmen sich daher auch nach die- ser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung 18.1 Urkundenumtausch des Namens des Kunden vorsehen kann. Openbank darf ohne vorherige Benachrich- Openbank wird entsprechende Auskünfte an tigung der Kunden einer in den „Wertpapier- ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber zur Einreichung von Wertpapierurkunden Fol- benachrichtigen. ge leisten, wenn diese Einreichung offensicht- lich im Kundeninteresse liegt und damit auch 20.2 Einlieferung/Überträge keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer der Kunde der Bank in- oder ausländische anderen Gesellschaft oder bei ­inhaltlicher Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der oder Depotguthaben von einem anderen Kunde wird hierüber unterrichtet. Verwahrer überträgt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine 18.2 Ausbuchung und Vernichtung nach Ver- ­WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonder- lust der Wertpapiereigenschaft bedingungen erteilt. Verlieren die für den Kunden verwahrten ­Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigen- schaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden aus- gebucht werden. Im Inland verwahrte Urkun- den werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der ­Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Seite 3 von 3 Fassung Mai 2026 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Openbank ist verpflichtet, Aufträge ihrer Wertpapier Service Bank AG (nachfolgend 3.2. Anteile an Investmentfondsvermögen ­­Kunden über den Kauf oder Verkauf von „dwbpank“) als Zwischenkommissionärin, ein Die Ausgabe und Rücknahme von Antei- ­Finanzinstrumenten nach einem schriftlich Ausführungsgeschäft abzuschließen. Hierbei len eines Investmentvermögens sind nicht fixierten Verfahren auszuführen oder wei- kommen die von der dwbpank aufgestellten Gegenstand der dargestellten Grundsätze. terzuleiten (nachfolgend jeweils zusammen Ausführungsgrundsätze zur Anwendung. Die Ausgabe oder Rücknahme erfolgt über die als „Ausführung“ bezeichnet). Das Verfahren Diese Ausführungsgrundsätze sowie weitere Verwahrstelle. Möchte der Kunde einen Kauf- ist darauf ausgerichtet, das bestmögliche Informationen sind über die Website www. oder Verkaufsauftrag an einem organisierten ­Ergebnis für ihre Kunden zu erzielen. dwbpank.de abrufbar. Auf Wunsch des Kun- Markt (Börse) oder an einem multilateralen den werden ihm diese Ausführungsgrundsätze Handelssystem im Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 8 Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei und Informationen in der Filiale in Papierform WpHG oder an einem organisierten Handels- der Ausführung des einzelnen Auftrages ausgehändigt. system im Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 9 WpHG ­tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. ausführen lassen, so erteilt er Openbank eine Entscheidend ist, dass das von Openbank Durch die Weiterleitung von ­Kundenaufträgen entsprechende Weisung. angewandte Verfahren typischerweise zum zur Ausführung an die dwbpank verfolgt bestmöglichen Ergebnis für die Kunden führt. Openbank das Ziel, bei der Ausführung 3.3. Festpreisgeschäfte gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis zu Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf im Openbank ermöglicht die Ausführung eines erzielen. Die dwbpank ermöglicht durch die Rahmen eines Festpreisgeschäfts erfolgen, Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanz­ Bereitstellung von auf Openbank abgestimm- stellt Openbank organisatorisch sicher, instrumenten (Wertpapieren und sonsti- ten, standardisierten Prozessen eine effektive dass diese zu marktgerechten Bedingungen ge Finanzinstrumente) nach folgenden und kostengünstige Ausführung, Abwicklung a ­ usgeführt werden. ­ rundsätzen: G und Abrechnung von Wertpapiergeschäften. Durch die Bündelung dieser Faktoren bei der 4. Vermögensverwaltung 1. Geltungsbereich dwbpank werden insbesondere Kostenvorteile für den Kunden erzielt. Aufträge für ein Vermögensverwaltungsdepot Die vorliegenden Grundsätze beschreiben werden durch den Vermögensverwalter gemäß das generelle Vorgehen von Openbank im Eine Weiterleitung von Kundenaufträgen an dessen eigenen Grundsätzen zur bestmögli- ­Umgang mit Wertpapieraufträgen von Privat- die dwbpank zur Ausführung unter Nutzung chen Ausführung erteilt. kunden und professionellen Kunden im Sinne der Ausführungsgrundsätze der dwbpank des Wertpapierhandelsgesetzes. erfolgt in folgenden Klassen von Finanzinstru- 5. Überprüfung der Grundsätze menten: 2. Vorrang von Kundenweisungen Openbank überprüft die Wirksamkeit - Eigenkapitalinstrumente (z.B. Aktien und ihrer Grundsätze, die die Weiterleitung Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Zertifikate, die Rechte an Aktien repräsen­ von ­Aufträgen an die dwbpank betreffen, Bei der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufs- tieren (ADR)) ­insbesondere die Qualität der Ausfüh- auftrages wird Openbank einer Weisung der - Schuldtitel (z.B. Staatsanleihen, Unterneh- rung durch die dwbpank, anlassbezogen, Kunden Folge leisten. In diesem Fall finden die mensanleihen, Inhaberschuldverschreibun- ­mindestens jedoch einmal jährlich, und nimmt nachfolgend dargestellten Grundsätze keine gen) Änderungen vor, falls dies erforderlich ist. Anwendung. - Strukturierte Finanzprodukte (z.B. struktu­ rierte Anleihen, Aktienanleihen, Anlage­ Weiterführende Informationen zur Auftrags­ Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen zertifikate) ausführung von Kundenaufträgen sind im Ergebnisses entsprechend dem Umfang der - Verbriefte Derivate (z.B. Optionsscheine, Internet unter www.santander.de/auftragsaus- Weisung gilt damit als erfüllt. Hebelzertifikate) führung) verfügbar. Auf Wunsch des Kunden - Börsengehandelte Produkte (z.B. börsenge- werden diese Informationen in der Filiale in 3. Grundsätze zur bestmöglichen handelte Fonds (ETF)) Papierform ausgehändigt. ­Ausführung von Kundenaufträgen Kundenaufträge in nicht genannten Klassen 3.1. Kommissionsgeschäfte von Finanzinstrumenten nimmt Openbank Bei Kommissionsgeschäften gemäß Ziffer 1.2 aufgrund der überwiegend individuellen Aus- der Sonderbedingungen für Wertpapierge- gestaltung der Produkte nur mit Weisung des schäfte beauftragt Openbank die Deutsche Kunden zur Auftragsausführung entgegen. Bedingungen für die Nutzung des Online Banking II. Bedingungen für das Online Banking Die nachfolgenden Bedingungen für die Nutzung des Online Banking liegen den Online Banking-Angeboten (nachfolgend Online Banking) bei der Openbank Deutschlad AG (nachfolgend Bank) zugrunde. 1 Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, für Zahlungskonten Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Für andere Konten als Zahlungskonten können sie darüber hinaus von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen. (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist aus- drücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite. 2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online Banking (1) Der Teilnehmer kann das Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die berech- tigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als be- rechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z.B. persönliche Identifikationsnummer [PIN]), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z.B. Gerät zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie das mobile Endgerät), oder • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z.B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt. 3 Zugang zum Online Banking (1) Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online Banking der Bank, wenn • er seine individuelle Teilnehmerkennung (z.B. Kontonummer, Anmeldename) angibt und • er sich unter Verwendung des oder der von der Bank angeforderten Authentifizierungselemente(s) ausweist und • keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 8.1 und 9 dieser Bedingungen) vorliegt. Nach Gewährung des Zugangs zum Online Banking kann auf Informationen zugegriffen oder können nach Nummer 4 dieser Bedingungen Auf- träge erteilt werden. (2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Satz 1 ZAG (z.B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des Kunden) fordert die Bank den Teilnehmer auf, sich unter Verwendung eines weiteren Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum Online Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name des Kontoinhabers und die Kontonummer sind für den vom Teilnehmer genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Absatz 26 Satz 2 ZAG). 4 Aufträge 4.1 Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nachweis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags. 4.2 Widerruf von Aufträgen Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online Banking erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online Banking ausdrücklich vor. 5 Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank (1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) auf der Online Banking- Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablau- fes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online Banking-Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt (An- nahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Online Banking-Seite der Bank oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Geschäftstag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: • Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert (vgl. Nummer 4.1 dieser Bedingungen). • Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wertpapierorder) liegt vor. • Das Online Banking-Datenformat ist eingehalten. • Das gesondert vereinbarte Online Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten (vgl. Nummer 1 Absatz 3 dieser Bedingungen). • Die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichen- de Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auf- tragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) F100015000 Stand: 05.2026 aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer hier- über mittels Online Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. 6 Information des Kunden über Online Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Online Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoin- formationen vereinbarten Weg. 7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers 7.1 Schutz der Authentifizierungselemente (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vgl. Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen). (2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten: (a) Wissenselemente, wie z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online Banking in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z.B. mobiles End- gerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient. (b) Besitzelemente, wie z.B. ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online Banking (z.B. Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online Banking (z.B. Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN) nicht außerhalb des Online Banking mündlich (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z.B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online Banking des Teilnehmers aktivieren. (c) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seins- element. (3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online Banking genutzt werden. (4) Die für das mobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online Banking nicht mehr nutzt. (5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste, die weder über eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis noch Registrierung verfügen, hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen. 7.2 Sicherheitshinweise der Bank Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Online Banking-Seite der Bank, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetz- ten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. 7.3 Prüfung der Auftragsdaten mit von der Bank angezeigten Daten Die Bank zeigt dem Teilnehmer die von ihr empfangenen Auftragsdaten (zum Beispiel Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wert- papierkennnummer) über das gesondert vereinbarte Gerät des Teilnehmers an (zum Beispiel mittels mobilem Endgerät). Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für den Auftrag vorgesehenen Daten zu prüfen. 8 Anzeige- und Unterrichtungspflichten 8.1 Sperranzeige (1) Stellt der Teilnehmer • den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizierung (z.B. mobiles Endgerät) oder • die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Authentifizierungselements fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann eine solche Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kommunikationskanäle abgeben. (2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizierungselements unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. (3) Hat der Teilnehmer den Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines seiner Authentifizierungselemente, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben. 8.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten. 9 Nutzungssperre 9.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, den Online Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer. 9.2 Sperre auf Veranlassung der Bank F100015000 Stand: 05.2026 (1) Die Bank darf den Online Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. 9.3 Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich. 9.4 Zugangssperre für Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst Die Bank kann Kontoinformationsdienstleistern oder Zahlungsauslösedienstleistern den Zugang zu einem Zahlungskonto des Kunden verwei- gern, wenn objektive und gebührend nachgewiesene Gründe im Zusammenhang mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang des Kontoinformationsdienstleisters oder des Zahlungsauslösedienstleisters zum Zahlungskonto, einschließlich der nicht autorisierten oder betrü- gerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs, es rechtfertigen. Die Bank wird den Kunden über eine solche Zugangsverweigerung auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Sobald die Gründe für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen, hebt die Bank die Zugangssperre auf. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich. 10 Haftung 10.1 Haftung der Bank bei Ausführung eines nicht autorisierten Auftrags und eines nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrags Die Haftung der Bank bei einem nicht autorisierten Auftrag und einem nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrag richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft). 10.2 Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seiner Authentifizierungselemente 10.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhan- den gekommenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilneh- mer ein Verschulden trifft. (2) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 verpflichtet, wenn • es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungselements vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder • der Verlust des Authentifizierungselements durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist. (3) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Anzeigepflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde abweichend von den Absätzen 1 und 2 den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere vorliegen, wenn er eine seiner Sorgfaltspflichten nach • Nummer 7.1 Absatz 2, • Nummer 7.1 Absatz 4, • Nummer 7.3 oder • Nummer 8.1 Absatz 1 dieser Bedingungen verletzt hat. (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 ist der Kunde nicht zum Schadensersatz verpichtet, wenn die Bank vom Teilnehmer eine starke Kunden- authentizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 ZAG nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentizierung erfordert insbesondere die Verwen- dung von zwei voneinander unabhängigen Authentizierungselementen aus den Kategorien Wissen, Besitz oder Sein (siehe Nummer 2 Absatz 3 dieser Bedingungen). (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den das Verfügungslimit gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf das ver- einbarte Verfügungslimit. (6) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 und 3 verpichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte. (7) Die Absätze 2 und 4 bis 6 nden keine Anwendung, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat. (8) Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt ergänzend Folgendes: • Der Kunde haftet für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 50 Euro nach Absatz 1 und 3 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat. • Die Haftungsbeschränkung in Absatz 2 erster Spiegelstrich ndet keine Anwendung. 10.2.2 Haftung des Kunden bei nicht autorisierten Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten (z.B. Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige Beruhen nicht autorisierte Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten (z.B.Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Authentizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Authentizie- rungselements und ist der Bank hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Kunde und die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mit- verschuldens. 10.2.3 Haftung ab der Sperranzeige Sobald die Bank eine Sperranzeige eines Teilnehmers erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Online Banking-Verfü- gungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat. 10.2.4 Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorherseh- baren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einuss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. F100015000 Stand: 05.2026 Bedingungen für die Nutzung der PostBox 1. Gegenstand der Bedingungen / Nutzungsvoraussetzungen Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Anwendung „PostBox“ im Rahmen des Online Bankings. Damit kann der Kontoinhaber im Rahmen seines Online Banking- Zugangs „elektronische Post“ empfangen. Die PostBox wird für den Kontoinhaber eingerichtet und freigeschaltet, wenn er über einen Online Banking-Zugang verfügt. Die Nutzung des Online Bankings und der PostBox erfordert eine Internetanbindung des vom Kunden genutzten Geräts (Desktop-PC, Tablet, Smartphone etc.) und die Installation eines Standardbrowsers oder der von der Bank zur Verfügung gestellten Applikation für mobile Endgeräte. 2. Leistungsumfang Dem Kontoinhaber werden in seiner PostBox persönliche Dokumente grundsätzlich online als elektronische Post zur Verfügung gestellt. Elektronische Post sind unter anderem rechtsverbindliche Dokumente der Bank zur laufenden Geschäftsbeziehung (z. B. Änderung der Geschäftsbedingungen) sowie konto- und ggfs. depotbezogene Informationen für zum Online Banking freigeschaltete Konten. Kontobezogene Informationen sind insbesondere Kontoauszüge, Abrechnungen, Rechnungsabschlüsse sowie weitere gesetzlich geschuldete Informationen. Der Kontoinhaber kann sich die Dokumente online ansehen, diese herunterladen, ausdrucken und archivieren. Deren Nutzung ist ausschließlich dem Kontoinhaber vorbehalten. Kann die Information aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen über die PostBox nicht mitgeteilt werden, wird die Bank per Post oder in einer anderen geeigneten Form informieren. Die Dokumentenauswahl kann von der Bank im Rahmen des rechtlich Zulässigen jederzeit erweitert oder reduziert werden. 3. Mitwirkungspichten des Kontoinhabers Der Kontoinhaber verpichtet sich, die PostBox regelmäßig, mindestens alle 14 Tage, abzurufen und neue Dokumente unverzüglich auf Richtigkeit und Vollstän- digkeit zu überprüfen sowie etwaige Beanstandungen und Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich, spätestens jedoch 6 Wochen nach Zugang in der PostBox mitzuteilen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verpichtungen des Kontoinhabers über den postalischen Erhalt von Dokumenten entsprechend sowie die im jeweiligen Produktvertrag und ergänzenden Regelwerken vereinbarten Mitwirkungspichten. 4. Zugang der Dokumente und Haftung a. Dokumente, die die Bank in die PostBox des Kontoinhabers eingestellt hat, gelten – soweit sie der Kontoinhaber nicht bereits vorher abgerufen hat – drei Kalendertage nach der Einstellung in die PostBox dem Kontoinhaber als zugegangen. Unbeschadet dessen gehen dem Kontoinhaber ein- gestellte Dokumente spätestens in dem Zeitpunkt zu, in dem dieser die Mitteilung abgerufen hat. b. Mit Zugang eines Dokuments in der PostBox beginnt der Lauf der an den Zugang des Dokuments anknüpfenden Fristen einschließlich Widerrufs- fristen, dies gilt insbesondere für die im jeweiligen Produktvertrag und in ergänzenden Regelwerken vereinbarten Fristen einschließlich Widerrufs- fristen. c. Für Schäden, die dem Kontoinhaber aus einer Fristversäumung aufgrund verspäteten Abrufs einer terminbezogenen Nachricht entstehen, obwohl ein Abruf der Nachricht dem Kontoinhaber durch die Bank durchgehend ermöglicht wurde, haftet die Bank nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. 5. Verfügbarkeit der Dokumente Die jederzeitige Verfügbarkeit der PostBox kann von der Bank nicht gewährleistet werden (z. B. bei Problemen mit der Internetverbindung oder Wartungsarbeiten). Die Bank stellt die in die PostBox eingestellten Dokumente für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zur Verfügung. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist die Bank berechtigt, die jeweiligen Dokumente aus der PostBox herauszunehmen, ohne dass der Kontoinhaber hierüber eine gesonderte Nachricht erhält. Während der jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspichten kommt die Bank späteren Anforderungen von Duplikaten durch den Kontoinhaber gegen ein Entgelt gemäß Preis und Leistungsverzeichnis nach. 6. Unveränderbarkeit der Dokumente/Haftung Die Daten können nach ihrer Einstellung in die PostBox nicht verändert werden. Die Bank garantiert die Unveränderbarkeit der Daten der gespeicherten Doku- mente in der PostBox, sofern diese innerhalb der PostBox gespeichert oder aufbewahrt werden. Werden Dokumente außerhalb der PostBox gespeichert, aufbe- wahrt oder in veränderter Form in Umlauf gebracht, übernimmt die Bank hierfür keine Haftung. 7. Verzicht auf papierhafte Postzustellung und Kontoauszugsdrucker Die Bank erfüllt ihre Übermittlungs-, Unterrichtungs- und sonstige Informationspichten durch Einstellung der jeweiligen Dateien in die PostBox. Der Kontoinha- ber verzichtet durch die Nutzung der PostBox ausdrücklich auf den postalischen Versand von Dokumenten und Mitteilungen durch die Bank in papiergebundener Form. Des Weiteren verzichtet der Kontoinhaber auf die Nutzung des Kontoauszugsdruckers (sofern verfügbar). Informationen, die aufgrund rechtlicher Anforde- rungen von der Bank erteilt werden müssen, werden dem Kontoinhaber grundsätzlich nur in elektronischer Form in die PostBox übermittelt und dort zur Verfü- gung gestellt. Auf Verlangen des Kontoinhabers wird die Bank Dokumente und Mitteilungen auf postalischem Weg bzw. mittels Kontoauszugsdrucker zur Verfügung stellen. Das hierfür anfallende Entgelt ergibt sich aus dem Preis und Leistungsverzeichnis. Die Bank ist berechtigt, dem Kontoinhaber Dokumente und Mitteilungen auf dem Postweg oder auf andere Weise zu übermitteln, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder die Bank dies aufgrund einge- schränkter Verfügbarkeit unter Berücksichtigung des Kundeninteresses zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pichten als zweckmäßig erachtet. 8. Anerkennung der Dokumente Die Bank gewährleistet nicht, dass die Finanzbehörden die im Posteingang gespeicherten Informationen anerkennen. Der Kunde hat sich darüber vorher bei dem für ihn zuständigen Finanzamt zu informieren. Die in der PostBox bereitgestellten Bankdokumente, wie z. B. der elektronische Kontoauszug oder Rechnungsab- schluss, erfüllen nach Auffassung der Finanzverwaltung weder die Anforderungen der steuerlichen Aufbewahrungspicht nach § 147 AO noch die einer Rechnung im Sinne des UStG. 9. Änderung des Leistungsangebots Die Bank ist berechtigt, die PostBox inhaltlich und funktional weiterzuentwickeln. Die Bank hat das Recht, ihr Leistungsangebot zur PostBox insgesamt oder in Tei- len zu beschränken, wenn ihr die Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit oder aufgrund geänderter technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die die Bank keinen Einuss hat, in der bisher vorgenommenen Art und Weise unzumutbar ist und die Änderung für den Kontoinhaber zumutbar ist. Die Bank ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, die PostBox den geänderten rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen. Über wesentliche Ände- rungen wird die Bank den Kunden fristgerecht informieren. Eine Verpichtung der Bank zur Aufrechterhaltung der PostBox besteht nicht. Über eine Einstellung wird die Bank den Kontoinhaber fristgerecht informieren und ihm alternative Kommunikationswege mitteilen. 10. Kündigung Der Kontoinhaber kann durch Erklärung in Textform gegenüber der Bank die Nutzung der PostBox ohne Grund jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Mo- natsende ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigungsrechte der Bank bestimmen sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein wichtiger Grund, der in diesem Sinne zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn es F100015000 Stand: 05.2026 der Bank unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kontoinhabers unzumutbar ist, die Nutzung der PostBox fortzusetzen. Nach Wirksamwerden der Kündigung stellt die Bank nach entsprechender individueller Vereinbarung entweder auf Postversand oder Bereitstellung zur Abholung am Kontoauszugs- drucker um. Die Bank ist nach dem Wirksamwerden der Kündigung berechtigt, die in der PostBox enthaltenen Mitteilungen im Rahmen der gesetzlichen Aufbe- wahrungspichten zu löschen. Die Bank behält sich vor, für wiederkehrende Umstellungswünsche des Zustellweges einen Aufwendungsersatz zu erheben. Die Vereinbarung zur Nutzung der PostBox entfällt ferner automatisch mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Online-Kontozugangs des Kontoinhabers. 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend zu diesen Bestimmungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. DATENSCHUTZHINWEISE FÜR DAS SANTANDER DEPOT Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) durch die Openbank Deutschland AG im ­Zusammenhang mit der Erbringung der jeweils von Ihnen beantragten bzw. mit Ihnen vereinbarten Produkte und Dienstleistungen. Im ersten Abschnitt die- ses Informationsblatts finden Sie allgemeine Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und die Ihnen nach den datenschutz­rechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils mit Ihnen vereinbarten Produkten und Dienstleistungen und ist im zweiten Abschnitt- Besondere Informationen spezifiziert. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten ist: Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach, Deutschland. Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Datenschutzbeauftragter der Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach, Deutschland oder datenschutz@santander.de. Datenschutzhinweise - Openbank Deutschland AG, Stand: 05/2026, Seite 1 von 7 Datenschutzhinweise - Openbank Deutschland AG, Stand: 05/2026, Seite 2 von 7 Datenschutzhinweise - Openbank Deutschland AG, Stand: 05/2026, Seite 3 von 7 Feststellung der Gesamtverpflichtung des Kunden (Gesamtobligo) gegenüber dem Konzern der Santander Consumer Holding GmbH (Openbank Deutschland AG, Santander Consumer Leasing GmbH) zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Datenschutzhinweise - Openbank Deutschland AG, Stand: 05/2026, Seite 4 von 7 - Innerhalb des Konzerns der Santander Consumer Holding GmbH (bestehend aus der Openbank Deutschland AG und der Santander Consumer ­Leasing GmbH) werden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Feststellung des Gesamtobligos innerhalb des Konzerns gemeinschaftlich verwaltet. S ­ oweit Sie hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben, können Ihre personenbezogenen Daten innerhalb des Konzerns der Santander Consumer Holding GmbH auch zu Werbezwecken gemeinschaftlich verwaltet werden. Datenschutzhinweise - Openbank Deutschland AG, Stand: 05/2026, Seite 5 von 7 Datenschutzhinweise - Openbank Deutschland AG, Stand: 05/2026, Seite 6 von 7 Datenschutzhinweise - Openbank Deutschland AG, Stand: 05/2026, Seite 7 von 7 Auszug Preis- und Leistungsverzeichnis 7. Wertpapiergeschäft Die im Wertpapiergeschäft aufgeführten Festpreise bzw. Mindestpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen MwSt. Auslagen für fremde Kosten: Neben den von Santander vereinnahmten Entgelten und Provisionen werden fremde Kosten in der Wertpapierabrechnung weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere Makler-Courtagen und variable Börsenspesen. 7.1 Ausführungen von Kundenaufträgen zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 7.1.1 An- und Verkauf Transaktionsentgelt An- und Verkäufe von Wertpapieren über Börse / Direkthandel, z.B. Aktien / Optionsscheine / Zertifikate / Anleihen / Renten Auftragserteilung Vom Kurswert Mindestens Höchstens Filiale / Telefon 0,40 % 17,90 € 99,90 € Internet (www.santander.de) 0,20 % 7,90 € 29,90 € Investmentfonds Auftragserteilung Filiale / Telefon Kauf Nettoabrechnung zum Ausgabepreis Verkauf Nettoabrechnung zum Rücknahmepreis Internet (www.santander.de) Kauf Nettoabrechnung zum Ausgabepreis Verkauf Nettoabrechnung zum Rücknahmepreis Ausführungsentgelte Entgelt bei Ausführung von Kauf- und Verkaufsaufträgen Je Abrechnung Filiale / Telefon Keine Internet (www.santander.de) Keine Bezugsrechte/Teilrechte Auftragserteilung vom Kurswert Mindestens Höchstens Kurswert bis 10,00 € Kostenfrei Kurswert ab 10,01 € 0,40 % 4,90 € 49,00 € Teilausführungen Bei der ersten Teilausführung erfolgt eine normale Entgeltabrechnung – Prozentsatz unter Beachtung der Mindestentgelte und Ausführungsentgelte. Ab der zweiten Teilausführung wird nur das prozentuale Entgelt auf den Kurswert in Rechnung gestellt – reiner Prozentsatz ohne Beachtung der Mindestentgelte und der Ausführungsentgelte. ETF-Sparpläne Sparplankauf 0,85 € pro Ausführung Sparplanverkauf Hier gelten die gleichen Konditionen wie bei Verkäufen von Wertpapieren über die Börse 7.1.2 Vormerkung von Aufträgen Auftrag Abrechnung Erteilung eines limitierten Auftrages Kostenfrei Änderung eines Limits Kostenfrei Löschung eines Limits Kostenfrei 7.2 Dienstleistung im Rahmen der Verwahrung und Führung 7.2.1 Depotentgelt Produkt Entgelte Santander Wertpapierdepot Keine 1 Entgelt ist bereits für die Antragsprüfung zu vereinnahmen. 250101 | Seite 1 von 2 Auszug Preis- und Leistungsverzeichnis 7.2.2 Depotaufstellung Depotaufstellung Depotauszug Kostenfrei Erstellung Depotauszug Jährlich Jahressteuerbescheinigung Kostenfrei Depotaufstellung auf Anforderung 20,00 € Erträgnisaufstellung 20,00 € 7.2.3 Einlösung von fälligen Wertpapieren aus Depot Entgelte Keine 7.2.4 Kapitalveränderungen Zu beziehende Wertpapiere Vom Kurswert Mindestens Höchstens Aktien / Renten 0,40 % 17,90 € 99,90 € Sonstige Kapitalmaßnahmen Kostenfrei 7.2.5 Ausübung von Options- und Wandelrechten Zu beziehende Wertpapiere Vom Kurswert Mindestens Höchstens Aktien / Renten 0,40 % 17,90 € 99,90 € Trennung von Optionsscheinen 20,00 € je Vorgang Einlösung effektiver Zins- und Dividendenscheine, effektive Ein- und Auslieferung nicht möglich. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien Entgelt 0,60 € je Vorgang Umtausch von Wertpapierurkunden Übernahmeangebot 20,00 € je Vorgang Barabfindung 20,00 € je Vorgang Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen Serviceentgelt zur Rückforderung von ausländischer Quellensteuer 65,00 € je länderspezifischen Antrag (gilt nur für Rückforderungen an Belgien, Frankreich, Niederlande zuzüglich fremde Kosten und Schweiz; bei Rückforderungen an andere Länder: Preis auf Anfrage) (z. B. ausländische Lagerstellenkosten) 20,00 € je länderspezifischen Vorgang Vorgänge aus der Vorabbefreiung oder Reduzierung von ausländischer zuzüglich fremde Kosten Quellensteuer (z. B. ausländische Lagerstellenkosten) Ausstellung eines Tax-Vouchers 1 Kostenfrei XETRA-Gold/Euwax Gold Physische Auslieferung von XETRA-Gold/Euwax-Gold 59,90 € sowie ggf. zzgl. fremde Kosten (Ausübung des entsprechenden Wahlrechts): 7.3 Dienstleistung außerhalb der Depotverwahrung Einlösung Kupons Kostenfrei Eingelöst werden nur Kupons, wenn die Bank Zahlstelle ist Einlösung fälliger Wertpapiere Kostenfrei Eingelöst werden nur Wertpapiere, wenn die Bank Zahlstelle ist Fremdkosten Je nach Vorgang unterschiedlich Umwandlung / Bestellung per Post / Boten bzw. Einlieferung per Post / Boten (pro Wertpapierkennnummer) 7.4 Zusatzleistungen Keine Zusatzleistungen 1 Ohne Bevollmächtigung der Openbank zur Rückforderung von ausländischer Quellensteuer. 250101 | Seite 2 von 2